Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 56. Sitzung / Seite 74

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Kollegem Bucher – und ich darf, um nicht in Gefahr zu geraten, die Redezeit zu überschreiten, den Entschließungsantrag der sozialdemokratischen Fraktion gleich zu Beginn einbringen – sei gesagt: Wenn du mir zuhörst, wirst du draufkommen, dass deine Forderung in unserem Entschließungsantrag enthalten ist. Dazu noch ein ganz persönlicher Rat, Herr Kollege Bucher: Wenn wir das Flugzeug in Klagenfurt verlassen und uns in Richtung Ausgang begeben, dann solltest auch du beziehungsweise sollten auch Sie einmal mit den Zollwachenbeamten oder der einen -beamtin sprechen, dann hätten diese Ihnen beziehungsweise dir nämlich schon vor einem Monat gesagt, auf welcher Reise sie sich befinden: Sie wissen nicht, welchem Ministerium sie letztendlich wirklich zugeteilt werden, was ihre Aufgabenstellung in Zukunft sein wird, wo ihr Dienstort sein wird und dergleichen mehr!

Der Antrag der sozialdemokratischen Fraktion lautet:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Matznetter und KollegInnen betreffend Erhalt des Know-how der Zollwache und Schaffung einer Finanzpolizei

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, raschestmöglich die rechtlichen Grundlagen zu erarbeiten und dem Nationalrat vorzulegen, die nach internationalen Vorbildern eine Finanzpolizei als uniformierten Wachekörper im Bundesministerium für Finanzen einrichten, welche unter anderem Aufgaben im Bereich der Bekämpfung des Förder­betrugs, der Geldwäsche, des Schwarzunternehmertums, der Steuerhinterziehung be­ziehungsweise ganz allgemein der Finanzdelikte wahrnehmen soll. Dabei soll sicher­gestellt werden, dass jedenfalls die Zollwachebeamten und ihr Know-how integriert werden.

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Das heißt, die Zielsetzung aller Fraktionen ist in diesem Entschließungsantrag ent­halten. Ich denke, es spricht nichts dagegen, diesem Entschließungsantrag zuzustim­men.

Ich möchte mich ganz bewusst auf die Betroffenen beziehen und habe Ihnen bereits gesagt: Vor zirka einem Monat konnten sich die betroffenen Zollwachebeamten und -beamtinnen melden, wohin sie wollten – in das Finanzministerium, in das Innen­ministerium. Die Sicherstellung, ob sie dort auch wirklich landen, ist aber nicht gege­ben. Es geht dabei um hoch qualifizierte Frauen und Männer im Zollwachebereich, die nun neue Tätigkeiten ausüben sollen: als Gendarmen, Polizisten, Polizistinnen. Sicher­gestellt muss werden, dass nicht hoch qualifizierte Beamte und Beamtinnen umge­schult werden müssen, um dann andere Tätigkeiten auszuüben, das heißt, die Um­schulung viel kostet und andererseits Know-how verloren wäre. (Abg. Lentsch: Le­benslanges Lernen heißt es!)

Der zweite Punkt betrifft den Umgang mit dem Dienstrecht, der – das muss ich zu wiederholtem Male sagen – kein sehr korrekter ist. Es gibt im Dienstrecht Fristen, es gibt Einspruchsrechte. Heute haben wir den 25. März, Deadline ist der 30. April. Das heißt: Heute soll das beschlossen werden, und ab 1. Mai sollen Zollwachebeamte und -beamtinnen ihren neuen Dienst an einem neuen Dienstort mit neuer Aufgabenstellung antreten – nur: die Inhalte sind unbekannt!

 


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