Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 51. Sitzung / Seite 149

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Besonders wichtig ist für mich diese Neuregelung als Familienpolitikerin, denn Gewalt in Familie und Partnerschaft ist für mich einer der gravierendsten Bereiche, in denen Maßnahmen durch diese Neuregelungen hilfreich sein können. Verhaltensthera­peu­tische Maßnahmen für Gewalttäter in der eigenen Familie können zwar Geschehenes nicht wieder gut machen, aber wieder ein Miteinander nach den diversionellen Maß­nahmen möglich machen.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass mit den vorliegenden Verbesserungen im Bereich der Diversion nun endgültig ein Instrument vorliegt, das zu einer echten Win-Win-Situation von Täter und Opfer führt. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

17.36

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer. – Bitte. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Jetzt können wir über Salzburg weiterreden!)

 


17.37

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Ich möchte nur eine kurze Ergänzung zu den Anmerkungen der Frau Abge­ordneten Marek vornehmen. Als Bewährungshelferin kann ich das, glaube ich, auch kompetent sagen. Es ist nicht so, dass es neu ist, dass Opfer und Täter einander tatsächlich begegnen. Es ist vielmehr so, dass sich die Gerichtspraxis in den letzten Jahren sehr verändert hat, und zwar haben Staatsanwälte immer mehr in der Diversion Geldstrafen verhängt und keine anderen diversionellen Maßnahmen, wie zum Beispiel den außergerichtlichen Tatausgleich.

Im außergerichtlichen Tatausgleich begegnen sich eben genau Täter und Opfer. Ich habe das selbst auch miterlebt. Es ist dies eine andere Form der Schadenswieder­gut­machung, die sehr viel besser wirkt.

Warum wird das nicht gemacht? – Das ist teurer. Das wird Sie jetzt überraschen, dass Qualität teurer ist, es ist aber so. Sie können nicht zu Diskontpreisen etwas bekom­men, was einfach mehr Geld kostet und was auch mehr Personen braucht, mehr Per­sonen in den Gerichten, aber auch mehr Personen in der Betreuung. Und das wird ver­mutlich auch dieses neue Gesetz nicht verändern, sondern nur eine Maßnahme des Bundesministers, neues Personal zu ermöglichen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

17.38

 


Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Praßl. – Bitte.

 


17.38

Abgeordneter Michael Praßl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Opfer einer Straftat zu werden, ist eine der schlimmsten Erfahrungen, die ein Mensch in seinem Leben machen kann. Diese Erkenntnis hat sich in den vergangenen Jahrzehnten in immer größeren Kreisen der Rechtswissenschaft durchgesetzt und gehört heute zum rechtspolitischen Allge­meingut.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unser täterzentriertes Strafverfahren hat in der Praxis der vergangenen Jahrzehnte zu einer zwangsläufigen Vernachlässigung des Opfers geführt. Dass der Täter nicht zum bloßen Objekt staatlichen Handels de­gradiert werden darf, ist eine uralte rechtsstaatliche Überzeugung. Dass aber auch das Opfer mehr als nur ein Beweismittel ist, wurde bisher nicht gebührend berücksichtigt. Besonders belastete Opfer sollten daher auch eine Unterstützung bekommen, zum Beispiel eine juristische und psychosoziale Prozessbegleitung.

 


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