Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 58. Sitzung / Seite 142

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18.55

Abgeordneter Peter Haubner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Abgeordnete Lichtenber­ger hat es schon erwähnt: Mit dem EU-Beitrittsvertrag hat sich Österreich zum Ausbau der Schiene und damit auch zum zweigleisigen Ausbau der Tauernbahnstrecke ver­pflichtet. Durch die verkehrsmäßige Überbelastung der Nord-Süd-Verbindungen kommt diesem Projekt auch für uns in Salzburg eine besondere Bedeutung im Hinblick auf die Verlagerung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene zu.

Bereits im Jahre 1996 stellten die ÖBB dieses Projekt des zweigleisigen Ausbaus der Tauernbahn im Gasteiner Tal vor. Es handelt sich dabei an und für sich um eine bestehende Strecke, die eben durch ein zweites Gleis ausgebaut werden soll. Damals äußerten ja schon große Teile der Gasteiner Bevölkerung Bedenken in Bezug auf den Ausbau, die Fronten haben sich damals auch ziemlich verhärtet. Grundsätzliche Auf­fassungsunterschiede und Verfahrensfragen verschärften den bestehenden Konflikt zwischen dem Projektwerber ÖBB und den Betroffenen im Gasteiner Tal.

Es war kaum mehr eine Basis für eine kritische und sachliche Auseinandersetzung vorhanden. Das vorhin erwähnte Beispiel mit den Nachbarn ist nicht ganz richtig, glaube ich, denn es bestand plötzlich die Bereitschaft aller Beteiligten, quasi bei der Stunde Null zu beginnen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Lichtenberger.) Das war die Vorgangsweise mit dem Ziel, eine gemeinsame Lösung für die Hochleistungsstrecke im Gasteiner Tal zu finden. Alle Beteiligten waren sich der grundsätzlichen Notwendig­keit dieses zweigleisigen Ausbaus der Bahnstrecke bewusst.

Es war dann sehr erfreulich, dass in einem beispielgebenden – das muss man wirklich erwähnen –, erstmals in Österreich angewendeten Mediationsverfahren eine Konsens­lö­sung für den Ausbau der Tauernbahn gefunden werden konnte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Man darf nicht vergessen, dass dieses Mediationsverfahren über 200 000 € gekostet hat, an dem sich sowohl das Bundesministerium für Verkehr, die ÖBB, das Land Salzburg und die Gemeinden Bad Gastein und Bad Hofgastein beteiligt haben. Auch da zeigt sich noch einmal ganz klar das Interesse aller an einer zufrieden stellenden Lö­sung dieses Verkehrsprojektes. 15 ganztägige Forumssitzungen und 24 Arbeits­kreissitzungen mit großem Zuspruch von allen Beteiligten wurden abgehalten. Die Ergebnisse wurden in einem Vertrag – aber das wissen Sie ohnedies – zwischen den Beteiligten festgehalten.

Die darauf erfolgte Behördeneinreichung durch die ÖBB entspricht den Ergebnissen dieses Mediationsverfahrens. Der Herr Staatssekretär hat ja praktisch die Details dieses UVP-Verfahrens, nämlich wie es vor sich gehen sollte, schon ausgeführt. (Abg. Dr. Lichtenberger: ...! Das war die Mediation!) Nach heutigen Ermessen werden auch die künftigen Behördeneinreichungen diesen Vorgaben entsprechen.

Hinsichtlich der Trassenführung der neu zu errichtenden Bahnstrecke gibt es eine Vereinbarung zwischen den ÖBB und den beiden Gemeinden Bad Gastein und Bad Hofgastein.

Ich glaube, die ÖBB haben auf Grund dieses Mediationsverfahrens den Kostenrahmen für die Streckenführung und die umwelt- und sicherheitstechnischen Maßnahmen stark erhöht. Wenn man die Liste des Lärmschutzmaßnahmenkatalogs durchschaut, dann sieht man ja, dass jetzt schon Lärmschutzwände in Dorfgastein errichtet worden sind, dass welche in Bau sind und dass in den nächsten zwei Jahren noch viele folgen werden. Das Gleiche gilt auch für das Gebiet um Bad Hofgastein.

 


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