Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 181

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Es geht darum, die Auskunftspflicht nicht mehr über Behörden, sondern – so lautet die neue Bezeichnung – über „informationspflichtige Stellen“ abzuwickeln.

Dieser Gesetzesmaterie werden wir gerne zustimmen. Die Umwelt wird davon profitie­ren. – Ich danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.57

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 641 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Staatsvertrag in 654 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer, Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen einen Antrag dahin gehend eingebracht, dass der Erfüllungsvorbehalt entfällt.

Wir gelangen somit zunächst zur Abstimmung über den Antrag, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zu­gang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, samt Erklärung in 654 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die französische und die russische Sprachfas­sung des Übereinkommens dadurch kundgemacht werden, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

7. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (652 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird (667 d.B.)

 


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