Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 73. Sitzung / Seite 173

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Die Ärztinnen und Ärzte gemäß § 94 Abs. 3 Z 5 und Z 6 sind zum Betriebsrat für das wissenschaftliche und künstlerische Personal aktiv und passiv wahlberechtigt.““

3. Z 16 (neu) lautet:

„16. Dem § 143 wird folgender Abs. 10 angefügt:

„(10) Das Inhaltsverzeichnis, § 13 Abs. 1 bis 3 und Abs. 8 bis 10, § 13a, § 31 Abs. 4, § 32 Abs. 1 erster Satz und Abs. 2, § 94 Abs. 1 und 3, § 122 Abs. 2 Z 5, 9, 10 und 11, § 135 Abs. 3 sowie § 141 Abs. 3 und 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXXX/2004 treten mit 1. Oktober 2004 in Kraft.““

Begründung:

Durch diese Änderungen sind zukünftig auch die Ärztinnen und Ärzte in Facharzt­ausbildung zum Senat wahlberechtigt.

Die Änderung in § 135 Abs. 3 ist lediglich eine Anpassung an den neuen § 94 Abs. 3 Z 6.

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kurzbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


17.34

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesminister! Herr Kollege Niederwieser, Sie haben am Schluss Ihrer Ausführungen gemeint: den Universitäten das geben, was sie brauchen. Und im Antrag 214/A (E) von Kollegen Broukal wurde gefordert: 100 Millionen für die Universitäten; heute sind es – darauf wurde bereits hingewiesen – 200 Millionen für die Universitäten.

Geschätzte Damen und Herren! Das ist das Wichtige, das ist die Herausforderung an die Universitäten: die Balance zu finden, die vorhandenen Mittel richtig und wirt­schaftlich einzusetzen. Ich bin davon überzeugt, wenn wir den Universitäten die Möglichkeit geben, in Ruhe zu arbeiten, dann werden sie das auch erfüllen. Gerade das Universitätsgesetz 2002 bietet ja diese gesicherte Finanzierung mit dem Global­budget. Es gibt erstens Planungssicherheit, es gibt weiters Sicherheit für eine strate­gische Planung, aber vor allem, geschätzte Damen und Herren, sind die Universitäten unabhängig von den Budgets des Finanzministeriums, und das ist besonders wichtig!

Um 6 Prozent gibt es heuer insgesamt mehr Geld für die Universitäten, und zusätzlich zu den Globalbudgets und den Studienbeiträgen stehen den Universitäten die Sonder­programme zur Verfügung. Ganz kurz: 18 Millionen für „Uni-Infrastruktur II“, wobei jede Universität einen Sockelbeitrag von zirka 50 000 € hat; oder 10,9 Millionen zusätzlich für Vorziehprofessuren; 73 000 € für Sonderlehrveranstaltungen; 527 000 € für For­schungsstipendien.

Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend: Das Universitätsgesetz 2002 ist ein zukunftsorientiertes, nachhaltiges Gesetz, und vor allem geht es darum, die Qualität zum Wohle unserer Studenten zu steigern. (Beifall bei der ÖVP.)

17.36

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite