Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 72. Sitzung / Seite 4

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Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Tancsits. Er hat eine geschäftsord­nungsmäßige Redezeit von 10 Minuten. – Bitte.

 


16.39

Abgeordneter Mag. Walter Tancsits (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! Ich habe mich in dieser Debatte über diesen Fristsetzungsantrag zu Wort gemeldet, weil mir durchaus bewusst ist, dass die Vorgangsweise bei einem derart wichtigen Sozialversicherungsgesetz – Paket, möchte ich fast sagen – zu be­gründen ist, warum wir diesen Zeitpunkt ausnützen wollen, um noch vor der Sommer­pause des Nationalrates wesentliche Verbesserungen für unsere Versicherten und zur Erhaltung des Sozialversicherungssystems zu beschließen.

Ich bitte daher gleich von Anfang an um Zustimmung für dieses Paket beziehungs­weise um Zustimmung zu der von uns beantragten Fristsetzung. (Abg. Öllinger: Das meinen Sie nicht ernst, oder?) – Selbstverständlich meine ich das ernst, Herr Kollege! (Abg. Dr. Van der Bellen: Wo ist der Antrag?)

In der gebotenen Kürze, was dieses Paket umfasst: erstens einmal die Sanierung des Ausgleichsfonds der Krankenversicherungsträger. Bis zum gestrigen Tag wurde in­nerhalb der Träger und wurde mit der Bundesministerin für Gesundheit und mit dem Sozialminister verhandelt. (Abg. Dr. Van der Bellen: Wo ist der Antrag? Wir wollen das Paket sehen! – Abg. Schieder: Wo ist der Antrag?) Es hat glücklicherweise eine Eini­gung darüber gegeben. Ich denke, dass wir angesichts unseres komplexen Systems des Zusammenwirkens von Sozialversicherungsträgern, von Selbstverwaltungskörpern und Gesetzgeber die Verpflichtung haben, diese Einigung umzusetzen, um Sicherheit für die Versicherten und für die Krankenversicherung in Österreich nicht wieder herzu­stellen, sondern keine Minute lang aus den Augen zu lassen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Öllinger: Jetzt auf einmal!)

Es gibt darüber hinaus eine wesentliche Erleichterung für die Versicherten, was die Chefarztpflicht betrifft. Ich werde das jetzt nicht näher begründen, wir haben das schon einige Male auch mit Maria Rauch-Kallat hier andiskutiert, nur: Ich halte es für einen ganz wesentlichen Punkt, nicht nur preisdämpfende Maßnahmen zu setzen, sondern auch entsprechende Erleichterungen in Bezug auf diesen zwangsweisen „Botengang“ des Patienten oder seines Angehörigen zwischen den Krankenversicherungsträgern und ihren Vertragspartnern zu schaffen.

Es gibt drittens – und da, glaube ich, können wir auf unser österreichisches System der Selbstverwaltung stolz sein – einen Konsolidierungsvorschlag aus der Sozialversiche­rung der Bauern heraus für ihre Versicherungsanstalt. Das ist aus gutem Grund not­wendig, weil ja dieses Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes den Ausgleichsfonds betreffend den finanziellen Ausgleich für die Bauern nicht möglich gemacht hat – Sanierungsschritt 1. Daher war ein anderer Sanierungsschritt, von der bäuerlichen Ver­sicherungsanstalt selbst vorgeschlagen, notwendig, und dieser liegt nun vor. (Abg. Öllinger: Das war alles Pfusch!) Auch da haben wir das Zusammenwirken von Sozial­versicherungsträger, Selbstverwaltungskörper, Interessenvertretung und Gesetzgeber.

Zur Abrundung des Ganzen wollen wir die Mittel aus der Tabaksteuer für den Aus­gleichsfonds der Krankenversicherungsträger erhöhen und auch die Zuweisung von Mitteln für einzelne Krankenversicherungen ermöglichen. Auch das, meine Damen und Herren, ist, glaube ich, ein solider und auch ein logischer Schritt, denn wenn unsere präventiven Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge greifen, müssen zwangsläufig die Einnahmen für die Krankenversicherung aus der Tabaksteuer, weil die Menschen dann weniger rauchen werden, sinken. Folglich ist da eine entsprechende Mittelzufuhr auch in Zukunft sicherzustellen.

 


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