Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 139

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Ersatzmethoden, die OECD-mäßig validiert sind, und solchen Methoden, bei welchen dies nicht der Fall ist, und sie gewährt Übergangsfristen von höchstens sechs Jahren, bei Toxidität solche von zehn Jahren.

Das Zweite ist etwas Prinzipielles: Tierversuche für Kosmetika sind meines Erachtens problematisch. Natürlich wollen wir den Menschen schützen, und es gibt sehr viele Kosmetika, die Hautallergien et cetera verursachen können, allerdings weiß man heute, dass der Tierversuch kein optimales Mittel ist, das festzustellen. Im Gegenteil: Man weiß heute, dass viele Tests, die zum Beispiel an Kaninchen und anderen Tieren zwangsmäßig durchgeführt wurden, eigentlich eine Qual für diese Tiere waren. Man hat den Tieren die Salben in den Bindehautsack, also ins Auge eingeträuft und hat geschaut, ob die Augen rot wurden. Eigentlich hat es für den Menschen null Relevanz, ob man dann eine Allergie bekommt oder nicht. Die fehlende Umsetzbarkeit des Tierversuches auf die Anwendung beim Mensch war also ein wesentlicher Grund, davon Abstand zu nehmen – und teuer war es obendrein. Das ist also eine unnötige Grausamkeit und eine unnötige „Extratour“.

Ich glaube, man sollte in einer humanen Gesellschaft auch das Tier human behandeln, und den Schutz vor vermeintlichen Schäden soll man nicht mit dem Leid von anderen erkaufen – insbesondere dann, wenn es Alternativmethoden gibt, die validiert sind. Deshalb werden wir von der ÖVP dieser Gesetzesvorlage natürlich zustimmen – noch dazu, wo wir uns damit ein EU-Verfahren ersparen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.17

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


17.17

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten begrüßen es, dass nun die Grundlage dafür geschaffen wird, dass die Entwicklung von kosmetischen Mitteln ohne Tierleid möglich wird, und wir begrüßen, dass nach Übergangsfristen die Herstellung von Kosmetika ohne Tierversuche zu erfolgen hat. Das ist zweifellos ein guter Fortschritt, den wir gerne unterstützen.

Diese Regierungsvorlage hat jedoch unseren Vorstellungen nicht entsprochen, daher haben wir sie im Ausschuss auch abgelehnt, aber ich bin sehr froh darüber, dass wir nunmehr einen gemeinsamen Abänderungsantrag behandeln, der unklare Punkte repariert und klar festlegt, dass ab 2009 beziehungsweise 2013 bestimmte Stoffe im Tierversuch nicht mehr getestet werden dürfen.

Die Strafbestimmungen finden so nicht unsere Zustimmung, weil wir glauben, dass mit diesen Strafbestimmungen Missbrauch nicht verhindert werden kann, doch ein gemein­sames Ziel braucht auch Kompromisse, und daher sind wir eben für weniger Tierleid diesen Kompromiss auch eingegangen.

Wissenschaftliche Fortschritte ermöglichen, dass neue Labormethoden Tierversuche ersetzen, und wer das will, der muss auch für Forschung und Entwicklung einstehen und Forschung und Entwicklung stärken. Ich glaube, dass die Regierung in dieser Frage ein zu wenig ehrgeiziges Ziel angeht. Aber Sie können uns ja vom Gegenteil überzeugen, indem Sie in Brüssel dafür eintreten, dass die Chemikalien-Richtlinie nicht zu einem Förderprogramm für Tierversuche wird, denn der vorliegende Entwurf setzt weiterhin zu stark auf Tierversuche. Ich lade die Regierung ein, schon vor der nationalen Umsetzung aktiv zu werden und schon im Vorfeld die europäischen Normen entsprechend mitzugestalten.

 


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