Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 78. Sitzung / Seite 212

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Ein entsprechender Entschließungsantrag ist daher an Frau Bundesministerin Miklautsch gestellt worden. Sie hat unser Vertrauen, dass sie auch diese Frage im Sinne ökonomischer und sachgerechter Bewältigung prüfen wird. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

21.16

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


21.16

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Ich möchte auch ganz kurz zum Thema Verbandsklagen Stellung nehmen und dazu Folgendes sagen: Die Ausweitung, die da vorgenommen wird, ist sicherlich begrüßenswert und wird eine Verbesserung für die Betroffenen und auch für die Justiz mit sich bringen. Die Praxis hat ja gezeigt, dass sich diese Klagen bestens bewährt haben.

Es gibt allerdings auch eine Reihe von Fällen, bei denen diese Verbandsmusterklagen nicht ausreichend sind, so zum Beispiel bei der Rückforderung von überhöhten Kreditzinsen wegen gesetzeswidriger Zinsanpassungsklauseln. Sie alle wissen ja sicherlich von Krediten, die vor allem in den neunziger Jahren von den Banken gewährt wurden, bei denen nicht-gesetzeskonforme Zinsanpassungsklauseln vereinbart wurden, was dann ja auch zu Problemen geführt hat. Bei Massenklagen sind Muster­prozesse in dieser Form zu wenig, denn wenn die Bank nicht auf den Einwand der Verjährung verzichtet, muss der Betroffene, muss der Kreditnehmer seine Ansprüche auf jeden Fall fristgerecht einbringen.

Daher ist es – wie wir das ja auch in diesem Entschließungsantrag im Ausschuss beschlossen haben und das in der Begründung auch beinhaltet ist – sicherlich sehr positiv, wenn in Zukunft so ein Verfahren unterbrochen werden kann, um eben ein Musterverfahren abzuwarten. Die Kritik der Arbeiterkammer ist jedoch, dass das allein zu wenig ist, weil das Verfahren deshalb nicht unbedingt kürzer sein wird, da man eben auch bei einem Musterprozess durch die Instanzen gehen können muss.

Obwohl es in Bezug auf Massenklagen bereits eine Judikatur des OGH gibt, so zum Beispiel eben, was diese Zinsanpassungsklauseln betrifft, sind noch immer offene Rechtsfragen gegeben. Diese könnten jedoch durch ein Antragsverfahren – wie das ja mein Kollege Jarolim hier dargelegt hat – vorher geklärt werden.

Diese Forderungen sind also da, sind jedoch in diese Novelle nicht eingeflossen, aber ich hoffe, dass im Dezember, eben bei einer weiteren Novelle, die dann dem Justizausschuss vorliegen wird, auch diesen Ansprüchen Genüge getan wird. – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

21.18

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


21.19

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Ich möchte Frau Bundesministerin Miklautsch und den Beamten im Justizministerium zum einen ganz besonders dafür danken, dass es gelungen ist – im Gegensatz zu sehr vielen Fällen sonst –, eine so genannte Inländer­diskriminierung zu vermeiden. Manchmal ist es ja so, dass, wenn wir EU-Richtlinien umsetzen, die Bürgern aus anderen europäischen Ländern Rechte gewähren, darauf vergessen wird, die gleichen Rechte auch für die österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger vorzusehen. Deshalb freut es mich besonders, dass es einen


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