gimes, hat ganz ausgezeichnete Arbeit geleistet und damit Österreich einen großen Dienst erwiesen und damit auch viel zum Ansehen unseres Landes in aller Welt beigetragen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
Lieber Herr Botschafter! So von Tirolerin zu Tiroler: ein herzliches Dankeschön und Gratulation!
Gott sei Dank wurde in den vergangenen vier Jahren seitens der Bundesregierung alles getan, um diesen unrühmlichen Teil unserer österreichischen Geschichte aufzuarbeiten. So ist es vielleicht für das Hohe Haus von Interesse, dass auch die Stadt Lienz einen Beitrag dazu geleistet hat. Wir haben vor zirka drei Jahren eine Historikerkommission eingerichtet und sie damit beauftragt, die im Besitz der Stadt befindlichen Egger-Lienz-Gemälde auf ihre Herkunft hin zu überprüfen, und selbstverständlich haben wir dann eines unserer Bilder, welches nachweislich im Besitz der Familie Bernhard Altmann war, an die Enkelin restituiert.
Ich möchte am Ende meiner Ausführungen
noch unseren leider verstorbenen Bundespräsidenten Klestil zitieren, der
einmal meinte, in Österreich darf es keinen Platz für aggressiven
Nationalismus, Radikalismus, Engstirnigkeit und Intoleranz geben. – Diesen
Worten kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen. Unsere Zukunft ist, denke
ich, ein gemeinsames Europa mit all seiner Vielfalt an Kulturen und
Nationalitäten, und diesem Europa wünsche ich viel Erfolg und vor allem
Freiheit und Frieden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei
Abgeordneten der Grünen..)
13.34
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Posch. – Bitte.
13.35
Abgeordneter Mag. Walter Posch (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich kann mich den konsensualen und versöhnenden Gesten meiner Vorrednerinnen und Vorredner nur anschließen, ebenso den Worten des Dankes an die Damen und Herren in den Fonds für die geleistete Arbeit. Trotzdem denke ich, dass auch Zeit und Platz ist für ein paar durchaus selbstkritische Worte.
Der Gesetzentwurf, so wie er hier liegt, ist nur eine kleine Novelle. Im Wesentlichen geht es um eine Fristverlängerung für die Einbringung von Anträgen auf Leistungen aus den Fonds. Es entstehen durch die Verlängerung der Antragsfrist zusätzliche Kosten, doch sind diese angemessen angesichts des Bemühens der Republik Österreich, endlich zu einer Lösung aller offenen Fragen im Zusammenhang mit der Entschädigung der Opfer des Nationalsozialismus zu kommen.
Da möchte ich schon einhaken – damit man auch die Dimension dessen sieht, was entschädigt wird –, wie umfangreich dieser größte Raubzug der Geschichte war, den die Nazis in unserem Land durchgeführt haben. Es handelt sich um insgesamt 200 Milliarden Schilling, die geraubt wurden, und das ist ein gewaltiger Betrag, wenn man ihn in Rechnung stellt gegenüber dieser 1 Milliarde Dollar, die jetzt etwa restituiert wird, und schon gar nicht ist es in ein Verhältnis zu stellen gegenüber Leuten, die drei Jahre, vier Jahre in Konzentrationslagern verbracht oder Sklavenarbeit geleistet haben. Da frage ich mich schon: Wie ist mit diesen bescheidenen Beträgen angemessen Wiedergutmachung zu betreiben?
Österreich hat sich damit einer materiellen und rechtlichen Pflicht entledigt, das ist in Ordnung, die ethische und moralische Dimension des Mordes an 6 Millionen Juden ist gesetzlich und auch mit materieller Entschädigung ohnedies nicht gutzumachen, weil sich in Wahrheit die Einzigartigkeit dieses Verbrechens jeglicher Kategorie des Denkens entzieht.