Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 89

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inhaltlich anschließen. Wenn man sich das Justizbudget ansieht, dann kann man fest­stellen, dass Sie in diesem Bereich mit einer starken Einnahmensteigerung rechnen, wozu ja auch die Anhebung der Wertgrenzen und der Tagsätze, wie das in den Budgetbegleitgesetzen vorgesehen ist, dienen soll. Dazu muss man jedoch bemerken, dass es in Bezug auf die Richter einen großen Spielraum gibt und daher noch völlig offen ist, wie realistisch dieser Ihr Voranschlag tatsächlich ist.

Grundsätzlich meine ich, dass eine Erhöhung der strafsatzbedingten Wertgrenzen der Inflationsentwicklung entspricht, aber die Erhöhung der Tagsatz-Obergrenzen, das Hin­aufsetzen der Ordnungsstrafen ist konzeptlos und stellt lediglich eine kurzfristige Geld­beschaffungsaktion zum Stopfen von Budgetlöchern dar.

Im Justizbereich lässt sich auch immer mehr die Tendenz feststellen, dass sich diese Ihre unsoziale Kostenminimierung eindeutig den in diesem Bereich Beschäftigten so­wie der Bevölkerung zum Nachteil gereicht. Man braucht sich ja nur den Entwurf der Strafprozess-Novelle 2005 anzusehen, bei der von einer Reduktion der Zahl der Be­rufsrichter im Schöffensenat ausgegangen wird, was ja die Vereinigung der österreichi­schen Staatsanwälte zu einer Stellungnahme veranlasst hat, in der es heißt, dass rein budgetäre Erwägungen und nicht das Bemühen um Qualitätssteigerung Anlass für Reformen im gerichtlichen Strafverfahren sind. – Also nicht Kriterien der Rechtsstaat­lichkeit stehen da im Vordergrund, sondern lediglich das Kriterium Kostensparen!

Die Arbeitsbedingungen der Menschen in diesem Bereich, die für den Staat mit sehr großem Engagement tätig sind, sind auf Grund der gegebenen Personalsituation uner­träglich. Aber offensichtlich wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern, eben auf Grund Ihrer schlechten Budgetpolitik! Es wird weder für die Beschäftigten im Bereich Justiz noch für die Bevölkerung Besserung geben. Wir alle werden letztlich die Leidtra­genden sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grü­nen.)

13.39

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.

 


13.39

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich mit zwei Artikeln dieses Budgetbegleitgesetzes befassen, und zwar – wie könnte es anders sein – mit dem Artikel 8, nämlich dem Verkauf der Ent­wicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden.

Herr Staatssekretär Finz, ich habe ja bereits im Ausschuss gesagt: Es ist das geradezu ein typischer Fall für diese Bundesregierung, die zwar von der „Wichtigkeit des länd­lichen Raums“ spricht – Kollege Wittauer, du kennst das ja sicherlich bestens! –, sich jedoch in Wirklichkeit längst vom Ziel Entwicklung des ländlichen Raums verab­schiedet hat.

Und was steckt dahinter? – Herr Kollege Grillitsch, ich würde dir empfehlen, besser zu recherchieren, bevor du zu einem Zwischenruf ansetzt. – Was steckt dahinter, Herr Staatssekretär? – Sie wollen Wohnungen zu Geld machen. Und diese Wohnungen, in denen Menschen wohnen, wollen Sie natürlich einem Immobilienmakler in den Rachen werfen.

Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, warum bei der zweiten Wohnbaugenos­senschaft, die verkauft wird, in den Erläuterungen zu lesen ist – ich zitiere –: „Auch nach der Veräußerung bleiben die Mietzinsbildungsbestimmungen des Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetzes aufrecht.“ Aber bei der EGAM und bei den Wohnungen, die diese Menschen bewohnen, steht dieser Passus nicht. Heißt das, das Wohnungs-


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