Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 118

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Verwaltungsübertretungen begehen. Es finden sich aber Modelle einer Verantwort­lichkeit juristischer Personen im weiteren Sinn.

Solche Modelle hat dann Dr. Günter Heine ausgearbeitet, die 2000 in der „Öster­rei­chischen Juristen-Zeitung“ publiziert wurden. Eines dieser Modelle der Verantwor­tung knüpft an Straftaten der Organe der juristischen Person an. Ein zweites Modell knüpft an einem Organisationsverschulden, an einer Aufsichtsverantwortung – aber wie­derum der Organe – an. Das heißt wieder, dass Menschen irgendwie schuldhaft gehandelt haben müssen. Das dritte Modell sieht eine absolute Gefährdungshaftung, eine abso­lute Erfolgshaftung vor. Das heißt beispielsweise: Hochwasser passiert, es erfolgt eine Sachbeschädigung durch Hochwasser – Strafbarkeit. Das sind Dinge, die wir nicht unterstützen können.

Der Entwurf Zeder, der schon mehrmals zitiert wurde – auch im Entschließungsantrag, den die SPÖ heute Vormittag eingebracht hat – und auch in der „Österreichischen Juristen-Zeitung“ 2001 publiziert wurde, hat sich dann damit befasst, wie wir diesem dogmatischen Problem näher kommen können. Sollen wir dies eher im Zivilrecht, im Verwaltungsrecht oder im Strafrecht regeln? – Zeder hat sich für das Strafrecht entschieden und außerdem eine originäre Verantwortlichkeit der juristischen Person vorgeschlagen.

Er schlägt also das Modell der originären Verantwortlichkeit vor, das sich davon löst, die Strafbarkeit der juristischen Person von einem Schuldvorwurf gegen eine natürliche Person abhängig zu machen. Die juristische Person soll auf Grund eines sie selbst unmittelbar treffenden Vorwurfes verantwortlich sein. Dieser Erfolgshaftung, dieser von dem Handeln der Organe unabhängigen Haftung konnten wir uns nicht anschließen. – Das lehnen wir ab.

Wir sagen, eine Haftung der juristischen Person ist nur denkbar, wenn sie an einem schuldhaften, rechtswidrigen und kausalen Tatbegehen der Organe oder von Personen anknüpft oder wenn dieses Verschulden in einem Organisationsverschulden liegt.

Wie immer im Justizbereich werden solche großen Reformen wissenschaftlich auf­bereitet, im Expertenkreis diskutiert, dann in die Begutachtung versandt und schließlich hier im Hohen Haus beschlossen werden. (Abg. Dr. Jarolim: Aber nicht so schnell wie eine Dringliche!)

Aus der Hüfte schießen wir durch einzelne Medialberichterstattungen mit Sicherheit nicht. Ich bedanke mich beim Herrn Minister, dass er dieses Projekt so sorgsam vor­bereitet. Wir werden mit Sicherheit heuer im Hohen Haus noch einmal darüber diskutieren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.41

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Broukal hat sich zu einer tat­sächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Ge­schäftsordnung: Zuerst den zu berichtigenden Sachverhalt und dann den Ihrer Mei­nung nach richtigen. – Bitte.

 


15.41

Abgeordneter Josef Broukal (SPÖ): Herr Präsident, herzlichen Dank! – Frau Abge­ordnete Dr. Partik-Pablé hat in ihrer Rede behauptet, dass Pfleglinge im Wiener Pflegeheim Lainz verhungert seien. – Das ist unwahr! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Aus­gehungert wurden sie!)

Ich berichtige: Weder die zuständigen Stellen der Stadt Wien noch die Volltext­daten­bank der Austria Presseagentur, die bis zum 1. Jänner 1988 zurückreicht, kennen einen Fall, nach dem im Pflegeheim Lainz oder in einem anderen Pflegeheim der Stadt


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