Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 195

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Österreich ist extrem modern und offensiv in dieser Frage. Seit 1960 ist die EMRK in Österreich im Verfassungsrang. Es gibt nicht viele Länder, die diese Anerkennung für sich beanspruchen können. Es bekommt jeder Schadenersatz, inklusive Schmerzen­geld, wenn im Falle seiner Verhaftung Grundrechte verletzt wurden.

Es gibt darüber hinaus jetzt schon das Amtshaftungsgesetz. Auch da bekommt jeder, der wegen eines Fehlers eines Organs oder eines Richters eine Untersuchungshaft oder eine andere Haft erleiden musste, auch Schmerzengeld ersetzt.

Heute verbessern wir nach einer langen Diskussion die Rechtslage im Bereiche der strafrechtlichen Entschädigung: ohne Deckelung, unbürokratisch, durch die Zivil­gerichte und mit Schmerzengeld.

Ich glaube, wir können auf diese Lösung stolz sein. Ich bedanke mich bei Herrn Professor Dr. Kathrein, der dieses Gesetz federführend gestaltet hat. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP sowie der Abgeordneten Dr. Puswald und Mag. Maier.)

20.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. – Bitte.

 


20.19

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Bundesministerin! Herr Präsident! Betreffend Strafrechtliches Entschädigungsgesetz, mit dem ich mich jetzt in kurzen Worten beschäftigen möchte, hat es im Justizausschuss dafür, dass jetzt aller Voraus­sicht nach eine einstimmige Beschlussfassung dieses Gesetzes erfolgen wird, eine sehr ausgiebige Diskussion gegeben, was meiner Ansicht nach darauf hindeutet, dass die Qualität der Arbeit im Justizausschuss durchaus hoch ist, weil sich sowohl Regie­rung als auch Opposition mit den Dingen, die vorliegen, beschäftigen.

Sich damit beschäftigen“ – da liegt die Betonung mehr auf der Opposition als auf der Regierung, weil die Opposition mehr Fragen stellt. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Das war jetzt vollkommen unverständlich!)

Prinzipiell gibt es – das haben die Vorredner schon gesagt – bei diesem Gesetzes­vorhaben keine Einwände, weil es ja vor allem eine Initiative der Opposition ist, die da jahrelang dahinter war – namentlich war es Kollege Maier, der ganz besonders aktiv war und der das Bundesministerium für Justiz mit zahlreichen parlamentarischen Anfra­gen eingedeckt hat; aber ich kann mich noch daran erinnern, auch mein Kollege Anschober, der schon lange nicht mehr im Nationalrat ist, hat sich schon mit den von dir (in Richtung des Abg. Mag. Johann Maier) genannten Fällen beschäftigt; und jetzt in seiner Nachfolge Frau Kollegin Moser.

Darum ist es grundsätzlich so, dass Österreich eine grundrechtskonforme Neugestal­tung angestrebt hat und jetzt auch in gewisser Hinsicht verwirklicht. – Das ist das Erste, was ich für positiv halte.

Das Zweite – das verhehle ich nicht, das habe ich auch schon im Ausschuss gesagt –ist, dass nunmehr ausschließlich Zivilgerichte zuständig sind. Das ist ebenfalls ein gutes Zeichen. Das muss jetzt nicht unbedingt als Misstrauensvotum gegen Straf­gerichte gewertet werden, aber einen gewissen Beigeschmack in diese Richtung hat das zweifelsfrei.

Gerade weil die grüne Fraktion jetzt diesem Gesetz die Zustimmung gibt, möchte ich auf jene Punkte eingehen, denen ich zwar nicht „nicht zustimme“ – das wäre ein bisschen übertrieben, denn sonst könnte ich ja dann nicht zustimmen –, aber bei denen es mir wesentlich ist festzustellen, dass ich meine Zweifel habe, ob der in


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