Nationalrat, XXII.GPStenographisches Protokoll67. Sitzung / Seite 48

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Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Was brauchen die Bauern, was brauchen die Konsumenten? Das ist die Frage, die vorangestellt werden muss, wenn wir eine Gesetzesänderung oder mehrere Gesetzesänderungen im Agrarbereich diskutieren. Was wollen und was brauchen vor allem die Bauern? – Sie brauchen Wettbewerbsgleichheit, sie brauchen Sicherheit und Verlässlichkeit, und sie brauchen klare Rahmenbedingungen. Was brauchen und wollen die Konsumenten? – Vertrauen, Sicherheit und Qualität.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, da hier auf der Besuchergalerie sehr viele junge Menschen sitzen, möchte ich sagen, das zählt umso mehr. Attribute wie „Kraut und Rüben“, „Pestizid-Chaos“, „in die falsche Richtung marschieren“ und so weiter sind weder angesichts dieses Agrarrechtsänderungsgesetzes angebracht noch schaffen sie Vertrauen bei den Konsumenten noch schaffen sie Sicherheit und Vertrauen bei den Bauern. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)

Wir haben hier eine klare Regelung in verschiedenen Punkten vorgelegt, auf die ich noch im Detail eingehen werde.

Ich möchte hier als Beispiel ein Thema herausgreifen. Herr Abgeordneter Pirklhuber hat gesagt: Cyhexatin war zugelassen. – Man muss präzise bleiben! Es wurde nicht zur Zulassung angemeldet, war nie in Österreich für das Inverkehrbringen zugelassen (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber es konnte importiert werden! Direkt!) und wurde mit einer eigenen Verbotsverordnung von mir, wie auch andere hormonähnliche Substanzen, explizit herausgenommen. (Abg. Dr. Pirklhuber: Aber Direktimport!) Man muss das, wenn man das anspricht, auch Punkt für Punkt klar ausführen, weil es um Sicherheit geht, weil es um das geht, was uns am meisten wert ist, nämlich eine Lebens­mittelqualität, die wir gemeinsam in diesem Land haben wollen.

Ich zitiere hier – was ich sehr ungern und vielleicht überraschend tue – GLOBAL 2000, die eine Überprüfung von Erdbeeren auf Feldern durchgeführt hat. Erdbeeren sind eine Kultur, bei der man immer wieder breitflächigen Pestizideinsatz unterstellt. GLOBAL 2000 kommt zum Schluss:

Jene Konsumentinnen und Konsumenten, die saisonale Waren kaufen, wenn sie in Österreich aus österreichischer Produktion angeboten werden, können sehr sicher sein, unbelastete Ware gekauft zu haben. Wir haben es bei asaisonalen Importen meistens mit solchen aus anderen Gebieten der Welt zu tun, wenn es um Problemfälle geht. – Zitatende.

Man soll das nachlesen: Bei den Erdbeerkulturen gibt es ein hervorragendes Qualitäts­zeugnis für die österreichische Produktion.

Was ist im Agrarrechtsänderungsgesetz an wichtigen Punkten enthalten? – Mit der Änderung des Pflanzenschutzgesetzes wird eine weitere Harmonisierung des Probe­nahmeverfahrens implementiert und umgesetzt, mit der Novelle des Pflanzen­schutz­mittelgesetzes werden das Pflanzenschutzmittelverzeichnis und das Pflanzenschutz­mittelregister zusammengeführt. Das ist auch ein wichtiger technischer Prozess, um hier Klarheit und Vereinfachung herbeizuführen. Wir passen auch die Kennzeichnungs­bestimmungen durch die Umsetzung zweier EU-Richtlinien – das sind Vorgaben der Europäischen Union – entsprechend an.

Der Nachweis der Identität von Pflanzenschutzmitteln, die parallel aus Deutschland und Holland importiert werden, wird konkretisiert und dient ebenfalls der Klarheit, der klaren Kommunikation, der Anwendung und des Inverkehrbringens.

 


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