Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 76

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. – Bitte.

 


13.04

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Es ist schon schade, dass gerade bei einer so großen Reform die Opposition immer nur dasselbe Muster verfolgt: einerseits, dass Ihnen wirklich nichts anderes einfällt, als einen Minister in Misskredit zu bringen, und andererseits, dass Sie nur Kritik üben an Reformen, bei denen es schon längst, wirklich schon sehr lange notwendig ist, dass sie endlich einmal durch­geführt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Da frage ich gerade die Kollegen von der SPÖ: Warum haben Sie diese heute ständig vorgebrachten Forderungen nicht schon längst, während Ihrer Regierungszeit, durch­gebracht? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Mir ist auch total unverständlich, dass Sie es in der gelebten Sozialdemokratie verantworten konnten, dass insbesondere Opfer von Gewalt kein Anrecht auf Information, kein Anrecht auf Beteiligung hatten, und dass es sogar möglich war, dass diese Opfer erst im Nachhinein erfahren haben, dass ein Verfahren beendet wurde, zu dem sie gar nicht beigezogen worden waren.

Für uns Freiheitliche war es immer ein großes Anliegen und ist es auch weiterhin ein großes Anliegen, verstärkt für Verbrechensopfer einzutreten. Es ist gut so, dass die Zeiten vorbei sind, in denen man sich immer mehr um die Täter als um die Opfer ge­kümmert hat! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Es ist gut so, dass es dem Justizminister jetzt gelungen ist, die freiheitliche Intention „Schutz dem Opfer und nicht dem Täter“ endlich in einem Gesetz durchzusetzen.

Gerade im Bereich der Opfer ist es oft sehr schwierig, die ihnen angetane Gewalt zu dokumentieren und anzuzeigen. (Abg. Mag. Wurm: Aber unschuldig Verfolgte brau­chen wir auch nicht!) Als Oberösterreicherin, die im ländlichen Raum zu Hause ist, sehe ich sehr oft, wie schwer es gerade Frauen als Opfer von Gewalt in der Familie ha­ben, das Erleiden dieser Gewalt zum Ausdruck zu bringen oder als Opfer diese Gewalt auch anzuzeigen. Meist wird das Ganze bagatellisiert, die Frauen schweigen, weil sie der Familie einfach die Schande ersparen wollen. Insbesondere in kleinen Dörfern, die ja soziale Sicherheit bieten, fällt es Frauen schwer, aus Gewaltbeziehungen aus­zu­brechen, weil dadurch der Status im Dorf gefährdet wird, weil sie Konventionen ver­letzen und weil dies sogar zur sozialen Ächtung im Dorf führen kann.

Es ist schon klar, dass diese Schwierigkeiten nicht gänzlich durch Gesetze geändert werden können. Auch kein Gesetz der Welt kann dieses durch Missbrauch und Gewalt angetane Leid wieder reparieren. Aber was wir dennoch können und was wir tun müs­sen, ist, genau diesen Opfern Rahmenbedingungen für Abhilfe und Unterstützung zu gewähren, damit sie wirklich aus sich herausgehen und diese Gewaltakte anzeigen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Deswegen ist gerade das vorliegende Gesetz ein Meilenstein für diese Verbrechens­opfer, damit auch sie, insbesondere die Frauen, Schritte setzen, um sich gegen Gewalt zu wehren. Da sehe ich insbesondere auch in dem Anrecht auf Prozessbegleitung, auf juristische Prozessbegleitung und auf psychologische Prozessbegleitung, einen sehr großen Fortschritt, einen Meilenstein dafür, dass hier Recht gewährt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wäre wirklich sehr erstrebenswert, dass Sie den Opfern mehr Verständnis entgegenbringen könnten, dass auch für Sie Opfer­schutz vor Täterschutz steht und dass heute auch Sie diesem großartigen Reformwerk zustimmen können. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

13.08

 


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