Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 46. Sitzung / Seite 71

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schon seit über vier Jahren, und derzeit liegt er beim Verwaltungsgerichtshof. Wie lange es noch dauert, bis eine Entscheidung fällt, ob positiv oder negativ, ist völlig ungewiss. Erschwerend kommt noch dazu, dass bei diesem Streckenabschnitt im Liesingtal statt der bisherigen Holzschwellen neue Betonschwellen zum Einsatz ka­men, wodurch die Lärmbelastung noch zusätzlich gestiegen ist. Die Leidtragenden, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind auch da wieder die betroffenen Anrainer.

Es kann und darf daher wohl nicht sein, dass von starkem Lärm betroffene Menschen erst eine Bürgerinitiative gründen müssen, damit ihre Probleme einmal gehört werden. Die SPÖ fordert daher zum Unterschied zu den Regierungsfraktionen die Einführung gesetzlicher Grenzwerte und eines einheitlichen österreichischen Lärmrechts, damit endlich Schluss ist mit der Zersplitterung der Kompetenzen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden. (Abg. Scheibner: Auf der Länderebene wollen Sie keine Kom­peten­zen hergeben!) Dies führt in weiterer Folge auch zu einer individuellen Einklagbarkeit des Grenzwertes und damit zu einem Rechtsanspruch der Bürgerinnen und Bürger auf entsprechende Lärmschutzmaßnahmen.

Zur Verbesserung des Lärmschutzes ist auch die Festschreibung eines gesetzlichen Aktionsplanes notwendig, zusammen mit der finanziellen Aufstockung der Mittel für Maßnahmen gegen Verkehrslärm, besonders für die ASFINAG und die Österreichi­schen Bundesbahnen.

Zum Schaden vieler betroffener Anrainer blieben bisher alle dahin gehenden Anträge von SPÖ und Grünen im Umweltausschuss in der Minderheit. Statt dessen behelfen sich die Regierungsfraktionen mit sinnlosen Absichtserklärungen. Eine große Chance zum Wohle der Menschen wurde vertan – leider; schade für diese Menschen. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Scheibner: Der Schluss war nicht gut!)

13.07

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


13.08

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Herr Kollege Dobnigg, Sie tun gerade so, als wären den Regie­rungsparteien die Lärmbelästigung und die möglichen Krankheiten auf Grund von Lärmbelästigungen absolut egal. (Abg. Dobnigg: Das habe ich nicht gesagt!) Ich glaube, da liegen Sie völlig falsch, denn es wurde heute schon mehrfach erwähnt, welch große Bedeutung gerade die Verkehrslärmbekämpfung für die Regierungs­par­teien hat.

Ich kann Ihnen aber auch sagen, wie es damals während Ihrer Regierungsbeteiligung war. Gerade in den Jahren 1992 bis 1997, in denen die SPÖ an der Regierung war, war eine stark fallende Tendenz bei den Lärmschutzmaßnahmen zu erkennen. Erst ab den Jahren 1997 bis 1999 wurden die Investitionen in die Lärmschutzmaßnahmen et­was erhöht, und zwar um etwa 5 bis 8 Millionen €. Ab dem Jahr 2000, als es eine FPÖ-ÖVP-Regierung gab, sind die Investitionen in den Umweltbereich und auch in den Lärmschutzbereich rasant gestiegen. Im Jahr 2000 wurden 11 Millionen ausgegeben, im Jahr 2003 28,7 Millionen, und 52,1 Millionen werden für das Jahr 2005 prognos­ti­ziert. Sie können angesichts dessen nicht sagen, dass der Regierung die Bekämpfung von Verkehrslärm egal sei.

Wenn man es zusammenfasst, dann betragen die Maßnahmen für die Lärmschutz­be­kämp­fung beziehungsweise für den Verkehrslärm 800 Kilometer auf die Gesamtlänge aller Straßen bezogen, was einer Gesamtfläche von 2 Millionen Quadratmeter – damit man sich das vorstellen kann: das sind 350 Fussballfelder – entspricht.

 


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