nur
sagen: Er ist wichtig und richtig für die Bundesländer, für die zukünftige
Abfallbewirtschaftung.
Herr Abgeordneter Heinzl, ich hätte mich jetzt nicht zu Wort gemeldet, wenn Sie nicht den Beamten meines Hauses Willkürakte unterstellt und gesagt hätten, sie seien „Müllverschieber“. (Rufe bei der ÖVP: Ungeheuerlich! Unglaublich!) Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, meine Beamten leisten hervorragende Arbeit nach den Maßgaben und Vorgaben der österreichischen Gesetzgebung, und ich lasse diesen Vorwurf nicht auf diesen Beamten sitzen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Manche sind hier. Überlegen Sie sich genau, welche Vorwürfe Sie in Zukunft hier im Hohen Haus machen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Heinzl: Von Ihnen werde ich mir nicht das Wort verbieten lassen!)
22.24
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau
Abgeordnete Pfeffer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.
22.24
Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die Probleme mit Altlasten führen uns vor Augen, dass es in der Vergangenheit leider nicht immer gelungen ist, die Abfallwirtschaft so zu gestalten, dass sie auch die Kriterien der Nachhaltigkeit erfüllt. Da der Verfassungsgerichtshof Teile des Abfallwirtschaftsgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben hat, sind die Regierungsparteien gezwungen, dieser Kritik nachzukommen.
Mit dem
vorliegenden Antrag soll jetzt auch per Verordnung die Umsetzung der in den
einzelnen Bundesländern geplanten Beseitigungsanlagen für nicht gefährliche
Abfälle ermöglicht werden. Und genau da, Herr Minister, setzt unsere Kritik an.
Es liegt also in der Hand jedes einzelnen Landeshauptmannes oder
Landeshauptfrau, festzustellen, ob es einen Kapazitätsmangel an
Behandlungsanlagen gibt, die vor der Ablagerung des Abfalls zum Einsatz kommen,
und ob die anfallenden Abfälle ordnungsgemäß beseitigt werden können. (Abg. Murauer: Wer soll das sonst beurteilen?
Bischof Krenn vielleicht?)
Hiezu
kommt noch, dass künftig nicht nur der Siedlungsabfall, sondern auch der gewerbliche
Abfall in diese Verordnung aufgenommen wird, und das ist eine Ausweitung im
Vergleich zu den bestehenden Regeln. Wie soll das funktionieren, Herr Bundesminister?!
Die Bundesländer – außer Wien und Salzburg – wissen derzeit praktisch
nicht über die Menge ihrer Abfälle Bescheid, sieht man einmal von der kommunal
erfassten Menge ab. Wie sollen die einzelnen Bundesländer überhaupt wissen, wie
groß der Anteil der Abfälle mit mehr als 5 Masseprozent an der gesamten
Abfallmenge ist? Wie soll das Ihrer Meinung nach seriös kontrolliert werden?
Herr Bundesminister!
Wir von der SPÖ wollen keine Ausweitung der Abfallwirtschaft. Unser Vorschlag
wäre daher, die Ausnahme generell auf kommunale Siedlungsabfälle zu
beschränken, und zwar ohne die getrennt gesammelten Altstoffe. Aber leider
haben Sie auf unsere Vorschläge keinen Wert gelegt. Wir waren in die
Verhandlungen gar nicht eingebunden. (Abg. Wittauer: Eure Wiener Freunde waren eingeladen!) Verhandelt wurde nur mit den
Bundesländern und den Landeshauptleuten. Schade, wir wären nämlich zu einem
Kompromiss bereit gewesen.
Der Gesetzesvorlage in dieser Form können
wir aber nicht unsere
Zustimmung erteilen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Dr. Gabriela Moser.)
22.26
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr
Abgeordneter Gahr. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Sie sind am Wort.