Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 55. Sitzung / Seite 121

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Es gibt einen detaillierten Leistungskatalog, es gibt spezielle Hinweise für unbegleitete minderjährige Fremde, wie das zu Recht angesprochen worden ist. Asylberechtigte bleiben während der ersten vier Monate, nachdem das Asylverfahren abgeschlossen ist, in der Grundversorgung. Die Schaffung eines Koordinationsrates wird für partner­schaftliche Lösungen sorgen. Die Kostentragung wird durch den Bund und die Länder im Verhältnis von 60 : 40 erfolgen. – Das bringt eine ganze Reihe von Verbesserungen für die Zielgruppe, für alle Asylwerber.

Es wird eine Schließung von Versorgungslücken geben, es werden Parallelstrukturen vermieden, es wird eine Optimierung der Betreuungsmaßnahmen geben, eine gleich­mäßige Verteilung und eine bessere Zusammenarbeit mit den Hilfsorganisationen.

Natürlich kostet das Geld. Wir gehen von einer Grundannahme von 16 000 durchge­hend Betreuten aus. Das bedeutet geschätzte jährliche Grundversorgungskosten von mehr als 125 Millionen €. Dazu wird der Bund mit seinen 60 Prozent über 75 Millio­nen € beisteuern, die Länder etwa 50 Millionen €. Wir werden einmalige EDV-Kosten und anderes haben.

Ich möchte mich herzlich bei den Vertragspartnern, den Ländern, bedanken. Ich bin der dritte Innenminister, der versucht hat, hier eine Regelung zustande zu bringen. Durch die gute partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Ländern ist das schluss­endlich am 1. Dezember 2003 möglich geworden. Es wäre nicht möglich gewesen ohne die hervorragende Vorarbeit, Mitarbeit und Zuarbeit der Beamten des Hauses. Ich möchte mich bei den Beamten herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP, den Frei­heitlichen und der SPÖ sowie der Abg. Mag. Stoisits.)

Ich möchte mich auch bei jenen Fraktionen bedanken, die dieser Artikel-15a-Verein­barung ihre Zustimmung geben. Ich möchte sehr anerkennend erwähnen, dass hier mit der großen Oppositionspartei in guten partnerschaftlichen Gesprächen ein gemein­sames Ergebnis gefunden wurde. Ich glaube, dass es auch bei anderen Punkten der Sicherheit sinnvoll wäre, solche Gespräche zu suchen. Ich werde das jedenfalls tun. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.49

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ellmauer. – Bitte.

 


14.49

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Diese Artikel-15a-Vereinbarung zur Kostenaufteilung der Betreuung von Asylwerbern zwischen Bund und Ländern be­grüße ich als Menschenrechtssprecher der Österreichischen Volkspartei ganz beson­ders. Ich freue mich, dass unserem Innenminister Ernst Strasser dieser weitere Meilen­stein in der Asylpolitik unseres Landes gelungen ist. Herr Minister Strasser hat wieder einmal etwas geschafft, was seine Vorgänger von der SPÖ nicht zustande gebracht haben: die Sicherstellung der Grundversorgung sowie die Rechtssicherheit der Asyl­suchenden erfolgreich zu regeln und die Betreuung der Schutzbedürftigen zwischen Bund und Ländern aufzuteilen. Nach zehnjähriger Diskussion ist es endlich gelungen, dieses Problem herzeigbar zu lösen.

Natürlich darf es nicht zu einem so genannten Zwangsansiedlungsprogramm von Asyl­werbern in Gemeinden kommen, aber als langjähriger engagierter Kommunalpolitiker und Bürgermeister der Gemeinde Traunkirchen spreche ich aus Erfahrung: Die Pro­bleme der Flüchtlingsaufnahme in einer Gemeinde sind bei richtiger Handhabung lös­bar.

 


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