zu diesem Thema nicht mit 3 Minuten das Auslangen zu finden. Wir haben aber noch die gesetzliche Restredezeit von 20 Minuten. Ich werde mich also diesem Thema sehr genau annähern.
Die Kollegin von der SPÖ hat gesagt, wo es ist. Der Kollege von der ÖVP hat erklärt, wie wichtig es ist. Es ist bereits einmal, im Jahr 2002, ein Antrag an das Verkehrsministerium mit diesem Anliegen gestellt worden. Damals wurde festgestellt, dass die Kosten dieser Spange bei 127 Millionen € lägen und auf Grund der mangelnden Wirtschaftlichkeit eine Teilung der Kosten zwischen ASFINAG und Wien nötig wäre. Es wäre also zur Vorbereitung dieses wichtigen Themas im Verkehrsausschuss einmal zu klären, ob Wien die anteiligen Kosten übernehmen wird. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
21.48
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag dem Verkehrsausschuss zu.
22. Punkt
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten
Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (ALVG) geändert wird (343/A)
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nun zum
22. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen
in die Debatte ein.
Erste
Rednerin ist Frau Abgeordnete Silhavy. Sie wünscht 2 Minuten zu
sprechen. – Bitte.
21.48
Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben eine erste Lesung verlangt, weil die Regierungsparteien dazu neigen, im Ausschuss alle Anträge, die nicht von ihnen selbst stammen, zu vertagen. Wir glauben aber, dass das Thema so wichtig ist, dass es zumindest hier einmal andiskutiert werden soll.
Faktum
ist, dass Leistungsbezieher, Leistungsbezieherinnen aus der Arbeitslosenversicherung
durch die Maßnahmen dieser Bundesregierung immer weniger Einkommen haben, akut
armutsgefährdet sind und damit auch immer stärker in den Sozial- oder
Teilsozialhilfebezug gedrängt werden.
Um das zu
verhindern, haben wir einen Antrag eingebracht. Dieser Antrag befasst sich
einerseits damit, dass Arbeitslosengeldbezug und Notstandshilfe bei laufendem
Bezug jährlich valorisiert, das heißt angepasst werden sollen, auf der anderen
Seite sollen Leistungen, die einen Fortbezug innerhalb von drei Jahren haben,
ebenfalls einer besseren Anpassung unterliegen, sodass die Leistungen in der
Arbeitslosenversicherung letzten Endes wieder einigermaßen dem entsprechen,
was sie ursprünglich in der Höhe waren.
Ich denke
mir, Armutsbekämpfung und Armutsvermeidung muss ein Thema für uns alle sein. Es
ist ja eigentlich eine Schande, dass der Bericht des Sozialministeriums, also
der offizielle Bericht und nicht die Argumentation der Opposition, zeigt, dass
es bei uns zunehmend Armut von arbeitenden Menschen gibt, Armut von Menschen,
die auf Grund von Arbeit eine Geldleistung bekommen.