Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 59. Sitzung / Seite 154

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Die Regierungsparteien müssen ja mit dieser Steuerreform die Versprechungen ein­lösen, die sie ihren Interessengruppen und auch den Geldgebern, die diverse Wahl­kämpfe finanziert haben, gegeben haben. Die anderen Menschen kommen bei Ihnen immer erst an zweiter Stelle.

Die Steuerreform bringt Steuergeschenke für Konzerne wie die Lannacher Heilmittel­werke – Sie erinnern sich, da gibt es den Schnäppchenjäger Minister Bartenstein – und für den Papierkonzern des Herrn Präsidenten Prinzhorn, der aus öffentlichen Mitteln saniert wurde und nicht aus Mitteln von Banken. (Abg. Marek: Können Sie etwas zur Sache beitragen? – Abg. Grillitsch: Das ist schon so alt!)

Ich möchte zu einem Absatz in Ihrem Steuerreform-Antrag kommen, der meiner Mei­nung nach sehr wesentlich und wichtig ist und anhand dessen sich auch zeigen wird, dass bei Ihnen immer nur der Schein vorherrschend ist: Sie erhöhen den Kirchen­steuer-Absetzbetrag von 75 € auf 100 €.

Humanitäre Hilfsorganisationen haben in den vergangenen Wochen die Absetzbarkeit von Spenden gefordert, die es innerhalb der Europäischen Union nur in Finnland und in Österreich nicht gibt. (Abg. Mag. Donnerbauer: Es waren 30 Jahre Sozialdemo­kratie!)

Vor allem Organisationen wie Caritas, Diakonie, Volkshilfe, Rotes Kreuz, Hilfswerk und viele andere mehr, die auch in Ihrem Einflussbereich sind, haben sich zusammen­gefunden, und Caritas-Generalsekretär Wallner-Ewald hat gemeint, NGOs müssen immer mehr soziale Löcher stopfen und staatliches Versagen kompensieren. – Da kann man nur zustimmen! (Abg. Mag. Donnerbauer: ... Verantwortung tragen!)

Es ist zum Beispiel so, dass bei der humanen Sterbebegleitung von Seiten des Staates, von Seiten der Regierung nicht sehr viel an Unterstützung kommt. – Sie sprechen immer von der Familienhospizkarenz. Sie wird aber auch mit 2 Millionen € aus privaten Spenden bei der Caritas finanziert.

Die Österreicherinnen und Österreicher sind Spenden-Weltmeister. – Die Regierung spricht immer nur in Sonntagsreden von sozialen Fragen und von Spenden et cetera. Deswegen haben wir in unserem Antrag zusätzlich zu dem erhöhten Kirchensteuer-Absetzbetrag und der Absetzbarkeit von Aufwendungen für Religionsgemeinschaften auch jene für gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke gefordert.

Stimmen Sie mit, oder Sie setzen wieder einmal einen Beweis dafür, dass Sie nur in Sonntagsreden gut sind, aber nicht, was das Leben der Menschen betrifft. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Grillitsch: Stimmen Sie bei uns mit! – Abg. Marek: Das haben wir bei Ihnen 30 Jahre lang gesehen!)

16.46

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


16.46

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich möchte auf einige der angeschnittenen Fragen eingehen. (Abg. Gaál: Das ist nicht notwendig!)

Frau Abgeordnete Weinzinger hat gefragt: Wie profitieren die Frauen von dieser Steuerreform? – Ich möchte sagen: Sogar sehr viel, und auf Grund ihrer spezifischen Einkommenssituation im Vergleich zu den Männern mehr. Allein die Erhöhung des allgemeinen Absetzbetrages mit geänderter Einschleifbestimmung sowie die Erhöhung der Freigrenze für den 13. und 14. Monatsbezug kommen überproportional den Frauen zugute.

 


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