Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 166

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zen, aber ich möchte Sie schon darauf aufmerksam machen, dass es auch an uns gelegen ist, positive Schritte mit der Opposition gemeinsam zu gehen.

Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine ganz wichtige Materie, und zwar nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Projekte. Es war also auch unser Anliegen, dass wir ge­sagt haben, wir probieren, in Gespräche zu gehen, um gemeinsam Verbesserungen in der Effizienz, in der Konzentration zu schaffen. Dass intern schon eine Verbesserung für die NGOs da ist, dass sie in vielen Bereichen beteiligt sind, das wissen Sie, und deshalb unterstützen auch wir Freiheitlichen diesen Antrag.

Aber auf eines möchte ich Sie schon aufmerksam machen: Es ist auch Ihre Verant­wortlichkeit, dass gerade die Tätigkeit des Umweltsenates weiter verlängert wird. Wir dürfen also keine Verzögerungstaktik machen oder sagen, lassen wir es dort, wo es ist. Wenn wir es bis Jänner oder Dezember nicht beschließen, dann ist auch der Umwelt­senat in Frage gestellt, und ich glaube, das wollen wir den Menschen nicht antun.

Daher: Bitte da konstruktiv mitzuarbeiten. Sie sind eingeladen. Wir sind bereit dazu. Ich glaube, damit sind wir auf dem besten Weg, ein besseres UVP-Gesetz zu machen.

Ich möchte aber einen Antrag einbringen der Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer, Glawischnig zum Beschluss des Umweltausschusses betreffend des Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Information, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent­scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B., 662 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„1. Der Abschluss des Staatsvertrages Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Information, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren und den Zu­gang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B.) wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden die französischen und die russischen Sprach­fassungen dieses Staatsvertrages dadurch kundgemacht, dass sie im Bundesminis­terium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ich glaube, Sie waren etwas zu schnell. Dieser Antrag betrifft erst den nächsten Punkt der Tagesordnung.

 


Abgeordneter Klaus Wittauer (fortsetzend): Dann tut es mir Leid, da habe ich diesen Antrag zu früh eingebracht. Ich werde ihn beim nächsten Mal einbringen.

Aber trotzdem meine Aufforderung, gemeinsam die UVP zu gestalten! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.06

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Gla­wischnig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.06

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Grünen unterstützen den Rückverweisungsantrag an den Ausschuss, und zwar aus mehreren Gründen. Man muss jetzt die Dinge hier nicht irgendwie schön­reden. Da die Regierung für dieses Gesetz eine Verfassungsmehrheit braucht, sieht sie sich halt einfach gezwungen, mit der SPÖ zu verhandeln.

Ich möchte aber kritisch anmerken, dass ich es immer für eine gute Tradition im Haus gehalten habe, dass bei Mehrheiten, wo es um Verfassungsfragen geht, alle vier Frak­tionen zu Verhandlungen eingeladen werden (Abg. Scheibner: Werden wir machen!),


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