Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 75. Sitzung / Seite 24

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geführt – und wenn ja, wann haben diese in welchem Rahmen stattgefunden, wer hat daran teilgenommen und worüber wurde konkret gesprochen – bzw. in wie weit wurden Sie über die Verhandlungen mit der swisscom informiert?

4. Haben Sie als Eigentümervertreter mit Ihrem Schweizer Amtskollegen über den geplanten Verkauf von Telekom Austria-Anteilen an die swisscom gesprochen und wenn ja, wann haben diese Gespräche in welchem Rahmen stattgefunden, wer hat daran teilgenommen und worüber wurde konkret gesprochen?

5. Können Sie es ausschließen, dass Sie Informationen, die Sie als Eigentümer­vertreter über den geplanten Verkauf von Telekom Austria-Anteilen an die swisscom erhalten haben, in Ihrem familiären Kreis oder Freundeskreis weitergegeben bzw. entsprechende Andeutungen gemacht haben und können Sie das auch für alle MitarbeiterInnen Ihres Kabinetts ausschließen?

6. Sind Medienberichte richtig, wonach der geplante Telekom-Deal mit der swisscom durch eine politische Entscheidung in Österreich gestoppt wurde und Sie in der Folge als Eigentümervertreter von Bundeskanzler Schüssel entsprechende Vorgaben erhiel­ten, wenn nein – was gab Ihrem Informationsstand als Eigentümervertreter zufolge dann den Ausschlag für das Platzen des Deals?

7. Warum unterblieb Ihren Informationen als Eigentümervertreter zufolge ein Ersuchen der Telekom Austria oder der ÖIAG an die Wiener Börse, die TA-Aktie aus dem Handel zu nehmen, um danach die Marktteilnehmer in geeigneter Form über das Scheitern der Gespräche mit der swisscom so informieren zu können, dass alle denselben Informationsstand haben?

8. Wie erklären Sie sich als Eigentümervertreter den ungewöhnlichen Umfang des Handels mit Put-Optionen der TA in den zwei Tagen vor dem Platzen der Verhand­lungen mit der swisscom?

9. In welcher Höhe beziffern Sie als Eigentümervertreter die Kosten der Beraterfirmen, die die Verhandlungen mit der swisscom vorbereitet oder begleitet haben und welchen Firmen ist welches Auftragsvolumen zuzuordnen?

10. Sind Ihren Information als Eigentümervertreter zu Folge die Medienberichte richtig, wonach in der VA-Tech Weichenstellungen in Richtung Zerschlagung des Unter­nehmens im Bereich Anlagenbau in Vorbereitung sind? Und wenn ja, was ist konkret geplant?

In formeller Hinsicht wird gemäß § 93 Abs. 2 GOG verlangt, diese Anfrage dringlich zu behandeln.

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Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich dem Fragesteller das Wort erteile, gebe ich noch bekannt, dass von der Präsidialkonferenz für die Zeit von 14 bis 16.50 Uhr, die vom ORF übertragen wird, folgende Redeordnung festgelegt wurde:

Der Fragesteller wird mit der Begründung der Dringlichen Anfrage einleiten: 20 Minuten. Das befragte Regierungsmitglied, also der Bundesminister für Finanzen, wird 20 Minuten Zeit für die Beantwortung der Dringlichen Anfrage haben. Danach gibt es eine Wortmeldung pro Fraktion von je 10 Minuten und anschließend drei Runden mit je einer Wortmeldung pro Fraktion zu 5 Minuten, wobei wir eine flexible Vorgangs­weise ins Auge gefasst haben: Wenn von den Vorrednern einer Fraktion Redezeit nicht verbraucht wird, so kommt diese dem zweiten, dritten oder vierten Redner zugute. Eine fünfte Runde ist nicht vorgesehen.

 


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