Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 204

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen, zu Wort.

Das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 sieht vor, dass Vertragsparteien Vereinbarungen zur Erleichterung der Anwendung schließen können. Das wesentliche Ziel einer solchen Vereinbarung ist die Vereinfachung des Rechtshilfeverkehrs.

Es ist daher zweckmäßig, auf Grund des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen von der Möglichkeit eines bilateralen Zusatzvertrages Ge­brauch zu machen. Solche Verträge bestehen bereits mit Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Frankreich, Italien, Ungarn, der Tschechischen Republik und der Slowakischen Republik. Der Vertrag ist gesetzändernd und gesetzesergänzend und bedarf daher der Zustimmung des Nationalrates gemäß Art. 50 Abs. 1 Bundes-Verfas­sungsgesetz.

Der vorliegende Zusatzvertrag, der sich an den bereits vorher erwähnten Verträgen orientiert, entspricht den Bedürfnissen der noch engeren Zusammenarbeit der Republik Österreich und der Republik Polen auf strafrechtlichem Gebiet. Nach dem vorliegenden Vertrag werden Zusammenarbeit und Rechtshilfe auch wegen strafbarer Handlungen zu leisten sein.

Eine wesentliche Vereinfachung tritt in den Bereichen der Postzustellung und der Übersetzung ein. Geregelt werden in dem Übereinkommen aber auch die Wieder­aufnahme von Verfahren, Gnadengesuche und Entschädigungsansprüche.

Hohes Haus! Liebe Abgeordnete! Geschätzte Kollegen! Ebenfalls geregelt ist die Ausfolgung von Gegenständen und anderen Vermögenswerten zum Zweck der Aushändigung an die geschädigte Person oder zu anderen gerichtlichen Verfügungen im ersuchenden Staat. Im Übereinkommen ist auch ein halbjährlicher Austausch von Strafnachrichten sowie das Übermitteln von Auskünften geregelt. Der Rechtshilfe­verkehr wird im beschriebenen Ausmaß ausgedehnt.

Geschätzte Abgeordnete! Der unmittelbare Verkehr zwischen den österreichischen Gerichten und Staatsanwaltschaften einerseits und den polnischen Gerichten und Staatsanwaltschaften andererseits wird eingeführt, erleichtert und verbessert. – Ich ersuche daher die Abgeordneten des Hohen Hauses, dieser Vorlage die Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.52

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald. – Bitte. (Abg. Wittauer: Jetzt kommen ein paar staatstragende Worte!)

 


20.52

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Herr Dozent Donnerbauer, danke für die Lehrstunde in forensischer Ahnungslosigkeit und Menschenverachtung! (Zwischenruf der Abg. Dr. Fekter.) Es ist forensische Ahnungslosigkeit, wenn Sie hier unterstellen, dass die Justiz frei von Irrtümern ist! Das sind wir alle nicht und auch die Justiz nicht! (Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Besonders menschenverachtend – aber das ist ganz typisch für diese schwarz-blaue Regierung! – ist, wenn Sie hergehen und den Vortrag eines authentischen Briefes eines Menschen, dessen Leben durch eine Haft zerstört wurde und der nicht mehr leben möchte, als burgtheaterreife Vorstellung disqualifizieren. Herr Kollege! Damit disqualifizieren Sie nur sich und Ihre Regierungsfraktion! Mehr ist dazu wirklich nicht zu sagen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite