Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 45. Sitzung / Seite 168

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Wir wollen heute mit dieser Regierungsvorlage die Richtlinien für den Einsatz dieser gemischten Einsatzgruppe festlegen und gewisse Regeln festhalten, weil natürlich alles nach rechtsstaatlichen Kriterien abgewickelt werden muss.

Ich freue mich auch, dass wir im Ausschuss übereinstimmend zur Gutheißung dieser Materie gekommen sind, und glaube, wir werden damit nur Erfolg erzielen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.57

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


17.58

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenn man dafür ist, dass die europäische Sicherheitspolitik immer stärker gemeinsam entwickelt wird, sich Institutionen schafft, sich Verfahren schafft, sich Regeln gibt, dann gilt das natürlich nicht nur für die militärische, sondern auch für die polizeiliche Sicher­heitspolitik und ihre Instrumente. Das ist eine Selbstverständlichkeit.

Wenn EUROPOL jetzt als Instrument weiterentwickelt wird, dann ist es insbesondere im Rahmen dieses protokollartigen Vorgangs für uns kein sachliches Problem, dem zuzustimmen.

Wichtig ist es aber, bei diesem Punkt auf einige Probleme hinzuweisen, die derzeit nicht gelöst sind. Das Problem Nummer eins ist: Überall, wo es um öffentliche Sicher­heit geht, egal, ob um polizeiliche oder militärische Sicherheit, ist es ganz wichtig, eine verlässliche Verfassungsgrundlage zu haben.

Die Einigung im sicherheitspolizeilichen und kriminalpolizeilichen Bereich wird nur dann von Dauer sein und rechtsstaatlichen Kriterien mittel- und langfristig genügen, wenn ihr eine europäische Verfassung die Basis schafft.

Da gibt es jetzt eine Verzögerung, die nehmen wir zur Kenntnis. Dafür sind sicherlich nicht die Sicherheitspolitikerinnen und -politiker allein verantwortlich, aber es kann auf Dauer nicht so weitergehen.

Gleiches gilt für die parlamentarische Zuständigkeit. Machen wir uns nichts vor! Es ver­schwindet, wie im Bereich der Militärpolitik, Stück für Stück die Materie aus den natio­nalen Zuständigkeiten in die Ratszusammenarbeit und in die gemeinsamen Strukturen wie etwa EUROPOL. Da gibt es entweder eine verfassungsmäßig gesicherte Kontrolle durch ein europäisches Parlament, oder es gibt keine parlamentarische Kontrolle.

Am besten sehen Sie das bei den grenzüberschreitenden Datenübermittlungen. Da gelten auf beiden Seiten jeweiliger Grenzen – und wenn mehrere Staaten beteiligt sind, wird es entsprechend komplizierter – jeweils nationale Rechtsgrundsätze, aber es wird bereits international agiert. Bei EUROPOL gibt es etwa die Handling-Codes, also die Datenschutzbestimmungen, die national gänzlich unterschiedlich sind. Das allein stellt schon ein Riesenproblem dar, wenn datenschutzrechtlich vollkommen unterschiedlich denkende Partner beginnen, Daten auszutauschen.

Das Problem wird noch dadurch verschärft, dass es sich hiebei um einen rein polizei­lichen Bereich ohne Justizförmigkeit handelt. Das heißt: Das, was im kriminalpolizei­lichen Bereich nationalstaatlich eng an gerichtliche Verfahren angebunden ist, ist grenzüberschreitend rein polizeiliche Materie, die vollkommen anderen Genehmi­gungsregeln folgt, als das etwa im justiziellen Bereich der Fall ist. Das ist die nächste problematische Auseinanderentwicklung, die darauf hinweist, wie stark wir eine ent­sprechende europäische Anbindung an eben europäische Gerichtsstrukturen der Zu­kunft brauchen.

 


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