Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 168

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18.09

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordneten-Kolleginnen und ‑Kollegen! Hohes Haus! Ausgangspunkt für die Novelle des Umweltinformationsgesetzes ist das Über­einkommen von Aarhus, jenes Übereinkommen, das seinen Schwerpunkt auf ver­mehrte Offenheit und Transparenz setzt.

Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schär­fen, eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umwelt­fragen zu ermöglichen und dadurch den Umweltschutz zu verbessern. Umfassende Information ermöglicht, dass Ängste und Vorurteile zwischen Verwaltung und Bürgern abgebaut werden können und Vertrauen entwickelt werden kann.

Das unter dem Namen Aarhus-Konvention bekannte Übereinkommen ist das Ergeb­nis von mehrjährigen Verhandlungen mit dem Ziel, der Öffentlichkeit und Nichtregie­rungsorganisationen bei umweltbezogenen Entscheidungen der Behörden ein verbes­sertes Mitspracherecht zu gewähren.

Die Aarhus-Konvention ruht grundsätzlich auf drei Säulen. Die erste Säule behandelt den erleichterten Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt, die zwei­te Säule legt eine verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umwelt­bezogenen Entscheidungen fest, die dritte Säule regelt den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Durch die Novelle werden die Begriffe „Umweltinformation“ beziehungsweise „informa­tionspflichtige Stellen“ neu geschaffen. Diese bringen inhaltlich eine deutliche Auswei­tung an Informationsrechten, wobei der Begriff Umweltinformation ausgeweitet und zugleich präzisiert wird. Er umfasst nun die Bereiche Umweltzustand, Faktoren mit Auswirkungen auf die Umwelt, Kosten-Nutzen-Analysen, Gesundheit, Sicherheit und so weiter.

Weiters wurde im Zuge der Novelle der Begriff „Behörde“ durch den Ausdruck „infor­mationspflichtige Stellen“ ersetzt.

Die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen wird von acht Wochen auf einen Monat herabgesetzt.

Summarisch betrachtet bedeutet diese Novelle eine Verbesserung für die Bürger­rechte, eine Verbesserung für unsere Umwelt. Ich ersuche Sie, diesem zukunftsträch­tigen Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)

18.12

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.12

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieso dieses Gesetz die Um­welt verbessert, ist mir nicht ganz klar. Es verbessert den Zugang zur Information über die Umwelt! Wieso deswegen gleich die Umwelt besser sein soll, ist mir ein Rätsel. Aber vielleicht kann mir noch jemand von der ÖVP erklären, wieso das auch gleich automatisch die Umwelt verbessert. (Abg. Dr. Jarolim: Aber wer soll das erklären?) – Ja, das ist eine gute Frage. Es war ja auch mehr eine rhetorische Frage. (Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll: Ich werde es Ihnen erklären!)

Das Übereinkommen von Aarhus gibt der Bevölkerung drei wesentliche Rechte: Zu­gang zur Information, Beteiligung am Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerich-


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