Stenographisches Protokoll

82. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

 

XXII. Gesetzgebungsperiode

 

Dienstag, 9. November 2004

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 


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82. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXII. Gesetzgebungsperiode          Dienstag, 9. November 2004

Dauer der Sitzung

Dienstag, 9. November 2004: 9.01 – 20.37 Uhr

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Tagesordnung

1. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Bundes­gesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzie­rungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbei­terkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Bundespflege­geldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Glücks­spielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz 2005)

2. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird

3. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eich­gesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004)

4. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltver­träglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004), und Bericht über den

Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kol­legen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsge­setz 2000, BGBl Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert wird

5. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004)

6. Punkt: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffent­lichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Um­weltangelegenheiten samt Erklärung


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82. Sitzung / Seite 2

7. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird

8. Punkt: Bericht und Antrag über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verankert wird

9. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensi­onsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert wer­den

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Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 13

Geschäftsbehandlung

Verkürztes Verfahren gemäß § 28a der Geschäftsordnung (Verzicht auf Vorbe­ratung der Regierungsvorlagen 665 und 666 d.B.) .......................................................................... 33

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung .......................................................................................................... 34

Ersuchen des Abgeordneten Dr. Josef Cap auf Erteilung eines Ordnungsrufes        151

Antrag der Abgeordneten Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Josef Cap, Herbert Scheibner, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, die Regierungs­vorlage 648 d.B.: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden, sowie den An­trag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz 2000 geändert wird, gemäß § 73 Abs. 3 Z. 2 der Geschäftsordnung an den Umweltausschuss rückzuverweisen – Annahme              165, 167

Aktuelle Stunde (20.)

Thema: „Uni-Notstand: Die finanzielle Aushungerung der Universitäten durch die Bundesregierung“ ......................................................................................................................................... 13

Redner/Rednerinnen:

Dr. Alexander Van der Bellen ..................................................................................... 13

Bundesministerin Elisabeth Gehrer ...................................................................  16, 24

Dr. Gertrude Brinek ..................................................................................................... 18

DDr. Erwin Niederwieser ............................................................................................. 19

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ............................................................................................. 21

Dr. Kurt Grünewald ...................................................................................................... 22

Mag. Heribert Donnerbauer ........................................................................................ 25

Mag. Andrea Kuntzl ..................................................................................................... 26

Dipl.-Ing. Uwe Scheuch ............................................................................................... 28

Michaela Sburny ........................................................................................................... 30

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 13


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82. Sitzung / Seite 3

Ausschüsse

Zuweisungen .................................................................................................................. 32

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesmi­nister für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleu­derung von Staatsvermögen (2248/J)               112

Begründung: Dr. Josef Cap ........................................................................................ 115

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser .............................................................. 121

Debatte:

Dr. Günther Kräuter ................................................................................................... 129

Dkfm. Dr. Günter Stummvoll .................................................................................... 131

Josef Bucher ............................................................................................................... 133

Mag. Werner Kogler ................................................................................................... 135

Doris Bures ................................................................................................................. 137

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 140

Dr. Peter Wittmann (tatsächliche Berichtigung) ........................................................ 141

Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann ................................................................................. 141

Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) .............................................. 143

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 143

Dr. Christian Puswald ................................................................................................ 145

Wolfgang Großruck ................................................................................................... 147

Detlev Neudeck ........................................................................................................... 149

Dr. Gabriela Moser ..................................................................................................... 151

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 153

Dr. Reinhold Lopatka ................................................................................................. 154

Mag. Norbert Darabos ............................................................................................... 156

Karl Öllinger ................................................................................................................ 157

Verhandlungen

1. Punkt: Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessord­nung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffenge­setz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicher­heit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsge­setz 1965, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstüt­zungsgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservice­gesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeiterkammerge­setz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Bundespflegegeldge­setz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Glücks­spielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräuße­rung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Vil­lach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.) .......................................................................... 34

Redner/Rednerinnen:

Dr. Christoph Matznetter ............................................................................................. 35

Jakob Auer .................................................................................................................... 36

Mag. Werner Kogler ..............................................................................................  38, 98

Josef Bucher ................................................................................................................. 41

Bundesminister Mag. Karl-Heinz Grasser ................................................................ 42


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82. Sitzung / Seite 4

Mag. Norbert Darabos ................................................................................................. 47

Matthias Ellmauer ........................................................................................................ 49

Theresia Haidlmayr ...................................................................................................... 51

Maximilian Walch ......................................................................................................... 52

Kurt Eder ....................................................................................................................... 53

Edeltraud Lentsch ........................................................................................................ 54

Karl Öllinger ...........................................................................................................  55, 97

Dr. Reinhold Mitterlehner (tatsächliche Berichtigung) ............................................... 57

Elmar Lichtenegger ..................................................................................................... 58

Mag. Johann Moser ..................................................................................................... 59

Johann Kurzbauer ........................................................................................................ 61

Sabine Mandak ............................................................................................................. 62

Barbara Rosenkranz .................................................................................................... 64

Heidrun Silhavy ............................................................................................................ 65

Helga Machne ............................................................................................................... 67

Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber ............................................................................. 68

Sigisbert Dolinschek .................................................................................................... 69

Mag. Christine Lapp ..................................................................................................... 70

Astrid Stadler ................................................................................................................ 72

Dieter Brosz .................................................................................................................. 74

Dr. Franz-Joseph Huainigg ......................................................................................... 76

Dr. Peter Wittmann ...................................................................................................... 76

Georg Keuschnigg ....................................................................................................... 78

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ........................................................................................... 78

Gabriele Tamandl ......................................................................................................... 80

Mag. Dietmar Hoscher ................................................................................................. 81

Franz Xaver Böhm ....................................................................................................... 83

Mag. Terezija Stoisits ................................................................................................... 84

Dipl.-Ing. Günther Hütl ................................................................................................. 85

Mag. Melitta Trunk ....................................................................................................... 85

Dr. Vincenz Liechtenstein ........................................................................................... 87

Ing. Kurt Gartlehner ..................................................................................................... 87

Mag. Ruth Becher ........................................................................................................ 88

Heinz Gradwohl ............................................................................................................ 89

Staatssekretär Dr. Alfred Finz .................................................................................... 90

Dr. Christoph Matznetter (tatsächliche Berichtigung) ................................................ 93

Beate Schasching ........................................................................................................ 93

Mag. Dr. Maria Theresia Fekter .................................................................................. 94

Rainer Wimmer ............................................................................................................ 95

Mag. Johann Maier ....................................................................................................... 96

Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Lastenausgleichs – Ablehnung ....................................................................  66, 100

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes – Ablehnung                                                      72, 100

Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung für ÖOC, ÖFB und Dachverbände ab 1.1.2007 – Annahme
(E 74) .....................................................................................................................  73, 100

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung – Ab­lehnung .................................  78, 100

Annahme des Gesetzentwurfes ..................................................................................... 99


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82. Sitzung / Seite 5

2. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird (658 d.B.) ......... 100

Redner/Rednerinnen:

Georg Oberhaidinger ................................................................................................. 101

Johann Rädler ............................................................................................................ 101

Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................. 102

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 104

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 105

Gerhard Steier ............................................................................................................ 106

Norbert Sieber ............................................................................................................ 107

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 108

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 109

Petra Bayr ................................................................................................................... 110

Dkfm. Dr. Hannes Bauer ........................................................................................... 111

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 112

3. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (620 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geändert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004) (659 d.B.) ........................................................................... 158

Redner/Rednerinnen:

Ing. Josef Winkler ....................................................................................................... 158

Karl Dobnigg ............................................................................................................... 159

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 160

Heidemarie Rest-Hinterseer ..................................................................................... 161

Konrad Steindl ............................................................................................................ 162

Walter Schopf ............................................................................................................. 162

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 163

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 164

4. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (648 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novel­le 2004), und über den

Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz 2000, BGBl Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert wird (661 d.B.) ...... 164

Redner/Rednerinnen:

Karlheinz Kopf ............................................................................................................ 165

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 165

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 165

Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................. 166

Annahme des Rückverweisungsantrages ................................................................... 167

Gemeinsame Beratung über

5. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (641 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004) (660 d.B.) ............ 167


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82. Sitzung / Seite 6

6. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (654 d.B.): Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerich­ten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (662 d.B.) .............. 167

Redner/Rednerinnen:

Erwin Hornek .............................................................................................................. 168

Kai Jan Krainer ........................................................................................................... 168

Klaus Wittauer ............................................................................................................ 170

Dr. Eva Glawischnig .................................................................................................. 171

Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll ...................................................................... 172

Dipl.-Ing. Hannes Missethon ..................................................................................... 173

Erika Scharer .............................................................................................................. 173

Dipl.-Ing. Elke Achleitner ........................................................................................... 174

Christoph Kainz .......................................................................................................... 175

Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 176

Mag. Hans Langreiter ................................................................................................ 177

Walter Schopf ............................................................................................................. 177

Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer ..................................................................................... 179

Hermann Gahr ............................................................................................................ 180

Antrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Kai Jan Krainer, Klaus Wittauer, Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen, 1. dem Abschluss des Staats­vertrages in 662 d.B. die Genehmigung zu erteilen und 2. gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die französische und die russische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen, dass sie im Bundesministerium für Land- und Forstwirt­schaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen ....................................... 175

Annahme des Gesetzentwurfes in 660 d.B. ................................................................ 181

Genehmigung des Staatsvertrages in 662 d.B. ........................................................... 181

Beschlussfassung im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 B-VG hinsichtlich 662 d.B. ......... 181

Gemeinsame Beratung über

7. Punkt: Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungs­vorlage (652 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird (667 d.B.) ............. 181

8. Punkt: Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verankert wird (668 d.B.) ...................................................................................................................... 182

Redner/Rednerinnen:

Anton Gaál .................................................................................................................. 182

Walter Murauer ........................................................................................................... 183

Dr. Peter Pilz ............................................................................................................... 184

Dr. Reinhard Eugen Bösch ....................................................................................... 185

Katharina Pfeffer ........................................................................................................ 186

Bundesminister Günther Platter .............................................................................. 187

Astrid Stadler .............................................................................................................. 189

Dipl.-Ing. Werner Kummerer ..................................................................................... 189

Markus Fauland .......................................................................................................... 190

Bettina Stadlbauer ..................................................................................................... 191

Jochen Pack ................................................................................................................ 192

Ing. Erwin Kaipel ........................................................................................................ 193

Karl Freund ................................................................................................................. 194


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82. Sitzung / Seite 7

Marianne Hagenhofer ................................................................................................ 195

Mag. Hans Langreiter ................................................................................................ 196

Mag. Norbert Darabos ............................................................................................... 196

Bettina Stadlbauer (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 198

Alfred Schöls .............................................................................................................. 198

Beate Schasching ...................................................................................................... 199

Günter Kößl ................................................................................................................ 199

Heinz Gradwohl .......................................................................................................... 200

Werner Amon, MBA ................................................................................................... 201

Stefan Prähauser ........................................................................................................ 202

Dr. Vincenz Liechtenstein ......................................................................................... 203

Annahme des Gesetzentwurfes in 667 d.B. ................................................................ 204

keine Beschlussfassung im Sinne des § 82 Abs. 2 Z. 1 der Geschäftsordnung in 668 d.B.                         204

9. Punkt: Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (619 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz ge­ändert werden (656 d.B.) ....................................... 204

Redner/Rednerinnen:

Dr. Peter Wittmann .................................................................................................... 204

Fritz Neugebauer ........................................................................................................ 205

Karl Öllinger ................................................................................................................ 205

Herbert Scheibner ...................................................................................................... 206

Otto Pendl ................................................................................................................... 206

Mag. Dr. Alfred Brader .............................................................................................. 207

Maria Grander ............................................................................................................. 207

Annahme des Gesetzentwurfes ................................................................................... 208

Eingebracht wurden

Regierungsvorlagen ................................................................................................... 32

655: Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geän­dert werden

663: Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird

664: Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden

665: Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisa­tion für Kernforschung

666: Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada samt Anhang

669: Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstra­ßenverwaltung – Wasserstraßengesetz

Berichte ......................................................................................................................... 33

Vorlage 28 BA: Bericht über die Genehmigung von überplanmäßigen Ausgaben im 3. Quartal 2004; BM f. Finanzen


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82. Sitzung / Seite 8

Vorlage 29 BA: Bericht über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2004; BM f. Finanzen

III-106: Wahrnehmungsbericht über Teilgebiete der Gebarung des Bundes; Rechnungshof

III-108: Außenpolitischer Bericht 2003; Bundesregierung

Anfragen der Abgeordneten

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Pensionsangebote an MitarbeiterInnen der ÖBB bei gleichzeitigen unproduktiven Bauinvestitionen (2229/J)

Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Besuch des UBAS durch BM Strasser (2230/J)

Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Ermittlungen des Bundeskriminalamtes gegen engagierte Asylanwälte (2231/J)

Mag. Walter Posch, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Nichtwiederbestellung des Vorsitzenden der Kommission OLG Wien 1 des Menschenrechtsbeirates (2232/J)

Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend weitere Schließungen von Postämtern in Niederösterreich (2233/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend „Korruptionsverdacht gegen Ärzte und Pharmafirmen in Deutschland“ (2234/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bil­dung, Wissenschaft und Kultur betreffend Gender Mainstreaming im Schul- und Bil­dungswesen (2235/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Gewaltprävention und Betreuung von Gewaltopfern (2236/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Fi­nanzen betreffend Gender Mainstreaming im Steuersystem und Gender Budgeting (2237/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Förderung von Frauenorganisationen (2238/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend Gender Budgeting (2239/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Ge­sundheit und Frauen betreffend CEDAW Bericht (2240/J)

Mag. Melitta Trunk, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres be­treffend Rechtsgrundlage zur Verhinderung von Veranstaltungen nationalsozialistischer bzw. neonazistischer Organisationen am Beispiel des AFP-Treffens in Feldkir­chen/Kärnten (2241/J)


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82. Sitzung / Seite 9

Dr. Eva Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Finanzierung und Umsetzung des europäischen Schutzgebietsprogramms Natura 2000 (2242/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Absichten zur Stilllegung von 72 „B-Strecken“ des österreichischen Schienennetzes (2243/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dividendenleistungen der Post AG (2244/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Personalstand der Sicherheitswache-Bereichsabteilung Donaustadt und des Kriminalkommissariats Nord (2245/J)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend die Untersagung der Demonstration für eine Untersuchung der Todesur­sache von Edwin Ndupu in der JA Stein durch den Magistrat der Stadt Krems an der Donau (2246/J)

Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend die Untersagung der Demonstration für eine Untersuchung der Todesur­sache von Edwin Ndupu in der JA Stein durch den Magistrat der Stadt Krems an der Donau (2247/J)

Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen be­treffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleuderung von Staatsvermögen (2248/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Kos­ten des Vizekanzler-Büros (2249/J)

Mag. Ruth Becher, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Kosten des Vizekanzler-Büros (2250/J)


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82. Sitzung / Seite 10

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend „Integrative Berufsausbil­dung“ (2251/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Integrative Berufsausbildung“ (2252/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend „Integrative Berufsausbildung“ (2253/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2254/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für auswär­tige Angelegenheiten betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2255/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2256/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2257/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesund­heit und Frauen betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2258/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2259/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Justiz betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2260/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landes­verteidigung betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2261/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2262/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für soziale Si­cherheit, Generationen und Konsumentenschutz betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2263/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2264/J)

Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend Dienstreisen im Jahr 2004 (2265/J)

Dr. Helene Partik-Pablé, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend massive Vorwürfe des Präsidenten des Dachverbandes der türkischen Ver­eine gegen islamische Religionslehrer (2266/J)

Gerhard Steier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betref­fend Aufstockung der Exekutive im Burgenland (2267/J)

Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Konsequenzen aus der REFLEX-Studie (Ergeb­nis: genotoxische Effekte durch elektromagnetische Felder zB des Mobilfunks) und Arbeitsergebnisse des Wissenschaftlichen Beirats Funk des BMVIT zu „Mobilfunk und Gesundheit“ (2268/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Lan­desverteidigung betreffend Frauen im Bundesheer (2269/J)

Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen betreffend Förderung der Beratungsstelle für sexuell miss­brauchte Mädchen und junge Frauen (2270/J)

Erwin Spindelberger, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Aufstockung der Exekutivbeamten in der Steiermark (2271/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft betreffend eine Lebensqualität-Studie für Wien (2272/J)

Heidrun Walther, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Inno­vation und Technologie betreffend weitere Schließungen von Postämtern in der Steier­mark (2273/J)

Mag. Gisela Wurm, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend weitere Schließungen von Postämtern in Tirol und Vorarlberg (2274/J)


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Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertouris­mus 2003/2004 (BGBl. II Nr. 533/2003)“ (2275/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus 2003/2004 (BGBl. II Nr. 533/2003)“ (2276/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertouris­mus 2004“ (2277/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend „Korruptionsverdacht gegen Ärzte und Pharmafirmen in Deutschland – oder auch in Österreich?“ (2278/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern im Sommertourismus 2004 (BGBl. II Nr. 193/2004)“ (2279/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus 2003/2004 (BGBl II Nr. 516/2003)“ (2280/J)

Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertouris­mus 2003/2004 (BGBl II Nr. 516/2003)“ (2281/J)

*****

Mag Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen an den Präsidenten des Nationalrates betreffend keine österreichische ParlamentarierInnen-Teilnahme an OSZE-Wahlbe­obachtung USA (25/JPR)

Anfragebeantwortungen

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Kolleginnen und Kollegen (2063/AB zu 2166/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Wolfgang Großruck, Kolleginnen und Kollegen (2064/AB zu 2109/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Theresia Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen (2065/AB zu 2093/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (2066/AB zu 2096/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Gabriele Binder, Kolleginnen und Kollegen (2067/AB zu 2100/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2068/AB zu 2106/J)

der Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten auf die Anfrage der Abgeordne­ten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (2069/AB zu 2091/J)


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des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2070/AB zu 2107/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kol­leginnen und Kollegen (2071/AB zu 2088/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Christine Muttonen, Kol­leginnen und Kollegen (2072/AB zu 2089/J)

des Bundeskanzlers auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kol­leginnen und Kollegen (2073/AB zu 2103/J)

des Bundesministers für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2074/AB zu 2105/J)

des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft auf die Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen (2075/AB zu 2094/J)

des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2076/AB zu 2104/J)

des Bundesministers für Inneres auf die Anfrage der Abgeordneten Rudolf Parnigoni, Kolleginnen und Kollegen (2077/AB zu 2102/J)

des Bundesministers für Finanzen auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Günther Kräuter, Kolleginnen und Kollegen (2078/AB zu 2098/J)

des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf die Anfrage der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen (2079/AB zu 2108/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (2080/AB zu 2090/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Dieter Brosz, Kolleginnen und Kollegen (2081/AB zu 2092/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen (2082/AB zu 2095/J)

der Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf die Anfrage der Abge­ordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen (2083/AB zu 2161/J)

*****

des Präsidenten des Nationalrates auf die Anfrage der Abgeordneten Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen (24/ABPR zu 25/JPR)



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Beginn der Sitzung: 9.01 Uhr

Vorsitzende: Präsident Dr. Andreas Khol, Zweite Präsidentin Mag. Barbara Prammer, Dritter Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Sitzung ist eröffnet.

Das Amtliche Protokoll der 81. Sitzung vom 21. Oktober 2004 ist in der Parlaments­direktion aufgelegen und unbeanstandet geblieben.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Broukal und Dr. Bleckmann.

Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Für diese Sitzung hat das Bundeskanzleramt über Ent­schließungen des Bundespräsidenten betreffend die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mitteilungen gemacht:

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein wird durch Bundesmi­nisterin Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ur­sula Plassnik wird durch Bundesminister Dipl.-Ing. Josef Pröll vertreten.

Aktuelle Stunde

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Aktuellen Stunde mit dem Thema

„Uni-Notstand: Die finanzielle Aushungerung der Universitäten durch die Bundesregierung“

Als Erster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen. Ich erteile es ihm und mache ihn darauf aufmerksam, dass seine Redezeit 10 Minuten beträgt. – Herr Abgeordneter, Sie sind am Wort.

 


9.03

Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sollen die Universitäten den gleichen Weg gehen wie Karl-Heinz Grasser mit dem Budget für 2005 – nämlich jenen in eine zusätzliche ungesteuerte Verschul­dung?

Ich erzähle Ihnen folgende Geschichte. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nein, bitte! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) – Sie wollen das nicht hören? Sie wollen nicht hören, wie es an den Universitäten zugeht? – Das ist typisch! (Beifall bei den Grünen.) Wenn Sie sich einmal die Mühe machten, mit Betroffenen zu reden, wie zum Beispiel den Vizerektoren, die für die Finanzierung zuständig sind, die für die Er­stellung der Budgets für die Universitäten verantwortlich sind, dann würden Sie das hören, was mir neulich gesagt worden ist. Aber Sie wollen das ja nicht hören!

Der betreffende Vizerektor steht vor dem Problem, für das nächste Jahr ein ausgegli­chenes Budget zu erstellen, aber es fehlen ihm einige Millionen Euro. Was passiert? – Eine österreichische Bank steht vor der Tür und sagt:


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Sehr verehrter Herr Vizerektor, dafür sind wir ja da. Wenn eine Firma zu wenig Geld hat, wenn die prognostizierten Ausgaben die Einnahmen übersteigen, dann sind wir dafür da. Wir geben Ihnen einen Kredit.

Der betreffende Rektor – etwas, wie soll ich sagen, verwundert – sagt: Na ja, aber bitte, und welche Sicherheit erwarten Sie dafür? Sollen wir unsere Gehälter verpfän­den? Sollen wir das Mobiliar der Hörsäle verpfänden? Sollen wir den einen oder ande­ren PC verpfänden? Sollen wir ein Laborgerät verpfänden? – Nein, sagt die Bank, Sie bekommen ja ohnehin die Studiengebühren. Verpfänden Sie uns die Studiengebühren für die nächsten Jahre!

So weit sind wir gekommen! Soll nun das Geld der Studenten, die ihre Studiengebüh­ren in der Hoffnung bezahlen, dass sie bessere Studienbedingungen vorfinden, dass sie davon irgendetwas haben, soll nun dieses Geld, von dem ja seinerzeit versprochen worden ist, dass es zusätzlich zum Universitätsbudget sein wird – was nicht der Fall ist –, in Zukunft zur Tilgung von Zinsen und Schulden an die Banken fließen?

Der betreffende Rektor hat dieses Angebot dankend abgelehnt. Und ich glaube, er hat Recht. Das kann nicht der Weg der Universitäten in die Zukunft sein! Ich kann vor die­ser Entwicklung nur warnen. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Was einem in diesem Zusammenhang wirklich auf die Nerven geht, ist, dass die Re­gierung und die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ keine Gelegenheit auslassen, von „Weltklasse“ zu sprechen, von „Weltklasse-Universitäten“, die sie in Österreich fördern, etablieren, einrichten wollen. – Und dann stellt man fest, dass ein provinzieller Trick nach dem anderen angewandt wird, um genau das zu verhindern.

Ein Beispiel habe ich schon erwähnt: Als die Studiengebühren eingeführt wurden, haben die Regierungsparteien versprochen, dass dieses Geld für die Universitäten zu­sätzlich zur Verfügung stehen wird. – Das ist unwahr! Das ist nicht der Fall! Im Gegen­zug hat der Finanzminister mit Einwilligung der Frau Bildungs- und Wissenschaftsmi­nisterin die öffentlichen Mittel für die Universitäten gekürzt. Diese Studiengebühren ste­hen den Universitäten nicht additiv zu den öffentlichen Mitteln zur Verfügung, sondern substitutiv.

Sie haben die Zusage, die Sie gegeben haben, nicht eingehalten, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien!

Damals, als die Universitäten autonomisiert werden sollten – etwas, was wir grundsätz­lich alle unterstützt haben –, als die Universitäten ausgegliedert wurden, haben Sie ver­sprochen, dass die Zusatzkosten, die in diesem Zusammenhang auftreten, abgegolten werden. – Diese Zusage haben Sie nicht eingehalten!

Ich erwähne nur zwei kleine Beispiele, damit jeder versteht, worum es geht: Wenn man vom Beamtenschema auf das Angestelltenschema übergeht, gibt es Für und Wider; aber wenn man das macht, dann gibt es Zusatzkosten, ohne dass sich irgendetwas ändert, und zwar Zusatzkosten allein dadurch, dass der Arbeitgeber, die Universität, in Hinkunft Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung zu zahlen hat, weil ja das Perso­nal schrittweise in das ASVG-System wechselt, statt im Beamtenschema zu sein. Nicht ein zusätzlicher Professor, nicht ein zusätzlicher Assistent ist damit gemeint, sondern nur das bestehende Personal!

Zweites kleines Beispiel: Der Bund hat in der Vergangenheit keine Versicherungen abgeschlossen. Warum? – Es war eine vernünftige Überlegung, dass der Bund als rie­sige Versicherungsgemeinschaft nicht extra noch eine Versicherungspolizze braucht, um beispielsweise etwas gegen Feuer, Wassereinbruch oder was auch immer zu versichern.


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Anders ist das natürlich bei einer ausgegliederten, autonomen Universität mit einem überschaubaren Bestand an Geräten und Gebäuden. Diese Mittel, wenn Sie so wollen, dieser Bestand an Infrastruktur ist zu versichern. Das geht auch bei kleinen Universitä­ten in die Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende Euro. Das kann jeder Bürger und jede Bürgerin sofort nachvollziehen, der oder die ein Einfamilienhaus hat und dieses Haus gegen elementare Schäden versichert hat.

Also: Ohne dass ein einziger Posten dazukommt, ohne dass ein einziger Hörsaal dazu­kommt, ohne dass ein einziges Laborgerät dazukommt, steigen die Kosten an den Uni­versitäten! – Sie von den Regierungsfraktionen haben zugesagt, diese Zusatzkosten abzugelten. Sie haben das aber nicht getan! Die Autonomie der Universität besteht darin, den Mangel zu verwalten. Und davon versprechen Sie sich eine großartige Motivation des Personals an den Universitäten. Das verstehen Sie unter dem Weg zur „Weltklasse-Universität“.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber nur lachen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Frau Bundesministerin Gehrer erwidert in der Regel auf solche Vorhalte: Ich kann gar nichts dafür; das Globalbudget der Universitäten ist zwischen den Rektoren und Finanzminister Grasser verhandelt worden! – Es ist richtig, Frau Universitätsministerin, dass die Verhandlungen so gelaufen sind. Sie sollten sich aber nicht auf die Position zurückziehen: selber schuld, wenn es nicht reicht. So stiehlt man sich nämlich nur in der Provinzpolitik, nicht in der „Weltklasse“-Politik aus der Verantwortung! Da geht es aber nicht nur um die Universitäten als solche, sondern um die Zukunft des Landes mit den entsprechenden wirtschaftlichen Effekten für die Produktivität der Arbeitnehmer in der Zukunft. – Herr Kollege Stummvoll! Sie zumindest sollten doch nachvollziehen kön­nen, worum es da geht – jenseits der reinen Kosten für die Lehre und die Forschung. (Beifall bei den Grünen.)

100 Millionen € haben die Rektoren als notwendige Ergänzung, Reparatur, den not­wendigen Ersatz der Infrastruktur an den Universitäten verlangt, angesichts des Rück­staus der Investitionen in den letzten Jahren.

Frau Bundesminister Gehrer zieht sich aus der Verantwortung zurück und verweist auf den Rat für Forschung und Technologie. – Frau Bundesministerin Gehrer, Sie haben schon auch noch eine Zuständigkeit für die Universitäten! (Beifall bei den Grünen.) Der Rat hat außerdem nur Forschungsmittel zu vergeben und ist nicht zuständig für die Infrastruktur in der Lehre.

Und jene Mittel, die Sie hier angekündigt haben, sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein. Jetzt kann man schon sagen: Ein Tropfen ist besser als gar kein Tropfen. – Ja, aber dann hören Sie bitte auf, gleichzeitig von der „Weltklasse-Universität“ zu schwa­feln! Das kann einem nur auf die Nerven gehen! (Beifall bei den Grünen.)

An welcher Universität auch immer Sie sich umhören, Sie hören immer die gleichen Sachen, nicht in jeder Studienrichtung, aber in vielen Studienrichtungen: Zu wenig Lehrveranstaltungen, Hörsaalkapazitäten sind ein Problem, zu wenig Vortragende, mit dem Effekt, dass die Studierenden in der vorgesehenen Zeit, nämlich acht Semester bis zum Magister, ihr Studium nicht absolvieren können.

Aber dann sind Sie von den Regierungsparteien die Ersten, die klagen, jammern und schimpfen über die Studenten, die zu wenig arbeiten! Die können doch gar nicht in der vorgesehenen Zeit studieren, das ist die Situation derzeit!

Das führt natürlich zu einem Circulus vitiosus, das führt natürlich dazu, dass die Stu­dentinnen und Studenten auch mehr arbeiten müssen, weil sie ja gezwungen sind, von etwas zu leben, Geld dazuzuverdienen, was dann wiederum die Studienzeit verlängert.


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Das kann nicht in unser aller Interesse sein, meine Damen und Herren – auch von den Regierungsparteien. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Abschließend: Frau Minister Gehrer! Sie stehlen sich aus der Verantwortung für die nun ausgegliederten und autonomen Universitäten. Sie sind aber immer noch dafür verantwortlich.

Ganz sicher sind Sie verantwortlich für die Schulen in diesem Land, und die Budget­zahlen für 2005 deuten darauf hin, dass 1 000, 1 500 – ich weiß es nicht, in der Grö­ßenordnung von 1 500 Lehrern, plus/minus einige hundert, in den Pflichtschulen im kommenden Jahr fehlen werden.

Schauen wir uns den nächsten PISA-Bericht an, um zu sehen, wie unser Schulsystem im internationalen Vergleich abschneidet. Ich bin sehr skeptisch. Ich lasse mich gerne positiv überraschen. Aber wenn diese positive Überraschung nicht eintritt, Frau Minis­terin Gehrer, dann sind Sie und nur Sie für dieses Ergebnis verantwortlich. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

9.13

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer einleitenden Stellungnahme hat sich Frau Bun­desministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer zu Wort gemeldet.

Ich erteile ihr das Wort. Ihre Redezeit soll 10 Minuten nicht überschreiten. – Sie sind am Wort, Frau Bundesministerin.

 


9.13

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Vom Herrn Klubobmann Dr. Van der Bellen wurden hier einige Behauptungen aufgestellt, denen ich ganz klar und ganz deutlich widersprechen möchte.

Ich stelle fest: Ich stehle mich nicht aus der Verantwortung! – Ich habe die Verantwor­tung für die Universitäten, ich habe die Verantwortung dafür, dass das Universitätsge­setz 2002 zügig und vernünftig umgesetzt wird. Ich habe die Verantwortung dafür, dass die dort festgelegten Zahlungen zusätzlich zum Globalbetrag an die Universitäten kommen.

Der Globalbetrag, der ausverhandelt wurde, ist ganz klar im Gesetz festgehalten, er beträgt 1 660 Millionen €. Festgehalten ist, dass zu diesem Globalbetrag Beträge für Bezugserhöhungen, Mietaufwendungen, Verträge, Hochschulraumbeschaffung und kli­nischen Mehraufwand dazukommen. Festgelegt ist auch, dass zu diesem Globalbetrag die notwendigen Gelder für Implementierungskosten dazukommen: heuer 11 Millio­nen €, für die laufenden Implementierungskosten sind jährlich 4 Millionen € vorgese­hen. Das ist das Grundbudget, und mit diesem Grundbudget plus den Studienbeiträgen liegen die Universitäten im Jahr 2004 6 Prozent über dem Budget im Jahr 2003. Das ist nachzurechnen, das ist nachzuweisen.

Meine Verantwortung geht aber noch weiter. Meine Verantwortung heißt auch, dass ich etwas, was die Verhandler beim Globalbudget vergessen haben, nämlich die Pensi­onskosten für Überstunden und zusätzliche Aufwendungen, mit dem Finanzminister ausverhandelt habe. Das, was damals vergessen wurde, kommt nämlich auch zum Budget dazu: die zusätzlich anfallenden Pensionskosten, die damals beim Grundbud­get, beim Globalbudget nicht mitberechnet wurden. Genauso kommen dazu die Dienst­alterszulagen, die damals auch nicht mitberechnet wurden. Das heißt, ich habe meine Verantwortung sehr wohl wahrgenommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich bin selbstverständlich auch dafür verantwortlich, dass wir zusätzliche Mittel für die Infrastruktur erhalten, denn durch die erstmals erstellten Eröffnungsbilanzen ist ersicht-


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lich geworden, was in den letzten Jahrzehnten oder in den letzten Jahren des 20. Jahr­hunderts an Infrastrukturinvestitionen versäumt wurde. Wir haben jetzt einen Gesamt­überblick. Wir wissen, dass einiges zu tun ist. Wir machen es aber nicht wie früher mit der Gießkanne, sondern wir machen es auf Antrag, auf Grund von Schwerpunktset­zung und auf Antrag der Universitäten mit Begründung.

Ich bitte Sie, das jetzt mitzuschreiben (Ruf bei der SPÖ: Das ist das Parlament, nicht die Schule!): Wir haben heuer 18 Millionen € zusätzlich und in den nächsten Jahren 50 Millionen € zusätzlich. Wer behauptet, dass 68 Millionen € (Ruf bei der SPÖ: Kön­nen Sie es auf die Tafel schreiben?) nichts sei, der hat meiner Meinung nach das Ver­hältnis zum Geld verloren. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) 68 Millionen € zusätzlich für Infrastruktur, das sind 936 Millionen Schilling an zusätzlichen Investitio­nen. Ich finde, das ist sehr viel Geld, sehr viel Geld vom österreichischen Steuerzahler.

Dazu muss man noch rechnen, dass wir im Jahre 2002 50 Millionen € in die Infrastruk­tur gegeben haben. Wir investieren außerdem auch in die Bauten: Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2003 sind 165 Millionen € für Neubauten und Umbauten ausgegeben worden. Allein im heurigen Jahr, im Jahr 2004, werden 30 Millionen € für Universitäts­bauten ausgegeben.

Wir liegen also längst bei den 100 Millionen €, die Sie gefordert haben, und zwar zu­sätzlich zum Budget. Zusätzlich zum Gesamtbudget kommen mindestens 100 Millio­nen € in den Jahren 2004/2005/2006 dazu. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Ich stelle fest, dass ich sehr wohl meine Verantwortung für die Universitäten wahr­nehme!

Natürlich stehen wir vor großen Herausforderungen. Die Universitäten haben die Im­plementierung des neuen Gesetzes sehr zügig und sehr professionell vorgenommen. Dafür möchte ich mich bei allen Rektoren und Rektorinnen und auch allen VizerektorIn­nen herzlich bedanken. Die Umstellung auf dieses neue System hat ein unglaubliches Engagement erfordert, dies ist äußerst gut gelungen.

Wir haben in Österreich über 300 verschiedene Studienrichtungen. Es gibt einige, von denen man immer zu Beginn des Studienjahres hört, dass irgendetwas nicht funktio­niert. Aber Sie können es sich anschauen gehen, die Studienbedingungen für die Stu­dierenden, sei es in Linz, sei es in Graz, sei es in Innsbruck, sei es auch in Wien an der Vetmed, sei es auch in Wien an vielen Instituten der Universität Wien, sind durch die Bank äußerst gut.

Die Universitäten haben heuer 331 Stellen neu ausgeschrieben. Es ist also möglich, neue Kräfte anzustellen. Die Universitäten haben in ihrer eigenen Verantwortung eigene Organisationsformen beschlossen. Die Universitäten arbeiten derzeit an ihrem Budget für 2005. Wir werden gemeinsam mit ihnen diese Budgeterarbeitung vorneh­men. Wir haben selbstverständlich die Verantwortung für die gerechte Verteilung die­ses Geldes. Das werden wir sehr zielorientiert machen.

Meine Damen und Herren! Den Universitäten in Österreich nützt es herzlich wenig, wenn man in der Öffentlichkeit ständig behauptet, wie schlecht sie seien. Interessanter­weise sieht es das Ausland anders. Interessanterweise haben die österreichischen Universitäten im Ausland einen sehr guten Ruf. Das neue Universitätsgesetz wird immer wieder in allen europäischen Ländern als ganz besonderes Gesetz diskutiert. (Abg. Öllinger: „Diskutiert“, aber warum? Das müssen Sie sich fragen!)

Es dürfte Ihnen vielleicht entgangen sein, dass wir besonders in Exzellenzzentren in­vestieren, für die die Schwerpunktsetzung an den Universitäten die Voraussetzung ist. Ich erinnere an die Institute der Wissenschafter Penninger, Zoller oder Zeilinger. Es


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bilden sich Exzellenzzentren an unseren Universitäten, die Weltklasse und Weltklasse-Institute sind. Darauf sind wir stolz.

Ich glaube, es wäre gut, wenn die Universitäten von der Politik mehr positives Feed­back bekommen, Unterstützung zur Bewältigung der Herausforderungen, aber auch positives Feedback. Darum bitte ich Sie. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

9.21

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir treten nun in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Redner in der Aktuel­len Stunde 5 Minuten beträgt. – Frau Abgeordnete Brinek, bitte.

 


9.22

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Ich möchte mit einem Zeitungsausschnitt, mit einem Zitat beginnen:

Alarm! Zum ersten Mal schlugen der Rektor der Universität und die Hochschülerschaft gemeinsam Alarm. Aktueller Anlass: vorläufige Zahlen für das Wintersemester, An­schwellen der Studentenlawine, die Raumnot an den Universitäten ist drückend, Bud­getmittel stagnierend bis rückläufig. – Dazu der Kommentar, dass die Konsequenzen aus all dem erst in mehreren Jahren sichtbar werden.

Ich lasse Sie raten, aus welchem Jahr dieser Zeitungskommentar stammt. – Ich ent­laste Sie: Aus dem Jahr 1977, Ministerin Firnberg, Finanzminister von der SPÖ, Bun­deskanzler von der SPÖ. – Kaum zu glauben!

Die Zahlen, die Zeitungsmeldungen von 1977 bis heute lassen sich fortsetzen. Jedes Jahr zu Semesterbeginn, manchmal schon früher als am 9. November, kommt die Opposition auf die Idee, die Uni krankzureden. Und so tut sie es auch diesmal wieder. Von Notstand ist die Rede, es gibt Krisengerede. (Abg. Dr. Puswald: Schauen Sie sich die Verhältnisse an!) – Ich bin mehr an den Universitäten als Sie, Herr Kollege, weil ich dort lehre; und so mancher hier auch. Daher kenne ich die Verhältnisse ein wenig besser. – Von Chaos und von Budgettricks ist die Rede. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt wende ich mich ganz besonders an den Kollegen Van der Bellen, nicht an den Herrn Professor. (Abg. Dr. Van der Bellen: Haben Sie ein Konzept?) Ich bin entsetzt, ich bin beunruhigt, wenn ich an Ihr Ethos als Hochschullehrer denke und Ihre Aus­sagen lese, dass es der Regierung darum gehe, den Unruheherd Universität auszu­hungern.

Ich bin erschrocken, Herr Professor, mit welcher Undifferenziertheit, mit welcher Art der pauschalen Polemik und Generalisierung Sie den Zustand der Universitäten beschrei­ben, als ich die Tageszeitungen vom Wochenende gelesen habe. (Beifall bei der ÖVP.)

Sie, Herr Professor Van der Bellen, haben gesagt: Schluss mit dem „Geschwafel“! – Ja, ich stimme zu! Schluss mit dem Geschwafel von Notstand, Chaos, Krise und so weiter. Dieses Geschwafel gibt es seit den siebziger Jahren! Wir tun den Universitäten nichts Gutes, wenn wir dieses Geschwafel fortsetzen. (Abg. Sburny: Sie machen per­manent Vernebelung!) Die Regierung handelt. Dieses Parlament will den Universitäten mehrheitlich Gutes, will differenzierte Rede, will differenzierte Politik und maßvolle Konsolidierung, so wie das andere Länder und andere Städte auch tun. (Beifall bei der ÖVP.)

Zum Thema Konsolidierung: Haben Sie gewusst, dass auch manche Städte und Bun­desländer in Österreich um Konsolidierung bemüht sind? – Die Stadt Wien kürzt 5 Pro­zent des Sozialbudgets, kürzt mehrere Prozent des Wiener Kunst- und Kulturbudgets.


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(Abg. Öllinger: Da sind Sie noch froh darüber?) – Nein, es geht um Konsolidierung und das gemeinsame Ganze.

Kleines Aperçu: Haben Sie gewusst, dass die niederösterreichischen Getreidebauern acht Mal so viel Getreide verkaufen müssen, um ein Kilo Brot kaufen zu können, wie vor zehn Jahren? (Abg. Dr. Grünewald: Sind jetzt die Bauern schuld?) Alle tragen etwas bei! Wenn 6 Prozent mehr Budget für das Jahr 2004 für die Universitäten her­auskommt, dann können Sie nicht von einem Notstand, dann können Sie nicht von einem Chaos und von einer Krise reden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Die Ministerin, die Rektoren, die vernünftigen Personen an den Universitäten sagen: Das Budget ist nicht üppig. Wir leben nicht in üppigen Zeiten. Aber Rektor Winckler als Sprecher der Rektorenkonferenz sagt: Wir können die Situa­tion meistern. Wir können gut damit leben. Üppige Zeiten wünscht sich sowieso keiner.

Ich bin daher dafür, dass wir mit ehrlichen Zahlen arbeiten. (Abg. Öllinger: Bravo! – Demonstrativer Beifall des Abg. Öllinger.) Der heute abwesende Kollege Broukal sagte zum Beispiel zum Thema Publizistikinstitut: 3 000 Studenten warten auf Betreu­ung. – Dann waren es 1 000, in der vorletzten Stufe 300, und wie sich herausgestellt hat, waren es 100 Studenten, für die auch eine Betreuung gefunden wurde.

Wie ist das jetzt mit den ehrlichen Zahlen und mit dem Krankreden der Universitä­ten? – Die Regierung und die Regierungsparteien tun das nicht.

Auch der ERASMUS-Beirat hat die Reduktion der Zuschüsse selbständig vorgenom­men. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das finden Sie gut? Die ERASMUS-Kürzung habe ich überhaupt vergessen!) Die Ministerin hat 500 000 € zur Verfügung gestellt, um das auszugleichen.

Zu den Aufwendungen für die Forschungsinfrastruktur. Sie dürfen sich nicht aus­suchen, welches Mascherl Geld haben muss. Es ist Geld der Steuerzahler, der Regie­rung, das den Universitäten für Forschungszwecke gewährt wird. Forschungsgeleitete Lehre heißt, in Forschungsinfrastruktur zu investieren. (Abg. Dr. Van der Bellen: Das ERASMUS-Programm ist ein Trauerspiel!) Diese Kritikpunkte sind einzig übrig geblie­ben. Diese Kritikpunkte hat die Ministerin entkräftet. Es werden mehr als 68 Millionen € für die Verbesserung der Forschungsinfrastruktur gegeben.

Meine Damen und Herren! Am 9. November vor 15 Jahren ist die Mauer in Berlin ge­fallen. Wir haben das hier, ich erinnere mich sehr genau, bejubelt. – Errichten wir nicht neue Mauern und Bollwerke gegen die Vernunft und gegen das Denken! Die Univer­sität ist der Platz der differenzierten Rede und der differenzierten Argumentation. Diese steht uns auch in Zukunft sehr gut an. Nehmen wir uns daher selber ernst und beim Wort! – Danke. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

9.27

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser zu Wort gemeldet. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.

 


9.27

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministe­rin! Hohes Haus! Frau Kollegin Brinek, Sie verwechseln da offensichtlich einiges. (Abg. Steibl: Das war eine sehr gute Rede!) Wir reden hier nicht vom Notstand an den Uni­versitäten in Form dessen, dass die Universitäten unfähig wären. Wir reden hier von einer unfähigen Bildungspolitik dieser Regierung und dieses Hauses, die Sie zu verant­worten haben. Und am Titel der Aktuellen Stunde gibt es überhaupt nichts zu deuteln. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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Ich habe hier sechs Fakten, diese müssen Sie erst einmal widerlegen.

Erstens: Das Uni-Budget ist absolut unzureichend. Im Jahre 1999 gab es noch 4,3 Pro­zent Anteil des Bundesbudgets für die Hochschulen. Heute sind es 3,86 Prozent, ein drastischer Rückgang. – Das ist die Realität, nicht das, was Sie an schönen Zahlen sagen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Zweitens: Die Studiengebühren haben keinerlei Verbesserung für die Studierenden ge­bracht. Im Gegenteil: Viele warten auf Prüfungen, viele warten auf Lehrveranstaltun­gen, die nicht mehr abgehalten werden können, weil das Geld dafür fehlt.

Drittens: Die Motivation an den Universitäten ist am Boden. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Mit eurer Jammerei kein Wunder!) Schuld ist Ihr Universitätsgesetz, Kollege, Ihr UG, mit dem Sie Tausende von qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Universitäten von jeder qualifizierten Mitsprache ausgeschlossen haben. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Die lernen nur jammern!) Das sind in erster Linie die habilitierten Mittel­bauangehörigen, die nichts mehr zu reden haben, weil Ihr Gesetz sie davon aus­schließt. (Abg. Großruck: Bist du jetzt für den Ambrozy oder dagegen?)

Viertens: Der Regierungseinfluss ist so groß wie nie zuvor. Schlagende Uni-Räte, im wahrsten Sinn des Wortes, tummeln sich in den Führungsetagen der Universitäten.

Fünftens: Die Zahl der Arbeitslosen erreicht insgesamt einen Rekordwert. Sie ist so hoch wie seit den fünfziger Jahren nicht mehr. Tausende hoch qualifizierte Absolven­tinnen und Absolventen der Universitäten, Fachhochschulen und Akademien haben keine Chance auf eine Anstellung. 9 100 waren es Anfang dieses Monats.

Das ist eine Vergeudung geistiger Ressourcen, für die Sie verantwortlich sind. Das ist keine Glanzleistung, sondern das ist eine grottenschlechte Bildungspolitik, die Sie zu verantworten haben! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen. – Ruf bei der SPÖ: Das ist ein Armutszeugnis!)

Kommen wir zum sechsten Punkt – es trifft sich gut, Frau Bundesministerin, dass Sie von Verantwortung gesprochen haben –: Dabei geht es um ein Schadenspotential, das weit über das hinausgeht, was bisher zum Budget genannt wurde. Ich habe hier die Stellungnahme des Bildungsministeriums zur Dienstrechts-Novelle 2004. Darüber wurde in der Öffentlichkeit bisher kaum gesprochen. Aber diese Stellungnahme hat es, was die Verantwortung des Bildungsministeriums anbelangt, in sich.

Es geht um die Frage: Was ist in Österreich in den Augen dieses Hohen Hauses, in Ihren Augen, Kollegin Brinek, ein akademischer Abschluss? Fangen wir mit ein paar einfachen Fragen an! Ist der Besuch einer Volksschule ein akademischer Abschluss? (Abg. Großruck: Kommt darauf an!) – Wir werden uns einig sein: Nein. Ist eine Matura ein akademischer Abschluss? – Auch nicht.

Ist ein Bachelor ein akademischer Abschluss? (Abg. Großruck: Ist „Radio Eriwan“ ein ...?) Ist ein Bachelor ein akademischer Abschluss? – Selbstverständlich! Ist ein Magisterstudium an einer Fachhochschule ein akademischer Abschluss? – Auch! (Zwi­schenruf der Abg. Dr. Brinek.) Werden künftige Lehrerinnen und Lehrer an den Hoch­schulen für Bildungsberufe akademische Abschlüsse haben? – Selbstverständlich!

Aber all diese Antworten sind falsch, wenn es nach dem neuen Beamtendienstrecht geht, das Sie hier demnächst beschließen wollen. Dort steht ganz klar drinnen, dass all diese akademischen Abschlüsse in den Augen dieses Gesetzgebers, dieser parlamen­tarischen Mehrheit, in den Augen von ÖVP und FPÖ keine akademischen Abschlüsse sind. Sie werden nicht anerkannt. Das ist ein Skandal der Sonderklasse! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)


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Damit führen Sie, Frau Bundesministerin, auf der einen Seite den Bachelor ein, brüsten sich in einer Aussendung – gerade gestern – damit, wie gut das mit dem dreigliedrigen Studium funktioniert, und in Wirklichkeit sagen Sie auf der anderen Seite allen Absol­ventinnen und Absolventen: Aber euer Abschluss hat für uns nur Matura-Niveau! (Abg. Großruck: Der Broukal hat überhaupt keinen akademischen Abschluss! Und der ist euer Wissenschaftssprecher!) – Das ist nicht so gleichgültig, Kollege Großruck. Das strahlt weit in den öffentlichen Dienst und in die Privatwirtschaft aus.

Das sind die sechs Punkte, angesichts derer man sagen muss: Es ist Zeit, dass diese Bildungspolitik, dass diese Hochschulpolitik ein Ende findet und dass diese Art der Bil­dungspolitik abgelöst wird. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.33

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Ach­leitner. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Jarolim – in Richtung des Abg. Dr. Nie­derwieser –: Erwin, wir sind froh, dass das gesagt worden ist!)

 


9.33

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Hohes Haus! Herr Kollege Niederwieser, Sie setzen wirklich die absoluten Widersprüche fort, in die sich die SPÖ ständig verstrickt. Ich habe hier eine Pressemel­dung der Vorsitzenden der Hochschullehrergewerkschaft Andrea Kdolsky. Darin heißt es, dass sie es nicht gut findet, wenn das Doktorat mit dem Bakkalaureat und dem FH-Abschluss gleichgesetzt wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.) Ich denke, gerade die Gewerkschafter des ÖGB sind nicht unbedingt als regie­rungsnahe zu bezeichnen.

Sehr geehrter Herr Kollege Niederwieser, wenn Sie vom Budget für die Wissenschaft reden, dann sollten Sie schon die Zahlen richtig anschauen. Im Jahre 1997 betrug das Budget für den Bereich Wissenschaft 1,02 Prozent des Bruttoinlandsproduktes, wäh­rend es heuer, 2004, 1,36 Prozent beträgt. Das zeigt sehr wohl, dass dieser Regierung die Wissenschaft und die Förderung der Universitäten wirklich am Herzen liegen. (Bei­fall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Universitäten sind natürlich durch das Universi­tätsgesetz gefordert. Autonomie, ein Globalbudget und die neuen Strukturen erfordern einen massiven Einsatz und auch ein Umdenken an den Universitäten, denn Eigenver­antwortung bedeutet, sich Herausforderungen stellen zu müssen. Wenn man die Struk­tur des UOG 2002 wirklich verstanden hat – und ich befürchte, dass das von Seiten der SPÖ noch immer nicht erfolgt ist –, dann erkennt man, dass dieses Gesetz riesige Chancen bietet, Chancen für die Unis, zu attraktiven Forschungs- und Studienstätten zu werden. (Abg. Dr. Puswald: Deswegen wandern die Wissenschafter ab?!)

Es ist ganz klar, dass Umstrukturierungen in jedem Betrieb und in jeder Institution müh­sam sind, denn es ist nicht so angenehm, von langjährigen Abläufen abzugehen, es ist auch aufwendig, diese Umstrukturierungen durchzuführen. Aber sie sind notwendig – sowohl in Betrieben als auch in Institutionen, und zwar für ein künftiges gutes Bestehen der Universitäten. Dazu brauchen die Unis ganz einfach Unterstützung und Motivation. Sie brauche nicht ständiges Polemisieren und Aufhetzen durch die Opposition. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Eines ist auch ganz klar: Rein durch Geld, nur durch finanzielle Zuwendungen können die Organisationsstrukturen und Problemen nicht gelöst werden. (Abg. Dr. Puswald: Aber es schadet nicht wirklich!)

Natürlich muss man auf die Probleme eingehen, aber es kann nicht sein, dass einer­seits Eigenverantwortlichkeit gefordert wird, aber andererseits das Ministerium für Pro-


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bleme, sobald sie irgendwo auftreten, herhalten muss. Eigenverantwortung heißt auch, selber die eigenen Probleme zu lösen.

Kollege Gusenbauer – er ist heute leider nicht da (Abg. Dr. Brinek: Wie so oft!) – hat in einer Meldung am 29. Oktober gesagt, dass der Raubbau an den Universitäten been­det werden müsse. Mir ist nicht ganz klar, mit welchem Zahlenmaterial die SPÖ rech­net. Es ist Tatsache, dass im Jahr 2004 alle Universitäten im Schnitt 6 Prozent mehr an finanziellen Mitteln für ihr Budget zugewiesen bekommen haben, die Universität Wien sogar über 11 Prozent.

Es ist eine Tatsache, dass Österreich pro Student im Jahr deutlich mehr zahlt, als im Durchschnitt der OECD-Länder dafür bezahlt wird. Österreich liegt vor Deutschland, liegt vor Finnland, liegt vor Frankreich, liegt vor Japan und liegt vor Italien an neunter Stelle in der OECD, wenn es darum geht, wie viel Geld für Studenten ausgegeben wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

Dass gerade für die Forschungsinfrastruktur zusätzlich zum jetzigen Budget noch wei­tere Mittel zur Verfügung gestellt wurden, wurde bereits von der Frau Bundesministerin erwähnt. Es darf nicht unerwähnt bleiben, dass über 60 Millionen € zusätzlich für die Forschungsinfrastruktur zur Verfügung stehen.

Es gibt auch viele Institute, bei denen der Betrieb funktioniert. Die Opposition versucht ständig, nur jene wenigen Institute herauszugreifen, wo das nicht der Fall ist. Sie ver­sucht die Tatsache, dass sich alle Assistenten und Professoren wirklich darum bemü­hen, einen funktionierenden Studienbetrieb ablaufen zu lassen, einfach unter den Tisch zu kehren und dies nicht einmal zur Kenntnis zu nehmen. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Die Opposition weiß wirklich nicht, was sie will. (Abg. Brosz: Können Sie es uns bitte erklären?!) Einerseits wollen Sie zentrale, planwirt­schaftlich gesteuerte Unis, weil sie den Universitäten einfach nicht zutrauen, dass sie finanzielle Mittel effizient einsetzen. (Abg. Dr. Puswald: Redezeit!) Andererseits wollen Sie weniger Einfluss durch den Staat, natürlich nur dann, wenn es sich um eine blau-schwarze Regierung handelt. (Abg. Dr. Wittmann: Schlusssatz!)

Ich fordere Sie daher auf: Lassen Sie die Universitäten endlich arbeiten! Hören Sie da­mit auf, auf Kosten der Lehrenden und Studierenden Parteipolitik zu machen! (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

9.39

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. Auch er spricht 5 Minuten zu uns. – Bitte.

 


9.39

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Sie werden von mir keine Geschichten hören, sondern, wie Frau Partik-Pablé sich das wünscht, Daten und Fakten (Abg. Scheibner: Hoffentlich keine Kritik an Ihrem Parteivorsitzenden!), und die sind noch besser als Geschichten und lassen sich damit gut verknüpfen.

Ich erzähle Ihnen daher jetzt nicht etwas über Klopapierrollen und über das Fensterput­zen an den Universitäten, sondern ich stelle an die Frau Ministerin folgende Frage: Sie kennen doch den Ausspruch „Das ist für die Fisch’“?

Jetzt werden Sie sich fragen: Wozu dieser nautisch-maritim-biologische Ausflug? – In Innsbruck wurden an einem Institut für Limnologie und Zoologie die Aquarien neu gefüllt. (Abg. Scheibner: Also doch eine Geschichte!) Fakten! – Bald darauf schwam­men alle Fische mit dem Bauch nach oben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist eine Ge-


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schichte! – Abg. Dr. Brinek: Märchen!) Man wiederholte dieses Experiment, und wie­derum schwammen die Fische mit dem Bauch nach oben. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Die Geschichte ist nicht interessanter als die von Herrn Van der Bellen!)

Nun komme ich von den Fischen zu den Menschen und zur Frau Ministerin. – In die­sem Gebäude, dessen Renovierung schon seit Jahren ansteht und vor Jahren be­antragt wurde, ist das gesamte Wasser in den Wasserleitungen hochwahrscheinlich mit dem Bakterium Escherichia coli und mit Legionellen verseucht. Es wurden Tafeln angebracht – dazu braucht es kein Budgetüberschreitungsgesetz –, auf welchen drauf­steht: kein Trinkwasser!

Wenn ich mir anschaue, wie Sie die Budgetsteigerungen verkaufen, dann komme ich zu ganz harten Fakten. (Abg. Dr. Brinek: Da gibt es eine Verantwortung für die Insti­tute!)

Frau Bundesministerin! Sie reden dauernd von Budgetsteigerungen. Ich habe an Sie eine Anfrage gestellt, und wissen Sie, wie Ihre Antwort lautet? – Ich zitiere wörtlich:

„Die angeführten Budgetreduktionen bedeuten daher nicht, dass weniger Geld zur Ver­fügung steht, sondern dass in den erwähnten Bereichen geringere Zahlungsverpflich­tungen bestehen.“

Also Sie geben zu und sagen: „Die angeführten Reduktionen bedeuten nicht ...“ – Doch was sind die erwähnten Bereiche? Zum Bespiel: der Hochschulraumbedarf beim Che­mieinstitut Innsbruck, die Gerichtsmedizin Wien, die Plattenbauten an der Universität Salzburg, wo man an der geisteswissenschaftlichen Bibliothek mit der Hand ins Freie fahren kann und wo die Mäuse an den Büchern knabbern, sodass man die erotische Literatur, die anscheinend zum Nestchenbau und zum Knabbern die begehrteste war, einen Stock höher verlegen musste.

Das ist alles bekannt – und in Anbetracht dessen sagen Sie, da sei kein Bedarf mehr, beim klinischen Mehraufwand sei kein Bedarf mehr?! Sie wissen, dass die Universitä­ten Ländern und Gemeinden ausgesetzt sind und dass das universitäre Personal an den Universitätskliniken zu nahezu 100 Prozent ihrer regulären Dienstzeit in der Pati­entenversorgung verbringt. Doch Sie sagen: Die Universitäten sind autonom! Macht mal! Tut mal! Reguliert mal! – Aber wer hilft ihnen, das zu beseitigen und diese Defizite in den Griff zu bekommen? (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie wissen, was in Innsbruck passiert ist. Kranke werden nicht um 4 Uhr nachmittags, nach Dienstschluss, oder um 7 Uhr am Abend, wenn da Dienstschluss ist, gesund, sondern man ist manchmal gezwungen, an diesen Patientinnen weiter zu therapieren und ihnen zu helfen. Überstunden könnten, schreibt der Rektor, nicht mehr budgetiert und nicht mehr bezahlt werden. Entweder man macht es freiwillig, oder man geht nach Hause. Auch da können Sie sagen: Macht mal, Ihr seid ja autonom! (Abg. Dr. Brinek: Krankenversorgung hat mit der Universität nichts zu tun!)

Was ist noch angeführt worden, um die Budgetkürzungen zu erklären? – Die Ämter der Universitäten. Doch Sie wissen genau, dass durch das neue Gesetz Mehrkosten ent­standen sind. Wir haben gewarnt: Duplizierungen in der Medizin durch die Ausgliede­rung, Übernahme von ministeriellen Aufgaben durch die Universitäten selbst und so weiter und so fort. In Anbetracht dessen sagen Sie, an den Ämtern der Universitäten sei weniger Personal notwendig, obwohl diese mehr Aufgaben zu bewältigen haben. Das verstehe ich nicht!

Jetzt noch einmal, um der Wahrheit Genüge zu tun. – Ich weiß, man darf im Parlament, weil es im Index steht, nicht sagen „Lüge“, man darf nicht sagen „Dummheit“, man darf einiges nicht sagen, dann sage ich halt: Das ist nicht die Wahrheit! Das ist nicht intelli­gent!


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Das Budget schaut so aus: 2003 waren es 107 Millionen weniger als im Vorjahresbud­get. Dann gab es 2004 eine „sagenhafte“, wie Sie sagen, Steigerung von 6 Prozent. Wissen Sie, was diese Steigerung bedeutet? – Wir erreichen damit den Budgetstand von 1999. Ist das so toll? Ist das großartig?

Bei den Ausgaben des Kapitels 14, Wissenschaft: minus 1,3 Prozent. Sie sagen, es sind plus, und zwar deshalb, weil Sie gewisse Zuwächse durch Personalkosten einfach dazuschlagen. Aber das sind ja Nullsummenspiele, die Sie uns hier pausenlos vor­machen.

Ich rede jetzt gar nicht von den Studienbedingungen, aber Folgendes möchte ich doch sagen: Wenn Seminare von 70 bis 100 Leuten besucht werden, dann kann man von keinem Seminar reden, das ist eine Massenvorlesung. (Abg. Dr. Brinek: Die Grenze ist 35!) Die gibt es! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es gab laut den Rektoren im Zeitraum von 1999 bis 2003 einen Investitionsrückstau von 100 Millionen €. Doch Sie reden von „Elite-Universitäten“!

Ich habe einmal folgenden Vergleich gebracht: Das heißt so viel, wie einen Gourmet­tempel im Land der Mangelernährten zu bauen. Ich würde sagen: Um solche Show­elemente würde ich ganz gern entlastet werden. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

9.45

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer Wortmeldung hat sich Frau Bundesministerin Gehrer gemeldet. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


9.45

Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur Elisabeth Gehrer: Herr Präsident! Hohes Haus! Ich glaube, es müssen hier doch einige Dinge klargestellt werden.

Erstens: Ich rede nicht von „Elite-Universitäten“. (Ruf bei der SPÖ: Soll ich mitschrei­ben? – Abg. Neugebauer – darauf replizierend –: Wer es braucht!) Professor Zeilinger hat vorgeschlagen, eine Elite-Universität einzurichten, und wir setzen eine Arbeitsgrup­pe ein, um das zu prüfen. Ich rede nicht davon, sondern ich prüfe diesen Vorschlag!

Zweitens: Ich rede nicht von einer „sagenhaften Steigerung“, sondern ich habe gesagt, die Universitäten haben ein dynamisches Budget, ein gesetzlich gesichertes Budget, wo es keine Budgetbindung geben kann und wo festgelegt ist, welche Mittel noch da­zukommen. Es gibt sehr viele verschiedene BIP-Rechnungen, wir sollten uns einmal zusammensetzen und schauen, welche BIP-Rechung wir anwenden.

Unverdächtig ist vielleicht eine Statistik, die im „Standard“ herausgegeben wurde. Dort wurde aufgezeigt, dass die Universitäten im Jahre 1997 das absolut niedrigste Budget aller Zeiten hatten. 1997 hat es unter einem Bundesminister Scholten und einem Fi­nanzminister Klima das absolut niedrigste Budget gegeben, das es jemals für die Uni­versitäten gegeben hat. Seither gibt es wieder Steigerungen im Wissenschaftsbudget.

Ich stelle auch fest, dass die 100 Millionen €, die von der Opposition gefordert werden, tatsächlich dazukommen, und zwar 68 Millionen € für die Infrastruktur aus Forschungs­infrastrukturmitteln und alleine heuer 30 Millionen € für Baumaßnahmen.

Ich stelle weiters fest: Das ERASMUS-Programm ist äußerst erfolgreiches Programm. Es wird daran nichts verändert, es wird da nichts gekürzt, es werden die notwendigen Geldmittel aufgebracht.

Ich stelle abschließend fest, dass gerade die Publizistik in Wien ein sehr gutes Beispiel dafür ist, wie man anstehende Herausforderungen in den Griff bekommt, wie man an


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der Universität die Forderungen versachlicht und die notwendigen Ressourcen zur Ver­fügung stellt.

Unsere Universitäten sind in ein gutes Jahr hinein gestartet, und wir müssen schauen, dass wir sie mit positiver Unterstützung auch in den nächsten Jahren weiterentwickeln. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.47

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donner­bauer. Seine Redezeit beträgt auch 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.47

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen versuchen heute mit dem sehr reißerischen Titel dieser Aktuellen Stunde, indem Sie von der „Aushunge­rung der Universitäten“ sprechen – so wie die Opposition insgesamt in den letzten Monaten und Jahren –, wieder Panikmache, billige politische Effekthascherei zu betrei­ben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von den Grünen! Sie haben heute die Zahlen gehört, und Sie haben auch im Budgetausschuss die Zahlen gehört. Sie haben heute von der Frau Ministerin und von meiner Kollegin Brinek wieder gehört: Es gibt mehr Geld für die Universitäten als in der Vergangenheit! Das kann doch wohl nicht zum Aushungern der Universitäten führen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Opposition! (Beifall bei der ÖVP.)

Aber fragen wir doch einen sehr berufenen Vertreter der Universitäten, nämlich den Vorsitzenden der Rektorenkonferenz, Rektor Winckler! Der hat zum Budget 2004 laut einer APA-Aussendung vom 26. Mai 2004 gesagt, dass er die finanziellen Herausfor­derungen für „meisterbar“ hält. – Vom „Aushungern der Universitäten“ war keine Rede.

Er hat erst vor kurzem laut einer APA-Aussendung vom 22. Oktober 2004 zu der Auf­regung über Publizistik, wie es auch hier heute wieder dargestellt wurde, gesagt, „dass es von über 100 Studienrichtungen an seiner Universität“ – der Universität Wien – „nur 6 sind, an denen es zu Engpässen kommt.“

Lassen Sie mich auch Folgendes noch feststellen: Die überwiegende Zahl der Semi­nare an der Universität Wien ist mit nur 30 bis 40 Studierenden besetzt, nicht mit mehr, und das ist durchaus eine passable Möglichkeit, zu arbeiten und Lehre zu betreiben. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Qualitätsverbesserung, die in diesen Bereichen möglich ist, wie man an den Bei­spielen aus der Praxis sieht, haben die Unis autonom, aus ihrer eigenen Anstrengung erreicht, und das ist auch gut so. Das wollen wir, und das soll auch in Zukunft so bleiben.

Die Universitäten haben insgesamt nicht weniger, sondern mehr Geld zur Verfügung. Ich möchte die Zahl noch einmal bringen, weil es beachtlich ist: mehr als 2 Milliarden €, also fast 30 Milliarden Schilling jährlich für die Universitäten. Da kann man doch wohl nicht vom „Aushungern der Universitäten“ reden!

Die Universitäten haben auf Grund des Universitätsgesetzes 2002 jetzt die völlige Frei­heit, im Rahmen ihrer Autonomie die Mittel, die sie zur Verfügung gestellt bekommen, so einzusetzen, wie sie es für sinnvoll und für effizient halten. Davon gehe ich aus, und ich glaube auch, dass dem so ist.

Die Universitäten verfügen auch über die entsprechenden personellen Ressourcen und Voraussetzungen. Dort ist – auch im wirtschaftlichen Bereich – die Elite unseres Landes tätig, und diese wird es wohl schaffen, so viel Geld – fast 30 Milliarden Schilling


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jährlich – sinnvoll, effizient und im Sinne der Studierenden und der Forschung einzu­setzen.

Schauen wir uns auch einen internationalen Vergleich an – es gibt zwei wesentliche Aufgaben der Universitäten: einerseits die Lehre, andererseits die Forschung –: In der Lehre – meine Kollegin Achleitner hat das bereits erwähnt – liegt Österreich, was die Ausgaben pro Studierendem betrifft, OECD-weit, und zwar von 26 untersuchten Staa­ten, auf dem neunten Rang: weit vor Deutschland, aber auch vor Finnland, das ja immer wieder als Vorbild gerade im Bereich Bildung/Ausbildung hervorgehoben wird.

Im Bereich Forschung liegt Österreich im Jahre 2004 bei einer Forschungsquote von 2,27 Prozent, etwas, was Sie, meine Damen und Herren von den Oppositionsparteien, im Jahre 2003 für „nicht möglich“ gehalten und uns nicht geglaubt haben. Mehr als 2 Milliarden € aus dieser Forschungs- und Entwicklungsquote kommen von der öffentli­chen Hand, kommen vom Staat, vom Bund, von den Ländern und von den Gemeinden.

Abschließend: Sie von den Oppositionsparteien hängen auch weiterhin – und das ist, glaube ich, der Kardinalfehler – einem völlig veralteten Modell der Universitäten nach, nämlich dem Modell, Universitäten seien Dienststellen eines Bundesministeriums, müssten sich daher dort um ihr Geld anstellen und die Beamten dort davon über­zeugen, welches Geld wohin fließen soll. – Das ist aber nicht mehr die reale Situation! (Abg. Sburny: Wo stellen sie sich jetzt an?) Das ist international nicht mehr die Reali­tät, und das ist auch in Österreich nicht mehr die Realität! Nach dem Universi­tätsgesetz 2002, das ja sehr viele begrüßt haben, ist das anders. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.)

Die Universitäten bekommen jetzt finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt – mehr als in der Vergangenheit! (Widerspruch bei der SPÖ und den Grünen) –, und sie können diese Mittel einsetzen, wie sie glauben: effizient, sinnvoll und im Interesse der Studie­renden sowie der Forschung. Das ist richtig, das ist wichtig – und das funktioniert auch an den Universitäten sehr gut. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich würde Sie daher ersuchen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der Oppo­sition, besonders auch Sie von den Grünen: Hören Sie auf mit Ihrer Verunsicherungs­politik! (Abg. Dr. Puswald: Die Budgetpolitik verunsichert!) Hören Sie auf, die Universi­täten krankzujammern!

Haben wir Vertrauen in die Universitäten, glauben wir gemeinsam an die Leistungsfä­higkeit unserer Universitäten, ihrer Funktionäre, Mitarbeiter und Studierenden, die dort tätig sind! Das war in den letzten zwei Jahren erfolgreich – und wird es auch in Zukunft sein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

9.52

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. Auch sie spricht 5 Minuten zu uns. – Bitte, Frau Kollegin.

 


9.53

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wenn man Frau Bundesministerin Gehrer hier zu­hört, könnte man den Eindruck gewinnen, es sei alles in Ordnung. (Abg. Dr. Baum­gartner-Gabitzer: Das ist schön! Darf das nicht sein?) Es ist durchaus eindrucksvoll, Frau Bundesministerin, wie Sie sich hier herstellen und die Dinge darstellen, sodaß man den Eindruck gewinnen könnte, die Universitäten hätten ohnehin ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung und Sie, Frau Bundesministerin, würden sich bemühen, dass immer mehr und mehr Mittel dazukommen. Sie reden weiters von „guten Studien­bedingungen“, von „Weltklasse-Universität“ und meinen, wozu also diese Aufregung von Seiten der Opposition.


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Weiters sagen Sie, die Opposition jammere die Universitäten krank und verweigere den Universitätsangehörigen das positive Feedback, das sich diese verdienen wür­den. – Ein solches verdienen sich die Universitäten übrigens wirklich! Ausdrücklich möchte ich von dieser Stelle aus betonen, dass wir wissen, dass sich viele Universi­tätsangehörige, und zwar in allen Berufsgruppen, wirklich sehr bemühen, auch an­gesichts der wirklich schwierigen und verzweifelten Situation das Beste daraus zu machen. Diese Leute trifft wahrlich keine Schuld! Ganz im Gegenteil! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

Aber, Frau Bundesministerin, so sehr ich das gerne glauben würde beziehungsweise so sehr das die Situation sein sollte, die ich mir für die Universitäten, die ich mir für die Studierenden wünschen würde: Leider ist die Situation an den Universitäten eine ganz andere – und Sie wissen das auch, denn auch Sie bekommen entsprechende Briefe. Studierende werden ja wohl manchmal – davon gehe ich aus – die Gelegenheit haben, mit Ihnen über ihre Situation zu sprechen. Sie müssen also wissen, Frau Bundes­ministerin, dass die Situation an den Universitäten anders ist! Aber das ist in Ihrer Ver­antwortung! Das haben Sie uns in Ihrer Liste an Verantwortungen aufzulisten „verges­sen“!

Daher ein kleiner Nachtrag: Es gibt eine Homepage der Österreichischen Hochschüler­schaft, der Studentenvertretung, auf der Studierende unter dem Titel „Ich will studie­ren“ schildern, wie schwierig die Situation an den Universitäten ist. Ich möchte Ihnen empfehlen, sich diese Homepage anzuschauen, und gebe Ihnen jetzt – auf Grund der Kürze der Zeit – nur ein paar wenige Eindrücke wieder.

Im Institut für Romanistik beispielsweise muss man drei Stunden vor dem Computer warten, bis man sich für ein Seminar anmelden kann, dann schnell den richtigen Zeit­punkt erwischen – und wenn man Pech hat, ist kein Platz mehr frei! (Abg. Mag. Don­nerbauer: Das war vor 20 Jahren schon so!) – Das war vor 20 Jahren nicht so, das wissen Sie genau! (Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Vor dem Audi Max müssen die Studierenden bei Vorlesungen, die um 8 Uhr in der Früh beginnen, eine Stunde vorher herumsitzen, damit sie dann die Chance auf einen Sitzplan haben.

Die Dolmetschstudenten schreiben, dass für Hunderte Studienanfänger zwei Pflicht­übungen angeboten werden: mit 25 bis 30 Plätzen. – Jahrelanges Warten ist die Folge!

Die Ernährungswissenschafter schreiben, dass für 2 600 Studierende lediglich ein Pro­fessor zur Verfügung steht.

Was ist Notstand sonst, wenn nicht solche Verhältnisse?! Selbstverständlich ist das die Folge einer sehr schwierigen finanziellen Situation, in die Sie, Frau Bundesministerin, die Universitäten in den letzten Jahren gebracht haben.

Was die Medizin-Universitäten anlangt, gibt es für die Studierenden dort, und zwar durch eine Umstellung, eine Situationen, die geradezu zum Verzweifeln ist. Die Zahl der Prüfungsangebote, der Prüfungstermine ist halbiert worden. Die Studierenden lernen für Prüfungen, sind vorbereitet, müssen sich jedoch sagen: Hoffentlich habe ich Glück und bekomme tatsächlich einen Termin! Wenn sie keinen bekommen und warten und warten, bis sie vielleicht doch einmal einen Prüfungstermin bekommen, ob­wohl sie längst ihren Prüfungsstoff gelernt haben, dann sind das jene Studierenden, in Bezug auf welche wir immer von Ihrer Seite her hören mussten, dass die Studierenden in Österreich viel zu lange an den Universitäten seien, sie daher Studiengebühren ein­führen müssten, damit die jungen Leute schneller studieren!

Jetzt sind die Studiengebühren eingeführt – die Bedingungen werden jedoch immer schlechter und schlechter! Man weiß nicht, wofür die Leute zahlen! Sie zahlen länger,


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weil sie langsamer studieren können. Also eigentlich ein ziemlicher „Schraubstock“, in die Sie die Studierenden einspannen! Da kann von Weltklasse-Universitäten keine Rede sein!

Zur finanziellen Situation. – Übrigens: Wir müssen uns gar nicht unterhalten darüber, ob die Zahlen stimmen oder nicht, denn hier (die Rednerin stellt eine Graphik mit der Überschrift „Hochschulbudget, Anteil am Bundesbudget“ vor sich auf das Redner­pult) können Sie sehen, dass das Hochschulbudget im Anteil des Gesamtbudgets immer niedriger wird. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Das sind offizielle Zahlen, sie stam­men aus dem aktuellen Budgetheft, das zur Verhandlung steht. Die Situation wird also keinesfalls besser, und die Situation an den Universitäten schaut daher dementspre­chend aus.

Übrigens: Wenn man die Prioritätensetzung sozialdemokratischer Wissenschaftsminis­ter fortgesetzt hätte, dann hätten die Universitäten heute Jahr für Jahr 280 Millionen € mehr. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) Die Rektoren müssten dann nicht um ein Notprogramm von 100 Millionen € betteln (Abg. Dr. Brinek: Die müssen nicht betteln! Das weise ich zurück! Die Rektoren müssen nicht betteln! Die Rektoren sind keine Bettler!), ein Notprogramm, das jedoch Sie, Frau Bundesministerin, verweigern! Sie verweigern leider auch Gespräche Studierenden gegenüber! Die ÖH hat zu einem „runden Tisch“ eingeladen. – Ihre Zusage fehlt nach wie vor, Frau Bundesministerin. Bis 15. November haben Sie noch Zeit. Verweigern Sie, bitte, nicht auch noch Ge­spräche! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

9.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Abgeordneter Dipl.-Ing. Scheuch. Auch seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


9.59

Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Frau Kollegin Brinek hat ihre Rede begonnen mit einem Vergleich aus der Landwirtschaft – das wäre eigentlich mein Thema –, der Vergleich war aber gar nicht so schlecht.

Ich möchte meine Rede deshalb mit einem Vergleich aus der Landesverteidigung be­ginnen. Herr Professor Van der Bellen: Diese Aktuelle Stunde würde man in der Lan­desverteidigung als „klassischen Rohrkrepierer“ bezeichnen, denn das, was da von Ihrer Seite gekommen ist, war eigentlich – ich möchte das jetzt fair beurteilen – ent­täuschend.

Ich bin noch nicht so lange hier, Herr Professor Van der Bellen, ich darf Ihren Reden erst seit rund zwei Jahren lauschen – und mache das eigentlich sehr gerne. Ich sitze normalerweise bei Ihren Reden gerne hier herinnen und höre Ihnen zu, weil Sie hin und wieder wirklich interessante Ansätze haben.

Aber heute war von dem überhaupt nichts zu bemerken, Herr Professor. Ihre Rede von zehn Minuten war irgendwie leer; da war überhaupt keine Vision, da war kein Inhalt drinnen. Eigentlich nur pure Enttäuschung! Es hat mich geradezu „fasziniert“, dass man eine Aktuelle Stunde mit so einem geringen Ausmaß an irgendwelchen Visionen oder mit so wenig an Ausblick in die Zukunft einleitet. (Abg. Mag. Kogler: Na, bitte!)

Es ist vielleicht damit zu erklären, dass die Grünen im Endeffekt eben doch noch nie in Regierungsverantwortung waren. (Abg. Scheibner: Sie drängen!) Und nach Ihrer heu­tigen Rede kann man nur hoffen, dass sie möglichst lange nicht in Regierungsverant­wortung kommen werden! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Kogler: ... noch etwas abgewinnen, dieser Analyse!)


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Ich habe mir dann überlegt, es könnte aber auch sein, dass diese wirklich enttäu­schende Rede darauf zurückzuführen ist, dass Sie andere Problem haben (Abg. Dr. Van der Bellen: Was können Sie zur Sache sagen?), denn wenn man die Grünen in den letzten Wochen und Monaten beobachtet, so bemerkt man eigentlich zu allen wirklich brisanten Themen überhaupt keine Position. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zu den Universitäten fällt Ihnen nichts ein?)

Zum Beispiel zur Gesundheitsreform, zum geplanten Finanzausgleich, überall dort, wo wir Freiheitliche uns einsetzen (Zwischenruf des Abg. Brosz), überall dort, wo wir kon­struktive Lösungsansätze bieten, wo wir uns bemühen, wo wir kämpfen und ringen um gute Ergebnisse, dort hört man von Ihnen nichts! Das dürfte mitunter damit zu tun haben, dass in den Reihen der Grünen seit Tagen ein harter Kampf um die Neutralität entbrannt ist, dass Frau Dr. Glawischnig mit Herrn Dr. Pilz darum kämpft, ob wir neutral bleiben sollen oder nicht. All das sind Probleme, die die Grünen zu bewältigen haben. (Abg. Dr. Van der Bellen: Zu den Universitäten fällt Ihnen nichts ein!) Ich würde Sie wirklich bitten, dass Sie parteiintern Ihre Linie finden, dass Sie diese Linie festlegen und dann auf das politische Parkett zurückkommen. (Abg. Dr. Van der Bellen: Danke!) Dann können wir auch gerne wieder über Bildungspolitik sprechen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Sburny: ... nur warten, bis Sie Ihre internen Probleme gelöst haben!?)

Interessanter ist es da mit der SPÖ: Da gibt es diesen selbst ernannten Uni-Reformer – „Professor Broukal“, „Dr. Broukal“, wie immer man ihn nennen möchte –, er ist heute aber nicht hier, er glänzt durch Abwesenheit. (Ruf bei der SPÖ: Weil er krank ist!) Das ist schade, denn es wäre eigentlich sein Thema. (Abg. Reheis: Darf er einmal krank sein?) – Entschuldige, Herr Kollege, aber ich habe ja gesagt, es ist schade! Ich habe es nicht kritisiert. (Abg. Schieder: Dann „glänzt“ er nicht durch Abwesenheit!) Ich habe eigentlich nur meine Trauer zum Ausdruck gebracht und dass es schade ist, dass er nicht hier ist. (Abg. Reheis: Sie sollten ihm gute Besserung wünschen!)

Dann gibt es noch den Parteivorsitzenden Gusenbauer, der auch nicht da ist. Vielleicht ist er ja auch krank, das kann ja sein. (Die Abgeordneten Dr. Van der Bellen und Öllinger: Ein Wort zur Universität!) Es ist faszinierend, er glänzt nämlich auch durch Anwesenheit. Es ist wirklich arg! Wahrscheinlich ist er gerade dabei, sein startklares Team ... (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Öllinger: ... ein Wort zur Uni! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Erzähl ihnen ein Märchen! Vielleicht verstehen sie das besser! – Abg. Dr. Cap: Nicht genügend! Setzen! – Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol (das Glockenzeichen gebend): Meine Damen und Her­ren! Lassen Sie den Redner reden! (Rufe: So nicht!) – Bitte.

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! In Wirk­lichkeit zeigt die Unruhe innerhalb der Opposition nur, dass man sie am richtigen Fuß erwischt hat, denn wenn sie nach einer Stunde Plenardebatte endlich munter werden, dann sind wir auf dem richtigen Weg! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Parnigoni: Du warst ja überhaupt noch nicht da bis jetzt!)

Herr Dr. Niederwieser – ich komme jetzt zurück auf DDr. Niederwieser – stellt sich hier heraus (Abg. Heinzl: Du bist ein Blitzgneißer!) und bezeichnet die Bildungspolitik als „grottenschlecht“. Ich habe Frau Kollegin Dr. Pablé gefragt, was „grottenschlecht“ eigentlich bedeutet! Bei uns in Kärnten gibt es dazu zwei Zugänge: Da gibt es einmal die Kröte – das ist eine „Krot“ –, und dann gibt es die Grotte. (Abg. Dr. Niederwieser: Grotte mit Gustav!)

Wir haben lange überlegt, wie man auf diesen Ausdruck kommt und was er bezeichnet. Nur, Herr DDr. Niederwieser: Ich glaube, es ist völlig egal, wer in der Regierung sitzt.


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Es ist völlig egal, wer auch immer Verantwortung für die Bildungspolitik hat. Aber es ist sicherlich nicht völlig egal, solche Ausdrücke zu verwenden. Ich halte es einfach – und da möchte ich mich wirklich klar artikulieren – für beschämend, dass Herr DDr. Nieder­wieser solche Ausdrücke hier in diesem Hohen Haus verwendet. (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Das hat sich weder die Regierung noch die Opposition verdient! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Das ist, weil er immer nur als ...!)

Sie, Herr Kollege, und auch Herr Kollege Broukal sprechen immer über die „veralteten Labors“, über die „veralteten Einrichtungen“, davon, dass wir bei den Universitäten et­was machen müssen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) – Bitte, ich habe 15 APA-Meldungen auf meinem Schreibtisch liegen, in denen darüber diskutiert wird.

Bitte, wer war denn bis 2000 in Regierungsverantwortung? Wer hat denn diese Politik bis 2000 gemacht? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Der Herr Niederwieser!) Wer hat denn diese veralteten Dinge nie erneuert? (Zwischenruf des Abg. Parnigoni.) Was ist denn der Grund dafür, dass wir heute diese Probleme zum Teil haben? (Neuerlicher Zwi­schenruf des Abg. Parnigoni.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Parnigoni, Sie sind schon beim fünf­ten Zwischenruf!

 


Abgeordneter Dipl.-Ing. Uwe Scheuch (fortsetzend): Er wird munter, das ist ein gutes Zeichen! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er war ja gar nicht an der Uni!)

Deswegen, meine geschätzten Damen und Herren, bin ich davon überzeugt, dass es auch in der Bildungspolitik Verbesserungsmöglichkeiten gibt. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen.) – Ich komme schon zum Schlusssatz, Herr Präsident. (Abg. Par­nigoni: Zeit wird es, dass deine Zeit um ist!)

Ich bin auch davon überzeugt, dass alle daran arbeiten sollen, diese Dinge zu verbes­sern. Nur: Das, was die Opposition heute hier geliefert hat, entbehrt eigentlich jeglichen Kommentars. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das war besser als ... Märchen von den Grünen!)

10.04

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte. (Abg. Parnigoni: Das war die Rede des Bildungssprechers?)

 


10.04

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Hohes Haus! Ich glaube, zu dieser Rede braucht es ebenfalls keinen Kommentar, weil zu Bildungs- und Uni-Politik haben Sie, Herr Kollege Scheucht, überhaupt nichts gesagt! (Abg. Dr. Cap: Was soll er auch sagen?) Und dass es bei einer Aktuellen Stunde möglich ist, zu diesem Thema fünf Minuten lang einfach nichts zu sagen, das ist eine ziemliche Leistung! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Ich habe das wiederholt, was Sie gesagt haben! Demnach haben Sie auch nichts gesagt!)

Es wird im Zusammenhang mit der Bildungs- und Universitätspolitik mit einer Unmenge von Zahlen operiert, und ich muss Ihnen gestehen, ich halte es gar nicht mehr für die zentrale Frage, ob die Globalbudgets um 1,3 Prozent gestiegen, die Gesamtaufwen­dungen für die Unis um 0,4 Prozent gesunken sind. Faktum ist, dass die Lage, wie sie sich an der Universität darstellt, einfach ein ganz tristes Bild bietet, dass sich die Lage verschlechtert – und das seit Jahren!

Die Bedingungen für die Studierenden verschlechtern sich laufend. Es hat mit der Ein­führung der Studiengebühren angefangen – dadurch hat es begonnen, dass die Stu­dierenden länger als vorher für ihr Studium brauchen, weil sie nämlich mittlerweile für


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ihr Studium arbeiten müssen. Das hat, wie mehrere Studien belegen, dazu geführt, dass Studierende Semester verlieren, zusätzliche Zeit brauchen.

In weiterer Folge, jetzt, kann man nicht einmal dann studieren, wenn man die Studien­gebühren bezahlt hat. Man wird nämlich nicht in die Lage versetzt, sein Studium abzu­schließen, weil man in sehr vielen Fällen – und auch da will ich nicht um die Zahl strei­ten, ob das tausend oder mehrere tausend sind; aber jedenfalls in sehr vielen Fällen – keinen Praktikumsplatz bekommt. Sie alle kennen sicher Leute, die dadurch ein, zwei oder sogar drei Semester verlieren. Das ist einfach keine Seltenheit mehr!

Und das ist nicht nur bildungspolitisch, sondern auch wirtschaftspolitisch, volkswirt­schaftlich ein Desaster: Denn das, was Sie da machen, ist, intellektuelles Kapital in Österreich in irgendwelchen Schleifen zu parken, wo diese Menschen nie mehr her­auskommen! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Es ist einerseits ein individuelles Problem für die Betroffenen, weil sie nicht nur Stu­diengebühren zahlen müssen, sondern auch viel länger keine Arbeit haben, das heißt, es muss dafür gesorgt werden, meistens seitens ihrer Eltern, dass sie erhalten werden, oder sie müssen eben in der Zwischenzeit arbeiten gehen. Das ist für die Leute persönlich und für ihre Bildungschancen ein Problem!

Es ist aber andererseits auch volkswirtschaftlich ein Problem, wenn diese Leute so viel länger studieren. Österreich hat, wie Sie ohnehin wissen, im OECD-Vergleich sehr hohe Hochschulkosten, was mit der Studiendauer zusammenhängt – diese verlängern sie jetzt aber noch weiter, was bedeutet, dass die Kosten für die Hochschulstudien noch mehr steigen –, aber die Ressourcen, die sie in Gestalt von AkademikerInnen eigentlich daraus gewinnen könnten, liegen brach.

Wir haben eine ganz niedrige Akademiker- und Akademikerinnenquote, die mit Ihren Maßnahmen und mit Ihren Sparmaßnahmen weiter sinken wird. Das trifft in erster Linie die Frauen, aber nicht nur diese. Auch da liegen Ressourcen brach, die wir in Öster­reich dringend brauchen würden. Insgesamt liegt die Bildungserwartung unserer Kinder und Jugendlichen weit unter dem OECD-Durchschnitt, was ebenfalls sowohl für die bildungspolitische als auch für die volkswirtschaftliche Situation nichts Gutes erwarten lässt! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang noch einmal auf die Diskussion darüber zurück­kommen, woher das Geld für das so genannte Notprogramm der Universitäten genom­men wird. – Sie, Frau Ministerin, sagen: 68 Millionen € würden vom Rat für Forschung und Technologieentwicklung, also aus dem Forschungsbudget genommen.

Natürlich ist die Universität für Lehre und Forschung zuständig. Und sehr oberflächlich betrachtet könnte man sagen, es werden damit Forschungsgelder vom Rat in Richtung Universitäten verschoben. – Das ist aber sehr oberflächlich! Was Sie hier wirklich machen, ist, Gelder, die für Investitionen in die Zukunft, für Forschungsprojekte ge­dacht waren, umzuschichten in den Grundbetrieb (Abg. Dr. Brinek: Für Labors!) der Universitäten. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Dr. Brinek: Aber nein!)

Wissen Sie, was mir dazu einfällt? Das ist genau dasselbe, wie – weil wir heute schon bei der Landwirtschaft waren – wenn Sie mühsam, mit Ihrem letzten Geld, Saatgut kaufen – und wir haben uns sehr bemüht, in Forschung und Entwicklung Geld zu in­vestieren; das gestehe ich zu, dass Sie da einiges hineingesteckt haben! –, aber dann, was machen Sie dann? – Statt das zu säen und eine Zukunftsinvestition zu tätigen, essen Sie das Saatgut auf! Sie schieben es einfach in die Grundversorgung hinein. (Abg. Dr. Brinek: Falsch! Falsch!) Und die Investitionen in die Zukunft bleiben auf der Strecke! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Ihre Bildungs- und Universitätspolitik ist insgesamt keine Investition in die Zukunft – und das, finde ich, zeigt sich an diesem Beispiel sehr schön. Es wird alles nur mehr in die Grundversorgung gesteckt. (Präsident Dr. Khol gibt das Glockenzeichen. – Abg. Dr. Brinek: Das ist die Basis! Die Forschungsbasis!) – Ja, das ist die Basis. Aber bitte, Sie werden einmal eine Basis zur Verfügung stellen müssen! (Abg. Dr. Brinek: Das ist Steuergeld!) Oder sehen Sie das nicht mehr als öffentlichen Auftrag, dass eine Basis für die Universitäten ...

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Frau Kollegin! Ihre Redezeit ist abgelaufen, aber das Licht leuchtet nicht. (Abg. Sburny: Das haben Sie mir nicht gezeigt!) – Ich habe das gesehen, ja!

 


Abgeordnete Michaela Sburny (fortsetzend): Wenn Sie mir erlauben, dass ich noch meine Schlussbemerkungen mache:

Sie investieren nichts, sondern Sie sichern gerade – und das noch schlecht! – die Grundversorgung. Sie tätigen keine Investition in die Zukunft, sondern eine Hypothek auf die Zukunft. Und wenn Sie Österreich nicht zum diesbezüglich absoluten Schluss­licht in der OECD machen werden ... (Abg. Dr. Brinek: Vor Finnland! Vor Deutsch­land!) – Ja, Vorbildland! Das erinnert mich jetzt schon langsam an Gehirnwäsche. (Abg. Dr. Brinek: Nein! Vor Finnland! – Abg. Dr. Baumgartner-Gabitzer – mit den Fin­gerspitzen ihrer rechten Hand auf ihr rechtes Ohr deutend –: Hören!) – Frau Kollegin Baumgartner-Gabitzer, ich nehme an, dass solche Handbewegungen auch bei Ihnen nicht üblich sind!

Wenn Sie nicht an den Schluss der OECD-Länder geraten wollen, dann haben Sie dringenden Handlungsbedarf. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

10.11

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Einlauf und Zuweisungen

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Schriftliche Anfragen: 2229/J bis 2247/J.

Schriftliche Anfrage an den Präsidenten des Nationalrates: 25/JPR.

2. Anfragebeantwortungen: 2063/AB bis 2083/AB.

Anfragebeantwortung (Präsident des Nationalrates): 24/ABPR.

3. Regierungsvorlagen:

Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organi­sationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (655 d.B.),

Bundesgesetz, mit dem das Scheidemünzengesetz 1988 geändert wird (663 d.B.),


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Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz und das Arbeitsruhegesetz geändert werden (664 d.B.),

Bundesgesetz über Aufgaben und Organisation der Bundes-Wasserstraßenverwal­tung – Wasserstraßengesetz (669 d.B.).

B) Zuweisungen:

1. Zuweisungen seit der letzten Sitzung gemäß §§ 32a Abs. 4, 80 Abs. 1, 100 Abs. 4, 100b Abs. 1 und 100c Abs. 1:

Budgetausschuss:

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von überplanmäßi­gen Ausgaben im 3. Quartal 2004 (Vorlage 28 BA),

Bericht des Bundesministers für Finanzen über die Genehmigung von Vorbelastungen für das 3. Quartal 2004 (Vorlage 29 BA).

2. Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft:

Antrag 462/A (E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erstellung des neuen Programms für die Ländliche Entwicklung für den Zeitraum 2007 bis 2013;

Rechnungshofausschuss:

Wahrnehmungsbericht des Rechnungshofes über Teilgebiete der Gebarung des Bun­des (III-106 d.B.);

b) zur Enderledigung im Sinne des § 28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):

Außenpolitischer Ausschuss:

Außenpolitischer Bericht 2003 der Bundesregierung (III-108 d.B.).

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Weiters sind folgende Vorlagen eingelangt:

Protokoll über die Privilegien und Immunitäten der Europäischen Organisation für Kern­forschung, 665 der Beilagen, und

Abkommen über audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Kanada samt Anlagen, 666 der Bei­lagen.

Nach Rücksprache mit den Mitgliedern der Präsidialkonferenz schlage ich gemäß § 28a des Geschäftsordnungsgesetzes vor, von der Zuweisung dieser Gegenstände an Ausschüsse abzusehen und sie bei der Erstellung der Tagesordnungen der nächs­ten Sitzungen zu berücksichtigen.

Wird dagegen Widerspruch erhoben? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen daher so vor.


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Ankündigung einer Dringlichen Anfrage

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Die Abgeordneten Ing. Gartlehner, Kolleginnen und Kol­legen haben das Verlangen gestellt, die vor Eingang in die Tagesordnung eingebrachte schriftliche Anfrage 2248/J der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleuderung von Staatsvermögen dringlich zu behandeln.

Gemäß der Geschäftsordnung wird die Dringliche Anfrage um 15 Uhr behandelt wer­den.

Behandlung der Tagesordnung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Es ist vorgeschlagen, die Debatten über die Punkte 5 und 6 sowie 7 und 8 der Tagesordnung jeweils zusammenzufassen.

Wird dagegen eine Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall. Wir gehen daher so vor.

Wir gehen nunmehr in die beschlossene Tagesordnung ein.

Redezeitbeschränkung

 


Präsident Dr. Andreas Khol: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestal­tung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 8 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: ÖVP und SPÖ je 140 Minuten, Freiheitliche 96 sowie Grüne 104 Minuten.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen. Wir gehen daher so vor.

1. Punkt

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Straf­vollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Bundesge­setz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarkt­politik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Ausländerbe­schäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenaus­gleichsgesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportför­derungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungs­gesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen werden (Budget­begleitgesetz 2005) (657 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zum 1. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.


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Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter. Seine Wunschredezeit beträgt 6 Minuten. – Bitte.

 


10.14

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Offensichtlich haben sich die Regierungsfraktionen in den nächtlichen Verhandlungen und auch jetzt am Vormittag noch nicht geeinigt, aber eine Einigung ist schon gestern in die Medien gegangen, und die ist von der Art der Vorgehensweise her unglaublich:

ÖVP und FPÖ einigen sich darauf, die Beiträge für eine gesetzliche Pflichtvertretung, für eine Körperschaft öffentlichen Rechts, die die Interessen von Millionen Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmern im Land vertritt, zu kürzen! (Rufe bei der ÖVP: Nein! Falsch!)

Sie einigt sich darauf, ohne mit diesen auch nur geredet zu haben, ohne ihnen zu er­möglichen, auch nur eine Stellungnahme abgeben zu können – in Wirklichkeit, weil Sie diesen Staat fast so behandeln wie Ludwig XIV., nach dem Motto: L’état c’est moi! – Der Staat bin ich; er gehört mir!

Es wird parteipolitisch abgehandelt. Sie wollen die Wählerinnen und Wähler dafür strafen, dass sie – bewusst! – Ihren Fraktionen bei den letzten Arbeiterkammerwahlen nicht die Mehrheit gegeben haben (Abg. Öllinger: Ja! Ja!), und für die Zuwächse der Sozialdemokratie. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf Sie an dieser Stelle darauf aufmerksam machen, dass es einmalig in der Zweiten Republik ist, dass in die Finanzierung – einseitig, ohne Rücksprache, ohne Verhandlungen – eingegriffen wird.

Aber wie eingegriffen wird, ist auch hochinteressant! Es ist nämlich so, dass nicht etwa in der Breite der Beiträge diskutiert wird – nein! (Abg. Ellmauer: Wir haben jetzt Budgetbegleitgesetze!) –, es wird bei der Höchstbeitragsgrundlage, also justament für jenen kleinen Teil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – leider viel zu wenige im Lande! –, die jenseits von 3 450 € verdienen, eine Deckelung eingezogen.

Und damit sind wir auch schon bei der Art der Politik von ÖVP und FPÖ: Es interessie­ren Sie die Menschen mit ihren Nöten nicht, es interessiert Sie ausschließlich Klientel­politik für entweder Menschen mit der gleichen Einkommenskategorie wie die politi­schen Vertreter der Fraktionen oder jene, die in diesem Bereich ausschließlich nach der Maxime „Ich, ich, ich!“ einer Ellbogengesellschaft frönen.

Dass da die Arbeiterkammern, die diese Dinge sachlich und objektiv laufend aufzeigen, ein Problem für diese Regierung sind, ist klar! Aber dieses Ihr Spiel, was Sie mit der Verkürzung der finanziellen Mittel wollen, ist leicht zu durchschauen.

Bei dieser Gelegenheit lassen Sie mich einmal an die Vertreter anderer Kammern appellieren: Die Unternehmerinnen und Unternehmer wären glücklich, würden deren Beiträge nur 0,5 Prozent ihres Gewinnes betragen, womöglich bei der Wirtschaftskam­mer auch noch gedeckelt mit der Höchstbeitragsgrundlage – da würden nämlich die Mitglieder der WKÖ einen Bruchteil von dem zahlen, was sie heute zahlen! Diese haben nämlich bei diversen Kammerumlagen keine Grenze nach oben, beim Dienst­geberzuschlag gibt es keine Grenze nach oben, bei der umsatzabhängigen Kammer­umlage gibt es keine Grenze nach oben!

Es gibt eine Reihe anderer Kammern, die deutlich mehr und deutlich höhere Beiträge kassieren, aber justament eine ist im Fokus dieser Regierung – eine, weil sie Arbeit­nehmerinnen und Arbeitnehmer vertritt! (Abg. Scheibner: Es werden Beiträge ge­senkt!) Und das ist typisch für Sie!


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82. Sitzung / Seite 36

Ich komme zu den weiteren Teilen: Gesundheitspaket. Es liegt ein Gesundheitspaket auf dem Tisch, das in Wirklichkeit irgendwo außerhalb dieses Haus, wo es eigentlich hingehörte, hinter Polstertüren verhandelt wird. Dabei gibt es ein einziges Problem: Es haben sich drei Parteienvertreter im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen klar dazu bekannt, dass als Mindestmaßnahme 305 Millionen € notwendig sind.

Was will die ÖVP? – Es muss in diesen 305 Millionen eine Krankensteuer in Form der Erhöhung der Rezeptgebühren, und es muss eine Erhöhung des Taggeldes der Spitä­ler enthalten sein. Das ist das Einzige, an dem Sie sich festkrallen, obwohl es eine viel einfachere Lösung gibt: Erhöhen wir die Höchstbeitragsgrundlage!

Im Budgetausschuss haben wir genau diesen Vorschlag mit dem Herrn Finanzminister diskutiert, aber die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 450 €, die jene Perso­nen, die darüber liegen, gerade einmal 17 € kosten würde, 17 €, welche nach Steuer­absetzung gerade einmal 8 € pro Monat wären, ist angeblich nicht zumutbar.

8 € sind aber genau der Betrag für, bisher, einen Spitalstag! – Sie muten zu, dass im Falle eines Spitalsaufenthaltes einer Seniorin oder eines Seniors von vier Tagen diese 8 € aufgebracht werden müssen, gleichzeitig aber darf es laut dieser Regierungsfrak­tionen nicht sein, dass diejenigen, die es sich leichter leisten können – darunter fallen wir 183 Abgeordneten, aber auch der liebe Herr Bundesminister –, vielleicht 8 € im Monat mehr zahlen.

Schämen Sie sich dafür! Das wäre eine gerechte Form der Finanzierung! Und das wäre ein Beitrag, mit dem die Probleme hier leicht zu lösen wären. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Bleiben wir bei dem, was uns weiter droht: In diesem Finanzpaket gibt es einen Stabili­tätspakt. Wenn man den nachrechnet – nämlich die Senkung des Budgetdefizits im Be­reich des Bundes von 2,3 auf 0,75 Prozent in drei Jahren, bei gleichzeitiger Steigerung des Überschusses der Länder von 0,6 auf 0,75 Prozent –, dann ergibt eine leichte Rechnung, dass inklusive jener 305 Millionen der Konsolidierungsbedarf von einer halben Milliarde € auf im Jahr 2008 4,68 Milliarden € steigt – in Summe über 9 Milliar­den €!

Und bei der Methode, die die Regierungsparteien bisher angewendet haben, würde das für die Österreicherinnen und Österreicher heißen, dass weitere Krankensteuern, Gebührenerhöhungen, Beiträge und Steuererhöhungen kommen. Das ist der falsche Weg!

Und das Stopp-Signal muss bei den nächsten Wahlen gesetzt werden! Ich wünsche Österreich: eine andere Regierung, die diesen Weg nicht fortsetzt! – Danke. (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ sowie Beifall bei Abgeordneten der Grünen.)

10.20

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Auer. Seine Wunschredezeit ist 8 Minuten. – Bitte.

 


10.20

Abgeordneter Jakob Auer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein kleiner Nachsatz zu meinem Vorredner, zu Kollegem Matznetter: Er meinte, das Finanzausgleichspaket mit dem Gesundheitspaket sei hinter dicken Polstertüren verhandelt worden. Ich mache ihn nur darauf aufmerksam, dass auch die Vertreter seiner Partei dabei waren. Unsere Vertreter stehen dazu. Was Ihre Vertreter, meine Damen und Herren – Häupl, Rieder, Schaden sind ja nicht gerade Leichtgewichte in eurer Fraktion –, dazu gesagt haben, das mögen Sie sich selbst noch einmal in Erinnerung rufen. Ich erspare es mir, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)


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82. Sitzung / Seite 37

In einem bemerkenswerten Interview in den Nachrichten hat vor kurzem ein durchaus anerkannter Wirtschaftsfachmann, ein erfolgreicher Unternehmer in Österreich – er war einmal Finanzminister der SPÖ –, Herr Dr. Hannes Androsch, Folgendes gesagt: Un­ternehmer sind wichtig, keine Unterlasser. – Meine Damen und Herren! Unternehmer sind wichtig, keine Unterlasser! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

Der größte Fehler sei, so sagte dieser von mir durchaus geschätzte Industrielle, nichts zu unternehmen, also zu unterlassen. Wenn wir diesen Hinweis ernst nehmen, meine Damen und Herren – ich nehme an, dass auch Sie Ihre Wirtschaftskapitäne, die sehr rar bei Ihnen sind, ernst nehmen –, dann muss man sagen, macht diese Regierung eine erfolgreiche Budgetpolitik.

Diese Regierung unterlässt nicht die Sanierung, sondern sie macht Sanierung. Diese Regierung hat eine bemerkenswerte Steuerreform gemacht. Diese Regierung ist dabei, eine Pensionssicherungsreform durchzuführen, damit auch die Zukunft der jungen Ge­neration gesichert werden kann. Man könnte die Liste der Erfolge fortsetzen: Arbeits­marktpolitik, Voest-Privatisierung.

Meine Damen und Herren! Vor kurzem gab es eine großartige Veranstaltung seitens der SPÖ: „,Heißer Riese‘ in der voestalpine ist erwacht.“ 5 000 Besucher waren da! Der so sehr geschätzte Wissenschaftssprecher Broukal hatte auf Grund seiner frühe­ren Berufserfahrungen die Moderation inne. Man hat in den höchsten Tönen gelobt, wie großartig die Voest unterwegs sei. Ja, sage ich, sie ist großartig unterwegs! Ja, sage ich, sie sichert Arbeitsplätze, aber was war denn noch vor einem Jahr von dieser Seite zu hören? – Der Weltuntergang kommt, die Russen kommen, es wird verscher­belt, die Arbeitsplätze sind gefährdet. Heute bejubeln Sie das, was diese Regierung mit der Privatisierung begonnen hat. Ich danke Ihnen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Neugebauer: Schreck­lich!) – Seien wir doch ein bisschen realistisch!

Mein Lieblingsbüchlein ist das „Wirtschafts- und sozialstatistische Taschenbuch“ der Arbeiterkammer. (Abg. Brosz: Das ist das Liederbuch!) Meine Damen und Herren! Das ist nicht mein Liederbuch. Das Hohe Lied zu dieser Einrichtung, die durchaus not­wendig ist, wird immer von der linken Fraktion gesungen. Daher sollte man auch aus diesem Büchlein die objektiven Zahlen und Fakten zitieren.

Wir sind in der Oberliga, was die Beschäftigungsquote in Europa betrifft. Wir sind Spit­zenreiter bezüglich der niedrigen Inflationsrate. Wir sind betreffend niedrige Staatsver­schuldung Spitzenreiter im Vergleich zur Europäischen Union. Wir sind mit 1,9 Prozent Budgetdefizit hervorragend unterwegs, meine Damen und Herren! Sie können diese Daten mit jenen aus Ländern, die von mit Ihnen vergleichbaren Parteien regiert wer­den, vergleichen.

Meine Damen und Herren! Diese Regierung hat viele Bereiche modernisiert, viel in die Wege geleitet, um die Zukunft dementsprechend abzusichern. Man muss kein Hell­seher sein, um zu sagen, die Budgetsanierung wäre ein Fremdwort, würde Rot weiter­hin beziehungsweise würden Rot-Grün in entsprechender Führungsposition sein.

Die Steuerreform gäbe es nicht in diesem Ausmaß, denn den Grünen ist diese Steuer­reform zu groß, der SPÖ zu wenig, das heißt, es würde eine Mini-Mini-Reform geben. Ursprünglich meinte man aber auch, der Umfang sei zu groß.

Meine Damen und Herren! Die Privatisierung einiger Betriebe gäbe es nicht und daher auch nicht den Freiraum für neue Beschäftigung. Das Wirtschaftskonzept von Herrn Kollegen Matznetter gibt es das noch? – Dürfen Sie das noch sagen oder verkünden? Es wurde einfallslos geändert.


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Meine Damen und Herren! Die SPÖ, so könnte man in Abwandlung von Kollegem And­rosch sagen, ist eine Partei, welche nichts unternimmt, sondern der große Unterlasser ist. Dies ist zu wenig. Es heißt immer wieder: „Bitte warten“, nicht so, nicht heute, nicht in dieser Art, nicht so schnell, sondern anders.

Meine Damen und Herren! Es ist schon klar, für Veränderungen, für neue Wege braucht man politischen Mut, braucht man auch die Kraft dazu. Wirklichkeit und Fakten verdrängen, damit löst man nichts. Man sichert damit keine Standorte, es werden keine Investitionen ausgelöst. Eines stimmt auch: Wer viel macht, kann auch den einen oder anderen Fehler begehen. Das sei durchaus zugegeben. Vielleicht haben auch wir den einen oder anderen Fehler gemacht. Ja, wir haben vor allem einen Fehler beim Bud­getbegleitgesetz des Jahres 2003 gemacht. Dieses Mal haben wir das Problem, so glaube ich, hervorragend gelöst, indem wir ein sehr schmales Budgetbegleitgesetz mit wenigen Änderungen, die auf die tatsächlichen Anliegen bezogen sind, vorgelegt haben.

Ich darf daher auch die Gelegenheit nützen, mich bei allen Kollegen im Budgetaus­schuss sehr herzlich für die sehr faire Debatte zu bedanken und für den Versuch, diese Budgetverhandlungen sachlich abzuwickeln. Ich bedanke mich vor allem auch bei den Beamten des Finanzministeriums, die mit dieser neuen Budgetunterlage Weichen für die Zukunft gestellt haben. Lesbarer, übersichtlicher wurde es gemacht. Ich darf auch ein Danke sagen allen Bediensteten des Parlaments, allen Bediensteten der Klubs, die mitgeholfen haben, die intensive und lang dauernde Debatte in vernünftigem Rahmen abzuwickeln.

Ich bedanke mich aber auch beim Herrn Finanzminister, bei Staatssekretär Finz, die uns ein Budget vorgelegt haben mit dem Titel, der zu unterstreichen ist: „Aufschwung durch Entlastung“. Professor Lehner hat es bestätigt: Dieses Budget der Entlastung wird wesentlich besser sein, als Sie, meine Damen und Herren seitens der SPÖ, es heute, auch wenn Sie es noch so objektiv versuchen wollen, darstellen. Es gewähr­leistet eine entsprechende Zukunftssicherung für Österreichs Betriebe, für Österreichs Staatshaushalt und steht daher für eine positive Entwicklung. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

10.28

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Auch seine freiwillige Redezeitbeschränkung beträgt 8 Minuten. – Bitte.

 


10.28

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Geschätzter Vorredner, Ausschussobmann Auer, Sie ma­chen das wirklich hervorragend in diesem Ausschuss. Offensichtlich ist nur jetzt das eingetreten, was wir schon länger befürchtet haben, nämlich dass der Finanzminister mit seiner wald- und wiesenartig angelegten Budgetrede zur weiteren Verwirrung bei­trägt. Diese Vermutung liegt nahe, weil Sie jetzt die Segnungen mit dem Budget argu­mentiert haben. (Abg. Dr. Fekter: Habt ihr es nicht verstanden?)

Die Verwirrung dürfte auch darauf zurückzuführen sein, dass jetzt wieder eine Regie­rungsvorlage, ein Ausschussbericht zu diskutieren ist, also ein so genanntes Budget­begleitgesetz und nicht das Budget. Entschuldigt werden kann das aber offensichtlich damit, dass das tatsächlich ein Wald- und Wiesen- oder Kraut- und Rüben-Gesetz ist.

Ich möchte an dieser Stelle auf bestimmte Vorgänge bei diesem Gesetzgebungspro­zess im Haus zurückkommen, insbesondere auch auf die Finanzgesetzgebung. Zuge­geben: Es ist nicht so schlimm wie voriges Jahr. Bei dem Budgetbegleitgesetz – das sollte man schon einmal auch im diesjährigen Protokoll des Parlaments vermerken –


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hatten wir den einmaligen Vorgang, dass eine so genannte Pensionssicherungsreform und die Abfangjäger und was weiß ich noch alles unter einem relativ knapp hier „her­eingedonnert“ wurden. Die damalige Debattenführung im Ausschuss, was bestimmte Aufklärungselemente bezüglich der Frage der Abfangjäger betroffen hat, ließ sehr zu wünschen übrig. (Abg. Öllinger: Vielleicht kommt das noch!)

Ich möchte nur an eine Gesetzesvorlage über die größte Beschaffung der Republik erinnern – ich weiß, viele können das nicht mehr hören –, wo man mit vier x ausge­kommen ist. Dem Parlament wurde ein Gesetzentwurf, der notwendig war, weil das Bundeshaushaltsgesetz das vorsieht, vorgelegt, bei dem es letztlich um die Summe von 2 Milliarden € ging, dies aber mit vier x bezeichnet wurde. Das ist der Zustand des Gesetzgebungsprozesses hier im Haus, und der setzt sich an vielen anderen Punkte fort. (Beifall bei den Grünen.)

Ich muss jetzt leider ein paar Beispiele für die meines Erachtens fortschreitende Ver­wahrlosung der Finanzgesetzgebung anführen. Diesbezüglich muss man sich rechtzei­tig wehren, zumindest wenn man glaubt, entsprechende Beobachtungen zu machen. Ich darf dabei aber durchaus bei dieser Regierungsvorlage bleiben, die es sich zum Ziel gesetzt hat, unter einem das Strafvollzugsgesetz, das Waffengesetz, das Bundes­museen-Gesetz – vielleicht sollten wir ein bisschen über Seipel diskutieren –, das Bundesforstegesetz, das Pensionsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz, das Arbeiterkammergesetz – darauf werden wir dann Bezug nehmen –, das Familienlas­tenausgleichsgesetz, das Bundesbehindertengesetz, das Bundes-Sportförderungsge­setz, das Altlastensanierungsgesetz zu ändern. Das war aber nicht einmal ein Drittel der Materien, die unter einem abgeändert werden sollen. Ich verweise auch darauf, dass die weiteren RednerInnen meiner Fraktion die einzelnen Materien kommentieren werden und wir auch eine getrennte Abstimmung vor allem bei den Bereichen verlan­gen werden, bei denen wir meinen, dass man durchaus zustimmen sollte. – So viel vorweg; aber nun zu dieser angesprochenen Verwahrlosung, die sich mittlerweile auch im Budget- und Finanzausschuss manifestiert.

Wir haben aktuelle Verhandlungen – wenn man das überhaupt als Verhandlungen be­zeichnen kann – zum Finanzausgleich. Der Vorgang ist folgender: Es werden Unter­schriften von verschiedenen Gebietskörperschaftsvertretern unter ein Dokument ge­setzt – so weit so gut. Es muss immer vorverhandelt werden, bevor irgendetwas vor­liegt, das ist klar. In der Folge geraten sich diejenigen, die die Unterschrift darunter­gesetzt haben, in die Haare beziehungsweise beginnt man mit Schuldzuweisungen der Sonderklasse. Bei dieser Gelegenheit stellt sich – das sollte den Parlamentarier, die Parlamentarierin vielleicht einmal interessieren, zumindest die Mitglieder des Budget­ausschusses – heraus, dass da Materien verhandelt werden, die besser früher als spä­ter im Budget- respektive Finanzausschuss des Parlaments behandelt werden sollten.

Bei den aktuellen Budgetverhandlungen, die genau dieses Thema betreffen, haben die Abgeordneten der Opposition – nicht nur ich – auf diese Umstände hingewiesen. Im Rahmen dieser Debatten stellt sich heraus, dass das Budget in diesen Punkten offen­sichtlich absichtlich – ich kann das nicht anders sagen, Herr Bundesminister – unter­budgetiert wurde. Es wurden nämlich Regierungsanträge mit jeweils 100 Millionen € Dotierung zusätzlich für Länder und Gemeinden angekündigt, wobei das aber nicht das grundsätzliche Problem ist, das ist eher eine Frage in der Sache. Das Problem ist, dass diese Anträge wieder zurückgezogen wurden, weil es irgendwelche Junktims gibt, die sich auf Grund der politischen Verhandlungen ergeben haben.

Dass dann in der Folge im Budget- und im Finanzausschuss des Parlaments nicht eine Silbe der Aufklärung – es geht nicht um das Unterschriftenwirrwarr – gekommen ist, das kann man kommentieren, wie man will. Das ist eine politische Angelegenheit, viel­leicht auch außerhalb des Parlaments. – Herr Kollege Mitterlehner nickt gefällig. Sie


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haben den Vorgang verfolgt, den ich jetzt weiter beschreiben werde, weil das muss im Plenum öffentlich gemacht werden.

Auf diese Dinge wurde dann der Fraktionsführer der ÖVP angesprochen, obwohl alle Vorredner, selbst der Bundesminister und die Landeshauptleute in aller Öffentlichkeit das Junktim des Finanzausgleichs, das nicht meines oder unseres war, und der Ge­sundheitsreform klar manifest gemacht haben. In der Debatte wurde man darauf verwiesen, dass man das nicht gemeinsam debattieren könne, obwohl es zwingend mit dem Budget zu tun hat, obwohl nachgewiesen wurde, wenn man sich logisch dieser Sache annähert, dass mehrere 100 Millionen fehlen müssen. Wenn das der Zustand der Finanzgesetzgebung in diesem Haus ist, dann gute Nacht.

Ich habe bis jetzt zumindest immer geglaubt, dass im Budget- und Finanzausschuss – ich habe es auch meistens so erlebt – seriös diskutiert wird und dass man zumindest mit einer gewissen Beharrlichkeit, die Sie uns sicher nicht absprechen werden, selbst als Oppositionsabgeordneter halbwegs den Zahlennebel lichten kann, obwohl das eigentlich nicht unser Job ist. Ich habe nicht das Gefühl, dass wir dafür bezahlt werden, sondern wir haben entsprechend der Mandate die Bevölkerung hier zu vertreten. Aber man nimmt das auf sich, man ist das gewohnt. Aber dass man dann unter Mithilfe – und das ist das Schlimme – und unter Schmierensteherei anderer Abgeordneter in dieser Art und Weise der Regierung die Mauer macht, ist ein Missbrauch des Mandats, und das zieht sich überall hier im Haus durch. Wir werden die nächsten beiden Wo­chen Gelegenheit haben, über die Verwahrlosung des Parlamentarismus hier in diesem Haus, wo sonst, zu debattieren. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Zwi­schenrufe bei der ÖVP.)

Werden Sie ruhig munter! Es ist interessant, dass sich jetzt offensichtlich jene Abge­ordneten besonders aufgerufen fühlen, die Gefahr laufen, ihr Gewissen in der Garde­robe schon verloren zu haben. Diese Erkenntnis ist sehr nützlich. Gehen Sie in sich! (Abg. Hornek: Sie missbrauchen das Parlament als Vorsitzender!) Wir werden auch öffentlich machen, wer sich wie in den Ausschüssen verhält. Sie haben ein Mandat, das Sie nicht dazu berechtigt, Schrankenwärter der Bundesregierung zu sein, um die entgleisten Züge „durchzuwacheln“. Das ist ein Missverständnis. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich beziehe mich an dieser Stelle überhaupt nicht auf die Ihnen noch gar nicht hinläng­lich bekannten Vorkommisse in anderen Ausschüssen, denn sonst würden Sie nicht so darüber urteilen, aber das werden wir noch nachholen. Ich beziehe mich jetzt rein auf den Budget- und Finanzausschuss und stelle fest, dass die Tragödie so weit fort­geschritten ist, dass eine gewisse Sorge bei allen hier im Hause um sich greifen sollte. Sie verweigern das, das ist Ihre Sache. Wir werden darauf zurückkommen, und zwar regelmäßig, und das werden Sie sich nicht nur anhören müssen, sondern Sie werden sich auch damit konfrontieren müssen. Es kann nicht mehr sein, dass Sie sich auf diese Art und Weise Ihrer Mandatsverantwortung entziehen.

Ich erinnere nur daran, was die von mir mittlerweile hoch geschätzte Kollegin Cordula Frieser gesagt hat. (Abg. Dr. Brinek: Ich habe sie immer schon geschätzt!) Wir werden Gelegenheit haben, ihre Aussagen im „Hohen Haus“, in der gleichnamigen Fernseh­sendung, einzuspielen, und ich werde dafür sorgen, dass wortwörtlich gebracht wird, was Kollegin Frieser gesagt hat. Ihre Aussage ist der beste Beweis dafür, wie hier Ge­setze gemacht werden. Sie hat sich genau auf die Steuer- und Finanzgesetzgebung bezogen, und diese Aussage stellt Ihnen ein vernichtendes Zeugnis aus. Gehen Sie in sich! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


10.38


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Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Freiwil­lige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.

 


10.38

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte auch ich mich im Namen meiner Fraktion für die vorgelegten Unterlagen, die wir als sehr hilfreich und nützlich einschätzen, bedanken. Sie haben unsere Arbeit sehr erleichtert und stellen für jeden einzelnen Mandatar eine sehr gute Basis dar, um im jeweiligen Bereich die wichtigsten Informationen zu finden. Herzlichen Dank an das Ministerium!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es war zuletzt auch eine Forderung der Frei­heitlichen Partei, nicht so viele Gesetze in das Budgetbegleitgesetz zu verpacken, damit wir für die wesentlichen Bereiche der Budgetbehandlung genügend Zeit zur Ver­fügung haben. Es war aus meiner Sicht bemerkenswert, dass die Oppositionsparteien in den Ausschüssen ein wenig widerstandslos waren, diesem Budgetbegleitgesetz zwar nicht zugestimmt, aber diesen Gesetzen freien Durchlass gegeben haben. (Abg. Silhavy: Was heißt das „freien Durchlass gegeben haben“?) Das gibt schon ein wenig Anlass zur Vermutung, dass die Vorgehensweise der Regierungsparteien, einerseits wenige Begleitgesetze zu machen, andererseits vernünftige Begleitgesetze zuzulas­sen, wie beispielsweise die Anhebung des Pflegegeldes – übrigens ist dies die erste Anhebung seit dem Jahre 1995 –, Initiativen zur Belebung des Arbeitsmarktes, eine Erhöhung der Sportförderung, der Umweltförderung, mehr Geld für die Umwelt, für den Arbeitsmarkt vorzusehen und der Verkauf der Bundesanteile an den Wohnbaugenos­senschaften richtig war.

Damit komme ich wieder zurück zum Thema, meine Vorredner sind ja abgeschweift in einen Bereich, der nicht unmittelbar mit dem Budgetbegleitgesetz zusammenhängt. Wenn ich mir den Bericht anschaue, vor allem den Minderheitsbericht zum Budget­begleitgesetz, den die SPÖ hineinreklamiert hat, so habe ich ein wenig das Gefühl, als ob Österreich einen Kommissar zur Seite gestellt bekommen muss, weil unsere Staats­finanzen und die wirtschaftliche Entwicklung und die Arbeitslosenzahlen ja so katastro­phal sind. (Abg. Silhavy: Leider!)

Ich darf Ihnen etwas vorlesen, was sehr interessant klingt:

Seit der letzten Dekade habe ein strategischer Wandel in der Politik Österreich zu einem europäischen Vorzeigeland bei Reformen gemacht. Dieser Politikwechsel sei notwendig gewesen, um seit langem bestehende Ungleichgewichte auszuräumen, Wachstumspotenzial der Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit voranzutreiben. – Das, meine Damen und Herren, ist Inhalt eines Berichtes des Internationalen Währungs­fonds, der Österreich zubilligt, als eines der stabilsten Länder innerhalb der Europäi­schen Gemeinschaft zu gelten und führend zu sein, wenn es darum geht, bei den Lis­sabon-Zielen die Bestrebungen voranzutreiben. Wenn Sie also versuchen, Österreich, die Arbeit der Regierung abzuqualifizieren, dann, muss ich sagen, führt das an den realen Fakten vorbei. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ein anderer Punkt, der auch in diesem Minderheitsbericht von Ihnen angeführt wird, ist, dass bei uns beispielsweise die öffentliche Verschuldung zugenommen hat, und das in einem Ausmaß, wie das in keinem anderen europäischen Land zu verzeichnen ist. – Das ist völliger Unsinn! Die Europäische Kommission hat – das sind aktuelle Daten – in ihrer Herbstprognose festgestellt, dass der öffentliche Verschuldungsgrad Österreichs im Vergleich zum Bruttoinlandsprodukt 63,7 Prozent ausmacht und im Jahr 1996 – nur zum Vergleich – der Schuldenstand an der Grenze zu 70 Prozent lag. Die Abgaben­quote wird im kommenden Jahr bei 41,7 Prozent liegen; im Vergleich dazu lag sie im Jahre 1999 bei 44,4 Prozent. Dass wir, wenn wir die Familienförderungen und das Kin-


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dergeld dazurechnen, heute schon an der Grenze von 40 Prozent bei der Steuer- und Abgabenquote sind, möchte ich nur am Rande festhalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Schlechtmachen der österreichischen Wirtschafts- und Finanzpolitik ist somit eine Oppositionsmarotte, die nicht der Realität entspricht. Österreich nimmt eine Spitzenposition unter den europäischen Staaten ein. Alle wesentlichen ökonomischen Eckdaten weisen Österreich als einen der drei besten Wirtschafts- und Arbeitsstandorte aus:

Wir liegen, was die Arbeitslosenrate betrifft, mit 4,3 Prozent mit Zypern ungefähr gleich auf. Mit 1,9 Prozent weisen wir eine der niedrigsten Inflationsraten aus. Das Wachstum von 1,7 Prozent liegt deutlich über der Euro-Zone, und die Unternehmensneugründun­gen von 30 000 Betrieben, aber auch der Rekord an Direktinvestitionen, also Investi­tionen von ausländischen Unternehmen in Österreich, bestätigen, dass wir einen guten Kurs einer international wettbewerbsfähigen Volkswirtschaft gehen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die neue Steuerreform 2005 wird dieses Wachstum beschleunigen, wird Österreich wieder auf einen guten Kurs, auf einen vernünftigen Wachstumskurs führen. Ich bin überzeugt davon, wir sind überzeugt davon, dass diese große Entlastung von 3 Mil­liarden € mehr Wachstum, mehr Beschäftigung und mehr Wohlstand bringen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

10.44

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Bundesminister für Finanzen Mag. Grasser. – Bitte.

 


10.44

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Das Budgetbegleitgesetz 2005 steht in Diskussion. Ich möchte eben an dieser Stelle anführen, dass wir als Bundesregierung sehr bestrebt waren, die Kritik des Hohen Hauses am Budgetbegleitgesetz des letzten Jahres ernst zu nehmen. Abgeordneter Kogler hat gemeint, dass das ein einmaliger Vorgang gewesen wäre.

Meine Damen und Herren! Wir haben reagiert. Wir haben ein sehr schlankes Budget­begleitgesetz vorgelegt, das aus 25 Artikeln besteht – im Gegensatz zum letzten Jahr, da waren es 96 Artikel –, die ausschließlich im Zusammenhang mit dem Bundesfi­nanzgesetz-Entwurf 2005 stehen. Das, so glaube ich, unterstreicht unsere finanz- und budgetpolitische Linie, damit nehmen wir Ihre Kritik ernst, und ich denke, auch in Anlehnung an die Ausschussdebatten, es ist ein durchaus gelungener Wurf für ein Budgetbegleitgesetz.

Herr Abgeordneter Kogler hat von einem „einmaligen Vorgang“ gesprochen. Das möchte ich so nicht stehen lassen. Ohne dass ich jetzt sozusagen das eine Schlechte mit dem anderen aufwiegen will, aber, Herr Abgeordneter Kogler: Wir wissen natürlich, dass das Strukturanpassungsgesetz 1996 beispielsweise aus 98 Artikeln bestanden hat, wir wissen, dass es im Jahr 1997 nicht ein, sondern gleich zwei Budgetbegleit­gesetze gegeben hat. Sie können sich wahrscheinlich an die Jahre erinnern, in denen es Strukturanpassungsgesetze auf der einen Seite und dann auch gleich noch sozial­rechtliche Strukturanpassungsgesetze auf der anderen Seite gegeben hat, weil näm­lich die Strukturanpassungsgesetze selbst so umfangreich waren, dass man die Ände­rungen in den Sozialgesetzen nicht auch noch darin aufnehmen wollte.

Ich bitte anzuerkennen, dass die Bundesregierung offen ist für Vorschläge, wie man es besser macht, und dass dieses Budgetbegleitgesetz ein Beweis dafür ist, wie man es


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schlank gut umsetzen kann und genau jene Materien behandelt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem BFG stehen.

Meine Damen und Herren! Wenn angeführt wird – und das kann ich natürlich so nicht stehen lassen –, dass der Zustand der Finanzgesetzgebung nicht akzeptabel sei, wenn Abgeordneter Kogler im Zusammenhang mit dem Finanzausgleich von einer „Verwahr­losung der Gesetzgebung“ spricht, wenn der Finanzausgleich an sich von mehreren meiner Vorredner angesprochen worden ist, dann gestatten Sie, dass ich schon auch ein paar Worte zum Finanzausgleich und im Zusammenhang mit dem, was budgetär vorgelegt wurde, sage!

Meine Damen und Herren! Die Finanzausgleichsverhandlungen haben vor einem schwierigen Hintergrund stattgefunden, und zwar deshalb, weil wir uns dazu entschlos­sen haben, eine sehr substantielle Entlastung in Österreich für die Arbeitnehmer einer­seits, für die Wirtschaft andererseits umzusetzen, was auf der einen Seite eine Entlas­tung für die Steuerpflichtigen, auf der anderen Seite Probleme für die Gebietskörper­schaften bringt, was die Finanzierung betrifft. Das heißt, sowohl die Gemeinden als auch die Städte, als auch die Länder, als auch der Bund tun sich schwer, weil ihnen auf der Einnahmenseite 3 Milliarden € fehlen. Daher: schwieriger Hintergrund für diese Finanzausgleichsverhandlungen!

Wir haben uns dann doch auf ein gemeinsames Paket geeinigt, und zwar mit dem Vor­sitz führenden Land Wien, das hier verhandelt hat; der Vorsitzende der Landeshaupt­leutekonferenz Bürgermeister Häupl hat Vizebürgermeister Rieder beauftragt, mit uns zu verhandeln, der Vorsitzende des Städtebundes Michael Häupl hat Heinz Schaden damit beauftragt, zu verhandeln.

Herr Abgeordneter Matznetter hat davon gesprochen, dass wir die Menschen und deren Nöte nicht ernst nehmen, dass uns das nicht interessieren würde, er hat von der „Krankheitssteuer“ gesprochen. – Meine Damen und Herren! Ich bitte einfach darum, dass man seriös bleibt, dass man sachlich bleibt und dass man anerkennt, dass Finanzausgleichspartner nichts anderes getan haben, als alles zu versuchen, die nach­haltige Finanzierung des Gesundheitssystems zu sichern. Und das ist eine gute Inves­tition in die Gesundheit unserer Menschen, das ist eine gute Investition in die hohe Qualität des Gesundheitssystems in Österreich. Das ist ein gemeinsamer Konsens der Finanzausgleichspartner, und diesen Konsens vertrete ich, ich stehe dazu, und auch dieses Hohe Haus sollte ihn mittragen. Das ist meine Bitte. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Herr Abgeordneter Matznetter, da Sie diesbezüglich schon im Ausschuss das Wort geführt haben und es auch heute nochmals gesagt haben, möchte ich das Hohe Haus darüber informieren, dass wir, nachdem sich die Finanzausgleichspartner einig waren, ein gutes Paket geschnürt haben, ein Paket, das auch mehrere strukturelle Reformen beinhaltet. Als Beispiel darf ich die Krankenanstaltenfinanzierung anführen. Nicht nur wir haben gesagt, wir brauchen mehr Geld auf der Einnahmenseite, sondern auch die Länder haben von Beginn an gesagt: Wenn ihr nicht wollt, dass wir im Gesundheits­bereich Leistungen kürzen, dann brauchen wir auch zusätzliche Einnahmen. Wir haben gesagt: Okay, aber wir werden ein entsprechendes Paket nur dann gemeinsam vertre­ten können, wenn jeder Euro auf der Einnahmenseite, der zusätzlich kommen soll, von zumindest 1 € auf der Ausgabenseite durch Ausgabenreduktion beziehungsweise Kos­tendämpfung begleitet wird und wenn wir es außerdem schaffen, die seit langem diskutierte Strukturreform im Gesundheitswesen umzusetzen.

Meine Damen und Herren! Sie sehen, was jetzt auf dem Tisch liegt: nicht nur ein Ein­nahmenpaket, sondern auch ein Ausgabenreduktionspaket, und der Gesundheitsminis­terin ist es gelungen, im Anschluss an den Konsens im Finanzausgleich zu erreichen,


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dass die größte Gesundheitsreform, die es in den letzten Jahren gegeben hat, ausver­handelt wurde; wesentliche strukturelle Elemente mit der Artikel-15a-Krankenanstalten­vereinbarung. (Abg. Mag. Kogler: Was? – Abg. Öllinger: Wie? Wo?) Ich danke Maria Rauch-Kallat und den Finanzausgleichspartnern dafür, dass diese strukturellen Refor­men im Gesundheitsbereich angegangen und ernst genommen werden! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Das heißt ... (Abg. Mag. Kogler: Sie sind ja schon wieder ein Opfer Ihrer Regierungs­propaganda! – Abg. Öllinger: Ihrer eigenen Propaganda!) – Setzen Sie sich dazu bei den Verhandlungen, Herr Abgeordneter Kogler! Schauen Sie sich an, was dabei her­ausgekommen ist! Lesen Sie die Punktation zur 15a-Vereinbarung, dort finden sich strukturelle Elemente, die es in den letzten Jahren in Österreich nicht gegeben hat! (Abg. Öllinger: Bürokratie, das findet sich!) Ich meine, das ist ein wesentlicher Fort­schritt, den wir gemeinsam mit den Finanzausgleichspartnern und den Landesvertre­tern erreichen konnten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Krankenanstaltenfinanzierung, wie gesagt, ein Punkt.

Zweiter Punkt: Verwaltungsreform II. Wir bekennen uns dazu, dass wir die Ausgaben senken wollen, dass wir einsparen müssen, damit wir den nächsten Schritt in die Ent­lastung gehen können.

Dritter Punkt: kleine Gemeinden, finanzschwache Gemeinden. Wir haben viele Debat­ten hier im Hohen Haus geführt, wir haben das Thema aufgegriffen, haben es ernst ge­nommen, haben erstmals einen Einstieg in einen Ausstieg aus dem abgestuften Bevöl­kerungsschlüssel im Konsens mit den Finanzausgleichspartnern erreicht und damit einen ganz wichtigen Schritt zur Stärkung der Finanzkraft der kleinen Gemeinden zustande gebracht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Vierter Punkt, meine Damen und Herren: ein einheitlicher Schlüssel, was die Aufteilung der gemeinschaftlichen Abgaben betrifft.

Fünfter Punkt: kleine Schulen in den ländlichen Regionen. Wir haben gesagt: Jeder Schüler weniger dort muss entsprechend abgefedert werden. Der sonderpädagogische Mehrbedarf, den es gibt, auch in der Stadt Wien, muss entsprechend aufgegriffen wer­den. Daher: 12 Millionen € zusätzlich in diesen Bereichen.

Ich will Ihnen nur sagen: Wir haben es uns nicht leicht gemacht. Wir haben über Monate verhandelt, haben mehr als zehn Verhandlungsrunden gebraucht, um einen Konsens zu erreichen. Wir haben dann – in guter Tradition des österreichischen Parla­mentarismus, wie ich meine – gesagt, wir informieren als Verhandlungspartner des Finanzausgleichs, des Stabilitätspakts und der Krankenanstaltenfinanzierung den Bun­deskanzler, den Vizekanzler und Alfred Gusenbauer als Parteiobmann der Sozial­demokratie über das Ergebnis und ersuchen darum, dass dieses auch von allen hier im Hohen Haus mitgetragen wird. (Abg. Mag. Kogler: Dann legen Sie es einmal vor!)

Daher muss ich Ihnen jetzt zumindest sagen, dass es für mich eine große persönliche Enttäuschung ist, wenn alle Anwesenden, denen berichtet wird, wie dieses Ergebnis aussieht – weil sie ja wissen, dass ein Finanzausgleich (Abg. Mag. Kogler: Ist ein Bundesgesetz, und Sie legen nichts vor!) nicht irgendeine Frage der Parteipolitik ist, sondern knapp 60 Milliarden € an Einnahmen pro Jahr in den nächsten vier Jahren um­fasst, also mehr als 250 Milliarden € in Summe, und die Verteilung der Finanzmasse in Österreich auf Bund, Länder, Städte und Gemeinden regelt, weil sie ja wissen, dass der Finanzausgleich mit dem Stabilitätspakt auch die österreichischen Verpflichtungen im europäischen Stabilitäts- und Wachstumspakt regelt, und weil es uns allen ein An­liegen sein sollte, das Gesundheitssystem nachhaltig auszufinanzieren –, dann sagen: Staatspolitik interessiert mich nicht, Verwendungszusagen interessieren mich nicht!


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Parteipolitik interessiert mich, ich erinnere mich nicht mehr an Verwendungszusagen! – Eine solche Politik lehne ich ab! Sie dient Österreich nicht, sondern sie gereicht Öster­reich zum Schaden, weil sie Instabilität bringt, weil sie Unsicherheit bringt. Das kann niemand wollen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

Ich darf fortsetzen: Budgetbegleitgesetz. Ich habe bereits gesagt, wir haben nicht – wie Abgeordneter Kogler ausgeführt hat – eine „Verwahrlosung der Gesetzgebung“, son­dern folgende Situation, Herr Abgeordneter – ich nenne nur vier Beispiele –:

Änderung des Bundeshaushaltsgesetzes in Artikel 7 Budgetbegleitgesetz: Es hat noch niemals – und ich danke Abgeordnetem Auer, der dies als Ausschussvorsitzender auch hervorgehoben hat –, es hat noch niemals so früh den Budgetbericht, die Teil­hefte, die Arbeitsbehelfe, die Erläuterungen und den Bundesvoranschlag selbst, das Bundesfinanzgesetz für die Abgeordneten als Informationsmaterial gegeben. (Abg. Mag. Kogler: Geh bitte!) Es sind noch nie so früh – nämlich am Tag vor der Budget­rede – alle Materialien zur Verfügung gestellt worden. (Abg. Mag. Kogler: Nur weil Sie bunte Hefte verteilen, können Sie im Ausschuss trotzdem eine Antwort geben!)

Herr Abgeordneter Kogler! Ich kann es nicht unwidersprochen stehen lassen und lasse es auch nicht stehen, wenn Sie sagen, wir hätten absichtlich unterbudgetiert, und damit versuchen, die „Verwahrlosung der Gesetzgebung“ herbeizudiskutieren. Ich hätte mir Seriosität und Sachlichkeit erwartet. Wir haben im Ausschuss darüber diskutiert, wir haben uns im Ausschuss ausgeredet, und ich glaube, wir haben dort auch ein Ver­ständnis erreicht. (Abg. Mag. Kogler: Die Regierungsfraktionen haben den Antrag zurückgezogen!)

Ich konnte Ihnen im Ausschuss sagen: Nachdem zurzeit nicht sichergestellt ist, ob der Konsens, den die Finanzausgleichspartner erreicht haben – und zwar über die Fraktio­nen hinweg erreicht haben, und das meines Wissens zum ersten Mal in der Ge­schichte –, ob der paktierte Finanzausgleich im Hohen Haus umgesetzt wird, weil eine Fraktion, die den Finanzausgleich immer mitgetragen hat, sagt: Das interessiert mich nicht!, ist es meine Pflicht als Finanzminister, die Abänderungsanträge zum Budget, als eine Auswirkung des Finanzausgleichspaktums, erst dann dem Hohen Haus vorzu­legen, wenn ich weiß, dass wir mit Regierungsvorlage oder die Fraktionen mit Initiativ­antrag hier im Hohen Haus den Finanzausgleich so, wie er ausverhandelt wurde, auch beantragen.

Das ist bis jetzt noch nicht passiert – daher gibt es keine Verwahrlosung der Gesetz­gebung! Wir haben die Anträge vorbereitet, Sie kennen diese Anträge, und sie werden selbstverständlich sofort eingebracht werden, sobald Konsens darüber vorliegt, wie und wann dieser Finanzausgleich hier in das Hohe Haus eingebracht werden wird. (Abg. Mag. Kogler: Abgeordneter Stummvoll, der dafür zuständig ist, hat gesagt, die Dinge haben miteinander nichts zu tun! Das Gegenteil von dem müssen Sie mir erklären!) Das bitte ich, zur Kenntnis zu nehmen!

Uns ist es extrem wichtig, ich stehe dazu, mir ist es ein großes Anliegen, dass die Gesetzgebung im Finanzbereich, im Budgetbereich vorbildlich läuft. Ich hätte eigentlich erwartet, dass auch Sie positiv erwähnen: Budgetbericht, Teilhefte, Arbeitsbehelfe, Erläuterungen, alles früher denn je, übersichtlicher denn je, informativer denn je. – Das hätte nämlich auch die Anerkennung durch eine Oppositionsfraktion verdient. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Drei kurze Punkte, meine Damen und Herren! Ich habe schon gesagt, es ist ein schlan­kes Budgetbegleitgesetz. Schauen Sie sich an, was darin zum Beispiel enthalten ist:


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Bundessportförderung – ein wesentlicher Schritt ist hier erreicht worden. Staatssekre­tär Schweitzer, Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, wir erreichen, dass die besondere Sportförderung mit den Artikeln 22 und 23 des Budgetbegleitgesetzes auf zumindest 40 Millionen € angehoben wird, wahrscheinlich sogar deutlich darüber geht. Wir wer­den ungedeckelt entsprechende Beträge für die besondere Sportförderung als Anteil an den Erlösen aus den Lotterieeinnahmen zur Verfügung stellen, und das ist wirklich ein großer Sprung in der besonderen Sportförderung und damit ein wichtiger Erfolg dieses Budgetbegleitgesetzes. (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

Wenn Sie sich, meine Damen und Herren, Artikel 12 des Budgetbegleitgesetzes an­schauen, wo es um die Arbeitsmarktpolitik und die Finanzierungsgesetze geht, dann müssen Sie erkennen, wir haben es geschafft – unter anderem dadurch, weil wir mit Budgetbegleitgesetzen die Arbeitsmarktpolitik begleiten, wie wir das in den letzten Jah­ren gemacht haben –, im Voranschlag 2005 wiederum 1,5 Milliarden €, also 1 500 Mil­lionen €, für aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung zu stellen. Das ist fast doppelt so viel wie im Jahr 1999.

Wir investieren im Jahr 2005 insgesamt 4,5 Milliarden € in den Arbeitsmarkt, und zwar deswegen, weil es uns extrem wichtig ist, den Arbeitsmarkt zu drehen, weil es uns wichtig ist, nicht nur die Beschäftigung zu erhöhen, sondern die Arbeitslosigkeit zu reduzieren. Wir als Bundesregierung haben das auch bewiesen, wenn Sie an die Lehr­lingsinitiative denken: 800 Lehrlinge mehr in der Bundesverwaltung, Verhandlungen mit den Ländern und Gemeinden, zusätzlich 1 000 Lehrlinge bei den Ländern und Ge­meinden. Das heißt, auf Initiative des Bundeskanzlers allein im öffentlichen Bereich 1 800 Lehrlinge mehr! Das zeigt, Arbeitslosigkeit wird von uns gezielt bekämpft. Jeder zusätzliche Arbeitsplatz ist wichtig, meine Damen und Herren, das ist unsere Zielset­zung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Riepl: Warum steigen dann die Zahlen? Warum haben wir immer mehr Arbeitslose?)

Weil, Herr Abgeordneter, wie Sie wissen, die Beschäftigung Gott sei Dank steigt, weil wir im letzten Monat auch Rekordbeschäftigung in Österreich hatten und weil wir nach wie vor die Auswirkungen von drei Jahren wirtschaftlicher Verflachung haben. (Abg. Verzetnitsch: Vor drei Jahren!)

Ich glaube, wir sollten positiv sehen: zweitniedrigste Arbeitslosigkeit im Jugendbereich von 25 Ländern in Europa, drittniedrigste Arbeitslosigkeit von 25 Ländern in Europa. Ich gebe Ihnen Recht, wir müssen noch besser werden. Mich macht das nicht zufrie­den, wir kämpfen um jeden einzelnen Arbeitsplatz. Herr Abgeordneter Verzetnitsch, wir sind zusammengesessen bei Konjunkturbelebungspaketen, bei Wachstums- und Standortpaketen, wir haben eine 1 000-€-Lehrlingsprämie gemeinsam eingeführt. (Zwi­schenruf des Abg. Verzetnitsch.) Wir sind bereit, einen guten gemeinsamen Weg für den Arbeitsmarkt weiterzugehen, weil uns die Beschäftigung ein ganz, ganz großes Anliegen ist, das können Sie mir glauben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Artikel 19 als letztes Beispiel, meine Damen und Herren – ich möchte das deshalb her­vorheben, weil man im Zusammenhang mit dieser Bundesregierung so viel über sozi­ale Gerechtigkeit diskutiert. Artikel 19 regelt die Änderung des Bundespflegegeldgeset­zes. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Meine Damen und Herren! Wir haben es im Regierungsübereinkommen des Jah­res 2003 versprochen – und wir haben es gehalten. Die erstmalige Anpassung des Pflegegeldes seit dem Jahr 1995 wird von uns vorgenommen, eine notwendige Valori­sierung, eine Erhöhung des Pflegegeldes ... (Abg. Mag. Lapp: Das zahlen die Unfall­rentnerinnen und Unfallrentner!)


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82. Sitzung / Seite 47

Frau Abgeordnete, ich möchte im Zusammenhang mit dem Pflegegeld keinen partei­politischen Streit führen, aber ich sage Ihnen Folgendes: In der Zeitung „Die Presse“ vom 23. März 2002 hat Abgeordneter Gusenbauer, der Klubobmann Ihrer Fraktion, davon geredet, dass die Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 ökonomisch falsch war. Und wenn Sie wollen, lese ich Ihnen auch vor, was Herr Bundesminister Hesoun dazu gesagt hat, als Replik auf den Abgeordneten Gusenbauer.

Ich kann Ihnen nur sagen: Uns ist die Erhöhung des Pflegegeldes wichtig, es ist ver­sprochen und gehalten. Erstmals seit 1995 valorisieren wir das Pflegegeld und nehmen Mehrkosten von 29,3 Millionen € in Kauf. Ein wichtiger Impuls für die pflegebedürftigen Menschen in unserem Land. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich meine, dass dieses Budgetbegleitgesetz erstens ein schlankes Gesetz ist und zweitens ein guter Wurf, der unsere Budgetpolitik, unsere Finanzpolitik unterstreicht; eine Politik, die immer gesagt hat: erster Schwerpunkt: aus­geglichener Haushalt über den Konjunkturzyklus; zweiter Schwerpunkt: Steuern und Abgaben nachhaltig senken – wir erreichen im Jahr 2006 eine Abgabenquote von 40,6 Prozent, so niedrig war sie seit mehr als zehn Jahren nicht –; und dritter Punkt: mehr Wachstum für Österreich.

Ich denke, das Budget 2005 ist herzeigbar, das Budgetbegleitgesetz ist gut gelungen, die Steuerreform bringt die notwendige Entlastung. Ich hoffe, Sie alle können diesem Budgetbegleitgesetz zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

11.02

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Mag. Dara­bos. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.02

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Auer, Sie haben Androsch zitiert. Ich darf am Be­ginn auch Androsch zitieren, nämlich zum Finanzminister. Androsch sagte vor einigen Tagen: Grasser verfährt nach dem Motto „Frechheit siegt“. Diese Dreistigkeit im Um­gang mit Fakten soll man nicht unwidersprochen lassen.

Weiters sagte Androsch: Was hier abläuft in Österreich bei höchster Steuerbelastung, Rekordarbeitslosigkeit und Vernachlässigung der Zukunftsausgaben, wofür das Aus­hungern der Universitäten ein Beispiel ist, ist skandalös. Grasser macht eine rein pro­zyklische Budgetpolitik, die in den letzten Jahren die Rezession verstärkt hat. Androsch empfiehlt dem Finanzminister einen Crashkurs in Ökonomie. – Zitatende.

Ich denke, das ist ein passenderes Zitat als jenes, das Sie verwendet haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Herr Minister, wenn Sie schon beim Budgetbegleitgesetz eine allgemeine wirtschafts­politische Debatte vom Zaun brechen möchten, so möchte ich diesen Fehdehandschuh aufnehmen und Ihnen ins Stammbuch schreiben: Die Realitätsverweigerung, die Sie hier betreiben, ist beinahe unerträglich geworden.

Sie haben die höchste Abgaben- und Steuerquote in der Zweiten Republik zu verant­worten, die höchste Schuldenpolitik in der Zweiten Republik, Sie verscherbeln österrei­chische Betriebe gedankenlos – darauf möchte ich später noch kommen. Sie sind ver­antwortlich für 40 neue Belastungen auf Kosten von Klein- und Mittelverdienern sowie auf Kosten von Pensionisten. Sie haben die höchste Arbeitslosigkeit in der Zweiten Republik zu verantworten – 50 000 Arbeitslose mehr seit dem Jahr 2000, 50 000, das sind 50 000 Schicksale! (Bundesminister Mag. Grasser: Wie viele Beschäftigte mehr?)


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82. Sitzung / Seite 48

Sie sind bei den Investitionen in der EU zum Schlusslicht geworden. Und wenn Sie schon von Wachstum sprechen, darf ich Ihnen sagen: Das österreichische Wachstum hat zwischen 1996 und 2000, also unter sozialdemokratischen Finanzministern, plus 8 Prozent gegenüber dem EU-Durchschnitt betragen, vom Jahr 2001 bis zum Jahr 2003 liegen wir 13 Prozent unter dem EU-Durchschnitt. Das ist eine Erfolgsstory? Ich glaube nicht. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich könnte noch weiter fortfahren unter dem Motto: „Viel versprochen, nichts gehalten!“ Sie haben versprochen, im Zusammenhang mit der Finanzierung der Eurofighter eine Wirtschaftsplattform zu gründen. Sie haben eine Steuerreform versprochen, die 1 000 € Entlastung pro Arbeitnehmer bedeutet, herausgekommen ist jedoch eine Mini­ministeuerreform. Und Sie haben noch eine Woche vor der Wahl im Jahr 2002 eine Pensionsreform abgestritten, und jetzt haben wir die höchste Pensionskürzungsaktion in der Zweiten Republik, die Sie gemeinsam mit dem Bundeskanzler zu verantworten haben. Unwahrheit ist unter Ihnen zur politischen Kategorie erhoben worden. (Beifall bei der SPÖ.)

Da Sie den Bereich der Gesundheitsreform angesprochen haben: Die Länder und Gemeinden haben Ihnen teilweise aus der Patsche geholfen, sie finanzieren Ihr Defizit, indem sie Überschüsse produzieren. Das, was Sie hier vorgelegt haben, dieses Paket, zu dem Sie jetzt die Zustimmung der SPÖ einfordern, ist unsozial und verstärkt noch die soziale Schieflage in Österreich. Das ist Wunschdenken, die SPÖ wird dem nicht zustimmen! Die SPÖ als Oppositionspartei hat die Hand sehr weit in Richtung Regie­rung gehalten und gesagt: Bei der Finanzierung des Gesundheitspakets in der Höhe von 305 Millionen € sagt die SPÖ zu 240 Millionen € ja. Offen sind 65 Millionen €, die Sie über eine Erhöhung der Rezeptgebühren und Spitalsgebühren hereinbringen wol­len, und dazu sagen wir nein. Ich erkläre Ihnen auch, warum wir dazu nein sagen.

Wissen Sie, wie hoch die Rezeptgebühr im Jahr 2001 war? – 3,27 €. Sie wollen sie jetzt auf 5 € erhöhen – ein Plus von 53 Prozent, 53 Prozent mehr für die Rezeptgebühr als noch im Jahr 2001!

Sie wollen die Spitalsgebühren erhöhen, und zwar von 5,47 € im Jahr 2001 auf 10 € – eine Erhöhung um 83 Prozent, 83 Prozent höhere Kosten für PensionistInnen, für Kleinverdiener, für Mittelverdiener, die im Krankenhaus sein müssen – sie gehen ja nicht freiwillig dorthin.

Ich kann Ihnen sagen, wir haben uns das genau durchgerechnet. Ein Beispiel: Eine Pensionistin mit einer Pension in der Höhe von 830 € wird durch die Belastungspolitik der Regierung seit dem Jahr 2001 um 332 € im Jahr mehr belastet, wenn sie beispiels­weise vier Wochen ins Krankenhaus muss und sich 62 Rezepte im Jahr verschreiben lässt; das ist nicht übertrieben, sondern entsprechend dem Durchschnitt so anzuneh­men.

Ich sage Ihnen ganz offen: Wir sind bereit, diese 65 Millionen mit Ihnen mitzutragen, aber nicht auf Kosten der Klein- und Mittelverdiener, schon gar nicht auf Kosten der vielen Tausenden Pensionistinnen und Pensionisten. Das können Sie sich aus dem Kopf schlagen. Die Sozialdemokratie steht für diese unsoziale Politik nicht zur Verfü­gung! (Beifall bei der SPÖ.)

Der letzte Punkt, den ich ansprechen möchte, weil Sie von Stabilität und Wahrhaftigkeit in der Politik gesprochen haben: Gestern ist in der „Zeit im Bild 2“ eine Aussage von Ihnen, die Sie noch vor einigen Wochen zur VA Tech gemacht haben, eingespielt wor­den. Sie haben gesagt: Jede Übernahme durch Siemens oder Kovats betrachten wir gemeinsam als feindliche Übernahme. Nach allen Analysen, die ich – Grasser – kenne, dass einfach die VA Tech nicht zu Siemens passt und umgekehrt, weil es zu viele


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82. Sitzung / Seite 49

Parallelitäten gibt, haben wir klargemacht, dass wir uns das nicht vorstellen können. – Zitatende.

Jetzt können Sie es sich vorstellen!

Hier geht es gar nicht um die wirtschaftspolitische Ansage, sondern um die Frage von Ehrlichkeit und Vertrauen in der Politik. Innerhalb von Wochen ändern Sie hier Ihre Meinung. Ich glaube, wenn Sie Ihr Ego ein bisschen zurücknehmen würden, dann könnten Sie auch ein bisschen besser erkennen, dass Ihre Budgetpolitik zum Scheitern verurteilt und einseitige Klientelpolitik ist, die als zuungunsten von sozial Schwachen zu bewerten ist. (Beifall bei der SPÖ.)

11.08

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zum Wort gelangt Herr Abgeord­neter Ellmauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: ebenfalls 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.08

Abgeordneter Matthias Ellmauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Das gegenständliche Budgetbe­gleitgesetz besticht durch Einfachheit, Klarheit und Verständlichkeit. Es ist uns sehr gut gelungen, die Zahl der Gesetzesänderungen möglichst gering zu halten. (Abg. Öllin­ger: Der war gut!) So scheinen dieses Jahr im Budgetbegleitgesetz nur 25 Gesetzes­änderungen auf.

Herzlichen Dank an die Beamten des Bundesministeriums für Finanzen für die gute und rechtzeitige Aufbereitung der Unterlagen.

Auch das von unserem Finanzminister vorgelegte Budget 2005 zeugt von der guten Arbeit unserer Regierung in der Budgetpolitik.

Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Blicken Sie einmal über die Grenzen Österreichs hinaus! Gerade im internationalen Vergleich kann sich das Budget Österreichs sehen lassen. Innerhalb der EU hat Österreich weiterhin mit 1,9 Prozent eine der niedrigsten Defizitquoten. Und was mir sehr wesentlich ist, ist auch, dass die Ausgaben im Bundesvoranschlag 2005 im Vergleich zum Bundesvoran­schlag 2004 nur halb so stark steigen wie das Bruttoinlandsprodukt.

Die Kritikpunkte der Opposition an der Budgetpolitik der Bundesregierung sind weder stichhaltig noch nachvollziehbar. Diese Bundesregierung hat die Staatsfinanzen konso­lidiert und mit der größten Steuerreform der Zweiten Republik die Bevölkerung und die Wirtschaft nachhaltig entlastet. Offensichtlich werden diese Errungenschaften von der Opposition nicht zur Kenntnis genommen, von den maßgeblichen internationalen Insti­tutionen aber sehr wohl. So haben wir zum Beispiel vom Internationalen Währungs­fonds, aber auch von der OECD für unsere Wirtschafts- und Budgetpolitik sowie für die Steuerreform großes Lob geerntet.

Dank der verantwortungsbewussten Politik unserer Bundesregierung können wir der Zukunft positiv entgegenblicken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Erfolgsstory unseres Landes wird eine Fortsetzung haben, und Österreich wird auch weiterhin mit seinen ökonomischen und Umweltdaten ebenso im Hinblick auf Lebensqualität weltweit im Spitzenfeld liegen.

Ich stimme also voll und ganz mit unserem Finanzminister überein: Aufschwung durch Entlastung ist der richtige Weg. (Abg. Öllinger: Oje, oje, das tut weh!)


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82. Sitzung / Seite 50

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Aus aktuellem Anlass weise ich darauf hin, dass es in der Zweiten Republik noch nie den Fall gegeben hat, dass ein ausver­handelter und paktierter Finanzausgleich, der von allen vier Finanzausgleichspartnern unterschrieben und gemeinsam der Öffentlichkeit vorgestellt wurde, in Frage gestellt wurde, wie dies jetzt von der SPÖ und insbesondere von Herrn Gusenbauer, der heute wieder einmal durch Abwesenheit glänzt, gemacht wird. (Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.)

Hier wird populistische Verhinderungspolitik als SPÖ-Linie praktiziert, die nicht einmal vor der Desavouierung der eigenen Verhandlungspartner zurückschreckt! (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Puswald.)

Meine sehr geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Beim Budgetbegleitgesetz sind mir einige Aspekte besonders wichtig. Im Bereich des Sicherheitswesens wird es eine wei­tere Verbesserung der Sicherheitskontrollen auf Zivilflughäfen geben. Es ist vorgese­hen, dass der vorbeugende Schutz von Passagieren auf Zivilflughäfen durch verstärkte Durchsuchung zum Beispiel des Gepäcks anderer Menschen verbessert wird. Weiters sind die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes ermächtigt, einem Menschen den Zutritt zu einem Zivilluftfahrzeug oder einem anderen Sicherheitsbereich zu untersa­gen, wenn er eine Waffe, Kriegsmaterial, Munition, Schieß- oder Sprengmittel et cetera mitführt.

Besonders wichtig sind mir auch die Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz. So heißt es dazu:

„Für Ausländer, die

1. von ihrem ausländischen Arbeitgeber im Rahmen eines Joint Venture und auf der Grundlage eines betrieblichen Schulungsprogramms nicht länger als sechs Monate zur betrieblichen Einschulung in einen Betrieb mit Betriebssitz im Bundesgebiet oder

2. im Rahmen eines international tätigen Konzerns auf Basis eines qualifizierten kon­zerninternen Aus- und Weiterbildungsprogramms von ... nicht länger als 50 Wochen in das“ Hauptquartier „im Bundesgebiet

entsandt werden, ist keine Entsendebewilligung oder Beschäftigungsbewilligung erfor­derlich.“

Dies ist eine weitere Ergänzung der Rahmenbedingungen für ein Mehr an Investitionen ausländischer Firmen in Österreich. Diese Änderungen sowie die Gruppenbesteuerung erleichtern den Zuzug von Hauptquartieren, Forschungsstellen et cetera von ausländi­schen Firmen nach Österreich. Dies bedeutet einen weiteren wesentlichen Beitrag zum attraktiven Wirtschaftsstandort Österreich.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unsere Flüsse und Seen haben beste Was­serqualität, das soll auch so bleiben. Im Sinne dieser Kontinuität stehen die Förderun­gen, die zum Zweck der Siedlungswasserwirtschaft beschlossen werden. Ihr beacht­licher Barwert beträgt in den Jahren 2002 bis 2008 jeweils 218 Millionen €, in Schilling entspricht dies einem Wert von mehr als 3 Milliarden jährlich.

Meine Fraktion hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, die Politik in der Siedlungswasser­wirtschaft kontinuierlich weiterzuführen, um den kommenden Generationen eine intakte Umwelt übergeben zu können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Geschätzte Damen und Herren! Zusammenfassend lässt sich sagen: Das Budgetbe­gleitgesetz ist Zeugnis einer erfolgreichen nachhaltigen Wirtschaftspolitik. Deshalb stimmt meine Fraktion gerne diesem Budgetbegleitgesetz zu. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

 


11.14


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82. Sitzung / Seite 51

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zum Wort gelangt Frau Abgeord­nete Haidlmayr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte.

 


11.15

Abgeordnete Theresia Haidlmayr (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Finanzminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Herr Finanzminister, es stimmt, diesmal wird das Pflegegeld erhöht, aber nur um 2 Prozent. Und wenn Sie das berechnet haben, wissen Sie vielleicht, wie viel das für den Einzelnen tatsächlich ist. Für 70 Pro­zent der PflegegeldbezieherInnen ist das eine Erhöhung zwischen 2,90 € und 3,60 € pro Monat. (Abg. Neudeck: Danke, Herr Minister!) Herr Minister! Darauf brauchen Sie wirklich nicht stolz zu sein! (Abg. Neudeck: Aber es ist weit mehr als in den letzten Jahren!)

Pflegegelderhöhungen wurden uns von dieser Bundesregierung bereits seit dem Jahr 2001 versprochen, gekommen ist nichts. Heuer gibt es vielleicht, wenn es gut geht, eine Inflationsabdeckung, aber mehr, Herr Finanzminister, ist das ganz einfach nicht.

Eines dürfen Sie auch nicht vergessen – denken Sie nur an das letzte Budgetbegleit­gesetz. Was haben Sie da gemacht? Sie haben die Gebührenbefreiung für Rundfunk und Fernsehen abgeschafft, obwohl das Leistungsangebot speziell für hörbehinderte Menschen noch immer nicht dem durchschnittlichen europäischen Niveau entspricht. Sie haben das Geld kassiert, aber Leistung haben Sie keine gegenübergestellt.

Herr Finanzminister! Die Pflegegelderhöhung, die es jetzt gibt, nehmen Sie doch den Betroffenen fünf-, ja sechsmal wieder weg! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordne­ten der SPÖ.)

Sie nehmen den Betroffenen das Geld weg, indem Sie die Rezeptgebühren erhöhen. Sie nehmen den Betroffenen das Pflegegeld wieder weg, indem Sie beim Kranken­hausaufenthalt die Gebühren erhöhen.

Herr Minister! Unterm Strich bleibt für die Betroffenen auch nächstes Jahr wieder nur ein großes Minus, von dem sie aber nicht wissen, wie sie es wieder ausgleichen sollen. Aber das ist anscheinend nicht Ihr Problem, sondern das muss sich jeder Einzelne für sich selbst ausmachen.

Herr Finanzminister! Das Thema Unfallrentenbesteuerung ist für 2003 noch immer nicht abgeschlossen. Wie Sie wissen, zahlen Personen, die eine Unfallrente bekom­men, für das Jahr 2003 ihre Steuern. Es gibt einen kleinen Härteausgleich, aber, Herr Minister, der ist so klein, dass er eigentlich vernachlässigbar ist. Deshalb gibt es abso­lut keinen Grund, Herr Finanzminister, dass Sie sich auf Kosten behinderter Menschen in irgendeiner Form rühmen, was Sie Positives getan haben. Sie haben unterm Strich nichts Positives getan, sondern Sie ziehen Menschen mit Behinderungen, älteren Men­schen genauso das Geld aus der Tasche wie allen anderen auch! (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie ernsthaft vorgehabt hätten, irgendwelche Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen zu machen, warum haben Sie dann nicht die Negativsteuer eingeführt, die ich und die österreichische Behindertenbewegung seit Jahren von Ihnen fordern? (Abg. Mag. Kogler: Sehr richtig!) Es bringt ganz einfach nichts, wenn es gute Freibe­tragsmöglichkeiten gibt, die Leute aber so wenig Einkommen haben, dass sie gar keine Steuern bezahlen. Denen bringt ein Freibetrag nichts! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Wenn Sie ehrlich sind und es wirklich im Interesse dieser Menschen gemeint hätten, dann hätten Sie doch die Negativsteuer eingeführt, so wie es diese Negativsteuer auch in vielen anderen Bereichen zu Recht gibt.


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82. Sitzung / Seite 52

Herr Minister, ich werde nicht müde werden, Sie immer wieder daran zu erinnern: Auch uns steht die Negativsteuer zu! Uns allen, den behinderten Menschen, die ein so gerin­ges Einkommen haben, dass sie ihre außergewöhnlichen Belastungen, ihre Rezept­gebühren und so weiter gar nicht von der Steuer absetzen können, weil sie auf Grund ihres Einkommens nicht steuerpflichtig sind.

Deshalb noch einmal das Ersuchen an Sie, im Auftrag der Menschen mit Behinderun­gen: Schaffen Sie endlich für uns auch die Negativsteuer, denn das wäre eine Möglich­keit, wirklich jeden Einzelnen zu unterstützen. Aber diese Möglichkeit wollen Sie nicht schaffen.

Herr Minister, deshalb besteht absolut kein Grund dafür, dass Sie sich rühmen. Es gibt nichts, weshalb Sie sich rühmen könnten, sondern es gäbe einiges zu verbessern, aber das wollen Sie ganz einfach nicht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

11.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Walch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


11.20

Abgeordneter Maximilian Walch (Freiheitliche): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Wer­ter Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Zum Kollegen Matznetter – er ist nicht herinnen –: Es ist schon ein bisschen verwunderlich, dass er sich so aufregt über die Einfrierung der Arbeiterkammerumlage. Er ist doch Steuerberater von Beruf, und ich glaube, er weiß genau, dass überall gespart werden muss – oder er kriegt als Vize von der SPÖ von dort irgendwo ein Geld und hat Angst, dass sie jetzt weniger kriegen. Also das verstehe ich nicht ganz.

Aber nun zum Budgetbegleitgesetz. Obwohl ÖVP und FPÖ die Regierung mit einem riesigen Schuldenstand übernommen haben, und das in einer Zeit, wo es wirtschaft­liche Schwierigkeiten in ganz Europa gibt, schaffen wir es immer wieder, ein entspre­chendes Budget zu machen, das der Wirtschaft, den Arbeitnehmern und vielen ande­ren zugute kommt. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Ganz besonders freut mich, dass auf Druck unseres Staatssekretärs Karl Schweitzer speziell in die Bundessportförderung 40 Millionen investiert werden, denn Sport ist eine ganz wichtige Gesundheitsvorsorge, wie Karl Schweitzer immer betont, insbesondere für die Jugend. Wird Vorsorge betrieben, braucht man weniger Geld für ärztliche Leis­tungen beziehungsweise für das Gesundheitssystem auszugeben.

Ein nächster ganz wichtiger Punkt: Für die aktive Arbeitsmarktpolitik – der Herr Finanz­minister hat es schon gesagt – wird wirklich viel gemacht. Der Opposition macht dieser Umstand natürlich Schwierigkeiten, denn sie will ja immer alles totsagen und schlecht­reden. Über 4 Milliarden werden in diesen Bereich investiert, damit auch zusätzliche Arbeitsplätze geschaffen werden können. Ich bin auch nicht erfreut über die Arbeits­losenzahlen, nur eines vergisst man von der Opposition immer wieder, nämlich dass zusätzlich in Österreich 100 000 Arbeitsplätze geschaffen worden sind. Das vergisst man immer wieder. Wenn ich diese Zahl jetzt noch abziehen würde, dann lägen wir eigentlich mit unseren Arbeitslosenzahlen unter jenen unter SPÖ-Kanzlern. Aber jeder Arbeitslose ist einer zu viel, keine Frage.

Um die Beschäftigung zu steigern, der Jugend eine Chance zu geben, einen Lehrplatz zu finden, hat sich die Bundesregierung auch wieder etwas einfallen lassen. Das heißt, 1 800 Lehrlinge zusätzlich haben in Österreich wieder eine Chance, einen Lehrplatz zu bekommen.


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82. Sitzung / Seite 53

Das Wichtigste für mich ist aber die Steuerreform 2005; die erste Etappe ist ja schon 2004 in Kraft getreten, die größte Steuerreform der Zweiten Republik kommt 2005. Ihr von der Opposition könnt sie schlechtreden, soviel ihr wollt: Die Bürgerinnen und Bür­ger werden im Jahr 2005 sehen, um wie viel mehr Geld ihnen in den Taschen bleibt. (Widerspruch bei der SPÖ und den Grünen.) Das ist wichtig, denn das kurbelt die Wirt­schaft entsprechend an. Aber das spielt ja für euch von der Opposition ohnehin keine Rolle, denn ihr stimmt ja gegen alles, ohne eigene Vorschläge zu machen.

Aber der SPÖ kann man nicht mehr helfen. Als die SPÖ noch in der Regierung war, hat sie die Arbeitslosenzahlen genauso gekannt wie wir und gab es einen entsprechen­den Wirtschaftsaufschwung – damals hättet ihr Rücklagen bilden müssen, die man für schlechte Zeiten heranziehen kann. Wir sind es halt so gewöhnt: Spare in der Zeit, dann hast du in der Not! – Ihr habt in der Zeit nicht gespart und habt natürlich auch nichts in der Not.

Was mich ganz besonders freut: Unser Sozialminister Herbert Haupt hat es erreicht, dass das Pflegegeld, das Dr. Gusenbauer als Fehlentscheidung bezeichnet hat, mit 1.1.2005 um 2 Prozent erhöht wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.) Und die Behinder­tenmilliarde ist auch gesichert für die nächsten Jahre. Das ist Arbeitnehmerpolitik, Wirt­schaftspolitik, Jugendpolitik – Politik für den Bürger in Österreich! (Beifall bei den Frei­heitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.25

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eder. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


11.25

Abgeordneter Kurt Eder (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich glaube, man sollte auch einmal über das hier sprechen, was nicht im Budgetbegleitgesetz steht, nämlich dass seit Anfang November die Tarife, vor allem was den Verkehrsverbund Ost-Region anbelangt, wieder einmal um 7 Prozent erhöht wurden. Damit wird natürlich der öffentliche Verkehr für die Pend­lerinnen und Pendler immer unfinanzierbarer. Und wenn es dann Zeitungsmeldun-
gen gibt wie „Fahrkarten werden noch teurer – 220 000 Pendler haben mehr zu bezah­len“ –, dann muss ich sagen, diese Erhöhungen sind eigentlich gleichzusetzen mit einer Gehaltskürzung. Die Menschen sind ja auf den öffentlichen Verkehr angewiesen, um in die Arbeit zu fahren, und wenn man ihnen dann diese Kosten um 7 Prozent erhöht, dann kürzt man ihnen ihren Gehalt um einen entscheidenden Teil.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Es ist wichtig, auch über das zu sprechen, was nicht im Budgetbegleitgesetz steht, zum Beispiel über einen Entschließungsantrag, den die Sozialdemokraten am 14. Oktober 2004 eingebracht haben, in dem gefordert wird, das Kilometergeld auf 42 Cent pro Kilometer zu erhöhen und die enormen Verteuerun­gen im Verkehrsbereich im Rahmen des Pendlerpauschales abzufedern. Das sind Dinge, die die arbeitenden Menschen unmittelbar betreffen – darüber steht aber eigent­lich nichts im Budgetbegleitgesetz.

Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wenn das in dieser Konsequenz so weitergeht und die Bahnkosten immer mehr steigen, dann werden natürlich immer weniger Menschen mit den Zügen fahren, was in weiterer Konsequenz bedeutet, dass mehr Autos auf den Straßen sind. Ich erinnere nur an die Süd Autobahn, an die Tangente, wo wir täglich Staus haben. Das heißt, man sollte doch das Angebot der öffentlichen Verkehrsmittel entsprechend verbessern, anstatt die Tarife um 7 Prozent zu erhöhen. Das ist meines Erachtens der falsche Weg, Herr Bundesminister. (Beifall bei der SPÖ.)


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82. Sitzung / Seite 54

Es setzt aber auch eine negative Spirale in Gang, die das vorbildliche öffentliche Verkehrssystem, das Österreich einmal gehabt hat, langsam zu ruinieren droht, aber auch in diesem Bereich hat diese Regierung leider keine Erfolge zu verzeichnen. Diese Erhöhung der Tarife um 7 Prozent, die man jetzt so mir nichts, dir nichts einfach ver­ordnet hat, war ja vorauszusehen, denn bei dieser unglücklichen Reform der Österrei­chischen Bundesbahnen, die letzten Jahres stattgefunden hat (Abg. Dipl.-Ing. Regler: Gute Reform! Gute Reform!), war bereits klar, dass das Schienenbenützungsentgelt, Kollege Regler, um 50 Prozent erhöht wird. Und natürlich war zu erwarten, dass diese Kosten dann an die Kunden weitergegeben werden. Bezahlen müssen es jene Leute, die täglich in die Arbeit fahren müssen, was letztlich einer Gehaltskürzung gleich­kommt, und das ist schon weniger gut.

Es gibt Studien sowohl aus dem Verkehrsministerium als auch von der Arbeiter­kammer, wonach wir mit weiteren Kostensteigerungen in diesem Bereich zu rechnen haben. Wir gehen davon aus, dass es zu einer Steigerung um weitere 20 Prozent bis 2010 kommen wird – zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger, die aus den ländlicheren Gebieten nach Wien zur Arbeit fahren müssen. Aber das alles ist ja nur die Spitze des Eisbergs von 44 Belastungsmaßnahmen, die diese schwarz-blaue Bundesregierung den Menschen seit dem Jahr 2000 angetan hat. Ich erinnere allein an den Verkehrsbe­reich: Der Preis für die Autobahnvignette wurde nahezu verdoppelt, die motorbezogene Versicherungssteuer um 51 Prozent erhöht, die Mineralölsteuer ab 1.1.2004 um 1 Cent je Liter Benzin und um 2 Cent je Liter Diesel. Der Preis für das Heizöl wurde um bis zu 2,9 Prozent erhöht. Wir diskutieren hier über einen Heizkostenzuschuss für Pensionis­ten, aber gleichzeitig kassiert der Herr Finanzminister in diesem Bereich wesentlich höhere Steuern als vorher.

Meine Damen und Herren! Dieses Budget ist im Verkehrsbereich objektiv gesehen ein Budget, das weitere Belastungen für die Österreicherinnen und Österreicher und noch höhere Mobilitätskosten garantiert. Es schadet damit der Kaufkraft und dem Wirt­schaftsstandort – wir lehnen daher das Budget und auch die Budgetbegleitgesetze ab. (Beifall bei der SPÖ.)

11.30

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Lentsch. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete, Sie haben das Wort.

 


11.30

Abgeordnete Edeltraud Lentsch (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bun­desminister! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich möchte mir hier nicht den Kopf der Opposition zerbrechen, aber Wunder ist es keines, wenn Ihnen die Öster­reicherinnen und Österreicher in puncto Finanzen absolut nichts zutrauen. Zuerst ha­ben Sie das Nulldefizit kritisiert, weil Sie der Meinung sind, dass wir damit unser Land kaputtsparen würden. Glauben Sie mir, ich habe in der Zwischenzeit noch niemanden gefunden, keinen Unternehmer und auch keinen Privaten, der sich kaputtgespart hätte! (Abg. Öllinger: Wir schon! – Abg. Eder: Die Insolvenzen sind Ihnen nicht bekannt, gell?)

Jetzt wird ein Budgetdefizit in der Höhe von 1,9 Prozent für das Jahr 2005 vorausge­sagt, aus dem einfachen Grund: weil wir eine große Steuerreform machen, womit wir den Wirtschaftsstandort Österreich und auch Arbeitsplätze sichern. Aber selbst das ist der Opposition wieder nicht recht. Eines steht fest: Dieser Finanzminister kann es der Opposition nicht recht machen!

Die Grünen sagen, die Steuerreform wäre zu groß. Die SPÖ sagt, diese Steuerreform wäre eine Miniminireform. Van der Bellen meint, es würde zu viel Geld in den Konsum


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gesteckt, und Häupl meint überhaupt, man könnte bei den Familienleistungen spa­ren. – Das muss man erst einmal auf der Zunge zergehen lassen, wo doch uns bezie­hungsweise dieser Bundesregierung immer wieder soziale Kälte vorgeworfen wird. Vielleicht sollte die Opposition einmal aufhören, sich in Widersprüche zu verwickeln.

Bemerkenswert ist, dass in diesem Jahr die Zahl der zu ändernden Gesetze im Rah­men des Budgetbegleitgesetzes von 96 auf 25 zurückgegangen ist. Das ist wohl ein Zeichen dafür, dass das Reformwerk dieser Bundesregierung vorangeht. Vieles wurde schon erledigt, die notwendigen Änderungen werden immer weniger, und das spüren wir nicht nur hier herinnen im Hohen Haus, glauben Sie mir, das merken auch die Österreicherinnen und Österreicher draußen!

Wenn man fast jeden Tag unterwegs ist, Veranstaltungen besucht, dann spürt man auch, dass die Bürgerinnen und Bürger diese Reformen verstehen und sie auch mit­tragen. Ein großes Lob dem Finanzminister, seinem Staatssekretär und den Beamten für die Budgetunterlagen. Das Budget ist übersichtlich, man findet alles, und wer will, kennt sich aus. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Selbst da gab es wieder Kritik, und zwar im Budgetausschuss, denn Frau Kollegin Hagenhofer hat die Volksschulen in den Unterlagen nicht gefunden. Aber dass sie sie möglicherweise bei den Pflichtschulen suchen könnte, auf diese Idee ist sie selbst nicht gekommen.

Glauben Sie mir: Finanzminister bei dieser Opposition zu sein ist ein äußerst schwieri­ges Unterfangen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

11.33

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Öllinger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


11.33

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte mein Bedauern eigentlich direkt an den Finanzminister richten. (Ruf bei der SPÖ: Der ist verschwunden!) Er kann einem ja schon fast Leid tun, wenn er ein ums andere Mal nicht aus dem Dickicht oder Kauderwelsch von Management­sprache, Marketingsprache und Orwell’schem Neusprech herausfindet. Wenn ich mir vorstelle, der Herr Finanzminister – schade, dass er nicht da ist – verwendet diese Diktion nicht nur im Parlament, sondern auch im privaten Kreis, das ist ja furchtbar!

Kollege Ellmauer ist ein wirklich netter Abgeordneter von der ÖVP, aber er versucht, das nachzumachen, was der Finanzminister vorgibt: Wir sind die Besten! Wir sind die Größten! Wir sind am Vormarsch, sind die Nummer eins, super, spitze! – Das kann man doch nicht mehr anhören, und das ist doch auch – bitte um Entschuldigung! – etwas unter der Würde von Regierungsabgeordneten, dass sie sich hinstellen und sich nur mehr als Propagandisten betätigen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Beim Finanzminister kann man es ja noch einsehen. Er verkauft sich, er verkauft seine eigene Sache. Aber Ihre Aufgabe ist es jetzt nicht unbedingt, da nur mit dem Weih­rauchkessel herauszugehen und ihn Hosianna zu preisen. Wirklich nicht!

Wie der Finanzminister in seinem privaten Bereich spricht, das weiß ich nicht, aber wenn zu befürchten steht, er macht es dort genauso wie hier im Parlament, dann schaut es nicht gut aus. Herr Finanzminister, vielleicht sollten Sie wirklich eine Um­schulung machen, aber bitte nicht – und damit komme ich zum Thema – eine des AMS! Davor kann ich nur warnen.


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Sie stellen sich her, Herr Finanzminister, und sagen: Noch nie wurde so viel für aktivie­rende Maßnahmen ausgegeben, wir haben das beste Ergebnis in der Republik! – Schauen Sie sich die Kurse an! Sie schauen sie sich nicht an, aber ich schaue mir schon manchmal an, wie die Situation hier ausschaut.

Die Qualität der Kursmaßnahmen beim AMS hat seit Jahren eindeutig abgenommen. Es kann nicht mehr Qualität angeboten werden, es wird nur mehr abgezielt auf Quanti­tät, auf kurze Kurse. Sie lesen – egal, in welcher Zeitung; es ist nicht nur die „Kronen Zeitung“, auch die lokalen Medien schreiben darüber –: Jugendliche werden in Kurse geschickt, die für sie völlig sinnlos sind. Trotzdem, es passiert. Das AMS kann es auch nicht anders machen. Das ist kein Vorwurf an das AMS, sondern ein Vorwurf an die Politik, die auf eine bestimmte krisenhafte Situation auf dem Arbeitsmarkt eigentlich nur mehr zynisch reagiert. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.) Die Leute sollen in Bewegung gehalten werden. Die Qualität der Maßnahmen ist völlig irrelevant. Das ist der eine Punkt, und damit habe ich ganz kurz das AMS gestreift.

Ich möchte aber eigentlich schon noch etwas sagen zu dem, was wir hier eigentlich nicht verhandeln. Mein Kollege Kogler hat schon darauf hingewiesen: Wo sind die Vorlagen zu dem, was in den letzten Tagen in der Öffentlichkeit bekannt wurde, aber hinter verschlossenen Türen verhandelt wird? Nicht im Parlament, nicht in der Bundes­regierung, sondern irgendwo zwischen den Landeshauptleuten, gestern in einem Vier-Augen-Gespräch zwischen Frau Haubner und Herrn Schüssel, da werden die großen Einigungen dieser Tage erzielt – oder auch nicht. Doch da kommen Sie her, Herr Bun­desminister, und sagen: Es finden sich in diesen Ergebnissen großartige strukturelle Elemente, die es bisher nicht gegeben hat! – Ja, so kann ich den Satz auch unter­schreiben: Es finden sich strukturelle Elemente (Abg. Kopf: Großartige!) in der Eini­gung zur Gesundheitsreform, die es bisher nicht gegeben hat! (Abg. Kopf: Groß­artige!) – Großartige. Danke, wunderbar! Wieder: Spitze, Nummer eins!

Was ist geschaffen worden? Eine furchtbare Struktur, eine absolut inakzeptable Struk­tur. Reden Sie mit den Wirtschaftsvertretern! Die werden Ihnen das ja hoffentlich sagen, Herr Kollege Kopf. Oder höre ich da nichts mehr von dieser Seite?

Gesundheitsagentur, Gesundheitsplattformen, Gremien in den Gesundheitsplattfor­men, wo sich die einen mit den anderen beraten müssen, Drittgremien, wo sie dann den Kompromiss schließen müssen – das ist ja alles nur mehr entsetzlich! Doch da geht der Finanzminister her und sagt: Großartige strukturelle Elemente sind neu ge­schaffen worden! – Das ist das Ergebnis dessen, was Sie hinter verschlossenen Türen verhandelt haben?! Das kann es doch nicht sein. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Im Budgetbegleitgesetz sind Passagen das Waffengesetz betreffend enthalten. Da wird eine Bestimmung über psychologische Eignung von Waffenträgern unter bestimm­ten Voraussetzungen gestrichen. Was das mit dem Budget zu tun hat, das müssen Sie mir erst erklären. Ich habe geschaut, was das mit dem Budget zu tun hat. Es ist bud­getmäßig nicht relevant. Insofern hat es etwas mit dem Budget zu tun und begleitet das Gesetz – spannend, nicht wahr?

Aber der eigentlich entscheidende Punkt oder einer der entscheidenden Punkte ist doch: Warum sagen Sie nichts zu dem, was sich bei den ÖBB tut? Da werden Vorstän­de neu bestellt, aber nicht nur das, sondern da sollen – nachdem Sie eine „großartige“ Struktur geschaffen haben, die die ÖBB auf Jahre hinaus manövrierunfähig macht, die die ÖBB nicht zukunftsfähig gemacht hat –, weil sich die Vorstände beziehungsweise die von der Politik gelenkten Vorstände offensichtlich nicht anders zu helfen wissen, Tausende Menschen in die Frühpension geschickt werden. – Budgetmäßig nicht rele­vant, Herr Bundesminister? Nicht relevant? Auch wenn es heuer nicht passiert, son-


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dern erst nächstes Jahr passieren soll, budgetmäßig nicht relevant? Höre ich da etwas von Ihrer Seite, außer dass Sie sagen: Wir wollen das nicht!? Höre ich etwas darüber, wie das Unternehmen ÖBB in Zukunft agieren könnte, welche Vorgaben Sie von die­sem Unternehmen verlangen, welche Ziele das Unternehmen ÖBB erfüllen sollte? – Nichts!

Höre ich von Ihrer Seite, Herr Bundesminister, etwas zum Thema Arbeiterkammerum­lage? Was passiert da? Interessant: Auch hinter verschlossenen Türen, ohne dass es hier diskutiert wird, wird ausgerechnet der Arbeiterkammer bei der geplanten Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage das Mitziehen gestrichen.

Niemand in Österreich zahlt gerne Steuern, aber gestatten Sie mir, bitte, eine Frage – der Kollege Kopf wird zuhören –: Die Wirtschaftskammer erzielt auch Beiträge, auch aus Lohnnebenkosten, egal wie Sie es titulieren. Ein, zwei oder drei Umlagen werden da eingehoben. (Abg. Mag. Scheucher-Pichler: Zwei!) Die Wirtschaftskammer hat die Taschen voller Geld, egal in welche Fachabteilung oder Sektion Sie hineinschauen! Die Wirtschaftskammer hat die Taschen voller Geld. Da wird nicht diskutiert darüber, dass man die Beiträge leicht absenken könnte (Abg. Ellmauer: Wurde bereits abge­senkt!), aber bei der Arbeiterkammer wird sehr wohl darüber diskutiert, Kollege Ell­mauer. Da frage ich mich, ob das mit einer etwas unbequemen Haltung der Arbeiter­kammer gegenüber manchen Regierungsvorlagen zusammenhängt.

Ich vermute, genau das ist der Punkt! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.) Sie wol­len eine wichtige Institution ... (Abg. Dr. Mitterlehner: Um 30 Prozent abgesenkt!) Herr Kollege Mitterlehner, ich bin nicht da, um der Wirtschaftskammer ihre Beiträge streitig zu machen. (Abg. Dr. Mitterlehner: Die wurden um 30 Prozent per Gesetz abgesenkt!)

Ja, aber: Von welchem Status haben Sie abgesenkt? Von einem so (eine entsprechen­de Handbewegung machend) hohen Status, Herr Kollege Mitterlehner. Aber die Arbei­terkammer hat 0,5 Prozent für zwei Millionen Menschen. (Abg. Dr. Fekter: Trotzdem eine gute Maßnahme!) 0,5 Prozent! Wir diskutieren hier nicht über die Beiträge. (Abg. Dr. Mitterlehner: Um 30 Prozent gesenkt!) Hat man mit Ihnen darüber gesprochen, Herr Kollege? Sind Sie einverstanden mit der Senkung der Arbeiterkammerumlage? Haben Sie etwas dazu zu sagen? – Dann sagen Sie es!

Man hat offensichtlich mit Ihnen genauso wenig gesprochen wie mit allen anderen Abgeordneten hier im Parlament. (Abg. Ellmauer: Schon lange gesenkt!) Letztendlich sollen es aber Sie, Herr Kollege Ellmauer, beschließen. (Abg. Ellmauer: Die Wirt­schaftskammer hat schon lange die Beiträge abgesenkt!) Sie werden dann vielleicht wieder mit dem Weihwasserkessel und mit dem Weihrauch herausgehen und sagen: Tolle Budgetpolitik! – Das kann es doch nicht gewesen sein, Herr Kollege Ellmauer. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

11.42

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Mitterlehner hat sich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. Herr Abgeordneter, Sie kennen die Geschäftsordnung: Sie haben 2 Minuten Zeit. Zunächst den zu berichtigenden und dann den berichtigten Sachverhalt. – Bitte.

 


11.43

Abgeordneter Dr. Reinhold Mitterlehner (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Öllinger hat behauptet, die Wirt­schaftskammer hätte die Taschen voller Geld. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Alle Or­gane und alle sonstigen Gruppierungen, Sektionen oder wie immer sie heißen, haben Sie gesagt.


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Ich stelle fest: Das ist absolut unrichtig! Wir haben drei Jahre hindurch das Budget nicht mehr ausgleichen können und haben auf gesetzlicher Basis, die Sie meines Wis­sens sogar mitbeschlossen haben (Abg. Dr. Glawischnig: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!), unsere Umlagen um 30 Prozent gesenkt. Das entspricht der Realität – und nicht die Polemik Ihrerseits! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

11.43

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Lichtenegger. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


11.44

Abgeordneter Elmar Lichtenegger (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Ich möchte ganz kurz auf die Ausführungen des Kollegen Öllinger eingehen, der von der Qualität des AMS beziehungsweise von der Qualität der Kurse des AMS gesprochen hat.

Das AMS arbeitet, glaube ich, speziell im Jugendbereich ganz gut. Das erste Mal seit langem ist bei der Jugendarbeitslosigkeit in Österreich ein Rückgang zu verzeichnen, und das ist, glaube ich, ein hervorragendes Ergebnis der Arbeit des AMS.

Noch etwas: Kollege Öllinger hat auch gesagt, er könne es nicht mehr hören, wenn wir sagen: Wir sind gut, wir sind auf dem Vormarsch, wir sind Erster, wir sind Zweiter in Europa! – Ich bin der Meinung, es klingt auf alle Fälle besser als das, was wir heute in der Früh gehört haben: Wir leben in einem Notstand, alles ist chaotisch, Kraut und Rüben, und den Universitäten geht es schlecht! – Da ist mir das Darstellen des Guten, das wir erreichen, wesentlich lieber.

Ich möchte mich ganz kurz mit dem Sportbudget auseinander setzen, weil das – glau­be ich – ein historisches Budget ist, ein historisches Ereignis, kann man ruhig sagen, ohne dass es pathetisch klingt. Denn: Was haben wir erreicht? Was haben wir ge­macht?

Es ist das erste Mal so, dass diese 3 Prozent Umsatzerlöse der österreichischen Lotte­rien, die in den österreichischen Sport einfließen, nicht mehr nach oben hin gedeckelt sind. Bis jetzt war es so, dass 3 Prozent der Umsatzerlöse der österreichischen Lotte­rien dem Sport zugute kamen, maximal etwa 36,7 Millionen. Jetzt ist es so, dass es 3 Prozent tatsächlich sind, und nach oben hin gibt es keine Deckelung.

Ich hätte es natürlich gerne gesehen, wenn alle Parteien im Sinne des Sports diesem Budgetbegleitgesetz zustimmen würden, aber leider bleibt es einmal mehr den Regie­rungsparteien vorbehalten, sich aktiv für den Sport einzusetzen, erstmals eine aktive Sportpolitik zu machen. (Abg. Öllinger: Na! Na bitte! – Zwischenruf des Abg. Dr. Matz­netter.) Die BSO hat es seit langem versucht, schon mit Ihren Kollegen, aber das ist in den letzten Jahren nicht gelungen. (Abg. Dr. Matznetter: Aber erst auf unseren Antrag hin!)

Wir machen hier wirklich Politik für den Sport, Politik für die Vereine. Es gibt das erste Mal mehr Geld für innovative Projekte, es gibt mehr Geld für die Dachverbände und für die Fachverbände. Es wird wirklich gezielt in strukturelle Maßnahmen investiert, weil einfach erstmals mehr Geld vorhanden ist.

Wir investieren auch in Großveranstaltungen. Österreich hat in den nächsten Jahren eine Reihe von Veranstaltungen zu absolvieren, und wir haben die Ehre, eine sehr große Anzahl von Großveranstaltungen in Österreich über die Bühne zu bringen. Unter anderem braucht man auch dafür dann wieder die Luftraumüberwachung, und wir sind sehr froh, dass diese gewährleistet sein wird.


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Wir investieren – und das ist meines Erachtens sehr wichtig nicht nur für den Leis­tungssport, sondern auch für den Breitensport – auch in mehr Ausbildung für die Trai­ner. Das haben wir in den letzten Jahren massiv vernachlässigt. Die Trainer sind aber unglaublich wichtig für den Nachwuchs, unglaublich wichtig, um eine Schnittstelle vom Verein zur Schule darzustellen, unglaublich wichtig dafür, wie viele junge Leute man für den Sport gewinnen und beim Sport auch behalten kann.

Weiters wird das Geld auch für präventive Maßnahmen verwendet; damit sind wir schon ein bisschen in der Gesundheitspolitik. Es ist aktive Vorsorgepolitik, die wir hier betreiben. Das Projekt „Fit für Österreich“ kennt mittlerweile wirklich schon jeder. Hier haben wir das erste Mal wirklich einen großen Budgetrahmen zur Verfügung. Dieses Projekt ist sehr erfolgreich angelaufen, und zwar für alle Altersschichten, von den „SportKids“ bis „Fit für 50 plus“. Der Staatssekretär ist mit seinem Bus fleißig in Öster­reich unterwegs und informiert die Leute über ihren Gesundheitszustand beziehungs­weise darüber, was sie tun können, um diesen zu verbessern, was sie tun können, um ihre Gesundheit langfristig zu erhalten.

Wir haben dafür gesorgt, dass im Budgetbegleitgesetz das Geld, das für die erwähnten Maßnahmen gebraucht wird, auch tatsächlich vorhanden ist.

Weiters gibt es heuer auch eine große Ehrung. 2004 ist ja das Jahr der Freiwilligen im Sport. Ohne Freiwillige – das muss man auch sagen, so sehr ich für eine Professionali­sierung im Sport bin – geht es im Sport eigentlich nicht. Ihnen wollen wir auch heuer mit einer großen Gala danken. Das wird, glaube ich, eine tolle Veranstaltung werden.

Die Vereine mit ihren Funktionären, mit ihren Trainern haben in Österreich eine wich­tige sozialpädagogische Aufgabe. Sie sind eine Schnittstelle zwischen Sport und Schu­le – gerade in Zeiten, in denen wir immer wieder mit der Drogenproblematik konfron­tiert sind; leider mussten wir gerade heute von Traiskirchen diesbezüglich etwas hören.

Der Sport kann wirklich ein Stück dazu beitragen, dass solche Dinge weniger häufig geschehen, weil der Sport jungen Leute, die Aufgaben in ihrem Leben suchen, ent­sprechende Aufgaben bieten kann.

Ich finde es wirklich sehr schade, dass dieses Budgetbegleitgesetz nicht die Zustim­mung aller Parteien findet.

Wir werden heute noch einen Antrag einbringen, wonach es ab 2007 noch mehr Geld für die Dachverbände geben soll. Dazu wird, glaube ich, ein Kollege einen entspre­chenden Antrag einbringen, aber leider wird wahrscheinlich auch dieser keine breite Zustimmung finden. Das finde ich sehr schade, weil ich glaube, der Sport hätte es sich verdient.

Wir versuchen seit geraumer Zeit, Aktivität und Schwung in den österreichischen Sport, in den organisierten Sport, in den Breitensport und in den Gesundensport zu bringen. Das gelingt uns auch, und ich hoffe, dass wir in Zukunft noch breitere Zustimmung fin­den und dass es mit dem Budget auch weiterhin nach oben geht, vorausgesetzt – und dafür haben wir die gesetzliche Möglichkeit geschaffen –, dass das Glücksspiel und die Lotto- und Toto-Gesellschaft ihre Umsätze weiterhin vergrößern. (Beifall bei den Frei­heitlichen.)

11.50

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Mag. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


11.50

Abgeordneter Mag. Johann Moser (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister Grasser nützt die Budgetbegleit-


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gesetze für Budgetkosmetik, und dafür ist ihm wirklich nichts zu schlecht. Herr Minister! Sie „verscherbeln“ gemeinnützige Wohnbaugesellschaften, Sie „verscherbeln“ Entwick­lungsgesellschaften in der Obersteiermark, die hervorragende Arbeit geleistet haben, Sie tauschen bei den Bundesforsten eine Einmal-Dividende von 100 Millionen gegen die Übernahme von Pensionsverpflichtungen. – Das ist Budgetkosmetik, und dagegen wehren wir uns ganz entschieden! (Beifall bei der SPÖ.)

Aber, Herr Minister, der Gipfel ist, dass Sie österreichische Kernindustrie verschleu­dern. Ich habe mir das ausgerechnet: Die drei Beteiligungen von voestalpine, Böhler-Uddeholm und der VA Tech wurden im Vorjahr verkauft. In der Zwischenzeit ... (Abg. Großruck: Wer hat denn die VA Tech verkauft? Das war der rote Betriebsrat! Der Streicher! Die SPÖ!) 9 Prozent, Kollege! 9 Prozent im Vorjahr! 8. August! Lesen Sie nach!

Allein diese Teile – diese drei Beteiligungsverkäufe! – würden heute 230 Millionen € mehr bringen. – Das ist Ihre Politik des Verschleuderns, Herr Minister!

Jetzt komme ich zum dramatischen neuen Fall: Dieser neue Fall der VA Tech – die restlichen 15 Prozent –, das ist eine neue Qualität. Diese „Qualität“ ist das Kennzei­chen dieser Bundesregierung! Da führt die Bundesregierung den größten österreichi­schen Technologiekonzern auf die Schlachtbank. Dieser Konzern wird zum Filetieren freigegeben. – Dagegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, müssen wir uns wehren! (Beifall und Bravorufe bei der SPÖ.)

Sie schwächen mit dieser Vorgangsweise bezüglich VA Tech das ÖIAG-Gesetz: Es werden hier Standorte massiv bedroht, es wird die Börse geschwächt, und es sind Tausende Arbeitsplätze gefährdet. – Das ist die Dramatik der letzten beiden Tage in diesem Zusammenhang.

Jetzt gibt es noch eine neue „Qualität“, nämlich: Es wird in diesem Land plötzlich salon­fähig, nicht die Wahrheit zu sagen. So hat gestern der renommierte Generaldirektor von Siemens Austria, Hochleitner, gesagt: In einem Punkt habe ich nicht ganz die Wahrheit gesagt, das betrifft das Interesse an der VA Tech! – Noch vor zwei Monaten wurde öffentlich diskutiert, und er hat gesagt, er habe kein Interesse. Jetzt sagt ein renommierter Generaldirektor in Österreich, er habe in einem Punkt nicht die Wahrheit gesagt!

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist eine dramatische Zuspitzung der Dinge in Richtung einer Demokratiegefährdung!

Auch Kovats hat noch vor drei Wochen gesagt, er werde nicht verkaufen, er werde Großaktionärbleiben. – Wenn das überhand nimmt, dann sehe ich die Demokratie in Österreich nachhaltig gefährdet! (Abg. Dr. Stummvoll: Demokratie gefährdet? – Zwi­schenrufe des Abg. Kopf.) – Warte, ich komme schon dazu! Ich komme dazu!

Hochleitner hat auch gesagt, dass er den gesamten Deal mit wichtigen Vertretern der österreichischen Politik vorher abgesprochen hat. Es gibt Indizien, dass vom Bundes­kanzleramt in der Übernahmekommission diesbezüglich interveniert wurde. Wenn das der Fall ist, dann muss man sich wirklich fragen, in welcher Republik wir leben, und es ist wirklich alles zu unternehmen, um dagegen aufzutreten. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch ein Indiz: Kovats hat in diesem chaoti­schen Umfeld, in diesem legistisch und politisch chaotischen Umfeld die Republik und die ÖIAG und damit Finanzminister Grasser vorgeführt. Er hat innerhalb von eineinhalb Jahren 80 Millionen € – das ist 1 Milliarde Schilling – mit VA Tech-Aktien an der Börse gewonnen, und in der gleichen Zeit hat die ÖIAG 40 Millionen € verloren. – Also, das geht auf Kosten der österreichischen Steuerzahler, das geht auf Kosten der österreichi­schen Arbeitsplätze!


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich wollte wirklich noch einmal deutlich machen, was in dieser Republik an Verschleuderung vor sich geht.

Ein Punkt noch: Man kann natürlich die armen Arbeiter nicht im Stich lassen, die Arbei­terinnen und Arbeiter an diesen Standorten, die um ihren täglichen Job wirklich bangen müssen; in Weiz besonders. Während die Unternehmen – die Großunternehmen; ich sage: wenige Großunternehmen – durch die steuerlichen Begünstigungen dieser Bun­desregierung im Geld schwimmen, haben Tausende Menschen an ihren Arbeitsplätzen Sorge, nicht mehr weiter beschäftigt zu werden.

Daher fordern wir die Bundesregierung auf, die ÖIAG auf, ihren Anteil bei der VA Tech zu behalten und sofort eine 10-prozentige Mitarbeiterstiftung zu unterstützen, damit hier ein österreichischer Kernaktionär bestehen bleibt. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.55

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Kurzbauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abge­ordneter.

 


11.55

Abgeordneter Johann Kurzbauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Österreich ist ein Musterland einer erfolgreichen Wirtschafts- und Budgetpolitik. Jetzt wird Herr Kollege Öllinger fra­gen, wie ich eigentlich auf diese Aussage komme, und er wird wieder sagen, wir wür­den uns beweihräuchern. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Herr Kollege Öllinger, Sie haben auch gemeint: Schauen Sie sich die Kurse an! – Ich weiß schon, Sie haben gemeint: die Kurse des AMS. Ich sage jetzt: Schauen Sie sich die Kurse an – und zwar die Aktienkurse des ATX! (Abg. Öllinger: Schauen Sie sich die Kurse ein Jahr vorher an!) Beispielsweise der ATX-Kurs Oktober 2002: 1 000, der ATX-Kurs Anfang November 2004 – Sie hören richtig! –: 2 175. – Das heißt, ge­schätzte Damen und Herren, unsere Unternehmen, die österreichischen Unternehmen, sind in dieser Zeit doppelt so viel wert geworden, sie verzeichneten eine Steigerung von 117 Prozent! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Ruf bei der SPÖ: Und was ist mit den Arbeitslosen?)

Geschätzte Damen und Herren! Das Motto „Aufschwung durch Entlastung“ setzt sich auch im Budget 2005 fort und beruht auf vier Säulen:

Das ist erstens der ausgeglichene Haushalt über den Konjunkturzyklus. Ein Beispiel: Das durchschnittliche Budgetdefizit von 1977 bis 1999 – 22 Jahre! – betrug minus 3,1 Prozent; ab dem Jahr 2000 – seit der neuen Bundesregierung –, inklusive des Vor­anschlages 2005, sind es 0,95 Prozent. – Der Vergleich macht uns sicher, geschätzte Damen und Herren!

Oder: die Abgabenquote – eine Reduzierung auf 41,7 Prozent.

Oder – die dritte Säule –: die Erhöhung der Mittel für Zukunftsinvestitionen. Da auch eine Zahl: Die Gesamtsumme dessen, was in Forschung und Entwicklung investiert wurde, ist mehr als doppelt so hoch wie im Jahr 1994. Damals waren es rund 2,5 Mil­liarden im Budget, 2004 sind es 5,3 Milliarden.

Letztlich die vierte Säule: die Weiterführung der Reform in der öffentlichen Verwaltung.

Geschätzte Damen und Herren! Der Ministerrat hat im Jahr 2002 beschlossen, eine einheitliche Kosten- und Leistungsrechnung in allen Zentralstellen des Bundes einzu­führen, und nach mittlerweile zweijähriger Probezeit wird in diesem Gesetzesantrag


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jetzt beschlossen, einheitliche Kosten- und Leistungsrechnungen in allen Zentralstellen des Bundes verpflichtend einzuführen.

Diese Ergebnisse sind natürlich besonders wichtig, um einerseits ressorteigene, ande­rerseits ressortübergreifende Informationen zu liefen, um darauf aufbauend dann eine Kostenträger-Rechnung zu erstellen. Es geht hier vorwiegend um Budget- und Perso­nal-Controlling, Leistungs-Controlling, Kennzahlenvergleiche, Benchmarking, Auswer­tungen – also viele, viele Möglichkeiten mit dem Ziel der Bereitstellung von aktuellen und strukturierten Informationen zur Budgetsteuerung, also Informationen und Grund­lagen zur Straffung der Organisationsstrukturen, Verbesserung der Qualität der Stan­dards und Aufgabenplanung bei gleichzeitiger Reduzierung des Stellenplanes.

Geschätzte Damen und Herren! Allein diese Gesetzesmaterie sichert, dass die Verwal­tungsreform erfolgreich weitergeführt wird.

Ein anderer Bereich dieses Budgetbegleitgesetzes betrifft die Änderung des Bundes­forstegesetzes. 1997 wurde die Österreichische Bundesforste AG errichtet. Hier geht es im Wesentlichen um die Pensionsanwartschaften. Der Großteil dieser Pensions­anwartschaften wurde bereits im Jahr 1999 auf Grund des Übertrittes der meisten ehe­maligen Mitarbeiter der Bundesforste in den neuen Kollektivvertrag eingebracht, oder sie wurden letztlich im Jahr 2000 im Rahmen eines Sozialplanes abgefunden.

Nunmehr, geschätzte Damen und Herren, geht es um eine klare Regelung zwischen dem Bund auf der einen Seite und der Österreichischen Bundesforste AG auf der an­deren Seite bezüglich der verbleibenden Pensionsverpflichtungen, indem der Bund die von der Gesellschaft getragenen Pensionsversicherungen übernimmt. Der Vorteil ist, dass die Aufsplitterung der pensionsrechtlichen Vollziehungskompetenz beseitigt wird. Als Gegenleistung hat die Österreichische Bundesforste AG einen Beitrag von 100 Mil­lionen € einzubringen.

Geschätzte Damen und Herren! Der Weg für eine weiterhin gesunde und erfolgreiche Budgetpolitik dieser Bundesregierung ist vorgezeichnet! (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)

12.01

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeord­nete Mandak zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Frau Ab­geordnete.

 


12.01

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Kurzbauer, es freut mich ja, dass es Sie freut, dass die Kurse des ATX steigen. Das heißt aber nichts anderes, als dass damit der Besitzanteil und die Ein­künfte aus Finanzvermögen in Österreich steigen. Die Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher, denen Sie jetzt „großartig“ zwei Prozent Steigerung – nach acht Jahren – als Almosen geben, die haben von den Steigerungen des ATX nichts! (Abg. Heinzl: Die Arbeitslosen auch nicht!) – Diese Zusammenhänge sollten Sie einmal sehen. Es geht nicht nur darum, dass die Wirtschaft floriert, sondern es ist auch die Frage, wer davon profitieren kann und wem das zugute kommt, und da würden wir andere Prioritäten setzen, als Sie das derzeit in Ihrer Regierung tun. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Gradwohl.)

Kollege Lichtenegger hat den Sport wieder als eine mögliche Form der Drogenpräven­tion angepriesen, und er hat auch auf Traiskirchen hingewiesen. Das unterstreichen wir gerne, dass der Sport ein wichtiges Mittel ist. Ich bin nur der Überzeugung, dass so­wohl die Möglichkeit, arbeiten zu dürfen und arbeiten zu können, als auch die Möglich­keit einer menschenwürdigen Unterbringung mindestens genauso wichtig sind wie der


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Sport, wenn es darum geht, Menschen vom Drogenkonsum abzuhalten. Auch da sollte man fragen, ob man nicht andere Prioritäten zu setzen hat. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Heinzl.)

Ich habe mir die Budgetbegleitgesetze aus der Sicht der Familiensprecherin ange­schaut. Frau Staatssekretärin Haubner hat ja in den entsprechenden Ausschüssen wieder festgestellt, dass die Politik für Familien ein wichtiges Anliegen der Regierung ist. Wir müssen alles investieren, um für jüngere Menschen Familie lebbar und leistbar zu machen, hat sie dort gesagt. Da frage ich mich: Wie sorgfältig gehen Sie denn bei der Budgetierung in diesem Bereich um?

Der Löwenanteil des Budgets schlechthin in familienpolitischen Fragen ist der FLAF, der Familienlastenausgleichsfonds. Da waren die Ausgaben im Jahr 1999 noch 7,33 Prozent des Budgets; jetzt liegen sie bei 8,74 Prozent. Das ist eine Steigerung von 1,6 Milliarden €, die hauptsächlich auf das Kinderbetreuungsgeld zurückzuführen ist.

Nun kann man sagen: Das Kinderbetreuungsgeld wollten wir einführen, das wollten wir gerne haben, und das haben wir daher gemacht. – Aber Sie haben sich nicht überlegt, wie Sie das überhaupt finanzieren, denn der FLAF ist mittlerweile leer geräumt, ist aus­geblutet. Aber nicht nur der FLAF, sondern auch der Reservefonds, der hinter dem FLAF steht, ist leer. Das heißt, er hat ein „Vermögen“ – unter Anführungszeichen – von 935 Millionen, aber das ist kein Vermögen, sondern das ist ein Minus! Es klafft ein riesiges Loch in diesem Bereich, in dem es darum geht, Leistungen für Familien sicher­zustellen. Also von einem „Fonds“ kann in diesem Bereich schon lange keine Rede mehr sein, sondern Sie haben eine riesige Grube gegraben, wo Sie jetzt jedes Jahr nach und nach hineinschaufeln und versuchen, das irgendwie auszugleichen. Aber von einem Familienlastenausgleichsfonds kann schon lange nicht mehr gesprochen wer­den!

Was tun Sie jetzt im Budgetbegleitgesetz? – Sie gehen her und ziehen aus diesem ohnedies schon so leer geräumten FLAF 20 Millionen € ab: als „Verwaltungsaufwand bei Vollziehung dieses Bundesgesetzes“, also für die Abwicklung der Familienbei­hilfe. – Das heißt, aus diesem Fonds nehmen Sie 20 Millionen € und geben diese den Finanzämtern, damit sie etwas tun, was ihre ureigenste Aufgabe ist (Staatssekretär Dr. Finz: Das ist keine ...!), nämlich für die Verteilung der Familienbeihilfe zu sorgen. (Staatssekretär Dr. Finz: Das ist keine Kernaufgabe eines Finanzamts!) – Natürlich ist das eine Kernaufgabe der Finanzämter! – Dann gehen Sie her und räumen aus diesem leer geräumten Topf zusätzlich Gelder aus, die Sie der Niederösterreichischen Ge­bietskrankenkasse dafür zahlen müssen, dass sie das Kinderbetreuungsgeld auszahlt und die gesamte Abwicklung in diesem Bereich ermöglicht.

Das heißt, zuerst verabschieden Sie sich von Kernaufgaben des Staates – es handelt sich hier eindeutig um eine Aufgabe, die Bundesaufgabe ist! – und übergeben das jemand anderem, und die Kosten dafür nehmen Sie aus diesem leeren Fonds heraus. Dann sind Sie noch ganz stolz und sagen: Wir bauen immer mehr Personal ab, wir haben immer weniger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter! – Nun, wenn Sie die Aufgaben, die als Staatsaufgaben eigentlich unsere Aufgaben sind, andere tun lassen, dann kann man das leicht so machen, wenn Sie das Geld noch dazu von diesem ohnehin defizitä­ren Topf nehmen.

Der dritte Punkt sind 14 Millionen, die Sie als Ausgleichszahlungen für Fördermaßnah­men nach dem Studienförderungsgesetz nehmen. Das heißt, auf der einen Seite füh­ren Sie Studiengebühren ein, holen sich dort Finanzmittel hinein, und auf der anderen Seite finanzieren Sie dann wieder Fördermaßnahmen aus dem Bereich des FLAF, damit hier Löcher gestopft werden, die Sie zuerst selbst in anderen Bereichen graben.


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Herr Staatssekretär in Vertretung des Herrn Finanzministers! So kann man keine Bud­getbegleitgesetze erstellen! So kann man keine seriöse Budgetpolitik für Familien machen! Das ist nicht in unserem Sinn. Solchen Maßnahmen werden wir sicher nicht zustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.07

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Rosen­kranz zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte Frau Abgeordnete.

 


12.07

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Mandak! Es ist eine positive Sache, wenn aus dem Familienlastenausgleichsfonds jetzt mehr Geld ausgeschüttet wird als noch 1999. (Abg. Mandak: Es ist ja nichts mehr drinnen! – Abg. Öllinger: Wenn aber nichts drin­nen ist! – Abg. Gradwohl: Da muss man es haben, damit man es ausschütten kann!) Das Kinderbetreuungsgeld, auch im Vollausbau, ist finanziell abgesichert. Es war im­mer ein großes Ärgernis früherer Regierungen, dass im Familienlastenausgleichsfonds immer mehr – auf Grund der niedrigen Geburtenzahlen – Geld ... (Abg. Silhavy: Aber das ist ein ungedeckter Scheck, Frau Rosenkranz!) Nein, das habt ihr schon gesagt, bevor wir es eingeführt haben! (Abg. Silhavy: Und das hat sich auch bewahrheitet!) Das Kinderbetreuungsgeld funktioniert, und der Scheck ist gedeckt!

Was Sie damals gesagt haben, hat sich überhaupt nicht bewahrheitet. Jeder, der das Kinderbetreuungsgeld beantragt, bekommt es! (Abg. Silhavy: Sie machen dafür Schulden! Sie machen Schulden für die Zukunft!) Aber es war ein Ärgernis vor allem der sozialistisch dominierten Regierungen, dass Geld, das im FLAF bedauerlicherwei­se übrig geblieben ist – denn man hätte ja mehr ausschütten können; gerade wenn die Kinderzahlen sinken, wäre es auch notwendig gewesen, das zu tun –, immer wieder als schlichter Puffer für das Budget missbraucht worden ist, herausgenommen worden ist. Am Anfang hat man ja noch denken können, irgendwann werde es zurückkommen. Das war aber nie der Fall. (Abg. Öllinger: Jetzt ist es umgekehrt!) – Es ist gut, dass die Gelder aus dem FLAF ausgeschüttet werden!

Nun aber ein Wort zu der in dieser Debatte bereits mehrmals angezogenen Gesund­heitsreform und zum Finanzausgleich. – Mit Verwunderung, Herr Abgeordneter Dara­bos, habe ich Ihre berechtigte – aber von Ihrer Seite hat es mich verwundert – Klage darüber gehört, dass nun, einnahmenseitig verursacht, Erhöhungen der Beiträge und der Selbstbehalte im Raum stehen. Ich will jetzt nicht damit anfangen, dass es ja Sie waren, die in den neunziger Jahren, in Ihrer Regierungszeit, Selbstbehalte eingeführt haben. Aber haben Sie Ihre berechtigte Ablehnung von neuen Belastungen bereits bei Ihren Landespolitikern deponiert? Haben Sie dort schon einmal argumentiert? Haben Sie das Häupl, Rieder, Burgstaller gesagt?

Allein am letzten Samstag haben die Landespolitiker, vor allem auch Ihrer Partei, nicht den geringsten Zweifel daran gelassen, dass sie nicht im Traum daran denken, die notwendigen Strukturreformen zu machen, wenn nicht schlicht und einfach mehr Geld kommt – so etwa die „kleine Summe“ von 305 Millionen €.

Wie sind immer der Meinung gewesen: Strukturreformen sind zu machen! So ganz nichts, Herr Abgeordneter Öllinger, ist das nicht. Wir wissen, dass im Gesundheitswe­sen ein ganz großer Kostensteigerungsfaktor darin liegt (Abg. Öllinger: Sind Sie auch für die Agentur? Sie waren ja vorige Woche noch dagegen!), dass die beiden Be­reiche – der stationäre und der niedergelassene – nicht vernetzt sind. Das sagt jeder, und jeder weiß auch, dass es, bevor das nicht zusammengeführt wird, ganz bestimmt nicht zu einer Effizienzsteigerung kommen wird.


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Bei dieser Strukturreform liegt nunmehr der Vorschlag auf dem Tisch – und soviel man hört, ist er, wenn das zusätzliche Geld kommt, auch akzeptiert –, dass erstmalig we­nigstens eine gemeinsame Planung erfolgt und dass es vernünftige Absprachen geben muss. Das wurde bis dato nicht einmal angestrebt! Ich halte das für einen guten, längst notwendigen Schritt – jetzt ist er gesetzt worden.

Wir waren aber immer auch der Meinung, man sollte das Pferd nicht beim Schwanz aufzäumen, sondern zuerst die notwendigen Strukturreformen machen – und nicht, so wie es jetzt verlangt wird, neue Mittel in ein nicht effizientes System leiten. Gerade unser Klubobmann hat das zuletzt am Sonntag in der „Pressestunde“ wirklich sehr wacker verteidigt und dargestellt, und für uns ist diese Sache auch wirklich noch nicht erledigt. Es sind nämlich Einsparungen möglich! Das könnte man gerade in Wien sehr gut argumentieren, man muss nur einmal den Vergleich zwischen öffentlichen Spitälern und Ordensspitälern ziehen. Da kann man sehen, dass in den Ordensspitälern medi­zinisch höchste Qualität geboten wird, der Standard der pflegerischen Leistungen, der Betreuung ist über jede Kritik erhaben – menschlich, human einwandfrei –, und das alles zu wesentlich günstigeren Kosten! Diesen Vergleich könnte man gerade in Wien gut anführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ! Was Sie hier verfolgen, ist eine Doppelstra­tegie: Ihre Landespolitiker schinden sich mit der Drohung, sich jeder Strukturreform zu verweigern, zusätzliche Mittel heraus und verursachen damit die Debatte über zusätz­liche Einnahmen und Erhöhungen – und Sie beklagen das lauthals, nach der Devise: Haltet den Dieb! – Vernünftiger wäre es, sich hier ernsthaft zu Strukturreformen zu bekennen und das auch gegenüber der Landespolitik zu vertreten und durchzusetzen. Das wäre etwas, was die Patienten schont und womit nicht Politik auf dem Rücken der Patienten ausgetragen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

12.11

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Silhavy zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.11

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Frau Kollegin Rosenkranz, Ihr Beispiel betreffend Ordensspitäler ist sehr interes­sant, es ist allerdings an die falsche Adresse gerichtet: In der Steiermark fehlen die Gelder für die Ordensspitäler, weil die ÖVP-Landesrätin diese nicht hergeben will! – So einfach ist das. Also wenden Sie sich in dieser Frage an Ihren Koalitionspartner! Da wären Sie an der richtigen Adresse. (Beifall bei der SPÖ.)

Bedauerlicherweise ist der Herr Bundesminister für Finanzen nicht mehr da. Er hat gemeint, Sie wären lernfähig, es gäbe diesmal ein dünnes Budgetbegleitgesetz. Es ist richtig, dass das Budgetbegleitgesetz relativ dünn ausgefallen ist. Dass Sie gelernt haben, bezweifle ich aber, denn wesentliche Maßnahmen, die Sie vorhaben, versu­chen Sie nunmehr über den Finanzausgleich, über Artikel-15a-Vereinbarungen zu re­geln, statt sie hier in diesem Hohen Hause einer Diskussion zu unterziehen. Aber das wird ja einen Grund haben. Frau Bundesministerin Rauch-Kallat war nämlich in der Budgetdebatte sehr offen: Sie hat dort ganz klar gesagt, man müsse eben manchmal Druck machen, um Reformen durchzusetzen.

„Druck machen“ – höflich ausgedrückt! Es gibt andere Worte dafür, diese will ich aber nicht in den Mund nehmen, denn sonst würde ich mir wahrscheinlich einen Ordnungs­ruf einhandeln. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Es genügt ja schon, dass Sie so was denken, was ordnungsrufverdächtig ist!) Aber ich glaube, Sie können sich alle vorstellen, was man unter „Druck machen“ versteht – das hat irgendwie etwas mit „Presse“, mit „pres-


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sen“ zu tun, und ich denke, es ist schon beachtlich, wenn eine Bundesministerin das in einer Ausschussdebatte so öffentlich zugibt.

Das, meine Damen und Herren, sollte Ihnen zu denken geben: Es geht darum, dass notwendige Gelder von dieser Bundesregierung nur unter gewissen Rahmenbedingun­gen zur Verfügung gestellt werden sollen, die sozusagen das Druckmachen bedeu­ten. – Das kann ja wohl in einem Rechtsstaat nicht der richtige Weg sein!

Aber es ist auch kein Wunder, warum Sie diesen Weg gewählt haben. Die Frau Bun­desministerin hat sich mit ihren Vorschlägen überall nur Kritik eingeheimst – ich will es höflich formulieren – und hat gewusst: Irgendwie findet sie keine Mehrheiten, sie bleibt alleine – und die Gesundheitspolitik leider Gottes mit ihr – im Regen stehen. Daher hat sie offensichtlich diesen Weg gewählt.

Ich muss Ihnen noch einmal sagen: Es ist der falsche Weg! Wir wollen eine Gesund­heitsversorgung und eine Gesundheitspolitik, die in die Zukunft gerichtet und an zu­kunftsweisenden Dingen orientiert sind. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr interessant waren auch die Ausführungen des Erstredners der ÖVP, nämlich des Kollegen Auer, der hier von einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik gesprochen hat. Jetzt weiß ich nicht, von welchem Land Herr Kollege Auer gesprochen hat. (Abg. Mag. Tancsits: Nicht von Deutschland!) Seitdem Sie an der Bundesregierung sind, steigen permanent die Arbeitslosenzahlen! Wir hatten im Oktober die höchsten Arbeits­losenzahlen seit 20 Jahren zu verzeichnen – und Sie reden von einer erfolgreichen Arbeitsmarktpolitik?! – Schämen sollten Sie sich dafür! (Beifall bei der SPÖ. – Zwi­schenruf der Abg. Steibl.)

Der Herr Bundesminister sagt selbst und gibt es ja auch immer zu, dass die Entwick­lung keine gute ist, dass sie nicht erfolgreich ist. Aber er macht nichts dagegen! Jedes Jahr haben wir hier dasselbe Theater, wenn es um die Lehrlinge geht. Die Lehrlings­quote bei den Geburtenjahrgängen war im Jahr 2000 noch 44 Prozent. Sie haben es innerhalb dieser kurzen Zeit geschafft, sie auf 40 Prozent abzusenken! (Abg. Dr. Bri­nek: Sie wollen doch immer mehr ... haben! Wie geht denn das zusammen, Frau Kolle­gin? Sie müssen sich entscheiden, was Sie wollen! Die SPÖ weiß nicht, was sie will!)

Weil wir jedes Jahr darüber diskutieren müssen, wie man den Jugendlichen überhaupt eine Zukunft gibt – denn Sie geben sie ihnen von selbst nicht –, bringen wir heute einen Entschließungsantrag zum Thema Lehrlingsausbildung ein, der Ihnen die Mög­lichkeit geben soll, etwas für die Jugend zu tun. Wir wissen, was wir wollen! Wir machen konstruktive Vorschläge, nur: Sie haben beide Ohren zu. Sie wollen es offen­sichtlich nicht wahrnehmen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie werden dann bei der Abstimmung gleich die Möglichkeit haben, unter Beweis zu stellen, ob Sie für die Jugend etwas tun wollen oder nicht.

Ich bringe folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl und KollegInnen betreffend Einführung eines Lastenausgleichs

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wird aufgefordert, dem Nationalrat unver­züglich eine Regierungsvorlage zur Beschlussfassung zu übermitteln, in der gemein­sam mit den Sozialpartnern ein Modell des Lastenausgleichs zur Lehrlingsausbildung auf gesetzlicher Ebene erarbeitet wird, das für alle Betriebe in Österreich gilt. Alle Be-


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triebe sollen einen finanziellen Beitrag (Umlage) leisten; die Betriebe sowie die überbe­trieblichen Ausbildungseinrichtungen, die tatsächlich eine qualitativ hochwertige Lehr­lingsausbildung anbieten, sollen finanzielle Mittel erhalten. Dabei sind auch Möglich­keiten der Einbeziehung öffentlicher Mittel zu prüfen. Ein solcher Lastenausgleich soll Betriebe anregen, erstmals Lehrlinge auszubilden beziehungsweise mehr Lehrlinge als bisher und auch in neuen, zukunftsträchtigen Lehrberufen auszubilden. Darüber hinaus soll die Qualität der Ausbildung gefördert werden; so soll zum Beispiel besonders honoriert werden, wenn die Qualifikationen über das Berufsbild hinaus vermittelt werden oder eine Weiterbildung der Ausbilder/innen erfolgt.“

*****

Meine Damen und Herren von ÖVP und FPÖ, Sie können nun zeigen, ob Sie wirklich gewillt sind, der Jugend auch eine Zukunft zu geben – oder ob Sie nur Maßnahmen zu Lasten der Jugend beschließen, wie Sie es mit Ihren Pensionsreformen derzeit in Per­manenz tun. (Beifall bei der SPÖ.)

12.16

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Riepl, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt, wurde ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Als Nächste ist Frau Abgeordnete Machne zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


12.17

Abgeordnete Helga Machne (ÖVP): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gestatten Sie mir als Ob­frau des Gesundheits- und Sozialsprengels Lienz einige Gedanken zum Bundespflege­geldgesetz. Dieses und die entsprechenden Gesetze der Länder sind mit 1. Juli 1993 in Kraft getreten und brachten eine völlige Neuordnung der Pflegevorsorge in Öster­reich. Wer Pflege braucht, soll sich diese möglichst rasch und nach seinen Bedürfnis­sen selbst organisieren können. Dazu trägt das Pflegegeld bei, und es war und ist an und für sich eine großartige Sache für unsere älteren Menschen.

Mit 1. Jänner 2005 ist nun eine Valorisierung des Pflegegeldes um zwei Prozent vorge­sehen. In Anbetracht der doch knappen Budgetmittel ist es meiner Meinung nach eine anerkennenswerte Leistung des Bundes, sich für diese Erhöhung zu entschließen. Wie wir alle wissen, werden die Menschen immer älter und wird die Lebenserwartung immer höher, und deshalb werden auch in Zukunft die ambulanten Dienste eine immer größere Rolle spielen und eine größere Bedeutung haben. Das Pflegegeld stellt eine zweckgebundene Leistung zur Abdeckung der pflegebedingten Mehraufwendungen dar und ist keine Einkommenserhöhung. Da die tatsächlichen Kosten für die Pflege das gebührende Pflegegeld in den meisten Fällen übersteigen, kann das nur als pauscha­lierter Beitrag zu den Kosten der erforderlichen Pflege verstanden werden. Es ermög­licht aber doch sehr vielen Menschen eine gewisse Unabhängigkeit und einen längeren Verbleib in der gewohnten Umgebung.

Wir müssen auch jene Menschen unterstützen, die es unseren älteren und pflegebe­dürftigen Mitbürgern ermöglichen, zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Die zweiprozentige Erhöhung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Für viele ältere Menschen ist es besonders wichtig – und hier spreche ich aus eigener Erfahrung mit einer 94-jährigen Mutter –, in den eigenen vier Wänden gepflegt zu werden. Eine sehr große Verantwortung liegt hier bei den pflegenden Familien und insbesondere bei den Frauen. Nun wird ja auch die Zeit, in der Familienangehörige gepflegt werden, bei


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den Pensionszeiten angerechnet, genauso wie die Kinderbetreuung, was natürlich vielen Frauen zu einer Pension verhilft. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Neudeck.)

Eine positive Veränderung beschließen wir auch bei der Pflege von behinderten Perso­nen. Hier ist eine Verlängerung der Zuschüsse von 30 auf 40 Jahre vorgesehen.

Meine Damen und Herren! Das ist die verantwortungsvolle Sozialpolitik dieser Bun­desregierung, und dafür bedanke ich mich. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

12.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.20

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Herr Bundesminister Grasser, der jetzt hoffentlich beim Schnitzelessen ist, damit er sich sozusagen irgendwie stärkt, weil das, was er heute bisher geliefert hat, ja wenig erleuchtend war (Abg. Neudeck: Wir sind ja nicht in der Kirche!), hat heute – darauf möchte ich verweisen – seinen Appell in den Raum gestellt, man möge doch seriös und sachlich bleiben. (Abg. Dr. Brinek: ... Schweinsbraten!)

Meine Damen und Herren, „seriös und sachlich“: Offensichtlich hat der Herr Bundes­minister heute sich selbst gemeint (Abg. Neudeck: Sind Sie auch ein bisschen verdun­kelt? – weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen), weil er ja letztens in einer völlig überzogenen Budgetrede davon gesprochen hat, die Quadratur des Krei­ses geschafft zu haben. Davon kann natürlich absolut nicht gesprochen werden! (Abg. Neudeck: Haben Sie es nachgerechnet?) Wir haben heute in der Aktuellen Stunde auch gehört, was im Bereich Wissenschaften, was im Bereich Universitäten für ein Handlungsbedarf vorhanden wäre. Aber da sind in diesem Budget aus unserer Sicht überhaupt keine Signale gegeben. (Beifall bei den Grünen.)

Ich möchte auf zwei Bereiche dieser Begleitgesetze eingehen, einerseits auf die Sied­lungswasserwirtschaft, andererseits auf die Bundesforstegesetz-Novelle.

Meine Damen und Herren! Im Bereich der Siedlungswasserwirtschaft besteht doch ein Reformstau, der schon seit Jahren bekannt ist, ein Reformstau insofern, als wir im Kanalisationsbereich bereits eine Anschlussquote von 86 Prozent haben, also eine hohe Anschlussquote, aber das mögliche Einsparungspotential nach wie vor nicht ge­nutzt wird. Eine Studie des IHS spricht eindeutig davon, dass 20 bis 30 Prozent im laufenden Betrieb möglich wären.

Wir haben immer wieder Vorschläge gebracht, dass dezentrale Lösungen, dass ge­nossenschaftliche Systeme und eine stärkere regionale Vernetzung genutzt werden müssen. Nichts davon findet sich in dem Umweltförderungsgesetz, das hier vorgelegt wurde, geschweige denn ein verpflichtender Einsatz von Planungswettbewerben, die kostenminimierend sind. Das wissen wir: Ein Planungswettbewerb bei Abwasserent­sorgungsanlagen kann zu massiver Kostenreduktion führen. Ein solcher Planungswett­bewerb ab 200 Einwohnergleichwerten wäre eine Maßnahme gewesen, die auch wie­der den Kleingemeinden, den ländlichen Räumen geholfen hätte, hiefür günstigere, bessere Lösungen zu entwickeln.

Umweltpolitisch lässt dieses Budgetbegleitgesetzpaket alles zu wünschen übrig. Es gibt kaum mehr Geld für Klimaschutzmaßnahmen, das ist aus unserer Sicht völlig un­zureichend. Die entsprechenden Beschlüsse zur Steuerreform 2005 haben wir bereits


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hinlänglich kritisiert – auch das ein Faktum, insbesondere was die Auswirkung auf die Gemeinden, auf den Finanzausgleich betrifft.

Aber bemerkenswert ist auch ein fachlicher Fehler insofern, als die Umsetzung der EU-Agrarreform 2005 in den Budgetbegleitgesetzen aus unserer Sicht durch eine Novelle des Marktordnungsgesetzes hätte dokumentiert werden müssen. Daher vermisse ich die entsprechende Novelle des Marktordnungsgesetzes. Wir werden weiterhin sehr genau auf diesen Punkt achten, weil es doch nicht angeht, dass Hunderte Millio­nen Euro – es geht um jährlich 712 Millionen € – ohne eine gesetzliche Verankerung nach völlig neuen Kriterien verteilt werden, nämlich nach dem einheitlichen Betriebs­prämienmodell, das noch dazu zu massiven Eingriffen in die Eigentumsstruktur führt: Es führt zur Enteignung von Grundbesitzern in Bezug auf Prämienzahlungen. Das wird also ein Thema sein, dem wir uns meiner Meinung nach noch länger widmen müssen.

Zu den Bundesforsten ganz kurz: In der Beantwortung einer Anfrage aus dem Budget­ausschuss sagt mir der Landwirtschaftsminister, dass die Grundkapitalsaufstockung der Bundesforste von 200 Millionen Schilling auf das Zehnfache auch dadurch begrün­det ist, dass damit allfälligen Spekulationen hinsichtlich eines Eingriffes in die Substanz der Bundesforste der Boden entzogen wird. Ja wer könnte denn diesen Eingriff durch­führen? – Es könnte offensichtlich der Finanzminister diesen Eingriff vollziehen! Hier geht es offensichtlich darum, dass das Landwirtschaftsressort versucht hat, diesen Budgetkosmetiktricks des Finanzministers einen Riegel vorzuschieben, während es im Bereich der Pensionen, nämlich der Übernahme der Pensionsverpflichtungen im Be­reich der Bundesforste, offensichtlich nicht gelungen ist, diesen Budgettrick zu verhin­dern.

Meine Damen und Herren! Die Bundesforste werden dem Bund 100 Millionen € an Kapital zur Verfügung stellen, das noch dazu die Bundesforste selbst nicht haben, sondern über Kredite aufnehmen müssen. (Zwischenbemerkung von Staatssekretär Dr. Finz.) Sie müssen einen Kredit aufnehmen, 100 Millionen dem Bundesminister (Staatssekretär Dr. Finz: ... Übernahme der Pensionen, ja!), Herr Kollege Finz, 100 Millionen dem Bundesminister zur Verfügung stellen, der gerade etwa 10 Millio­nen € im Jahre 2005 für die Pensionen wird aufwenden müssen. 10 Millionen €, da bleibt ein Netto-Plus von 90 Millionen im Budget – natürlich eine reine Budgetkosmetik: 90 Millionen, die ja in den nächsten Jahren immer wieder an die Auszahlung dieser Pensionen gebunden sind! Das ist also ein klassischer Budgettrick, völlig ungeeignet dafür, eine nachhaltige Budgetpolitik zu betreiben, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Grünen. – Staatssekretär Dr. Finz: Vereinheitlichung!)

Abschließend: Diese Budgetbegleitgesetze lassen eine sozial engagierte und ökolo­gisch zukunftsorientierte Perspektive aus unserer Sicht völlig vermissen. Wir werden daher erwartungsgemäß diesem Paket unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei den Grünen.)

12.26

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dolin­schek zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeord­neter.

 


12.26

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (Freiheitliche): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Erstmals seit dem Jahr 1996 ist es jetzt gelungen, das Pflegegeld um 2 Prozent anzuheben. Es ist damit das Pflegegeld wieder österreichweit, also bundeseinheitlich in derselben Höhe gege­ben. Kärnten hatte ja bereits in der Zwischenzeit das Pflegegeld um 2 Prozent erhöht


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und war so wiederum Vorreiter. Als sozialpolitisches Bundesland in Österreich zeigt Kärnten immer wieder neue Wege.

Es sind jetzt 33 Millionen mehr für rund 300 000 Pflegebedürftige vorhanden. Im Bud­getbegleitgesetz werden aber auch andere Verbesserungen durchgeführt, wie zum Beispiel die Anerkennung der Pflegezeiten für nahe Angehörige im allgemeinen Pensi­onsgesetz, sodass eine Eigenpension erreicht wird. Für behinderte Kinder wurde dort die Ersatzleistung vom 30. auf das 40. Lebensjahr ausgedehnt, und die Weiterversi­cherung in der Pflegestufe 3 ist ebenfalls gewährleistet. Hier übernimmt der Bund prak­tisch den Dienstgeberbeitrag von 12,55 Prozent zur Erreichung von Versicherungs­zeiten. Die Zeiten der Familienhospiz wurden ebenfalls pensionsbegründend auf Basis von 1 350 € pro Monat ausgedehnt.

Ein Schwerpunkt im Bundesbehindertengesetz ist die gesetzliche Verankerung des Rechtsanspruchs auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe auch für gemeinnützige Vereine. Das ist ein wichtiger Schritt, und diese soziale Abfederung der Unfallrentenbe­steuerung, die ja schon des Öfteren angesprochen worden ist, wird jetzt auf alle Ren­ten ausgedehnt, bei denen der Versicherungsfall spätestens mit 31. Dezember 2003 eingetreten ist. Dazu kommen eine Verlängerung der Berufungsfrist auf sechs Wochen und eine gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht im Verfahren auf Ausstellung von Behindertenausweisen und auf Abgeltung der Normverbrauchsabgabe.

Was die Änderung der Arbeitsmarktförderung betrifft, ist das Ziel und der Inhalt der Arbeitsmarktförderung das Heranziehen von bestehenden Rücklagen der Arbeitsmarkt­förderung zur Niveauerhaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Es werden jetzt 70 Mil­lionen, die an Rückstellungen vorhanden sind, für die aktive Arbeitsmarktpolitik ver­wendet. Die Kosten der Arbeitsmarktentlastung durch vorzeitige Alterspensionen bei Arbeitslosigkeit werden abgedeckt, und der Krankenversicherungsbeitrag für die Bezie­her von Sonderunterstützungsgeldern wird harmonisiert.

Die Entwicklung im Bereich der aktiven Arbeitsmarktpolitik war in den vergangenen Jahren äußerst positiv, auch wenn sie jetzt von den Oppositionsparteien bekrittelt wird. (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) Aber seit dem Jahr 1999, Kollege Öllinger, hat es eine Verdoppelung der eingesetzten Mittel für die aktive Arbeitsmarktpolitik gegeben. So ist es! Für die aktive und aktivierende Arbeitsmarktpolitik werden jetzt insgesamt 1 496 Millionen € ausgegeben. Die 70 Millionen €, die jetzt wiederum an Rückstellun­gen für die aktive Arbeitsmarktpolitik herangezogen werden, habe ich ja schon er­wähnt.

Wichtig unserer Überzeugung nach ist – und jetzt wird ja oft beklagt, dass die Arbeits­losigkeit zu hoch ist –, dass auch für uns jeder einzelne Arbeitslose um einen zu viel ist. Aber wir haben, international gesehen, eine niedrige Arbeitslosigkeit, wir haben einen hohen Beschäftigtenstand, und auf diesem niedrigen Niveau der Arbeitslosigkeit wollen wir bleiben. Deswegen ist es wichtig, dass die Mittel der Arbeitsmarktpolitik, der aktiven Arbeitsmarktpolitik (Abg. Öllinger: Die höchste!), ausgedehnt und erhöht wer­den. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.31

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Abgeordnete Mag. Lapp zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


12.31

Abgeordnete Mag. Christine Lapp (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Wenn man dem Herrn Kollegen Dolinschek zuhört, dann glaubt man, er lebt in einem anderen Land oder auf einem anderen Planeten. (Abg. Dolinschek: Nein, ich bin Österreicher!) Es ist so, dass sich die Arbeitslosigkeit in Zeiten der


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schwarz-blauen Bundesregierung dramatisch erhöht hat und dass dadurch mehr Mittel für den Arbeitsmarkt freigesetzt werden müssen, dass aber die Kurse nicht dazu füh­ren, dass die Menschen stärker in Beschäftigung kommen, sondern es ist das Gegen­teil der Fall. (Abg. Dolinschek: Reden Sie von der Bundesrepublik Deutschland oder von Österreich?)

So kennzeichnet auch diese Regierung eine Unzahl an Belastungen für die Menschen. Es gibt schon, aufgezählt und zusammengezählt, 44 Belastungen. Eine davon war die Unfallrentenbesteuerung, woraus 172,6 Millionen € netto in das Budget geflossen sind.

Die 45. Belastung für behinderte Menschen steht auch schon vor der Tür. Im Sommer haben sich Sozialminister Haupt und Vizekanzler Gorbach darüber den Kopf zerbro­chen, dass Pflegegeldbezieherinnen und Pflegegeldbezieher keine Befreiung von der Telefongrundgebühr mehr haben sollen. Minister Haupt hat das damals damit argu­mentiert, dass PflegegeldbezieherInnen ihre Nachbarn und Nachbarinnen nach Austra­lien telefonieren lassen würden. Das ist ein weiteres haarsträubendes Beispiel dafür, wo Sozialpolitik in dieser Regierung verankert ist. Denn bei der Grundgebühr ist es so, dass die Menschen von der Grundgebühr befreit sind und dass die erste Stunde zum Telefonieren reduziert wird. Aber diese Aussagen bezüglich der Gespräche nach Aust­ralien haben sehr viel Unmut, Ärger und Verzweiflung vor allem auch bei Pflegegeld­bezieherinnen und Pflegegeldbeziehern nach sich gezogen.

Es ist so, dass jetzt im Budgetbegleitgesetz die Valorisierung des Pflegegeldes veran­kert ist. Das sind für die Pflegegeldstufe 1 um 2,90 € mehr, für die Pflegegeldstufe 2 um 5,40 € mehr und für die Pflegegeldstufe 3 um 8,30 € mehr. Diese drei Stufen umfassen zwei Drittel aller Bezieherinnen und Bezieher des Pflegegeldes, das heißt, diese Menschen werden sich mit diesen Beträgen nicht sehr viel an zusätzlichen Leis­tungen zukaufen können, weil der Kaufkraftverlust nicht ausgeglichen wurde.

Wesentlich und wichtig ist für Pflegegeldbezieherinnen und -bezieher, dass das Pflege­geld jährlich valorisiert und erhöht wird. So hat auch Kollege Dr. Huainigg heute in einer Aussendung darüber geschrieben, dass die jährliche Valorisierung des Pflegegel­des ein Fixstern sein sollte. Ich gebe ihm und seiner Fraktion sowie auch der FPÖ die Möglichkeit zur Unterstützung eines Entschließungsantrages, den die Abgeordnete Mag. Christine Lapp und KollegInnen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegel­des einbringen. Der Antrag lautet:

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Novelle zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit mindestens der Inflationsrate vorgesehen wird.‘“

Es ist so, dass die Valorisierung des Pflegegeldes von Seiten der Betroffenen selbst bezahlt wird: Die Unfallrentnerinnen und Unfallrentner zahlen sich diese Valorisierung, diese 30 Millionen €, selbst. Ich denke, dass ist ein weiteres Beispiel für die Kalt­schnäuzigkeit der schwarz-blauen Bundesregierung.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ein weiterer Punkt ist das, was in dem Gesetz über die Leitung des Bundessozialamtes drinsteht. Für all jene Kolleginnen und Kollegen, die dies nicht wissen: Das Bundessozialamt ist meiner Meinung nach ein sehr wich­tiges Kompetenzzentrum für behinderte Menschen in Österreich. Hier wird eingeräumt, dass die Leitung des Bundessozialamtes auch außen stehenden Persönlichkeiten möglich sein müsste. Da drängt sich mir sehr hart der Verdacht auf, dass hier schon der Posten für eine mögliche Parteibuchwirtschaft geschaffen wird.


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Den Beschäftigten des Bundessozialamtes, die hervorragende Arbeit leisten und bei denen wir uns alle bedanken sollten, möchte ich versichern, dass wir genau darauf schauen werden, welche Qualifikationen und Qualitäten künftige Leiter des Bundesso­zialamtes haben werden und dass hier keine Parteibuchwirtschaft Einzug hält. (Beifall bei der SPÖ.)

12.36

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Frau Abgeord­neten Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen ist entsprechend eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp und KollegInnen betreffend jährliche Valorisie­rung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zum Budgetbegleitge­setz 2005 (649 d.B.)

Die Valorisierung des Bundespflegegeldes ist natürlich positiv zu beurteilen.

Allerdings hat das Pflegegeld seit seiner Einführung 1993 16 Prozent an Kaufkraft ver­loren. An der Problematik, dass die Pflegegeldleistungen und die zugrunde liegenden Stundensätze nicht annähernd in der Lage sind, professionelle Pflegehilfe einzukaufen, ändert die vergleichsweise unbedeutende Valorisierung faktisch nichts.

Das durchschnittliche Pflegegeld beträgt im Jahr 2004 monatlich 386 €, eine Anhebung um 2 Prozent sind also rund 7,7 € monatlich. In der Pflegestufe 1 beträgt die Anhebung 2 Euro 90 Cent und in der Pflegestufe 2 lediglich 5 Euro 40 Cent.

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Novelle zur Änderung des Bundespflegegeldgesetzes zur Beschlussfassung zuzuleiten, in der die jährliche Valorisierung des Pflegegeldes mit mindestens der Inflationsrate vorgesehen wird.“

*****

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Stadler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Frau Abgeord­nete.

 


12.36

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Staatssekre­tär! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! SPÖ-Kollege Moser hat in seiner Rede von Budgetkosmetik im Rahmen dieser Budgetbegleitgesetze gesprochen. – Ich möchte mich auf drei Punkte beziehen, in denen diese „Kosmetik“ den Betroffenen sehr vorteilig ist.

Zum einen beziehe ich mich auf das Bundes-Sportförderungsgesetz. Der Antrag wurde vom Kollegen Lichtenegger bereits erwähnt: Um ab 2007 die finanzielle Zukunft der


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Dachverbände, des ÖFB und des ÖOC wieder auf die gleiche Basis wie jene der Fach­verbände zu stellen, bringe ich nachstehenden Entschließungsantrag der Abgeordne­ten Haubner, Lichtenegger, Kopf und Dolinschek betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung für ÖOC, ÖFB, Dachverbände ab 1. Jänner 2007 im Rahmen der Regierungsvorlage Bundes-Sportförderungsgesetz ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Karlheinz Kopf, Sigisbert Dolin­schek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der beson­deren Sportförderung für ÖOC, ÖFB, Dachverbände ab 1. 1. 2007, eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffengesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahr­zeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundesmuseen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpoli­tik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Ausländerbeschäfti­gungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundesbehindertenge­setz, das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanie­rungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelungen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesellschaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesellschaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.)

Die Neuregelung der besonderen Bundessportförderung sieht vor, dass 3 Prozent der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien, mindestens jedoch 40 Mio. € für die besondere Bundessportförderung zur Verfügung stehen. Von den zu erwartenden steigenden Mitteln können ÖOC, ÖFB und Dachverbände nicht profitieren, da hier ein nicht valorisierter Fixbetrag vorgesehen ist. Dies würde bedeuten, dass ÖOC, ÖFB und Dachverbände ohne gesetzliche Änderung trotz steigender Kosten wie etwa für die Er­richtung und Erhaltung von Sportstätten, zunehmende Verbesserungen im Sportange­bot und im sportwissenschaftlichen Bereich, die qualifizierte Trainer- und Übungsleiter­ausbildung, sowie die des Wettkampfsportes im Allgemeinen und Breitensports sowie steigender Ausgaben von den zu erwartenden Mehrerlösen der Lotterien nicht profitie­ren könnten. Die Neuregelung ist für die Jahre 2005 und 2006 von der BSO auch als Vertreter der Verbände akzeptiert worden; ab dem Jahr 2007 sollte aber eine Neurege­lung getroffen werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat hat beschlossen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, bis Ende 2006 eine Regierungsvorlage zum Bun­des-Sportförderungsgesetz vorzulegen, mit welcher der Betrag gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 nach der betraglichen Festschreibung in den Jahren 2005 und 2006 ab 1. 1. 2007 wie­der im Verhältnis zu allfälligen Steigerungen der Sportförderungsmittel gegenüber dem Vorjahr nach § 20 Glücksspielgesetz ansteigen wird.“

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Ein zweiter Punkt, der bereits mehrmals erwähnt wurde, ist die Erhöhung des Pflege­geldes um 2 Prozent: ein klares Signal unserer Bundesregierung, ein klares Bekennt­nis und vor allem eine große Wertschätzung für die zu pflegenden Menschen, ein richtiger Schritt in die richtige Richtung, wobei uns die Pflege noch so manche Aufgabe stellen wird, weil ich glaube, dass die Pflege eine der größten Herausforderungen unserer künftigen politischen Arbeit sein wird.

Als Tirolerin möchte ich noch kurz auf die Änderung des Waffengesetzes eingehen. Da wir mit Bayern ein Abkommen geschlossen haben, das wir auch bereits ratifiziert haben, wonach es unter bestimmten Voraussetzungen unseren Traditionsschützen möglich ist, ihre Waffen über die Grenze mitzuführen, hat sich die daraus resultierende Notwendigkeit eines psychologischen Gutachtens im Rahmen der Verlässlichkeitsprü­fung als Systemwidrigkeit im Waffengesetz dargestellt. Dieses obligatorische Beibrin­gen eines psychologischen Gutachtens wird als bürokratisches Hindernis gesehen und wirkt sich negativ auf die gegenseitigen Kontakte aus.

Diese Änderung sieht eine Ausnahmegenehmigung für Traditionsschützen vor, wenn eine Einladung vorhanden ist, wenn eine Genehmigung erfolgt ist und wenn – das ist die dritte Voraussetzung – die Eintragung in den Europäischen Waffenpass erfolgt ist. Genauso gilt diese Ausnahme für Sportschützen und für die Jagd, sofern ein Europäi­scher Waffenpass im Besitz ist.

Hiemit wird einerseits – durch die Koppelung an den Besitz des Europäischen Waffen­passes – Sicherheitsüberlegungen Rechnung getragen und andererseits eine büro­kratische Hürde beseitigt, und so die Zusammenarbeit der Schützen im Alpenraum erleichtert.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die vorliegenden Budgetbegleitgesetze sind alles andere als „Kosmetik“: Es sind sinnvolle Maßnahmen im Sinne unseres Reform­kurses für Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)

12.40

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Karlheinz Kopf, Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen wurde soeben ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht somit auch mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. Freiwillige Rede­zeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.41

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! Meine Vorrednerin hat einen Entschließungsantrag hinsichtlich der besonderen Sportförde­rung eingebracht. Zunächst möchte ich sagen, dass wir die Änderung des Budgetbe­gleitgesetzes unterstützen, dass wir in getrennter Abstimmung den Änderungen des Artikel 22 zum Glücksspielgesetz und dem Artikel 23 zum Bundes-Sportförderungs­gesetz zustimmen werden. Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Deckelung der Zuwendungen aus dem Lotto- und Totogeschäft für die Sportförderung, die seit Jahren besteht, jetzt fallen wird und dadurch mehr Geld in die Sportförderung fließen soll. Das war eine Forderung, die im Sportbereich seit langem gestellt worden ist und die sicher auch entsprechendes Gewicht hat, und bei der es Sinn macht, zuzustimmen.

Ich finde es aber zunächst relativ bemerkenswert, wie Kollegin Stadler soeben argu­mentiert hat. – Ich sehe momentan nicht, wo sie sich hinbegeben hat. Ah, hier! – Zur Valorisierung – ich habe mir das herausgesucht aus der Regierungsvorlage und den Erläuterungen dazu –: Es wird davon ausgegangen, dass es im Jahr 2004 7 Prozent Steigerung geben wird, im Jahr 2005 5 Prozent und in den Jahren 2006 und 2007


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jeweils 3 Prozent. Das ergibt, gerechnet auf vier Jahre, eine prognostizierte Steigerung von 18 Prozent bei den Einnahmen aus dem Lotto- und Totogeschäft.

Sie haben außerdem gesagt, es sei eine hervorragende Leistung der Bundesregie­rung, dass das Pflegegeld von 1996 auf 2004 um 2 Prozent angehoben wird. Das macht 0,25 Prozent pro Jahr. Daraus ersieht man, dass die Größenordnung in der Valorisierung etwas auseinander fallen. (Beifall bei den Grünen.)

Daran kann man auch erkennen, dass das, was im Bereich des Pflegegeldes erfolgt, ein Tropfen auf den heißen Stein ist. Es besteht hier durchaus die Hoffnung, dass zumindest in den nächsten Jahren ebenfalls Valorisierungen stattfinden werden. Wenn man wieder acht Jahre warten würde, bis um 2 Prozent erhöht wird, dann würde es schon ziemlich drastisch ausschauen. Im Übrigen ist der Antrag, den Sie eingebracht haben, genau damit begründet, dass es jährlich Kostensteigerungen gibt und dass die Verbände eigentlich nur dann das Auslangen finden können, wenn sie diese Kosten abgegolten bekommen. Ich finde also, dass da schon ein Ungleichgewicht besteht, wenn wir uns vielleicht darauf verständigen könnten.

Zum Inhalt des Entschließungsantrags ebenfalls einige Anmerkungen. Wir haben posi­tiv gefunden, dass diesmal im Budgetbegleitgesetz die Änderung so gemacht worden ist, dass es keine automatische Erhöhung in allen Bereichen im gleichen Ausmaß gibt. So wie Ihr Antrag jetzt formuliert ist, würde das heißen, dass ab 2007 der normale Ver­teilungsschlüssel wieder voll in Kraft tritt und die Erhöhungen, die bis dahin, wenn die Prognosen stimmen, insgesamt 18 Prozent betragen werden, werden im gleichen Aus­maß auf alle aufgeteilt: Der ÖFB wird 18 Prozent mehr bekommen, die Dachverbände, all jene, die bereits jetzt Gelder bekommen haben.

Im Budgetausschuss habe ich positiv vermerkt, dass ich es für eine Qualität des ursprünglichen Antrags hielt, endlich auch Schwerpunktsetzungen vornehmen zu kön­nen. Das wäre jetzt nämlich möglich. Darüber kann man natürlich diskutieren: Die Inflationsrate, so finde ich, sollte auf jeden Fall abgegolten werden. Das ist der eine Gesichtspunkt, dem ich voll zustimmen würde. Wenn ich jetzt von 2 Prozent Inflation ausgehe, im Schnitt gerechnet für diese vier Jahre, wenn man hoch greift, wären 8 Prozent für die Inflationsabgeltung nötig. Es wäre also nirgends weniger geworden, und wir hätten dennoch 10 Prozent der Mittel frei bekommen für spezifische Förderun­gen, für Projektförderungen. Man hätte sich überlegen können, wo man die Schwer­punkte setzen will. Auf vier Jahre gerechnet ist das nicht wenig; da hätte man in abseh­barer Zeit schon einiges an Mitteln frei bekommen können. Ich finde es an sich sehr schade, dass man jetzt wieder zur klassischen Gießkanne zurückkehrt – ich weiß schon, dass es Lobbys in allen Parteien gibt: da ist der ÖFB betroffen, der mehr Geld bekommt, es sind Dachverbände betroffen, die mehr Geld bekommen. Ich finde es ein­fach schade, dass diese vorhandene Chance, nicht mehr mit der Gießkanne vorzu­gehen, sondern sich stattdessen spezifisch anzuschauen, wo Förderungen notwendig sind, vergeben wurde.

Da hätte man beispielsweise auch darüber nachdenken können, wie das mit der Schul­sportförderung ausschaut, welche Maßnahmen da eventuell nötig wären, um bessere Möglichkeiten zu bekommen. – Jetzt rede ich nicht davon, dass man Lehrer bezahlt, aber Koordinationstätigkeiten zum Beispiel, worüber wir bereits im Ministerium gespro­chen haben. Was wäre notwendig, um die Vereine mit dem Schulsport zusammenzu­bringen? – Das wären Möglichkeiten gewesen, mit den vorhandenen Mitteln auch anderes herbeiführen zu können. Ich bin also ehrlich gesagt nicht wirklich zufrieden, dass das jetzt in die klassische Gießkanne geht. Da hätte man schon mehr Kreativität walten lassen können. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

 


12.45


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, wir waren informiert, Sie würden einen Entschließungsantrag einbringen. Das ist jedoch nicht der Fall gewesen!

Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Huainigg. Seine freiwil­lige Redezeitbeschränkung beträgt 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


12.47

Abgeordneter Dr. Franz-Joseph Huainigg (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Hohes Haus! Diese Regierung hat die Valorisierung des Pflegegeldes verspro­chen und allen Unkenrufen zum Trotz kommt sie nun auch mit 2 Prozent. Natürlich würde auch ich als Betroffener mir viel mehr wünschen, aber man muss auch sehen, dass 2 Prozent 30 Millionen € sind, und das ist ja nicht gerade wenig. Wenn es heißt, das sei gar nichts, dann ist das bis zu einem gewissen Grad ärgerlich, denn es gab auch Zeiten, als die SPÖ den Bundeskanzler, den Finanzminister und die Sozialminis­terin stellte und es keine Valorisierung gab. Natürlich gab es auch damals eine schwie­rige Budgetlage, aber die Situation hat sich nicht gerade verbessert. Auf Grund der schwierigen Wirtschaftssituation und der Weltkonjunktur ist auch jetzt gerade die Bud­getlage sehr angespannt, und es ist daher heute ein viel größerer politischer Kraftakt als 1996, das Pflegegeld zu valorisieren. Dass die Versäumnisse nicht in einem Schritt aufholbar sind, ist für mich verständlich, aber ich hoffe und bin auch zuversichtlich, dass das keine einmalige Aktion bleiben wird, sondern eine Trendwende markiert, dass also nunmehr jährlich eine Valorisierung stattfinden wird.

Neben der Valorisierung muss aber auch das Pflegegeldsystem dringend weiterentwi­ckelt werden. Auf der einen Seite braucht es Unterstützung für pflegende Angehörige, die vermehrt angeboten werden muss. 80 Prozent aller zu Pflegenden werden zu Hause von den Angehörigen betreut und gepflegt, und dafür braucht es mehr ambu­lante Dienste, eine bessere prophylaktische Beratung und auch Tagesstrukturen.

Weiters müsste auch die Einstufung der pflegenden Menschen verbessert werden. Mängel gibt es hier zum Beispiel bei behinderten Kindern. Hier wird argumentiert, dass die Mutter ohnehin eine 24-stündige Aufsichtspflicht habe, aber das kann natürlich nicht so eins zu eins umgelegt werden, da ein behindertes Kind selbstverständlich einen viel größere Pflegeaufwand verlangt und die Mutter auch nicht so einfach einen Ersatz findet.

Auf der anderen Seite muss für junge behinderte Menschen das System der persönli­chen Assistenz ausgebaut beziehungsweise überhaupt errichtet werden. Es ist nämlich eine unerträgliche Situation, wenn junge behinderte Menschen im Altersheim landen, auf einem Abstellgleis, wo es keine Chance mehr gibt, eine Lebensperspektive zu ent­wickeln, wo es auch keine Chance gibt, einen Beruf zu ergreifen.

In diesen Bereichen braucht es dringend Weiterentwicklungen, und ich werde mich da­für einsetzen, dass diese auch stattfinden. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

12.51

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Ab­geordneter.

 


12.52

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu diesem Budgetbegleit­gesetz kann man sagen, dass nicht alle Maßnahmen dieser Regierung grundsätzlich zu verurteilen sind. Wenn man die Änderung des Glücksspielgesetzes betrachtet, dann erkennt man durchaus eine Tendenz in die richtige Richtung, die Deckelung insbeson­dere für den Sportbereich aufzulösen und eine Mindestzuteilung von 40 Millionen € an


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die besondere Bundessportförderung zu vergeben. In dieser Hinsicht kann man die­sem Budgetbegleitgesetz also durchaus eine positive Ausrichtung bescheinigen. Das ist aber schon das Einzige, was hier an Positivem drinnen steht, und daher ist und bleibt dieses Budgetbegleitgesetz auch in seiner Gesamtheit abzulehnen.

Was ist dieser Regierung in den letzten Jahren in der Finanzpolitik gelungen? – Wir ha­ben die höchste Steuer- und Abgabenquote, die es jemals gegeben hat. (Abg. Bucher: Wo haben Sie das her?) Wir liegen mit unserer Steuer- und Abgabenquote europaweit im Spitzenfeld, und Sie wissen das genau. (Zwischenruf des Abg. Hornek.) Sie wis­sen, dass Deutschland weit hinter uns liegt. Sie wissen, dass andere Länder weit hin­ter unserer Steuer- und Abgabenquote liegen. Sie haben den höchsten Schuldenstand seit 1945 erreicht. (Staatssekretär Dr. Finz: Stimmt auch nicht!) Sie brauchen nur die Zahlen anzuschauen, die Sie selbst veröffentlichen. Sie haben in absoluten Zahlen ge­messen den höchsten Schuldenstand seit 1945 erreicht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Da gibt es nichts zu beschönigen. Sie haben die höchste Steuer- und Abgabenquote. Sie haben gleichzeitig das Familiensilber verscherbelt. Sie haben mit Einmaleffekten versucht, sich über die Runden zu bringen. Sie bringen es nur nicht mehr zusammen, weil bereits alles verkauft ist. Sie bekommen also nichts mehr aus solchen Verschleu­derungsaktionen. Kollege Moser hat es hervorragend dargelegt: Sie haben es viel zu billig verkauft. Wenn Sie mit den Privatisierungen gewartet hätten, dann hätten Sie jetzt schon eine ganz erkleckliche Summe, nämlich 400 Millionen €, mehr mit den Privatisie­rungen erzielen können als noch vor einem halben Jahr oder Jahr.

Sie haben also das Familiensilber verschleudert, Sie haben die höchste Abgaben­quote, Sie haben den höchsten Schuldenstand. Von Ihren Ankündigungen einer Zu­kunft ohne Schulden ist eigentlich nichts übrig geblieben. Sie vermehren die Schulden wahllos, Sie verkaufen die Aktiva, sodass es für diesen Staat keine Manövriermög­lichkeiten mehr gibt. Und Sie müssen bei den Ländern darauf drängen, dass sie die Schulden, die Sie machen, dann ausgleichen. Das wird auch nur eine bestimmte Zeit lang funktionieren. Es handelt sich also insgesamt um eine katastrophale Finanz- und Wirtschaftspolitik.

Dazu kommt noch, dass die Steuerreform zum vollkommen falschen Zeitpunkt, nämlich prozyklisch gemacht wird, statt dass man antizyklisch antizipierend gesagt hätte: Jetzt brauche ich Kaufkraft, um entgegenzusteuern. (Staatssekretär Dr. Finz: Genau die wird es geben!) Eine derartige Maßnahme hätte 2003 erfolgen müssen, doch nicht jetzt, wo sie genau in den Konjunkturzyklus hineinfällt. In dieser Phase der Konjunktur­entwicklung wird sie in Wirklichkeit nur verpuffen.

Die weiteren Maßnahmen, die Sie gesetzt haben, sind um nichts besser. Die Steuer­reform bringt für den Kleinverdiener beziehungsweise den Kleinst- und Mittelverdiener 5 € pro Monat. Liebe Kollegen, das ist doch nicht merkbar! Dafür sind es bei der Kör­perschaftsteuer 20 Prozent statt der 2 Prozent bei den Lohnsteuereinkommen. Das ist immerhin das Zehnfache bei denjenigen, die es sich ohnehin leisten können.

Lange Rede, kurzer Sinn (demonstrativer Beifall und Rufe bei der ÖVP: Genau! Sehr treffend!): höchste Abgabenquote, höchste Verschuldung.

Und es bleibt dabei: Auch durch meinen Versprecher wird Ihre Wirtschaftspolitik nicht besser! (Beifall bei der SPÖ.)

12.56

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Keuschnigg zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten genommen. – Bitte.

 



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12.57

Abgeordneter Georg Keuschnigg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Im Rahmen dieser Budgetbegleitgesetze haben wir auch eine Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 zu behandeln, und zwar dahin gehend, dass aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen 14,5 Mil­lionen € für Studienförderungsmaßnahmen bereitgestellt werden und bereitzustellen sind.

Ich habe mir in diesem Zusammenhang die Studienförderungsmaßnahmen etwas ge­nauer angeschaut, einmal, weil es ganz gut zur heutigen Aktuellen Stunde passt und zum Zweiten, weil es nach zwei Jahren Praxistest – Sie wissen ja noch, dass im Zuge der Universitätsreform die Basis für die Studienförderungen verbreitert worden ist – an der Zeit ist, hinzuschauen, wie sich die neuen Regelungen bewährt haben.

Dazu vielleicht einige Zahlen: Seit 2000 sind die Budgetmittel für die Studienförderun­gen um insgesamt 54 Prozent gesteigert worden, von 105 Millionen € im Jahr 2000 auf 162 Millionen € im Jahr 2003. Die Zahl der Bezieher hat sich um mehr als ein Drittel erhöht, von 34 000 auf zirka 46 000, und die Zahl der geförderten Studenten bezie­hungsweise die Förderquote ist von 13 Prozent auf 22 Prozent gestiegen.

Zwei Punkte sind in diesem Themenkomplex von besonderem Interesse: zum Ersten die Höhe der Studienförderung. Was die Höhe der Studienförderung betrifft, liegt Ös­terreich mit 335 € pro Monat europaweit an der Spitze, gefolgt von Deutschland mit 326 €, und zu Finnland ist schon ein deutlicher Abfall festzustellen.

Die politische Aussage dazu: Wer in Österreich studieren möchte, kann es, und muss es auch können. Dazu stehen wir selbstverständlich. Wer es sich nicht leisten kann, wird vom österreichischen Staat, vom österreichischen Steuerzahler vornehm unter­stützt. Österreich behandelt seine studierende Jugend hervorragend, und wir brauchen in dieser Hinsicht in Europa keinen Vergleich zu scheuen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Zum Zweiten liegt eine brandaktuelle Überprüfung seitens des Rechnungshofes vor, und der Rechnungshof attestiert der Verwaltung einen sehr raschen und qualitätsvollen Vollzug. Die Zeit für die Erledigung der Anträge ist in den letzten drei Jahren von 31 auf 18 Tage abgesunken. Innerhalb von 14 Tagen werden 88 Prozent der Anträge erledigt, sofern die Unterlagen ausreichend da sind.

Ich darf sagen, ich nenne das einen leistungsorientierten, einen bürgerfreundlichen, einen kundenorientierten staatlichen Vollzug. Die zuständige Frau Bundesministerin ist nicht hier, aber vielleicht darf ich diese Gratulation dazu an den Herrn Staatssekretär weiterreichen. Ich glaube, hier ist ein Kompliment notwendig. (Beifall bei der ÖVP.)

13.00

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.01

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssek­retär! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich darf zuerst den Entschließungsantrag for­mal nachholen, den Abgeordneter Brosz vergessen hat.

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Brosz, Lunacek betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonde­ren Sportförderung,


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eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (649 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch, die Straf­prozessordnung 1975, das Strafvollzugsgesetz, das Geschworenen- und Schöffen­gesetz 1990, das Bundesgesetz über den Schutz vor Straftaten gegen die Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen, das Waffengesetz, das Bundeshaushaltsgesetz, das Bundes­museen-Gesetz 2002, das Bundesforstegesetz 1996, das Pensionsgesetz 1965, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Sonderunterstützungsgesetz, das Aus­länderbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitslosenversiche­rungsgesetz 1977, das Arbeiterkammergesetz 1992, das Familienlastenausgleichs­gesetz 1967, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundessozialamtsgesetz, das Bundes­behindertengesetz, das Glücksspielgesetz, das Bundes-Sportförderungsgesetz, das Altlastensanierungsgesetz und das Umweltförderungsgesetz geändert sowie Regelun­gen über die Veräußerung von Bundesanteilen an der Gemeinnützige Wohnbaugesell­schaft mbH Villach und an der Entwicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden Gesell­schaft m.b.H. getroffen werden (Budgetbegleitgesetz 2005) (657 d.B.)

Die Neuregelung der besonderen Bundessportförderung sieht vor, dass 3 Prozent der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien, mindestens jedoch 40 Millionen € für die besondere Bundessportförderung zur Verfügung stehen. Von den zu erwartenden stei­genden Mitteln können die Dachverbände und der ÖFB nicht profitieren, da hier ein nicht valorisierter Fixbetrag vorgesehen ist. Dies würde bedeuten, dass die Dachver­bände, der ÖFB und das ÖOC keine Inflationsabgeltung erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, eine Regierungsvorlage zum Bundes-Sportförde­rungsgesetz vorzulegen, mit der eine Valorisierung des Betrages gemäß § 9 Abs. 1 Z 2 im Ausmaß der Inflationsrate sichergestellt wird, sofern die Steigerung der besonderen Bundessportförderung zumindest die Inflationsrate erreicht.“

*****

(Beifall bei den Grünen.)

Jetzt zum Bundesmuseen-Gesetz, denn die Budgetbegleitgesetze sehen auch eine Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes vor, weil die Museen eben mehr Geld erhal­ten sollen. Sie werden verstehen, dass verantwortungsbewusste Menschen so einer Forderung nicht gut zustimmen können. Das ist sehr schwierig. Wenn nämlich jede Kontrolle über die Museen und deren Gebarung verloren gegangen ist, wenn ein barocker Museumsdirektor prasst und urasst, als wäre er nachgerade die kleine Raupe Nimmersatt (Beifall bei den Grünen), dann muss man sich fragen, warum wir diesem gefräßigen Nimmersatt immer mehr Geld in den Rachen schieben sollen. Mich erinnert so eine Budgeterhöhung in gewisser Weise auch an Eltern, die ihrem Kind, das das Taschengeld ständig hinauswirft, aber immer wieder kommt und noch einmal das Taschengeld haben möchte oder eine Erhöhung des Taschengeldes haben möchte, verantwortungslos einfach immer mehr geben. Und das ist im Zusammenhang mit den Museen eben nicht verantwortlich. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Niemand wird irgendetwas gegen eine Erhöhung der Budgetmittel der Museen haben. Wir sind die Letzten, die einer Erhöhung nicht zustimmen würden, wenn die entspre-


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chenden wirtschaftlichen Grundlagen vernünftig beschlossen werden könnten. Dazu müsste – darin sind wir uns doch in Wirklichkeit alle einig – zunächst einmal so etwas wie eine kaufmännische Geschäftsführung obligat werden. Das heißt, so eine Ge­schäftsführung müsste ja eigentlich Teil einer Änderung des Bundesmuseen-Gesetzes sein, damit eine Erhöhung des Budgets überhaupt drinnen ist und damit Dinge, wie sie Dr. Seipel im Augenblick macht, in Zukunft ausgeschlossen werden können.

Denn tun wir doch bitte nicht so, als wüssten wir nicht alle miteinander, was da vor sich geht. Täglich erfahre ich Neues. Ich habe zum Beispiel erfahren, dass Forschungs­sitzungen, die seitens des Gesetzes eigentlich vorgeschrieben sind, nicht abgehalten werden. In fünf Jahren wurde im Kunsthistorischen Museum eine einzige Forschungs­sitzung abgehalten, und das ist nicht dem Gesetz entsprechend. Ich habe in Gesprä­chen mit Museumsdirektoren aber noch etwas anderes erfahren, nämlich dass das Wichtigste das Geld ist, das fließt, und dass in einem Gesetz schon stehen kann, was immer da drinnen stehen mag. Wenn sich ein Direktor nicht an die Gesetze hält, müssen die anderen sich auch nicht daran halten. Mit einem Wort: Das macht bereits Schule. Und Gesetze, die nicht kontrolliert werden können, sind eigentlich für die Fische.

Wenn ich mir als Parlamentarier im Budgetausschuss die Frage erlaube, wie viel Geld denn das Kunsthistorische Museum im Jahr 2003 erhalten hat, dann bekomme ich keine Antwort darauf. Nun aber sollen wir diesem Bundesmuseen-Gesetz zustimmen, das eine Erhöhung der Gelder vorsieht für eine Institution, die bereits leck ist und die wie ein gieriger Moloch immer mehr frisst, ein Fass ohne Boden. Ich finde das eigent­lich bodenlos im wahrsten Sinne des Wortes. (Beifall bei den Grünen.)

13.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Zinggl ver­lesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Brosz, Lunacek ist ausreichend unter­stützt und steht daher mit in Verhandlung.

Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Tamandl. – Bitte.

 


13.05

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich habe natürlich auch Ihren Min­derheitsbericht aus dem Budgetausschuss sehr genau durchgelesen und habe mich gewundert, woher Sie die 5 € pro Monat nehmen, die sich so mancher Österreicher durch die Steuerreform ersparen wird. Wenn man davon ausgeht, dass sich eine allein erziehende Mutter mit zwei Kindern bis zu 876 € ersparen kann, dann weiß ich nicht, woher Sie diese Zahlen nehmen. (Ruf: Pro Monat?) Pro Jahr natürlich sind diese 876 €. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Bucher.)

Nun zu den Budgetbegleitgesetzen an sich. Der österreichische Arbeitsmarkt ist in Bewegung. Er zeichnet sich durch einen beschleunigten Strukturwandel in Gesellschaft und Wirtschaft aus, und die Herausforderungen für eine wirkungsvolle Arbeitsmarkt­politik sind natürlich gewaltig.

Während andere Staaten mit diesen Reformen voraussichtlich noch lange beschäftigt sein werden, haben wir mit unserer Arbeitsmarktverwaltung, mit dem AMS, bereits moderne, effiziente Instrumente für die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit in einer hoch dynamischen Wirtschaft geschaffen. Neben dem ehemaligen Sozialminister Hesoun hat auch unser Bundeskanzler Schüssel, damals noch Wirtschaftsminister, dazu beige­tragen. Die beiden haben gemeinsam das AMS sozusagen aus der Taufe gehoben. Österreichs Position im internationalen Vergleich beweist das nachhaltig. Laut Eurostat weist Österreich nämlich Ende September eine Arbeitslosenquote von


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4,5 Prozent aus, während der Durchschnitt der EU 25 bei 9 Prozent liegt. Das ist doppelt so hoch.

Der Erfolg einer konstruktiven Arbeitsmarktverwaltung ist aber auch Bundesminister Bartenstein zu verdanken, der sich intensiv um den Nachzügler Wien im Allgemeinen in Bezug auf den Arbeitsmarkt kümmert. Bei 74 650 Arbeitslosen im Oktober kommt immerhin jeder dritte Arbeitslose aus Wien. Deshalb hat Minister Bartenstein sowohl finanzielle als auch personelle Aufstockung des regionalen AMS zugesagt, damit die Probleme in Wien endlich angepackt werden. Jeder Arbeitslose ist uns natürlich einer zu viel, weshalb die Arbeitsmarktsituation auch weiterhin einen intensiven Einsatz von Mitteln und Maßnahmen für eine aktive Arbeitsmarktpolitik erforderlich macht.

So sollen mit dem vorliegenden Budgetbegleitgesetz sowohl eine Strukturierung als auch die Absicherung der finanziellen Mittel für die zukünftige aktive Arbeitsmarktpolitik erfolgen. Mit Änderung des Artikels 12 des Arbeitsmarktfinanzierungsgesetzes und des Artikels 15 des AMSG wird eine flexiblere Heranziehung von Mitteln zur Finanzierung der Aufgaben, der Gebarung der Arbeitsmarktpolitik ermöglicht. Die vorgesehene Rücklagenentnahme stellt sicher, dass bestehende Reserven prioritär herangezogen werden und damit dem AMS ein unveränderter Interventionsspielraum in Sachen Ar­beitsmarktpolitik eingeräumt wird.

Auch andere Beispiele, die Sie in Ihrem Minderheitsbericht angeführt haben, etwa jenes, dass die Steuerreform das Masseneinkommen nicht stärken und die Wirtschaft nicht ankurbeln wird, sind falsch, und es ist auch falsch, dass seit dem Jahr 2000 die Einkommen in Österreich stagnieren. Die Wifo-Experten sehen das nämlich anders. Auch die Beschäftigung ist ab dem Jahr 2000 kontinuierlich im Ansteigen begriffen, und für diese Erfolgsstory ist eindeutig die Bundesregierung verantwortlich und natür­lich nicht die Sozialdemokraten.

In Wien dagegen haben wir, im Jahresschnitt gesehen, seit dem Jahr 2000 rückläufige Beschäftigungszahlen. Daran sind ausschließlich die Sozialdemokraten beteiligt. Das ist keine Schwarzmalerei, wie Sie sie immer betreiben. Im Gegensatz zu Ihnen machen wir Reformen und sind wir konstruktiv. Sie können immer nur Schwarzmalerei und Raunzerei betreiben. (Beifall bei der ÖVP.)

13.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Hoscher. – Bitte.

 


13.10

Abgeordneter Mag. Dietmar Hoscher (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Eines ist dem Budgetbegleitgesetz anzu­rechnen: Es ist tatsächlich in einem Bereich ein wesentlicher Fortschritt gegenüber dem letzten Budgetbegleitgesetz, es ist wesentlich dünner. Das heißt also, quantitativ hat es sich verbessert. Leider kann man das von der Qualität nicht auch behaupten, dass sich diese verbessert hätte. Es gibt eine ungeheure Fülle von Dingen, die nicht nur, aber auch im Minderheitsbericht angeführt sind. Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion sind schon darauf eingegangen und werden das auch noch tun.

Ich glaube, im Allgemeinen kann man zum Budgetbegleitgesetz wie auch zum Budget selbst eines hier durchaus sagen: Es basiert im Wesentlichen auf vier Eckpfeilern, und zwar

erstens: keine Stimulierung der Inlandsnachfrage;

zweitens: keine nachhaltigen strukturellen Ausgabenvorschläge;


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drittens: eine Verstärkung der schiefen Verteilungswirkungen der Steuerreform, insbe­sondere etwa auch im Bereich des FLAF;

viertens: Zahlreiche Einzelmaßnahmen, in Summe rund 1,2 Milliarden €, das sind im­merhin 0,5 Prozent des BIP. Und wenn ich mir überlege, dass in etwa die Steuerreform von den Wirtschaftsforschungsinstituten mit einem kurzfristigen expansiven Effekt von 0,28 Prozent bewertet wird, allerdings bei Kosten von 0,7 Prozent des BIP im Jahr 2005, dann, glaube ich, kann man diese Zahlen sehr schön in ein Verhältnis zu­einander setzen.

Dabei liegen Sie mit der Steuerreform – und diese ist ja ein wesentlicher Teil dieses Budgets – nicht nur inhaltlich, sondern in Wirklichkeit auch politisch falsch, wie jüngste Umfragen zeigen. 69 Prozent der befragten Österreicherinnen und Österreicher sind überzeugt davon, dass im Zuge der Steuerreform nachfolgend Belastungen kommen werden, die die Steuerreform überkompensieren werden. 77 Prozent davon sind der Meinung, dass Sozialleistungen weiter gekürzt werden müssen, um die Steuerreform zu finanzieren, und 84 Prozent glauben nicht daran, dass die Steuerreform und damit das Budget das Wirtschaftswachstum stimulieren wird.

Ich glaube, dass angesichts dieser Zahlen der Inlandskonsum nicht wirklich steigen wird. (Abg. Bucher – den „Standard“ hochhaltend –: Haben Sie das aus dem „Stan­dard“?) – Nein, das ist nicht „Standard“, das ist eine SWS-Umfrage mit einem Sample von 1 200, was für Österreich durchaus repräsentativ ist, wenn ich mir überlege, dass manche Samples der Regierungsparteien bei 300 liegen, wenn Sie bei Wahlumfragen nachschauen. Aber, wie gesagt, dass angesichts dieser Skepsis, die sich in diesen Zahlen widerspiegelt, der Inlandskonsum nicht gerade angekurbelt wird und dass dann etwa auch Einnahmen bei der Umsatzsteuer fehlen, die man jetzt verzweifelt sucht – Milliarden an Steuereinnahmen gehen ab und derartige Dinge –, das ist sicherlich nicht verwunderlich.

Die negative Inzidenzwirkung, die vom Budgetbegleitgesetz ausgeht, wird noch ver­stärkt, etwa durch die Körperschaftsteuersenkung. Wenn man sich überlegt, dass die Entlastung bei der Körperschaftsteuer von der Summe her und relativ betrachtet das Zehnfache der Entlastung bei der Lohnsteuer ausmacht, dann verstärkt sich dieses negative Bild. Ich glaube, dass die Maßnahmen des Budgetbegleitgesetzes damit auch die große Chance vergeben haben, etwa den Faktor Arbeit zu entlasten. Da ich den Kollegen Bucher anschaue: Gerade im Bereich Tourismus- und Freizeitwirtschaft ist das sehr wichtig und ein Thema, über das wir uns immer gerne unterhalten. Ich glaube, es wäre der Regierung gut angestanden, sich unserem Vorschlag anzuschließen, etwa die Umbasierung der Kommunalsteuer vorzunehmen und dann auch die Sätze abzu­senken, was gerade den dienstleistungsintensiven Branchen sehr viel geholfen hätte. Stattdessen findet sich im Budgetbegleitgesetz eine nur sehr schwammige und ne­bulose Aussage zur zukünftigen Lohnnebenkostensenkung, allerdings ohne jegliche Finanzierungsvorschläge. Dieses Budgetbegleitgesetz wird jedenfalls den Rahmen für Lohnnebenkostensenkungen nicht liefern und damit letztendlich auch keinen Beitrag zur Lissabon-Strategie leisten.

Fast skurril mutet da von der Größe der Maßnahmen her etwa der Artikel 8 mit der Ver­äußerung einer weiteren Wohnbaugesellschaft, einer gemeinnützigen Wohnbaugesell­schaft an; verdienstvollerweise mit dem Nominalbetrag angesetzt, was nach WGG natürlich so sein muss und auch so sein soll. Verdienstvollerweise deswegen, denn bei der SPÖ wurde das vom Finanzminister kritisiert, dass hier eine Veräußerung zum Nominale hätte stattfinden sollen. Der Unterschied war nur der: Diese Veräußerung hätte sich im Bereich der Gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen abgespielt, hier hin­gegen wird privatisiert. Das ist ein kleiner, aber sehr feiner Unterschied, insbesondere für die betroffenen Mieterinnen und Mieter.


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Ähnlich ist es beim Artikel 9, der bereits erwähnt wurde. Auch hier finden sich keine Strukturmaßnahmen etwa in Richtung des vom Wirtschaftsministerium sinnvollerweise vorgeschlagenen Kultur-Clusters, der wiederum für die Tourismus- und Freizeitwirt­schaft wichtig wäre.

Zu guter Letzt – oder vielmehr zu schlechter Letzt – finden sich auch keine Ansätze für den konjunkturpolitisch wichtigen Hochbau beispielsweise.

Wenn daher der Herr Finanzminister mehrfach betont hat, dass das Budget und auch die Budgetbegleitgesetze mehr Freiheit schaffen, dann macht es durchaus auch Sinn, das wirtschaftshistorisch zu betrachten. Und wirtschaftshistorisch gesehen ist der Be­fund hier eindeutig: Freiheit haben jene Regierungen geschaffen, die sich auch in der Wirtschaftspolitik interventionistisch verhalten haben und nicht scheuklappenartig neo­liberal. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.15

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Böhm. – Bitte.

 


13.15

Abgeordneter Franz Xaver Böhm (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Als österreichischer Unternehmer, als Salzburger Unternehmer muss ich zuerst einmal unserem Staatssekretär für diese Budgetbegleit­gesetze recht herzlichen Dank sagen. Gerade die klein- und mittelständische Wirt­schaft ist sehr froh über diese Budgetbegleitgesetze, vor allem was die verringerten Einkommensteuersätze anbelangt. Für den Not leidenden Handel in Westösterreich ist das, glaube ich, sehr wichtig, und dafür möchte ich mich bei meiner Fraktion jetzt schon sehr herzlich bedanken. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele Punkte zu den Budgetbegleitgesetzen sind angesprochen worden. Ich darf zu einem Punkt noch ein paar Worte verlieren, nämlich zum Flughafen und zur Sicherheit.

Gemäß Budgetbegleitgesetz soll die Sicherheitsabgabe erhöht werden. Es ist dies eine sinnvolle Einrichtung, wie ich meine, und eine wirkungsvolle Unterstützung. Der Betrag wird mit 7,964 € festgelegt als Berechnungsbasis. Die Sicherheitsabgabe ist eine per­sonenbezogene Abgabe und ist je nach Gewicht des Flugzeuges zu berechnen. Diese Abgabe dient der Sicherheit, jedoch nicht nur zum Schutz der Passagiere, sondern auch zum Schutz von Flugzeugen und deren Personal, zum Schutz von Gebäuden, etwa den Abfertigungsgebäuden für Passagiere und Gepäck, sowie zum Schutz von Radar- und Kontrolleinrichtungen, Start- und Landebahnen und Rollwegen.

Zuständig für die Sicherheit ist das Bundesministerium für Inneres. Die Kontrollen wer­den heute nicht mehr durch die öffentliche Hand, sondern durch private Gesellschaften aus- und durchgeführt. Nach einem öffentlichen Verfahren wird der Billigstbieter beauf­tragt, die Sicherheitskontrollen auf den österreichischen Flughäfen durchzuführen. Da diese Verfahren europaweit ausgeschrieben werden, ist heute zum Beispiel am Salz­burger Flughafen ein schwedisches Unternehmen tätig.

Wie mir Flughafenmanager persönlich berichtet haben, wäre eine österreichische Lö­sung wünschenswert. Das Flughafenmanagement hat keinen Einfluss mehr auf die Vergabe von Sicherheitsaufträgen. Dadurch kommt es zu Interessenkonflikten und Ko­ordinierungsproblemen, so die Manager des Flughafens. Aus Kostengründen und natürlich aus unternehmerischer Sicht wird ausländisches Personal eingesetzt, um in- und ausländische Fluggäste zu kontrollieren.

Ich möchte noch ein paar Zahlen dazu darlegen, damit Sie sich ein Bild davon machen können. Im Jahr 2002 sind 7 717 000 Personen auf österreichischen Flughäfen ange-


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kommen, 7 755 000 Personen sind abgeflogen und zirka 169 000 Personen haben den Weg durch den Transit gefunden. Im Vergleich dazu: München hat heute zirka 20 Mil­lionen Passagiere, Frankfurt hat 49 Millionen Passagiere, Chicago als weltgrößter Flughafen hat 80 Millionen Passagiere.

Wünschenswert für die Zukunft wäre – das möchte ich noch einmal betonen – eine österreichische Lösung, um die Sicherheit auf dem Boden zu gewährleisten.

Die Situation bei der General Aviation ist eine eigene und gehört kunden- und zielorien­tiert behandelt, vor allem wegen der Kosten. Im Sinne der Sicherheit auf dem Land, auf dem Wasser und in der Luft: Für ein sicheres Österreich! (Beifall bei der ÖVP.)

13.19

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Stoisits. Ich erteile es ihr.

 


13.19

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Poštovane dame i gospodo! Sehr ge­ehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Meine Wertschätzung Ihnen gegenüber und der Arbeit, die Sie als Finanzstaatssekretär für die Republik leisten, will ich jetzt in keiner Weise schmälern mit meinem Kommentar zu der Frage, wie man jus­tizpolitische Gesetze sozusagen versteckt in Budgetbegleitgesetze hineinschummelt. Ich habe zwar kein Verständnis dafür, aber ich kann nachvollziehen, dass man, wenn es um Geldbeschaffung geht, fintenreich sein muss, aber – Herr Staatssekretär, erlau­ben Sie mir, dass ich Ihnen das sage – das, was hier passiert im Zusammenhang mit der Erhöhung von Tagsätzen und Wertgrenzen, ist ein Hineinschummeln von wesent­lichen Novellierungen, worüber es aber keine justizpolitische Diskussion gab, wie sie eigentlich üblich ist.

Wenn ich das nur vergleiche, Herr Staatssekretär Finz, mit der Umstellung von Schil­ling auf Euro: Damals sind die Fachausschüsse sehr wohl mit diesen Belangen betraut worden und haben penibelst genau darauf geachtet, dass sich diese Umstellung nicht zum Schaden der Bevölkerung auswirkt.

Darum kann ich Ihnen hier nur sagen – und das unterstelle ich Ihnen nicht nur, sondern das ist klar belegbar durch das Ergebnis –: Sie von den Regierungsparteien verwen­den die Tagsatzerhöhung und die Wertgrenzen-Novelle schlicht und einfach für eine ganz banale Geldbeschaffungsaktion, ohne auch nur fünf Minuten justizpolitischer Diskussion darüber in Kauf zu nehmen, welche Auswirkungen das hat!

Herr Staatssekretär Finz, grundsätzlich werden heute aller Voraussicht nach Dinge beschlossen, bei denen die Opposition – da kann ich, glaube ich, durchaus auch für die Sozialdemokraten sprechen – vollinhaltlich mit Ihnen übereinstimmt, etwa dass es bestimmte Inflationsanpassungen geben muss. Das hat aber rein gar nichts mit dem Budgetbegleitgesetz zu tun, denn da geht es eben um Anpassungen!

Jetzt aber geht es um wesentlich mehr, nämlich um schwer wiegende Eingriffe. Und bei den Strafen sind das ja nicht irgendwie kleine Erhöhungen, die man sozusagen kaum spürt, weil auch sonst alles teurer wird. Ganz im Gegenteil: Dabei geht es um massive Belastungen, die die Bevölkerung treffen, und das wird unter dem Tarn­mantel „Budgetbegleitgesetz“ gemacht, noch dazu unter Ausschluss der sachkundi­gen Öffentlichkeit!

Selbst die positivsten Dinge, die da drinnen sind – jetzt ganz drastisch ausgespro­chen –, lassen es mir nicht einmal der Mühe wert erscheinen, getrennte Abstimmung in zweiter Lesung zu beantragen, weil ich diese Ignoranz parlamentarischen Fachaus­schüssen gegenüber – ich weiß nicht, ob hier jetzt noch jemand aus dem Justizaus­schuss dazu reden wird – nicht dulden kann und weil ich auch glaube, dass wir dann


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dort auch inhaltlich sehr schnell auf einen erfolgreichen grünen Zweig gekommen wären und es dazu Übereinstimmung hätte geben können. – Aber: So nicht! – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

13.22

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hütl. – Bitte.

 


13.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Günther Hütl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte ganz kurz auf den Artikel 5 des zweiten Abschnittes eingehen und etwas zur Sicherheit von Zivilluftfahrzeugen sagen – gerade auch im Hinblick auf die Ereignisse vom 11. Sep­tember 2001 in New York und Washington und verschiedene terroristische und krimi­nelle Bedrohungsszenarien.

Für die Zivilluftfahrt wurden die Sicherheitsstandards auf Zivilflugplätzen in den letzten Jahren erheblich verbessert: einerseits durch permanente Verbesserung der Infrastruk­tur mittels modernster technischer Ausstattung, so zum Beispiel durch Installation von Großgepäckskontrollanlagen und durch eine Intensivierung des Personaleinsatzes, wodurch sich natürlich eine Erhöhung der Leistungsstunden und somit auch des finan­ziellen Aufwandes ergibt.

Diese Mehrkosten können natürlich nicht aus dem Bundeshaushalt allein getragen werden, sondern es ist eine Erhöhung der Sicherheitsabgabe notwendig, die ja schon im Jahre 1996 festgelegt und seitdem nicht mehr angepasst wurde; wie Kollege Böhm schon gesagt hat, beträgt diese nun 7,964 €. Gleichzeitig wird auch eine effektivere Form der Abrechnung eingeführt, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.

Österreich hat sechs Zivilflugplätze, die diese Sicherheitsabgaben zu entrichten haben; aus Gründen der Vereinfachung werden diese nur bei einem Finanzamt in Wien abge­wickelt.

Nun einige interessante Fakten. Während die Passagierzahlen all dieser Flugplätze im Jahre 2003 bei 8,2 Millionen lagen, liegen die für 2004 hochgerechneten Zahlen bei beinahe schon 9,9 Millionen. Das bedeutet eine Zunahme der Zahl der Passagiere um 20 Prozent. Durch die Erhöhung der Sicherheitsabgabe ergibt sich eine Zunahme um 84 Prozent; das ist bei einem 2005 zu erwartenden Passagieraufkommen von 12 Mil­lionen ein voraussichtliches Plus von etwa 43 Millionen €.

Die Sicherheit auf Zivilflughäfen musste notwendigerweise massiv verbessert werden, und ich glaube, dass diese Vorlage auch nachhaltig dazu beiträgt. Ich danke auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bundesministeriums für diese Arbeit und möchte noch einmal betonen: Sicherheit hat, und zwar auf allen Ebenen, bei den Regierungs­parteien einen sehr hohen Stellenwert. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

13.25

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. Ich erteile es ihr.

 


13.25

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Herr (in Richtung Staats­sekretär Dr. Finz) – einsamer – Staatssekretär! Ich danke den zahlreichen Expertinnen und Experten, die ihre Stellungnahme zu diesem Teil des Budgets, der nun vorliegt, formuliert haben. Breite Bereiche des Budgets sind ja noch völlig im Unklaren. Laut „Newsline“ – und wahrscheinlich werden Sie das auch auf SMS gelesen haben – ist es


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ja so, dass die Gesundheitsfinanzierung noch völlig im Argen liegt. Herr Staatssekretär Finz, Ihre Kollegin Haubner meinte, Sie seien zwar ein kleines Stück weiter gekom­men, aber noch nicht weit genug. – Ich danke nochmals den Expertinnen und Experten und muss sagen: Es ist ein bedenkliches Zeugnis, das diese dem Budget beziehungs­weise dem Budgetbegleitgesetz ausstellen.

Dazu – um das kurz in drei Minuten zu formulieren –, wodurch dieses Budget und das Budgetbegleitgesetz gekennzeichnet sind: Punkt eins: Mangel an Perspektive, Punkt zwei: Mangel an sozialer Gerechtigkeit, Punkt drei: Mangel an zukunftsorientierter nachhaltiger Reformbereitschaft und Punkt vier – meine Stellungnahme dazu –: die falschen Maßnahmen zum falschen Zeitpunkt. Leider wirkt da nicht die mathematische Formel minus und minus ergibt plus, sondern es ist das eine doppelt fatale Wirkung.

Zusätzlich und anhand zweier kleiner Beispiele darf ich auf den äußerst schlampigen und sorglosen Umgang mit Steuermitteln durch diese Bundesregierung hinweisen. Ers­tes Beispiel: die Wörtherseebühne in Kärnten. (Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Da wurde von ÖVP und FPÖ im November 2003 im Budgetausschuss, und zwar mit dem Konjunkturpaket III, eine Sonderzahlung an das Land Kärnten, eben für die Wör­therseebühne, in Höhe von 1,6 Millionen € (Abg. Wittauer: Wart ihr Sozialdemokraten da nicht dabei? – weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen) – wir reden hier von Kunst und Kultur! – zugesichert. (Abg. Grillitsch: Was ist mit Ihrem Parteivorsitzendem Ambrozy? Ist er überhaupt noch Ihr Parteivorsitzender? – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich habe damals den Herrn Finanzminister gefragt, ob er Kenntnis über die Kalami­täten rund um die Wörtherseebühne hat. – Minister Grasser hat diese Argumente vom Tisch gewischt und gemeint, dafür sei nicht er zuständig, sondern der Herr Bundes­kanzler und der Herr Landeshauptmann. (Neuerliche Rufe bei der ÖVP: Ist Ambrozy noch Ihr Parteivorsitzender?) – Kulturreferent ist nicht Herr Ambrozy, sondern Ihr Koali­tionspartner Haider! Haider und die ÖVP/FPÖ-Koalition hier auf Bundesebene werden diese Zahlung von 1,6 Millionen € an Bundesmitteln, die fahrlässig und wider besseres Wissen an das Land Kärnten gezahlt wurden (Abg. Grillitsch: Mit Zustimmung der SPÖ!), büßen müssen! Das wird Konsequenzen haben! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Kollege aus Kärnten, Sie wissen: Die Mitarbeiter der Bühnengesellschaft Wörther­see wurden gekündigt, mittlerweile steht diese Gesellschaft vor der Insolvenz. Herr Landeshauptmann Haider hat den von ihm selbst eingesetzten Geschäftsführer ent­lassen!

Das ist die Wahrheit, und das ist Ihr Umgang mit dem schwer erarbeitetem Steuergeld der Österreicherinnen und Österreicher im Bereich Kunst (Zwischenrufe des Abg. Witt­auer), und zwar in Höhe von 1,6 Millionen €! Damit könnten Kultur- und Kunstinitiativen in sehr vielen Bundesländern überleben! (Ruf bei den Freiheitlichen: Alles mit Zustim­mung der SPÖ! – Weitere Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Nun zu einem weiteren Bereich, zu Ihrem Umgang mit den Wohnbaugesellschaften. Auch das letzte Töchterchen der ESG wird mit diesem Budgetbegleitgesetz veräußert. Über unsere Intervention wird dem Land Kärnten ein Vorkaufsrecht eingeräumt, aber FPÖ-Pfeifenberger und FPÖ-Wohnlandesrat Dörfler werden, wie beim ESG-Verkauf, sicherlich auch wieder die Vorkaufsrechtsfrist verstreichen lassen! Das ist Fahrlässig­keit im Umgang mit öffentlichem Eigentum! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.29

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Liechtenstein. – Bitte.

 



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13.29

Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Budgetbegleitgesetz sollte man, wie ich meine, auch kurz Folgendes anschneiden: Die notwendigen Richtungs­entscheidungen der sozialen Marktwirtschaft für den Bürger ergeben sich aus der Wertebasis und den daraus abgeleiteten wirtschaftspolitischen Zielen, die den großen Trends der Wirtschaft und Gesellschaft im 21. Jahrhundert ihren Stempel aufdrücken.

Wir brauchen in Europa eine starke und freie Marktwirtschaft, die den jetzigen Notwen­digkeiten nach der Öffnung Rechnung trägt. In der Zeitschrift „Welt am Sonntag“ von vergangenem Wochenende habe ich einen hochinteressanten Artikel gelesen, und zwar darüber, welche Rolle Wien in der Wirtschaft spielt: dass zum Beispiel jene inter­nationalen Firmen, die in Mittel- und Osteuropa tätig sind, in wesentlich größerer Zahl in Wien ihren Hauptfirmensitz haben, als das etwa in Berlin der Fall ist. – Also ich glaube, das zeigt, dass wir auf dem richtigen Weg sind und da mit einer modernen Wirtschaftspolitik vorangehen. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

Es war sicherlich ein richtiger Schritt, ein Schritt, der bereits im Jahre 1990 gemacht wurde, dass die österreichischen Banken und Versicherungen sehr stark in den frei ge­wordenen Bereich Mitteleuropas hineingegangen sind und so sehr früh Verständnis für diese Länder hatten.

Meiner Überzeugung nach wird die Steuerreform 2005 das Wirtschaftswachstum si­cherlich fördern helfen. Ja, wir stehen vor schwierigen Zeiten, aber diese werden wir meistern, denn gerade in Österreich ist der Wunsch da – und Unterstützung gibt es da stets durch die Wirtschaftskammer, ebenso durch die Industriellenvereinigung mit ihrem Präsidenten Veit Sorger –, dass sich eben österreichische Unternehmen gerade im Wirtschaftsbereich Mitteleuropa beziehungsweise östliches Europa ansiedeln. Und dazu brauchen wir natürlich eine moderne Wirtschaft sowie einen Aufschwung durch Entlastung.

Mit dieser Bundesregierung – davon bin ich überzeugt – sind wir auf dem richtigen Weg: auf einem wirtschaftsfreundlichen Weg, auf einem Weg in die Zukunft, auf einem Weg, den wir in Europa gehen müssen. – Ich danke sehr. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


13.32

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Liechtenstein ist da, wie ich meine, ein bisschen zu optimistisch, denn wenn man nur auf die Konzerne und nur auf die großindustriellen Betriebe in Österreich schaut, wenn man die Politik, wenn man die Finanzpolitik nur danach aus­richtet, dann wird man, wie ich meine, nicht jenen Erfolg einfahren können, den man sich wünscht. Und alle Prognosen deuten ja bereits darauf hin: Wie bereits erwähnt, kostet diese Steuerreform ungefähr 0,7 Prozent des BIP; erwartet wird aber lediglich ein Wachstum von 0,29 Prozent. – Auch daran und wissenschaftlich untermauert kann man erkennen: den Ansatz nicht richtig gewählt!

Daher kann man jene Politik, die Sie in den letzten Jahren gemacht haben, wirklich nur als sehr bedenklich bezeichnen. Wenn man sich die Einnahmenentwicklung im Steuer­bereich anschaut, sieht man klar: Die Lohnsummensteuer zahlenden Menschen sind


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mit rund 6 Milliarden € zusätzlich belastet worden, Großunternehmungen hingegen mit 0,7 Milliarden € minderbelastet.

Eine Politik, die darauf abzielt, dass Konzerne keine Steuern mehr zahlen, sondern sich sozusagen darüber rechnen, dass Lohnsteuer aus diesem Betrieb fließt, kann nicht wirklich als nachhaltig bezeichnet werden, da Konzerne eben die Tendenz haben, überall dort zu optimieren, wo man optimieren kann. Das heißt, es wird in den nächsten Jahren in Österreich sehr viele Aktiengesellschaften geben, die zwar kaum Beschäf­tigte beziehungsweise überhaupt keine Beschäftigten hier haben werden, die aber Österreich als Firmensitz gewählt haben, weil Sie von den Regierungsparteien mit der Gruppenbesteuerung die Internationalisierungsbemühungen irgendwelcher Konzerne unterstützen, Konzerne, die aber lediglich einen fiktiven Sitz, eine fiktive Zentrale in Österreich haben.

Nochmals: Beschäftigungswirksam wird das nicht sein! Und: Eine Politik, die nur solche Aktivitäten setzt, wird sich sicherlich nicht nachhaltig und positiv auswirken, sodass man sagen könnte, die Stimmung wird besser in unserem Lande, die Kaufkraft steigt. – Solche Auswirkungen sind von einer solchen Politik nicht zu erwarten.

Daher – man kann das ja auch ganz deutlich in den Debattenbeiträgen der Kolleginnen und Kollegen aus den Regierungsfraktionen erkennen – ist es sehr schwierig, für die­ses Budget zu sprechen. Auch für jene, die das verteidigen sollten, ist es schon sehr schwierig, dazu einen Debattenbeitrag zu liefern. Sie machen Ihre Rede dann eben an einigen positiven Maßnahmen, die im Budgetbegleitgesetz auch zu finden sind, fest – Beispiele: sportpolitische Maßnahmen oder etwa die Erhöhung des Pflegegeldes –, um das gesamte Paket dieser Grausamkeiten irgendwie argumentieren zu können.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, werden wir, glaube ich, dem Budgetbe­gleitgesetz unsere Zustimmung nicht geben können ... (Abg. Bucher: Glauben Sie es – oder wissen Sie es schon?) Wir sind sicher!

Wir erhoffen uns daher einen Politikwechsel in Österreich! (Beifall bei der SPÖ.)

13.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. – Bitte.

 


13.36

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die KollegInnen meiner Fraktion haben ja bereits genau dargelegt, warum seitens der SPÖ die Budgetbegleitgesetze abgelehnt werden. (Zwischenrufe des Abg. Wittauer. – Abg. Dr. Partik-Pablé: Genau ist das wirklich nicht dargelegt worden! ... Von „genau“ kann da wirklich keine Rede sein! – Abg. Dr. Nieder­wieser – in Richtung der Abg. Dr. Partik-Pablé –: So genau wie Ihr Finanzminister auf jeden Fall ...!)

Die versprochene Zukunft ohne Schulden, wie Sie das vor Jahren hier vehement dar­gelegt haben, ein stabiles Budget, all das sind reine Worthülsen geblieben; davon hat nichts gehalten! Im Gegenteil: Seit dem Jahre 2000 gibt es 3 000 € an Neuverschul­dung pro Österreicherin und Österreicher, was – das ist ja hier bereits gesagt worden – den höchsten Schuldenstand in unserer Republik seit dem Jahre 1945 darstellt – und all das, ohne positive Maßnahmen, ohne positive Akzente für die Menschen in unse­rem Lande zu setzen! Ganz im Gegenteil: 40 Belastungsmaßnahmen haben Sie von ÖVP und FPÖ getroffen, Maßnahmen, die die Bevölkerung ganz hart getroffen haben; ebenso eine Reihe von Gebührenerhöhungen!

Diese negative Tendenz zieht sich auch im Justizbereich durch, und ich kann daher nur sagen: Der Kritik, die Kollegin Stoisits hier dargelegt hat, kann ich mich nur voll-


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inhaltlich anschließen. Wenn man sich das Justizbudget ansieht, dann kann man fest­stellen, dass Sie in diesem Bereich mit einer starken Einnahmensteigerung rechnen, wozu ja auch die Anhebung der Wertgrenzen und der Tagsätze, wie das in den Budgetbegleitgesetzen vorgesehen ist, dienen soll. Dazu muss man jedoch bemerken, dass es in Bezug auf die Richter einen großen Spielraum gibt und daher noch völlig offen ist, wie realistisch dieser Ihr Voranschlag tatsächlich ist.

Grundsätzlich meine ich, dass eine Erhöhung der strafsatzbedingten Wertgrenzen der Inflationsentwicklung entspricht, aber die Erhöhung der Tagsatz-Obergrenzen, das Hin­aufsetzen der Ordnungsstrafen ist konzeptlos und stellt lediglich eine kurzfristige Geld­beschaffungsaktion zum Stopfen von Budgetlöchern dar.

Im Justizbereich lässt sich auch immer mehr die Tendenz feststellen, dass sich diese Ihre unsoziale Kostenminimierung eindeutig den in diesem Bereich Beschäftigten so­wie der Bevölkerung zum Nachteil gereicht. Man braucht sich ja nur den Entwurf der Strafprozess-Novelle 2005 anzusehen, bei der von einer Reduktion der Zahl der Be­rufsrichter im Schöffensenat ausgegangen wird, was ja die Vereinigung der österreichi­schen Staatsanwälte zu einer Stellungnahme veranlasst hat, in der es heißt, dass rein budgetäre Erwägungen und nicht das Bemühen um Qualitätssteigerung Anlass für Reformen im gerichtlichen Strafverfahren sind. – Also nicht Kriterien der Rechtsstaat­lichkeit stehen da im Vordergrund, sondern lediglich das Kriterium Kostensparen!

Die Arbeitsbedingungen der Menschen in diesem Bereich, die für den Staat mit sehr großem Engagement tätig sind, sind auf Grund der gegebenen Personalsituation uner­träglich. Aber offensichtlich wird sich daran auch in Zukunft nichts ändern, eben auf Grund Ihrer schlechten Budgetpolitik! Es wird weder für die Beschäftigten im Bereich Justiz noch für die Bevölkerung Besserung geben. Wir alle werden letztlich die Leidtra­genden sein. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grü­nen.)

13.39

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.

 


13.39

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte mich mit zwei Artikeln dieses Budgetbegleitgesetzes befassen, und zwar – wie könnte es anders sein – mit dem Artikel 8, nämlich dem Verkauf der Ent­wicklungsgesellschaft Aichfeld-Murboden.

Herr Staatssekretär Finz, ich habe ja bereits im Ausschuss gesagt: Es ist das geradezu ein typischer Fall für diese Bundesregierung, die zwar von der „Wichtigkeit des länd­lichen Raums“ spricht – Kollege Wittauer, du kennst das ja sicherlich bestens! –, sich jedoch in Wirklichkeit längst vom Ziel Entwicklung des ländlichen Raums verab­schiedet hat.

Und was steckt dahinter? – Herr Kollege Grillitsch, ich würde dir empfehlen, besser zu recherchieren, bevor du zu einem Zwischenruf ansetzt. – Was steckt dahinter, Herr Staatssekretär? – Sie wollen Wohnungen zu Geld machen. Und diese Wohnungen, in denen Menschen wohnen, wollen Sie natürlich einem Immobilienmakler in den Rachen werfen.

Herr Staatssekretär, können Sie mir erklären, warum bei der zweiten Wohnbaugenos­senschaft, die verkauft wird, in den Erläuterungen zu lesen ist – ich zitiere –: „Auch nach der Veräußerung bleiben die Mietzinsbildungsbestimmungen des Wohnungs­gemeinnützigkeitsgesetzes aufrecht.“ Aber bei der EGAM und bei den Wohnungen, die diese Menschen bewohnen, steht dieser Passus nicht. Heißt das, das Wohnungs-


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gemeinnützigkeitsgesetz gilt für die EGAM-Wohnungen nicht? (Abg. Großruck: Sie wissen ja selber: einmal gemeinnützig immer gemeinnützig!) Herr Kollege Großruck, das wäre schlicht und ergreifend verwerflich!

Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein weiteres Beispiel dafür, wie Sie, Herr Kollege Großruck, mit Ihrer Stimme diese Regierung unterstützen, nämlich nimm den Kleinen und Armen und gib es den Großen und Reichen. Dafür, geschätzte Damen und Herren der Regierungsfraktionen und der Regierungsparteien, sind wir nicht zu haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ein weiterer Punkt betrifft den Artikel 10, nämlich die Bundesforste. Wir haben im Aus­schuss ausführlich darüber gesprochen, wie diese 100,5 Millionen €, die dem Budget als Einmalmaßnahme zugeführt werden – im Übrigen eine der vielen Einmalmaßnah­men, die dem Bundesregierungsgrundsatz der Nachhaltigkeit in keiner Weise entspre­chen, Herr Staatssekretär –, zustande kommen und welche Auswirkungen es gibt.

Der Herr Finanzminister war so nett und hat mir Antwort gegeben auf meine Frage, wie denn die Berechnungen lauten. Er hat allerdings so schnell gesprochen, dass ich nicht mitschreiben konnte. Daher habe ich darum ersucht, mir diese Antwort schriftlich zur Verfügung zu stellen. Die Zusage ist erfolgt, allein die Erledigung lässt noch auf sich warten. Ein typischer Fall: Viel versprochen, groß gesprochen, aber nichts gehalten. Das ist nicht der Stil, den wir in diesem Hause gewohnt sind beziehungsweise den wir uns wünschen, Herr Staatssekretär.

Daher die Frage an Sie noch einmal: In den Erläuterungen ist zu lesen, dass die Pensi­onsauszahlungen für die Republik Österreich durch die Übernahme von 2005 in Höhe von 9,3 Millionen € bis 2023 auf 4,3 Millionen € sinken werden.

Herr Staatssekretär, welche Schlüsse lässt das zu? – Erstens: 2023, also in 19 Jahren, gibt es keine Pensionsberechtigten mehr, die sind alle ausgestorben. – Das glaube ich eher nicht. Zweitens: Ab 2023 wird es keine Auszahlungen mehr geben. – Auch das unterstelle ich Ihnen hier nicht. Aber drittens – und das scheint die Möglichkeit zu sein, die sich durch dieses Budget durchzieht –: Sie haben 2023 schlicht und ergreifend auf­gehört zu berechnen, denn bis dahin gibt es Sie und den Herrn Finanzminister in Ihren Funktionen schon nicht mehr. Und nach mir die Sintflut. Das ist Inhalt des Budgetbe­gleitgesetzes und des Budgets. Daher lehnen wir es ab. (Beifall bei der SPÖ.)

13.43

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Herr Staatssekretär Dr. Finz. – Bitte.

 


13.43

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Alfred Finz: Sehr verehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich gebe zu, dass eine Opposition stets versuchen wird, die für sie günstigsten Daten herauszusuchen, aber eine Grundfairness sollte gegeben sein. Die Grundfairness heißt, dass 30 Jahre lang eine extreme Schuldenpolitik ge­macht wurde. (Widerspruch bei der SPÖ. – Abg. Dr. Niederwieser: So ein Unsinn!) 30 Jahre Schuldenpolitik bedeutet in Zahlen umgelegt, dass wir allein für den Zinsen­dienst 7 Milliarden € aufzuwenden haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Alles, was Sie heute genannt haben, eine bessere Ausstattung für die Universitäten, eine stärkere Anhebung des Pflegegeldes, all diese Dinge könnten wir tun, wenn wir diese 7 Milliarden € jährlich zur Verfügung hätten. 7 Milliarden € – mehr als das Dop­pelte einer Steuerreform!

Jetzt frage ich Sie: War das immer so, dass der Staat so extreme Schulden gemacht hat? – Nein! Die SPÖ-Alleinregierung hat im Jahr 1970 ein geordnetes Budget über-


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nommen, ein ausgeglichenes Budget und nahezu keine Schulden. Das war die Aus­gangslage. (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Matznetter und Gradwohl.)

Ein Ex-Finanzminister, der sich heute rühmt, er hätte ein besseres Budget gemacht als der derzeitige Finanzminister Grasser, hat das Schuldenmachen damals salonfähig ge­macht. Und in weiterer Folge haben wir jährliche Defizite von bis zu 5 Prozent erreicht.

Wir können nachweisen, dass wir wirksam und nachhaltig seit dem Jahr 2000 den Budgetsanierungsprozess eingeleitet haben. Das beweisen unsere Budgetdaten aus den Jahren 2001 und 2002, in denen erstmals in der Budgetgeschichte überhaupt ein wenn auch geringfügiger Überschuss erzielt wurde. Im Jahr 2002 gab es trotz Hoch­wasserschäden ein relativ ausgeglichenes Budget mit ganz geringen Schulden.

Herr Abgeordneter Cap, Herr Abgeordneter Wittmann und Frau Abgeordnete Becher und alle anderen Abgeordneten! Ein Budgetdefizit misst man nicht in absoluten Zahlen (Abg. Dr. Cap: In Zentimetern!), weil es ja eine inflationäre Reihe gibt. Man misst es immer in Prozentsätzen am Bruttosozialprodukt. (Abg. Dr. Cap: In Kilogramm!) Da kann man erkennen, dass die Gesamtverschuldung rückläufig ist und dass natürlich die jährlichen Defizitquoten sowohl im nationalen als auch internationalen Vergleich Bestdaten sind, absolute Bestdaten sind.

Herr Abgeordneter Matznetter! Ich lade Sie ein, fahren Sie einmal nach Brüssel, erhe­ben Sie dort die Daten, vergleichen Sie die europäischen Daten mit unseren Daten! (Abg. Dr. Matznetter: Gerne!) Sie müssen doch diese Daten auch kennen. Oder fra­gen Sie international renommierte Wirtschaftsforscher, was die zu den heutigen Daten und jenen, die früher gegolten haben, sagen.

Wir haben aber nicht nur eine höchste Gesamtverschuldung übernommen, sondern wir haben auch im Verstaatlichtenbereich eine extreme Verschuldung übernommen. Wir werden heute alle diese Daten genau und im Detail präsentieren. Um 15 Uhr bieten Sie uns ja die Gelegenheit, dass wir unsere Daten präsentieren. Wir freuen uns schon, dass wir diese im Detail darlegen können, darum mache ich es jetzt nicht doppelt, wir haben ja dank Ihrer Anfrage heute noch Gelegenheit dazu. Danke schön.

Wir haben auch dort die extreme Verschuldung zurückgeführt, indem wir sinnvolle Privatisierungsschritte gesetzt haben, und zwar deshalb sinnvoll, weil vieles nicht mehr der Staat selbst machen muss. Wieso muss der Staat heute Wohnungen verwalten? Wir haben doch keine extreme Wohnungsnot mehr. Wieso kann man das nicht Priva­ten oder anderen überlassen? Wieso kann man diese Wohnungen, dieses ehemalige Staatseigentum nicht veräußern und mit diesem Geld Schulden tilgen? (Abg. Dr. Matz­netter: Weil sie gemeinnützig waren!) Das ist ja höchst effektvoll. Wenn die Schulden­verringerung, der Zinsendienst größer ist als die zu erwartenden Gewinne, dann ist das betriebs- und finanzwirtschaftlich betrachtet eine sehr gute Aktion.

Herr Abgeordneter Wittmann! Wir haben heute eine sensationell niedrige Abgaben­belastungsquote. Und zwar wird sie im nächsten Jahr mit der Steuerreform knapp über 40 Prozent liegen. Unter unseren Vorgängern lag sie bei 44 Prozent. Das sind ja Werte, die eindeutig mathematisch nachvollziehbar sind und von jedem Fachmann bestätigt werden können. Man kann doch nicht hier hergehen und genau das Gegenteil behaupten. Wie haben wir diese Steuerreformen im Vergleich zu früher gemacht? Um den dreifachen Betrag unter einem Minister Lacina oder seinen Vorgängern hat die Steuerreform Edlinger bestenfalls zwischen 800 Millionen € und 1,2 Milliarden be­tragen. Jetzt beträgt die Steuerreform 3 Milliarden, also die dreifache Summe! (Abg. Dr. Matznetter: Wieso in absoluten Zahlen?)

Wir haben sie angemessen und gerecht zwischen Lohnsteuerzahlern und Unterneh­mern verteilt, ungefähr 50 zu 50 Prozent. Wenn wir den Wirtschaftsstandort Österreich


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sichern, kommt dies ja der allgemeinen Arbeitsmarktlage zugute, weil damit Beschäfti­gung geschaffen wird. Natürlich ist es auch wichtig, dass es eine neue Form von Grup­penbesteuerung gibt, weil damit Konzernzentralen und die damit verbundenen Indust­riezweige nach Österreich gelockt werden. Beobachten Sie, wie nervös die bairischen Politiker sind, die fürchten, dass diese Betriebe nach Österreich abwandern. An den entsprechenden Anfragen bei uns merkt man das ja. Wir haben einen Weggang von Unternehmungen damit wirksam gestoppt. (Abg. Dr. Matznetter: Gar nichts gestoppt!)

Sie müssen doch diese objektiven Zahlen selbst im Rahmen einer Oppositionspolitik anerkennen können. Zeigen Sie uns, welch bessere Ideen Sie haben! Ich vermisse sie. Ich höre immer nur Einzelkritik, aber ich sehe bei Ihnen nie ein Paket von günstigen Vorschlägen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Gaál: Höchste Ar­beitslosigkeit in Europa!)

Herr Abgeordneter Matznetter, Ihre Wirtschaftsvorschläge wurden nicht einmal von Ihrer eigenen Partei angenommen. Die Zinsen auf Sparbücher erhöhen, das ist wirklich keine Kunst. (Abg. Dr. Matznetter: Sie haben in Brüssel 35 Prozent zugestimmt!)

Wir haben als Erste eine wirklich nachhaltige Verwaltungsreform gemacht. (Abg. Dr. Matznetter: Nein!) Wir geben heute für das Personal weniger Geld aus – das lässt sich aus dem Rechnungsabschluss nachweisen – als im Jahr 1999. (Abg. Dr. Matz­netter: Nein, unglaublich!)

Selbst mit den Ausgliederungen haben wir über 10 000 Bedienstete und somit Posten eingespart, indem wir sie nicht mehr nachbesetzt haben. Herr Abgeordneter Matz­netter! Das ist die Wahrheit. Ich weiß, es tut weh, wenn man merkt, dass wir Erfolg haben, während Sie beziehungsweise Ihre Kollegen vor Ihnen keinen Erfolg gehabt haben. Wir haben aber trotzdem die Verwaltungsleistungen reformiert, verbessert. Er­ledigungen durch die Behörden erfolgen heute wesentlich schneller und kürzer, weil wir Strukturen abgebaut haben, weil wir die EDV-Organisationen ausgebaut haben. Bei den Bezirkshauptmannschaften gibt es sogar Wettbewerbe dahin gehend, wie rasch ein Führerschein ausgestellt werden kann, die im Minutenbereich liegen. Der eine braucht 14 Minuten, der andere 16 Minuten. Bei Ihnen hat es Monate gebraucht. Bei uns geht es in Minuten. Das ist unsere Art von Politik, die wir gemacht haben. (Abg. Gaál: Schauen Sie sich die Arbeitslosigkeit an!)

Es wurde kritisiert, dass im Justizbereich die Gebühren angehoben wurden. – Ja, gebe ich schon zu, weil wir erstmals auch im Ministerienbereich eine Kosten- und Leistungs­rechnung haben und jetzt konkret feststellen können, ob Gebühren kostendeckend sind oder nicht. Auf Grund von kostenmäßigen Berechnungen, also effektiven Zahlen – nicht so wie es früher üblich war, wo gesagt wurde, wir brauchen Geld, daher erhöhen wir um 10, 20 Prozent –, haben wir die Gebühren eben angehoben, um somit auch in diesem Bereich kostendeckend, aber noch immer angemessen für die Bevölkerung eine staatliche Leistung erbringen zu können.

Also ich glaube, wenn man all diese Reformen zusammennimmt – und dieser Tage werden wir auch eine wichtige Pensionsreform, von der Sie immer nur geredet haben, die Sie aber nie beschlossen haben, erledigen –, dann sehen Sie, das ist nicht nur eine Regierung, die das Budget saniert, die die größte Steuerreform macht, sondern die eine extrem starke Reformkraft hat, um die sie ganz Europa beneidet, überhaupt Ihre Genossen in Deutschland. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

13.53

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. (Oh-Rufe bei der ÖVP.)

 



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13.53

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Herr Staatssekretär Dr. Finz hat behauptet, dass diese Regierung die Verwaltungsaus­gaben gesenkt hat. – Das ist unrichtig!

Richtig ist vielmehr, dass die Verwaltungsausgaben von 58,2 Milliarden im Jahr 2000 über 61,8 Milliarden im Jahr 2002 um nunmehr 62,6 Milliarden € angestiegen sind.

Das ist die Wahrheit, und behaupten Sie nicht weiter solche Dinge! – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)

13.54

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Schasching. – Bitte.

 


13.54

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Herr Staatssekretär! Herr Präsident! Es ist schon so, dass man es sich nicht aussuchen kann, ob man einmal in absoluten Zahlen und einmal in Prozentzahlen redet. Faktum ist – und das müssen wir immer wieder feststellen –, diese Bundesregierung hat das höchste Budgetdefizit seit 1996 zu verant­worten. Das ist der Punkt, und darauf möchte ich hinweisen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

FPÖ-Minister Grasser hat 2000 noch ein Nulldefizit versprochen und damit die aller­größte sozialpolitische Abbauwelle und einen Ausverkauf unglaublichen Ausmaßes in Gang gesetzt. Das war eine der Maßnahmen, eine der über 40 Grauslichkeiten, die heute von den Österreicherinnen und Österreichern festgestellt werden können. Und da sprechen wir von Maßnahmen wie zum Beispiel Verdoppelung der Energieabgabe, Erhöhung der Versicherungs-, Tabak- und anderer Steuern, Verdoppelung des Vignet­tenpreises, zahlreiche weitere Gebühren, Erhöhung von Krankenversicherungsbeiträ­gen, Pensionskürzungen. An all das möchte ich Sie nur ganz kurz noch einmal erin­nern, Herr Staatssekretär.

Diese Maßnahmen sind einhergegangen mit einem weiteren gebrochenen Verspre­chen, nämlich dem Versprechen hinsichtlich Vollbeschäftigung. Das wurde uns 2000 versprochen, und auch das wurde nicht eingehalten. Wir stehen jetzt einer großen Zahl von Arbeitslosen in Österreich gegenüber. Das ist ein trauriges Faktum, und das haben Sie zu verantworten. Das hat diese Bundesregierung zu verantworten. Das ist wirklich sehr, sehr schade. (Beifall bei der SPÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Nun aber zum Bundes-Sportförderungsgesetz und zur Neuordnung des Glücksspielgesetzes. Lange hat es gedauert, sehr lange hat es gedauert. Wir erinnern uns, unter der Sportministerin der letzten Periode hatte man das schon fast verschlafen, dass so ein Gesetz kommen muss, und man hat es im Zuge der Hochwassergeschichte hineingepackt. Dann gab es ein massives Drängen der Bundessportorganisation, des organisierten Vereinssports. Handlungsbedarf war ange­sagt. Und schlussendlich jetzt eine Maßnahme, die durchaus auch als gutes Verhand­lungsergebnis und als Erweiterung unseres Antrages, den wir im Frühjahr eingebracht haben, wo wir eine 5-prozentige Erhöhung der Umsatzerlöse der Österreichischen Lotterien gefordert haben, betrachtet werden kann. Heute liegt uns eine durchaus aner­kennenswerte Erhöhung um 3 Prozent ohne Deckelung vor, wo wir sagen können, ein gutes Ergebnis für den österreichischen Sport, ein sehr gutes Ergebnis für den organi­sierten Vereinssport. Das sei unbenommen und sei gesagt.

Aber dieser kleine Mosaikstein, der hier herausleuchtet, soll uns nicht dazu verführen, dieses Budgetpaket im Gesamten gutzuheißen. Das können wir nicht tun und das werden wir auch nicht tun. Das kann niemand von der SPÖ verlangen.


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Einen Satz noch zum Entschließungsantrag, der heute von den Kollegen der Regie­rungsfraktionen eingebracht wurde. Hier geht es um eine Valorisierung der Mittel für Dachverbände und des ÖFB ab 1. Jänner 2007, und dem stimmen wir auch im Sinne des Verhandlungsergebnisses der BSO selbstverständlich und sehr gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.58

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Fekter. – Bitte.

 


13.58

Abgeordnete Mag. Dr. Maria Theresia Fekter (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Ich möchte kurz Bezug nehmen auf die Rede von Kollegin Stoisits, die sich über die Wertgrenzen-Novelle sehr erzürnt gegeben hat. Liebe Terezija, ich habe es nicht verstanden, weil doch die straf­rechtliche Enquetekommission in der Vorperiode massiv gefordert hat, dass man der schleichenden Strafverschärfung durch die Inflation, weil eben beispielsweise 1 000 S im Jahr 1986 heute ein ganz anderer Wert gegenübersteht, entgegentreten muss, weil durch die Inflation in den Wertgrenzen des Strafgesetzbuches über die Jahre eine Strafverschärfung eingetreten ist. Und diese haben wir durch die Wertgrenzennovelle beseitigt. Ich habe nicht verstanden, warum gerade die grüne Fraktion das als schlecht empfindet. Ich glaube, irgendwie ist das falsch bei dir angekommen. Es handelt sich hier doch eher um eine Anpassung an das Strafniveau Mitte der achtziger Jahre. Wir haben also Strafverschärfungen, die über die Jahre passiert sind, beseitigt.

Ich möchte aber noch ein Zweites hinzufügen. Im Entwurf des Budgetbegleitgesetzes wollen wir auch die Arbeitslosenversicherung für Neugründer, für Jungunternehmer verlängern. Eine generelle Arbeitslosenversicherung für Selbständige hat sich leider nicht realisieren lassen, sondern dies ist frühestens ab 2006 möglich. Daher wollen wir die unbefristete Rahmenfristerstreckung um ein weiteres Jahr verlängern.

Ich bringe somit folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Budgetausschusses (657 der Beilagen) über die Regierungsvorlage (649 der Bei­lagen) betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2005

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der dem Bericht des Budgetausschusses (657 der Beilagen) über die Regierungs­vorlage (649 der Beilagen) betreffend ein Budgetbegleitgesetz 2005 angeschlossene Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

1) Im Artikel 16 (Änderung des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977) wird nach Z 4 folgende Z 5 angefügt:

„5. Im § 80 Abs. 10 wird der Ausdruck „2004“ durch den Ausdruck „2005“ ersetzt.“

Begründung

Zu Z 1 (Art. 16 Z 5 – § 80 Abs. 10 AlVG):

Da die im Regierungsprogramm vorgesehene Einführung einer freiwilligen Arbeitslo­senversicherung für Selbständige voraussichtlich frühestens ab 2006 möglich sein


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wird, soll die unbefristete Rahmenfristerstreckung um ein weiteres Jahr verlängert wer­den.

*****

Es ist das eine Materiengesetzgebung (Abg. Mag. Kogler: Der letzte Regierungsred­ner! Das ist der Stil!), die eigentlich bereits rechtens ist und nur um ein Jahr verlängert wird. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Scheibner.)

14.01

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Der von Frau Abgeordneter Dr. Fekter verle­sene Abänderungsantrag der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Wimmer. (Abg. Mag. Kogler: Schon wieder haben Abgeordnete irgendeine Ministeriumssache minist­riert! – Abg. Dr. Cap: Das ist eine „Kultur“!)

 


14.01

Abgeordneter Rainer Wimmer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Herr Staatssekretär, wir haben schon verstanden, was Sie wollen. Sie wollen nämlich den Lebensstandard auf jenen des Jahres 1970 zurückdrehen. Ich sagen Ihnen: Wir Sozialdemokraten stehen Ihnen für dieses Unterfangen ganz sicher nicht zur Verfügung! (Beifall bei der SPÖ.)

Auch wenn Sie noch so temperamentvoll argumentieren wie vorhin, sage ich Ihnen: Seit dem Jahr 2000 haben Sie 23 Milliarden € an neuen Schulden zu verantworten. Sie können sagen, was Sie wollen: Das ist die Wahrheit, das ist einfach so! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Es ist heute schon in der Debatte, gleich zu Beginn, angesprochen worden: Die Kürzung der finanziellen Mittel in den Arbeiter­kammern ist wirklich ein Anschlag auf die Arbeitnehmer in diesem Land. Das ist bezeichnend für die Politik dieser Bundesregierung. Sie beschneiden die Rechte der arbeitenden Menschen, und in Wirklichkeit wollen Sie auch der Interessenvertretung der Arbeitnehmer ihre Existenzgrundlage entziehen. Sie machen jedoch die Rechnung ohne den Wirt! (Zwischenruf des Abg. Wittauer.) Die Menschen wissen, was sie an ihren Arbeiterkammern haben, sie wissen, welche Qualität sie dort zu erwarten haben, und sie werden sich das in dieser Form sicher nicht gefallen lassen! (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Lassen Sie mich zu Artikel 10 des Bud­getbegleitgesetzes noch einmal Stellung nehmen! Es ist schon angesprochen worden: 100 Millionen € wird die ÖBf AG, die Österreichischen Bundesforste, wiederum an das Budget abliefern. 100 Millionen € werden aus einem gut florierenden Unternehmen ab­gezweigt.

Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Sie verwechseln dieses hervorragende Un­ternehmen mit einem Selbstbedienungsladen. Dabei ist es wirklich so, dass dieses Unternehmen schon sehr viel mitgemacht hat. Man war ja sehr erfinderisch, als es darum gegangen ist, immer wieder neue Geldquellen zu lukrieren. Ich erinnere nur an die Sonderdividenden, ich erinnere daran, dass die Bundesforste sogar Seen verkau­fen mussten, damit sie das Geld für Ihr Budget überweisen konnten. Ich würde sagen: Sie halten dieses Unternehmen fest im Griff, fast fest im Würgegriff. Und ich sage auch dazu: Das ist nicht redlich.


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Es stellt sich die Frage, wie denn dieses Unternehmen den Substanzerhalt tatsächlich umsetzen soll. Genau das Gegenteil ist der Fall, denn mit solchen Maßnahmen ist dieses Unternehmen gezwungen, Grundstücke zu verkaufen. Es muss Wald und Was­ser wieder zum Verkauf anbieten, damit es seine Schulden bezahlen kann.

Herr Staatssekretär! Herr Bundesminister! Ihre Wirtschaftskompetenz besteht darin, dass Sie Betriebe verscherbeln beziehungsweise Betriebe schon verkauft haben oder dass Sie Betriebe ausräumen. Das ist nicht der Weg, den wir Sozialdemokraten mei­nen. Das haben wir auch bereits in dem viel zitierten SPÖ-Wirtschaftsprogramm formu­liert.

Herr Bundesminister! Sie haben bereits alles verkauft, was nicht niet- und nagelfest ist. Sie haben die Menschen in einem Ausmaß belastet, das es bisher noch nie gab. Sie bestrafen die Menschen jetzt mit dem neuen Pensionsrecht, Sie haben die höchste Arbeitslosenrate zu verantworten. Und gleichzeitig ist das Budgetdefizit so hoch wie noch nie. Das ist eine Leistung, Herr Staatssekretär, auf die Sie wahrlich nicht stolz zu sein brauchen! Sie werden die Rechnung präsentiert bekommen. (Beifall bei der SPÖ.)

14.04

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Maier zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.05

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben in den letzten Jahren einiges erlebt: Budgetbegleitgesetz 2000 – ein Anschlag nach dem anderen auf die Geldbörsen der Österreicher! Sie haben nichts gelernt. Das neue Bud­getbegleitgesetz stellt wiederum einen Anschlag dar. Aber das, was Sie sich jetzt geleistet haben, schlägt dem Fass den Boden aus. Mit Ihren Vorschlägen zur Gesund­heitsreform haben Sie einen Anschlag gegen die Interessenvertretungen der Arbeit­nehmer in Österreich durchgeführt, meine sehr verehrten Damen und Herren! Und das wird von uns mit aller Entschiedenheit und Deutlichkeit abgelehnt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage den Herren und Damen aus der Wirtschaft und aus der Landwirtschaft – wir werden uns das merken –: Gerade die Kollegen aus der Landwirtschaft sollten sich besonders genau ansehen, wie hier mit Steuermitteln umgegangen wird, welche Mittel und in welcher Höhe vom Steuerzahler zur Aufrechterhaltung ihrer Interessenvertre­tung, meistens mit Zustimmung der Sozialdemokraten, bezahlt wurden.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich nun mit dem Budgetbegleit­gesetz auseinander setzen. Kollegin Stoisits hat auf die Probleme im Justizbereich hin­gewiesen. Herr Staatssekretär Finz, Sie haben ganz diffus von Schulden gesprochen. Wir stehen ja vor dem Problem, dass Menschen in Österreich Schulden machen müssen, um Zugang zur Bildung zu bekommen. Ich frage mich: Wann kommen nach den Bildungsökonomen, nach den Gesundheitsökonomen die Justizökonomen, die uns erklären, wann ein Verfahren überhaupt zulässig ist und was ein Verfahren wert ist? – Eines stellen wir fest: Rechtspolitisch wurde im Budgetausschuss nicht über die Ände­rung der Strafprozessordnung und des StGB diskutiert. Budgetäre Überlegungen domi­nieren die Justizpolitik und nicht mehr rechtspolitische und rechtsstaatliche Überlegun­gen. Daher lehnen wir von der SPÖ diese Bestimmungen ab. (Beifall bei der SPÖ.)

Wir lehnen aber auch die Regelungen im Bereich der Zivilluftfahrt ab. Diese Regelun­gen sind notwendig, nur glaube ich nicht, dass die Berechnung stimmt. Bundesminister Grasser hat im Budgetausschuss gemeint, nachdem ich nachgewiesen habe, dass die Gebühr falsch berechnet war: Wir haben eine Glättung durchgeführt.


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Meine sehr verehrten Damen und Herren! Früher hat man gesagt, wir haben aufgerun­det. Bundesminister Grasser sagt: Wir haben geglättet. – Es gibt also einen neuen Bei­trag, eine neue geglättete Sicherheitsabgabe. Aber sie wird nichts bringen.

In der Zeitung war zu lesen: Jäger saß mit Gewehr in Passagierjet. Allen erhöhten Sicherheitsvorkehrungen zum Trotz schaffte es ein Kärntner Jäger mit seinem Waffen­koffer in einen Passagierjet, reiste damit sogar von Österreich nach London.

Oder: Vogelgrippe-Alarm: Zwei infizierte Adler kamen nach Österreich, und von hier nach Belgien.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Regelung werden Sie die Sicher­heit auf den Flughäfen nicht verbessern. Die sozialdemokratische Fraktion lehnt aus diesen und allen anderen Gründen dieses Budgetbegleitgesetz mit allem Nachdruck ab. (Beifall bei der SPÖ.)

14.08

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllinger. (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer – in Richtung des Abg. Dr. Stummvoll –: Nie wieder Schulden hat einmal einer gesagt!)

 


14.08

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es liegt uns wieder ein Abänderungsantrag vor. Ich weiß, manche von Ihnen sind es gewohnt, auch in Ausschüssen: Da kommt zu später Stunde noch so manches Dokument. Der Unterschied ist nur: Wenn in einem Ausschuss Anträge sehr spät eingebracht werden, dann können immerhin die zuständigen Fachabgeordneten, die ja eigentlich Bescheid wissen sollten, darüber diskutieren.

Wenn Sie jetzt, am Ende einer Tagesordnung, einen Abänderungsantrag zum Arbeits­losenversicherungsgesetz vorlegen, dann können die zuständigen Fachabgeordneten nicht so wie nach einer Ausschusssitzung mit den anderen Abgeordneten diese Sache besprechen und sich unter Umständen auf etwas einigen. Es fehlt sogar die Möglich­keit einer ausführlichen Information.

Wir können jetzt natürlich theoretisch den Präsidenten bitten und sagen, wir möchten gerne über diesen Abänderungsantrag eine Klubsitzung abhalten. Sie hätten wahr­scheinlich wenig Freude damit, wenn wir jetzt zwei Stunden in eine Klubsitzung gehen, uns die Zeit und diesen Luxus nehmen, um diesen Antrag zu diskutieren.

Aber das wäre korrekt, Herr Kollege Ellmauer. Sie kommen wirklich in allerletzter Minute, nicht in einem Ausschuss oder vor einem Ausschuss, sondern hier im Plenum und ausgerechnet zum Budgetbegleitgesetz, mit einem Abänderungsantrag, der natür­lich auch finanzielle Auswirkungen hat. (Abg. Ellmauer: Lesen Sie den Antrag vor!) Und Sie erdreisten sich, nicht einmal diese finanziellen Auswirkungen zu beschreiben, obwohl sie selbstverständlich budgetrelevant sind. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt können Sie natürlich sagen: Interessiert uns nicht, wird schon nicht so viel sein (Abg. Mag. Kogler: Das ist gegen das Bundeshaushaltsrecht! – Ruf bei der ÖVP: Drei Zeilen!), wer weiß, was Kollege Öllinger da sagt. Der übertreibt wieder wie üblich, Fundamentalopposition! – Wir kennen das schon zum Erbrechen, Herr Kollege. (Abg. Scheibner: So weit sind wir noch nicht! – Abg. Dr. Partik-Pablé: Das müssen auch Sie schaffen, diese drei Zeilen!)

Aber das, was Sie hier machen – und das ist nicht nur eine Anmerkung für das Proto­koll –, ist Folgendes: Mit diesem Abänderungsantrag und mit Abänderungsanträgen,


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vorgebracht in der Art und Weise, wie Sie es jetzt tun, verstoßen Sie gegen das demo­kratische Prinzip. (Abg. Scheibner: Aber bitte!)

Selbstverständlich müsste jeder Abgeordnete imstande sein zu wissen, was der Inhalt dieses Textes besagt. Ich lese Ihnen nur die Begründung vor:

„Da die im Regierungsprogramm vorgesehene Einführung einer freiwilligen Arbeitslo­senversicherung für Selbständige voraussichtlich frühestens ab 2006 möglich sein wird, soll die unbefristete Rahmenfristerstreckung um ein weiteres Jahr verlängert wer­den.“

Jetzt frage ich einen/eine von Ihnen, egal wen, ob er oder sie weiß, was eine unbefris­tete Rahmenfristerstreckung in ihren Auswirkungen bedeutet. – Sie nicken, Sie können gerne erklären, was die unbefristete Rahmenfristerstreckung bedeutet. Ich behaupte, dass das fast niemand kann. Das ist kein Vorwurf an die Abgeordneten, sondern das ist eigentlich klar, denn nur die zuständigen Fachabgeordneten können einigermaßen erfassen, worum es geht und welche finanziellen Auswirkungen das hat.

Diese Art der Vorgangsweise kann nicht angehen, nämlich dass hier, nach dem, was wir heute schon erlebt haben, wesentliche Bestimmungen nicht mehr im Parlament, sondern außerhalb des Parlaments verhandelt werden, zwischen den Landeshaupt­leuten verhandelt werden, zwischen der Parteiobfrau der FPÖ und dem Parteiobmann der ÖVP verhandelt werden, ohne dass sie ins Parlament kommen – und wenn, dann erst im Nachhinein ins Parlament kommen. Es wird nicht über die wesentlichen Vor­haben diskutiert. (Abg. Scheibner: Wo leben Sie denn eigentlich?)

Da erdreisten sich Minister, die hier von der Regierungsbank gesprochen haben, zu sagen, es seien bedeutende Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht worden – so, wie das der Herr Finanzminister getan hat. Er sagt das, obwohl er eigentlich genau weiß, dass von diesen Gesetzesvorhaben bis jetzt nichts im Parlament ist.

Jetzt kommen Sie in allerletzter Minute mit einer Änderung daher (der Redner hält ein Exemplar des Abänderungsantrages verkehrt herum in die Höhe – Abg. Scheibner: Das ist verkehrt!), Herr Kollege Scheibner, und behaupten, das entspreche dem, wie dieses Haus zu arbeiten hat.

Herr Kollege Molterer! Ich kann es auch Ihnen zeigen, verkehrt oder richtig herum, ist schon egal. (Abg. Öllinger dreht den Abänderungsantrag um. – Heiterkeit bei Staats­sekretär Dr. Finz.) Sie stimmen sowieso dafür, also kann ich es Ihnen gerne auch so herum zeigen. (Abg. Öllinger dreht den Abänderungsantrag abermals um. – Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. (Abg. Dr. Rasinger: Oje!)

 


14.14

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Be­treffend unbefristete Rahmenfristerstreckung wäre ich jetzt sehr interessiert zu erfah­ren, wie Kollege Walch seinem Sitznachbarn Miedl in der Zwischenzeit erklärt hat, was das ist (Heiterkeit bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ – Beifall des Abg. Öllinger), wie dieser das wiederum seinem Kollegen Lopatka erklärt hat und wie zu seiner Rechten, wie es eben sein muss, Kollege Walch das seinem Kollegen Scheuch ebenfalls erklärt hat. Vielleicht wäre es nützlich, wenn sich diese vier Abgeordneten hier zu Wort melden und zumindest mir – nehmen Sie das durchaus ernst! – erklären könnten, was eine unbefristete Rahmenfristerstreckung ist.


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Wenn Ihnen das noch nicht ernst genug ist, dann mache ich Sie darauf aufmerksam, dass diese lapidaren Sätze hier möglicherweise ... (Zwischenrufe der Abg. Dr. Fek­ter.) – Natürlich ist das geschäftsordnungskonform, das kann man schon machen, wenn Sie hier auf die Rechtslage hinweisen, aber diese Vorgangsweise widerspricht jedenfalls formal einer anderen einfachgesetzlichen Bestimmung, nämlich jener des Bundeshaushaltsgesetzes. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Sie müssen die Rechtslage doch kennen!)

Jetzt schaue ich einmal die Mitglieder des Budgetausschusses und des Finanzaus­schusses an. Herr Abgeordneter Rasinger, der hier aufmerksam mit dem Kollegen Auer schwätzt, sollte dieses einstellen. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Wo ist Ihr Klubob­mann?) Herr Abgeordneter Auer, widerspricht diese Vorgangsweise dem Bundeshaus­haltsgesetz, ja oder nein? – Es steht hier kein Wort über die finanziellen Auswirkungen! Wäre das erstens korrekterweise nicht mit 25 oder 22 Artikeln der Fall? – Das wird ja schon als Fortschritt gefeiert: das Waffengesetz in besonderer Verbindung mit dem Arbeitslosengesetz. Der Herr Finanzminister hat ja schon dargebracht, wie toll das ist. Das sei ein Fortschritt: früher 90 Artikel, jetzt 30. – Super, Applaus, spitze! – Das hat­ten wir alles schon.

Aber in der ernsthaften Auseinandersetzung fehlt hier wenigstens die formale ... (Abg. Prinz: Herr Kollege, Sie gehören ins Burgtheater!) – Ja, Kollege Prinz, auch wenn in Ihrem Wahlkreis die Aufklärung noch nicht wirklich Einzug gehalten hat (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ), so erklären Sie Ihren Wähle­rinnen und Wählern, wie Sie es mit Ihrem Gewissen vereinbaren können, dass das, wenn Sie jetzt hier zustimmen, ohne die finanziellen Auswirkungen dieses Gesetzes begründen zu können, in Wirklichkeit, weil das ja nicht einmal dabeisteht, dem Bundes­haushaltsgesetz widerspricht! (Abg. Dr. Fekter: Das ist doch in der Arbeitslosenver­sicherung geregelt! Hätten Sie aufgepasst!)

Es ist Ihnen alles Wurscht, Hauptsache Sie stimmen zu! Bei Ihnen muss man das nicht so oder so halten (Abg. Mag. Kogler dreht und wendet ein Exemplar des gegenständ­lichen Abänderungsantrages), bei Ihnen reicht das auch! (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

14.16

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 657 der Beilagen. (Abg. Dr. Jarolim: ... ein wahres Wort gelassen ausgesprochen!)

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatzantrag eingebracht.

Ferner haben die Abgeordneten Haidlmayr, Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatzantrag beziehungsweise vom Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes ent­sprechend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Ge­setzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der sich auf Artikel 16 bezieht.


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Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die diesem Zusatzantrag ihre Zustim­mung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen nun zur getrennten Abstimmung über die Artikel 19, 22 und 23 in der Fas­sung des Ausschussberichtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes ihre Zustim­mung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenom­men.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussbe­richtes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Ge­setzentwurf sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Silhavy, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einführung eines Lastenaus­gleichs.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Lapp, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung des Pflegegeldes.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Haubner, Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung für ÖOC, ÖFB und Dachverbände ab 1. Jänner 2007.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies mit Mehrheit angenommen. (E 74.)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Brosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Valorisierung der Mittel aus der besonderen Sportförderung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für den Entschließungsantrag sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies die Minderheit und damit abgelehnt.

2. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (624 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz, BGBl. I Nr. 46/2004, geändert wird (658 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 2. Punkt der Tages­ordnung.


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Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Oberhaidinger. – Bitte.

 


14.20

Abgeordneter Georg Oberhaidinger (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen! Sehr geehrte Herren! Ich möchte rückblickend auf unsere letzte Umweltausschusssitzung noch einmal unser Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass ein sehr gut gemachter, hervorragender Bericht, nämlich der Umweltkontrollbe­richt, leider enderledigt wurde und wir daher keine Gelegenheit haben, dieses wirklich gute Berichtswerk hier im Plenum zu diskutieren. Wir hätten damit die Möglichkeit gehabt, auch der Öffentlichkeit zu dokumentieren, wie sich die Umweltpolitik in unserer Republik in den letzten Jahren rückentwickelt hat.

Meine Damen und Herren von den Regierungsparteien! Es wird immer sichtbarer, wie sehr Ihre wirtschaftsfreundliche Umweltpolitik dazu beiträgt, dass eine bislang eigent­lich sehr gute Umweltpolitik, mit der wir Spitzenplätze eingenommen haben, immer mehr ins Mittelfeld abrutscht.

Auf Grund des vorliegenden Emissionszertifikategesetzes, das im Frühjahr mit der Mehrheit der Regierungsparteien in diesem Hohen Hause beschlossen wurde und von dem die EU-Kommission der Meinung ist, dass einiges daran geändert werden sollte – daher war es wieder Verhandlungsgegenstand in der letzten Umweltausschusssit­zung –, war es möglich, dass CO2-Zertifikate von stillgelegten Betrieben auf bestehen­de Anlagen übertragen werden. Diese Regelung ist nun zu ändern. Ebenfalls zu än­dern ist die Behördenzuständigkeit. Doch diesbezüglich haben Fachleute gesagt, Herr Bundesminister, dass auch die Neuregelung alles andere als zufrieden stellend ist.

Meine Damen und Herren! Insgesamt werden diese Korrekturen nichts daran ändern, dass das Gesetz prinzipiell Fehler enthält, die bei der Umsetzung der EU-Richtlinie ge­macht wurden. Es wäre gescheiter gewesen, mit uns zu verhandeln, als dieses Gesetz gegen unsere Auffassung zu beschließen.

Herr Bundesminister! Ich habe Ihnen bereits in der Sitzung des Umweltausschusses gesagt, dass es, wie aus Insiderkreisen berichtet wurde, Schwierigkeiten bei der Zutei­lung der CO2-Zertifikate gibt. Jetzt habe ich es schwarz auf weiß: Sie wird sich laut „WirtschaftsBlatt“ vom 5. November verzögern – in der Ausschusssitzung am 2. Okto­ber haben Sie diese meine Aussage noch belächelt beziehungsweise nicht sehr ernst genommen –, und es wird Ihnen auch mit Klagen gedroht, weil die Zuteilung nicht transparent genug ist.

Alles in allem, meine Damen und Herren: Einmal ein Pfusch – immer ein Pfusch! Es wird einfach so nicht besser. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.24

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Rädler. – Bitte.

 


14.24

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Ab­geordneter Oberhaidinger, Sie haben hier soeben mit Bedauern festgestellt, dass der Umweltbericht hier nicht zur Debatte steht. Wir haben, glaube ich, im Ausschuss genug Zeit gehabt, darüber zu diskutieren. Das sind halt so Ihre Floskeln. Ich habe in den „Oberösterreichischen Nachrichten“ gelesen, dass Sie auf einmal zum Befürworter der Wasserkraft geworden sind – dies als einstiger Gegner von Lambach! Ich nehme das so zur Kenntnis.


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Wir sollten uns vielmehr gemeinsam dieser Materie widmen, nämlich dem Emissions­zertifikatehandel beziehungsweise der Neuregelung bei der Zuteilung in Umsetzung einer EU-Richtlinie. Herbeigeführt werden sollen eine Vereinfachung im Behördenver­fahren und jene Flexibilität, die unsere Unternehmen erwarten. All dies soll der Errei­chung des Kyoto-Zieles dienen.

Dabei stehen im Wesentlichen die Reduzierung der Schadstoffbelastung und der Zu­kauf durch Zertifikate im Vordergrund. Ein positives Beispiel auf internationaler Ebene war das in den neunziger Jahren erprobte Modell der Schwefelemissionen in Amerika, wo der Zertifikatehandel bereits positiv eingeleitet wurde, was aber bei uns auf politi­scher Ebene in den späten neunziger Jahren als Trick der Umweltlobby bezeichnet wurde.

Erfreulicherweise hat dies in der öffentlichen Diskussion eine Änderung erfahren. Die europäische Abgeordnete der Grünen, die Bundesdeutsche Hiltrud Breyer, bezeichnet heute den Zertifikatehandel als Riesenschritt in Richtung Erreichung des Klimabündnis­zieles.

Ich darf hier festhalten, dass Österreich ein Vorreiter in allen Belangen des Umwelt­schutzes war, vor allem in den Bereichen Biomasse, Windenergie und Photovoltaik.

Meine Damen und Herren! Letztendlich ist es auch aus wirtschaftlicher Sicht zu begrü­ßen, wenn im Umweltschutzbereich solche Schritte gesetzt werden. Mehr als 315 Un­ternehmen im Bereich der Umwelttechnologie in Österreich produzieren heute weltweit anerkannte technologische Produkte. Rund 60 Prozent dieser Unternehmen arbeiten exportorientiert, sie erwirtschaften rund 2,5 Milliarden €. Es sind derzeit in Österreich rund 85 000 Beschäftigte in der Umwelttechnologie, im Umweltdienstleistungssektor beschäftigt.

Dennoch müssen wir uns auch damit befassen, wie wir das Wissen, das wir uns in Ös­terreich über die Jahre im Bereich des Umweltschutzes erarbeitet haben, auch in der globalisierten Welt zum Einsatz bringen können. Denken wir nur an die Entwicklungen, wie sie in den so genannten Tigerstaaten stattgefunden haben beziehungsweise jetzt in China stattfinden! So gibt es zum Beispiel in China in den fünf Wirtschaftszonen ein Wirtschaftswachstum von rund 33 Prozent. Mit dieser Entwicklung müssen wir uns auseinander setzen, denn nur rund 50 Prozent der Menschen in China können mit dem Begriff „Umweltschutz“ etwas anfangen. Das heißt, dass wir dazu aufgefordert sind, das, was wir erreicht haben, durch Wissenstransfer in jene Länder einzubringen, die noch nicht so weit sind. Dafür gibt es bereits positive Beispiele.

Ich möchte aber als Bürgermeister auch auf die Errungenschaften der Gemeinden im Bereich des Umweltschutzes hinweisen. In Österreich ist der Umweltschutz basisorien­tiert, das geht von den Gemeinden über die Länder bis zum Bund.

Abschließend: Die Anstrengungen, die unsere Bürger in den Gemeinden für den Um­weltschutz erbringen, sollten auch beim Finanzausgleich hervorgehoben werden, soll­ten dementsprechende Beachtung finden. Ich bitte alle hier in diesem Hohen Haus, der Stimme der Gemeinden im Bereich des Finanzausgleiches einen entsprechenden Stel­lenwert einzuräumen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.28

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Ab­geordnete Dr. Glawischnig. – Bitte.

 


14.28

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Während auf der einen Seite des Atlantiks eine aus meiner Sicht falsche Entscheidung getroffen wurde, indem George Bush wieder gewählt worden ist, gab es


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im Osten eine sehr positive Entwicklung in der Weise, dass Präsident Putin endlich – nach sehr, sehr langem Ringen! – das Kyoto-Protokoll, das das russische Parlament ratifiziert hat, unterzeichnet hat. Damit sind wir an dem Punkt angelangt, dass es in Kraft treten kann – nach mittlerweile fast 15 Jahren Ringen und fast 15 Jahren Streit in der internationalen Staatengemeinschaft.

Das Emissionszertifikategesetz ist eine Umsetzung des Kyoto-Protokolls auf internatio­naler Ebene und hier in Österreich. Wir Grüne haben den Emissionszertifikatehandel als Entgegenkommen an die Wirtschaft an und für sich gutgeheißen und dieses Instru­ment begrüßt, allerdings sind wir der Meinung, dass es sehr auf dessen Ausgestaltung ankommt. In diesem Sinne haben wir das Emissionszertifikategesetz, wie es in Öster­reich ausgearbeitet worden ist, kritisiert. Es weist unserer Meinung nach ganz grobe Mängel auf.

Einige dieser Mängel wurden auch von der EU-Kommission aufgezeigt, und jetzt liegt eine Reparatur vor. Wir werden auch dieser Reparatur nicht zustimmen, weil die groben Mängel dieses Gesetzes unserer Auffassung nach immer noch vorhanden sind. Das gesamte System ist aus Sicht der Grünen nicht akzeptabel, da es leider zu keiner Reduktion von CO2-Emissionen in Österreich führen wird.

Die groben Mängel damals waren, dass es im Gesetz keine gesetzliche Verankerung des Reduktionszieles gab – das war nur in den Beilagen enthalten – und dass auch keine Einschränkungen von internationalen Handelsmöglichkeiten, die de facto ein Tor für das Handeln mit „hot air“, mit heißer Luft, offen lassen, festgeschrieben waren.

Im Frühsommer hat uns dann sehr, sehr negativ erregt, dass der Zuteilungsplan für die Unternehmen, der so genannte Allokationsplan, sehr großzügig, äußerst großzügig abgefasst war. Das ist in Österreich immer bestritten worden. Aber über den Sommer sind zwei sehr interessante Studien an die Öffentlichkeit gelangt, und zwar erfolgte die eine im Auftrag der schwedischen Regierung und die andere im Auftrag der britischen Regierung. Zwei renommierte Umweltforschungsinstitute – das eine aus Schweden, das andere aus Großbritannien – haben sich EU-weit die Allokationspläne angesehen. Da geht es um eine sehr interessante Frage, weil das auch ökonomisch sehr interes­sant ist.

Das für mich erschreckende Ergebnis dieser Studien ist, dass Österreich nach Portugal den großzügigsten Zuteilungsplan an die Industrie abgegeben hat. Diese beiden Stu­dien kommen zu dem Ergebnis, dass es für Österreich eine große Herausforderung ist, das Kyoto-Ziel zu erreichen, dass es aber nicht klar ist, wie das passieren soll.

Das ist jetzt kein Zitat, das die österreichischen Grünen geschrieben haben, sondern das ist ein Zitat aus der schwedischen Studie. (Abg. Scheibner: Die mögen uns nicht! Das rührt noch aus der Sanktionszeit!) Gleich lautend ist die britische Studie.

Herr Umweltminister, ich denke, das sollte Ihnen schon zum Nachdenken geben, näm­lich dass wir im internationalen Konzert den fast größten Brocken – nur Portugal liegt noch vor uns – der Industrie zugestanden haben, was bedeutet, dass die anderen Sek­toren, wie etwa Verkehr, Wohnbau, Landwirtschaft, überdurchschnittlich zur Erreichung des Kyoto-Zieles beitragen sollen. Selbst Umweltforschungsinstitute aus anderen Län­dern können sich nicht erklären, wie Österreich das machen wird.

Herr Bundesminister, ich verlange von Ihnen eine Überarbeitung dieser Strategie! Ich fordere Sie auf, dass Sie diesen großzügigen Zuteilungsplan, der der Wirtschaft sogar ein Wachstum von 16 Prozent bis zur Zielperiode zugesteht, überarbeiten, damit die Ausstöße zumindest auf dem gleichen Niveau gehalten werden können!


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In diesem Sinne erwarte ich eine Überarbeitung des Planes. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Wittauer. – Bitte.

 


14.32

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Frau Abgeordnete Glawischnig, Sie kennen ganz genau den großen Unter­schied zwischen England und Österreich: Während wir in Österreich ein sehr hohes Niveau im Bereich der Industrie haben, umweltrelevante Maßnahmen bei uns schon sehr frühzeitig gesetzt worden sind und daher das Einsparungspotential bei uns relativ gering ist, ist in England, wo eine Fabrik nach der anderen zugesperrt wird – Fabriken, die ohnehin nicht mehr positiv geführt wurden –, von vornherein ein unglaubliches Ein­sparungspotential vorhanden. (Abg. Dr. Glawischnig: Es geht nicht nur um England, sondern auch um alle anderen!)

Der Zuteilungsplan hat natürlich auch die Funktion, den Wirtschaftsstandort Österreich nachhaltig zu sichern (Abg. Dr. Glawischnig: Es geht um ganz Europa, nicht nur um England!), und Nachhaltigkeit – und da sind wir beim nächsten Punkt angelangt – ist auch bei der Umwelt gegeben. Ich kenne die Zahl: Von 1990 bis 2001 sind die Treib­hausgasemissionen um 10 Prozent gestiegen. Wir haben da ein großes Problem, aber mit diesem Zuteilungsplan ist es gelungen, dass wir uns dem Kyoto-Ziel sicher nähern.

Herr Abgeordneter Oberhaidinger, Sie haben gemeint, das sei nicht transparent. Sie brauchen nur ins Internet zu gehen und zu schauen, dann werden Sie sehen: Es ist sehr wohl transparent! Man sieht ganz genau, wer die Zuteilungen bekommt. Von einem Versteckspiel, wie behauptet wurde, ist da keine Spur. (Abg. Oberhaidinger hält eine Zeitungsseite in die Höhe.) Zeitung lesen kann jeder! Ich erwarte mir von einem Abgeordneten, dass er zuerst nachschaut, dass er sich genau informiert und erst dann hier herauskommt und seine Darstellung gibt. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Oberhaidinger.)

Die Europäische Kommission hat bei der Überprüfung des Zuteilungsplanes für Treib­hausgasemissionszertifikate sehr wohl grundsätzlich ein positives Urteil abgegeben.

Dass es in diesem Gesetz Punkte gibt, die bereinigt gehören, das nehmen wir zur Kenntnis. Wir sind auch sofort darangegangen, das zu tun.

Was sind diese Punkte beziehungsweise die notwendigen Änderungen? – Der erste Punkt ist, dass Zertifikate von stillgelegten Anlagen nicht auf betriebene Anlagen, wo derselbe Inhaber gegeben ist, weitergegeben werden können. Das hat man sofort bereinigt.

Der zweite Punkt ist, dass es im Zusammenhang mit dem Zuteilungsplan bei den Be­hörden eine Klarstellung darüber gibt, wer im Genehmigungsverfahren wofür zuständig ist. Dieser Forderung ist man bei der Novellierung auch nachgekommen.

Ich glaube, wenn man nicht dagegen ist, dass für die Wirtschaft und für die Umwelt etwas Positives getan wird, umgesetzt wird und wenn das noch dazu von allen Seiten begrüßt wird, dann kann man sich doch von der Opposition erwarten, dass sie in dieser Sache zustimmt, statt einfach nur Kritik zu üben und diese mit Begründungen zu bele­gen, die an den Haaren herbeigezogen sind.

Ich glaube, man muss da Folgendes in Betracht ziehen: Österreich ist Umweltland Nummer eins und hat daher nicht so große Einsparungspotentiale. Österreich setzt unglaubliche Förderungsmaßnahmen – Ausland, Inland –, es unternimmt alles, um das


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Kyoto-Ziel zu erreichen – und wir werden es erreichen. Auf dem Weg dorthin wird es doch wohl bei ein paar Dingen, wo wir Beschlüsse fassen, auch die Zustimmung der Grünen und Roten geben können, denn umweltpolitisch hat diese Regierung Vorzeige­politik gemacht. (Abg. Krainer: Geh bitte!) Diese werden wir auch weiterhin machen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


14.35

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr geehr­ten Damen und Herren! Mit der Änderung des Emissionszertifikategesetzes in zwei kleinen Teilbereichen wird ein wesentlicher Schritt in der Klimastrategie für Österreich vollendet.

Wir haben uns in Kyoto und in den nachfolgenden Aufteilungsmechanismen der Euro­päischen Union dazu verpflichtet, den CO2-Ausstoß um 13 Prozent auf Basis von 1990 zu reduzieren – zirka 18 Millionen Tonnen –, und das mit einer Vielzahl von verschie­denen Maßnahmen, die die Politik in den Rahmenbedingungen setzen kann.

Wir haben erst heute im Ministerrat eine ganz entscheidende Weichenstellung vorge­nommen, nämlich in der Frage der Beimischung von nachwachsenden Rohstoffen zu fossilen Energieträgern. 5,75 Prozent sind geplant für das Jahr 2008, verbunden mit einem Steueranreiz. Damit werden wir in diesem Kernbereich, nämlich im Bereich der Verkehrsemissionen, eine Million Tonnen an CO2-Reduktion in der Endausbaustufe realisieren können. (Zwischenruf der Abg. Dr. Gabriela Moser.)

Wir haben auch im Bereich der Raumwärme Antworten zu geben, und zwar in Bezug auf die Energieeffizienz. Auch da habe ich vor, sofort nach Abschluss der FAG-Ver­handlungen in der Wohnbauförderung, die bereits mehrmals als gesichert dargestellt wurde, mit Artikel-15a-Vereinbarungen die Implementierung vorzunehmen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in den Budgetverhandlungen ein Plus von 30 Millionen, ein Plus von 60 Millionen und ein Plus von 90 Millionen € – plus 60 Millionen und plus 90 Millionen in den nächsten beiden Jahren – sicherstellen kön­nen. 60 Millionen € und 90 Millionen € allein für den Klimaschutz! Ich denke, dass das ein wichtiger Beitrag ist, um in der Strategie entsprechend voranzukommen.

Der vierte Punkt betrifft die Frage des Emissionshandels.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben nach langen, durchaus schwieri­gen Verhandlungen mit diesem neuen ökonomischen Instrument zur Erreichung eines ökologischen Zieles in Europa Maßstäbe gesetzt. Ich kann nicht nachvollziehen, dass wir da die Letzten wären. Im Gegenteil! Wir haben bei der gesamten zugeteilten Menge mit berücksichtigt – und das ist eine Frage der Nachhaltigkeit – nicht nur die ökolo­gische Zielsetzung, sondern auch die ökonomische und soziale Zielsetzung. Ich möch­te da gar nicht tiefer darauf eingehen, wie schwierig es war, bei den Ausbauplänen der VOEST, die sehr ambitioniert bis 2010 gehen, all dies zu berücksichtigen.

Ich stehe nicht an, zu sagen, gerade in meiner Funktion als Umweltminister: Man muss diese drei Säulen gleich bewerten! Wir haben ein ökologisches Ziel in der Reduktion von CO2 und in der Deckelung, wir haben aber auch eine andere Verantwortung. Die Europäische Union, die Generaldirektion Umwelt, ist uns in dieser Argumentation Punkt für Punkt gefolgt. Unser Emissionszertifikategesetz mit dem Allokationsplan wurde bis auf zwei kleine Punkte von der Generaldirektion Umwelt in der Europäischen Kommission in Brüssel für gut befunden.


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Die zwei Punkte, die zu ändern sind und die heute bereits angesprochen wurden, haben wir unverzüglich entsprechend adaptiert, um so beim Gesamtsystem des Emis­sionshandels in Österreich für die erste Periode – nicht für die Zielperiode – zur Errei­chung der Minus 13 Prozent den Beginn zu machen.

Es ist klar: Auch die Wirtschaft muss lernen, mit diesem ökonomischen Instrument um­zugehen, und wir werden dann, nach den ersten zwei Jahren, eine erste Bilanz ziehen, um dann auch die Schlüsse für die Zielperiode im Emissionszertifikategesetz ziehen zu können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.39

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Steier. – Bitte.

 


14.39

Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Erst im Frühjahr 2004 wurde hier im Hohen Haus das Emissionszertifikategesetz mit der Stimmenmehrheit der Regierungsparteien beschlossen. Heute, knapp sieben Monate später – und das zur Nachhaltigkeit – muss dieses Gesetz auf Grund einer Entscheidung der EU-Kommission betreffend den öster­reichischen Zuteilungsplan bereits novelliert werden.

Die Kritik an den Grundzügen des Emissionszertifikategesetzes war bereits im März 2004 massiv. Kurz gesagt: Es ist eindeutig nicht jener Beitrag zum Klimaschutz, den wir uns vorstellen. Es stellt sich daher die Frage, welche Halbwertszeit die heutige Novelle hat und wann erneut Reparaturen erforderlich sein werden.

Geschätzte Damen und Herren! Die inkonsequente Klimaschutzpolitik der Regierung führt dazu, dass wir uns immer weiter vom Kyoto-Ziel entfernen, statt ihm näher zu kommen. Dies zeigen sowohl der aktuelle Umweltkontrollbericht als auch die Kyoto-Fortschrittsberichterstattung des UBA für 2004. So sind Österreichs Treibhausgase im Jahr 2002 um 0,3 Prozent auf 84,6 Millionen Tonnen gestiegen und liegen somit um 8,5 Prozent über dem Wert des Basisjahres und 16,3 Indexpunkte über dem Kyoto-Zielpfad.

Meine geschätzten Damen und Herren! Ich kann mich noch sehr lebhaft daran erin­nern, dass uns Minister Pröll im März 2004 vorgerechnet hat, dass durch Maßnahmen im Inland insgesamt eine Reduktion um 14 Millionen Tonnen erreicht werden soll: aus der Raumwärme 4 Millionen Tonnen, aus dem Verkehrsbereich 3,7 Millionen Tonnen (Abg. Wittauer: Das sind ja erst die Maßnahmen! ... habt ihr versagt, nichts getan ...!), aus der Energieerzeugung 2,1 Millionen Tonnen und aus der Industrie 1,25 Millionen Tonnen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Wittauer.)

Die Bilanz konkreter Maßnahmen schaut aus heutiger Sicht, Kollege Wittauer, folgen­dermaßen aus: Erstens, die CO2-Emissionen der Industrie werden mehr statt weniger; zweitens, ein mit den Ländern akkordierter und ausfinanzierter neuer Klimaschutzplan fehlt; und drittens, ein Althaussanierungsprogramm, das neben dem Klimaschutz­aspekt laut Wifo-Berechnungen auch 25 000 Jahresarbeitsplätze sichern könnte, fehlt.

Geschätzte Damen und Herren! Der Straßenverkehr war im Jahr 2002 für 23,6 Prozent der Emissionen verantwortlich und ist damit der größte Einzelverursacher an Treib­hausgasen. (Abg. Wittauer: Hätte man ...!) Daher sollte gerade dem Verkehr besonde­res Augenmerk gewidmet werden.

Konkrete Aktivitäten finden im Budget 2005 allerdings kaum Niederschlag. Der öffent­liche Verkehr als Klimaalternative zur Straße wird vernachlässigt und immer stärker ausgedünnt. Bahninfrastruktur, für die der Bund aufzukommen hat, wird gekürzt, Mittel


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für den Nahverkehr bleiben trotz gestiegener Aufwendungen für 2005 gleich. (Abg. Wittauer: 4,3 Milliarden ...!)

Geschätzte Damen und Herren! Einen weiteren Unsicherheitsfaktor stellt auch die Neuverteilung der Emissionsrechte für die Zeit 2008 bis 2012 dar. Dieser Zustand trägt nicht wirklich dazu bei, die Unternehmen zu langfristigen, umweltfreundlichen Investi­tionen zu animieren. (Abg. Wittauer: 95 Prozent!) Zusätzlich fehlen im Emissionszerti­fikategesetz auch entsprechende Anreize. (Abg. Krainer – in Richtung Abg. Wittauer –: Kollege Wittauer, Sie kommen eh noch zwei Mal dran!) Unsere Forderungen nach einem eigenen Fördertopf für spezielle Energiesparmaßnahmen sind nicht anerkannt.

Zusammengefasst bleibt dem Emissionszertifikategesetz auch nach dieser Novellie­rung ein „Unbefriedigend“. Daher werden wir der heutigen Novellierung nicht zustim­men. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeord­neter Sieber zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.42

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Vor wenigen Tagen hat nun endlich auch Russland nach zähen Verhandlungen das Kyoto-Protokoll unterzeichnet. (Abg. Krai­ner: Unterzeichnet hat es schon seit vielen Jahren!) Damit kann das weltweit wich­tigste Klimaschutzabkommen in Kraft treten. Leider weigern sich die USA, China und auch Australien nach wie vor, dieses Abkommen zu unterzeichnen.

Luftverschmutzung macht nicht vor Staatsgrenzen Halt und kann daher nur gemein­schaftlich in den Griff bekommen werden. Da Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, nicht zugestimmt haben, ist das Emissionszertifikategesetz ohne Ihr Zutun in Kraft getreten. Dieses Gesetz gibt der heimischen Industrie und der Energieerzeu­gung die Möglichkeit, sich ab 2005 am gemeinschaftsweiten Handel mit Emissionszer­tifikaten zu beteiligen, und bietet ihnen einen Anreiz, in abgasarme Produktionsmetho­den zu investieren.

Die Europäische Kommission hat nun bei der Prüfung des österreichischen Zuteilungs­plans festgestellt, dass eine Regelung betreffend den Transfer von stillgelegten Anla­gen auf bestehende Anlagen desselben Inhabers mit der Richtlinie unvereinbar ist, hat aber dem Zuteilungsplan mit der Auflage zugestimmt, dass diese Regelung beseitigt wird. Diesem Zweck dient die vorgelegte Novelle der Bundesregierung. Um Rechts­sicherheit für Anlageninhaber zu schaffen, wird unser Bundesminister per Bescheid feststellen, dass Anlagen, die keine oder nur mehr geringe Emissionen aufweisen, weil deren Produktion auf andere Anlagen desselben Eigentümers übertragen wurde, nicht als stillgelegt gelten.

Außerdem haben sich im Vollzug des EZG, vor allem hinsichtlich des Genehmigungs­verfahrens, einige Bestimmungen in der Praxis als nicht klar genug herausgestellt. Be­sonders die Behördenzuständigkeit im Genehmigungsverfahren und die Mindestanfor­derungen an den Genehmigungsantrag sind hiervon betroffen. Die Regelungen in der Verordnungsermächtigung für die Zulassung unabhängiger Prüfeinrichtungen werden in Zukunft direkt im EZG zu finden sein.

Hochwasser und Dürre haben uns drastisch vor Augen geführt, dass der Klimawandel auch eine Bedrohung für Österreich darstellt. Auf dem Energie- und Verkehrssektor wird daher auf marktwirtschaftlich orientierte Instrumente wie eben den Emissionshan­del gesetzt. Dabei gilt es jedoch, umsichtig und mit Hausverstand vorzugehen, damit einerseits der Klimawandel gestoppt, aber andererseits das Wirtschaftswachstum nicht


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gebremst wird, denn wir müssen lernen, die Wirtschaft nicht als Feindbild der Umwelt­politik, sondern als deren Partner zu verstehen. Die großen umweltpolitischen Heraus­forderungen für die kommenden Jahre liegen aber sicher beim Klimaschutz.

Als Schlüsselfrage für die Zukunft ist eine nachhaltige Energieversorgung zu sehen. Und, meine Damen und Herren, ich bin stolz auf die führende Position Österreichs beim Einsatz erneuerbarer Energieträger! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Der große Problembereich ist der Verkehr, wo es enorme Zuwächse gibt. Dies ist der Hauptgrund dafür, dass die CO2-Emissionen von 1990 bis 2002 um 14,4 Prozent ge­stiegen sind. Und auch hier haben wir – wie uns der Minister heute berichtet hat, dass im Ministerrat beschlossen worden ist – einen wichtigen Beschluss gefasst, und zwar dahin gehend, dass bis 2008 eine Beimischung über 5 Prozent beschlossen worden ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Seit 2002 ist der Verkehr die größte Quelle der CO2-Emissionen. Davor war es die Industrie. Dies zeigt, dass mit dem EZG ein richtiger Schritt gesetzt wurde. In der Luft­reinhaltung bestätigt die OECD eine positive Entwicklung in Österreich. Klimaschutz bleibt weiterhin die allererste Priorität der Umweltpolitik. Mit der starken Ökostroment­wicklung, dem Emissionshandel oder der Anpassung der Wohnbauförderungen geben wir und unser Minister Sepp Pröll die richtigen Antworten. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

14.47

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Rest-Hinterseer zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihr.

 


14.47

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Emissionszertifikategesetz ist am 1. Mai 2004 in Kraft getreten, es ist also sozusagen ein Gesetzesbaby. Auch wenn Herr Minister Pröll nicht müde wird, zu betonen, dass nur zwei winzig kleine Pünktchen geändert werden mussten, ist es Faktum, dass wir so ein „frisches“ Gesetz jetzt schon wieder novellieren müssen. (Abg. Wittauer: Nein, nein! Das ist überprüft worden, das haben wir gewusst!)

Der jetzige Wirtschaftsminister Bartenstein hat sich noch als Umweltminister zum ös­terreichischen Klimaschutzziel von minus 13 Prozent bis 2008, 2012 auf Basis 1990 bekannt. Minus – das ist doch eine Reduktion, oder nicht? Anstelle der Reduktion von Treibhausgasen ermöglicht dieses Gesetz allerdings eine Steigerung der CO2-Emis­sionen um 16,4 Prozent gegenüber der Periode 1998 bis 2001.

Herr Minister Pröll hat uns im Umweltausschuss erklärt, das wäre eine Möglichkeit, aber die Betriebe seien nicht dazu aufgefordert, zu emittieren. Was ist das? Was für eine Behauptung ist das? Natürlich werden die emittieren, wenn sie emittieren dürfen! (Abg. Wittauer: Sie haben das Gesetz nicht begriffen!) Das ist wohl keine Frage. (Abg. Wittauer: Wir reden von verschiedenen Gesetzen, scheint’s!)

Wir haben bei diesen ersten internationalen Analysen, wie schon erwähnt, auch erfah­ren, dass den österreichischen Allokationsplänen ein schlechtes Zeugnis ausgestellt wurde, denn durch diese Geschenke Bartensteins an die Industrie und an die Elektrizi­tätswirtschaft müssten ja die übrigen Sektoren ihren Treibhausgasausstoß überpropor­tional reduzieren. Wie geschieht das aber aus Ihrer Sicht, Herr Minister, meine Damen und Herren?

Sie verkünden eine Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energieträger zur Stromerzeu­gung. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: Von vier auf sieben!) Durch Reduktion bei Errichtung von Windkraftprojekten? Oder wie geht das? (Abg. Wittauer: Wasserkraft-


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werke, ...!) Die Reduzierung von Emissionen aus Raumwärmenutzung – Sie haben diese Artikel-15a-Vereinbarung schon erwähnt – ist eine Vereinbarung, deren wir noch harren.

Das Wifo schätzt das Investitionsvolumen im Bereich der thermischen Sanierung zur Erreichung des Kyoto-Ziels auf jährlich 530 Millionen €. Bis 2010 wären dazu insge­samt 5 Milliarden € notwendig, also um einiges mehr als Ihre 30/30/30-Regelung. Ein Aufwand von 2 Milliarden € an öffentlichen Mitteln wäre dazu notwendig. Damit könnte die Sanierungsrate von derzeit 0,5 auf die notwendigen 2 Prozent erhöht werden, und es könnten 750 000 Tonnen CO2-Emissionen und 120 Millionen € an Energiekosten eingespart werden. Und: Damit entstünden 11 400 Arbeitsplätze! – Das sind Berech­nungen des Wifo. (Abg. Wittauer: Ja, das ist aber nicht so!)

Das Umweltressort sei beim Entwurf den Vorstellungen der Wirtschaft in einigen Punk­ten bereits entgegengekommen, hat Minister Bartenstein Anfang des Jahres stolz verkündet. (Abg. Wittauer: ... über 30 Prozent Zuwächse!) Die Industrie verlangt ja ein härteres Wording im Gesetz, beziehungsweise hat es verlangt, um sich nach dessen In-Kraft-Treten nicht vor unangenehme Überraschungen gestellt zu sehen. – Warum eigentlich „unangenehme Überraschungen“, wenn in der Bauindustrie so viele Arbeits­plätze zu schaffen wären?

Zudem müssten wirkungsvolle Maßnahmen zur Eindämmung der CO2-Emissionen aus dem Verkehr gesetzt werden, haben Sie in einer Anfragebeantwortung geschrieben. Die Steigerung in diesem Bereich beträgt von 1990 bis 2001 immerhin 49 Prozent! Wie dieses Paket ausschauen soll, wissen wir nicht, auch nicht die Ersteller des ECOFYSeports! Denen ist das auch nicht klar geworden, wie der Minister dieses Ziel erreichen möchte, obwohl er sehr zuversichtlich ist, immer noch, wie ich immer wieder höre. Der ehemalige Umwelt-, jetzige Wirtschaftsminister wird dann allerdings erklären müssen, wie die Strafzahlungen für das Nichterreichen des Kyoto-Ziels aufzubringen sein werden. Diese betragen immerhin 34 € pro Tonne CO2.

Herr Minister! Wir sehen in der Novellierung dieses sehr jungen Gesetzes keine Ver­besserung. Die Klimakonferenzen von Marrakesch und Johannesburg zeigten die Not­wendigkeit raschen Handelns. Nationale Aktionsprogramme sind gefragt und gefordert, wir nehmen jedoch wahr, dass die Klimastrategie der Bundesregierung im Konzeptsta­dium stecken geblieben ist. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

14.52

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.52

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Frau Kollegin Rest-Hinterseer, es ist natürlich ganz klar, dass für die Verringerung der Treibhausgase ein ganzes Paket an Maßnahmen notwendig ist. Und eine davon, eine dieser Maßnahmen ist der Handel und die Zuteilung von Emissionszertifikaten. Klar muss auch sein, dass Klimaschutz nicht vorrangig durch diesen Emissionshandel erreicht werden kann, da wir ja wissen, dass die größte Stei­gerungsrate jener, die Treibhausgase verursachen, auf dem Verkehrssektor zu ver­zeichnen ist. Seit 1990 sind die CO2-Emissionen durch den Verkehr um über 45 Pro­zent, also mehr als die Hälfte gestiegen.

Der österreichische Zuteilungsplan bietet einen guten Ausgleich zwischen Klimaschutz und Wirtschaftsentwicklung. Und man sieht, dass beides miteinander möglich ist. Er ist ja auch von der EU genehmigt worden, zwar mit gewissen Auflagen, aber das sind kleine Änderungen, die jetzt in der Novellierung dieses Gesetzes vorliegen. (Abg. Krai-


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ner: ... ein bisschen ein Blödsinn, was Sie da sagen!) – Sie von der SPÖ lachen. (Abg. Bayr: Es ist traurig, das stimmt!)

Es ist gerade von Kollegen Steier von einer inkonsequenten Umweltpolitik gesprochen worden. Herr Oberhaidinger hat eingangs erwähnt, dass die Umweltpolitik der Regie­rung zu wirtschaftsfreundlich sei. Ich frage Sie dann, was Sie zu der Aussage des Lan­deshauptmannstellvertreters von Oberösterreich, Erich Haider, sagen, der am 24. März gemeint hat, die Zuteilungspläne der Bundesregierung würden wertvolle Industrie­arbeitsplätze am Wirtschaftsstandort Oberösterreich massiv gefährden. (Abg. Krainer: Was hat das mit dem Verkehr zu tun?) Wichtig ist also, dass ein gewisser Ausgleich gefunden wird, sowohl von der Umwelt als auch von der Industrie und der Wirtschaft. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Herr Kollege Krainer! Wir reden von den Allokationsplänen, und da sind Sie unterein­ander widersprüchlicher Meinung. (Abg. Krainer: Sie haben vom Verkehr gesprochen!) Es ist nicht nur der Fall, dass mit diesen Allokationen eingekauft wird, sondern die Betriebe werden auch angehalten, die Emissionen zu reduzieren, da sie durch umwelt­freundliche Produktionen und durch abgasarme Produktionsmethoden natürlich ihre Abgase vermindern können und daher keine teuren Zertifikate kaufen müssen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Verantwortungsvolle Klimapolitik muss alle nur mög­lichen Maßnahmen nutzen, um den Klimaschutz zu erreichen und die Treibhausgase abzubauen. Emissionshandel ist eine dieser Maßnahmen. (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bayr zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.55

Abgeordnete Petra Bayr (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Herr Vorsitzender! Das Emissionszertifikategesetz wurde hier im Haus im Frühsommer be­schlossen, jetzt wird es novelliert auf Grund einer Entscheidung der Europäischen Kommission; wir haben es schon gehört. Das Problem ist, dass die uns vorliegende Novelle weder etwas am Geist dieses Gesetzes noch, was eigentlich noch viel schlim­mer ist, die Klimasituation verbessert. Das ist unser eigentlicher Kritikpunkt daran.

In der kompletten Klimaschutzpolitik ist die schwarz-blaue Bundesregierung ausge­sprochen mangelhaft unterwegs. Wir sind weiter denn je von der Erfüllung unseres Kyoto-Zieles entfernt. Wie die Verpflichtungen bis 2010, 2012 einzulösen sein werden, dazu habe ich noch kein einziges wirklich schlüssiges Konzept gehört.

Sie behandeln – und das ist, glaube ich, die Krux an der Sache – den Klimaschutz nach wie vor als unglaubliche Bürde und nicht als Chance, die er für das ganze Land ist. Zum Beispiel – oft zitiert –: Das Wirtschaftsforschungsinstitut rechnet uns vor, dass wir 2 500 Jahresarbeitsplätze allein durch Althaussanierung schaffen könnten. Das wäre ein unglaublich hoher Beitrag zum Klimaschutz. Wir wissen das aus Wien, wo es ein Programm gibt, das THEWOSAN heißt; mit diesem haben wir die besten Erfah­rungen gemacht.

Es ist offensichtlich nicht in die Köpfe hineinzukriegen, dass es gerade im Bereich des Verkehrs, wo die CO2-Belastungen am meisten, am progressivsten steigen, ganz wich­tig wäre, effiziente Maßnahmen zu treffen (Abg. Wittauer: Wo denn?) und den öffentli­chen Verkehr auszubauen, ganz einfach! (Abg. Wittauer: Frau Abgeordnete! Lösungs­ansätze!) Und es ist offensichtlich nicht in die Köpfe hineinzubringen, dass es notwen­dig ist, ein ausverhandeltes, finanziertes Programm mit Ländern und Bund in der Frage des Klimaschutzes zu haben. (Abg. Wittauer: Haben wir ja! Wohnbauförderung ...!)


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Kurz und gut, es sind auf Ihrer Seite eine Menge unverzeihbarer Versäumnisse pas­siert! Und mit dieser Novelle bessert sich weder der Allokationsplan – ganz im Gegen­teil, wir erwarten, dass es, sobald die Bescheide zugestellt sind, ein unheimliches Laufen zu den Gerichten geben wird; da wird es Einsprüche gegen die Zuteilungsbe­scheide geben, und es ist nach wie vor unklar, wie das Bundesvergabeamt in Sachen Registerservicestelle entscheiden wird und ob es überhaupt möglich sein wird, pünktlich zum In-Kraft-Treten des Gesetzes wirklich mit der Zuteilung anzufangen; das ist alles total unklar! –, noch und vor allem, und das ist das Hauptproblem, werden Sie, weder mit dem Gesetz in alter Form noch mit jenem in novellierter Form, irgendeine Art von CO2-Reduktion zustande bringen. Das ist die eigentliche Krux!

Aus unserer Sicht ist diese Novelle einfach nicht zustimmungsfähig. (Beifall bei der SPÖ.)

14.57

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner hat sich Herr Abgeord­neter Dr. Bauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.58

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Ich möchte Bezug nehmen auf das so oft zitierte „Erreichen“ des Kyoto-Zieles: Es wird in keiner Variante erreichbar sein, auch dann nicht, wenn man die notwendigen Maßnahmen jetzt sehr zügig setzt, weil wir uns immer weiter davon entfernt haben – statt mit 13 Prozent minus sind wir ja in Wirklichkeit auf Grund des Ansteigens um 10 Prozent mit einer Reduktion von 23 Prozent in dieser Periode konfrontiert. Es wird also, Herr Bundesminister, trotz der sehr vielen Bemühungen, die durchaus positiv zu verzeichnen sind, kaum gelingen.

Auch halte ich diese Novelle nicht für eine, die, wie von Ihnen so bezeichnet, eine kleine Korrektur erfährt. In Wirklichkeit fehlt mehr, es wurde nämlich verabsäumt, jene Maßnahmen zu setzen, die mit dieser Novelle gleich mit behandelt werden könnten. Ich glaube, dieses allmähliche Zurückfallen von einer Vorreiterrolle in Sachen Umwelt in Europa ... (Abg. Wittauer: ... nachweislich Nummer 1!) In den siebziger und achtzi­ger Jahren haben wir die absolute Vorreiterrolle innegehabt. Jetzt sind wir ins Mittelfeld abgerutscht. Man kann ja diskutieren ... (Abg. Wittauer: Nummer 1! Nummer 1 sind wir noch!) – Nein, nein! Man kann diskutieren, was man will: aus einem Vorreiterland wurde ein Land in einer mittleren Position! Und das ist eine falsche Umweltpolitik!

Ich möchte, geschätzte Damen und Herren, besonders darauf verweisen, dass wir heute bei den CO2-Emissionen die prinzipiellen Fehler nicht behoben haben und die Industrie sich dadurch nicht anschicken wird, wesentliche Verringerungen von CO2-Belastungen anzustreben. Der Emissionshandel, der immer so positiv dargestellt wird, kann von vielen auch als Freikauf verstanden werden. (Abg. Wittauer: Landeshaupt­mannstellvertreter Haider in Oberösterreich hat gesagt: nicht ausreichend genug!) Das bedeutet, dass durch diesen missverstandenen Freikauf in Wahrheit ein Emissionshan­del betrieben wird, wo nur „heiße Luft“ transportiert wird und der keine echte Reduktion der Schadstoffe bringt.

Ich bin ja sehr froh, dass Russland das Kyoto-Protokoll ratifiziert hat. Das ist okay!

Wenn aber zum Beispiel Russland über sehr viele Zertifikate verfügt, weil diese auf einer Basis berechnet wurden, wo noch das Sowjetimperium bestand und große Men­gen an Schadstoffen in die Luft geblasen wurden, bedeutet das, dass sie heute Emis­sionszertifikate verkaufen können. Und wir handeln damit, ohne dass zu Hause etwas geschieht. Daher glaube ich, dass man das Ganze als Übergangssituation sehen muss, während der – das möchte ich schon erwähnen – zwar ein geringer Beitrag ge-


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leistet wird; Umweltschutz wird aber am besten dort geleistet, wo er auch für die Men­schen im eigenen Land spürbar ist. (Präsident Dr. Khol übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wenn wir die eingeschlagene Politik weiter verfolgen, dann verfehlen wir das Reduk­tionsziel um 80 Prozent. Das bedeutet, dass wir fast 200 Millionen € dafür ausgeben müssen. Diese 200 Millionen € werden von jenen aufgebracht, die nichts davon haben, nämlich von den Menschen, die in Österreich leben und die saubere Umwelt nicht genießen können. Diesen Nachteil sollte man erkennen, auch wenn man dem Emissi­onshandel das Wort redet. Für mich ist die beste Umweltschutzinvestition jene, die im eigenen Land stattfindet. In diesem Sinne soll es nicht als Freikauf für Umweltpolitik verstanden werden. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.01

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Die Frau Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 658 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Der Gesetzent­wurf erhält auch in dritter Lesung die Zustimmung des Hohen Hauses.

Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Dr. Josef Cap, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminis­ter für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleude­rung von Staatsvermögen (2248/J)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur dringlichen Behandlung der schriftlichen Anfrage 2248/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich deren Verle­sung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Aussagen zur Budgetpolitik von Finanzminister Grasser waren seit dem Jahr 2000 von Einsparungs- und Nachhaltigkeitsforderungen geprägt, die letztendlich niemals umge­setzt wurden und deren langfristige Wirkung sich in der absolut höchsten Finanzschuld des Bundes – bei gleichzeitigem Verkauf eines großen Teils des österreichischen Staatsvermögens – manifestierte.

Nachhaltig entwickelte sich lediglich die Erhöhung der Ausgaben für externe Beratung des Finanzministers seit 4.2.2000: seit Amtsantritt hat Finanzminister Grasser mindes­tens 15,36 Mio € für externe Beratung bezahlt, in dieser Summe sind weder PR-Kosten noch Insertionen berücksichtigt.

Die angeführte Zahl ergibt sich ausschließlich aus Anfragebeantwortungen des Bun­desministers für Finanzen. Sämtliche diesen Kosten gegenübergestellte Einsparungs­potentiale konnten in den parlamentarischen Gremien widerlegt werden. Ebenso wider-


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legt auch das hervorgekommene Budgetdefizit für 2005 das Vorhandensein von Ein­sparungspotentialen auf Grund extern zugekaufter Beraterleistungen.

Der von Finanzminister Grasser in der Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses am 10. Dezember 2003 zitierte Leitsatz „ein Berater ver­dient sich selbst!“ und dessen Falsifikation können anhand eines einfachen Beispieles dargestellt werden:

Für die Beratung der Republik Österreich bei Privatisierungsschritten hinsichtlich eines Restvermögens der DDSG wurde ein Beratungsunternehmen mit der so genannten „Verhandlungsassistenz“ beauftragt. Die Kosten dieser Leistung betrugen 10.000 € – das Einsparungspotential wurde von Finanzminister Grasser mit 7,91 Mio € ange­geben. Bei den angegebenen Einsparungen handelte es sich ausschließlich um den Verkaufspreis der gegenständlichen Liegenschaft.

Diesbezüglich ist nach wie vor vollkommen unklar warum der Finanzminister eine Ver­handlungsassistenz beim Verkauf von DDSG-Liegenschaften benötigte und warum das Einsparungspotential in Höhe des Verkaufspreises angegeben wurde. Aus diesen An­gaben des Finanzministers muss geschlussfolgert werden, dass es dem Finanzminis­terium ohne private Assistenz nicht möglich ist, Liegenschaften zu verkaufen.

Insgesamt ist festzuhalten, dass sämtliche von Finanzminister Grasser angegebenen Einsparungspotentiale unabhängig von der Beratungsleistung entstanden sind bzw. bei Verkäufen von staatlichem Eigentum mit dem entsprechenden Kaufpreis ausgewiesen wurden. Aus den Beraterverträgen entstanden lediglich Kostenbelastungen für den Steuerzahler auf Grund der Honorarzahlungen sowie der gleichzeitigen Besoldung der ressortintern zuständigen Beamten.

Neben privaten Beratungsdienstleistungen wurde seit Amtsantritt der schwarz/blauen Bundesregierung die Anzahl der Bediensteten in den Ministerbüros auf bisher noch nie dagewesene Personalstände aufgestockt. Die rechtliche und politische Verantwortung für diese Verschwendung von Steuermittel haben die jeweiligen Mitglieder der Bundes­regierung zu tragen, letztlich aber vor allem der Finanzminister, der die Gewährung von Gehältern für Ministersekretäre in der Höhe von bis zu 15.000 € monatlich, die Entsen­dung von MitarbeiterInnen in bis zu acht Aufsichtsräte, den Abschluss von Arbeitsleih­verträgen zum Schaden der Republik und zur Umgehung von bestehenden Gesetzen tolerierte und durch diese Vorgangsweise einen Verstoß gegen die Budgetwahrheit durch Verrechnung der Refundierungskosten für Arbeitsleihverträge als Sachaufwand unterstützte.

Durch die Versetzung von hunderten Beamten in den Ruhestand bzw. in den Karenz­urlaub vor Ruhestand gemäß dem §§22a und 22c des Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes (so genannte „Chance 55“) ergeben sich Kosten für die Republik Österreich in Gesamtausmaß von mehr als 350 Mio €, denen keine Gegenleistungen gegenüber stehen. Die defacto-Pensionierung von arbeitsfähigen, gut ausgebildeten Staatsdie­nern basierte zum größten Teil auf rein politischen Motiven.

Durch den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften wurde Staatsvermögen unwie­derbringlich veräußert. Für diesen Verkaufsvorgang sind wiederum Beratungskosten in Höhe von 10,9 Mio € angefallen. Die budgetären Auswirkungen dieser Veräußerung ist klar am Regierungsentwurf eines Bundesfinanzgesetzes 2005 erkennbar – trotz Abver­kaufs von nur einmalig vorhandenen Staatsvermögen erhöhen sich die Staatsschulden auf ein Höchstausmaß.

Auch die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in der staats­nahen Wirtschaft sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vertragsgestaltungen prägten das Bild der Verschwendungspolitik von Finanzminister Grasser und beruhten


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auf massiven Gesetzesverstößen in den Unternehmen der staatsnahen Wirtschaft, darunter vor allem der Österreichischen Industrieholding AG. Insgesamt betrugen die zusätzlichen Kostenbelastungen seit dem Jahr 2000 durch Gehälter und Aufwands­entschädigungen sowie Spesen der ÖIAG-Leitungsorgane rund 1,4 Mio € (Stand Feb­ruar 2004). Bei den ÖIAG-Vorstandsverträgen wurde bewusst dem Stellenbesetzungs­gesetz 1998 und der Verordnung der Bundesregierung betreffend Vertragsschablonen gemäß diesem Gesetz zuwidergehandelt. Damit wurde eine Antiprivilegiengesetz­gebung in Kenntnis der negativen Folgen für die Steuerzahler bewusst durch den Vor­stand, den Aufsichtsrat und den Eigentümer, vertreten durch Finanzminister Grasser, missachtet.

Betrachtet man die Privatisierungen und Privatisierungsversuche des Finanzministers von staatlichen Unternehmen so ist keine nachhaltige, positive Entwicklung zugunsten des österreichischen Steuerzahlers erkennbar. Im Gegenteil der Verkauf von öffentli­chem Eigentum diente lediglich dem Stopfen von Budgetlöchern bzw. war dieser aus­schließlich ideologisch motiviert.

Die „Nachhaltigkeit“ des Sparsamkeitsverständnisses von Finanzminister Grasser zeigt sich auch in der Beschaffung von Dienstwägen. Obwohl Grassers Dienstauto, ein Audi des Typs A8, als zu teuer kritisiert wurde, werden nun mehr sämtliche Dienstwägen der Bundesregierung auf diesen Luxustyp umgestellt:

Innerhalb von 4 Jahren sollen 40 Fahrzeuge der Marke Audi A8 angekauft werden.

Den Fehlschlägen des Finanzministers seit 4.2.2000 stehen PR-Aktivitäten zu Höchst­preisen gegenüber. Seit dem Jahr 2000 wurden mindestens 8,5 Mio € ausschließlich für Werbung für Mag. Grasser verwendet. Die Persönlichkeitswerbung des Ministers gipfelte im Jahre 2001 in einem Inserat der Financial Times mit dem Konterfei des Finanzministers um rund 60.000 €.

Kritische Medien, wie die Stadtzeitung „Falter“, berichteten über Veranstaltungen von Finanzminister Grasser „im Casino, Opernhäusern und Kunsthallen“ samt „tausender Cocktails und Brötchen“. Die selbe Zeitung stellte diesbezüglich (berechtigt) die Frage, ob „hier das private Image eines Politikers mit öffentlichen Mitteln aufpoliert wird“ oder ob „der Sparefroh der Republik tief in den Staatssäckel greife“, um den Kurs seiner Ich-Aktie in die Höhe zu treiben (Falter 24/03).

Aus der dargelegten Gebarung des Finanzministers hinsichtlich der Ausgaben für Selbstdarstellung und PR-Maßnahmen ergibt sich auch eine große Besorgnis hinsicht­lich der Regierungsausgaben für das Jubiläumsjahr 2005 und den österreichischen EU-Vorsitz im Jahr 2006. Seit Regierungsantritt wurden mindestens 72 Mio € von den Ressorts für Beratung und Werbung verschwendet – nunmehr ist eine Erhöhung dieser Ausgaben, die bereits den Höchstwert seit 1945 darstellen, zu befürchten. Auch ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung diese beiden Anlassfälle bewusst zu parteipolitischen Einflussnahmen und der werbenden Darstellung von Personen nutzen wird, dies unter Heranziehung von Steuermittel, ungeachtet deren budgetärer Wid­mung. Gerade für das Jubiläumsjahr 2005 und den österreichischen EU-Vorsitz im Jahre 2006 erscheint es wesentlich, die Werbeausgaben zu begrenzen und mittels einer sachlichen Normierung zu reglementieren. Einen entsprechenden Vorschlag des Rechnungshofes ignorierend hat es die Bundesregierung, allen voran der zuständige Finanzminister, unterlassen, eine entsprechende – bereits vom Rechnungshof ausge­arbeitete – Regelung gesetzlich umzusetzen.

Da die Budgetpolitik des Finanzministers ausschließlich von der Nachhaltigkeit der ständigen Ausgabenerhöhung sowie der Erhöhung der Staatsschulden geprägt ist, gleichzeitig wesentliches Staatsvermögen abverkauft wird und die Befürchtung nahe liegt, dass sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation in den nächsten


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Monaten extrem erhöhen werden, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende

Anfrage:

1. Woraus resultiert der Umstand, dass der Regierungsentwurf des Bundesfinanzge­setzes 2005 nun mehr den absolut höchsten Schuldenstand in der Geschichte der Republik Österreich für das Budgetjahr 2005 vorsieht?

2. Wie hoch wäre der Stand der Staatsschulden im Budgetjahr 2005 ohne Abverkauf von staatlichen Vermögenswerten seit dem Jahr 2000, ausgedrückt in absoluten Zah­len?

3. Welche budgetäre Effekte ergab der Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften sowie der Liegenschaftsanteile an der Bundesimmobiliengesellschaft und in welcher Form und Höhe wurden dadurch Staatsschulden getilgt, ausgedrückt in absoluten Zah­len?

4. In welcher Form und Höhe wurden durch Verkauf von ÖIAG-Anteilen Staatsschul­den seit dem Jahr 2000 getilgt und in welcher Weise wirkten sich diese Verkäufe auf die Dividendenentwicklung für die Republik Österreich aus?

5. Haben Sie dem Ankauf von 40 neuen Dienstautos der Marke Audi A8 gemäß Bun­deshaushaltsgesetz zugestimmt und wenn ja, auf welchen Überlegungen basiert ihre Genehmigung des Ankaufs von 40 Luxusautos?

6. In welcher Höhe werden Budgetmittel für Werbeausgaben (aller Ressorts) und PR-Aktivitäten (aller Ressorts) im Jubiläumsjahr 2005 verwendet, wie hoch sind diese ins­gesamt veranschlagt und wie hoch sind die diesbezüglich prognostizierten Ausgaben des Bundesministeriums für Finanzen?

7. In welcher Höhe werden Budgetmittel für Werbeausgaben (aller Ressorts) und PR-Aktivitäten (aller Ressorts) im Zuge des österreichischen EU-Vorsitzes 2006 verwen­det, wie hoch sind diese insgesamt veranschlagt und wie hoch sind die diesbezüglich prognostizierten Ausgaben des Bundesministeriums für Finanzen?

8. In welcher Form werden Sie einer zweckentfremdeten Verwendung von Steuermittel im Zuge der Feierlichkeiten des Jubiläumsjahres 2005 sowie des österreichischen EU-Vorsitzes im Jahre 2006 entgegentreten und können Sie eine entsprechende Ausga­benerhöhung bedingt durch diese zwei Anlassfälle ausschließen?

9. Bis zu welchem Zeitpunkt werden die vom Rechnungshof vorgegebenen Regeln für Regierungswerbung umgesetzt und warum wurde dieses vorgeschlagene Reglement bisher nicht berücksichtigt?

10. Inwieweit ist daran gedacht, angesichts der extremen Erhöhung des Staatsschul­denstandes Reduktionen im Beratungs- und PR-Dienstleistungsbereich für die Budget­jahre 2005 und 2006 zu veranlassen?

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Ich erteile Herrn Abgeordnetem Dr. Cap als erstem Fragesteller zur Begründung der Dringlichen Anfrage das Wort. Seine Redezeit beträgt 20 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


15.02

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): In der vorherigen Debatte hat Herr Staatssek­retär Finz – wahrscheinlich schon in Kenntnisnahme unserer Dringlichen Anfrage –


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bereits ein wenig auf die erste Frage dieser Dringlichen Bezug genommen, nämlich woraus der Umstand resultiert, dass der Regierungsentwurf des Bundesfinanzgeset­zes 2005 nunmehr den absolut höchsten Schuldenstand in der Geschichte der Repub­lik Österreich für das Budgetjahr 2005 vorsieht.

Ich weiß schon, dass Sie das ungern hören, aber man kann es nicht oft genug sagen, weil Sie in dieser Angelegenheit ziemlich schnell vergessen. Ich kann Ihnen die Ant­wort auch gleich sagen: Im Jahr 2000 betrug die Finanzschuld des Bundes insgesamt 120,7 Milliarden €, und Ende 2005 wird die Finanzschuld zirka 140,9 Milliarden € ausmachen. Das ist in fünf Jahren ein Plus von 20,2 Milliarden €. Wollen Sie es in Schilling noch hören? – Das sind fast 300 Milliarden Schilling.

Was sagen Sie jetzt dazu? – Jetzt ist Stille auf der rechten Seite dieses Hauses. Das muss man schön langsam setzen lassen in den Gehirnganglien, dass Sie in Wirklich­keit für eine der höchsten Schuldenstände verantwortlich sind. Ich hoffe, Sie haben das mitgeschrieben, Herr Finanzstaatssekretär, weil Sie das vorhin bestritten haben. Sie haben dauernd über die letzten 30 Jahre geredet, irgendwann werden Sie auch noch über die Römerzeit reden. Sie sollten sich einmal um die letzten vier Jahre kümmern, die diese schwarz-blaue Regierung zu verantworten hat. (Beifall bei der SPÖ.)

Unsere Dringliche Anfrage hat den Titel „Anfrage an den Bundesminister für Finanzen betreffend Verschwendung von Steuermitteln und Verschleuderung von Staatsvermö­gen“. Ich meine, der Titel ist sogar noch untertrieben, aber er beschreibt im Wesent­lichen, worum es unserer Auffassung nach geht.

Ich komme zuerst zu dem gewichtigen Aspekt der externen Beratung. Ich frage mich: Wieso brauchen Sie überhaupt eine externe Beratung? – Ihr Ministerium hat die besten Beamten der Republik und tolle Abteilungen. Fleißige, motivierte Menschen sind im Finanzministerium tätig, zumindest haben wir es so gekannt, als wir noch im Finanz­ministerium waren. Was in der Zwischenzeit passiert ist, weiß ich nicht, aber damals gab es hoch qualifizierte Beamte. (Abg. Neudeck: Wieso habt ihr dann so schlechte Budgets gehabt?)

Wenn Sie seit 4. Februar 2000, also seit Ihrem Amtsantritt, Herr Minister, mindestens 15,36 Millionen € für externe Beratung bezahlt haben, dann stellen sich mir folgende Fragen: Was machen Sie überhaupt noch selbst? Wozu sitzen Sie überhaupt noch drinnen? Was haben Sie überhaupt selbst entschieden? Wozu haben wir eine Auf­blähung der Kosten des Personals in den einzelnen Ressorts, also auch in Ihrem Res­sort? (Zwischenruf des Abg. Neudeck.)

Außerdem muss man dabei noch berücksichtigen, dass es auf der einen Seite Hono­rarzahlungen gibt, von denen ich Ihnen gerade erzählt habe, und auf der anderen Seite gleichzeitig aber die ressortinternen Beamten weiter besoldet werden. Wofür werden diese dann eigentlich bezahlt? Was machen sie in den Abteilungen, Herr Finanzminis­ter? Versuchen sie in Ihre Homepage zu kommen, wenn es eine Internetstörung gibt? Was machen diese Menschen? Welche Aufgaben haben sie eigentlich zu verrichten? – Erzählen Sie uns das dann, wenn Sie unsere Fragen beantworten!

Die Zahl der Bediensteten wurde in allen Ministerbüros erhöht. Manche haben Spitzen­einkommen in der Höhe von bis zu 15 000 €, Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter sitzen in bis zu acht Aufsichtsräten. Es muss jeden Montag eine Verteilungssitzung geben für Jobs, für Aufsichtsräte, für Stellen, wo man halt irgendwo jemanden unterbringt, der einem irgendwie zu Gesichte steht. (Abg. Neudeck: Gehen die Ihnen ab?) – Sie sind histo­risch anders angetreten. Sie werden zwar immer schmäler hier in diesem Haus – nicht körperlich gesehen –, sind aber angetreten, gegen Privilegien anzukämpfen, soweit ich mich richtig erinnere. Was ich aber jetzt registriere, das ist das pure Gegenteil davon. (Abg. Parnigoni: Neu regieren!)


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Wenn Ihnen Beamte politisch nicht passen, dann werden sie zu Hunderten, so wie Sie es getan haben, in den Ruhestand versetzt beziehungsweise in den Karenzurlaub ge­schickt. Da sind Haider und Ewald Stadler gesessen, diese hätten angesichts dessen solch einen dicken Hals (eine entsprechende Handbewegung machend) bekommen, geschrieen hätten sie, wenn sie gehört hätten, dass Beamte in den Ruhestand versetzt oder in den Karenzurlaub geschickt werden. Was hätten die beiden hier alles erzählt?! Jetzt muss man ihn irgendwo in den Kärntner Tälern suchen, wenn man von ihm etwas hören will. (Abg. Scheibner: Gute Koalition!) Aber Sie alle sitzen da brav in der be­rühmten Stellung: Mein Name ist Hase, und ich weiß von nichts, und ich sehe auch nicht alles und stehe mit zugemachten Augen und verschlossenen Ohren auf, wenn wieder Beschlüsse der Regierung apportiert werden ! – Das ist die Wahrheit! Sie haben sich von Ihrem historischen Anspruch meilenweit entfernt.

Was hat diese Aktion die Republik Österreich gekostet? – Sie hat damals den Titel „Chance 55“ gehabt. All das passierte vor dem Hintergrund: mehr arbeiten, späterer Pensionsantritt und kürzere Pensionen in diesem Land. Man greift den Pensionisten permanent einmal in die linke und einmal in die rechte Tasche. Niemand kann mehr auf der Straße aufrecht gehen, weil er dauernd die Hände des Finanzministers in einer der beiden Taschen hat. Vor diesem Hintergrund haben Sie noch den zynischen Titel „Chance 55“ gewählt. So nach der Devise: Komm lieber Beamter, den wir dich aus politischen Gründen nicht mehr wollen, ergreif deine Chance und fleuche aus dem Ministerium!

Wer zahlt das? – Der Steuerzahler bezahlt das, die Steuerzahlerin bezahlt das. Die Größenordnung beträgt 350 Millionen €. Setzen Sie einmal all das in Relation zu Ihren Quälbeschlüssen möglicherweise bei der Gesundheitsreform! Setzen Sie all das ein­mal in Relation! Das betrifft aber nicht nur diesen Bereich, da gibt es noch ganz an­dere.

Beim Innenministerium, das heute nicht Gegenstand der Anfrage ist, geht es gleich in die Zehntausende. Zwölftausend Posten werden neu ausgeschrieben, 30 000 unter dem direkten Kommando des Innenministers. Aber das will ich jetzt gar nicht im Detail ausbreiten, mit dem werden wir uns sowieso noch einmal gesondert zu beschäftigen haben. Aber zahlen müssen es immer Frau Österreicherin und Herr Österreicher.

Jene, die fasst entspannt in den letzten und vorletzten Reihen da oben sitzen, sollten ein bisserl aufgeregter dieses Zahlenmaterial verfolgen (Abg. Neudeck: Sie wird es nicht mehr geben, das haben wir schon gehört!), und zwar nicht bloß deshalb, weil Sie, wie alle anderen hier, in ihren Wahlkreisen diese Missstände zu erklären und den Herrn Finanzminister und den Herrn Bundeskanzler für diese Maßnahmen zu verteidi­gen haben, sondern auch aus folgendem Grund: Wenn das auch am Wahltag Gegen­stand der Erörterung ist, dann werden Sie in den letzten und vorletzten Reihen danach gar nicht mehr hier sitzen! Ich weiß nicht, wo Sie dann entspannt sitzen werden, aber sicher nicht hier – das kann ich Ihnen sagen!“ –, wenn diese Politik fortgesetzt wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Neudeck: Kollege Cap, das ist eine alte Rede!)

Aber setzen wir das Ganze weiter fort: Welch Geschrei hat es doch immer gegeben bei der Bestellung oder Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in der staatsnahen Wirtschaft! Das war oft wochenlang Gegenstand der öffentlichen Erörterung. Was ha­ben Sie gemacht seit dem Jahr 2000? – Ihnen war das Stellenbesetzungsgesetz 1998 Wurscht – daran haben Sie sogar mitgewirkt! Ich kann mich erinnern, damals sind wir sogar noch in der großen Koalition gesessen! Die Vertragsschablonenverordnung war Ihnen Wurscht – alles Wurscht! – Herausgekommen ist ein Tollhaus mit Gehältern, Aufwandsentschädigungen und Spesen für ÖIAG-Leitungsorgane. Kostenpunkt: 1,4 Millionen €, Stand Februar 2000. Sie können das noch ergänzen, falls irgendwo


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Neuerungen dazugekommen sind. (Abg. Mag. Molterer: Streicher!) Ich gebe Ihnen die Chance, dass Sie sich in die Debatte konstruktiv einbringen können.

Was passiert da? – Da wird nach dem Motto verfahren: Jetzt sind wir an der Macht, jetzt können wir Posten besetzen, jetzt können wir Privilegien verteilen, jetzt können wir Steuergelder, die wir den Österreicherinnen und Österreichern herauspressen, endlich einmal ungezügelt ausgeben! – Das ist Ihr Politikverständnis!

Die Symbolfigur sitzt hier auf der Regierungsbank: Herr Finanzminister Grasser und sein Helfershelfer, Staatssekretär Finz, der immer eine Dose Persil mit hat.

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Kollege! „Helfershelfer“ kommt aus der Kriminalität!

 


Abgeordneter Dr. Josef Cap (fortsetzend): Dann sage ich nur „Helfer“ und lasse „Hel­fers“– den Genitiv – aus und bleibe bloß bei „Helfer“. – Sein treuer Helfer Staatssekre­tär Finz ist ihm permanent dabei behilflich. (Abg. Dr. Brinek: Wie der Schelm denkt, so ist er!) – Schelmerei!

Wie beurteilen Sie den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften? – Das ist Staats­vermögen, das unwiederbringlich veräußert wurde.

Jetzt komme ich wieder zu den Beratungskosten zurück: Beratungskosten in der Höhe von 10,9 Millionen €! Was hat der Berater um 140 Millionen Schilling gemacht, können Sie mir das erklären? Hat er täglich ein Mal gesagt: Verkaufen Sie die Wohnungen – wieder 10 Millionen –, verkaufen Sie die Wohnungen – wieder 10 Millionen? Wie geht das? – Erklären Sie mir das! (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Grasser.)

Sie sind doch eigentlich diese Superprivatisierer, die privatwirtschaftlichen Experten, die auf den privaten Weltmärkten tanzen. Die Vertreter der Weltbank fragen einmal im Monat an, wann Sie endlich Zeit haben, damit sie sich bei Ihnen anstellen können, weil Sie so ein Genie sind. Trotzdem brauchen Sie für den simplen Verkauf der Bundes­wohnbaugesellschaft Beraterfirmen mit Beratungskosten in der Höhe von 10,9 Millio­nen €! Es ist unfassbar, was Sie dafür ausgegeben haben! (Ruf bei der SPÖ: Freun­derlwirtschaft!)

Wir könnten auch fast seminarmäßig Ihre Privatisierungsversuche oder Privatisierungs­schritte durchgehen, die Sie getätigt haben: Ein bisschen in die Börse schauen, heiße Finger bekommen, wieder gehen, und dann kommt noch der Vorwurf des Insiderhan­dels. – Was ist übrigens daraus geworden, als wir gesagt haben: Bitte klären Sie das endlich auf. Es sollten die Kompetenzen der Finanzmarktaufsicht erweitert werden, es hätte eventuell ein Untersuchungsausschuss eingesetzt werden können. Was ist bei dem Ganzen, außer dass sich die Schweizer zurückgezogen haben, herausgekom­men? – Der Mantel des Schweigens und sonst nichts! (Abg. Mag. Molterer: Josef, die SPÖ schläft schon!)

So kann man als Finanzminister nicht agieren! So kann man als Vertreter einer Regie­rung nicht agieren! Das hat die österreichische Bevölkerung wahrlich nicht verdient!

Zurückkommend auf den Beratungsbereich: Sie haben den berühmten Satz gesagt: Ein Berater verdient sich selbst! – Na, das ist ordentlich zynisch, das sage ich Ihnen, vor allem anhand der Privatisierungsschritte des Restvermögens der DDSG. Ein Bera­tungsunternehmen, wie wir in der Dringlichen Anfrage geschrieben haben, wurde mit einer Art Verhandlungsassistenz beauftragt, und die Kosten dieser Leistung betrugen damals – läppisch, verglichen mit den anderen – 10 000 €. Dann haben Sie gesagt, das Einsparungspotenzial sei zugleich der Kaufpreis. Das war fast schon kabarettartig! Ich würde Herrn Steinhauer und Kollegen einmal raten, sie sollten einmal ein Grasser-Kabarett veranstalten. – Sie, Herr Staatssekretär, sollten dabei, weil Sie so gierig schauen, auch vorkommen! Sie sollten auch einen Platz darin haben! Sie sind ja fak-


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tisch siamesische Zwillinge, die hier auftreten. (Abg. Mag. Molterer: Das wäre dir lie­ber als das derzeitige, das glaube ich! Freundschaft!)

Das heißt also, das Einsparungspotenzial ist die Höhe des Verkaufspreises! Was sagen die beruflichen „Privatwirtschaftler“ in der ÖVP dazu, wenn solch ein Ergebnis letztendlich dabei herauskommt?

Wir kommen zum nächsten Punkt. Mich wundert, dass Sie überhaupt heute bei der Dringlichen anwesend sind, Herr Finanzminister! Ich habe mir gedacht, Sie haben wie­der eine Probefahrt mit einem der Audis, die Sie gerade anschaffen. Was ich so gehört habe, sollen 40 Audi 8 angeschafft werden. (Abg. Neudeck: Was fahren Sie für ein Auto?) – Ich habe einen Xantia Turbo Diesel 1,9, acht Jahre alt. Ich nehme Sie gerne einmal mit, wenn Sie wollen. (Abg. Neudeck: Nein, danke!) Das ist ein sehr gutes Auto, ich kann Ihnen das wirklich empfehlen! Ehrlich gesagt: Ich komme auch von A nach B! (Abg. Neudeck: Klubobmann Gusenbauer?) Ich habe keine Probleme, gehe aber nicht so weit, dass ich der Regierung jetzt lauter Citroëns empfehle, denn sonst müsste ich die Automarke wechseln, und das will ich nicht. (Abg. Neudeck: Klubob­mann Gusenbauer?)

Konzentrieren Sie sich jetzt einmal! Ich höre, es geht um 40 Audi 8. In der Werbung heißt es: sportlich und luxuriös, und es gibt verschiedene Modelle. (Abg. Neudeck: Sie sind sehr der Zeit hinten nach!) Es gibt verschiedene Modelle, wie wir wissen. Meine Frage ist: Wieso brauchen Sie 40 Audi 8? Wieso muss das übrigens überhaupt diese Autotype sein, was ist so faszinierend daran? – Das müssen Sie mir erklären! (Abg. Neudeck: Was fährt Gusenbauer?)

Das heißt nicht, dass ich gegen eine vernünftige Lösung bei Dienstautos bin, wenn ein Regierungsmitglied irgendwo hinfahren muss, das stört mich nicht! Die Anzahl von 40 Audi 8 ist aber immerhin beachtlich! Der Bruttopreis schwankt zwischen 70 000 € und 140 000 €. Bundeskanzler Schüssel würde in seiner üblichen übertreibenden Sprache sagen: 70 000 € für die Sparvariante des Audi 8 und 140 000 € für den etwas gehobenen Mittelklassewagen.

Jedenfalls brauchen Sie für diese flotte Flotte immerhin 2 Millionen € der Steuerzahle­rinnen und Steuerzahler, Herr Finanzminister! Es ist doch eine in höchstem Maße hoch interessante Frage, die man in diesem Zusammenhang klären sollte, ob in Zeiten, in denen man den Österreicherinnen und Österreichern sagt, es müsse gespart werden, in denen es faktisch keinen Bereich des österreichischen Sozialstaates gibt, wo Sie nicht sagen: Da muss eingespart werden!, Sie 40 Audis anschaffen müssen. (Abg. Parnigoni: 40 Audis, so viele Minister und Staatssekretäre gibt es gar nicht! Bekommt Scheibner auch einen?) Mit der Beschaffung dieser Dienstautos, mit dem Aufblähen des Apparates in den einzelnen Ressorts, mit den steigenden Repräsentati­onskosten und mit den steigenden Beratungskosten werfen Sie das Geld beim Fenster hinaus. – Das ist in höchstem Maße unmoralisch, Herr Finanzminister! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Androsch war der mit der Sonderanfertigung!)

Jetzt kommen wir zu einem Bereich, für den ich fast Verständnis habe, ich sage es ganz ehrlich. Sie sollten eine weihevolle Ruhe einlegen, Herr Klubobmann Molterer, denn ich signalisiere gerade Verständnis für die PR-Aktivitäten. Wenn ich solch ein Image habe wie der Herr Finanzminister, dann frage ich mich: Wer denkt nicht über eine PR-Firma nach (Abg. Neudeck: Jetzt kommen wir drauf: Sie sind schuld, Sie verursachen die Kosten!) und engagiert sich nach dem Motto: Die Politik kann ich zwar nicht mehr ändern, und ich kann mich selbst auch nicht ändern, denn ich bin, wie ich bin, aber eine gute PR-Firma könnte vielleicht ein bisschen etwas ändern!? – Bitte, machen Sie sich selbst ein Bild, ob diese PR-Firma eine Chance hätte! (Abg. Hornek: ... 100-mal mehr ausgeben, weil er besser werden will als Gusenbauer!) – Immer einen


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Witz auf den Lippen in der drittletzten Reihe. Ihnen wird das Lachen auch noch verge­hen, das sage ich Ihnen! (Beifall und Heiterkeit bei der SPÖ.)

Seit dem Jahre 2000 wurden 8,5 Millionen € ausschließlich für Werbung für Finanz­minister Grasser verwendet. – Ich muss die Beträge immer in die Alt-Währung um­rechnen, dann sind die Zahlen auch viel deutlicher. – 100 Millionen Schilling wurden ausgegeben, und der Beliebtheitsgrad beträgt nur mehr ein Drittel. Woran ist das gelegen, Herr Finanzminister? Haben Sie in der Zwischenzeit die Firma gewechselt? (Abg. Scheibner: Am Parteiwechsel!)

Ich schaue mir auch die Rankings an, ich finde diese auch faszinierend: Zuerst lagen Sie ganz vorne, dann nur mehr im Mittelfeld – immer mit diesem leichten Abrutsch­trend. (Abg. Scheibner: Das war der Parteiwechsel!) Die Magazine legen eine Schicht­seife hin, und wieder fällt man um einen Platz weiter hinunter. Das war 100 Millionen wert: nur mehr ein Drittel Beliebtheitsgrad von vorher? Oder ist es doch an der Politik gelegen, dass die Leute gesagt haben: Der sagt dauernd, man soll sparen, aber selbst will er nicht sparen, der sagt: Liebe Österreicher, was ist mit eurer Steuermoral?, zahlt endlich die Steuern ehrlich und aufrecht, denn wenn ich sie schon nicht zahle, zahlt wenigstens ihr sie!? (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ.) – Das verstehe ich!

Jetzt sage ich Ihnen noch etwas: Die Geschichte mit der „Financial Times“ wollen wir doch nicht vergessen! 60 000 € wurden ausgegeben, nur damit er einmal mit seinem Konterfei und einem von ihm ausgewählten Text in die Wall Street winken kann. Das war 60 000 € wert? Rechnen Sie einmal 60 000 € um! Er macht einen New York-Be­such, ist in der „Financial Times“ vertreten und winkt dazu. (Abg. Neudeck: Sie schaf­fen das nicht einmal um 200 000!)

Angesichts des Hintergrunds, vor dem wir uns jetzt befinden, muss ich sagen: Dafür habe ich in Wahrheit kein Verständnis! Wir müssen das immer wieder Revue passieren lassen, in welchem Umfeld all das vor sich geht!

Ich sage Ihnen: Ich versuche jetzt wirklich, das realistisch zu sehen und zu beurteilen und nicht – so wie bei Ihnen immer Haider und Stadler – aus der populistischen Anti­dingsda, fast staatszerstörenden antipolitischen Perspektive. Nein! Mir geht es ja dar­um, dass wir konstruktiv mitwirken, auch in dieser Frage. (Ironische Heiterkeit bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie sollen das wirklich so verstehen.

Als ehemalige Regierungspartei haben wir ja Verständnis dafür, dass gewisse Dinge erledigt werden müssen, dass bestimmte Notwendigkeiten der Alltagsbewältigung auch in einer Regierungsposition da sind. So ist es ja nicht, wir haben da ja durchaus keinen fundamentalistischen Zugang. Aber das, was sich da abspielt, ist wirklich in der Kate­gorie „Verschwendung und Vergeudung von Steuergeldern“ zu klassifizieren, vor allem vor dem Hintergrund der 44 Belastungen. Bundesgeschäftsführer Darabos hat vorerst einmal 44 Belastungen genannt, mittlerweile werden es schon wieder mehr sein; allein am heutigen Tag werden es wieder um einige mehr, vielleicht in einer Stunde werden es noch ein bisserl mehr. Vor diesem Hintergrund ist das zu sehen!

Außerdem interessiert mich noch – ein letzter Punkt – Folgendes: Vor uns liegen das Jubiläumsjahr 2005 und der österreichische EU-Vorsitz im Jahr 2006. Mittlerweile wis­sen wir, dass die gesamte Regierung seit Beginn ihrer Tätigkeit für Beratung und Wer­bung fast 1 Milliarde Schilling ausgegeben hat. 72 Millionen €! Daher würden wir jetzt gerne genauer wissen: Was wird mit den für das Jubiläumsjahr 2005, für dieses ge­plante „Kuscheljahr“, budgetierten Ansätzen? Es wird hoffentlich mehr daraus als das, was Sie planen, nämlich eine bloße einjährige Werbeveranstaltung für die „größte“ und „beste“ Regierung aller Zeiten. Wir wollen da schon mehr haben, es soll wirklich Ge­denken, wirklich politische Aufarbeitung, wirklich politische Reflexion geschehen.


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Was soll mit dem Geld, das dafür veranschlagt worden ist, tatsächlich geschehen? Das sollten Sie uns jetzt schon sagen. Das sollte man auch normieren, dafür sollte es auch Regeln geben. Das Gleiche gilt für den österreichischen EU-Vorsitz im Jahr 2006. Bitte, keine Werbekampagne: Ratspräsident Schüssel – der beste Ratspräsident, den die EU jemals gehabt hat! (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.) Jubel, Jubel, Jubel! Weihrauch, Weihrauch, Weihrauch! – Genau, das ist der Reflex, ich wollte nur den Test machen, ob es noch funktioniert. Man sagt nur „Jubel“, „Schüssel“, und Sie bekommen schon ein Zucken in beiden Händen. (Heiterkeit bei der SPÖ.) Wunderbar, Sie sind gut trainiert, es funktioniert nach wie vor.

Sie werden uns zugestehen, dass wir jedenfalls in diesem Bereich genau wissen wol­len, was geschehen soll. Liegt das im Interesse der Steuerzahlerinnen und Steuerzah­ler? Wird mit dem Geld verantwortungsbewusst umgegangen, oder ist nur die Fortset­zung dessen geplant, was Sie seit Regierungsantritt gemacht haben, nämlich: den Leuten etwas vorgaukeln, mit zweierlei Maß messen, das Geld hinauswerfen und auf der anderen Seite den Österreichern aus der Tasche pressen!? Da werden wir sicher nicht mitspielen! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

15.22

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zur Beantwortung der Dringlichen Anfrage hat sich der Herr Bundesminister für Finanzen zu Wort gemeldet. Seine Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Herr Bundesminister, bitte.

 


15.23

Bundesminister für Finanzen Mag. Karl-Heinz Grasser: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Hohes Haus! Ich darf mich sehr herzlich beim Abgeordneten Cap dafür bedanken, dass ich wieder einmal Gelegenheit habe, das Hohe Haus umfassend darüber zu informieren, wie sparsam diese Bundesregierung mit dem Geld des Steuerzahlers umgeht (Beifall bei Abgeord­neten der ÖVP und der Freiheitlichen), wie erfolgreich unsere Budgetpolitik im inter­nationalen Vergleich ist und wie es uns gelingt, die Steuern und Abgaben stärker zu senken als jeder Bundesregierung vor uns.

Wir haben im nächsten Jahr die stärkste Steigerung der Realeinkommen seit vielen Jahren. – Gut für die Bevölkerung: mehr Geld in der Brieftasche! Gut für die Wirtschaft: mehr Investitionen! Schon heute können wir Ihnen sagen: 2005 – ein gutes Jahr für Österreich! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Frage 1 – um gleich auf Ihre auch diesmal wieder diffizil gestellten Fragen einzugehen – darf ich beantworten mit zwei Zitaten aus der „Zeit im Bild 2“, damit ich unverdächtige Zeugen anführe, vom 13. Oktober 2004, also ungefähr einen Monat alt. Damals hat Frau Thurnher Professor Felderer, den Chef des Instituts für Höhere Studien, gefragt – ich zitiere –:

Jetzt argumentiert die Opposition, dass trotz vieler Steuererhöhungen bisher, des Ver­kaufs vieler Staatsbeteiligungen die Defizite im nächsten Jahr in absoluten Zahlen höher sein würden als zu Beginn von Grassers Amtszeit, dazu noch die Arbeitslosigkeit höher sein würde. Ist da etwas dran an dieser Argumentation?

Professor Felderer – Zitat des Professors –: Kann ich eigentlich schlecht nachvollzie­hen, weil man muss das ja im Verhältnis zum BIP, zum Bruttoinlandsprodukt sehen. Und da ist es so, dass wir andere Zahlen sehen müssen. Im Verhältnis zum Bruttoin­landsprodukt stellt sich das anders dar, also nicht so, wie es gerade gesagt wurde. Die Zahlen inflationieren ja alle. Wir haben jedes Jahr mehr Einkommen, wir haben auch jedes Jahr mehr Steuereinnahmen, wir haben jedes Jahr mehr Produktion, insofern kann man absolute Zahlen – wie Sie, meine Damen und Herren von der SPÖ, es in


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Ihrer Anfrage machen – meines Erachtens – so Felderer – nicht vergleichen, sondern nur die Relation zum Bruttoinlandsprodukt, und dort sieht die Sache anders aus. – Zitatende.

Meine Damen und Herren! Dort sieht die Sache ganz anders aus! Sie haben uns Schulden von 66,5 Prozent übergeben, Österreich war das viertschlechteste Land der Euro-Zone. Wir haben diese Schulden von 66,5 auf 63,7 Prozent reduziert und sind mittlerweile das siebentbeste Land in der Eurozone. – Das ist unsere Politik! Nicht Rekordstand, sondern Senkung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Molterer: So schaut’s aus!)

Meine Damen und Herren! Bei all diesen Zahlen, bei dieser Ökonomie, ob es die Euro­päische Union ist, ob es der Internationale Währungsfonds ist, ob es die OECD ist, ob es um irgendeine einschlägige internationale Debatte geht, Herr Abgeordneter Cap, es geht um Finanzschuld, es geht um Schuldenquoten. Herr Abgeordneter Cap stellt sich hier heraus und sagt: Rekordschulden! Ich glaube nur an die Statistik, die ich, der Öko­nom Cap, selbst gemacht habe, nur das wird gut und richtig sein! (Abg. Mag. Molterer: Er ist ja keiner!)

Lieber Abgeordneter Cap! Ich glaube, Sie sollten so wie jeder Ökonom in dieser Welt vielleicht einmal ... (Abg. Dr. Partik-Pablé: Er ist ja kein Ökonom!) Ich wollte jetzt charmant sein und Abgeordnetem Cap ausnahmsweise Kompetenz unterstellen. Herr Abgeordneter Cap! Wie alle anderen, die international Debatten führen, sollten wir uns darauf einigen, das wir an Hand von Schuldenquoten argumentieren, und dazu noch einmal: Diese Schuldenquoten sind gesenkt und nicht erhöht worden! (Abg. Parnigoni: Sie sind nicht gesenkt worden!)

Meine Damen und Herren Abgeordneten! Sie haben hinterfragt: Wie ist es dazu ge­kommen, dass die Schulden in absoluten Zahlen trotzdem gestiegen sind? Ich darf Ihnen gerne sagen, was unsere Eckpfeiler der Finanz- und Wirtschaftspolitik waren.

Erstens haben wir gesagt: Wir stehen für solide Staatsfinanzen! Wir haben uns vorge­nommen, ein Nulldefizit zu machen, und wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie sagen, Sie hätten niemals gedacht, dass diese Bundesregierung in der Lage ist, dieses Nulldefizit zu erreichen. Wir haben es im Jahr 2001 geschafft, im Jahr 2002 gab es ein ganz klei­nes Defizit mit 0,2 Prozent. (Zwischenruf des Abg. Eder.)

Ziehen Sie den Vergleich über die Jahre 1976 bis 1999, jene Zeit, in der sozialdemo­kratische Finanzminister und Bundeskanzler Verantwortung getragen haben! Sie haben ein durchschnittliches Defizit von 3,1 Prozent pro Jahr gemacht. Im Durchschnitt jedes Jahr, über 25 Jahre hinweg, 3,1 Prozent Defizit! (Abg. Schieder: Das stimmt ja nicht! – Abg. Dr. Gusenbauer: So ein aufgelegter Unsinn!)

Wir haben in unserer Zeit mit Alfred Finz ein Defizit von 0,9 Prozent zu verantworten. Das heißt, und das muss ich Ihnen sagen: Das ist eine andere Liga der Finanzpolitik! Wir haben es einfach dramatisch besser gemacht, solide Staatsfinanzen, nicht mehr Geld ausgegeben, als eingenommen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das ist unglaublich! – Abg. Schieder: Das ist nicht die Wahr­heit, die Sie hier verbreiten!) – Herr Abgeordneter, rechnen Sie bitte nach!

Die Zahlen von 1976 bis 1999 ergeben im Durchschnitt 3,1 Prozent Defizit; eine relativ einfache Rechnung. (Abg. Eder: Einmal die Wahrheit wenn Sie sagen!) Die Zahlen von 2000 bis 2005 ergeben ein Defizit von 0,9 Prozent. Das ist (Abg. Dr. Gusenbauer: Das ist falsch!) die Wahrheit, das sind die Fakten, auch wenn Sie es nur schwer glauben wollen, weil Sie nicht einsehen können, dass Ihre Politik eben sehr hohe Defizite pro­duziert hat. (Abg. Eder: Das ist wieder falsch!)


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Zweiter Punkt: Wir haben gesagt, wir senken die Steuern. – Meine Damen und Herren! Wir hatten fast 45 Prozent Abgabenquote, denn Ihr Weg war: alles durch den Staat, eine Umverteilung: Steuern rauf, möglichst wenig in die Brieftaschen der Bevölkerung.

Wir senken die Abgabenquote. (Abg. Eder: Das ist ja nicht wahr! Schon wieder ein Schmäh!) Die Abgabenquote 1999 lag bei 43,7 Prozent, die Abgabenquote im Jahr 2005 liegt bei 41,7 Prozent, im darauf folgenden Jahr bei 40,6 Prozent. Wir sind jene Bundesregierung, die die Steuern und Abgaben am stärksten gesenkt hat, weil wir sagen: Mehr Geld in die Brieftaschen der Bevölkerung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Abgeordneter Cap, wenn Sie sich hier herausstellen und hinterfragen: Wer geht wie gut mit dem Geld des Steuerzahlers um? (Abg. Sburny: Wer hat denn jetzt was im Geldbörsel? Sagen Sie jetzt einmal, wer!), dann möchte ich sagen: Schauen wir uns zum Beispiel einmal die Bundesfinanzierungsagentur an! Wir alle wissen, dass der Staat sich refinanzieren muss, dass er seine Schulden entsprechend finanzieren muss.

Die Bundesfinanzierungsagentur tut das auch, indem sie einen Teil in Schweizer Fran­ken und in Yen refinanziert hat. Im Zeitraum 1993 bis 1999, also in der Verantwortung sozialistischer Finanzminister, sind im Vergleich zu Schilling- beziehungsweise Euro­finanzierungen 855 Millionen € verloren gegangen. Im Zeitraum von 2000 bis jetzt sind 3,9 Milliarden € gewonnen worden. 855 Millionen € durch Ihre Politik verloren – 3,9 Mil­liarden, 3 900 Millionen € durch eine kluge Refinanzierungspolitik der österreichischen Bundesfinanzierungsagentur gewonnen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das, was hier geboten wird, ist eine absolute Frechheit! Das ist unglaublich! Das ist untragbar!)

Abschließend zur Frage 1 darf ich Ihnen Folgendes sagen: Sie haben eine Schulden­zahl genannt. Ich bringe eine noch höhere, nämlich die gesamtstaatliche, und diese liegt im Jahr 2005 bei 155 Milliarden €. Übergeben haben Sie uns einen Schuldenstand von 133 Milliarden € im Jahr 1999. Jetzt sagen Sie: Rekordstand! Ich habe Ihnen gesagt, man sollte mit Schuldenquoten argumentieren, und ich sage Ihnen auch noch, Herr Abgeordneter Cap, wenn Sie so argumentieren und sagen, in absoluten Zahlen hätten wir die höchsten Schulden überhaupt zu verantworten: mit der Wahrschein­lichkeit von 25 Jahren sozialdemokratischer Finanzpolitik! (Abg. Eder: Märchen!)

Hätten Sie in den letzten fünf Jahren so weitergewirtschaftet, dann hätten wir jetzt Schulden von 182 Milliarden €! Das haben wir uns ausgerechnet in der Budgetsektion. (Abg. Eder: Märchen!) Das heißt, wenn Sie in den letzten fünf Jahren Verantwortung getragen hätten, hätten wir um 27 Milliarden € mehr Schulden als jetzt. Wir haben ganz klar die bessere Finanzpolitik gemacht, ob Sie das hören wollen oder nicht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zur Frage 2, meine sehr geehrten Damen und Herren:

Erst einmal muss ich, was die Frage 2 betrifft, eine Interpretation der Fragestellung vor­nehmen, weil sie nicht ganz klar gestellt ist. Ich darf das so machen, dass ich sage: Mit „Staatsschulden“ meinen Sie die „Staatsschulden im gesamtstaatlichen Sinn“, und den „Abverkauf von staatlichen Vermögenswerten“ definiere ich so, dass Sie damit das „Vermögen des Bundes“ meinen. Wenn dem so ist, dann darf ich die Frage wie folgt beantworten:

Im Bereich des Bundes wurden zum Beispiel durch Privatisierung, durch den Verkauf der Bundeswohnungsgesellschaften Einnahmen von etwas mehr als 1 Milliarde € er­zielt. Zusätzlich wurden noch Erlöse aus den Veräußerungen von Grund und Boden in der Höhe von ungefähr 2,7 Milliarden € vereinnahmt. Das heißt, auf Ihre Frage: Wie hoch wäre der Stand der Staatsschulden gewesen, wenn man nicht verkauft hätte?,


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wäre zu sagen: Der Stand wäre im Vergleich zu etwa 155 Milliarden € bei 158,7 Milliar­den € gelegen; Definition: Staatsschulden im gesamtstaatlichen Sinn.

Zur Frage 3: Welche budgetären Effekte hat es durch den Verkauf von zum Beispiel Bundeswohnbaugesellschaften gegeben?

Wir haben die fünf Bundeswohnbaugesellschaften – wie Sie wissen und, wie ich hoffe, auch anerkennen – bestmöglich veräußert. Wir haben einen Gesamttransaktionserlös von 2 Milliarden 639 Millionen € erreichen können, davon einen Barkaufpreis von 1 Mil­liarde 16 Millionen €. Dieser Barkaufpreis wird im Jahr 2004 mit 601 Millionen € und im Jahr 2005 mit 415 Millionen € budgetwirksam.

Herr Abgeordneter Cap, Sie haben sich hier herausgestellt und diesen Vorgang kriti­siert. Ich darf Ihnen daher erstens sagen: Wir haben deswegen privatisiert, weil aus unserer Sicht der Staat kein guter Unternehmer ist, weil Wohnbau und Wohnungsver­mietung nicht das Kerngeschäft des Staates sind und weil wir den sozialen Wohnbau entpolitisieren wollen. (Abg. Bures: Abschaffen!)

Wir haben das sehr professionell gemacht, indem wir eine Expertenkommission ein­gesetzt haben. Wir haben das Parlament sehr umfassend informiert, wir haben die Interessen der Mieter gesichert, und wir haben damit eine professionelle Abwicklung gewährleistet. Wir haben zum Ersten die Rechte der Mieter sichergestellt, wir haben zum Zweiten den höchstmöglichen Preis erzielt, und wir haben die Vorgabe des Rech­nungshofes, nämlich mindestens 500 bis 600 Millionen € zu erlösen, bei weitem über­troffen. (Zwischenruf der Abg. Bures.) Bar haben wir 1 016 Millionen € erzielt, der ge­samte Transaktionserlös liegt bei 2 639 Millionen €, und, Frau Abgeordnete Bures, wir haben im Bereich der Bundeswohnbaugesellschaften eine österreichische Lösung er­reicht, sodass niemand sagen kann, da werde irgendetwas ins Ausland verkauft. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich kann Ihnen eines nicht ersparen, Herr Abgeordneter, wenn Sie sich hier herstellen und die Bundesregierung kritisieren. Das ist gut, das ist in Ordnung, das ist Aufgabe der Opposition (Abg. Dr. Gusenbauer: Und vor allem berechtigt!), aber dann muss man auch zur Kenntnis nehmen, muss man berechtigt, Herr Abgeordneter Gusen­bauer, zur Kenntnis nehmen, dass die sozialdemokratische Fraktion, namentlich Herr Abgeordneter Eder, einen Antrag gestellt hat – ich konnte Ihnen diesen schon einmal präsentieren –, dass sie drei Wohnbaugesellschaften verkaufen will, und zwar zum Nominale von ungefähr 180 Millionen Schilling. (Abg. Eder: Aber nicht verscherbeln wollte! – Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Bures.) – Ja genau, an eine Wohnbauge­sellschaft im Einflussbereich der Sozialdemokratie beziehungsweise der Gewerkschaft. Sie wollten Vermögen des Steuerzahlers in das Vermögen der Gewerkschaft bezie­hungsweise der Partei verschieben. (Rufe bei der ÖVP: Hört! Hört! – Abg. Eder: Das hat ja damit überhaupt nichts zu tun!)

Sie wollten etwas verkaufen – Professor Van der Bellen, der jetzt leicht schmunzelt, weiß das genau, weil er damals auch Anfragen zu diesem Thema gestellt hat –, Sie wollten für 180 Millionen Schilling etwas verkaufen, das laut Anfragebeantwortungen von Finanzminister Edlinger außer Dienst mehr als 12 Milliarden Schilling wert war. Also bitte, Sie können immer kritisieren, aber stellen Sie sich nie hierher an das Rednerpult, um zu behaupten: Wir haben es viel besser gemacht! (Zwischenruf der Abg. Bures.)

Frau Abgeordnete, Sie wollten 12 Milliarden Schilling Vermögen des Steuerzahlers (Abg. Bures: Und Sie haben 1 Milliarde bekommen!), 12 Milliarden Vermögen, 12 000 Millionen Schilling, an die Gewerkschaft beziehungsweise an die Sozialdemo­kratie verkaufen für 180 Millionen Schilling! Ich muss Ihnen sagen, das ist so etwas von inakzeptabel (Abg. Eder: Überhaupt nicht!), dass wir nie auf die Idee kämen, so


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sorglos und verantwortungslos mit dem Vermögen des Steuerzahlers umzugehen. Das kommt bei uns nicht in Frage! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Schieder: Warum haben Sie denn nicht die 12 Milliarden erzielt?)

Herr Abgeordneter! Warum habe ich nicht die 12 Milliarden erzielt? – Weil wir einen Gesamterlös von 2 Milliarden 639 Millionen  erzielt haben. Wenn Sie 2,6 Milliarden € hochrechnen auf Schilling, werden Sie draufkommen, dass das deutlich jenseits der 30 Milliarden Schilling liegt. Das heißt, wir haben uns nicht mit 12 Milliarden Schilling zufrieden gegeben, sondern wir haben viel mehr bekommen. – Ein sehr guter Ver­kaufserlös für den Steuerzahler! Ich danke, dass Sie das anerkennen. Das ist mir wich­tig, und das hat kein Sozialdemokrat bis jetzt gemacht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Eder: Ein völliger Unsinn!) Offensichtlich haben wir wirklich gut privatisiert. (Abg. Schieder: Einmal in Schilling, einmal in Euro!) – Herr Abgeordneter Schieder! Ich weiß, dass Sie so flexibel sind, dass Sie zwischen Schilling und Euro hin- und herjonglieren können.

Meine Damen und Herren! Frage 3 darf ich weiters wie folgt beantworten:

Was die Liegenschaftsanteile an der Bundesimmobiliengesellschaft betrifft, teile ich mit, sofern damit der Verkauf von an die Bundesimmobiliengesellschaft übertragenen bundeseigenen Liegenschaften durch die BIG gemeint ist, dass beim Bundesminis­terium für Finanzen Verkaufserlöse in der Höhe von rund 53,4 Millionen € in der Zeit zwischen 2000 und 2004 vereinnahmt wurden. Ist mit der Frage der Verkauf von bun­deseigenen Liegenschaften an die BIG gemäß dem Bundesimmobiliengesetz von 2000 zu verstehen, so beträgt der Verkaufserlös 2000 bis 2004 insgesamt 2,7 Milliarden €.

Zur Frage 4 – Sie fragen auch hier nicht sehr präzise, ich versuche trotzdem, zu ant­worten –: In welcher Form und Höhe wurden durch Verkauf von ÖIAG-Anteilen Staats­schulden getilgt?

Wir haben natürlich keine ÖIAG-Anteile verkauft! – Ich stelle das nur klar, Sie werden es wahrscheinlich auch nicht so gemeint haben.

Wenn Sie gemeint haben: Welche Anteile, welche Beteiligungen, die die ÖIAG hält, haben wir verkauft?, dann darf ich wie folgt antworten: Wir haben Schulden von 6,3 Milliarden € in der ÖIAG übernommen. Diesen Schulden von 6,3 Milliarden € sind Vermögenswerte von 5 Milliarden € gegenübergestanden. Das heißt, damals hat es eine Unterdeckung von 1,3 Milliarden € gegeben; es war eine Nettoschuld vorhanden, wenn man alles verkauft hätte.

Heute haben wir Schulden von 1,79 Milliarden € in der ÖIAG, und wir haben ein Port­folio – also was ist netto noch vorhanden, obwohl wir um mehr als 3 Milliarden € privati­siert haben – von knapp 6 Milliarden €, 5,98 Milliarden €. Das heißt, wir haben jetzt eine Überdeckung – das Vermögen ist viel höher als die Schulden, die noch da sind – von 4,2 Milliarden €.

Meine Damen und Herren! Sie haben uns eine Unterdeckung von 1,3 Milliarden € übergeben. Wir haben jetzt eine Überdeckung von 4,2 Milliarden €. Das heißt, wir haben 5,5 Milliarden € an Vermögenszuwachs für den Steuerzahler geschaffen. 5 500 Millionen €! Jetzt wissen Sie, was mit Beratungsgeldern in diesem Land ge­schieht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Herr Abgeordneter, Sie fragen, was mit diesen Geldern passiert ist. – Wir haben so viele Schulden zurückgezahlt, dass wir erstmals in der Lage waren, den Zinsendienst aus der ÖIAG selbst zu bedienen. Das heißt, die ÖIAG, die immer in den roten Zahlen war, ist erstmals betriebswirtschaftlich saniert, ist in den schwarzen Zahlen. Die ÖIAG konnte in Ihrer Zeit, nämlich von 1993 bis 2002, keine Dividenden an die Republik ausschütten, weil man immer nur Minuszahlen, immer nur rote Zahlen geschrieben hat,


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über zehn Jahre lang! Wir haben es geschafft, in unserer Zeit ist es gelungen – das müssen Sie sich vorstellen! –, dass wir 2003 die ersten Dividenden bekommen haben, 2004 die nächsten Dividenden (Abg. Dr. Gusenbauer: Sie haben es ja vorgeschrie­ben, nicht bekommen! Das ist ein Unterschied!), 2005, im nächsten Budget, haben wir 250 Millionen € an Dividenden der ÖIAG.

Wenn Sie hinterfragen, was die Beteiligungsgesellschaften an Dividenden abgeliefert haben: Von 1996 bis 1999, in Ihrer Zeit, hat man 301 Millionen € an Dividenden be­kommen. In unserer Zeit, von 2000 bis 2004, haben wir 1 Milliarde € an Dividenden be­kommen. (Zwischenruf des Abg. Eder.) Das bedeutet mehr als eine Verdreifachung der Dividenden.

Da muss ich noch einmal zurückkommen zur Frage: Was geschieht mit Beratungsgel­dern, wie wird das Geld investiert? – Da reden wir nicht von Millionen, Herr Abgeord­neter Cap, da reden wir von Milliarden, die wir dem Steuerzahler entweder erspart oder an zusätzlichen Vermögenswerten geschaffen haben. Dazu stehen wir, das ist eine Politik, die sich sehen lassen kann. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Wieso müssen alle immer mehr zahlen für immer weniger?!)

Zur Frage 5:

Herr Abgeordneter Cap hat alle Fragen beantwortet, die im Zwischenruf gekommen sind, nur nicht jene, welches Auto er selbst fährt und welches Klubobmann Gusen­bauer fährt.

Zu den Dienstwagen. Erster Punkt: Herr Abgeordneter Cap, Sie wissen natürlich, dass es keinen „Kfz-Stellenplan“ mehr gibt, daher habe ich auch nicht unmittelbar den An­kauf der Dienstwagen dieser ehemaligen Kategorie 3 zu genehmigen. (Abg. Dr. Kräu­ter: Wer denn dann?)

Zweiter Punkt: Ich habe hier eine Liste, welche Fahrzeuge in dieser Republik von Vra­nitzky bis Klima – ich kann zurückgehen bis Androsch, wenn Sie wollen, Lacina, ich habe alle hier – gefahren wurden. Ich muss Ihnen sagen: Wenn Sie sich die Preise anschauen, kommen Sie zum Beispiel auf Listenpreise von 74 000 €, von 83 000 €. Und wenn Sie so tun, als wäre der Audi A8 die Innovation dieser Bundesregierung: Ich habe den Audi A8 des Kollegen Ruttenstorfer übernommen, bin mit seinem Audi A8 weitergefahren. Selbstverständlich sind Sie genauso Audi A8 gefahren, selbstverständ­lich sind Sie 730er BMW gefahren. Ich sage Ihnen ehrlich: Ich finde nicht einmal etwas daran. Denn wenn man 50 000, 60 000, 70 000, 100 000 Kilometer im Jahr unterwegs ist, sollen wir dann eine Debatte führen, ob man mit einem VW Golf oder mit sonst etwas fahren soll? Ich bin dagegen, dass wir hier im Hohen Haus eine Neiddebatte führen. Ich meine, man sollte sagen: Die Sicherheit ist uns etwas wert (Zwischenruf des Abg. Parnigoni), wir versuchen, vor die Bevölkerung hinzutreten und das zu recht­fertigen (Zwischenruf der Abg. Mandak), das ist gut zu argumentieren, da geht keiner leichtfertig mit dem Steuergeld um. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich darf Ihnen Folgendes noch dazu sagen: Erstens: Es handelt sich nicht um den An­kauf von 40 Autos. Ich bin froh darüber, dass ich das einmal klarstellen kann. Es wer­den nicht 40 Autos gekauft, sondern es handelt sich um einen Rahmenvertrag, den die Bundesbeschaffung GmbH mit Volkswagen und Audi abgeschlossen hat. Das funk­tioniert so, dass 20 Regierungsfahrzeuge bei Bedarf in den nächsten vier Jahren abge­rufen werden können. Dabei handelt es sich um 16 Audi A8 und um 4 Audi A6 – keines muss abgerufen werden, es kann abgerufen werden! 20 weitere Fahrzeuge, also der Rest auf die 40, können von anderen Gebietskörperschaften oder von ausgelagerten Gesellschaften abgerufen werden. Die Kostenersparnis im Vergleich zum Listenpreis für einen Audi A8 beträgt 38 Prozent, für einen Audi A6 beträgt sie 22 Prozent.


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Daher darf ich versuchen, wirklich emotionslos festzuhalten: 30 Jahre lang haben Sie mindestens ebenso teure Autos gekauft. Sie haben nicht versucht, die Kosten sehr deutlich herunterzudrücken. (Abg. Mag. Darabos: Wer sind wir?) Was wir mit diesem Rahmenvertrag haben, ist eine Vereinbarung, die sicherstellt, dass wir ein Standard­fahrzeug kaufen – keinen Luxus, keinen Schnickschnack, keine aufwendige Sonder­ausstattung –, den bestmöglichen Preis bekommen, die bestmöglichen Wartungskos­ten bekommen, die bestmögliche Gewährleistung bekommen. Und da sage ich Ihnen: Um diesen Preis beneiden uns viele, beneiden uns wahrscheinlich auch Sie. – Klug verhandelt für den Steuerzahler, weil wir das Geld des Steuerzahlers sehr, sehr sorg­sam behandeln! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Noch eine Zahl, Herr Abgeordneter Cap, für die Abendlektüre: Wir kommen auf Ge­samtkosten von 40 Cent pro gefahrenen Kilometer – 40 Cent pro gefahrenen Kilo­meter, das entspricht, ganz normal in der freien Wirtschaft erworben, den Kosten eines Audi A4, die dieser bei einer Laufzeit von drei Jahren, 180 000 Kilometer pro Kilometer verursacht. Das ist unser Verhandlungserfolg! (Zwischenruf des Abg. Dr. Einem.)

Zu den Fragen 6 bis 8:

Es geht dabei um PR-Aktivitäten, Informationsarbeit – Sie sagen „Werbung“ dazu. – Ich darf sehr klar festhalten: Wir machen selbstverständlich keine Werbung, Herr Abge­ordneter Cap (Abg. Dr. Gusenbauer: Selbstverständlich nicht!), sondern wir machen Information über Ressortthemen für die Bevölkerung. (Abg. Mag. Wurm: „Sehr“ infor­mativ!)

Wer uns die Information nicht glaubt, dem darf ich, weil da einige Zwischenrufe kom­men, aus einer Anfragebeantwortung des Mag. Klima aus der XX. Gesetzgebungsperi­ode vorlesen – ich zitiere Viktor Klima (Abg. Bures: Beantworten Sie die Frage 6!) –:

„Grundsätzlich ist festzuhalten, daß es sich bei der Informationstätigkeit der Bundes­regierung nicht um Werbung, sondern um Öffentlichkeitsarbeit handelt, für die das Prinzip der umfassenden Information und des einfachen Zugangs zu dieser für die in­teressierten Bürger zu gelten hat.

Für das Jahr 1998 wurden der Sektion III/Bundespressedienst für die allgemeine Öf­fentlichkeitsarbeit ... 33,493.000,– durch den Nationalrat zugewiesen. Im Rahmen der Ermächtigung zum Bundesfinanzgesetz 1998 wurde für die Europa-Informations­initiative der Bundesregierung seitens der Sektion III/Bundespressedienst im Jahr 1998 ein Betrag von ... 128,804.180, 23 aufgewendet.“ – Das sagte Viktor Klima. (Abg. Mag. Wurm: Schilling oder Euro?)

Zu dieser Informationsarbeit sage ich Ihnen auch ganz offen: Selbstverständlich ... (Abg. Mag. Wurm: Alte Währung oder neue?) – Damals noch Schilling, weil Viktor Kli­ma in Schilling geantwortet hat. Ich würde nie Ihren Bundeskanzler verfälschen. Zitate sollen Zitate bleiben, Frau Abgeordnete! (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Partik-Pablé. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Was die Informationsarbeit betrifft, sage ich Ihnen ganz offen – Sie kritisieren das manchmal auch zu Recht –: Ich glaube, dass es wichtig ist, dass es notwendig ist, die Bevölkerung über die Reformtätigkeit der Bundesregierung zu informieren, denn wenn man von der Bevölkerung eine „Mitträgerschaft“ haben möchte, wenn man Verständnis von der Bevölkerung haben möchte, dann muss man das erklären. (Abg. Dr. Gusen­bauer: Weil die Bevölkerung nicht von selbst darauf kommt ...!) Und es ist das Recht der Bevölkerung und die Verpflichtung der Bundesregierung (Abg. Bures: Frage 6!), die Tätigkeit der Bundesregierung in der Öffentlichkeit entsprechend darzustellen. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Bures: Beantworten Sie die Frage 6!)


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Sie hinterfragen die Höhe der Aufwendungen. Ich darf Ihnen sagen: 1998 bis 2000: Rudolf Edlinger hat im Schnitt 2 276 000 € pro Jahr ausgegeben. In meiner Amtszeit im Schnitt pro Jahr 1 258 000 € (Oh-Rufe bei der ÖVP), in etwa die Hälfte des Ministers Edlinger.

Zweiter Punkt, pro forma mitgeteilt: Repräsentationsaufwendungen: Durchschnitt pro Jahr unter Rudolf Edlinger 80 000 €, Durchschnitt pro Jahr bei uns 55 000 €. Also auch hier deutlich weniger. (Zwischenruf des Abg. Dr. Gusenbauer.)

Daher kann zu diesen Fragen sehr, sehr klar festgehalten werden: Wir gehen mit dem Geld des Steuerzahlers sehr sorgsam um. (Abg. Dr. Gusenbauer: Zahlt den Rest der Homepage-Verein?)

Wenn Sie das Gedenkjahr – Herr Abgeordneter Gusenbauer, kurz zurück zum Ernst –, wenn Sie das Jubiläumsjahr 2005 hinterfragen (Abg. Dr. Gusenbauer: Das kostet auch etwas!) – das kostet etwas, das gebe ich ganz offen zu –, darf ich Ihnen sagen, dass zum Beispiel Bundeskanzler Vranitzky im Jahr 1995 gesagt hat – damals hat es nämlich auch Kritik am Jubiläumsjahr 1995 gegeben (Abg. Dr. Gusenbauer: Von Ihnen, oder?) –, dass die Republik ihre Festtage in „gutem Sinn“ und „würdiger Form“ begehen wird, nicht zu aufwendig, nicht martialisch, aber doch mit Inhalt und Charme. Er, Vranitzky, sei jedenfalls der Auffassung, dass man mit Anstand und Würde diesen Anlass begehen werde. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.)

Jetzt ersuche ich einfach darum, über die Parteigrenzen hinweg einen Konsens zu finden, dass wir im Hinblick auf das Jubiläumsjahr 2005 – 60 Jahre Zweite Republik, 50 Jahre Staatsvertrag, zehn Jahre Mitgliedschaft Österreichs in der Europäischen Union – plus das erste Halbjahr 2006, die Präsidentschaft Österreichs in der Europäi­schen Union, alle sagen: Es muss uns ein Anliegen sein, das, was in diesem Land aufgebaut wurde, was geleistet wurde, die Errungenschaften, die die Bevölkerung über Jahrzehnte zustande gebracht hat, die Tradition, die Leistungen dieses Landes, Öster­reich international in der Welt bestmöglich zu repräsentieren, und das wollen wir mit Würde und Anstand tun, sodass Österreich gut in der Welt dasteht. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Gusenbauer: Das heißt, ein Großteil der Mittel sind für Auslandsaktivitäten?)

Was wird das kosten? Projekte und Informationen, was ist vorgesehen, Herr Abgeord­neter? – Wir haben für das Jubiläumsjahr 2005 Überschreitungsermächtigungen für Informationsarbeit und für den Kunstbereich von maximal 8,5 Millionen € vorgesehen. Und wir haben für die österreichische Präsidentschaft im Jahr 2006 erstens jedem ein­zelnen Fachressort keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung gestellt – jedes Ressort hat bei den Budgetverhandlungen zur Kenntnis nehmen müssen, dass es aus dem Eige­nen Schwerpunkte für die Präsidentschaft setzen muss –, wir haben aber zweitens für die Durchführung ein Zentralbudget, wie 1998 auch, beim Außenamt zur Verfügung gestellt. Dieses wird 2005 mit 15 Millionen € bedeckt, 2006 mit 25 Millionen €. (Abg. Dr. Gusenbauer: Sagen Sie, wie viel ist das in Schilling? – Abg. Mag. Molterer – in Richtung des Abg. Dr. Gusenbauer –: Haben Sie ein Problem mit der Präsidentschaft?) 2006 gibt es auch noch eine Überschreitungsermächtigung von 10 Millionen €.

Wir haben uns an den Kosten orientiert, die es da in anderen Ländern gibt. Beispiel: Die niederländische Präsidentschaft, die jetzt im Laufen ist, kostet in etwa 69 Millio­nen €. Wir liegen deutlich unter der niederländischen Präsidentschaft, wir versuchen auch hier, sparsam zu sein. Klar ist aber im Vergleich zu 1998, dass 25 Länder, die jetzt Mitglied sind, enorm mehr an Sitzungen und auch an Kosten verursachen.

Wir werden versuchen, eine Vorbildpräsidentschaft sowohl vom Inhalt als auch von der Repräsentation Österreichs her hinzulegen, damit jeder sagt: Österreich hat das pro­fessionell gemacht, hat das gut gemacht, da ist inhaltlich etwas weitergegangen, gut


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für Österreich, gut für die Europäische Union. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

Zur Frage 9 darf ich sagen:

Ich habe mich diesbezüglich, weil Sie die Regeln des Rechnungshofes ansprechen, erkundigt (Abg. Dr. Gusenbauer: Dafür, dass er keine Fragen beantwortet, redet er schon lange! Eine halbe Stunde und keine Fragen beantwortet): Meine Fachleute, die Herr Abgeordneter Cap dankenswerterweise gelobt hat – ich tue das auch, wir haben hervorragende Fachleute –, sagen, es gebe keine verbindlichen offiziellen Regelungen des Rechnungshofes für Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung, also kein verbindliches Regelwerk.

Die Frage 10, die letzte Frage, darf ich wie folgt beantworten:

Wir haben im Rechnungshofunterausschuss gerade die Frage der Berater sehr aus­führlich diskutiert. Ich habe dort auch offen auf den Tisch gelegt, dass wir im Finanz­ressort 2002 und 2003, in diesen beiden Jahren, 18 Millionen € an Beratungskosten hatten. Diesen 18 Millionen an Beratungskosten stehen 1 263 Millionen € an Einspa­rungen und 637 Millionen € an Privatisierungserlösen gegenüber. (Abg. Öllinger: Das tut weh!)

Ich sage Ihnen daher: Dieses Geld ist wirklich gut investiertes Geld. Die Bundesregie­rungen vor uns haben Berater beschäftigt, die Bundesregierungen nach uns werden Berater beschäftigen (Abg. Dr. Gusenbauer: Sie stehen mit der Wahrheit auf Kriegs­fuß!), ich hoffe, dass sie so gute Leistungen zustande bringen mit den Beratern, so­dass man vor den Steuerzahler treten und sagen kann: Die Leistungsbilanz stimmt!

Diese Berater und diese Einsparungen haben dazu beigetragen, dass wir bei den Bud­gets heute besser dastehen, dass wir es geschafft haben, die Steuern und die Abga­ben nachhaltig zu senken und dass wir die Abgabenquote auf 40,6 Prozent herunter­bringen. (Abg. Dr. Gusenbauer: Wann?) Daher hoffe ich, meine Damen und Herren Abgeordneten von der Opposition, dass Sie einmal auch mit uns diskutieren über Alternativen, über Vorschläge, dass Sie die Inhalte der Politik mit uns diskutieren. Wir nehmen Ihre Kritik gerne zur Kenntnis, befassen uns aber viel lieber mit Vorschlägen, wir haben ein offenes Ohr dafür. Wir arbeiten für dieses Land. (Zwischenruf des Abg. Mag. Posch.) Ich glaube, wir setzen Reformen sehr vorbildlich um – das ist gut für Österreich, gut für die Beschäftigung, gut für den Wohlstand der Bevölkerung. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

15.53

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Erster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kräuter. Kein Abgeordneter darf länger als 10 Minuten sprechen, jeder Klub hat eine Gesamtredezeit von 25 Minuten. – Bitte.

 


15.53

Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (SPÖ): Herr Finanzminister, weil Sie sich gar so diebisch freuen, weil Sie hier im Haus noch ein bisschen Applaus bekommen (Abg. Dr. Gusenbauer: Schütter war er!), möchte ich Ihnen etwas sagen: Die ÖVP-Abge­ordneten applaudieren immer, wenn irgendetwas von der Regierungsbank aus gesagt wird, und die FPÖ-Abgeordneten applaudieren hier herinnen, das stimmt, aber drau­ßen hört sich das ganz anders an. Herr Finanzminister, vom „fehlenden sozialen Ge­wissen“ über „moralische Flachwurzeln“ bis hin zu „Verräter“ hat man schon gehört. So schaut die Realität aus. Und bei der Bevölkerung haben Sie auch jeglichen Applaus verwirkt, Herr Minister. Ihre persönlichen Sympathiewerte, Ihre Glaubwürdigkeit, Ihre Kompetenz, alles ist im tiefsten Keller, nehmen Sie das einmal zur Kenntnis! (Beifall bei der SPÖ.)


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Ein Grund dafür, Herr Minister – neben vielen anderen wie Homepage, Budgetver­sagen, Eurofighter –, ist natürlich Ihre Geldverschwendung. Sie sagen zu den Leuten: Sparen!, greifen der Bevölkerung tief in die Tasche – Steuern, Gebühren, Teuerungen, zum Beispiel beim Treibstoff –, aber Sie selbst, Herr Minister, geben das Geld mit vollen Händen aus für Beraterverträge, für Werbung, für Dienstkarossen. Herr Minister, die Leute haben die Nase voll, und darum sind Sie als Minister bei der Bevölkerung „unten durch“! (Beifall bei der SPÖ.)

Zum Thema Geldverschwendung möchte ich Sie fragen: Wozu kriegen eigentlich ÖIAG-Manager Geld? Herr Minister, sagen Sie mir das bitte! Die sind ja wie Papier im Wind, die sind ja ein Spielball der Elemente. Wofür kriegt Herr Dr. Michaelis 684 869 €? Das ist ja unglaublich! Die Herrschaften sind praktisch nicht vorhanden, be­kommen überhaupt nicht mit, was passiert. Warum kriegen diese Herrschaften solche Gehälter? – Herr Minister, Sie haben noch Gelegenheit, sagen Sie etwas dazu.

Sagen Sie auch noch einmal etwas dazu, und zwar diesmal ehrlich, was Regierungs­werbung betrifft. Die Antwort auf die Frage 9 ist völlig unzumutbar. Entweder wissen Sie es selbst nicht, oder Sie werden hier von Ihren eigenen Leuten hinters Licht ge­führt, Herr Minister.

Der Rechnungshof empfiehlt natürlich, dass die Regierung Richtlinien beschließt, und hat auch Ende Mai 2003 sieben Punkte dazu veröffentlicht. Natürlich geht es darum, dass das sparsam, wirtschaftlich und zweckmäßig ist und dass informiert wird. Schon damals, meine Damen und Herren, verwies das Bundeskanzleramt – und das ist wirk­lich unglaublich, das ist ja eine Verhöhnung der Bevölkerung und des Rechnungs­hofes – auf die in Deutschland bestehenden Leitsätze für die Öffentlichkeitsarbeit im Vorfeld von Wahlen, nach denen das Bundeskanzleramt vorgeht. – Was hat das, um Gottes Willen, mit uns zu tun?!

Warum ist die Regierung nicht bereit, hier Richtlinien einzuführen? – Die FPÖ übrigens war ja für diese Richtlinien, ist aber auch in dieser Frage, wie so oft, umgefallen.

Informationsarbeit, Herr Minister? Reformtätigkeit der Bundesregierung? – Meine Da­men und Herren, da möchte ich an die Kleeblätter zum Jahreswechsel erinnern (der Redner zeigt die entsprechende Zeitungsseite), das war ein Dreivierteljahr, nachdem der Rechnungshof Richtlinien empfohlen hat. Was steht da? – Dass die Pensionen erhöht werden! Meine Damen und Herren! Die ältere Generation hat sich nach dem Jahreswechsel sehr genau den Zettel und die Brieftasche angeschaut, aber in der Brieftasche war weniger drinnen. Das nennen Sie Information, Herr Minister? – Das ist ja ein unglaublicher Skandal! Sagen Sie noch etwas dazu! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Hier müssen Richtlinien eingeführt werden! Das ist keine Information! Das ist eine un­glaubliche Sauerei – ich möchte das so sagen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter Kräuter! Das Wort „Sauerei“ ist kein Wort, das wir hier verwenden. Ich bitte Sie, das zurückzunehmen, sonst erteile ich Ihnen einen Ordnungsruf! – Haben Sie es zurückgenommen? (Abg. Dr. Partik-Pablé: Der entgleist immer!)

 


Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (fortsetzend): Ich nehme das zurück, Herr Präsi­dent!

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Gut. (Abg. Marizzi: Er hat es zurückgenommen! – Wei­tere Zwischenrufe.)

 



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Abgeordneter Dr. Günther Kräuter (fortsetzend): Ich komme jetzt zur größten Geld­verschwendung der Amtszeit des Herrn Bundesministers, und das ist – Frau Partik-Pablé, Sie werden es ja auch wissen – der Eurofighter-Ankauf.

Im Rechnungshofausschuss, meine Damen und Herren, gibt es das „unerhörte“, die­ses „empörende“ Verlangen der Opposition, den Herrn Finanzminister und den seiner­zeitigen Verteidigungsminister anzuhören. Die Regierung sagt immer: Da ist alles kor­rekt, alles sauber, alles transparent!, aber Ladungen werden abgelehnt. (Zwischenruf des Abg. Murauer.) Ja warum, Herr Kollege Murauer? Es wird in höchster Not immer gesagt, dass der Herr Minister ja bei den Dringlichen Anfragen so ausreichend antwortet.

Also, Herr Finanzminister, äußern Sie sich dazu: Warum haben Sie ursprünglich Kampfflugzeuge abgelehnt, dann aber ausgerechnet das teuerste Modell unterstützt? War das eine politische Entscheidung jenseits aller Kosten- und Sachargumente? Oder ist es um die „tollen“ Gegengeschäfte gegangen, meine Damen und Herren? Oder war es einfach eine plumpe Bestechung bis hinauf in höchste Regierungskreise? (Abg. Dipl.-Ing. Missethon: Das ist ja unerträglich!) – Das ist tatsächlich unerträglich, Kol­lege, und daher werde ich noch kurz ein Schreiben von der Volksbank Graz-Bruck zur Kenntnis bringen:

Betrifft: Dipl.-Vw. Passer. Wir bestätigen Ihnen hiermit, dass wir von dritter Seite beauf­tragt sind, im Schuldenregulierungsverfahren Dipl.-Vw. Michael Passer, Zu 13 S 37/39 t, des Bezirksgerichtes Hall in Tirol angemeldete Forderung von zirka öS 71 Millionen eine Barquote in der Höhe von 3 Millionen Schilling zu garantieren. – Von dritter Seite!

Herr Minister, ich frage Sie: Wer ist diese dritte Seite? – Und solange diese Sachen nicht aufgeklärt sind, meine Damen und Herren, werden wir als Opposition in der Sache Eurofighter nicht locker lassen! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Mag. Kog­ler. – Zwischenruf des Abg. Neudeck.)

Meine Damen und Herren! Diese Anfragebeantwortung pendelt zwischen Überheblich­keit und Phrasen. Das ist keine Anfragebeantwortung, sondern eine Farce, Herr Bun­desminister, und in Wirklichkeit haben Sie einen weiteren Beitrag dazu geleistet, dass sich die Bevölkerung von Ihnen abwendet! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

15.59

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


16.00

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die heutige Dringliche Anfrage ist neuerlich ein sehr durchsichtiges Manöver der Opposition. Es gilt immer das gleiche Strickmuster: Mangels eigener substantieller Alternativkonzepte zur Steuer- und Finanzpolitik versucht man, einen der erfolgreichsten Finanzminister der Zweiten Republik mit Dreck anzuwerfen – nach dem Motto: Es wird schon etwas hän­gen bleiben!

Herr Kollege Cap, ich muss ehrlich sagen: Mit der Würde dieses Hauses war Ihre Rede, war aber auch die Rede des Kollegen Kräuter wirklich nicht vereinbar! Ich glaube, viel tiefer kann man eigentlich nicht mehr sinken. Ich habe Sie früher wirklich als brillanten Redner geschätzt, aber das, was Sie heute von sich gegeben haben, war nicht einmal das Kabarett, über das wir uns sonst immer lustig gemacht haben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)


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Meine Damen und Herren! So stelle ich mir konstruktive Oppositionspolitik nicht vor: immer nur Schmutzkübel werfen, aber keinen einzigen sachlichen Alternativvorschlag bringen. Weder Sie, Herr Kollege Cap, noch Kollege Kräuter haben einen einzigen substantiellen Vorschlag in die Debatte eingebracht.

Der Herr Finanzminister hat zu Recht darauf hingewiesen, was die Daten und Fakten sind. (Abg. Dr. Cap: Haben Sie Lust auf Opposition?) Herr Kollege Cap! Übrigens: Warum stellen Sie keinen Misstrauensantrag? Der fehlt mir heute eigentlich. Den haben Sie ja schon oft gestellt. Kommt der noch oder kommt er nicht? (Abg. Heinzl: Den können Sie einbringen!) Aber eines muss man sagen: Ihr Angriff heute, Herr Kol­lege Cap, wird das gleiche Schicksal erleiden wie die früheren Angriffe: Es wird ein Bauchfleck werden, weil die Daten und Fakten eine andere Sprache sprechen.

Schauen wir uns die Daten und Fakten ein bisschen an! Der Finanzminister hat einige im Vergleich zum Ausland hervorgehoben, denn der Vergleich macht uns sicher: dop­pelt so hohes Wirtschaftswachstum, halb so hohe Arbeitslosigkeit, halb so hohes Defizit wie der EU-Durchschnitt, Inflationsrate um ein Drittel niedriger als im EU-Durch­schnitt. Das sind die Wirtschaftskennzahlen, die diese Regierung zustande bringt!

Herr Kollege Cap, Sie machen einen Fehler: Sie sollten auch Zeitungen lesen wie die „FAZ“, die „Neue Zürcher Zeitung“, die „Financial Times“. Sie lesen immer nur – und das ist Ihr Fehler – die eigenen Presseaussendungen, und die glauben Sie dann auch noch! Da kann man zu keinen ordentlichen Ergebnissen kommen. (Heiterkeit und Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Sie sollten ein bisschen schauen, was sagt der Währungsfonds, was sagt die OECD, was sagt die EU. Und die sagen, wir sind ein Musterbeispiel für unsere Reformen in der Wirtschafts- und Sozialpolitik. Wir liegen heute nach den EU-Kriterien im Lissabon-Prozess am dritten Platz in Europa. Das ist eine Performance, Herr Kollege Cap! Darüber sollten wir einmal reden.

Eigentlich sollten wir doch stolz auf unser Land sein, in dem solche Leistungen er­bracht werden. Das ist ja nicht nur die Regierung, das sind die vielen Unternehmer, das sind die Mitarbeiter in den Betrieben, die solche Leistungen bringen. Seien wir doch stolz darauf! Sie machen alles immer nur schlecht. Das verstehe ich eigentlich nicht. Sie waren doch früher einmal eine staatstragende Partei, und heute machen Sie alles nur schlecht.

Das, was wir hier als Bilanz präsentieren, ist natürlich in hohem Ausmaß auch ein Ver­dienst der Regierung, aber nicht nur. Daran sind viele Unternehmer, Tausende Unter­nehmer, viele Mitarbeiter beteiligt, die innovativ und fleißig sind. Dies ist letztlich die Bilanz des Gesamtstaates, und Sie machen alles nur schlecht und ziehen immer alles ins Negative.

Ich gebe schon zu, der Finanzminister hat auch Glück. Es ist das Glück des Tüchtigen. Er hat ein hervorragendes personelles Umfeld in der Regierungsmannschaft. Mit einem Bundeskanzler Wolfgang Schüssel, mit einem Vizekanzler Hubert Gorbach, mit einem Wirtschaftsminister Martin Bartenstein und so weiter ist es natürlich eine Freude zu arbeiten. Das ist das Glück des Tüchtigen, meine Damen und Herren, das Glück des Tüchtigen, mit einer solchen Mannschaft Finanzpolitik betreiben zu können. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Eigentlich sind wir ja dankbar, dass Sie immer wieder solche „Veranstaltungen“ wie Dringliche Anfragen et cetera machen, weil Sie uns damit die Möglichkeit bieten, die Performance dieser Bundesregierung entsprechend darzu­stellen. (Abg. Dr. Cap: Wie wäre es mit einem Handkuss?)

Herr Kollege Cap, der Herr Finanzminister hat Sie darauf aufmerksam gemacht, aber Sie sind ja kein Nationalökonom, und wir haben Verständnis für Ihre Haltung: Sie ver-


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gleichen immer absolute Zahlen, aber im Grunde geht es hier immer um Verschuldens­quoten. Der Finanzminister hat zu Recht darauf hingewiesen.

Aber nehmen wir eine absolute Zahl! Der Finanzminister ist angetreten und hat einen Schuldenstand von 133 Milliarden € übernommen. Wissen Sie, was das heißt? – Das heißt 7,3 Milliarden Zinszahlungen. Kaum war die neue Regierung im Amt, wurde ein Betrag von 100 Milliarden Schilling nur an Zinsen fällig, für die alten Schulden – und im nächsten Jahr schon wieder 100 Milliarden Schilling nur an Zinsen. So sehen die abso­luten Zahlen aus, das muss man auch einmal sagen!

Wir hätten schon längst Überschüsse im Budget, und zwar hohe Überschüsse, wo wir mit anderen Ländern wie Irland und Finnland mithalten könnten, wenn wir nicht die Zin­sen für die Schulden von 30 Jahren sozialistischer Finanzpolitik mitfinanzieren müss­ten, Herr Kollege Cap. Das ist ein Faktum! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Nehmen wir Ihr Argument, Herr Kollege Cap, mit der Verschwendung und mit der Vermögensvernichtung. Beispiel ÖIAG – der Finanzminister hat darauf hingewiesen –: zu Beginn Schulden von 6,3 Milliarden €, heute 1,8 Milliarden €. Das heißt in Schilling: 70 Milliarden Schilling weniger Schulden. In der gleichen Zeit gab es eine Wertsteige­rung von 5 Milliarden € auf 6 Milliarden €. Das ist eine Performance, Herr Kollege Cap! Von der können Sie nur träumen, und von der konnten frühere sozialistische Finanz­minister auch nur träumen. Es ist wirklich beachtlich, dass diese Performance hier zustande gekommen ist.

Was die Ausgabenseite des Staatshaushaltes betrifft, gibt es wieder eine Kennzahl, international anerkannt: die Ausgabenquote. Ausgabenquote zu Beginn dieser Regie­rung: 53,2 Prozent, Ausgabenquote heute: 50,2 Prozent. Das ergibt eine Differenz von 3 Prozent des BIP, das sind ungefähr 7 Milliarden €, 100 Milliarden Schilling – Einspa­rungen auf der Ausgabenseite! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Zum Abschluss: Einer Regierung, die im Verwaltungs- und Bürokratiebereich 14 000 Dienstposten einspart, bin ich bereit zu sagen: Kauft euch ruhig eine Expertise auf dem Markt zu! Und wenn die Expertise ein paar Millionen kostet, aber Milliarden damit eingespart werden, ist das eine sehr sinnvolle Investition. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.06

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Bucher. Seine Wunschredezeit: 8 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter.

 


16.06

Abgeordneter Josef Bucher (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Herr Staatssekretär! Ich bin jetzt sehr aufmerksam in den Reihen geses­sen und habe mir die Rede von Herrn Cap angehört und habe mir vorgestellt, wie es wäre, wenn die SPÖ in der Bundesregierung wäre und Sie hier auf der Regierungs­bank sitzen würden. In diesem Fall würde ich Ihnen ad hoc empfehlen, die Vergnü­gungssteuer anzuheben, denn das wäre gerechtfertigt. (Abg. Dr. Partik-Pablé: Nicht einmal das! – Abg. Dr. Niederwieser: Sie denken immer nur an neue Steuern! – Abg. Dr. Wittmann: Ihre Performance möchte ich nicht haben!) Die österreichische Bevölke­rung hätte auch Verständnis dafür. Bei dieser amüsanten Darstellung der Finanzpolitik, wie Sie sie heute betrieben haben, wäre das Verständnis, glaube ich, sehr groß.

„Dringliche Anfrage“ ist schon eine amüsante Bezeichnung: Die PR-Aktivitäten des Herrn Finanzministers, seine BUWOG-Veräußerungen – vorbildlich gemacht –, seine Beraterhonorare, das ist ja alles nichts Neues, das diskutieren wir ja schon seit einem halben Jahr in diesem Haus. Sie kennen die Fakten, die hat Ihnen der Herr Finanzmi-


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nister nämlich schon drei-, viermal dargelegt. Ich frage mich die ganze Zeit, warum wir hier herinnen sitzen und das diskutieren müssen. Haben Sie nichts Substantielles an­zubieten? Haben Sie nicht wenigstens einmal ein Wirtschaftsprogramm, über das wir diskutieren könnten? (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Könnten Sie sich von der SPÖ nicht einmal in eine Klausur begeben und sich über­legen, ob das Wirtschaftsprogramm von Herrn Matznetter gescheit oder weniger ge­scheit ist, damit Sie wenigstens einmal irgendetwas in der Hand haben, worüber wir hier diskutieren könnten?

Wir diskutieren hier nur über Anwürfe von Ihrer Seite, was den Finanzminister oder sonstige Regierungsmitglieder betrifft, aber nie über irgendetwas Substantielles, das von Ihnen kommt, geschweige denn über irgendeine Reform. Das ist ja lächerlich.

Aus unserer Sicht sind all diese Anfragen, die Sie da gestellt haben, und die erste An­frage ist ja überhaupt ... (Zwischenruf des Abg. Dr. Cap.) Darf ich Ihnen die vorlesen? „Woraus resultiert der Umstand, dass der Regierungsentwurf des Bundesfinanzge­setzes 2005 nunmehr den absolut höchsten Schuldenstand ... der Republik vorsieht?“ (Abg. Dr. Cap: Das stimmt ja! Das muss man ja auch zurückzahlen!) – Das kann ich Ihnen schon erklären, woraus das resultiert: Aus 30 Jahren sozialdemokratischer Fi­nanzpolitik resultiert das (ironische Heiterkeit bei der SPÖ), aus 133 Milliarden € Schul­den, die hinterlassen worden sind, und 7 Milliarden € Zinsen, die wir jährlich ins Budget hineinzuverpacken haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Schauen Sie sich das Budget einmal an: 7 Milliarden € an reinem Finanzierungsauf­wand sind darin veranschlagt; natürlich sind auch Guthabenzinsen drinnen. Diese 7 Milliarden € entsprechen exakt den Ausgaben für Unterricht, Forschung und Entwick­lung. 7 Milliarden € reiner Finanzierungsaufwand – der gesamte Aufwand des Bundes für Forschung, Entwicklung und Unterricht. Das müssen Sie sich einmal vor Augen hal­ten, was Sie hier in diesen 30 Jahren alles verwirtschaftet haben und wie stark Sie den finanziellen Spielraum dieser Bundesregierung eingeengt haben. Dessen sollten Sie sich bewusst sein. (Zwischenruf des Abg. Gradwohl.) – Ich weiß schon, wovon ich spreche!

Man braucht ja nur in die Zeitung zu schauen. Wenn man heute den „Standard“ auf­schlägt, dann liest man, wie die Stimmung in der Wirtschaft tatsächlich ist. Im heutigen „Standard“ steht – ich glaube, das ist, was unsere Fraktion betrifft, ein ziemlich unver­dächtiges Blatt –, wie der Mittelstand die Geschäftslage derzeit einschätzt: 55,8 Pro­zent der Befragten sagen „sehr gut“ gegenüber 43,9 Prozent im Vorjahr. Was die Er­tragsentwicklung anbelangt, sagen 28,4 Prozent, der Ertrag sei gestiegen, gegenüber 25 Prozent im Vorjahr. (Abg. Dr. Cap: Welches Sample?)

Das heißt in Summe ein positives Wirtschaftsbild, resultierend aus den vernünftigen Überlegungen dieser Bundesregierung, die Steuern zu senken, die Wirtschaft anzukur­beln und Wohlstand in diesem Land zu erreichen, meine Damen und Herren! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Sie sollten sich schon einmal überlegen, die eine oder andere Reformmaßnahme der Bundesregierung mitzutragen, denn Ihre Haltung ist so etwas von destruktiv. Wir ha­ben das zum Beispiel bei der AUA gesehen. Die AUA war ein gutes Beispiel: Da geht die Gewerkschaft her und verteidigt die Gehälter der Piloten bei der AUA, die brutto mehr verdienen als der Bundeskanzler. (Abg. Bures: Die leisten auch mehr!) Wo ist denn da Ihre soziale Kompetenz in dieser Frage gewesen, wenn Sie Pilotengehälter bei der AUA verteidigen? Also Sie sind nicht mehr die Vertreter der Schwerarbeiter, sondern Sie sind die Vertreter der Schwerverdiener, meine Damen und Herren von der SPÖ! So schaut es nämlich aus. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir sehen die österreichische Finanzpolitik auf einem sehr soliden Weg, wir sehen sie in guten Händen und werden sie auch wei­terhin unterstützen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.11

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. Seine Wunschredezeit ist 8 Minuten. Ich erteile ihm das Wort.

 


16.12

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Die Fragestellung dieser Dringlichen Anfrage hat einen Bogen gespannt von der Verschuldenspolitik bis zu überzogenen Werbeausgaben in Ihrem Bereich. Als Erstes fällt mir schlicht und ergreifend ein, dass Sie eine Werbekampagne gestartet haben – man mag zu dem Inhalt ökonomisch stehen, wie man will; wir haben das nicht begrüßt in dieser simplen, ich will nicht sagen, primitiven Form –: Keine neuen Schulden! – So weit, so gut in Ihrer politischen Ankündigungswelt. So weit, so schlecht, wenn man das jetzt im Sinne der Anfragesteller einmal in Verbindung bringt: auf der einen Seite das Behaupten von politischen Positionen – ob die dann verwirk­licht werden oder nicht, ist eine zweite Frage – und auf der anderen Seite eigentlich un­mittelbar damit im Zusammenhang die Bewerbung dieser Angelegenheit mit dem Geld der Steuerzahler, wo bis zum Schluss nicht gesichert ist, ob nicht die Steuerzahler mit ihrem eigenen Geld betakelt werden.

Das ist ein schöner Sinnzusammenhang dieser Dringlichen Anfrage. Herr Finanzminis­ter, Sie haben wieder einmal alles dazu getan, diesen inhärenten Verdacht zu bestäti­gen. Nichts anderes durften wir allerdings erwarten. Es ist nur auffällig, dass Sie versu­chen, das immer witziger zu machen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt habe ich schon das Gefühl gehabt, es ist eine neue Beraterfirma angestellt wor­den, statt der Agentur Weihrauch die Agentur Nebel, aber am Schluss war wieder der Eindruck so wie immer: kein Beraterwechsel, gut und alt, aber gleich teuer.

Wenn wir aber auf den Kern der ökonomischen Fragen, die hier gestellt wurden, ein­gehen wollen, dann muss ich sagen, Herr Stummvoll hat schon Recht, es ist immer so eine Frage mit den Relationen, was ist relativ, was ist absolut. Wir haben uns einmal die Mühe gemacht – wir werden das noch entsprechend präsentieren –, einmal Nach­schau zu halten, was eigentlich mit der ÖVP in diesem Bereich los ist, wenn es immer heißt: keine neuen Schulden. Überhaupt: Schulden sind etwas ganz Schlechtes. – Das ist Vergangenheitsverdrängung der Sonderklasse.

Wir haben uns angesehen, wie das so ist mit den Abgeordneten der ÖVP hier im Haus, die immer bei entsprechenden Bundesfinanzgesetzen mitgewirkt haben, zumindest bei der Abstimmung. Wir haben ja als kleines Neben- und mittlerweile Generalthema in diesen beiden Wochen ganz offensichtlich das eigenartig motivierte Abstimmungsver­halten von Regierungsabgeordneten. Jetzt stellt sich heraus, und möglicherweise ist da ein Zusammenhang mit der besten Rednerschaft des Kollegen Stummvoll gegeben, beides ist ... (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Worum es da geht? – Beide Male geht es um viel Geld! Es ist Kollege Stummvoll, der hier mit Abstand in Führung gegangen ist. Kollege Stummvoll hat bei den meisten Bundesfinanzgesetzen mitgestimmt, durch die dann eben jener Schuldenstand herausgekommen ist, der hier immer so kritisiert wird.

Das kann man jetzt so oder so sehen, das ist meine ökonomische Philosophie. Herr Bundesminister, Sie wissen, für welchen Schwachsinn ich dieses Nulldefizit auf ein Jahr halte. Selbst mit der Definition „über den Konjunkturzyklus“ werden wir Probleme


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bekommen, aber das ist eine eigene Debatte. Sie müssen sich den Spiegel vorhalten, den Sie ständig selbst hier konstruieren und wo Sie sich mehr oder weniger selbst­verliebt zelebrieren. Das Ganze gilt offensichtlich auch für den einen oder anderen Abgeordneten, nur da ist es weniger eine Frage der lustigen Selbstpräsentation, son­dern möglicherweise des fortschreitenden Alzheimer. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Herr Abgeordneter! Diese Unterstellung ist nicht ge­schmackvoll gegenüber jenen, die Alzheimer haben; es ist eine Entgleisung! – Nehmen Sie das bitte zurück! (Demonstrativer Beifall der Abg. Dr. Partik-Pablé.)

 


Abgeordneter Mag. Werner Kogler (fortsetzend): Herr Präsident! Sie haben mich nach der kurzen Nachdenkpause überzeugt, und ich nehme meine Aussage mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück, weil der Begriff, der von mir verwendet wurde, ein tatsächliches Krankheitsbild beschreibt – aber das war natürlich nur ironisch gemeint. Ich nehme das zurück, aber natürlich bleibe ich beim Kern der Aussage: Hier wird eine Vergesslichkeit strapaziert, die mir irgendwie unbegreiflich ist. Und Sie wollen das jetzt damit kaschieren, dass Sie eine Kampagne nach der anderen über der Bevölkerung niedergehen lassen.

Ich habe mir das herausgesucht: Die Kampagne „Keine neuen Schulden“ war millio­nenteuer. Keine neuen Schulden – was ist denn jetzt damit, Herr Bundesminister? Ich werde dem jetzt einmal nachgehen und schauen, ob es nicht sinnvoll wäre, hier eine gewisse „Erfolgsbeteiligung“ einzuführen für den Fall, dass Bundesminister etwas be­haupten und dann das glatte Gegenteil eintritt. Es ist zu überlegen, ob diese dann nicht einen gewissen Beitrag leisten sollten, um diese Kampagne zu finanzieren. Das ist nämlich Ihr Problem. Sie haben das behauptet und nicht andere. Und jetzt stellt sich heraus, das ist alles egal, aber die Kampagne ist gefahren worden, und zwar sehr, sehr teuer, um nicht zu sagen, sauteuer. Das zieht, glaube ich, noch keinen Ordnungs­ruf nach sich.

Es geht aber weiter, und zwar mit der Kampagne „Weniger Steuern. Mehr fürs Leben“. Und auch das hat einen ernsten Aspekt, weil das nämlich überhaupt nicht stimmt. Wenn es wenigstens stimmen würde! Obwohl Sie ganz genau wissen, dass das nicht stimmt – und das muss ich Ihnen unterstellen, dass Sie das ganz genau wissen, das haben alle Expertenhearings im Budgetausschuss auch ergeben, beim letzten Mal schon, beim letzten Bundesfinanzgesetz, auch bei diesem –, suggerieren Sie das ständig allen Bevölkerungsgruppen.

Ich habe eine entsprechende Anfrage dazu gestellt, auf die mir der Bundeskanzler ge­antwortet hat: „Die Aussage ,Weniger Steuern. Mehr fürs Leben‘ soll deutlich machen, daß mit der geplanten Steuerreform 2005 eine Entlastung für alle Bevölkerungsgrup­pen kommt, auch für Pensionisten.“

Wer sich einigermaßen mit der Sache beschäftigt hat, weiß ganz genau, dass der größte Teil dieser Volumssenkung, zu der Sie immer „größte Steuerreform der Zweiten Republik“ sagen – ich sage Ihnen, auch das ist ein Unsinn, nicht einmal dem Volumen nach stimmt es, wenn man es relativ zum BIP setzt –, ... (Bundesminister Mag. Gras­ser: Freilich stimmt es!) Jedenfalls ist das auch eine Frage der Verteilung und der Steuerinzidenz: Wem kommt hier was zugute?

Stehen Sie einfach dazu, wo Sie Ihr Geld hinverteilen! Das kann man ja vielleicht noch. Dann gibt es eben ökonomische oder sozialpolitische Differenzen. Aber Sie wissen ganz genau, dass 2 Millionen allein deshalb schon nicht mehr entlastet werden kön­nen, weil sie bis jetzt keine Lohn- und Einkommensteuer zahlen. Das heißt aber nicht, dass die nicht sonst irgendwelche Steuern zahlen und insbesondere Ihre laufend be­triebenen Abgabenerhöhungen mittragen müssen. Das heißt unterm Strich, für große


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Gruppen und die 2 Millionen Ärmsten gibt es sicher nichts. Im Übrigen: Auch in den oberen Einkommensregionen tritt das Phänomen ein, allerdings ist es dort so, dass der reale Einkommenszuwachs ein höherer ist, aber die steuerlichen und Abgabenmaß­nahmen stimmen da nicht.

Das heißt, das, was Sie hier ständig behaupten, gilt nur für einen kleinen Teil der Be­völkerung, das ist der Kern der Sache, Sie verkünden aber – sauteuer –: Entlastung für alle.

Und so geht es weiter: Aufschwung durch Entlastung – das ist der nächste Marketing-Schmäh, der angekündigt wird. Hier wird ein völliger ökonomischer Schwachsinn in­sinuiert, weil Sie mit Ihrer im internationalen Konjunkturvergleich eher kleinen so genannten Entlastung überhaupt nichts ausrichten können. Da geht es um jene Kon­junktur, von der Sie vorher immer behauptet haben, dass man als Bundesregierung einer kleinen offenen Volkswirtschaft hier nichts ausrichten könnte, was nicht einmal nur falsch ist. Aber Sie müssen sich halt einmal auf irgendetwas verständigen.

Ihr ganzes logisches Gebäude kracht in sich zusammen, aber der Bevölkerung wollen Sie noch weismachen, dass daran irgendetwas stimmt. Das Problem dabei ist, dass diese ganze Übung eben sehr teuer kommt. Ich bin gespannt, ob Sie entweder einen Beitrag leisten, um noch der Wahrheit zum Durchbruch zu verhelfen, oder ob Sie zumindest einen kleinen Groschen beisteuern, einfach nur als Entschädigung für die Leidgeprüften, die hier der Gehirnwäsche ausgesetzt werden sollen.

Ein Letztes: Selbstverständlich hat der Rechnungshof die von Ihnen in Abrede gestell­ten Regeln vorgeschlagen, aber er kann sie Ihnen nicht vorschreiben. Er hat aber auf einer ganzen Seite sieben Punkte präsentiert, wie Öffentlichkeitsarbeit etwa aus­schauen kann. Es ist hingegen klar, dass Sie ständig das Gegenteil davon machen. Den Tupfen auf dem i liefert wieder einmal der Herr Bundeskanzler, indem er in der Replik schreibt, alles, was der Rechnungshof diesbezüglich vorschlägt, würde der er­forderlichen Flexibilität bei einer effizienten und – jetzt kommt es! – anlassbezogenen Öffentlichkeitsarbeit abträglich sein.

Ich gratuliere! Genau so schaut Ihre Öffentlichkeitsarbeit aus. Sie kommt allen sehr teuer. Sie sind mit dem Motto „neu regieren“ angetreten. Meiner Ansicht nach ist das Motto eher: verschwenden, verschleudern und in diesem Kontext eine Art von Freun­derlwirtschaft, die auch noch nicht da gewesen ist. Das ist der Zusammenhang, um den es hier geht. Das ist klar herausgearbeitet worden.

Ein weiteres Thema ist meiner Meinung nach die Tatsache, dass Sie die Empfehlun­gen des Rechnungshofes ganz locker ignorieren und Anfragen entweder gar nicht oder schlecht beantworten. Und der Herr Bundeskanzler ist offensichtlich um nichts bes­ser. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ. – Abg. Großruck: Wenn Sie nicht immun wären, dürften Sie so etwas nicht sagen!)

16.21

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Bures. Rede­zeit: 6 Minuten.

Ich erinnere an das Telefonierverbot im Hause. Herr Abgeordneter Miedl, 3 Minuten lang telefonieren ist zu lang. Das nächste Mal folgt ein Ordnungsruf.

Am Wort ist Frau Abgeordnete Bures. – Bitte.

 


16.22

Abgeordnete Doris Bures (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit doch einiger Überraschung habe ich die Rede des Kollegen Bucher mitverfolgt. Es war, wie ich meine, doch eini-


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germaßen überraschend, mit wie viel Herz und Engagement er die Verschleuderung von Steuermitteln durch diese Bundesregierung verteidigt hat.

Viele Kollegen in den Reihen haben nämlich gesagt, offensichtlich haben selbst der Kollege Bucher und – wie ich hoffe – auch einige andere Abgeordnete der Regierungs­fraktionen doch ein Problem damit, wie hier mit Steuergeldern umgegangen wird, wie großzügig man bei sich selbst ist und wie stark offensichtlich für Sie, Herr Finanzminis­ter, der Spruch gilt: Sparen beim Bürger, aber großzügig bei sich selbst.

Für Sie gilt ja auch das Nulldefizit oder das Verringern der Schulden nicht. – Das weiß ja heute mittlerweile jede Volksschülerin und jeder Volksschüler. Es hat sich in den letzten beiden Jahren meiner Meinung nach ohnedies gezeigt, dass Sie unter dem Motto „mehr Schulden und weniger Staatsvermögen in Österreich“ arbeiten.

Deshalb halte ich es für sehr wichtig, dass wir heute eine Dringliche Anfrage behan­deln, in der es darum geht, aufzuzeigen, wie denn die Verschwendung von Steuermit­teln und die Verschleuderung von Staatsvermögen aussieht. Da geht es um das Geld der Österreicherinnen und Österreicher! Was Sie mit Ihrem Privatgeld tun, ist uns ja wahrlich egal, aber es geht hier um öffentliches Eigentum und um öffentliches Vermö­gen, für das wir als Parlamentarier – und daher mein Appell auch an die Abgeordneten der Freiheitlichen Partei und der ÖVP – doch auch die Verantwortung zu tragen haben. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen. – Abg. Ellmauer: Wie war das mit der Wiener Wohnbaugesellschaft?)

Wir haben es klar aufgelistet, und selbst der Rechnungshof zeigt klar auf, wo die Ver­schleuderung von Steuermitteln liegt. Wir werfen Ihnen vor, dass für PR, für Werbung, für, wie Sie sagen, Information – obwohl ich nicht weiß, was Hunderte Kleeblätter auf einem ganzseitigen Inserat für die Bevölkerung an Information tatsächlich hergeben – schlicht und einfach 72 Millionen € ausgegeben werden. – Das ist eine Milliarde Schil­ling in Altwährung, Herr Finanzminister, da Sie offensichtlich immer ein bisschen damit spekulieren, einmal von Schilling und einmal von Euro zu reden, ohne es dazuzusa­gen. 72 Millionen €, die die Pensionisten aufzubringen haben, werden dafür verschleu­dert!

Wir werfen Ihnen aber auch vor, dass im Bereich von Abberufungen von Aufsichtsräten oder von Vorständen und im Bereich von zusätzlichen Gehältern, die Sie vor allem im Freundeskreis ganz gerne vergeben, zusätzliche Kosten von 1,4 Millionen € entstan­den sind. (Abg. Großruck: Das trauen Sie sich auch nur zu sagen, weil Sie immun sind!)

Bei all diesen Summen – 1,4 Millionen €, 72 Millionen € – kommen einem so Dinge wie ein Vizekanzler, der sich voriges Jahr einen Weihnachtsbaum – Weihnachten kommt auch bald – um 1 600 € gekauft hat, fast ein bisschen läppisch vor. (Abg. Neudeck: Der hat aber schon keine Nadeln mehr, so alt ist der Schmäh!)

Ich weiß, da ist es auch läppisch, dass sich der Herr Vizekanzler um 7 000 € einen blauen Teppich ins Vizekanzleramt legen lässt. (Abg. Neudeck: Ihr habt im Rathaus überall rote! Das ganze Rathaus ist voll!) Diese Beträge sind für diese Regierung läppisch, aber davon müssen Pensionisten ein ganzes Jahr lang leben. Der Herr Vize­kanzler lässt sich aber für so einen Betrag einen blauen Teppich legen, und das ist das Verwerfliche daran, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Großruck: ... die Telefone herausgerissen!)

Sie sind schon dermaßen abgehoben, dass Sie auch nichts mehr dabei finden, wenn das Kunsthistorische Museum für den Herrn Staatssekretär Morak tolle Geburtstags­feiern veranstaltet. Sie finden nichts dabei, wenn 40 Luxusautos – Audi A8 – ange­schafft werden. Da sagt der Herr Finanzminister, ja, er wolle so ein Auto haben. Wie


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wir wissen, hat er ohnehin noch ein besseres, da hat er sogar die Hubraumgrenze aufgehoben.

Wir hatten auch einmal einen Justizminister, der sich überhaupt einen Jaguar kaufen wollte. (Abg. Neudeck: Der war noch billiger!) Wir kennen das: Sie haben einen Hang zum Luxusauto, und das Verwerfliche ist, Sie sparen beim Bürger, der das zahlen muss, aber für Sie selbst ist Ihnen nichts teuer genug. Da lieben Sie Luxus, und das ist das Verwerfliche an Ihrer Politik! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Wir werden nächstes Jahr, wie heute in den Zeitungen angekündigt, 100 Feste zu den Jubiläen feiern. Es wird Galakonzerte geben, es wird große Empfänge geben, und auch da wird Geld keine Rolle spielen. (Abg. Neudeck: Das ist alles billiger als das Donauinselfest! – Abg. Rädler: Ihr habt ja keinen Grund zum Feiern!)

Herr Neudeck! Lassen Sie mich zu einem zweiten Bereich, was die Verschleuderung des Bundesvermögens betrifft, etwas sagen. Das interessiert Sie sicher sehr. Herr Finanzminister! Wenn Sie Ihrem Vorgänger, dem Kollegen Edlinger, vorwerfen, er wolle einen gemeinnützigen Wohnhausbereich zum Nominale verkaufen, dann möchte ich Sie nur darauf hinweisen, dass das eben die Gesetzeslage war. (Bundesminister Mag. Grasser: Der Nationalrat macht das Gesetz, oder?)

Gemeinnützige Wohnungen konnten nicht an irgendwelche Investoren und Spekulan­ten verschleudert werden (Abg. Großruck: Verschleudert nicht, verkauft schon!), son­dern konnten nach der Gesetzeslage, die dieses Parlament damals beschlossen hat, nur zum Nominale verkauft werden, weil wir nicht wollten, dass der soziale Wohnbau ausverkauft wird. – Das haben Sie gemacht.

Sie haben 62 000 Mieter im Regen stehen gelassen. Sie haben diese Wohnungen aus­verkauft und einen Nepp dafür bekommen: eine Milliarde €, haben Sie heute gesagt, für 62 000 Wohnungen. Das sind pro Wohnung 16 000 €. Die Mieter hätten gerne um dieses Geld gekauft. Denen haben Sie die Wohnungen nicht gegeben. In Wirklichkeit ist das Ergebnis Ihrer Politik: Österreich ist ärmer geworden, hat weniger an Vermö­gen, die Mieter sind geschröpft worden, und einige Ihrer Freunde sind reicher gewor­den und haben sich bedient. – Das ist das Ergebnis Ihrer Politik! (Beifall bei der SPÖ.)

Daher noch einmal kurz zusammengefasst: Das Verwerfliche an Ihrer Politik ist, Sie verscherbeln alles in diesem Land an Freunde, was nicht niet- und nagelfest ist. Sie belasten die Bürger – von Pensionskürzungen bis zu Erhöhungen der Mineralölsteuer. Es ist kalt draußen. Viele alte Menschen haben von Ihnen noch immer keinen Heizkos­tenzuschuss bekommen und wissen nicht, wie sie ihre kalte Wohnung heizen sollen. (Abg. Bucher: 150 €!) Das ist das Verwerfliche, und jetzt sitzen Sie gerade zusammen und überlegen, wie Sie die Rezeptgebühr und das Spitalsgeld erhöhen können. (Abg. Dr. Rasinger: Was sagt der Herr Häupl dazu?)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich empfehle Ihnen, veranstalten Sie nächs­tes Jahr ein bisschen weniger Galakonzerte und Galafeste, kaufen Sie sich keine teu­ren Autos und belasten Sie nicht die Kranken mit Rezeptgebühren und geben Sie den Menschen einen Heizkostenzuschuss! Der Winter steht vor der Tür, und ich garantiere Ihnen, für Ihre abgehobene Politik und Ihre Arroganz werden Sie auch abgewählt werden! (Beifall bei der SPÖ.)

16.29

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Amon. 6 Minu­ten Wunschredezeit. – Bitte. (Abg. Dr. Cap: Jetzt wird es intellektuell! – Ruf bei der SPÖ: Schade um die Zeit!)

 



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16.29

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Man kann der SPÖ ja vieles unterstellen, und das meiste ist auch wahr. Eines kann man der SPÖ aber nicht unterstellen, nämlich dass sie nicht mutig ist. Es ist wirk­lich mutig von der SPÖ, ausdrücklich das Thema Wirtschafts-, Finanz- und Budget­politik zu wählen, denn man hätte ja erwarten können, dass die SPÖ ein Thema wählt, in dem sie zumindest verdächtigt wird, Kompetenz zu besitzen. In der Wirtschafts-, Finanz- und Budgetpolitik haben Sie keinerlei Kompetenz. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Mag. Wurm: Was sagt der Herr ÖAAB-Funktionär? – Zwischen­ruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Es ist ja besonders interessant, dass Sie sich das Thema Verschwendung zum Haupt­thema machen, denn in allen Bereichen – und ich werde Ihnen das Punkt für Punkt nachweisen –, wo Sie Verantwortung getragen haben, ist verschwendet, verschuldet und vergeudet worden, meine Damen und Herren! Kehren Sie vor der eigenen Türe und werfen Sie nicht mit großen Steinen, wenn Sie in einem Glashaus sitzen. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Silhavy: Wer war Vizekanzler?)

Der Kurs wurde von dieser Bundesregierung geändert. Es gibt eine nachhaltige Bud­get- und Finanzpolitik. (Abg. Dr. Matznetter: Mehr Schulden!) Meine Damen und Herren! Mit dem, was Sie in 30 Jahren aufgebracht haben – nämlich die bekannten 133 Milliarden € an Schulden –, haben Sie für die Menschen in diesem Land ein gewal­tiges Stück Zukunft „verjausnet“. (Abg. Dr. Matznetter: 23 Milliarden hat dieser Finanz­minister ...!) Sie haben den Menschen in diesem Land ein gewaltiges Stück Zukunft genommen, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, und das ist Ihre Verantwortung! (Abg. Silhavy: Wo leben Sie eigentlich?)

Sehen wir uns doch die Bereiche an, in denen Sie verschwendet und vergeudet haben. Die Budgetpolitik habe ich Ihnen genannt: 133 Milliarden €. Die jährliche Zinszahlung, meine Damen und Herren, übersteigt bei weitem das Budget, das wir jährlich etwa für Bildungspolitik in Österreich zur Verfügung haben. (Abg. Mag. Darabos: Da waren Sie in der Regierung!) Das ist die Verschwendung, meine Damen und Herren, über die Sie sich Gedanken machen sollten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Aber gehen wir in andere Bereiche, in denen Sie Verantwortung tragen und getragen haben, etwa beim Verkauf der Bank Austria: Das war die reinste Kapitalverschwen­dung! Oder sehen Sie sich das Desaster in der Bank Burgenland an, meine Damen und Herren! Die Hauptverantwortung tragen SPÖ-nahe Personen, SPÖ-Funktionäre. Sehen Sie sich den Konkurs beim „Vorwärts“-Verlag an: 500 Millionen Schilling wurden damals in den Sand gesetzt!

Sehen Sie sich den Konkurs der „Arbeiter-Zeitung“ an: 65 Millionen Schilling wurden in den Sand gesetzt! Die „Konsum“-Pleite, meine Damen und Herren, die größte Insol­venz in der Geschichte der Zweiten Republik – eine Hochburg der SPÖ! Das ist die Verschwendung, das ist die Vergeudung, über die Sie sich Gedanken machen sollten! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Jetzt geht es ums Eingemachte: Sogar in der SPÖ, in der Partei selbst, stimmt es ja nicht. Sie zeihen uns hier der Verschwendungspolitik. Na ja, da muss man sich einmal die SPÖ anschauen: Der SPÖ reicht beispielsweise ein Klubobmann nicht; Sie haben selbstverständlich zwei Klubobleute. Der SPÖ reicht ein Bundesgeschäftsführer nicht; Sie haben natürlich zwei Bundesgeschäftsführer.

Ich würde das ja alles nachvollziehen können, wenn mit Ihren Parteifinanzen alles in Ordnung wäre, aber so ist es ja nicht. 1993 überstiegen die Schulden der SPÖ erst­mals die 100-Millionen-Schilling-Grenze: 7 Millionen € Schulden! (Abg. Dr. Puswald:


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Zur Sache!) 1996, nur drei Jahre später, hat sich der Schuldenstand der SPÖ bereits verdoppelt, und im Jahr 2000 hat er einen Rekord von über 25 Millionen € erreicht. Rechnet man die Verbindlichkeiten zwischen Bund, Ländern und SPÖ-nahen Firmen hinzu, haben wir etwa ein Volumen von 30 Millionen €, das die SPÖ an Schulden hat. 2002 hat die SPÖ noch immer einen offiziellen Schuldenstand – den Sie selbst publi­ziert haben – von 16 Millionen €. (Ruf bei der ÖVP: Bankrott!)

Ich glaube also, von Ihnen brauchen wir uns in der Wirtschafts- und Finanzpolitik wirk­lich keine Vorschläge machen zu lassen. Im Interesse der Bevölkerung müssen wir, so meine ich, auch Abstand davon nehmen, die Ratschläge, die Sie uns geben, zu befol­gen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Die SPÖ hat aber noch ein weiteres Problem, und zwar, dass sie keinen deutlichen Kurs hat – in keiner Frage. Darum haben Sie sich wahrscheinlich so schwer mit einem Thema getan, das Sie für eine Dringliche Anfrage einsetzen könnten. Sie haben in jedem Thema – und auch hier werde ich Ihnen eine Liste präsentieren – ein Hin und Her, einen Zickzackkurs der Sonderklasse.

Zum Beispiel in der Türkei-Frage: Der eine sagt dies, der andere sagt jenes. In der Dis­kussion um die Eliteuniversitäten: Der eine schlägt sie vor, die Partei ist dagegen. Beim Finanzausgleich: Ihr SPÖ-Stadtrat unterschreibt den Finanzausgleich, die Partei ist dagegen. Der Parteivorsitzende Gusenbauer schlägt vor, Bezirkshauptmannschaften zuzusperren, die Partei ist dagegen, es geschieht also nicht.

Diese Liste könnte man endlos fortsetzen, und sie beweist, dass es keine Linie in der SPÖ gibt, dass Sie keinen Kurs haben. Das ist Ihr Hauptproblem, meine Damen und Herren! (Abg. Silhavy: Was hat das mit Verschwendung zu tun?) Und darum: Lenken Sie nicht ab mit Dringlichen Anfragen, die nur die Absicht verfolgen, den erfolgreichs­ten Finanzminister in der Geschichte der Zweiten Republik und die Bundesregierung madig zu machen. (Abg. Dr. Matznetter: Der macht sich schon selber madig!) Unter­lassen Sie das, meine Damen und Herren, dann werden Sie auch wieder oppositions­fähig! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

16.34

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Wittmann zu Wort gemeldet. Redezeit: 2 Minuten. Herr Abgeordne­ter, Sie wissen: eine Behauptung, die andere gegenüberstellen und keine politischen Wertungen. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.35

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Abge­ordneter Amon hat behauptet, dass die „Arbeiter-Zeitung“ während der Eigentümer­schaft der SPÖ in Konkurs gegangen ist. (Abg. Großruck: Er hat nicht gesagt „wäh­rend der Eigentümerschaft“!) – Diese Behauptung ist unrichtig!

Die „Arbeiter-Zeitung“ ist während der Eigentümerschaft der SPÖ nicht in Konkurs ge­gangen. (Beifall bei der SPÖ.)

16.35

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hof­mann. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


16.35

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Die Dringlichkeit dieser Anfrage kann man diskutieren, aber Folgendes kann man sofort feststellen: Es ist auf jeden Fall eine – wie ich meine – sehr schlampige Anfrage. Sie


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strotzt vor Tippfehlern, Rechtschreibfehlern, Fallfehlern und Beistrichfehlern, aber sie war halt offensichtlich sehr dringlich. (Abg. Heinzl: Herr Professor! – Ruf bei der ÖVP: Jetzt habt ihr sie schon so oft geschrieben! – Abg. Öllinger: Sie sind ja eher für die ganz alte Rechtschreibung zuständig!)

Ich weiß, dass der Herr Präsident den Vorsitz immer sehr souverän führt. Ich würde ihn trotzdem um Folgendes bitten: Vielleicht ist es möglich, dass wir gleichsam ein auf­lockerndes Spiel veranstalten, wer bis zum Ende der Plenarsitzung die meisten Fehler gefunden hat, und dass Sie, Herr Präsident, möglicherweise einen Preis hierfür aus­loben. (Heiterkeit bei den Freiheitlichen. – Abg. Neudeck: Der Sieger kriegt einen Duden!) Ich darf mich eintragen lassen: Ich bin beim schnellen Lesen bei elf Fehlern gelandet.

Geschätzte Damen und Herren! Zum Inhalt dieser Dringlichen Anfrage: Nun wissen wir ja, dass auch die Frage nach dem Ankauf von Dienstautos gestellt wurde, eine Frage an den Finanzminister. Es wird in der Begründung dieser Anfrage auch die DDSG an­geführt. Da scheint es mir ein Trauma bei der Sozialdemokratie zu geben. (Abg. Neu­deck: Die Schiffchen von Finanzminister Vranitzky!)

Sie haben es weniger mit den Autos, sondern, wie ich glaube, eher mehr mit der Schiff­fahrt. Die Frage an den Finanzminister war ja, warum es einer Verhandlungsassistenz bedurfte. Ich erinnere mich, da gab es bei der DDSG das berühmte Schiff „Mozart“. – Vielleicht kann sich noch jemand daran erinnern. (Abg. Neudeck: Mit wie vielen „f“ habt ihr „Schifffahrt“ geschrieben?) Im Jahr 1994 war es auch Gegenstand eines Rech­nungshofausschusses.

Da wäre eine Beratung für die damaligen Sozialdemokraten sehr sinnvoll gewesen, und zwar deswegen, weil es dann nicht passieren hätte können, dass das eine halbe Milliarde Schilling – man verzeihe mir, dass ich Schilling verwende und nicht Euro, aber das ist auch entsprechend der damaligen Zeit – gekostet hat, und der Erlös dann 147 Millionen Schilling betrug. Der Auftrag kam vom damaligen Finanzminister Vra­nitzky, und das – sozusagen – „ausführende Organ“ war sein Sekretär Scholten.

Geschätzte Damen und Herren! Das ist nachzulesen im Rechnungshofbericht. Da steht auch noch drinnen, dass es angeblich eine Provisionszahlung gegeben hat. – Das ist auch eine sehr „feine“ Form des Umgangs mit Steuermitteln. An wen diese Pro­vision geflossen ist, geht daraus leider nicht hervor.

Geschätzte Damen und Herren! Ich stelle auch immer wieder fest, dass die Zeitrech­nung der Sozialdemokraten offensichtlich erst am 4. Februar des Jahres 2000 beginnt, also am Tag der Angelobung der Bundesregierung bestehend aus der ÖVP und den Freiheitlichen, denn wie sonst könnte es sein, dass hier auf Arbeitsleihverträge verwie­sen wird? (Abg. Öllinger: Wann beginnt denn Ihre Zeitrechnung?)

Ich erinnere daran, dass es Arbeitsleihverträge auch zu Ihren Zeiten, als Sie Minister gestellt haben, gegeben hat. Es war die durchaus sehr geschätzte Bundesministerin außer Dienst Hostasch, die halt vom ÖGB und von der Arbeiterkammer Leihpersonal erhalten hatte.

Es gibt da hinsichtlich der Arbeitsleihverträge eine Anfrage, die an den Bundesminister Grasser gerichtet war, wie Sie dem Stenographischen Protokoll entnehmen können. Ich stelle fest, dass Ihr Bundesminister Edlinger jede Menge Arbeitsleihverträge abge­schlossen hatte. Hinsichtlich der Höhe, geschätzte Damen und Herren, wird in der Anfragebeantwortung ausgewiesen, dass für die Gesamtjahresbeträge die einzelnen Bediensteten zwischen 724 000 und 2 Millionen erhalten haben. Einen Grund dafür muss es also offensichtlich geben. Es wurde schon erwähnt, dass das Nennen absolu­ter Zahlen, um auszuweisen, dass diese Bundesregierung immer mehr Schulden


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macht, natürlich eine gewisse Krücke darstellt. Ständige Abgaben- und Steuererhöhun­gen zur Belastung der Bürger und Betriebe und der KMUs!, heißt es.

Geschätzte Damen und Herren! Während Ihrer Regierungszeit – ich beginne hier mit 1989 bis 1995 – ist die Lohnsteuer um 71 Prozent gestiegen, im Anschluss daran, von 1996 bis 1999, um 35 Prozent. Von 2000 bis 2005 sind es 15 Prozent.

Ich könnte Ihnen die einzelnen Steueraufkommen detailliert darlegen und auch den Vergleich dazu. Ich beschränke mich aber auf die Erhöhung der Gesamtsteuer, die von 1989 bis 1995 35 Prozent betragen hat, im Anschluss daran, von 1996 bis 1999, 29 Prozent, und für den Zeitraum von 2000 bis 2005 waren es 16 Prozent. (Abg. Öllin­ger: Von wo haben Sie diese Zahlen her? Vom Grasser?)

Geschätzte Damen und Herren! Wir wissen, ohne Produktionssteigerung, ohne Lohn­erhöhungen zu berücksichtigen, ohne die Steigerung der Einkommen, ohne Berück­sichtigung der Inflation lässt sich das natürlich gut darstellen. Es ist nur nicht kon­sequent, wenn man das macht, und meines Erachtens leidet die Glaubwürdigkeit der Sozialdemokratie darunter. Ich habe mir nämlich auch die absoluten Beträge angese­hen; Sie haben das sicherlich auch getan.

Geschätzte Damen und Herren! Sie hätten jedes Jahr feststellen, ja aufheulen und sagen müssen: Das ist die allerhöchste absolute Finanzschuld, die wir seit 1970 ha­ben – jedes Jahr wieder. Nein, diese hängt offensichtlich mit Ihrer neuen Zeitrechnung zusammen. Sie hätten das während Ihrer Zeit aber ständig äußern müssen.

Beim Durchlesen dieser Anfrage – und ich habe sie sehr genau gelesen – stellte sich, für mich jedenfalls, die Frage, die ich bis jetzt nicht klären konnte: Ich weiß bis jetzt nicht, was an dieser Anfrage dringlich sein soll. (Heiterkeit und Beifall bei den Freiheit­lichen und der ÖVP.)

16.42

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort gemeldet. 2 Minuten Redezeit, keine politischen Wertungen. – Bitte.

 


16.42

Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Kollege Amon hat behauptet, dass der Zinsaufwand in der Zeit, seit Finanzminis­ter Grasser hier tätig ist, höher gewesen sei als vorher. – Das ist unrichtig!

Es ist sowohl absolut wie auch im Anteil am BIP der Zinsaufwand des Bundes gesun­ken. Jedermann kann das in der – dankenswerterweise vom Finanzminister zur Verfü­gung gestellten – Übersicht 9 zur Budgetrede nachlesen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.43

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz. Ge­wünschte Redezeit: 8 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


16.43

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Die Regierungs­parteien stellen sich offensichtlich nicht die Frage nach dem Budget, sondern nach der Zeitrechnung. Und sie haben etwas Überraschendes festgestellt, nämlich: dass am 4. Februar 2000 für die Sozialdemokratische Partei eine neue Zeit begonnen hat. – Das hat sich auch bis zu uns herumgesprochen.

Es ist sicher ein bisschen anders, in Opposition zu sein, als an der Regierung. – Das ist keine besonders originelle Feststellung. Origineller ist allerdings, wenn man immer


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wieder unter Beweis stellt, dass man sich an alles vorher erinnern kann, aber ab dem 4. Februar 2000 einen kollektiven Total-Gedächtnisverlust hat. (Abg. Neudeck: Wir wollen uns nicht dauernd loben!) Und das, was wir gemeinsam einmal hier nachfragen sollten, ist: Warum passiert immer dasselbe in solchen Debatten, nämlich dass Sie, wenn, egal ob von der Sozialdemokratie oder von uns, jemand auf einen Missstand oder auf ein Problem hinweist, sagen: Ja, dazu fällt mir nichts ein, aber im Jahr 1988 hat ein sozialdemokratischer Minister zu viel Geld ausgegeben, und im Jahr 1985 auch!? (Abg. Mag. Donnerbauer: Das stimmt ja auch!)

Sie vergessen nur eine Kleinigkeit: Neben dem sozialdemokratischen Minister ist im­mer Dr. Wolfgang Schüssel gesessen. (Heiterkeit und Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Aber auch das dürfte Teil Ihres Gedächtnisverlustes sein. (Abg. Neudeck: Wieso? War damals die Verfassung anders?) Ihr Bild ist ja, dass eine sozialdemokratische Minder­heitsregierung bis zum 2. Februar 2000 dieses Land ruiniert hat, dann der Quereinstei­ger Dr. Wolfgang Schüssel die Freiheitliche Partei angeworben hat und seitdem die Staatsfinanzen so saniert werden, dass eigentlich nur mehr eines übrig bleibt, nämlich Großaufträge an die deutsche Autoindustrie zu verteilen und mit dem Rest Abfangjäger zu finanzieren. (Heiterkeit bei der ÖVP. – Abg. Neudeck: Das ist zwar nicht wahr, aber es klingt nicht schlecht!)

Und: Können Sie uns nicht endlich einmal diesen Wettbewerb in der Diskussion er­sparen: Welche Partei hat wann schlechter gewirtschaftet? – Da stimmt ja einiges. Da gibt es der Sozialdemokratie einiges vorzuwerfen. Nur, wenn man betrachtet, wie in den letzten vier Jahren mit öffentlichem Eigentum umgegangen worden ist, muss man sagen: Es hat noch niemand so schlecht gewirtschaftet wie die derzeitige Bundesregie­rung. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Es geht uns ja auch darum, wie mit der Kontrolle der Regierung und der von ihr ver­ursachten Missstände umgegangen wird. Und da erinnere ich nur an eines – und da sind wir beim Kapitel Beratungsverträge –: Das ist nicht nur eine Frage der Verschwen­dung, sondern wie man verschwendet, um nicht rechtfertigen zu müssen; wie man verschwendet, um vertuschen und verheimlichen zu können. Und ich sage Ihnen ein Beispiel, auf das mich Werner Kogler aufmerksam gemacht hat: Können Sie sich noch erinnern an den Beratervertrag mit Zehnder, um Prinzhorn-freundliche Aufsichtsräte für die ÖIAG zu suchen? Und dann kommt plötzlich der Rechnungshof und sagt: Na, so geht das wirklich nicht!, und es gibt eine verheerende Kritik des Rechnungshofes.

Normalerweise begnügen sich Regierungsvertreter dann mit einer politischen Recht­fertigung und versuchen, zur Tagesordnung überzugehen. Der Finanzminister aber bestellt einen Berater – einen Berater, der erklären soll, dass der Rechnungshof Unrecht hat. Das heißt: Nicht einmal mehr die Entkräftung der Rechnungshofkritik ist Aufgabe der Bundesregierung, sondern sogar dazu werden bereits Berater beschäftigt! Das Einzige, was fehlt, ist, dass Sie Beratungsaufträge zum Regieren selbst vergeben und sagen: Wozu soll ich regieren, wenn ich Beratungsverträge vergeben kann? (Abg. Öllinger: Das gibt es schon, glaube ich!) Und da können Sie die schlechtesten Berater nehmen – es wird sich nichts verschlechtern, es wird möglicherweise nur eine Spur teurer werden. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Ich erinnere mich und habe es noch ein bisschen im Ohr, wie der damalige Rechnungshofpräsident Fiedler erklärt hat – ich glaube, ich zitiere das ziemlich wörtlich –: Wenn so mit der Kritik in Endberichten des Rechnungshofes umgegangen wird, dann – ich zitiere Fiedler – können wir den Rechnungshof ja gleich abschaffen.


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Und genau darum geht es. Es geht darum, wie Sie mit Kritik umgehen, und zwar nicht mit irgendeiner Kritik, nicht mit einer Kritik, der Sie Parteilichkeit unterstellen können, sondern mit jener Kritik, die eine offizielle Einrichtung dieser Republik im Auftrag dieses Hauses und für dieses Haus erstellt. Da geben Sie nicht einmal selber Antwort, son­dern sagen: Beratervertrag – fertig, weg!

Ich komme zu anderen Punkten, und man kann willkürlich Punkte wählen. Ich werde wenige willkürlich, nur repräsentativ für die ganze Angelegenheit erläutern.

Nehmen wir, weil heute über Eigentum der ÖIAG gesprochen worden ist, die relativ selten diskutierte Causa Postbus. Sie haben dem Management von Postbus einen Auf­trag gegeben, nämlich ein Drittel von Postbus zu privatisieren. – Wissen Sie, was im Moment das Problem des Postbus-Managements ist? – Dass man die Gegenfrage ge­stellt hat: Soll das ein Drittel des Kapitals sein? Soll das ein Drittel der Linien sein? Soll das ein Drittel der Autobusse sein? Soll das ein Drittel der Chauffeure sein? Was für ein Drittel bitte, Herr Finanzminister? – Das war ein Privatisierungsauftrag: Privatisieren Sie ein Drittel! Und Sie waren bis heute nicht in der Lage, den Privatisierungsauftrag zu präzisieren.

Das ist Privatisierung heute in Österreich unter Karl-Heinz Grasser! Hauptsache, ir­gendwer aus dem System der Grasser-Amigos kriegt irgendwas. Hauptsache, es ist ungefähr ein Drittel – die restlichen zwei Drittel werden irgendwann folgen. Haupt­sache, das System wird bedient. Auf Seriosität wird schon seit langer Zeit kein Wert mehr gelegt. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Ich lasse jetzt die Bundesimmobiliengesellschaft und Herrn Plech, der uns möglicher­weise in nächster Zeit noch beschäftigen wird, völlig weg, stelle aber nur Folgendes zum so genannten „Plan Minerva“ fest: Herr Finanzminister, Sie haben immer geleug­net, Urheber des „Plans Minerva“ gewesen zu sein, Sie haben immer gesagt, von „Minerva“ hätten Sie erst aus der Zeitung erfahren.

Wir werden in der nächsten Zeit über zwei Fakten reden. Faktum eins ist, dass Sie den Magna-Chef, Herrn Wolf, als ÖIAG-Aufsichtsrat installiert haben. Faktum zwei ist – das werden wir Ihnen belegen –, dass Sie, Herr Finanzminister Grasser, in einer Sitzung des Finanzministeriums selbst dafür gesorgt haben, dass der „Plan Minerva“ vorbe­reitet wird und dass ebenso vorbereitet wird, die Voest hinter den Kulissen der österrei­chischen Politik und Wirtschaft der Firma Magna möglichst preisgünstig zur Verfügung zu stellen.

Herr Finanzminister, das werden wir Ihnen noch öffentlich nachweisen, ebenso viele andere Punkte. – Das war jetzt nur eine kleine Debatte zwischendurch. Ein großer Rest wird folgen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.51

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Puswald. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.51

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr (in Richtung des von der Regierungsbank aufstehenden Staatssekretärs Dr. Finz) – davoneilender – Staatssekretär! Werte Kollegenschaft! (Abg. Dr. Partik-Pablé: Jetzt werden Sie endlich den Finanzminister loben, nicht? – Abg. Neudeck: Die Krawatte ist zu groß und das Sakko zu klein!) Hoch geschätzte Frau Kollegin Dr. Par­tik-Pablé, dass Ihre Partei den Herrn Finanzminister verteidigt, ist deshalb erstaunlich, geht doch mit dessen Image-Niedergang die Zerbröselung der Regierungs-FPÖ ein­her, und daher verstehe ich diese wechselseitige Umklammerung nicht.


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Eher verstehe ich das schon bei der ÖVP, die es in mehr als 30 Jahren nicht geschafft hat, aus ihren eigenen und wirtschaftlich so kompetenten Reihen einen Finanzminister hervorzubringen: Na dann muss man eben Herrn Karl-Heinz Grasser ein bisschen loben, auch wenn’s schwer fällt! (Zwischenrufe bei der ÖVP.) – Schwer fällt Ihnen das deshalb, weil es sich nicht – da muss ich Kollegem Pilz widersprechen – um kollektiven Gedächtnisschwund handelt, sondern, gelinde gesagt, um Geschichtsfälschung, und zwar aus folgendem Grund: Die Lösung hat uns der Herr Finanzminister freundlicher­weise in die Hand gegeben, als er gesagt hat, dass zwischen 1976 und 1999 die Finanzschulden durchschnittlich um 3 Prozent gestiegen seien, hingegen unter seiner Ministerschaft wundersamerweise nur um rund 1,7 Prozent. – Beides ist falsch! (Bun­desminister Mag. Grasser: Um 0,9 Prozent!) Noch viel „falscher“, Herr Finanzminister! Ich darf es Ihnen gleich erläutern.

Wenn man nämlich dem Herrn Finanzminister genau zuhört, muss man sich schon sa­gen: So dumm kann er doch nicht sein, dass er das nicht „mitbekommen“ hat, dass die „bösen Roten“ von 1970 an regiert haben! Und wenn man dieser vermeintlichen Doch-nicht-Dummheit nachgeht, kommt man drauf, dass es anscheinend doch intelligent war, was Grasser gemacht hat, denn würde man nämlich die gesamte Zeit der „bösen roten Verschleuderungspolitik“ – ich zitiere Amon – nachvollziehen, würde sich Folgen­des im Detail ergeben:

Von 1970 bis 1983, Herr Finanzminister Grasser, haben die „bösen Roten“ alleine re­giert. Damals gab es eine gesamte Finanzschuld-Erhöhung von 22 Prozent über 13 Jahre, das sind 1,7 Prozent pro Jahr. – Das ist deshalb relativ hoch – allerdings viel niedriger als Ihre Finanzschuld –, weil wir damals nach einer absoluten ÖVP-Regie­rung sozusagen aufräumen mussten. Da kannst d’ nichts machen! (Beifall bei der SPÖ. – Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP. – Abg. Neudeck: Das wa­ren nur vier Jahre! – Ruf bei der ÖVP: „Schulden-Rudi“!) – Ich weiß, Sie von der ÖVP wollen das nicht hören! Ihr Gedächtnisschwund reicht nicht so weit, aber: Das gehört schon dazu! (Neuerliche Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Dann kommt die Zeit, in der die SPÖ mit der FPÖ, und zwar zwischen 1983 und 1986, regiert hat; die FPÖ damals gleich stark – böse Zungen behaupten: gleich marod – wie heute, sodass die SPÖ ordentliche Finanzpolitik weitgehend alleine machen konnte. – Der SPÖ ist es gelungen, die Finanzschuld auf 0,2 Prozent jährlich herunterzudrücken.

Jetzt kommt das, was Kollege Pilz angesprochen hat: Ab 1986 kommt dann, und zwar bis 1999, die wundersame Mitwirkung der ÖVP, die unter dem von Pilz zitierten Ge­dächtnisschwund offenbar weitgehend vergessen wird, nämlich dass dann die Begehr­lichkeiten der ÖVP – und offenbar das Bedürfnis nach einigen Jahren, in denen sie nichts verteilen konnte, wieder verteilen zu müssen – die Finanzschulden anwachsen ließen, und zwar auf 34,3 Prozent oder im Jahresschnitt auf 2,64 Prozent. (Zwischen­rufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Jetzt, seit der „größte Finanzminister mit den besten Lösungen“ regiert, nämlich seit dem Jahre 2000, bis zum Jahr 2005 ergeben sich 23 Prozent oder im Schnitt 2 Prozent Finanzschulden. – Da frage ich Sie schon, welcher Vergleich Sie sicher macht – außer Sie haben wirklich den von Pilz zitierten „Gedächtnisverlust“! Und den sollten Sie auch beibehalten! (Beifall bei der SPÖ. – Bundesminister Mag. Grasser: Das ist Ihre Rech­nung!)

Da mir der Herr Finanzminister sozusagen immer ins Ohr flüstert – wofür ich „danke“; es ist ja immer wieder ganz „wichtig“, wenn man als Redner solche Beiträge be­kommt – und immer wieder erklären möchte, dass das, was ich sage, was die Vertreter meiner Fraktion sagen, falsch ist, möchte ich doch fragen, wozu all diese Dinge, die Sie da bei Ihren Beratungsleistungen beanspruchen, gut sind. Sie argumentieren


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immer damit, die Berater würden sich sozusagen selbst verdienen. Die Berater kosten zwar vielleicht nicht wenig, aber sie spielen viel mehr herein, sagen Sie immer.

Wenn man sich das im Detail ansieht, fragt man sich schon: Was wird denn da herein­gespielt? Beginnen wir zum Beispiel mit der Begleitung des „Change-Prozesses“ im Rahmen der Neuorientierung der Finanzverwaltung; Honorar: 452 000 €. – Erreicht wurde bisher von der beabsichtigten Reduzierung der Finanzämter, der Finanzamts-Vorstände, der Hierarchie-Ebenen, dem Abbau von Führungskräften und so weiter: nichts! Einsparung: null! – Kostenbelastung: im genannten Umfang. (Bundesminister Mag. Grasser: ... Finanzlandesdirektionen abgeschafft!)

Wenn wir die DDSG auslassen – weil das ein kleines Beispiel ist, das schon viel zitiert wurde – und zu wirklich eingemachten Dingen gehen, dann wäre etwa die Veräuße­rung des Bundesverlages mit einem Honorar von 788 000 € zu nennen. – Das Einspa­rungspotential wurde mit 24 Millionen € beziffert. Das ist genau der Verkaufserlös. – Was da eingespart wurde, weiß ich nicht!

Jetzt möchte ich noch mit einem letzten Märchen aufräumen, da immer wieder behaup­tet wird, dass in den Jahren der SPÖ-Regierung, also zwischen 1970 und 1999 – wo­von die ÖVP 16 Jahre lang im Ministerrat einstimmig mitgewirkt hat –, eine Verschwen­dungs- und Verschleuderungspolitik betrieben worden sei: Da möchte ich Ihnen genau sagen, was damals verschwendet und verschleudert wurde. Mit den damals erzeugten Schulden sind jene Vermögenswerte geschaffen worden, die Sie, Herr Bundesminis­ter Grasser, in den vergangenen Jahren verschleudert haben, um das Budget nicht zu sanieren! (Ironische Heiterkeit und Zwischenrufe bei der ÖVP und den Freiheitlichen.) Damals sind Arbeitsplätze geschaffen worden, die Sie inzwischen vernichtet haben! Sie stehen vor dem Desaster dessen, dass Sie mit dem, was wir erwirtschaftet haben, alles „verschustert“ und nichts erreicht haben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

16.57

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Großruck. 5 Minu­ten Redezeit. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler: Erst den Vierzeiler diesmal, bitte!)

 


16.57

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zurück von Puswalds Märchenstunde zur Behand­lung der Dringlichen Anfrage. Darum geht es, wie ich meine – und nicht um irgendwel­che Prozente oder Promille, von denen Abgeordneter Puswald jetzt gesprochen hat.

Meine Damen und Herren, ich möchte Folgendes in Erinnerung rufen: In der XXII. Ge­setzgebungsperiode – diese dauert jetzt seit ungefähr zwei Jahren – hat die Opposition neun Misstrauensanträge gestellt, die das Finanzressort betreffen, davon acht an Finanzminister Grasser, einen an Staatssekretär Dr. Finz. Weiters: drei Dringliche An­fragen im Bundesrat, neun Dringliche Anfragen im Nationalrat, sechs Anträge auf Ein­setzung von Untersuchungsausschüssen, eine Sondersitzung wurde beantragt und ein Antrag auf Ministeranklage eingebracht. – Das ist die Attacke, meine Damen und Herren von der SPÖ, die Sie in den letzten zwei Jahren gegen Finanzminister Grasser reiten, und: Er wird immer besser, immer kompetenter und immer beliebter. Sie errei­chen doch das Gegenteil von dem, was Sie wollen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abge­ordneten der Freiheitlichen.)

Im Zuge der Beantwortung Ihrer Dringlichen Anfrage hat Bundesminister Grasser heute wieder in beeindruckender Weise Ihre Fragen beantwortet und die Zahlen mit Akribie auf den Tisch gelegt. – Aber, meine Damen und Herren, so nach dem Motto „Abwechslung versüßt das Leben“ – so denkt zumindest die SPÖ –, hat die „Toskana-


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Fraktion“ mit dem „Sommelier“ Cap heute den x-ten Gang im „Jagdmenü Grasser“ serviert. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt den Vorsitz.)

Die Homepage, das ist ein alter Hut, der schmeckt niemandem mehr, die ist schon gegessen, ebenso geben die Abfangjäger nichts mehr her – das hat der Rechnungshof gesagt, das haben viele Untersuchungen gezeigt. (Abg. Mag. Kogler: Welche Untersu­chungen?) Heute versuchen Sie von der SPÖ uns zu servieren: Wie schaut’s aus mit Einsparungen, wie schaut’s aus mit dem Verkauf von Bundeswohnungen, mit dem Werbeaufwand, mit dem Jubiläumsjahr 2005? – Aber: Dieser Cap’sche „Grenadier­marsch“ schmeckt genauso fad wie das Menü, das uns vorher zubereitet worden ist, meine Damen und Herren von der SPÖ.

Da ist einfach nichts drin! Sie haben sich geradezu mit Gewalt bemüht, hier irgend­etwas zu bringen, aber: Herr Bundesminister Grasser hat Ihre Fragen ganz eindeutig und ganz genau beantwortet!

Machen wir einen Vergleich – ein Beispiel –: Sie von der SPÖ kritisieren die Öffentlich­keitsarbeit des Finanzministers.

Nun, vergleichen wir doch – die Geldentwertung, die ja nicht so hoch war, lasse ich einmal weg, sondern nenne absolute Zahlen –:

Edlinger im Jahr 1998: 3,06 Millionen €, 1999: 3,3 Millionen €, im Jahr 2000, in dem er dann zurückgetreten ist: noch 461 000 €. – Grasser im Jahr 2001: 1,3 Millionen €, 2002: 3,2 Millionen € und 2003: 313 000 €.

Meine Damen und Herren! Stellen Sie einmal diesen Vergleich an, dann sind alle Ihre Vorwürfe, die Sie heute vorbringen, ad absurdum geführt!

Ich möchte noch ein zweites Beispiel herausgreifen: Verkauf der Bundeswohnungen. Was haben Sie denn da gemacht? – Das ist schon wieder vergessen worden. Ich zi­tiere die APA vom 21. April 2004, wo es darum gegangen ist, die Wiener Wohnungsge­sellschaft WBG zu verkaufen. Jetzt wissen wir alle, dass es hier einen Streit gegeben hat über die Frage: Ist die Wohnungsgesellschaft noch gemeinnützig oder nicht mehr? Das war nämlich sehr wesentlich, denn wäre sie gemeinnützig gewesen, hätte nur ein Nominale von 3 Millionen € erzielt werden können im Gegensatz zum Verkehrswert von 55 Millionen €.

Die Gemeinde Wien hat damals dagegen berufen. Sie wollte die Feststellung, dass diese Wohnbaugesellschaft gemeinnützig ist. Erst, meine Damen und Herren, als sich die BAWAG und die Gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft inter­essiert haben, hat die Gemeinde Wien diese Anklage oder diese Feststellung zurück­gezogen, und diese Wohnbaufirma wurde um den Verkehrswert gekauft.

Das, meine Damen und Herren, ist SPÖ-Politik: Wenn es Ihnen passt, dann ist Ihnen alles, was Sie hier heraußen kritisieren, Wurscht, dann tun Sie, nur weil es der Partei oder der Organisation oder der Gewerkschaft passt. (Abg. Eder: Das ist ein Unsinn! – Abg. Gaál: Das ist ein Unfug!) Das ist Ihre Politik, meine Damen und Herren! Und das sehen auch die Leute. Wir haben ja genügend Beispiele, wie es funktioniert. (Abg. Eder: Sie reden so viel Unsinn!)

So kann es natürlich nicht gehen, meine Damen und Herren, dass Sie herausgehen, kritisieren, die Zahlen widerlegen, und dann kommen Sie noch einmal heraus und schimpfen noch einmal. Sie wissen, Frau Bures – wo ist sie denn? –, Sie haben ja den Verkauf der Bundeswohnungen kritisiert und behauptet, dass dadurch die Wohnungen teurer würden. Jetzt wissen Sie natürlich genau, dass es das Gesetz gibt: Einmal ge­meinnützig, immer gemeinnützig! – Wenn eine Wohnung gemeinnützig ist, dann bleibt sie auch bei einem Verkauf, an wen auch immer, gemeinnützig. Das ist die Tatsache!


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Sie gehen heraus, verunsichern die Mieter und sagen, sie müssen höhere Mieten zah­len: Liebe Leute, schaut her! Durch den Verkauf der Bundeswohnungen könnt ihr euch eure Wohnungen nicht mehr leisten! – Das ist eine Politik, die wir ablehnen. Es ist eine Verunsicherung auf dem Rücken der Schwächsten, auf dem Rücken derer, die sich nicht helfen können – die Sie betreiben, meine Damen und Herren, nicht der Finanz­minister, nicht die Regierung! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren. Um auch hier zu dokumentieren, wie erfolgreich unser Finanzminister ist, bringe ich einen eineinhalbfachen Vierzeiler (Rufe bei der SPÖ: Nein! Nein!):

Seit „Schulden-Rudi“ im Ruhestand

geht’s bergauf mit unserem Land:

vom Schlusslicht hin zum Spitzenreiter!

Lieber Karl-Heinz, mach so weiter!

Die Steuer sinkt, die Wirtschaft blüht –

zu „Rudi“ ein Grasser Unterschied!

(Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP sowie den Freiheitlichen.)

17.03

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Großruck! Ich möchte an dieser Stelle nur vermerken, dass es einen Präsidialbeschluss gibt, wonach in diesem Haus weder von „Schulden-Rudi“ noch von „Schulden-Karli“ die Rede sein soll. (Abg. Großruck: Rudolf Edlinger meinte ich! – Entschuldigung, habe ich nicht gewusst!)

Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Neudeck zu Wort. Seine Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.04

Abgeordneter Detlev Neudeck (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Das einzig Dringliche bei dieser Dringlichen Anfrage war, glaube ich, das Datum, denn das war das Einzige, was daran neu war. Die Sparmaßnahmen bei der SPÖ gehen schon so weit, dass der Zweitklubobmann Cap hier die gleiche Rede wie das letzte Mal hält. (Ruf bei der ÖVP: Er hat eine neue Krawatte!) – Er hat überhaupt eine Krawatte, und er kann sie auch binden!

Er beginnt damit, dass er den Kollegen aus den Regierungsparteien Angst macht und sagt: Ihr werdet schauen! Bei den nächsten Wahlen werdet ihr nicht mehr dort oben sitzen, denn da wird es dünn werden!

Kollege Cap! Ich glaube, bei Ihnen sitzt das Problem in den vorderen Reihen! (Heiter­keit und Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Ich glaube, nach den nächsten Wahlen werden Sie auch nicht mehr da sitzen – aber nicht, weil Sie auf die Regie­rungsbank wechseln, sondern weil Sie in der Versenkung verschwinden, denn ihr schafft selbst mit zwei Klubobleuten keine Dringlichen Anfragen, die zu unserer Oppo­sitionszeit, als Sie noch in der Regierung waren – Sie nicht, aber Ihre Parteikollegen –, bei uns jeder Referent heruntergeschrieben hat. Dazu haben wir keine Klubobleute gebraucht. (Abg. Dr. Cap: Ihr werdet dann gar nicht mehr herinnen sein! Dann wird es ganz schlecht sein!)

Kollege Cap! (Abg. Dr. Cap: Dann werdet ihr nur mehr von draußen winken!) Wir wer­den Ihnen winken, und wir werden uns wahrscheinlich fürchten, wenn Sie so Politik machen wie in den letzten 30 Jahren. Kollege Puswald, der gerade nicht im Saal ist, hat uns interessanterweise – ich hätte mir das gar nicht herausgesucht, aber wenn er


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es so gut bringt – darauf hingewiesen, dass ja die SPÖ von 1970 an alleine regiert hat, und er hat dann Zahlen genannt, wonach die Budgets, so meinte Puswald, nicht so schlecht waren wie sie dann in der Koalition mit der ÖVP waren.

Aber eines war interessant: Puswald hat, glaube ich, gesagt, dass die SPÖ das beste Budget in einer Zeit gemacht hat, als sie mit der FPÖ regiert hat, nämlich 1983 bis 1986. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Meine Damen und Herren von der SPÖ! Das zeigt: Dort, wo die FPÖ dabei ist, sind die Budgets in Ordnung, denn die ÖVP macht mit uns auch Budgets, die knapp unter null liegen – positiv waren sie ja noch nicht, wir haben ja Ihre Schulden abdienen müssen, aber sie waren doch mit einer sehr geringen Neuverschuldung beziehungsweise mit einem geringen Budgetdefizit behaf­tet.

Und natürlich, ja – ich muss es sagen: Der BUWOG-Verkauf war ein schlechtes Ge­schäft – ein schlechtes Geschäft nicht für Österreich, aber für die SPÖ. Die Kopierkos­ten in einigen Sektionen, die Portokosten in einigen Sektionen werden steigen, und die Inserateneinkommen bei Ihren Zeitungen werden fallen. – Insoweit ein schlechtes Ge­schäft für die SPÖ. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Meine Damen und Herren! Ich finde es interessant, dass die SPÖ eine Anfrage wegen PR und Marketing und Beratern stellt. Meine Damen und Herren! 40 Millionen € und mehr gibt Bürgermeister Häupl für seine PR aus. Einzelne Budgetposten hat er um das Doppelte überschritten! Und, meine Damen und Herren: So etwas (der Redner zeigt die Titelseite der Farbbeilage einer Ausgabe der „Kronen Zeitung“ mit dem Wortlaut „20 Jahre Häupl“ und einer Abbildung des Wiener Bürgermeisters Dr. Häupl) mutiert in einem Bundesland! Ich habe das noch nicht erlebt, dass die Farbbeilage einer Zeitung in einem Bundesland mutiert wurde: „20 Jahre Häupl“; in den anderen Bundesländern war ein anständiges Sujet darauf. – Meine Damen und Herren! Das bekommt man nicht gratis! (Abg. Mag. Lapp: Das ist eine Diffamierung!) Ich werde keine Rechnung suchen – es wird keine geben. Aber gratis bekommt man das nicht. (Abg. Scheibner: Und eine nette Beilage bei „NEWS“ hat es auch gegeben!)

Das mit „NEWS“ haben wir ja schon geklärt. Da wurde ja gesagt, es wurden dort Räume angemietet, die man nicht braucht – und die Beilage, das ist der Ausfluss. Man hat dort also Räume gemietet, die man nicht braucht, aber die Umwegrentabilität kommt dann über diese Beilagen. (Ruf bei der SPÖ: ... redet einen Stuss zusammen!) Das haben wir aber schon einmal geklärt. Wir werden jetzt nicht die alten Dringlichen hervorräumen; man soll es aber nicht vergessen, man soll es wieder in Erinnerung rufen. (Abg. Eder: Neudeck, Neudeck, du warst schon besser!)

Meine Damen und Herren! Nun zu den A8, die bestellt wurden. Bürgermeister Häupl fährt, glaube ich, auch einen A8, aber nicht so günstig wie die Mitglieder der Bundes­regierung. Der ist wesentlich teurer gewesen. Ich will hier jetzt keine Neidpartnerschaft mit der SPÖ machen, meine Damen und Herren, mir wäre Folgendes wesentlich wich­tiger:

Die Bundesregierung, die Regierungsmitglieder, die Klubobleute sollen ordentliche Autos fahren, sie sollen sicher unterwegs sein, sie sollen die Kilometer auf den Straßen in Sicherheit zurücklegen. Nur, Herr Finanzminister, eines hätte ich gerne – rechnen Sie bitte aus, was das kostet, und schauen Sie, ob das nicht unterbringbar ist –: dass wir Selbständigen, wenn wir fahren, mindestens das Gleiche voll abschreiben dürfen, was Regierungsmitglieder und Politiker für ihre Autos ausgeben dürfen. Wenn das nicht geht im Budget, dann würde ich darum bitten, dass die Politiker auf jenes Aus­maß heruntergehen, das die Selbständigen steuerlich geltend machen dürfen. Das ist


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anständige Politik! – Das kommt nicht von der SPÖ, sondern der Neid: Er darf keinen A8 fahren! Die anderen dürfen keinen A8 fahren!

Einen solchen Vorschlag für die Selbständigen hätte Matznetter ja machen können – er ist ja Spitzenkandidat, nachdem er den Haiden hinausgedrückt hat bei den Kammer­wahlen. Aber da sind ihm ja die Selbständigen Wurscht. Das wird erst im März nächs­ten Jahres für ihn interessant werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Zu der Dringlichen Anfrage – bei der es ja auch um die Be­rater, die der Finanzminister hat, gegangen ist – kann ich nur eines sagen: Eine Politik, wie die SPÖ sie gemacht hat, braucht keine Berater, sondern nur Komplizen. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Zur Ge­schäftsordnung!)

17.09

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Klubobmann Dr. Cap hat sich zur Ge­schäftsordnung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Klubobmann.

 


17.10

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich ersuche die Frau Präsidentin, einen Ordnungsruf zu erteilen. Es ist die Sprache aus der Ganovenwelt, die gerade verwendet wurde. Das brauchen wir uns hier nicht bieten zu lassen! (Beifall bei der SPÖ.)

17.10

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich schlage vor, grundsätzlich die Sprachwahl wieder dem Haus anzupassen, und erteile als nächster Rednerin Frau Abgeordneter Dr. Moser das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. Sie haben insge­samt 8 Minuten Restredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


17.10

Abgeordnete Dr. Gabriela Moser (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Ich meine, was Sie uns heute bei Ihren Darbietungen an Selbstgefälligkeit und auch an finanzpolitischer Schönfärberei vor Augen geführt haben, das hat schon vieles in den Schatten gestellt. – Fassen Sie es in Ihrem Sinne vielleicht als Kompli­ment auf! Es kommt aber noch:

Die Gegenüberstellung von Verkaufserlösen und Beratungskosten – ich meine, das schlägt ja wohl dem Fass den Boden aus! Das können Sie ja niemals gegenüberstellen (Zwischenbemerkung von Bundesminister Mag. Grasser): die Investition der Berater ist gleich der Verkaufserlös! – Da fallen Sie bei jeder Proseminarprüfung bei Professor Kofler in Klagenfurt durch, und zwar mit Bomben und Granaten. (Beifall bei den Grü­nen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Neuerliche Zwischenbemerkung von Bundes­minister Mag. Grasser.)

Ich meine, diese Plattitüde – das ist wirklich unzumutbar, würde ich sagen.

Aber gehen wir konkret in die Debatte ein. Es geht um Beraterverträge als Verschwen­dung. Ich nenne Ihnen nur zwei Beispiele: Wir haben eine Reihe von Ausgliederungen, und alle diese Ausgliederungen wurden begleitet von BeraterInnen. Wir haben eine Reihe von Gesetzesänderungen. Und bei den Ausgliederungen sehen Sie bei jedem Rechnungshofbericht über ausgegliederte Unternehmungen, dass an sich die Kosten gestiegen sind, weil ausgegliederte Unternehmungen höhere Personalkosten haben, Pensionsrücklagen et cetera. Und die Beratungskosten dazu werden ja auch immer wieder vom Rechnungshof kritisiert, und es gibt eine Reihe von Rechnungshofberich-


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ten, die sich massiv gegen verschiedene falsche Ausgliederungen wenden – und Ur­sache, bitte, auch wieder: Beratungskosten.

Das Zweite: Bei diesen Beratern gab es auch die Firma Zehnder. Sie erinnern sich: ÖIAG-Gesetzgebung – Zehnder groß am Werk. Wo war jüngstens wieder Zehnder groß am Werk? – Bei der Filetierung der ÖBB. Und Sie werden sich anschauen: ers­tens, was das bis jetzt gekostet hat an Beratungskosten, und zweitens, was das noch kosten wird, bitte, ab 1. Jänner. Sie werden sehen, dass da eine Reihe von Zusatz­kosten auf Sie zukommt!

Nächstes Stichwort, das der Rechnungshof immer wieder heranzieht, und zwar bei diesen ganzen Verkaufserlösen und Beraterverträgen. Denken Sie an den Verkauf der Bundeswohnungen – dieser ist jetzt schon öfters angesprochen worden –: Sie haben selber heute gesagt, Sie sind glücklich, dass hier inländische Investoren zugegriffen haben. – Ja, aber war dazu die internationale Bankenwelt von Lehman Brothers erfor­derlich, die uns wahrscheinlich knapp 9 Millionen gekostet hat? – Das stelle ich in Frage, genauso wie der Rechnungshof die Rechtshonorare im Zusammenhang mit dem Verkauf der bundeseigenen Wohnbaugesellschaft in Frage gestellt hat. Das ha­ben Sie schon schwarz auf weiß lesen können. Das ist keine Erfindung von uns, son­dern das ist Rechnungshofkritik.

Eine weitere Rechnungshofkritik: Schablonenverordnung. Wie oft haben Sie als Eigen­tümer von staatseigenen Betrieben durch ÖIAG-Verträge gegenüber Vorständen et cetera gegen die Schablonenverordnung verstoßen? – Kritik des Rechnungshofes nicht einmal, sondern mehrmals. Ihre Reaktion: null.

Nächstes Stichwort: Ministerbüros, Arbeitsleihverträge Ministerbüros. Rechnungshof­kritik: Hier brauchen wir eine Regelung! – Wer es nicht regelt, das sind Sie, das ist also die Mehrheit in diesem Haus.

Nächstes Stichwort: Aufgabenreform. – Wie viele Beraterverträge haben Sie? Nehmen Sie sich doch ein Beispiel an Gemeinden! Die schaffen das aus Eigenem! Die bekom­men Preise dafür, dass sie Aufgabenreformen aus Eigenem, ohne Beraterleistungen, bringen.

Dienstwägen: Sie haben gesagt, 20 Dienstwägen stellen wir den Gebietskörperschaf­ten zur Verfügung. Ich frage mich: Warum braucht irgendjemand von einer Gebietskör­perschaft denselben Wagen wie Sie als Finanzminister, wie der Herr Bundeskanzler, wie vielleicht andere Regierungsmitglieder? (Bundesminister Mag. Grasser: Das ent­scheidet die Gebietskörperschaft, Frau Abgeordnete!) Diese Gebietskörperschaften, die Sektionschefs oder auch andere Menschen in den Gebietskörperschaften können durchaus mit günstigeren Wägen fahren! (Bundesminister Mag. Grasser: Das ent­scheiden doch nicht wir!)

Zum Schluss möchte ich, weil die Zeit drängt, nur auf eine ausländische Zeitung ver­weisen, auf „Die Zeit“, die Ihr Wirken hier in Österreich sehr wohl auch immer sehr genau beobachtet. Dort heißt es:

„Der Kurs der KHG-AG stieg schwindelerregend. Jetzt ist die Blase geplatzt ...“.

Und die Rechnung werden Sie selbst wahrscheinlich spätestens 2006 dann sehen. Die Rechnung heißt: Neuverschuldung – und nicht mehr Nulldefizit. Bitte suchen Sie sich deshalb auch ein neues Dissertationsthema! – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

 


17.15


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dr. Wittmann. Redezeit: 5 Minuten. Gesamt-Restredezeit: 7 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.15

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Rechnungshof hat in mehreren Prüfungen festgestellt, dass das Einschalten von Experten eigentlich nichts gebracht hätte, weil dieselbe Expertise in den einzelnen Ministerien vorhanden gewesen wäre, insbesondere im Finanzministerium.

Ich will das an zwei Beispielen illustrieren: Arthur Andersen wurde beauftragt, eine Ver­waltungsreform vorzubereiten. Kostenpunkt: 60 Millionen Schilling oder 4,3 Millionen €. Sie haben dann etwas vorbereitet, das von den Beamten vorgegeben wurde, das von der Raschauer-Kommission schon vorgearbeitet wurde, eigentlich schon vorhanden war. Dafür haben sie 60 Millionen Schilling kassiert. Umgesetzt: Null! Nichts! – Arthur Andersen ist dann dadurch bekannt geworden, dass sie in Amerika in den Bilanz­fälschungsskandal der Firma Enron verwickelt waren, dass sie die Swissair beraten haben. Wie wir wissen: Enron gibt es nicht mehr, Swissair gibt es nicht mehr, und Arthur Andersen gibt es nicht mehr.

Das heißt also: Das sind Berater, die über eine Expertise verfügen sollen, die 60 Millio­nen Schilling wert ist und die dann nicht umgesetzt wird – Berater, die ausschließlich vom Finanzministerium beauftragt waren, gegen den Widerstand des Bundeskanzler­amtes und des Bundeskanzlers; selbst die ÖVP-Beamten im Bundeskanzleramt haben sich gewundert, wie man so einen Auftrag erteilen kann. Das ist hinausgeschmissenes Geld, das braucht man nicht! Das ist ganz einfach willkürliche Verschwendung von Steuermitteln, und das ist eigentlich ein Sittenbild dieser Regierung.

Dieser immer hoch gelobte BUWOG-Verkauf: Meine sehr geehrten Damen und Her­ren, überlegen wir uns das einmal! Sie selbst haben heute gesagt, 1 Milliarde 14 Millio­nen € hat es gegeben (Bundesminister Mag. Grasser: 16 Millionen!) – 16 Millionen; bitte – für den Verkauf der Wohnungen. Das sind 4,3 Millionen Quadratmeter Wohn­fläche. Wenn man sich das ausrechnet, dann hat ein Quadratmeter Wohnfläche 235 € gekostet. (Abg. Mag. Johann Moser: Das ist ein Skandal!) Wir alle wissen, dass der durchschnittliche Quadratmeter Wohnfläche in den Ballungsgebieten nicht unter 1 000 € zu erhalten ist. (Abg. Mag. Wurm: Das ist aber günstig!) Und dafür hat eine Beratungsfirma 110 Millionen Schilling – nein, mehr: 140 Millionen Schilling – kassiert, nämlich 10 Millionen €: dafür, dass man Ihnen sagt, die Wohnfläche verscherbeln wir um 235 €!

Das ist doch pures hinausgeschmissenes Geld! Das ist eine wirklich unglaubliche Ver­schwendung von Steuermitteln, dass ich dafür einen Berater brauche, dass er mir sagt, die Wohnfläche muss ich um 235 € pro Quadratmeter verkaufen. Um diesen Preis kann ich sie überall verkaufen! – Und Sie wissen schon, dass die Käufer dieser Wohn­fläche jetzt schon auf dem Markt sind und Teilbereiche wieder um fast das Doppelte auf dem Markt anbieten.

Das ist die Wirtschaft, die man nicht braucht! Das ist das Verschleudern von Familien­silber, nur weil einem das Wasser bis zum Hals steht, damit man ein Budget zusam­menbringt.

Sie haben den höchsten Schuldenstand, den es jemals in dieser Republik gegeben hat. Sie haben die höchsten Arbeitslosenzahlen, die es in dieser Republik gegeben hat. Sie haben die höchste Abgabenquote eingeführt, die es in dieser Republik jemals gegeben hat. Sie haben 41 Belastungen hinzugefügt, mit denen Sie dem einfachen Steuerzahler noch das Geld aus der Tasche ziehen. Sie haben das Familiensilber viel


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zu billig verkauft und verscherbeln es und stehen jetzt vor dem Scherbenhaufen Ihrer Wirtschaftspolitik. Es ist unglaublich, dass Sie sich diese Ausgaben noch leisten. (Abg. Hornek: Wie ist denn das in Wiener Neustadt mit dem Herrn Linhart gewesen? Erklä­ren Sie das einmal! Was haben Sie da gemacht?)

Jetzt eine kleine Anregung für die Kollegen von der FPÖ: Mich wundert da etwas ein bisschen im Zusammenhang mit diesem Budget. Der Herr Finanzminister hat in seiner Beantwortung gesagt, dass er 25 Millionen € für die Europapräsidentschaft im Außen­ministerium angesiedelt hat. Ich habe jetzt gerade nachgeschaut und festgestellt: Im Bundeskanzleramt gibt es bei den Ansätzen noch einmal 10 Millionen – ausschließlich für den Bundeskanzler!

Liebe Kollegen von der FPÖ! Das wird ein Wahlkampf, ein Zwischenwahlkampf für die ÖVP nächstes Jahr, mit 10 Millionen € im Jahr 2006. (Zwischenrufe bei der ÖVP.) Sehen Sie, sie bestätigen es ja schon, die Kollegen von der ÖVP! Was hat denn Ihre Fraktion für diesen Zwischenwahlkampf bekommen? – Ich würde jetzt einmal darüber nachdenken, dass da 10 Millionen beim Bundeskanzler ausschließlich für Werbe­zwecke verpackt sind. Das ist ein Zwischenwahlkampf, der gegen uns alle geht!

Was haben Sie denn auf der FPÖ-Seite dafür bekommen? (Abg. Hornek: Der Wahl­kampf für den Vizebürgermeister ist schon zu Ende!) Was ist denn in den FPÖ-Ministe­rien verpackt worden? – Nichts! Sie sind über den Tisch gezogen worden. (Abg. Hor­nek: Der Wahlkampf für den Vizebürgermeister ist schon zu Ende seit gestern! Tote Hose!) Da sind Werbemittel von Grasser zum Bundeskanzler verschoben worden, und da wird ein Zwischenwahlkampf gemacht. Das ist pure Verschwendung! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

17.20

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als vorläufig letzter Redner hiezu ist Herr Abge­ordneter Dr. Lopatka zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 6 Minuten. Herr Abgeordneter, die Gesamt-Restredezeit der ÖVP beträgt 8 Minuten. – Bitte. (Abg. Mag. Kogler – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Dr. Lopatka –: Wie verwenden Sie diese Millionen? Welches Werbekonzept?)

 


17.21

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Einfallslosigkeit der SPÖ sind wirklich keine Grenzen gesetzt, das haben Sie heute wieder deutlich bewiesen. Sie haben wenigs­tens eines vermieden: sich auf ein Terrain zu begeben, auf dem Sie zuletzt sehr oft ausgerutscht sind, nämlich eigene Ideen hier zu präsentieren. (Heiterkeit bei der ÖVP.) So gesehen, ist es ein Fortschritt. (Beifall bei der ÖVP.) Aber was die Sache betrifft, ist es wirklich der x-te Aufguss, den Sie heute hier geliefert haben. Der wird genauso ver­dampfen wie die bisherigen! (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Klubobmann Cap ist ja seinerzeit berühmt geworden durch drei Fragen, die er gestellt hat; damals hat er die drei Fragen an einen SPÖ-Landeshauptmann gerichtet. Heute waren es insgesamt zehn Fragen. Ich möchte auf drei Fragen näher eingehen.

Sie haben sich heute als Citroën-Fahrer gefragt, was das Besondere an einem „A8“ ist. Ich kann Ihnen das auch nicht beantworten, mache Ihnen aber einen Vorschlag: Stel­len Sie diese Frage Ihrem SPÖ-Landesvorsitzenden in Oberösterreich – dem Mann für die Bescheidenheit, für die „kleinen Leute“ –, der fährt dieses Fahrzeug. Sie nennen es Luxustyp; ich weiß nicht, wie Haider dazu sagt. Stellen Sie Haider diese Frage, wie es einem mit einem Dienstfahrzeug „A8“ geht. Warum sage ich das? – Weil die Heuchelei irgendwann einmal eine Grenze erreicht. Die Heuchelei erreicht irgendwann einmal eine Grenze, sage ich Ihnen! (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)


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Zweiter Punkt. (Abg. Gradwohl: Ausgerechnet Sie reden von „Heuchelei“!) Ja, weil ich mich mit dieser Frage sehr beschäftige (Zwischenrufe bei der SPÖ), da ich Ihre Vor­gangsweise natürlich genau zu beobachten habe. Das ist ein Teil meiner Aufgabe, und ich merke ... (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Wurm und Silhavy.) Ich spreche nicht von Pharisäertum, ich spreche von Heuchelei. (Abg. Mag. Wurm: Selbsterfah­rung!)

Zweiter Punkt: Sie haben heute dem Finanzminister hier vorgeworfen, dass er von 2000 bis 2004 angeblich mehr als 8 Millionen € für Eigenwerbung verwendet hat. Auch da mache ich Ihnen einen Vorschlag: Reden Sie mit einem Abgeordneten-Kollegen – der weiß wahrscheinlich genau, warum er heute nicht hier ist –, reden Sie mit Ihrem Abgeordneten-Kollegen Caspar Einem. Caspar Einem hat, als er noch Minister war, jedes Jahr mindestens 3 Millionen € für Werbung ausgegeben (Ruf bei der ÖVP: Was?) – er hat es damals „Informationsarbeit“ genannt. Immerhin um ein Drittel mehr, als Sie es in der heutigen Zeit dem Finanzminister vorwerfen! (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.) Caspar Einem wird Ihnen sagen können, wofür er dieses Geld ver­wendet hat.

Und drittens ... (Abg. Dr. Matznetter: Haben wir das vereinbart?) – Bitte? (Abg. Dr. Matznetter: Haben wir das vereinbart?) Doch ... (Neuerliche Zwischenrufe bei der SPÖ.) Kollege Matznetter, wenn Sie das schon sagen, dann sage ich Ihnen eines: Wis­sen Sie, dass damals von 160 Millionen für Werbung allein Klima 70 Millionen für sich beansprucht hat? (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Das waren Summen! Aber auch hier bin ich wieder bei der Heuchelei, die langsam zu Ihrem Programm wird. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Der dritte Punkt, Kollege Matznetter, ist ohnehin schon von vielen Kollegen beantwortet worden. Daher brauche ich Sie nicht auf vormalige Finanzminister zu verweisen. (Abg. Mag. Kogler: Weniger Steuern ...!)

Sie haben hier gefragt, woraus der aktuelle Schuldenstand resultiert. Natürlich zu einem gut Teil aus dem, was wir von 30 Jahren SPÖ-Bundeskanzlern und SPÖ-Finanzministern übernommen haben! Sie werden von uns noch oft diese Summen hören, denn das sind gigantische Summen, die wir an Zinsendienst zu leisten haben für das, was Sie uns an Schulden hinterlassen haben. (Abg. Mag. Kogler: Entschuldi­gung, Sie waren dabei! – Abg. Mag. Wurm: Waren Sie dabei oder nicht? – Abg. Dr. Matznetter: Die ÖVP ...! – Abg. Mag. Kogler: Schüssel ist der, der die meisten Schulden ...!)

Meine Damen und Herren! Was Sie hier behaupten, ist das Gegenteil von dem, was von dieser Regierung an Arbeit geleistet wird, denn diese Regierung arbeitet professio­nell, und Finanzminister Grasser ist ein Musterbeispiel für professionelle Arbeit! (Abg. Dr. Matznetter: Nein!) Ja, sage ich Ihnen, und nicht nein! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Wenn Sie schon mir und uns keinen Glauben schenken wollen, so schenken Sie internationalen Beobachtern Glauben. Ganz neu liegt hier vor: „Eurostat Jahrbuch 2004 – Der statistische Wegweiser durch Europa“. Nehmen Sie diese Wegweisung ernst, denn sie weist uns hier mit hervorragenden Kenndaten aus, und es ist eine Fundgrube für die erfolgreiche Arbeit dieser Bundesregierung. (Abg. Mag. Kogler: ... weg weisen!) Das sind europäische Experten, und – Sie wissen es – die Europäische Kommission und Eurostat sind keine Auftragnehmer der Bundesregie­rung. Nehmen Sie diese Daten ernst!

Es zeigt sich auch, dass Finanzminister Karl-Heinz Grasser und seine Politik im Aus­land sehr geschätzt werden. „Eins ist sicher: Einen Finanzminister Grasser und seine Politik hätten wir in Deutschland auch gern.“ Wer sagt das? – Der Chefökonom der


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Deutschen Bank! (Abg. Mag. Wurm: Ach so?) Der müsste ein auch hier von Ihnen akzeptierter Experte sein. (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter.)

Erst vor wenigen Wochen ist Karl-Heinz Grasser zum Vizepräsidenten der Euro-Grup­pe gewählt worden, er ist Stellvertreter von Präsident Jean-Claude Juncker in dieser wichtigen Finanzfunktion. Auch das ist eine internationale Auszeichnung für unsere Arbeit. Nur Sie wollen es nicht wahrhaben.

Ich darf Sie abschließend an eines erinnern: Denken Sie bei „Verschwendung von Steuergeldern“ bitte zuerst an das Werbebudget Ihres Wiener Bürgermeisters. Denken Sie auch daran, dass selbstverständlich mit Geldern des Presse- und Informations­dienstes der Stadt Wien alle Wiener darauf aufmerksam gemacht worden sind, dass ihr Bürgermeister 55 Jahre alt geworden ist. Ich gratuliere ihm zum Geburtstag, ich hätte mir aber gewünscht, dass er weniger Geld aus der Stadtkasse dafür aufwendet. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.27

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Mag. Dara­bos zu Wort gemeldet. Gesamt-Restredezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


17.27

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist eine sehr einfallslose Debatte und eine sehr einfallslose Strategie (Heiter­keit und demonstrativer Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen), die die ÖVP hier an den Tag legt. (Anhaltender Beifall und Bravorufe bei der ÖVP und den Freiheitli­chen. – Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.) – Ich weiß nicht, warum Sie sich in Ihrer Einfallslosigkeit selbst beklatschen. Das ist mir ein Rätsel.

Sie beantworten hier nicht die Fragen, die gestellt worden sind, sondern verweisen auf Klima, auf Vranitzky, auf 30 Jahre SPÖ-Politik. Ich sage Ihnen ganz ehrlich: 30 Jahre SPÖ-Politik waren gut für dieses Land, vier Jahre Schwarz-Blau waren sehr schlecht für dieses Land! (Beifall bei der SPÖ.)

Dass Sie unter politischer Amnesie leiden, Herr Kollege Lopatka, verstehe ich über­haupt nicht. Auch von den Grünen wurde Ihnen gesagt, dass Wolfgang Schüssel über den gesamten Zeitraum dabei war, dass die ÖVP die Begehrlichkeiten in dieser Politik gesetzt hat. Ich denke hier nur an den Agrarbereich, um einen Bereich herauszustrei­chen.

Sozialdemokratische Budgets waren aber darauf ausgerichtet, für Wachstum zu sor­gen. (Abg. Mag. Kogler: Schüssel – Schuldenkaiser!) Ich möchte es hier noch einmal wiederholen. Zwischen 1996 und 2000: Wachstum in Österreich 8 Prozent über dem EU-Durchschnitt; zwischen 2001 und 2003: minus 13 Prozent unter dem EU-Durch­schnitt! Das haben Sie mit Ihrer ÖVP-FPÖ-Politik zu verantworten, und das ist, glaube ich, ein Punkt, von dem man sagen kann, Herr Kollege Großruck: Beides gesehen, bei­des erlebt – kein Vergleich! (Zwischenruf des Abg. Großruck.)

Die Politik von Rudolf Edlinger war darauf ausgerichtet, Österreich im Wachstum an die Spitze Europas zu führen, bei den Investitionen an die Spitze Europas zu führen. Ihre Politik hat Österreich abgewirtschaftet, und der Schuldenstand ist höher als je zu­vor – mit dem Unterschied, dass Österreich in der Welt angesehen war, sich aber jetzt in der Europäischen Union und im europäischen Vergleich als Schlusslicht bewegt. Das ist nicht die Politik, die wir wollen. Hier ist Verschwendungspolitik, dort war Wachs­tumspolitik! (Beifall bei der SPÖ.)

 


17.29


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Öllin­ger. Gesamt-Restredezeit: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Bundesminister! Ich habe nicht so viel wie Sie zu reden, 30 Minuten stehen mir nicht zur Verfügung, das macht einen Unterschied aus. Dafür brauche ich auch keinen PR-Berater, der mir sagt, was ich zu sagen habe. (Beifall bei den Grünen und der SPÖ.)

Herr Bundesminister! Sie haben ganz am Anfang die Frage gestellt oder für sich beant­wortet: Information ist nicht Werbung. Gut, gehen wir einmal davon aus, dass es so ist. Was ist es dann, wenn der Herr Sozialminister zwei Tage vor Ende der Vorarlberger Landtagswahlen noch schnell ein Inserat in den Vorarlberger Medien platziert – „Vor­arlberger Nachrichten“, „Vorarlberger Tageszeitung“ –, in dem er auf die Segnungen des Kinderbetreuungsgelds hinweist, das bekanntlich nicht 2004, sondern schon vor­her eingeführt wurde? – Ein dringendes Informationsbedürfnis der Vorarlberger Be­völkerung, nehme ich an, die aus den Medien wissen will, dass der Sozialminister da federführend war.

Ist es Information oder Werbung, wenn derselbe Sozialminister wenige Tage vor den Kärntner Wahlen alle Kärntner Medien – „Oberkärntner Nachrichten“, „Unterkärntner Nachrichten“, Mittelkärntner Nachrichten (Abg. Bucher: Gibt es ja gar nicht!), „Kärntner Woche“, „Kärntner Nachrichten“, alles gibt es in Kärnten, ein bunter Medienmarkt –, zupflastert mit Informationen des Sozialministeriums? Was ist es, Information oder Werbung (Abg. Scheibner: Information!), wenn der Verkehrsminister, auch nicht faul, sich denkt: Das, was der Sozialminister macht, kann ich auch!, und in Vorarlberg das Gleiche tut und zwei, drei Tage vor der Wahl ebenfalls noch mit Inseraten nachstößt? Ist das Information, oder ist das Werbung? (Abg. Scheibner: Information!)

„Information“ – sehr interessant, Herr Klubobmann! Da sind wir beim zentralen Thema. Information ist vielerlei, aber ganz sicher nicht, wenn in Parteizeitungen beispielsweise in Kärnten, in Klagenfurt, der Sozialminister inseriert. Ist das Information? Oder ist das nicht Parteienfinanzierung an einer gerade noch rechtlich möglichen Grenze? (Abg. Scheibner: ... keine Parteizeitung!) Man müsste sich das sehr genau anschauen, Herr Klubobmann. Jedenfalls nach den Maßstäben, die bisher im Parlament geherrscht haben, geht das nicht mehr.

Was ist es dann, wenn der Verkehrsminister auf Fragen von Abgeordneten, wie viel er für seine Information ausgegeben hat, antwortet: Das kann ich aus verwaltungsöko­nomischen Gründen nicht beantworten!? Was ist es dann? – Die Verweigerung eines Kontrollrechts ist es, Herr Klubobmann Scheibner! Da landen Sie, da sind Sie gelandet, Herr Klubobmann! (Abg. Scheibner: Wir „landen“ nicht!) 1999, 1998 haben die Abge­ordneten der Freiheitlichen Partei an der damaligen Regierung noch kritisiert (Präsi­dentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), dass sie es so gemacht hat, dass sie Geld für Information, für Werbung ausgegeben hat. (Abg. Scheibner: Das war die wirkliche Werbung!) Jetzt erhalten wir als Abgeordnete des Parlaments nicht einmal Antworten von den zuständigen ...

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie zum Schlusssatz!

 


Abgeordneter Karl Öllinger (fortsetzend): So schaut es inzwischen aus, und der Herr Finanzminister geht da leider mit dem allerbesten Beispiel voran! (Beifall bei den Grü­nen und der SPÖ.)

 


17.33


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Diese Debatte ist geschlossen. (Abg. Scheibner: Das war wirklich eine schwache Dringliche!)

3. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (620 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Strahlenschutzgesetz sowie das Maß- und Eichgesetz geän­dert werden (Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004) (659 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen somit zum 3. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Ich eröffne damit die Debatte.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Winkler. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.34

Abgeordneter Ing. Josef Winkler (ÖVP): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Herren Bundesminister! Hohes Haus! Wir leben Gott sei Dank in einem Land, in dem es äußerst selten zu Strahlenunfällen kommt. Die letzte landesweite beziehungsweise auch über die Landesgrenzen hinausgehende Tragödie (Abg. Mag. Kogler: Bei der strahlenden Werbung!) ereignete sich im April 1986 auf Grund der Explosion im Kern­kraftwerk Tschernobyl. Dennoch ist es äußerst wichtig (Abg. Mag. Kogler: Die Wer­bung der Bundesregierung ist stark strahlend und schwach aktiv!), dass jedes Land strenge Bestimmungen betreffend den Strahlenschutz – und manchmal braucht man ihn sogar da herinnen – für seine Bürger hat.

Österreich hat diese Bestimmungen im Strahlenschutzgesetz 1969 sowie im Strahlen­schutz-EU-Anpassungsgesetz 2002 bereits optimal geregelt. Weiters hat Österreich Sicherheitsnormen in den so genannten Rahmenempfehlungen für den Schutz der Be­völkerung durch die Strahlenschutzkommission erarbeiten lassen. Durch einige Richtli­nien hat die EU in den letzten Jahren noch strengere und konkrete Regelungen für den Schutz der Arbeitskräfte und der Bevölkerung, aber auch für Patienten gegen Gefahren durch ionisierende Strahlung erlassen, die nun von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umzusetzen sind.

Zunächst dient die vorliegende Gesetzesnovelle in erster Linie der Umsetzung der Richtlinie 2003/122/EURATOM zur Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strah­lenquellen und herrenloser Strahlenquellen. Wichtig ist zunächst, dass durch dieses Gesetz das Erfordernis der umfassenden Sicherungsmaßnahmen für radioaktive Stoffe neu eingefügt wird, indem es heißt, dass Sicherheitsanalysen eine ausführliche Be­schreibung jener Maßnahmen zu enthalten haben, die die Strahlenquellen vor dem Zu­griff Unbefugter sichern.

Für den Umfang, den Inhalt und die Form von Sicherheitsanalysen, Störanalysen und Notfallsplanung wird der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bis Mitte des Jahres 2005 eine eigene Verordnung erlassen. Durch den neu eingefügten § 10a wird auch eine Erhöhung der Kontrolle von radioaktiven Stoffen durch Meldung der Ein- und Ausfuhr an das zentrale Strahlenquellenregister erreicht.

Als einen der wichtigsten Punkte des neuen Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit der Bürger erachte ich den § 26. Grundsätzlich waren auch bisher schon der Fund und Verlust von radioaktiven Stoffen geregelt, aber durch die Novellierung des § 26 werden die Maßnahmen bei Verlust von radioaktiven Stoffen und bei herrenlosen radioaktiven


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Stoffen wesentlich konkretisiert. Ein Verlust beziehungsweise Fund dieser Stoffe ist demnach unverzüglich dem nächsten Sicherheitsorgan anzuzeigen. Im Falle eines Fundes von herrenlosen radioaktiven Stoffen ist die zuständige Strahlenschutzbehörde zu verständigen, und diese hat nach der Beschlagnahme eine Wiederverwertung oder eine Entsorgung als radioaktiven Abfall zu veranlassen.

Für wichtig erachte ich auch, dass künftig Eigentümer beziehungsweise Käufer von radioaktiven Stoffen bei deren Einfuhr beziehungsweise Handel verantwortlich sind. Weiters kann der Landwirtschaftsminister auch per Verordnung die Zuständigkeit von Betrieben zur Wiederverwertung und Beseitigung von radioaktivem Material regeln und dann auch notwendige Schulungen entsprechend festlegen. Was den Verlust und die Beseitigung sowie den Diebstahl und die Entdeckung von Strahlenquellen betrifft, soll in Zukunft die Zusammenarbeit vor allem mit internationalen Behörden intensiviert und damit der notwendigen Prävention Rechnung getragen werden.

Hohes Haus! Ich halte vor allem diese soeben von mir genannten Bestimmungen des § 26 für einen Meilenstein in der Umweltpolitik. Endlich gibt es hier auch ein konkretes Instrumentarium beziehungsweise eine konkrete Vorgehensweise dafür, wie radioakti­ves Material zu behandeln ist.

Geschätzte Damen und Herren! Dieses Gesetz enthält aber auch ausführliche Bestim­mungen betreffend Umsetzung und dergleichen. Auch was das zusätzliche Personal in diesem Zusammenhang betrifft, kostet es natürlich Geld. Aber die Prävention hat noch allemal weniger gekostet als eine entsprechende Bewältigung von Strahlenunfällen und ist weniger aufwendig als in diesem Zusammenhang entstehende Kosten. Auch eine Einsparung im Zusammenhang mit der Verwaltungsvereinfachung durch eine ebenfalls in diesem Gesetz vorgesehene Änderung des Maß- und Eichgesetzes kommt einer entsprechenden Kostenerweiterung im anderen Fall entgegen.

Ich ersuche daher im Sinne dessen, dass das Gesetz sicherlich dazu beitragen wird, Gefahren von Strahlenquellen beziehungsweise radioaktivem Material noch besser als bisher bewältigen zu können, um entsprechende Zustimmung zu diesem Gesetz. (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

17.39

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dob­nigg zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.39

Abgeordneter Karl Dobnigg (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Obwohl bereits wesentliche Teile der gemein­schaftsrechtlichen Vorschriften auf dem Gebiet des Strahlenschutzes in den geltenden österreichischen Strahlenschutzbestimmungen enthalten sind, hat es diese Regierung bis heute leider nicht geschafft, diese Vorschriften lückenlos und korrekt umzusetzen. Es entstand also die doch sehr verwunderliche Situation, dass trotz der erst kürzlich erfolgten Neuregelung im Bereich des Strahlenschutzgesetzes durch das Strahlen­schutz-EU-Anpassungsgesetz 2002 bereits einige Monate nach In-Kraft-Treten dieses Gesetzes Anpassungen wegen teilweiser Nichtkonformität mit EU-Recht erforderlich wurden, und dies, obwohl damals diese Regierung und auch das Umweltministerium mitgeteilt haben, dass EU-Konformität gegeben sei.

Wie sich nun herausstellte, war das unkorrekt. Somit waren Sie, Herr Bundesminister, nicht Herr Ihrer Kompetenzen. Neben dem heimischen Verfassungsgerichtshof bedarf es also nunmehr auch der EU, um den dauernden Gesetzespfusch von Schwarz-Blau aufzudecken.


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Diese schlechte und mangelhafte Arbeit der Regierung ärgert mich in diesem Fall auch deshalb besonders, da wichtige Arbeitnehmerinteressen betroffen sind. Aus der Sicht des Arbeitnehmerschutzes ist doch vorrangig sicherzustellen, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Arbeitsplätzen, an denen die Verwendung ionisierender Strah­lungsquellen unumgänglich ist, vor deren Auswirkungen auf den menschlichen Orga­nismus weitestgehend geschützt werden.

Einige kritische Anmerkungen zu diesem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004. Bei einem Fund von herrenlosen radioaktiven Stoffen lastet eine zu große Verantwor­tung auf dem betrieblichen Strahlenschutzbeauftragten. Meiner Meinung nach müssten auch die Arbeitgeber stärker in die Pflicht genommen werden. Weiters müssten die Meldepflichten der Unternehmen an das Zentrale Dosisregister formal schärfer formu­liert und eine Missachtung müsste mit entsprechenden Sanktionen belegt werden, denn es kann sich dabei auch um Daten handeln, die später für die Wahrung eventuel­ler sozial- beziehungsweise unfallversicherungsrechtlicher Ansprüche der Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer von immenser Wichtigkeit sein können. Auch die Über­gangsfristen für die Beibringung der Sicherheits- und Störfallanalysen oder Notfallpla­nungen bis Ende 2008 sind meiner Meinung nach zu lang. Im Sinne einer erhöhten Kontrolle radioaktiver Stoffe wäre eine Verkürzung der Frist bis Ende 2006 sicherlich angemessener.

Bei all diesen Punkten sollte man nicht vergessen, dass es sich bei den gegenständ­lichen Arbeitsmitteln oder Arbeitsstoffen, die ionisierende Strahlung freisetzen, um Höchstgefährdungspotentiale für Leib und Leben der damit beschäftigten Arbeitnehme­rinnen und Arbeitnehmer handelt. Da kleine Verbesserungen für die Arbeitnehmerin­nen und Arbeitnehmer jedoch besser sind als gar keine, stimmen wir dieser Novelle auch zu. (Beifall bei der SPÖ.)

17.42

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeord­netem Wittauer das Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.42

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Es ist schon wieder eigenartig, ich habe irgendwie das Gefühl, ich bin da in der falschen Vorstellung. Wir stimmen deshalb zu, weil ein Mindestmaß an Anforderungen des Arbeitsschutzes umgesetzt wird! Es ist das Gemeinschaftsrecht, und es ist ver­pflichtend, es umzusetzen, und wir setzen es um. Das ist einmal Faktum. (Abg. Sil­havy: Man könnte es auch besser umsetzen!)

Die Vorredner behandelten sehr ausführlich den Inhalt – die Sozialdemokraten haben es halt wieder in die falsche Richtung gebracht. Wir begrüßen die Veränderungen und die Novellierung, weil sie mehr Sicherheit in einer sehr sensiblen Materie bringt, und stimmen dem Gesetz natürlich gerne zu.

Mir ist auch aufgefallen, dass des Öfteren von herrenlosen Strahlenquellen gesprochen wurde, und keiner weiß eigentlich, was das ist. Ich will das daher kurz sagen: Radio­aktive Strahlenquellen, die aufgegeben, verlegt, ohne Genehmigung weitergegeben worden oder verloren gegangen sind, sind herrenlose Strahlenquellen, und auch diese werden wir in diesem Gesetz berücksichtigen. Ich erhoffe mir eine größere Kontrolle, mehr Sicherheit für die Bevölkerung, mehr Sicherheit im Arbeitsschutz, und ich meine, dass wir das mit der raschen Umsetzung auch erreichen. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


17.44


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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Rednerin erteile ich Frau Abgeord­neter Rest-Hinterseer das Wort. – Frau Abgeordnete, bitte.

 


17.44

Abgeordnete Heidemarie Rest-Hinterseer (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Minister! Zu der Novelle an sich gibt es nicht viel zu sagen, denn es ist, denke ich, bereits alles gesagt, wenn auch vielleicht noch nicht von allen. Trotzdem erscheint es mir ganz wichtig, noch etwas anzufügen.

Wir haben keinen wesentlichen Einwand, es ist Umsetzung von EU-Recht, allerdings ist mir beim Nachforschen, wo Österreich Atommüll hat, aufgefallen, dass es eigentlich keine Lösung für den Seibersdorfer Atommüll gibt. Der Bürgermeister hat gesagt, dass die Zwischenlagerung bis 2012 gewährleistet ist, nicht aber darüber hinaus. Uns hat der Herr Minister im Ausschuss erklärt, dass diese Frage bis 2030 einer Lösung zuge­führt werden soll, und zwar auf europäischer Ebene.

Noch 1986 hat der Direktor von Seibersdorf gesagt, dass die Atommüll-Entsorgung so­wohl von Seibersdorf als auch von Zwentendorf kein Problem wäre, denn China und Russland würden den Schrott mit Handkuss nehmen. Meine Damen und Herren! Das wäre heute keine Lösung mehr, die uns irgendwie umsetzbar erschiene, mit den vielen Dingen, die in der Zwischenzeit passiert sind, wofür Atommüll auch verwendet wird und welche Gefahren dahinter lauern.

Ganz aktuell möchte ich mich auf die Unionsverfassung beziehen, die am 28. Oktober 2004 von den EU-Staats- und Regierungschefs unterzeichnet worden ist – und gleich­zeitig damit, und das finde ich wirklich beschämend, wieder die unveränderte Über­nahme des EURATOM-Vertrags. Damit haben wir eine weitere Fortschreibung der Wettbewerbsverzerrung zugunsten der Atomenergie und zuungunsten der Energie aus erneuerbaren Energiequellen. Ich gehe davon aus, Herr Minister, dass Sie auch des­wegen etwas unlustig dreinschauen, weil Sie diese ungünstige Situation für die erneu­erbaren Energiequellen nicht besonders gut finden. Das würde ich einmal annehmen, zumindest würde ich das hoffen.

Die österreichischen Regierungsvertreter akzeptieren damit auch, dass Österreich all­jährlich Millionen an Steuergeldern an die Atomwirtschaft verschleudert, jene Atomwirt­schaft, die im vollen Bewusstsein der irreparablen Folgen, die die Erzeugung von Ener­gie aus Kernspaltung verursacht, nach wie vor diese Energiegewinnung vorantreibt.

Es fällt mir schwer, jetzt darüber zu sprechen, aber ich muss es trotzdem tun, weil es mich einfach beschäftigt, was im Zuge dieser Castor-Transporte in den letzten Tagen geschehen ist. Ich finde es unerträglich, dass ein junger Mensch auf den Geleisen sterben muss, weil diese unsäglichen Transporte kreuz und quer durch Europa geführt werden müssen. Das betrifft uns jetzt zwar nicht unmittelbar, aber spätestens, wenn wir den Atommüll von Seibersdorf entsorgen wollen und müssen, werden wir das auch tun müssen, indem wir ihn anderswo hinbringen, denn wo wird das in Österreich möglich sein? Das ist die Frage. Niemand wird diesen Müll haben wollen.

Deswegen möchte ich mich noch einmal darauf beziehen, dass eigentlich angesagt war, dass es nach der Unterzeichnung der Unionsverfassung eine Regierungskon­ferenz zum Ausstieg aus dem EURATOM-Vertrag geben wird. Ich appelliere ganz in­ständig an Sie, Herr Minister, das auch in der Regierung voranzutreiben, damit diese Regierungskonferenz endlich einberufen wird, dass wir auch Klarheit darüber bekom­men, ob nicht eine Verfassungsklage sinnvoll wäre, weil der Atomsperrvertrag ja allein dadurch, dass wir Atomstrom importieren, gebrochen wird.

Wenn wir schon ein Bundesgesetz über Maßnahmen zum Schutz des Lebens oder der Gesundheit von Menschen einschließlich ihrer Nachkommenschaft vor Schäden durch


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ionisierende Strahlen verabschieden, dann gehört es sich auch, dass wir zur gleichen Zeit auch diese Unterschriftenaktion unterstützen: 1 Million Unterschriften für den Aus­stieg aus der Atomenergie. Ich möchte Ihnen das heute überreichen, Herr Minister, und Sie bitten, diese Petition ebenfalls zu unterschreiben. – Danke. (Beifall bei den Grü­nen. – Abg. Rest-Hinterseer überreicht Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll die genannte Petition.)

17.49

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Steindl. Herr Abgeordneter, Sie haben sich die Redezeit auf 4 Minuten ein­stellen lassen. – Bitte.

 


17.49

Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundesmi­nister! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren Kollegen! Wir behandeln heute die Implementierung der EU-Richtlinie 2003/122/EURATOM zur Kontrolle hoch radio­aktiver umschlossener sowie, wie bereits erwähnt, herrenloser Strahlenquellen. Viele Details dazu wurden von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen bereits ausgeführt, und ich werde mich deshalb bemühen, meine Wortmeldung möglichst kurz zu halten.

Eine Anpassung des Strahlenschutzgesetzes sowie des Maß- und Eichgesetzes an insgesamt fünf EU-Richtlinien bringt die notwendigen Ergänzungen und definitorischen Neuerungen für die Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener Strahlenquellen und herrenloser Strahlenquellen. Diese Sicherheitsnormen sind besonders wichtig für den Gesundheitsschutz von medizinischem Personal sowie auch Patienten. Aber auch bei der grenzüberschreitenden Verbringung von radioaktiven Abfällen müssen besondere Sorgfalt und Schutz vor ionisierender Strahlung für Arbeitskräfte und vor allem für die Bevölkerung gewährleistet sein. Die Errichtung und der Betrieb von Kernanlagen bedürfen entsprechender Bewilligungsverfahren, wobei auf die Strahlenschutzauflagen besonders zu achten ist. Jede Änderung der Anlage, des Inhabers, des Bauplans oder der Bauzeit muss der Behörde unverzüglich gemeldet werden.

Die verbesserten Schutzbestimmungen sollen gewährleisten, dass erstens die Strah­lenbelastung von Personen so niedrig wie möglich gehalten wird, zweitens die Gefahr der Aufnahme radioaktiver Stoffe in den menschlichen Körper minimiert ist und drittens möglichst geringe Mengen radioaktiver Stoffe in die Umwelt gelangen.

Die Überwachung der Umwelt wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft und Um­welt durchgeführt. Wenn der Verdacht auf radioaktive Verunreinigung von Menschen besteht, dürfen Liegenschaften auch gegen den Willen der Verfügungsberechtigten betreten oder befahren werden, und alle notwendigen Schutz- und Sicherungsmaßnah­men können auch gegen den Willen der Betroffenen vollzogen werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Strahlenschutz-EU-Anpassungsgesetz 2004 ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz der Menschen und ihrer Umwelt gemacht worden. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

17.52

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


17.52

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Da Kollege Wittauer zuvor gefragt hat, wieso sich die Opposition hier eigentlich meldet und meint, man werde zustimmen, denn es sei doch eine EU-Richtlinie umzusetzen und das quasi ein Muss für dieses Haus. Das ist schon


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richtig, allerdings ist immer auch die Frage, auf welchem Niveau derartige Richtlinien umgesetzt werden.

Sehr verehrte Damen und Herren! Ich meine, dass seit Amtsantritt dieser Regierung im Jahr 2000 Österreich leider kein Umweltvorreiterland und auch kein Umweltmusterland mehr ist. (Abg. Scheibner: Und davor schon?) Österreich ist von einem Spitzenplatz systematisch und kontinuierlich ins unbefriedigende Mittelfeld abgerutscht. Das zeigt sich unter anderem auch, wenn man den Bericht der EU-Generaldirektion für Umwelt liest: Mittlerweile sind 15 Fälle aufgezeigt worden, in denen eine mangelhafte Umset­zung in Österreich festgestellt wird.

Diese Bundesregierung war also wieder einmal säumig und musste von der Europäi­schen Kommission zurechtgewiesen werden, meine Damen und Herren! Daran wird sichtbar, wie leichtfertig und fahrlässig diese Regierung unter anderem auch mit den Gefahren der Radioaktivität umgeht. Das drastischste Ergebnis dieser laxen Haltung war bisher das Versagen in der Causa Atomkraftwerk Temelín. So unernst und inkon­sequent hier vorgegangen wurde, so unernst und inkonsequent wurde auch mit dem Strahlenschutz im eigenen Land umgegangen, wie es sich die Regierung von der EU hat sagen lassen müssen. Besonders die Bevölkerung in den Grenzgebieten zu Tsche­chien so wie ich in meinem Wahlkreis, dem oberösterreichischen Mühlviertel, hat das Versagen und die Inaktivität dieser Regierung im Kampf gegen das Atomkraftwerk Temelín mit Angst und echter Bedrohung zu bezahlen. Bei der Überwachung und Be­seitigung von zusätzlichen gefährlichen Strahlenquellen über unsere Grenzen hinweg dürfen nun absolut kein Fehler und keine Verzögerung mehr passieren.

Von der Europäischen Union haben wir es quasi amtlich, dass der internationale Erfah­rungsaustausch und die internationale Zusammenarbeit von Österreich mit seinen Nachbarländern bis jetzt nicht intensiv genug war. Das ist ein klar negatives Urteil aus Brüssel für die Atompolitik dieser Bundesregierung, Herr Minister!

Sehr geehrte Damen und Herren! Abschließend ein Wort zur radioaktiven Belastung in Wohnräumen: Die Radonbelastung in Wohnräumen ist aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes ausdrücklich ausgenommen, obwohl bekanntlich wissenschaftlich erwie­sen die Hälfte der Strahlenbelastung eines Durchschnitts-Österreichers und einer Durchschnitts-Österreicherin auf Radon und Radonfolgeprodukte zurückzuführen ist. Das Gesetz sieht nur Forschungen zur Verminderung der Radonbelastung und die Auf­klärung der Bevölkerung vor. Der Umweltminister ist daher dringend aufgerufen, die Forschungsarbeiten intensiv zu unterstützen und rasch voranzutreiben.

Herr Minister! Ich erwarte mir dann eigenständige Maßnahmen und nicht, dass in Ös­terreich erst wieder nach der Rüge durch die Europäische Kommission etwas ge­schieht. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.56

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als vorläufig letzte Rednerin hiezu zu Wort gemeldet ist Frau Dipl.-Ing. Achleitner. – Frau Abgeordnete, bitte.

 


17.56

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Es ist schon wirklich bezeichnend für die Opposition, dass angesichts dieser Anpassung, die für Österreicher und Österreicherinnen sehr positive Maßnahmen bringt, gerade Sie, Herr Kollege Dobnigg und Herr Schopf, es wirklich schaffen, diese Maßnahmen generell ins Negative zu ziehen, und dass Frau Kollegin Rest-Hinterseer zu all diesen positiven Maßnahmen, die diese Anpassung bringt, ein­fach nichts zu sagen hat.


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Durch die Änderung dieses Strahlenschutzgesetzes wird es einen verstärkten Schutz für Arbeitskräfte, Bevölkerung und Patienten im Medizinbereich geben, und die Bun­desregierung nimmt einiges Geld in die Hand, um diesen Schutz in Zukunft gewähr­leisten zu können.

Wir Menschen sind seit jeher ionisierender, also radioaktiver Strahlung ausgesetzt, und ich denke da gerade an die Radonstrahlen, die vom Kollegen Schopf angesprochen worden sind. Durch Radonstrahlen entsteht vermehrt die Gefahr von Lungenkrebs. Radon entsteht natürlich im Erdboden und kann durch undichte Stellen, durch die Fun­damente in den Keller und auch in höhere Stockwerke eindringen. Und es ist nicht so, dass Radon nicht berücksichtigt wird. Durch dieses Gesetz werden Datenbanken ein­gerichtet, um die Radonkonzentrationen besser darstellen zu können.

Die Bundesregierung investiert auch für den Schutz vor Strahlen in verstärkte Überwa­chungstätigkeiten, in Testmessungen und in die Durchführung von Kampagnen, damit die Gesundheit für die Österreicherinnen und Österreicher besser gewährleistet ist.

Die vorliegende Gesetzesänderung bringt wirklich positive Maßnahmen, und ich hoffe und habe das Anliegen, dass diese so guten Maßnahmen so schnell wie möglich im Interesse der Gesundheit der Österreicherinnen und Österreicher umgesetzt werden. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

17.58

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen.

Der Herr Berichterstatter wünscht kein Schlusswort.

Wir gelangen damit zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 659 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Auch das ist ein­stimmig angenommen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenom­men.

4. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (648 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Umweltverträglichkeits­prüfungsgesetz 2000 geändert werden (UVP-G-Novelle 2004), und über den

Antrag 313/A der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Klaus Wittauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprü­fungsgesetz 2000, BGBl Nr. 697/1993, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl I Nr. 50/2002, geändert wird (661 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 4. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet. Wir gehen damit in die Debatte ein.


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Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kopf. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


18.00

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Wir haben unter diesem Tagesordnungspunkt eine Novelle des UVP-Gesetzes vorliegen, die auch bereits den Umweltausschuss passiert hat. Es soll mit dieser Novelle eine verstärkte Öffentlichkeitsbeteiligung sichergestellt werden, es sollen die Umweltorganisationen Parteistellung und gewisse Rechtsmittellegitimationen erhalten. Es bringt diese Novelle aber auf Grund von Umsetzungsnotwendigkeiten einer Konvention beziehungsweise von Richtlinien auch ein Mehr an Verfahrensschrit­ten mit sich.

Wir sind in den Verhandlungen zwischen den Regierungsparteien, aber auch mit den Oppositionsparteien, in diesem Fall mit der SPÖ, zu der Erkenntnis gelangt dass die Möglichkeit besteht, dieses Mehr an Verfahrensschritten allenfalls im Laufe von weite­ren Verhandlungen minimieren zu können, ohne einerseits dem Umweltschutzgedan­ken abträglich zu sein, aber mit der Chance, auf der anderen Seite vor allem zuguns­ten der Antragsteller Verkürzungen im Verfahren zu erreichen.

Diesen Versuch wollen wir unternehmen. Deshalb habe ich den Antrag auf Rückver­weisung dieser Materie an den Umweltausschuss eingebracht – ich wiederhole diesen Antrag hiermit noch einmal und bringe ihn auch ein. Wir wollen damit schlicht und ein­fach darum bitten, noch etwas Zeit zu haben, diesen Punkt weiter verhandeln zu kön­nen, um dann vielleicht im Dezember eine noch bessere Vorlage hier ins hohe Haus bringen zu können. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.02

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Krainer. – Herr Abgeordneter, bitte.

 


18.02

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Das Umweltverträglichkeitsgesetz ist keine Überraschung. Es ist auch wenig überraschend, dass für die Zustimmung eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist. So wie das Gesetz vorliegt, findet es nicht die Zustimmung meiner Fraktion, und es hätte des­wegen auch wenig Sinn, das hier heute zu behandeln.

Kollege Kopf hat schon darauf hingewiesen, dass es einen Rückverweisungsantrag gibt. Den halten wir für logisch und der bietet allen vier Fraktionen die Möglichkeit, sich noch einzubringen und dieses Gesetz zu verbessern.

Es tut auch Not, dieses Gesetz zu verbessern. Ich nenne nur zwei Bereiche: Das eine ist die angesprochene Verfahrenskonzentration, das andere ist, dass im Vergleich zur Ministerialvorlage die Regierungsvorlage weit weniger Rechte für Beteiligte, für NGOs, für Bürgerinitiativen vorsieht, und da sehen wir doch die Notwendigkeit, hier wieder einen Schritt in die andere Richtung zu gehen. Die Gespräche haben sehr positiv be­gonnen, und ich bin guter Dinge, dass wir dem Haus etwas Besseres vorlegen können, als dies heute der Fall ist. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.03

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Wittauer. – Bitte.

 


18.03

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Krainer, ich bin dankbar, dass Sie diesen Antrag unterstüt-


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zen, aber ich möchte Sie schon darauf aufmerksam machen, dass es auch an uns gelegen ist, positive Schritte mit der Opposition gemeinsam zu gehen.

Umweltverträglichkeitsprüfung ist eine ganz wichtige Materie, und zwar nicht nur für die Betroffenen, sondern auch für Projekte. Es war also auch unser Anliegen, dass wir ge­sagt haben, wir probieren, in Gespräche zu gehen, um gemeinsam Verbesserungen in der Effizienz, in der Konzentration zu schaffen. Dass intern schon eine Verbesserung für die NGOs da ist, dass sie in vielen Bereichen beteiligt sind, das wissen Sie, und deshalb unterstützen auch wir Freiheitlichen diesen Antrag.

Aber auf eines möchte ich Sie schon aufmerksam machen: Es ist auch Ihre Verant­wortlichkeit, dass gerade die Tätigkeit des Umweltsenates weiter verlängert wird. Wir dürfen also keine Verzögerungstaktik machen oder sagen, lassen wir es dort, wo es ist. Wenn wir es bis Jänner oder Dezember nicht beschließen, dann ist auch der Umwelt­senat in Frage gestellt, und ich glaube, das wollen wir den Menschen nicht antun.

Daher: Bitte da konstruktiv mitzuarbeiten. Sie sind eingeladen. Wir sind bereit dazu. Ich glaube, damit sind wir auf dem besten Weg, ein besseres UVP-Gesetz zu machen.

Ich möchte aber einen Antrag einbringen der Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer, Glawischnig zum Beschluss des Umweltausschusses betreffend des Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Information, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Ent­scheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B., 662 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

„1. Der Abschluss des Staatsvertrages Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Information, die Öffentlichkeitsbeteiligung in Entscheidungsverfahren und den Zu­gang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B.) wird genehmigt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden die französischen und die russischen Sprach­fassungen dieses Staatsvertrages dadurch kundgemacht, dass sie im Bundesminis­terium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt- und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsichtnahme aufliegen.“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ich glaube, Sie waren etwas zu schnell. Dieser Antrag betrifft erst den nächsten Punkt der Tagesordnung.

 


Abgeordneter Klaus Wittauer (fortsetzend): Dann tut es mir Leid, da habe ich diesen Antrag zu früh eingebracht. Ich werde ihn beim nächsten Mal einbringen.

Aber trotzdem meine Aufforderung, gemeinsam die UVP zu gestalten! – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.06

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr. Gla­wischnig. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


18.06

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die Grünen unterstützen den Rückverweisungsantrag an den Ausschuss, und zwar aus mehreren Gründen. Man muss jetzt die Dinge hier nicht irgendwie schön­reden. Da die Regierung für dieses Gesetz eine Verfassungsmehrheit braucht, sieht sie sich halt einfach gezwungen, mit der SPÖ zu verhandeln.

Ich möchte aber kritisch anmerken, dass ich es immer für eine gute Tradition im Haus gehalten habe, dass bei Mehrheiten, wo es um Verfassungsfragen geht, alle vier Frak­tionen zu Verhandlungen eingeladen werden (Abg. Scheibner: Werden wir machen!),


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und finde es befremdlich, dass die Grünen bis zum heutigen Tage aus diesen Ge­sprächen ausgeschlossen waren. Der Vorwurf richtet sich an beide Parteien, vor allem an ÖVP und SPÖ. Ich finde es nicht fair und auch demokratiepolitisch bedenklich, dass man sich ausschließlich auf die stürzt, die tatsächlich die Macht haben, anstatt eine faire parlamentarische Vier-Parteien-Verhandlung zu einem vorliegenden Gesetz zu führen. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Sie haben heute gehört, dass man sich außerparlamentarisch nicht treffen kann!)

Ich erinnere daran: Es hat 1999 auch eine Vereinbarung unter den Klubobleuten im Haus gegeben, in der man genau diese Vier-Parteien-Fairness bei Verfassungsmehr­heiten schriftlich vereinbart hat.

Zur Sache selber: Es hat einen Regierungsentwurf gegeben, der den alten Begutach­tungsentwurf im Umweltbereich in vielen Punkten negativ überholt hat. Aber vielleicht haben wir in diesen Gesprächen noch die Chance, einige der ursprünglichen Verbes­serungen im Bereich Mitsprache, Partizipation, Umweltverfahren, Waffengleichheit zwi­schen BürgerInnen und Antragstellern einzubringen und das zu reparieren. – Danke. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Der Öllinger hat heute gesagt, man darf sich nicht außerhalb des Parlaments treffen! Also müssen wir da reden!)

18.08

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Antrag der Abgeordneten Mag. Mol­terer, Dr. Cap, Scheibner, Dr. Glawischnig, den Gegenstand an den Umweltausschuss rückzuverweisen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Antrag zustimmen, um ein entspre­chendes Zeichen. – Dieser Antrag ist einstimmig angenommen.

Damit entfällt für jetzt die Abstimmung über die Vorlage selbst.

5. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (641 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird (UIG-Novelle 2004) (660 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (654 d.B.): Überein­kommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbe­teiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umwelt­angelegenheiten samt Erklärung (662 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen damit in die Debatte ein.

 


Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Hornek. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.


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18.09

Abgeordneter Erwin Hornek (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Abgeordneten-Kolleginnen und ‑Kollegen! Hohes Haus! Ausgangspunkt für die Novelle des Umweltinformationsgesetzes ist das Über­einkommen von Aarhus, jenes Übereinkommen, das seinen Schwerpunkt auf ver­mehrte Offenheit und Transparenz setzt.

Der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen und die Verbreitung dieser Informationen tragen dazu bei, das Umweltbewusstsein zu schär­fen, eine wirksame Teilnahme der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren in Umwelt­fragen zu ermöglichen und dadurch den Umweltschutz zu verbessern. Umfassende Information ermöglicht, dass Ängste und Vorurteile zwischen Verwaltung und Bürgern abgebaut werden können und Vertrauen entwickelt werden kann.

Das unter dem Namen Aarhus-Konvention bekannte Übereinkommen ist das Ergeb­nis von mehrjährigen Verhandlungen mit dem Ziel, der Öffentlichkeit und Nichtregie­rungsorganisationen bei umweltbezogenen Entscheidungen der Behörden ein verbes­sertes Mitspracherecht zu gewähren.

Die Aarhus-Konvention ruht grundsätzlich auf drei Säulen. Die erste Säule behandelt den erleichterten Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen über die Umwelt, die zwei­te Säule legt eine verbesserte Beteiligung der Öffentlichkeit bei bestimmten umwelt­bezogenen Entscheidungen fest, die dritte Säule regelt den Zugang zu den Gerichten in Umweltangelegenheiten.

Durch die Novelle werden die Begriffe „Umweltinformation“ beziehungsweise „informa­tionspflichtige Stellen“ neu geschaffen. Diese bringen inhaltlich eine deutliche Auswei­tung an Informationsrechten, wobei der Begriff Umweltinformation ausgeweitet und zugleich präzisiert wird. Er umfasst nun die Bereiche Umweltzustand, Faktoren mit Auswirkungen auf die Umwelt, Kosten-Nutzen-Analysen, Gesundheit, Sicherheit und so weiter.

Weiters wurde im Zuge der Novelle der Begriff „Behörde“ durch den Ausdruck „infor­mationspflichtige Stellen“ ersetzt.

Die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinformationen wird von acht Wochen auf einen Monat herabgesetzt.

Summarisch betrachtet bedeutet diese Novelle eine Verbesserung für die Bürger­rechte, eine Verbesserung für unsere Umwelt. Ich ersuche Sie, diesem zukunftsträch­tigen Gesetz zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Wittauer.)

18.12

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Abgeordneter Krainer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.12

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Werte Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wieso dieses Gesetz die Um­welt verbessert, ist mir nicht ganz klar. Es verbessert den Zugang zur Information über die Umwelt! Wieso deswegen gleich die Umwelt besser sein soll, ist mir ein Rätsel. Aber vielleicht kann mir noch jemand von der ÖVP erklären, wieso das auch gleich automatisch die Umwelt verbessert. (Abg. Dr. Jarolim: Aber wer soll das erklären?) – Ja, das ist eine gute Frage. Es war ja auch mehr eine rhetorische Frage. (Bundes­minister Dipl.-Ing. Pröll: Ich werde es Ihnen erklären!)

Das Übereinkommen von Aarhus gibt der Bevölkerung drei wesentliche Rechte: Zu­gang zur Information, Beteiligung am Entscheidungsverfahren und Zugang zu Gerich-


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ten in Umweltangelegenheiten. Zwei dieser Rechte werden umgesetzt; entweder heute oder in naher Zukunft, wie wir hoffen. Das eine ist das Umweltverträglichkeitsprüfungs­gesetz, das wir gerade vorhin an den Ausschuss zurückverwiesen haben; das andere ist das jetzt vorliegende Umweltinformationsgesetz.

Wir stimmen sowohl dem Abkommen von Aarhus zu als auch diesem Umweltinformati­onsgesetz. Wir sind allerdings bei der Recherche betreffend dieses Gesetz über eine alte Broschüre mit dem Titel „Das Recht auf Umweltinformation“ vom Bundesministe­rium für Umwelt, Jugend und Familie gestolpert, die mit einem noch sehr jugendlichen Foto eines Ihrer Vorgänger versehen ist. Diese Broschüre ist ganz interessant, weil ich darin etwas gefunden habe, und zwar einen so genannten Umweltdatenkatalog.

Den habe ich gesucht, aber ich habe nirgendwo einen Link gefunden. Ich habe keinen Link gefunden bei Ihnen auf der Homepage, ich habe keinen Link gefunden beim Um­weltbundesamt. Ich habe ein bisserl den Eindruck gehabt, dieser Umweltdatenkatalog soll versteckt werden, also man soll ihn nicht finden. Als ich ihn dann doch gefunden habe, ist mir auch klar gewesen, wieso er hätte versteckt werden sollen: weil er näm­lich aus Daten besteht, die absolut unvollständig und im Schnitt zirka zehn Jahre alt sind. – Da verstehe ich, dass man das versteckt und nicht großartig einen Link dorthin anführt.

Sehr irritierend war, dass jedes Jahr Minister – Ihrer Partei zufällig – hier in dieses Haus gekommen sind und bei den Budgetverhandlungen gesagt haben: Bitte, wir müs­sen da ein Gesetz vollziehen, nämlich das Umweltinformationsgesetz. Da müssen wir laut Gesetz einen Umweltdatenkatalog bereitstellen, und dafür brauchen wir 3 Millio­nen, 4 Millionen. Sie haben hat das Geld auch immer bewilligt bekommen.

Ich frage mich jetzt aber nur: Was ist mit diesem Geld passiert? Wofür ist dieses Geld ausgegeben worden? Ich habe Ihnen diese Frage auch schon im Ausschuss gestellt. Da konnten Sie es kurzfristig nicht beantworten und haben gesagt, wir bekommen das schriftlich. Ich habe es bis heute leider noch nicht schriftlich bekommen. Ich gehe ein­mal davon aus, dass das in den nächsten Tagen der Fall sein wird.

Ich stelle mir aber trotzdem die Frage: Wie viel Geld ist da überhaupt hineingeflossen? Über zehn Jahre lang zwei, drei, vier Millionen ist nämlich keine Kleinigkeit! Da geht es dann immerhin um zirka 30 Millionen, und es stellt sich die Frage: Was ist mit diesem Geld passiert? Offensichtlich ist da nichts passiert in die Richtung, dass diese Meta­datenbank auch mit Daten befüllt worden wäre. – Das ist das eine.

Das andere ist, dass das jetzt durch ein System ersetzt werden soll, das es noch nicht gibt, wobei ich mir die Frage stelle, wie dieses System ausschauen soll. Jetzt will ich mich nicht einmischen in die Frage, ob eine Metadatenbank besser ist oder ein ande­res System. Fast alle anderen Länder machen das. Die Deutschen haben ein Metada­tenbanksystem, die Schweizer sind gerade vor ein paar Tagen damit online gegangen. Da stellt sich schon die Frage, wieso Österreich das anders macht, aber für mich stellt sich in erster Linie die Frage: Was ist mit dem Geld in den letzten zehn Jahren pas­siert? Wo ist das versickert? Was ist mit diesem Geld passiert? – Das dazu.

Des Weiteren müssen Sie gemäß der Richtlinie, die wir umsetzen, alle vier Jahre einen Bericht an die Europäische Kommission abgeben, und ich wiederhole meinen Vor­schlag, diesen Bericht auch dem Parlament zuzuleiten. Das erste Mal wäre das im Jahr 2009, aber Sie haben in der Zwischenzeit, spätestens im Februar 2004, bereits Leitlinien für so einen Bericht bekommen, und es wäre sehr nett von Ihnen, wenn Sie uns diese auch zuleiten würden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

 


18.16


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 170

Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Witt­auer zu Wort. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordne­ter.

 


18.17

Abgeordneter Klaus Wittauer (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Herr Abgeordneter Krainer, natürlich ist die Umweltinformation wesentlich für Effizienz und kann natürlich auch der Umwelt zugute kommen. Ich glaube, das be­greift jeder, wenn – das ist natürlich die Voraussetzung – die Umweltinformation so gehandhabt wird, dass sie auch jeder bekommt. (Abg. Krainer: Man sieht es beim Umweltdatenkatalog!) – Nein, das kritisiere ich ja genauso.

Es ist für mich überraschend zu hören, dass die Daten zehn Jahre alt sind. Ich hoffe, dass das schnell geändert wird. Aber ich muss schon sagen, von 1994 bis 2000 war eine andere Regierung mit sozialdemokratischer Beteiligung, und da frage ich mich, was in diesen sechs Jahren passiert ist. Seit vier Jahren ist jetzt eine andere. (Abg. Krainer: Jetzt ist es Ihre Verantwortlichkeit!) – Ja, das ist gleich, wer der Minister ist, die Regierungsverantwortlichkeit ist überall gegeben, auch bei uns.

Jetzt hoffe ich, dass mit diesem Gesetz tatsächlich etwas zum Positiven abgeändert wird, denn diese Novelle stellt schon einen Schritt in Richtung mehr Transparenz in der Verwaltung und besser informierte Bürger dar. Nehmen wir die einzelnen Punkte her!

Umweltinformation: Da werden die Begriffe präzisiert und es wird festgelegt, was an Information zu diesen Bereichen gegeben wird.

Zustand der Umwelt: Das ist, glaube ich, ein wesentlicher Bereich, in dem etwas zu verbessern ist.

Faktoren, Maßnahmen oder Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt haben oder dem Schutz dieser dienen – auch ein wesentlicher Punkt, wenn es umgesetzt wird. Die Voraussetzung ist natürlich immer, dass es positiv umgesetzt wird, dann hat das alles unmittelbar auch Auswirkungen auf die Umwelt.

Kosten-Nutzen-Analysen und wirtschaftliche Analysen im Rahmen dieser Tätigkeiten sind, glaube ich, auch der Umwelt dienlich.

Informationen über den Zustand der menschlichen Gesundheit und Sicherheit ein­schließlich der Kontamination der Lebensmittelkette.

Wenn ich jetzt all diese Punkte hernehme, dann muss ich natürlich schon sagen: Wenn wir dieses Gesetz richtig umsetzen und wenn dieser Datenfluss auch läuft, dann haben wir einen großen Schritt vorwärts gemacht. Ich glaube, mit dieser Umsetzung wird das auch gelingen. Und wenn Sie, Herr Abgeordneter Krainer, regelmäßig so genau nach­schauen wie in der Vergangenheit, dann, glaube ich, müssen wir um die Kontrolle nicht fürchten.

Wir werden es umsetzen. Wir begrüßen, dass es stattfindet, und deshalb stimmen wir dafür. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

18.19

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter! Ich stelle nur fest, jetzt ist der Antrag nicht eingebracht. (Heiterkeit. – Abg. Wittauer schickt sich an, zum Red­nerpult zurückzukehren.) Herr Abgeordneter, es tut mir Leid! Ich ersuche Sie, das Ihrem Kollegen weiterzugeben. Sie haben Ihre Wortmeldung beendet. Es tut mir Leid. (Abg. Krainer: Er war ganz verwirrt!)

 


Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Glawischnig. Ihre Redezeit beträgt 5 Minuten. – Bitte.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 171

18.19

Abgeordnete Dr. Eva Glawischnig (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Umweltminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Grünen werden der vorliegenden Novelle ihre Zustimmung geben. Es ist eine Novelle zum Umweltinformationsgesetz, und für uns hat das immer eine besondere Bedeutung gehabt: Wissen ist Macht, und insbe­sondere, wenn Menschen über Sachverhalte Bescheid wissen oder darüber Bescheid wissen wollen, ist das Umweltinformationsrecht, das im Wesentlichen aus der Europäi­schen Union kommt, ein sehr, sehr wichtiger Ansatzpunkt.

Als dies das erste Mal in österreichisches Recht umgesetzt worden ist, hat es auch eine Bewerbung dieser neuen Möglichkeit gegeben. Das erstreckt sich sehr weit, wenn man es mit der österreichischen Rechtstradition vergleicht. In Österreich gab es immer eine sehr wichtige historische Last wie Amtsverschwiegenheit und sehr große Restrik­tionen, um Wissen über die Verwaltung zu erlangen. Die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Union geht in eine ganz andere Richtung. Der Trend geht europa­weit eigentlich in die Richtung, den Zugang zum Wissen über die Verwaltung für den Bürger und die Bürgerin zu öffnen.

Was jetzt hier vorliegt, ist im Wesentlichen eine 1 : 1-Umsetzung der EU-Richtlinie, die allerdings gut gemacht ist. Das ist nicht selbstverständlich, es gibt andere Richtlinien, die bei weitem nicht so in österreichisches Umweltrecht umgesetzt werden. Das UVP-Gesetz, wie wir vorhin gesehen haben, ist zum Beispiel solch ein Fall.

Wesentliche positive Neuerungen möchte ich nun herausstreichen, weil sie für die Bür­gerInnen sehr relevant sind. Erstens: Der Umweltdatenbegriff ist erweitert worden, vor allem ist jetzt der ganze Bereich Lebensmittel mit umfasst. Ich persönlich habe zum Beispiel versucht, Umweltdaten über gentechnisch veränderte Lebensmittel zu bekom­men, bin bis zum EuGH gegangen, musste dort scheitern und habe mich damit abfin­den müssen, dass GVO-kontaminierte Lebensmittel nicht unter den Begriff Umwelt­daten fallen. Das ist, so hoffe ich, mit dieser Novelle Vergangenheit.

Der zweite sehr relevante Punkt ist, dass der Begriff der auskunftspflichtigen Stellen erweitert worden ist. Es sind nicht mehr nur die Verwaltungsstellen, die Verwaltungs­einrichtungen auskunftspflichtig, sondern auch Unternehmen, die unter der Kontrolle der öffentlichen Hand liegen. Das heißt zum Beispiel, dass die ÖBB oder private Trink­wasserversorgungsunternehmen oder die Austro Control jetzt auch auskunftspflichtig sind. Das ist für den Bürger und die Bürgerin eine wesentliche Verbesserung.

Das dritte positiv Erwähnenswerte ist: Es gibt eine aktive Informationspflicht im Falle einer Katastrophe. Das war vorher nicht so dezidiert festgeschrieben.

Was schade ist – das möchte ich noch auf der Negativseite erwähnen – ist, dass die Kostenfreiheit, die meiner Meinung nach sehr wichtig ist, ausgeschlossen hätte werden können. Diese Tür lässt man sich jetzt aber offen. Das bedeutet, dass die Möglichkeit, eine Gebührenverordnung zu erlassen, nach wie vor im Gesetz enthalten ist. Aber ich gehe davon aus, dass man in Österreich dem Bürger und der Bürgerin massive Kopier­kosten oder was auch immer nicht aufbrummt, wenn er/sie etwas über Umweltdaten wissen will.

Zum Schluss. Ich würde mir oft wünschen, dass EU-Richtlinien, die definitiv dafür da sind, Rechte von BürgerInnen im Umweltbereich zu verbessern, ausschließlich zum Anlass genommen werden, eben diese Verbesserung herzustellen. Beim vorher­gehenden Gesetz, bei der UVP-Novelle, hat man diese Verbesserung nur teilweise übernommen und dann das Niveau woanders wieder hinuntergeschraubt, damit es ja nicht zu viel wird.


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Ich stelle mir unter der engagierten Umsetzung von EU-Umweltrecht eben eine Ver­besserung vor, deswegen stimmen wir Grüne heute auch zu. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

18.22

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll. – Bitte.

 


18.23

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft Dipl.-Ing. Josef Pröll: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt wollte ich Herrn Abgeordnetem Jarolim ganz besonders genau erklä­ren, was in dieser Gesetzesnovelle enthalten ist, aber in dem Moment hat er leider den Saal verlassen.

Nichtsdestotrotz handelt es sich bei dieser Umsetzung um ein extrem wichtiges Ge­setz, das wurde auch schon von mehreren Rednern betont. Ich denke, dass das, was in der Umweltpolitik wichtig ist, nämlich Transparenz, Offenheit und Zugang zu Infor­mationen hier entsprechend verankert ist. Es handelt sich bei dieser Umsetzung in Österreich, auch angelehnt an die Aarhus-Konvention, um die Umsetzung nach Richtli­nie 2003/2004/EG betreffend Anpassung des Umweltinformationsgesetzes des Bundes an die Erfordernisse der Richtlinie und um den erweiterten Zugang der Öffentlichkeit zur Umweltinformation.

Was sind die Eckpunkte? Was sind die Neuerungen in der Qualität dieser Umset­zung? – Erstens: Wir präzisieren den Begriff der Umweltinformation und weiten ihn gleichzeitig aus, nämlich um Informationen über Luft, Wasser und Boden, einschließ­lich – und das ist gerade angesichts der Debatte um die gentechnisch veränderten Organismen wichtig – genetisch veränderter Organismen, Stoffe, Energien, Emissio­nen sowie um den Zustand der menschlichen Gesundheit und Kontaminationen der Lebensmittelkette. Das ist tatsächlich ein erweiterter Kreis, der betroffen ist. Ich meine, auf Grund der aktuellen Diskussionslage ist das ein wichtiger Punkt.

Zweiter Punkt: Ausdehnung der Informationsverpflichtung auf informationspflichtige Stellen. Waren diese vorher im Wesentlichen auf Behörden eingegrenzt, so sind in Zu­kunft auch Unternehmen, die im Rahmen der Daseinsvorsorge – Gas, Wasser, Elektri­zität und so weiter – und im Einfluss von Gebietskörperschaften tätig sind, vom neuen informationspflichtigen Stellenkreis erfasst.

Der dritte Punkt ist: Wir verkürzen die Frist für das Zugänglichmachen von Umweltinfor­mationen im Normalfall auf einen Monat, bisher waren es acht Wochen.

Um das auch der Bevölkerung entsprechend näher zu bringen, meine sehr geehrten Damen und Herren, werde ich mit meinem Haus eine Broschüre auflegen. Herr Abge­ordneter Krainer, ich denke auch darüber nach, mein Bild in diese Broschüre hinein­zugeben, damit Sie auch mich durch die Gegend tragen können, um Werbung für das Umweltinformationsgesetz machen zu können.

In diesem Sinne, so denke ich, ist das ein wichtiger Meilenstein für die Bevölkerung, sich informieren und Auskünfte einholen zu können. Wir erweitern den Kreis an Stellen, die Berichtspflicht haben. Wir haben auch diese Gratwanderung zwischen geschützten Daten und öffentlichem Zugang zu Daten im Sinne des Übereinkommens von Aarhus gut gemeistert. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

18.26

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Dipl.-Ing. Missethon. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 



Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
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18.26

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Ich begrüße den erweiterten Zugang zu Umweltinformationen für die Öffent­lichkeit ebenfalls. Ich denke, es kann wichtig sein für die Meinungsbildung, auch in der Öffentlichkeit, wenn wir auf eine gemeinsame Basis von Daten zugreifen. Das scheint mir persönlich auf der einen Seite sehr wichtig zu sein. Auf der anderen Seite kann dieser gemeinsame Zugriff auf eine Datenbasis auch zu einer Versachlichung der Dis­kussion in Entscheidungsverfahren führen.

Die Verfahren – es ist ja heute schon mehrmals die UVP angesprochen worden – im Umweltbereich sind ja im Grunde genommen zum Teil sehr komplex, weil sehr viele Mitspieler auf dem Spielfeld sind: der Projektwerber, Behörden, NGOs, Bürger und Bürgerinitiativen. Sie sind aus meiner Sicht auch von einer langen Dauer mit mög­licherweise hohen Kosten und von sehr hoher Emotionalität geprägt. Ich meine, alles, was in diesem Bereich zu einer Versachlichung führt – und so sehe ich dieses Umwelt­informationsgesetz –, dient letztlich der Sache.

Es gibt etliche Beispiele: Ich denke an die 380-kV-Leitung in der Steiermark, ich denke an die Ennsnahe Trasse, bezüglich derer wir genau diese Punkte seit Jahren mit hoher Emotionalität besprechen.

Ich weise in diesem Zusammenhang auch darauf hin, geschätzte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir stärker darüber nachdenken sollten, wie wir solche Entscheidungsverfahren, UVP, managen, wie wir diese hohe Komplexität managen. Es gibt bestimmte Projekte, wie zum Beispiel den Flughafen Wien, wo wir Mediationsprozesse führen. Das scheint eine mögliche Variante zu sein. Wir müssen aber auch stärker darauf schauen, wie wir diese Entscheidungsprozesse so gestalten können, dass wir schlussendlich auch zu einer Entscheidung kommen und das Ganze nicht verzögert und über Jahre verschleppt wird.

Manchmal habe ich den Eindruck, dass solche Projekte durchaus politisch benutzt wer­den, dass solche Projekte manchmal auch dazu benutzt werden, um Ängste und Vor­urteile zu schüren. Ich glaube daher, dass wir, wenn wir einen guten Zugang zu einer gemeinsamen Datenbasis haben, das wieder relativieren und versachlichen können. Deshalb kann ich diesem Gesetz zustimmen.

Ich möchte ergänzend hinzufügen, dass wir im Ausschuss eine Ausschussfeststellung getroffen haben, weil es bei diesen Daten möglicherweise auch um Firmendaten gehen kann, wovon vielleicht Dritte betroffen sind. Es soll da eine entsprechend klare Grenze gezogen und eine klare Handhabung eingeführt werden.

In diesem Sinne wird meine Fraktion diesem Gesetz die Zustimmung erteilen. (Beifall bei der ÖVP.)

18.29

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Scharer zu Wort gemeldet. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.30

Abgeordnete Erika Scharer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Meine Damen und Herren! Die SPÖ wird der vorliegenden Novelle zustimmen.

Bedauerlich, Herr Minister, ist aber, dass Österreich von der EU-Kommission in dieser Sache mit einem Nicht genügend beurteilt und gerügt worden ist. Wie in vielen Angele­genheiten reagiert diese Regierung erst nach Druck von außen und erledigt ihre Haus­aufgaben nicht. Das kritisieren wir, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)


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Uns von der SPÖ ist es wichtig, dass die Informationspolitik für die Bürgerinnen und Bürger, die ein Recht darauf haben, offen und ehrlich informiert zu werden, wesentlich verbessert und erweitert wird. Eine Beteiligung bei Umweltthemen schärft das Umwelt­bewusstsein der Bevölkerung und dient nachhaltig dem Schutz unserer Umwelt. Das wollen wir, Herr Minister! (Beifall bei der SPÖ.)

Wir fordern die Bundesregierung – und speziell Sie, Herr Minister – auf, dass es in der Umsetzung zu mehr Transparenz in der Verwaltung, in den Verfahren, zu klaren und umfassenden Informationen an alle Beteiligten bis hin zum transparenten Umwelt- und Krisenmanagement kommt.

Nehmen Sie sich ein Beispiel an dem Salzburger Vorzeigemodell, an der Firma Leube in Salzburg-Gartenau. Das Zementwerk wagte sich durch Umrüstung in eine Müllver­brennungsanlage mit der Verbrennung von Tiermehl, Autoreifen und Kunststoffen in einen besonders sensiblen Bereich. Der Bürgerbeirat war von Beginn an mit eingebun­den. Ein Drittel des Erlöses wurde für Umweltinvestitionen zweckgebunden. Die Emis­sionswerte werden genau beobachtet, der Bürgerbeirat hat die Sicherheit, dass bei jeder möglichen Verschlechterung der Lage, die hoffentlich nicht eintritt, die Verbren­nung eingestellt wird beziehungsweise werden kann.

Ohne dass sich das Unternehmen Leube mit dem BürgerInnenbeirat – bestehend aus Anrainern, Vertretern umliegender Gemeinden und Bürgerinitiativen – geeinigt hätte, wäre die Einführung dieser neuen Technologie blockiert, verzögert, aber auch unmög­lich gemacht worden.

Herr Minister! Eine Broschüre mit Ihrem Bild alleine wird nicht reichen. Nehmen Sie sich daran ein Beispiel! Handeln Sie rasch und unbürokratisch! Nehmen Sie die betrof­fenen Bürgerinnen und Bürger ernst! (Beifall bei der SPÖ.)

18.32

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


18.32

Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Präsidentin! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Bürgernahe Verwaltung und insbesondere Transparenz in der Verwaltung sind dieser Bundesregierung ein ganz großes Anliegen. Gerade diese Novellierung des Umweltinformationsgesetzes steht unter dem Aspekt des Bürger­service.

Man sieht schon formal an der Neugestaltung des Behördenbegriffs, dass die Behör­den jetzt als „informationspflichtige Stellen“ bezeichnet werden. Das wird sicher zu einem Abbau der Vorurteile zwischen Verwaltung und Bürgern führen.

Umweltinformationen sind ja auch jetzt schon erhältlich, aber durch die Art ihrer Ausga­be sogar sehr oft für Experten aufwändig. Wenn man sich Daten vom Umweltbundes­amt holt, bekommt man meterlange Tabellen oder stoßweise analoge Informationen. Da ist auch oft die Weiterverarbeitung sehr mühsam. Daher ist es sehr begrüßenswert, dass in Zukunft die Umweltinformationen durch moderne Informations- und Kommuni­kationstechnologien verbreitet werden, weil dadurch bessere Kundenorientiertheit, Transparenz und Effizienz geboten wird. Dies leistet auch sicher einen Beitrag zu E-Government und zur generellen IKT-Strategie des Bundes. (Beifall bei den Freiheit­lichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Durch einen bürgerfreundlichen Zugang wird die gesamte Information über Umweltthemen für jeden Bürger interessant, insbesondere auch deswegen, weil sich die Themen um Gesundheit, Lebensmittel und Lebensbedin-


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gungen drehen. Auch der Zugang zur Umweltinformation wird in Zukunft von acht auf vier Wochen beschleunigt.

Eine Bitte noch an den Herrn Bundesminister: Es mögen gerade diese Umweltinforma­tionen betreffend die Bürger darüber informiert werden, dass diese Informationen auch in Zukunft in einfacher Art und Weise zur Verfügung stehen werden. Dann, so hoffe ich, werden diese Informationen in Zukunft von den Bürgern auch sehr stark und oft genutzt werden.

Zum Abschluss bringe ich noch folgenden Antrag ein:

Antrag

der Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer und Glawischnig zum Beschluss des Um­weltausschusses betreffend das Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu In­formationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B./662 d.B.)

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Der Abschluss des Staatsvertrages: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten samt Erklärung (654 d.B.) wird geneh­migt.

2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG werden die französische und die russische Sprachfas­sung dieses Staatsvertrages dadurch kundgemacht, dass sie im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur öffentlichen Einsicht­nahme aufliegen.

*****

(Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.)

18.36

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nunmehr ist auch dieser Antrag ordnungsge­mäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kainz. Freiwillige Redezeitbe­schränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.36

Abgeordneter Christoph Kainz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Bundes­minister! Hohes Haus! Wir leben heute in einer Zeit der Informationen. Jeder Bürger informiert sich über jene Bereiche, die ihn interessieren, holt sich die Information, ist auch wissbegierig und möchte sich durchaus in jene Bereiche, die sein direktes Lebensumfeld prägen und gestalten, aktiv einbringen. Ich glaube, der Bürger hat ein Anrecht darauf, dass er für jene Vorgänge, die sein direktes Lebensumfeld betreffen, auch jene Information bekommt, die er gerne dazu hätte.

Ich habe als Bürgermeister, aber auch als Mandatar in meinem Wahlkreis die Erfah­rung gemacht, dass man die sachliche Information auch geben soll, weil sie Basis dafür ist, sich mit einem Thema sachlich auseinander zu setzen. Warnen möchte ich aber davor, dass man diese Informationsgesellschaft und diese Informationsflut, die wir heute haben, dazu ausnützt, um letztendlich einen polemischen Zugang zu gewissen sachlichen Themen zu haben.


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Österreich ist in der Europäischen Union, aber auch weltweit, zweifellos Vorreiter in der Umweltpolitik. Wenn ich alleine an Niederösterreich denke: Wir haben sehr viele enga­gierte Kommunen und Bürgerinnen und Bürger. 60 Prozent der Bürgerinnen und Bür­ger Niederösterreichs wohnen in Klimabündnis-Gemeinden. (Beifall bei der ÖVP.)

Das ist auch die Basis dafür, dass eine durchaus hohe Sensibilität und auch hohe Bereitschaft, sich sachlich in Umweltfragen zu engagieren, vorhanden ist.

Die Novelle zum Umweltinformationsgesetz ist eine Konsensmaterie. Das haben alle Redner bereits heute hier an dieser Stelle artikuliert. Sie dient letztendlich dazu, die Umweltinformationsrichtlinie der Europäischen Gemeinschaft umzusetzen.

Ich habe aber als Mandatar des Wahlkreises und Bezirkes Baden zurzeit mit einem Thema zu tun. Das ist das Mediationsverfahren mit dem Flughafen Schwechat. Gerade da merke ich eine Änderung der Flugrouten, die im Rahmen dieses großen Mediations­verfahrens meine Gemeinde, meine Nachbargemeinde Traiskirchen und auch Baden betrifft. In diesem Bereich wollen wir uns aktiv einbringen. Wir werden dieses Mediati­onsverfahren auch dazu verwenden, um unsere Position und die Wünsche der Bevöl­kerung möglichst so darzustellen, dass diese Umweltanliegen, die berechtigterweise eingebracht werden, auch ihren Niederschlag finden.

Deswegen freue ich mich darüber, dass wir mit diesem Umweltinformationsgesetz wie­der dem Ziel einen Schritt näher sind, womit mehr Transparenz und mehr Information zum Bürger hin passiert. Das ist letztendlich gut für eine weiterhin engagierte Umwelt­politik zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger in unseren Gemeinden, in unserem Land und in unserer Republik. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

18.39

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abge­ordnete Pfeffer. – Bitte.

 


18.40

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vieles wurde zur in Behandlung stehenden Geset­zesmaterie schon gesagt, und es wurde auch erwähnt, dass mit dieser Novelle das Umweltinformationsgesetz an die Erfordernisse der EU-Richtlinie 2003 und des Über­einkommens von Aarhus angepasst werden soll.

Sehr wichtig dabei ist meiner Meinung nach der erweiterte Zugang der Öffentlichkeit zu umweltbezogenen Informationen. Diese Informationen können in den verschiedensten Formen gegeben werden, und zwar sowohl in schriftlicher als auch in elektronischer Form.

Man will damit auch Vorurteile und Ängste im Bereich des Umweltschutzes, die zwi­schen den Bürgern und der Verwaltung im Kontakt miteinander entstehen, abbauen helfen beziehungsweise das Vertrauen der Bürger in den Umweltschutz stärken. Ich wünsche mir, dass dies gelingt, und kann auch an einem Beispiel zeigen, dass es möglich ist.

Vor zwölf Jahren wurde der Nationalpark Neusiedler See – Seewinkel gegründet, und damals war das Misstrauen gegenüber dem Umweltschutz sehr groß. Die Grundbesit­zer und auch die Anrainer konnten sich nicht vorstellen, dass Grund und Boden für den Naturschutz zum Teil brachliegen soll. Natürlich hat auch die finanzielle Entschädigung das Bewusstsein geschärft. Heute, nach zwölfjährigem Bestehen dieses Nationalparks, gilt es als Selbstverständlichkeit, dass dieses Gebiet geschützt der Tier- und Pflanzen­welt und in weiterer Folge dem Tourismus, der auch sehr wichtig ist, zur Verfügung ge­stellt wurde.


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Wie wichtig es ist, diese umweltbezogenen Informationen weiterzugeben, zeigen auch die fast 50 000 Besucher im Informationszentrum des Nationalparks in Illmitz, weiters die unzähligen Zugriffe auf die Homepage.

Da auch wir, Herr Bundesminister, die Wichtigkeit dieser Novelle schätzen, werden wir unsere Zustimmung dazu geben. (Beifall bei der SPÖ.)

18.42

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner ist Abgeordneter Mag. Lang­reiter. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.42

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Konsensbereitschaft von allen der in diesem Hohen Haus vertretenen Parteien, das ist schon etwas, das zeugt auch von einem gewissen Vertrauen in die umweltpolitischen Maßnahmen, die unser Bundesminister und diese Bundesregierung setzen und die sie auch meistern.

Natürlich geht es dabei um formelle Dinge. Zum einen um die Umsetzung einer EU-Richtlinie beziehungsweise um die Anpassung des Umweltinformationsgesetzes an die Erfordernisse der EU-Richtlinie und zum anderen um den verbesserten Zugang zu Informationen. Es geht natürlich auch um formale Voraussetzungen, und zwar nicht nur um einen verbesserten, sondern auch um einen beschleunigten Zugang.

Die materielle Änderung, die mir da besonders ins Auge sticht, ist einerseits jene der Ausweitung des Begriffes „Umweltinformation“ und andererseits die Erweiterung auf „informationspflichtige Stellen“. Es haben nicht mehr nur die klassischen Behörden, sondern auch so genannte artverwandte oder in der Einflussnahme der Gebietskörper­schaften tätige Unternehmen eine entsprechende Informationspflicht.

Wenn über Informationen gesprochen wird, die für jedermann zugänglich sein sollen, dann ist es natürlich bei solch einer Materie angebracht, dass man dabei auch den Schutz personenbezogener Daten einerseits und das öffentliche Interesse andererseits beachtet. Da wird man eine Gratwanderung zu gehen haben. Die so genannten Mittei­lungsschranken, so wie es auch im Gesetz verankert ist, und die Interessenabwägung, nämlich, inwieweit das öffentliche Interesse die Bekanntgabe der Informationen eines Dritten überwiegt, der damit vielleicht auch entsprechende Nachteile hat, sichern auch viele in Rede stehende Umweltverfahren. Es ist, so glaube ich, notwendig und auch zielführend, dass man mit Bedacht und mit sorgsamem Umgang bei Umweltverfahren die notwendigen Informationen liefert.

Ich denke, man kann, was unsere Umweltpolitik betrifft, nicht von einem Nicht genü­gend sprechen. Von einem Madigmachen würde ich abraten. Ich würde sagen: Sie ist gut bis sehr gut. Da sagt vielleicht die Opposition: Das ist übertrieben!, aber wenn ich die heutige Diskussion Revue passieren lasse und mir diese Konsensmaterie an­schaue, die von Information und Teilhabe an Umweltprozessen getragen ist, und auch die entsprechende Rechtsdurchsetzung in Betracht ziehe, dann mache ich mir um die Umweltpolitik in Österreich keine Sorgen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.45

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächstem erteile ich Herrn Abgeordnetem Schopf das Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.45

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Ich denke, wäre Österreich nicht Mitglied der Europäischen Union, so gäbe es von dieser Regierung keine nennenswerten umweltpolitischen Maß-


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nahmen mehr. Das ist traurig und beschämend, und dies zeigt auch der Umstand, dass wir jetzt diese Novelle auf Grund von Empfehlungen beziehungsweise in Umset­zung einer EU-Richtlinie behandeln.

Herr Minister! Es ist für unsere Bevölkerung wichtig, dass nicht nur Informationen ver­lautbart und weitergegeben werden, sondern dass auch tatsächlich jeder Bürger und jede Bürgerin die Möglichkeit eines unbürokratischen, leichten und vor allem schnellen Zugangs zu den für ihn/sie relevanten und interessanten Umweltdaten bekommt.

Ich fordere Sie auf, Herr Bundesminister, Ihre Informationspflicht nicht nur als Hol­schuld der Bürger, sondern auch als Bringschuld Ihrerseits zu verstehen. Ich bitte Sie, so auch zu handeln. Das heißt, Sie und Ihre und unsere „informationspflichtigen Stel­len“, die nun erfreulicherweise den alten Behördenbegriff ersetzen, dürfen sich nicht zurücklehnen und warten, bis jemand kommt und etwas wissen will, sondern Sie, Herr Bundesminister, müssen dafür sorgen, dass die Bürger automatisch über die wichtigen Daten informiert werden.

Besonders in meiner Heimat, dem Mühlviertel, das bekanntlich die Grenzregion zu Tschechien ist, wo wir massive Probleme und Schwierigkeiten mit dem Atomkraftwerk Temelín haben, ist es wichtig, die Bevölkerung ausführlich über Strahlungsgefahren zu informieren. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Mittlerweile gab es bekanntlich im Probebetrieb bereits mehr als 70 Störfälle. Die In­formation über diese Störfälle wird von der Bevölkerung zu Recht als viel zu dürftig empfunden. Ich fordere Sie daher auf, Herr Minister, in dieser Angelegenheit aktiv zu werden und diese dort Situation zu verbessern. Es ist zu wenig, im Nachhinein über Störfälle zu informieren. Unbedingt erforderlich ist es, prophylaktisch im Vorhinein über derartige Gefahren an Hand von Handlungsanleitungen und Plänen zu informieren.

Neben der Atomgefahr aus Temelín war mein Heimatbezirk, vor allem meine Heimat­stadt Pregarten, Opfer des verheerenden Hochwassers vor zwei Jahren, im Au­gust 2002, das leider neun Todesopfer forderte und insgesamt einen Schaden in der Größenordnung von rund 3 Milliarden € anrichtete. Damals gab es keine rechtzeitigen Informationen an die Bevölkerung. Es gab keinen Krisenplan. Niemand in der Bevölke­rung wusste etwas von einem Krisenmanagement und darüber, was im Notfall zu tun ist. Damit sich das in Zukunft, Herr Minister, nicht mehr wiederholt, müssen die Krisen­pläne endlich fertig gestellt, endlich der Bevölkerung präsentiert werden. Ich denke, dass das extrem wichtig ist. Das nächste Hochwasser kann jederzeit kommen. Eine entsprechende Informationskampagne muss daher sofort einsetzen.

Positiv ist, dass die Umweltinformationen weiterhin kostenfrei bleiben, wenn auch ein­geschränkt bis auf weiteres, wie man lesen kann. Damit das auch immer so bleibt, dafür, Herr Minister, müssen Sie sorgen. Das sind Sie der Bevölkerung schuldig. Es darf nicht so sein, dass die Bürger und Bürgerinnen einmal für Umweltinformationen, die ihre ureigensten Lebensinteressen betreffen, bezahlen müssen.

Dass Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, in Ihrem Belastungs­hunger nicht doch auf die Idee kommen, auch für Umweltinformationen abzukassie­ren – zuzutrauen wäre es Ihnen ja angesichts Ihrer bisherigen Politik –, darauf werden wir von Seiten der Sozialdemokratie ganz genau achten. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

18.49

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Dipl.-Ing. Auer. 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 



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18.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! In Zeiten einer immer stärker vernetzten Welt, in der Maßnahmen für die Umwelt oft auch globale Auswirkungen haben, ist eine umfassende und lückenlose In­formation des Bürgers über die Umwelt von enormer Bedeutung. So werden beispiels­weise Maßnahmen für die Luftverbesserung, die Verhinderung von Strahlenunfällen oder der Umgang beziehungsweise die Auseinandersetzung mit gentechnisch verän­derten Organismen immer wichtiger.

Gerade weil diese großen Umweltherausforderungen oft nur länderübergreifend in den Griff zu bekommen sind, ist die Information darüber wichtiger denn je. Ich begrüße da­her besonders die vorliegende UIG-Novelle, die auf Grund einer Richtlinie, die bis Februar 2005 in allen EU-Mitgliedstaaten umzusetzen ist, zu beschließen ist. Damit be­kommt der österreichische Bürger einen wesentlich größeren Zugang zu Informationen über die Umwelt als bisher.

Die ÖVP mit Bundesminister Pröll ist europaweit – und das darf ich noch einmal sa­gen – im Bereich der Umweltpolitik, zu der auch die Umweltinformation gehört, Vorrei­ter. Da halte ich die Kritik von Frau Kollegin Scharer und von Herrn Kollegem Schopf für völlig unangebracht. Es gibt eine Reihe von Umweltmaßnahmen, die in den letzten Jahren und auch in den letzten Monaten gesetzt wurden. Ich erinnere an das Öko­stromgesetz, an die Biokraftstoffrichtlinie et cetera. Das sind wirklich Maßnahmen, die nachhaltig wirken werden. (Beifall bei der ÖVP.)

Hohes Haus! Ich möchte die wichtigsten Aspekte dieser Gesetzesvorlage nur ganz kurz erwähnen.

Bedeutsam ist die Ausweitung beziehungsweise Präzisierung des Begriffes der Um­weltinformationen. Neben den bisher bereits bestehenden Informationen über Boden, Luft, Wasser et cetera kommt nun vor allem den gentechnisch veränderten Organis­men besondere Bedeutung zu. Das ist für die Konsumenten und für die Landwirte in Zukunft von ganz besonderer Bedeutung.

Weiters geht es um die Ausweitung der informationspflichtigen Stellen, und zwar auch auf Unternehmen im Rahmen der Daseinsvorsorge et cetera.

Wichtig ist in Zukunft auch die aktive und systematische Information, das heißt, die periodische Aktualisierungspflicht. Weiters wichtig ist die Verkürzung von acht Wochen auf vier Wochen.

Sehr geehrte Damen und Herren! Umweltinformationen sind aber nicht immer von glei­cher globaler Relevanz. Häufig gibt es auch so genannte regionale bedeutsame Maß­nahmen, bedeutsame Pläne.

Anhand eines konkreten Beispieles möchte ich meine Ausführungen abschließen. Das betrifft die forstliche Raumplanung. Das ist die Planung für den Lebensraum Wald und für seine Nutzungsinteressenten. Es wird gar nicht so bekannt sein, dass die Dar­stellung und die vorausschauende Planung der Waldverhältnisse ebenfalls in dieses Umweltinformationsgesetz fallen.

Es gibt da drei Pläne. Der erste ist der Waldentwicklungsplan, wo es um die Wirkungen des Waldes geht. Der zweite ist der Gefahrenzonenplan für die wildbach- und lawinen­gefährdeten Gebiete samt Gefährdungsgrad. Der dritte ist der so genannte Waldfach­plan, wo es in erster Linie um die Eigeninteressen der Waldbesitzer geht. Dieser Plan kann sehr wohl in den Waldentwicklungsplan aufgenommen werden, und daher ist er ebenfalls Gegenstand des UIG, denn dazu gehören eben auch Gutachten, Bescheide, Pläne, Programme et cetera.


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Einem entsprechenden Begehren auf zur Verfügungstellung der Daten ist daher nach­zukommen, und das wird in der Regel natürlich immer gewährleistet sein. Gerade wir von der ÖVP und auch diese Regierung setzen sich für diese Gewährleistung, für diese Garantie ein.

Leider – das darf ich als allerletzten Punkt anführen – wird aber seitens der Bevölke­rung gerade auf die forstliche Raumplanung oft viel zu wenig Rücksicht genommen und das Vorhandensein der positiven Wirkung des Waldes als zu selbstverständlich erachtet.

Diese Regierung sorgt dafür, dass Umweltinformationen reichhaltig zur Verfügung ste­hen. Sie müssen aber auch eingeholt werden. Wir dürfen – das als Anmerkung für die Zukunft – nicht nur Daten produzieren, deren Erstellung viel Geld kostet, denn auch bei der Umweltinformation muss es eine Kosten-Nutzen-Überlegung geben. Jetzt haben wir einen Standard erreicht, der wirklich herzeigbar ist, aber für die Zukunft müssen wir da sicher vorsichtig vorgehen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

18.54

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als vorläufig Letzter hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gahr. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten gewünscht. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


18.54

Abgeordneter Hermann Gahr (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Der Verlauf der Debatte hat gezeigt, dass es, wenn es um das Thema Umwelt und um den Stellenwert der Umwelt geht, durchaus Konsens darüber gibt, die Standards zu verbessern. Dass wir heute mit dem vorliegenden Umweltinformationsgesetz eine EU-Richtlinie umsetzen, ist, glaube ich, im Sinne aller.

Nicht verständlich war für mich die Aussage vom Kollegen Schopf, in welcher er be­hauptet hat, dass Österreich im Bereich der Umwelt nur EU-Anpassungen vornimmt. Ich glaube, Österreich ist international und europaweit ein Vorbildland, was den Be­reich Umwelt anbelangt, und unter der Federführung vom Bundesminister Pröll sind wir äußerst bemüht, gemeinsam etwas weiterzubringen. (Bundesminister Dipl.-Ing. Pröll: So ist es!)

Es geht beim vorliegenden Umweltinformationsgesetz darum, dass unsere Bürgerin­nen und Bürger informiert und aktiv eingebunden werden. Ein zweiter wichtiger Punkt darin ist, dass neben staatlichen Organisationen und Institutionen auch ausgegliederte Unternehmen bei öffentlichen Dienstleistungen von der Informationspflicht erfasst sind.

Die Herausforderungen für die Zukunft sind so, dass wir Umwelteinflüsse ernst neh­men müssen, dass wir Umweltschutz vorbeugend und nachhaltig ausrichten müssen und dass wir Umweltbelastungen dort, wo es sie gibt, senken und abbauen müssen.

Mit diesem Umweltinformationsgesetz werden einerseits unsere Ressourcen Boden, Wasser und Luft, aber auch Faktoren wie Energieemissionen und Lärm erfasst, und es hat wohl so zu sein, dass wir dabei auch ökonomische und ökologische Fragen fair und offen abhandeln.

Ich bin dankbar dafür, dass es eine breite Zustimmung zu dieser Gesetzesmaterie gibt. Die Qualität der Information wird damit erhöht. Man kann durchaus sagen: Die Informa­tion erfolgt in Zukunft bürgerfreundlicher, mit mehr Transparenz und Einblick. Es gibt dabei kürzere Fristen, und es gibt einen besseren Zugang zur Information. Die Informa­tion muss so aufbereitet werden, dass sie auch verständlich ist, und sie muss auch mit neuen Technologien zugänglich sein.


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Es geht darum, die Auskunftspflicht nicht mehr über Behörden, sondern – so lautet die neue Bezeichnung – über „informationspflichtige Stellen“ abzuwickeln.

Dieser Gesetzesmaterie werden wir gerne zustimmen. Die Umwelt wird davon profitie­ren. – Ich danke dafür. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

18.57

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltinformationsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 641 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist ebenfalls einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Nun gelangen wir zur Abstimmung über den Staatsvertrag in 654 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Kopf, Krainer, Wittauer, Glawischnig, Kolleginnen und Kollegen einen Antrag dahin gehend eingebracht, dass der Erfüllungsvorbehalt entfällt.

Wir gelangen somit zunächst zur Abstimmung über den Antrag, dem Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages: Übereinkommen von Aarhus über den Zugang zu Informationen, die Öffentlichkeitsbeteiligung an Entscheidungsverfahren und den Zu­gang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten, samt Erklärung in 654 der Beilagen, die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

Ferner kommen wir zur Abstimmung über den Antrag im Sinne des Artikels 49 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes, dass die französische und die russische Sprachfas­sung des Übereinkommens dadurch kundgemacht werden, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft aufliegen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Der Antrag ist einstimmig angenommen.

7. Punkt

Bericht des Landesverteidigungsausschusses über die Regierungsvorlage (652 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird (667 d.B.)


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8. Punkt

Bericht und Antrag des Landesverteidigungsausschusses über den Entwurf eines Bundesverfassungsgesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechts­schutzbeauftragten verankert wird (668 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 7 und 8 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen nun in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaál. Freiwillige Redezeitbeschrän­kung: 4 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.00

Abgeordneter Anton Gaál (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Meine sehr geschätzten Damen und Herren! (Rufe bei der ÖVP: Abfangjäger ... Favoriten!) Uns ging es im Militärbefugnisgesetz im Besonderen um die rechtliche Grundlage für das Handeln der militärischen Dienste, um eine ausreichende, klare gesetzliche Regelung, um mehr Rechtssicherheit in diesem doch sehr, sehr sensiblen Bereich, aber alle unsere Bedenken und Sorgen wurden von Ihnen oftmals – und ich würde auch meinen – zu Unrecht als unsachliche Kritik zurückgewiesen.

So mussten wir uns halt an den Verfassungsgerichtshof wenden, und dieser hat unse­rem Antrag in weiten Bereichen Recht gegeben und wichtige Bestimmungen dieses Bundesgesetzes als verfassungswidrig aufgehoben. (Präsident Dipl.-Ing. Prinzhorn übernimmt den Vorsitz.)

Herr Bundesminister! Sie wissen: Gekippt wurde die Möglichkeit, ohne konkreten Tat­verdacht vorläufige Festnahmen vorzunehmen. Aufgehoben wurde auch die Bestim­mung, die verdeckte Ermittlungen und Videoüberwachungen für Zwecke der nachrich­tendienstlichen Aufklärung gestattete. Darüber hinaus wurden die Bestimmungen betreffend den Rechtsschutzbeauftragten ebenfalls als verfassungswidrig zurückgewie­sen. Ein Einwand wurde abgewiesen, und die restlichen Beschwerden wurden aus for­malen Gründen lediglich zurückgewiesen. Also unsere Zweifel bleiben aufrecht, Herr Bundesminister.

Obwohl das Militärbefugnisgesetz, was die angesprochenen Bestimmungen angeht, repariert wurde – das gebe ich zu –, geht diese Novelle jedoch nicht so weit, dass Sie imstande waren, unsere Bedenken auszuräumen, insbesondere, Herr Bundesminister, wurden jene, was die sicherheitspolizeilichen Befugnisse und die Möglichkeit der Legendenbeschaffung – die wir, was ich gerne zugebe, mit dem Schlagwort „Lizenz zum Lügen“ versehen haben; aber das ist in der vorliegenden Novelle eben auch mög­lich – betrifft, nicht ausreichend berücksichtigt. Daher lehnen wir diese Vorlage ab, Herr Bundesminister.

Nicht erst heute, sondern seit Bestehen dieses Gesetzes haben wir immer wieder eine verstärkte, wirksame Kontrolle durch das Parlament gefordert. Der Rechtsschutzbeauf­tragte ist nur mehr Hilfsorgan und nicht mehr Kontrollorgan, Herr Bundesminister. Sie selbst bestellen nämlich den Rechtsschutzbeauftragten und entheben sich daher auch gleichzeitig Ihrer Auskunftspflicht gegenüber dem Rechtsschutzbeauftragten. Damit be­stellt der Kontrollierte selbst seinen Kontrolleur. (Ruf bei der ÖVP: Stimmt ja nicht!)

Daher, Herr Bundesminister, sagen wir zu Recht: Der Rechtsschutz kommt hier zu kurz, weil der Rechtsschutzbeauftragte wieder als Organ des Ministers festgeschrieben wird. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)


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Wir bestehen auf drei Rechtsschutzorgane, die Organe des Nationalrates sind und dem Parlament berichten müssen, Herr Bundesminister! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pilz.)

Wenn Kollege Murauer oftmals davon spricht, dass das systemwidrig sei – lieber Freund, das ist fälschlicherweise so von dir behauptet worden –, dann muss ich sagen: Wir begründen und blockieren hier nichts, sondern wir verlangen – und da sind wir mit dem Verfassungsgerichtshof einer Meinung – einen unabhängigen und starken Rechtsschutz!

Herr Bundesminister, wir sind gerne weiterhin bereit, mit Ihnen über eine umfassende Reparatur dieses verpfuschten Gesetzes zu verhandeln. Wir sind gerne bereit, über eine umfassende, effiziente Kontrolle durch das Parlament zu diskutieren. Ansonsten haben Sie die Verantwortung dafür zu übernehmen, dass hier eine gute Chance zur Reparatur des Rechtsschutzes vertan wurde. Bis Jahresende haben Sie, Herr Bundes­minister, noch Zeit, sich mit unseren Vorschlägen auseinander zu setzen.

Wie gesagt: Wir stehen gerne zur Verfügung. Vielleicht schaffen wir einen wirklich star­ken Rechtsschutz, der die Kontrolle durch das Parlament sicherstellt. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

19.05

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Murauer zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.05

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr geehrter Kollege und Wehrsprecher Anton Gaál, das Militärbefugnisgesetz wurde, wie du richtig erwähnt hast, vom Verfassungsgerichtshof geprüft, aber nicht, wie du meinst, in wesentlichen Positionen aufgehoben, sondern es wurden nur einige wenige Positionen korrigiert, unter anderem auch ... (Abg. Gradwohl: „Einige Positio­nen“! Die Kernpositionen wurden aufgehoben!) – Welche zum Beispiel, Herr Kollege? Helfen wir zusammen! Welche wurden aufgehoben? (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen. – Abg. Gradwohl – aus einem Schriftstück zitierend –: ... verdeckte Ermittlungen, ...!) – Unter anderem auch Bestimmungen betreffend den Rechtsschutzbeauftragten!

Nun darf ich in Erinnerung rufen, dass wir – es ist allerdings schon lange her, 1997! – gemeinsam, also mit den Stimmen der SPÖ, die einfach gesetzliche Regelung be­schlossen haben. Wir erinnern uns beide daran, da war die Welt natürlich in Ordnung. Heute geht es darum, dass man diesen Rechtsschutzbeauftragten mehr Bedeutung zukommen lassen sollte, in den Verfassungsrang erheben sollte – und das wird abge­lehnt!

Zur Diskussion steht nicht das Sicherheitspolizeigesetz, in dem es auch einen Rechts­schutzbeauftragten gibt. Das dürfte nicht ihr Problem sein, sondern nur im Militärbe­fugnisgesetz! Ich glaube aber, man kann nicht sagen: Na ja, wenn der Verfassungs­gerichtshof etwas beanstandet, dann haben wir uns einmal danach zu richten, ein andermal nicht?!

Herr Bundesminister Platter hat das ernst genommen und die Festnahmebefugnis, die Behandlung der dann Festgenommenen sowie Bild- und Tonaufzeichnungen bei der verdeckten Ermittlung beziehungsweise Observation entsprechend korrigiert. Wir be­schließen diese Korrektur heute, und das ist gut so. Ein Gesetz wird saniert!

Jetzt macht der Verfassungsgerichtshof auch darauf aufmerksam, dass der Rechts­schutzbeauftragte ebenfalls in den Verfassungsrang erhoben werden sollte. Die SPÖ sagt: Nein! – Aber auf der anderen Seite sagt die SPÖ: Wenn der Verfassungs-


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gerichtshof etwas einfordert, dann ist das unserer Meinung nach zu machen, weil das oberste Instanz ist und wir das zu befolgen haben!

Das ist auch vollkommen richtig. Nur: Entweder – oder, meine Damen und Herren von den Sozialdemokraten! Entweder – oder!

Es ist schon eine politische Kontinuität der Sonderklasse: Wenn ich es brauche, sage ich es, wenn ich es nicht brauche, na, dann ist es halt anders! Das, bitte, können wir nicht machen. Ich meine, Sie hätten noch Gelegenheit, eine entsprechende Korrektur hier ... (Abg. Gradwohl: ... hat es noch immer nicht verstanden!) – Noch immer nicht? Ja, jetzt wird es schwierig. Noch einmal: Der Verfassungsgerichtshof will den Rechts­schutzbeauftragten ebenfalls in den Verfassungsrang erhoben haben, und das hätten wir heute zu beschließen. (Abg. Gradwohl: Dann bewegen Sie sich doch noch ein bisschen! Nur ein bisschen Bewegung!) Leider beschließen Sie das nicht mit, wie Sie das im Ausschuss angekündigt haben! Auch die anderen Positionen korrigieren wir. Ich meine halt, es ist nicht sehr schwierig, das zu verstehen. Ich habe schon Verständnis dafür, dass man einiges nicht verstehen will. Das Können möchte ich Ihnen zuordnen, aber es ist eine Frage des Wollens, nicht? (Abg. Gaál: Mehr Rechte fürs Parlament!)

Ich möchte Sie gar nicht daran erinnern, dass das auch in anderen politischen Feldern bei Ihnen leider Gottes so ist: Wo es passt, sind wir dafür! Wo es nicht passt, sind wir natürlich dagegen! – Es wurde heute schon in der Diskussion auf das Nulldefizit auf­merksam gemacht. Zuerst haben Sie gesagt: Unmöglich, Nulldefizit, das ist unmöglich in unserem Land, alles bricht zusammen! Dann hat Herr Gusenbauer gemeint, es müsste in die Verfassung. Dann wieder eine Relativierung des Nulldefizits. Also, da ist Kontinuität nicht festzustellen gewesen! (Abg. Dipl.-Ing. Kummerer: Kennen Sie das Zitat: Mit uns nie wieder Schulden!?)

Oder, bei den letzten Finanzausgleichsverhandlungen, haben Herr Häupl und Herr Rie­der, die ja Mitglieder der Sozialdemokratie sind, dort abgestimmt. (Abg. Gaál: Aber der hat ja mit dem Militärbefugnisgesetz nichts zu tun!) Jetzt sagen Sie einfach: Na ja, gut, ob die für uns bei den Finanzausgleichsverhandlungen abgestimmt haben, das möch­ten wir eigentlich nicht so sehen!, und haben das widerrufen. Wir werden schauen, wie es morgen ausschaut, nicht? Wir lesen die Zeitungen und werden dann wieder etwas Neues hören. (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

Heute geht es um das Militärbefugnisgesetz, und wir sollten den Rechtsschutzbeauf­tragten in einen höheren Rang erheben, nämlich in den Verfassungsrang. Dafür sollten Sie Ihre Zustimmung geben! (Abg. Gaál: Mehr Rechte für das Parlament!)

Ich hoffe, dass Sie sich dorthin bewegen können. Es ist kein sehr weiter Weg. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen. – Abg. Gaál: Mehr Rechte fürs Parlament!)

19.10

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Pilz zu Wort gemeldet. Ich erteile es ihm.

 


19.10

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (Grüne): Meine Damen und Herren! Wenn der letzte Teil dieser Rede im Rahmen der Geschäftsordnung gehalten worden ist, unterliegt der Wie­ner Bürgermeister dem Militärbefugnisgesetz – und das ist ein Besorgnis erregender Zustand! (Heiterkeit und Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

Zum Militärbefugnisgesetz, wie ich es bisher gekannt habe und kenne, folgende Be­merkung: Die Hauptdiskussion hat – und darauf ist hingewiesen worden – über die Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten stattgefunden. Die ÖVP schlägt vor, den


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Rechtsschutzbeauftragten zu „heben“; auf welche Höhe, ist derzeit noch nicht ganz klar. (Abg. Amon: Nur Ihnen nicht!) Es soll ihm eine verfassungsmäßige Stellung gegeben werden – und es wird dabei davon ausgegangen, dass das dessen Unabhän­gigkeit stärke.

Es lohnt sich, den Gegenvorschlag zu prüfen (Abg. Hornek: Na, wie schaut der aus?), wie er von Toni Gaál und auch von uns immer wieder ventiliert, aber von den Regie­rungsparteien nicht ernsthaft diskutiert worden ist. Wir haben ein ganz einfaches Pro­blem festgestellt: Der Rechtsschutzbeauftragte hat unseres Wissens die Aufgabe, in jenem Bereich, der ihm zur Prüfung zusteht, den Bundesminister sowie die zuständi­gen Beamten/die zuständigen Beamtinnen in ihrer Tätigkeit zu prüfen.

Wer setzt den Rechtsschutzbeauftragten ein und sucht in aus? – Der Bundesminister! (Abg. Murauer: Und? Wer noch? Herr Kollege Pilz, wer noch?) Ganz sicherlich ist es unüblich, dass der, der geprüft wird, seinen Prüfer bestimmt. Es ist sehr unwahrschein­lich, dass der, der geprüft werden soll, sagt: Ich suche mir jetzt den allerschärfsten Prü­fer, denn ich möchte ja etwas erleben! (Ruf bei der ÖVP: Der prüft ja nicht den Minis­ter!) – Ein solches Verhalten möchte ich dem derzeitigen und von mir persönlich sehr geschätzten Verteidigungsminister nicht unterstellen, weil es nämlich völlig irrational wäre.

Zweitens: An wen erstattet der Rechtsschutzbeauftragte seinen Bericht? – An den Mi­nister, der ihn bestellt hat! (Abg. Murauer: Und den Unterausschuss!) Auch das ist unüblich.

Der Minister leitet den Bericht an den Unterausschuss. Daran knüpft sich die dritte Frage, und das ist eine Frage, bei der ich davon ausgehe, dass sie der Verteidigungs­minister in unserem Sinne behandelt, der Innenminister – diese Frage kann ich hier nicht stellen – in welchem Sinne auch immer, aber dort werden wir diese Frage mit größerem Nachdruck wiederholen beziehungsweise stellen müssen, nämlich die Frage: Wird ein solcher Bericht 1 : 1 weitergeleitet; ohne jede Veränderung im Detail? (Abg. Dr. Mitterlehner: Er wird verfälscht!)

Nein! Ich bin mir persönlich wirklich ganz sicher, dass Bundesminister Platter diese Frage positiv beantworten kann, denn es gibt keinen Hinweis darauf, dass es da im Verteidigungsministerium irgendwelche Probleme geben könnte. (Abg. Dr. Mitterleh­ner: Aber bei Strasser sind Sie sich nicht so sicher!?) – Nur: Diese Konstruktion selbst halten wir für ausgesprochen problematisch und sicherlich nicht für die beste Kon­struktion im Sinne einer wirklich funktionierenden Kontrolle! Da gibt es nur einen Ort, der diese Kontrolle sicherstellen kann, meine Damen und Herren (Abg. Hornek: Das ist der Pilz!): Das sind wir, das ist unser Nationalrat! (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Murauer: Und wer ist im Unterausschuss? Wer?)

Bringen Sie sich selbst mehr Wertschätzung entgegen! Sagen Sie einmal, meine Da­men und Herren von ÖVP und FPÖ: Ja, wir glauben, wir sind gut genug, einen Rechts­schutzbeauftragten/eine Rechtsschutzbeauftragte aussuchen und ihn/sie in seiner/ihrer Arbeit unterstützen zu können!

Wir von der Opposition trauen uns dieses jedenfalls zu. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.14

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Bösch. – Bitte.

 


19.14

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Die Koalition aus ÖVP und FPÖ hat ein Militär-


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befugnisgesetz beschlossen, die SPÖ und die Grünen als Oppositionsparteien haben dagegen gestimmt, was selbstverständlich von der parlamentarischen Abfolge her legitim ist. Die SPÖ hat dieses Gesetz in wesentlichen Teilen vor den Verfassungsge­richtshof gebracht, und der Verfassungsgerichtshof hat das geprüft. In dieser Prüfung ist einiges verworfen worden und einigem wurde stattgegeben, und das hat die Regie­rung ernst genommen.

Die Regierung hat jene Einwände des Verfassungsgerichtshofes in dieser Novelle be­achtet! Es wird Rücksicht genommen auf das, was der Verfassungsgerichtshof erkannt hat, und deshalb wird hier – im übertragenen Sinne – auch den Intentionen der SPÖ entsprochen. Ich glaubte daher auch meinen Ohren nicht zu trauen, als Kollege Gaál hier erklärt hat, dass die SPÖ dem nicht zustimmen werde.

Meine Damen und Herren! Es geht im Wesentlichen um drei Präzisierungen von Gesetzespassagen. Es geht nicht um ein Verwerfen und um ein Aufheben, sondern um eine Präzisierung, und zwar um eine Präzisierung der Rechte der Organe, die im Wachtdienst stehen, um eine Präzisierung der Behandlung vorläufig Festgenomme­ner – und auch um genauere Vorschriften in Bezug auf Observation.

Das sind im Wesentlichen drei Kleinigkeiten, die es in diesem Gesetz zu präzisieren gilt; diesen Anregungen wird mit dieser Novelle stattgegeben.

Es gibt aber auch einen vierten Punkt, einen wesentlicheren, in dem es um die Einrich­tung des Rechtsschutzbeauftragten geht. Dazu wird seitens des Verfassungsgerichts­hofes angeregt, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte weisungsfrei sein sollte – und dass eine einfach gesetzliche Regelung nicht ausreicht, ihn weisungsfrei zu stellen.

Deshalb stellen wir heute den Antrag, den Rechtsschutzbeauftragten weisungsfrei zu stellen, und es ist wirklich verwunderlich, dass die SPÖ einem solchen Antrag nicht zustimmt.

Meine Damen und Herren! Die parlamentarische Kontrolle hiezu findet im Ständigen Unterausschuss statt, Herr Kollege Pilz. Das ist eine begleitende parlamentarische Kontrolle im Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses, dem der Minister den Bericht des Rechtsschutzbeauftragten übermittelt. Der Minister selbst untersteht der parlamentarischen Kontrolle, also sind hier alle Mechanismen, die wir als Parlamentarier zur Verfügung haben, einsetzbar!

Deshalb ist es für mich unverständlich, dass Sie von der SPÖ dieser Novellierung, die Sie beantragt und sozusagen in die Wege geleitet haben, nicht zustimmen. – Danke sehr. (Beifall bei den Freiheitlichen sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.17

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Pfeffer. – Bitte.

 


19.17

Abgeordnete Katharina Pfeffer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist nicht nur anzumerken, dass in der Vorlage des Militärbefugnisgesetzes der Rechtsschutz zu kurz kommt, sondern auch, dass die Regierungsparteien nicht bereit waren, die Chance, die ihnen der Verfassungsgerichts­hof gegeben hat, dafür zu nützen, die Aufgaben und Befugnisse der militärischen Dienste und die damit verbundenen Reformen neu zu definieren. Die Husch-Pfusch-Aktionen, mit der so manche Gesetze – nicht nur das Militärbefugnisgesetz – durchge­peitscht werden, sind mehr als bedenklich!


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Herr Kollege Murauer, wir wollen mehr Kontrolle für das Parlament! Auch Sie sind Par­lamentarier! Daher: Wollen Sie das nicht auch? (Abg. Murauer: Und wer sitzt im Unter­ausschuss? Sitzen da andere Leute als Parlamentarier?)

Zur Erinnerung: Der Verfassungsgerichtshof hat drei umstrittene Teile dieses Gesetzes aufgehoben: Gekippt wurde die Möglichkeit, auch ohne konkreten Tatverdacht vorläufi­ge Festnahmen durchzuführen. Gekippt wurde weiters die Bestimmung, die verdeckten Ermittlungen und Videoüberwachungen für Zwecke nachrichtendienstlicher Aufklärung zu gestatten. Gekippt wurden ebenso die Bestimmungen für den Rechtsschutzbeauf­tragten, die verfassungswidrig gebunden waren.

Noch eines, meine Damen und Herren: Die Behauptung, dass der Rechtsschutzbeauf­tragte als Organ des Nationalrates systemwidrig wäre und in die Gewaltentrennung eingreife, finde ich absurd und weise ich daher zurück! (Beifall bei der SPÖ.)

Das Parlament ist sehr wohl mit Sonderaufgaben der Vollziehung vertraut; eine der­artige Mitwirkung ist im Hauptausschuss geregelt, und zwar für alle Einsätze des Bundesheeres: im Ausland sowie in der EU, in Bezug auf militärische Angelegenheiten eben.

Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, Sie haben noch bis 30. De­zember Zeit, dieses Gesetz zu reparieren. – Heute haben Sie leider die erste Chance hiezu vertan. Wir von der SPÖ bestehen, wie ja schon erwähnt wurde, auf drei Rechts­schutzbeauftragten: je einen nach dem Sicherheitspolizeigesetz, nach der Strafpro­zessordnung sowie nach dem Militärbefugnisgesetz, und diese drei sollen gemeinsam als Organ im Nationalrat eingesetzt werden und hier berichten.

Obwohl es zu Verbesserungen gekommen ist – das gebe ich zu –, die aber nicht leider nicht weitgehend genug sind – unsere Zweifel wurden nicht beseitigt –, können wir die­ser Vorlage nicht zustimmen. Unser Nein zu dieser Vorlage bleibt aufrecht. (Beifall bei der SPÖ.)

19.20

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort ge­meldet hat sich Herr Bundesminister Platter. – Bitte.

 


19.20

Bundesminister für Landesverteidigung Günther Platter: Sehr geehrter Herr Präsi­dent! Meine geschätzten Damen und Herren! Zuerst aus meiner Sicht eine grundsätz­liche Bemerkung, was die Diskussion rund um die Novellierung des Militärbefugnisge­setzes betrifft.

Zum ersten: In einem Rechtsstaat wie Österreich ist es wichtig, dass Befugnisse staat­licher Einrichtungen klar geregelt sind.

Zum zweiten: Es ist für mich selbstverständlich, dass in unserem Staat der Rechts­schutz sehr ausgeprägt ist, die Gesetze auch immer wieder auf dem Prüfstand stehen müssen und dass staatliches Handeln und die Gesetze der Verfassung voll entspre­chen sollten.

Das Militärbefugnisgesetz wurde im Jahr 2000 beschlossen und ist im Jahr 2001 in Kraft getreten. Diese Novellierung des Militärbefugnisgesetzes wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof zu dem Ergebnis gekommen ist, dass einige Bestimmun­gen modifiziert werden müssen. Ich habe diesbezüglich eine klare Vorgabe gegeben. Die Vorgabe war, dass zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen werden soll.

Der Verfassungsgerichtshof hat folgende Punkte aufgehoben: Erster Punkt: Festnah­mebefugnis ohne Tatverdacht, zweiter Punkt: die Weitergabe von Festgenommenen


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an Organe des Sicherheitsdienstes, dritter Punkt: die Befugnisse Observation, ver­deckte Ermittlung und darüber hinaus auch Bild- und Tonaufzeichnungen zur nachrich­tendienstlichen Aufklärung, vierter Punkt: dass die Weisungsfreiheit und Unabhängig­keit der Rechtsschutzbeauftragten in den Verfassungsrang gehoben werden.

Zu diesen einzelnen Bestimmungen.

Erster Punkt: Die Festnahmebefugnis ohne Tatverdacht wird es nicht mehr geben, daher hat dieser Punkt zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes ent­sprochen.

Zweiter Punkt: Die Übergabe eines Festgenommenen wird künftig, so wie vorgeschla­gen, an die Gerichte und Sicherheitsbehörden erfolgen. Daher wurde hier ebenfalls zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen.

Der dritte Punkt betrifft die Befugnisse Observation, verdeckte Ermittlung, aber auch Ton- und Bildaufzeichnungen zum Zwecke der nachrichtendienstlichen Aufklärung. Da war die Intention, dass der Rechtsschutz noch weiter ausgebaut wird, und wir haben das gemacht. Das heißt, bevor diese Datenermittlungen gemacht werden, muss der Rechtsschutzbeauftragte informiert werden, und erst dann, wenn der Rechtsschutz­beauftragte sein Okay gegeben hat, oder nach Ablauf von drei Tagen werden diese Datenermittlungen durchgeführt. Daher wurde hier ebenfalls zu 100 Prozent der Intention des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen.

Der vierte Punkt, der vom Verfassungsgerichtshof angeführt ist, ist, dass die Wei­sungsfreiheit und Unabhängigkeit der Rechtsschutzbeauftragten in den Verfassungs­rang gehoben werden. Doch das ist nur dann möglich, wenn wir die Zweidrittelmehrheit dafür bekommen.

Wir haben alle Bestimmungen – Sie werden mir recht geben – des Verfassungsge­richtshofes so modifiziert, dass wir seinen Intentionen zu 100 Prozent Rechnung getra­gen haben. Alles andere, das hier angeführt wurde, wurde vom Verfassungsgerichtshof nicht kritisiert.

Ich möchte auf die Rede des Herrn Abgeordneten Pilz zu sprechen kommen, und zwar zu seinen Ausführungen betreffend die Wahl des Rechtsschutzbeauftragten. Sie wis­sen, dass diese nach Anhörung der drei Präsidenten des Nationalrates, des Verwal­tungsgerichtshofpräsidenten und des Verfassungsgerichtshofpräsidenten stattfindet. Man hat keine Diskussion gehört, dass das nicht in Ordnung wäre.

Zweitens wird der Bericht im Unterausschuss diskutiert. Auch wenn der Bundesminis­ter als verantwortlicher Minister für dieses Ressort den Bericht vorlegt, so sind die Rechtsschutzbeauftragten beim Unterausschuss für Landesverteidigung anwesend, und wie Sie alle festgestellt haben, habe ich immer wieder das Wort den Rechtsschutz­beauftragten erteilt, damit sie Rede und Antwort stehen können. Es ist also völlige Transparenz gegeben.

Drittens: Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu reden, so ist es auch nicht gemeint gewesen, eine Abänderung des Berichtes würde keinesfalls in Frage kommen.

Ich würde schon bitten, die Diskussion auf die richtige Ebene zu bringen. Wir haben alles gemacht, was notwendig war, haben zu 100 Prozent das umgesetzt, was der Verfassungsgerichtshof verlangt hat. Wir haben den Rechtsschutz ausgebaut. Eines möchte ich schon auch sagen: dass wir in Österreich Vorbild für einen hervorragend ausgeprägten Rechtsschutz sind.

Daher lautet auch mein Appell, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte weisungsfrei und unabhängig sein soll, und dazu braucht es die Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit hier im Parlament. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

 


19.26


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 189

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadler. – Bitte.

 


19.26

Abgeordnete Astrid Stadler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrter Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren im Hohen Haus! Diese Regierungs­vorlage wurde notwendig, weil der Verfassungsgerichtshof in seinem Erkenntnis einige Bestimmungen den Rechtsschutzbeauftragten betreffend aufgehoben hat. Im Kern­punkt waren dies die Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauf­tragten. Mit der vorliegenden Regierungsvorlage wird diesem Erkenntnis vollinhaltlich Rechnung getragen. Neben anderen Punkten werden diese Weisungsfreiheit und Unabhängigkeit sogar in den Verfassungsrang gestellt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Opposition! Ich nehme doch an, dass Sie die entsprechende Verfassungsmehrheit dazu sicherstellen werden, weil Ihre Botschaft ansonsten die wäre, dass Sie gegen Unabhängigkeit und gegen Weisungsfreiheit sind oder, umgekehrt, dass Sie Weisungsgebundenheit und Abhängigkeit befürworten. Wenn Ihre bisherigen Wortspenden keine leeren Worthülsen sind, dann kann ich mir eigentlich nur eine Zustimmung Ihrerseits vorstellen.

Zu Ihrem Vorschlag, den Rechtsschutzbeauftragten als Organ des Parlaments zu in­stallieren: Die Form der Einrichtung des Rechtsschutzbeauftragten wurde vom VfGH nicht aufgehoben. Ganz im Gegenteil: Der Rechtsschutzbeauftragte muss in die Arbeit involviert sein, muss mit dem Ministerium eng zusammenarbeiten. Das Parlament ist das Kontrollorgan, und als solches soll es auch agieren und agiert es im Unteraus­schuss, in dem Abgeordnete dieses Parlaments sitzen.

Am Schluss noch eine Bemerkung zu Ihrer Kritik am Quellenschutz: Wenn Informa­tionsdienste sinnvoll funktionieren sollen, dann wird es auch notwendig sein, dass es eine Form des Quellenschutzes gibt. Wenn es eine Aufhebung des Quellenschutzes gibt, dann würden sich die Infodienste als zahnlos erweisen. Sie würden de facto außer Kraft gesetzt. Quellenschutz unter bestimmten Kriterien ist notwendig, um Dienste aufrecht und vor allem wirksam zu halten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Sicherheit der Menschen hat oberste Pri­orität. Um Sicherheit zu gewährleisten, ist eine ausgewogene Balance zwischen indivi­dueller Freiheit und Sicherheitsinstrumentarien notwendig. Nur dann, wenn Sicher­heitsinstrumentarien funktionieren, wird die individuelle Freiheit der Österreicherinnen und Österreicher gewährleistet sein – und das ist, glaube ich, unser gemeinsames Ziel. (Beifall bei der ÖVP.)

19.29

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kummerer. – Bitte.

 


19.29

Abgeordneter Dipl.-Ing. Werner Kummerer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Lieber Kollege Murauer! – Er hört mir leider wieder einmal nicht zu; aber das macht nichts!

Herr Minister, dann wende ich mich an Sie: Ich akzeptiere, dass den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes Rechnung getragen wurde; das ist keine Frage. Aber ein bisschen kalt sollte es schon über unseren Rücken laufen, wenn wir das in diesem Par­lament ausdrücklich betonen müssen. Wir müssen es ausdrücklich betonen, weil sich der Landeshauptmann von Kärnten um Verfassungsgerichtshofentscheidungen sehr wenig schert, und auch der Innenminister lächelt süffisant über Erkenntnisse des Ver­fassungsgerichtshofes. Das, meine Damen und Herren, sollte uns zu denken geben.


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 190

Noch einmal zu den Punkten, Kollege Murauer! (Zwischenruf des Abg. Murauer.) Ich nehme an, nachdem du es jetzt dreimal gehört hast, wirst du wissen, welche gravie­renden Punkte der Verfassungsgerichtshof angesprochen hat. Diese Punkte sind keine Kleinigkeiten, sondern dabei geht es um Grundrechte in unserer Demokratie, über die wir heute diskutieren.

Nun zum Rechtsschutzbeauftragten: Keineswegs hat der Verfassungsgerichtshof vor­geschlagen, den Rechtsschutzbeauftragten, so wie er ist, unbedingt in den Verfas­sungsrang zu heben. All diese Einwände, die wir vorbringen, sind nicht neu, die beste­hen seit dem Jahr 2000. Sie haben sie immer wieder auf die Seite geschoben.

Vieles, was wir bereits im Vorjahr, was wir bereits im Jahr 2000 andiskutiert haben, wird heute umgesetzt. Erst bis man auf die Nase fällt, wird auf unsere Vorschläge eingegangen. (Zwischenruf des Abg. Murauer.)

Meine Damen und Herren! Dieser Rechtsschutzbeauftragte braucht die Stütze des Parlaments in der von uns vorgeschlagenen Form. Ein Beispiel dazu: Die parlamenta­rische Bundesheer-Beschwerdekommission ist im Verfassungsrang und vom Parla­ment eingesetzt. Es hat einen Bundesminister aus Ihren Reihen gegeben, der trotz dieser Verfassungsbestimmung der Ansicht war, diese Beschwerdekommission sei ein Hilfsorgan des Bundesministeriums für Landesverteidigung. Dazu gibt es Beispiele, also bitte ich, vorsichtig zu sein.

Die Arbeit im Ausschuss, Kollege Bösch, wäre möglich gewesen. Während Ihrer Vor­sitzführung gab es vier Sitzungen des Landesverteidigungsausschusses, was nicht viel ist. Relevante Themen wurden nicht behandelt.

Ich möchte noch eine Frage an Sie richten, Herr Bundesminister, ob ich das falsch interpretiert habe. Ich habe in den „Salzburger Nachrichten“ gelesen, dass beabsichtigt ist, am 25. November eine Meldung für die Battle Groups zu machen. Auch darüber ist im Landesverteidigungsausschuss nicht geredet worden.

Sie haben die Möglichkeit, heute noch zu erklären, ob Sie dort beitreten wollen, und wenn ja, wie? (Beifall bei der SPÖ.)

19.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Fauland. – Bitte.

 


19.32

Abgeordneter Markus Fauland (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Diese Diskussion ist schon etwas sonderbar. Bis hin zu den Vorwürfen, dass im Landesverteidigungsausschuss zu wenig gearbeitet wird, war diesmal wieder alles dabei, aber das sind wir hinlänglich gewohnt. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Kummerer.)

Das Militärbefugnisgesetz regelt die Kompetenzen des Bundesheeres. Es ist dies ein gutes Gesetz. Im Vorfeld zu diesem Gesetz hat es unterschiedlichste Regelungen im Militärstrafgesetz und in anderen Normen gegeben. Diese wurden zusammengefasst, und daher ist es ein gutes Gesetz, das sich auch bewährt hat.

Die Adaptierungen, die jetzt vom Verfassungsgerichtshof verlangt worden sind, sind si­cherlich nicht so gravierend, wie sie sich jetzt darstellen, weil sie vor allem Teile betrof­fen haben, die eigentlich in der Praxis kaum angewandt wurden.

Ein wesentlicher Teil ist aber trotz allem der Bereich der militärischen Dienste. Wir wis­sen, wir haben ein Abwehramt und ein Heeresnachrichtenamt. Die Dienste sind geteilt, auch hinsichtlich ihrer Aufgaben, und das ist gut so. (Rufe und Gegenrufe zwischen


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Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 191

den Abgeordneten Dipl.-Ing. Kummerer und Dr. Bösch.) – Ruhe! Ich bitte um Auf­merksamkeit, keine Zwischengespräche!

Die Dienste haben ihre Berechtigung, aber sie sind ein Konvolut an Machenschaften, die sehr wohl einer Kontrolle zu unterliegen haben. Diese Kontrolle würde durch einen weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten auch gut gemacht werden. Das, was die SPÖ aber hier betreibt, ist eigentlich eine Schwächung der Kontrolle. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Kummerer.)

Das ist eine Schwächung der Kontrolle, da Sie der Empfehlung des Verfassungsge­richtshofes nicht nachkommen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Sie wollen dieser Empfeh­lung nicht nachkommen, das ist hinlänglich bekannt. Mit diesem Nichtnachkommen der Empfehlung nehmen Sie auch dem Rechtsschutzbeauftragten die verfassungsmäßige Weisungsfreiheit.

Spinnen wir jetzt einmal den Fall eines Bundesministers, natürlich nicht dieses Bundes­ministers, sondern eines, der sich nicht an die Spielregeln hält. Dann kann dieser Bundesminister bei seinem Bericht im Ständigen Unterausschuss etwas sagen, was vielleicht nicht ganz den Tatsachen entspricht, weil keine Möglichkeit bestanden hat, dass ein weisungsfreier Rechtsschutzbeauftragter eingreift.

Somit leisten Sie eigentlich dem Missbrauch Vorschub, und das sollte eigentlich nicht der Fall sein. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Stadlbauer. – Bitte.

 


19.35

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr dünn sind die Argumente von den Vertretern der Regierungsparteien, aber sie tragen we­nigstens zur allgemeinen Erheiterung bei. (Beifall bei der SPÖ.)

Dieses Gesetz ist ein klassisches Beispiel einer Husch-Pfusch-Gesetzgebung dieser ÖVP und FPÖ-Regierung. (Abg. Murauer: Husch-Pfusch kann man wirklich nicht sa­gen!) Es gibt viele Gründe, warum wir dagegen sind, abgesehen davon, dass der Rechtsschutzbeauftragte ein Organ des Ministers sein soll. Wir wollen, dass er dem Nationalrat untersteht. Ein zweiter, nicht uninteressanter Aspekt ist, dass die Regelung für die Arbeit des Rechtsschutzbeauftragten eigentlich mehr als dehnbar ist, weil er Auskünfte nur dann erhält, wenn diese nicht die nationale Sicherheit oder die Sicher­heit von Menschen gefährden.

Das ist, mit Verlaub gesagt, doch eher ein Gummiparagraph, denn wo geht es in der Landesverteidigung nicht um nationale Sicherheit oder um die Sicherheit von Men­schen? Da kann – das sehen wir jetzt schon – jeder Missbrauch betrieben werden. Auf diesen Passus können sich alle jederzeit zurückziehen. Somit wird jede Arbeit des Rechtsschutzbeauftragten jetzt schon eingeschränkt.

Gerade in Zeiten wie diesen, in denen sich die konservativen Kräfte so gerne immer und überall auf die nationale Sicherheit und die Gefährdung derselben berufen, nur um ihre eigenen Interessen voranzutreiben, ohne Nutzen für die Menschen, ist das doch ziemlich bedenklich.

Ein weiterer ganz interessanter Aspekt: Dabei geht es um das Personal, das dem Rechtsschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt wird, denn dieses ist nicht weisungs­frei gestellt beziehungsweise nicht dem Rechtsschutzbeauftragten unterstellt. Im § 57 wird normiert, dass dem Rechtsschutzbeauftragten zur Bewältigung seiner administra­tiven Tätigkeit das notwendige Personal zur Verfügung zu stellen ist. Es gibt allerdings


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82. Sitzung / Seite 192

keinen Hinweis, dass es an die Weisungen des Rechtsschutzbeauftragten gebunden ist. Nein, es untersteht nach wie vor dem Minister.

Jetzt frage ich Sie: Wie stellen Sie sich das vor? – Entweder ist es für die Mitarbeite­rinnen und Mitarbeiter ohnehin egal, welche Arbeit der Rechtsschutzbeauftragte macht, oder aber es wird ein enormer Druck auf die Personen ausgeübt werden können. Sie sind zerrissen zwischen der Unterstützung für den Rechtsschutzbeauftragten und der Loyalität gegenüber dem Minister. Das kann doch nicht wirklich Ihr Ernst sein.

Aus demokratiepolitischen Gründen, aber auch zum Schutz dieser Mitarbeiter und Mit­arbeiterinnen müsste dieses Gesetz daher geändert werden. Es ist vor allem eine schwächere Regelung, wie wir sie zum Beispiel bei der Volksanwaltschaft haben. Dort ist das ganz klar geregelt. Sie können sich also nicht darauf ausreden, dass es in anderen Bereichen ebenso geregelt ist wie hier. Ganz im Gegenteil!

Daher kann ich nur davon ausgehen, dass es Absicht ist, dass Sie sich eine Hintertüre offen halten wollen, um gegebenenfalls eingreifen zu können. Das ist für Sie Demokra­tiepolitik! (Abg. Murauer: Welche „Hintertüre“?)

Um bei der Landesverteidigung und beim Bundesheer zu bleiben, sehen wir uns doch § 4 Abs. 7 des Wehrgesetzes an! Hiebei geht es um die Bundesheer-Beschwerdekom­mission – Kollege Murauer, Sie sind dort Mitglied – und um die Struktur und Organi­sation derselben. (Abg. Murauer: Ja, wieso wissen Sie das?)

Siehe da – ich zitiere–: Das zur Verfügung gestellte Personal ist bei Tätigkeiten in An­gelegenheiten der Beschwerdekommission ausschließlich an Weisungen des amtsfüh­renden Vorsitzenden gebunden. – Zitatende.

Das haben Sie aber konsequenterweise auch ignoriert. (Abg. Murauer: Das steht nicht zur Diskussion!)

Ich kann nur immer wieder dieselben Fragen stellen: Was ist der Grund dafür? Was wollen Sie vertuschen, oder warum wollen Sie sich zumindest die Möglichkeit offen lassen, etwas vertuschen zu können?

Mein Schluss aus Ihrem Agieren ist: Ihnen sind die Grundrechte lästig, Ihnen ist Demo­kratie lästig, Sie fahren wieder einmal drüber, Sie modifizieren ein bisschen, adaptieren ein bisschen und verharmlosen ein bisschen.

Wir stehen aber für etwas anderes, nämlich für mehr Demokratie, und wir wollen opti­malen Rechtsschutz. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.40

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pack. – Bitte.

 


19.40

Abgeordneter Jochen Pack (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gefahrenforschung ist ein Beitrag zu mehr Sicherheit und mehr Rechtssicherheit, das hat ein gewisser Herr Schlögl einmal gesagt. Man könnte aber auch sagen: Sicherheit fördert die Freiheit beziehungsweise Freiheit fordert nach Sicherheit.

Das grundsätzliche Problem bei der Diskussion, so kommt es mir vor, ist, dass sich natürlich Sicherheit und Freiheit beziehungsweise Bürgerrechte nicht immer gut mitein­ander verstehen. Folglich brauchen wir entsprechende Kontrolle und Sicherheit bei unseren Nachrichtendiensten. Das Militärbefugnisgesetz, so wie es jetzt novelliert wird, sowie der Rechtsschutzbeauftragte gewährleisten genau diese Kontrolle und diese Sicherheit, damit nichts schiefgeht, sage ich jetzt einmal.


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82. Sitzung / Seite 193

Vielleicht vorweg noch einmal, wofür der Rechtsschutzbeauftragte zuständig ist. Wie sein Name schon sagt: zu rechtlichen Kontrollen von Maßnahmen der nachrichten­dienstlichen Aufklärung oder Abwehr. Für nichts anderes. Er bekommt Einsicht in die entsprechenden Unterlagen beziehungsweise die von ihm geforderten Auskünfte.

Es ist jetzt auch schon zweimal hintereinander ein Vergleich mit der parlamentarischen Bundesheer-Beschwerdekommission angestellt worden. Ich habe selbst die Ehre, in dieser Kommission zu sitzen, zwar nur als Ersatzmitglied, aber ich bin sehr oft dabei und kann sagen: Sie leistet gute Arbeit, ist aber natürlich nicht zu vergleichen mit dem Rechtsschutzbeauftragten, wenn es um die Sicherheit des Landes Österreich und um den Schutz so wichtiger Daten geht. Einen derartigen Vergleich kann man meines Erachtens nicht anstellen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ein Punkt noch, der auch in Presseaussendungen immer wieder erwähnt wird: Militä­rische Dienste müssen ihre Quellen bekannt geben. – Das kann nicht sein! Wenn ein Journalist seinen Informanten bekannt gibt, dann wird er sicher keine zweite Ge­schichte mehr schreiben, und wenn man von Kollegen hier im Parlament verlangen würde, ihre Quellen aufzudecken, dann würden so manche Anschuldigungen ins Bo­denlose fallen. (Abg. Murauer: Also Quellenschutz ist vollkommen richtig!) So ist es!

Wir wollen einen unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten. Über­legen Sie sich Ihr Stimmverhalten noch einmal! Stimmen Sie für Sicherheit, stimmen Sie für mehr Kontrolle und für eine gesicherte Kontrolle und zeigen Sie dadurch auch Verantwortung für Österreich! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheit­lichen.)

19.42

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Ing. Kaipel. – Bitte.

 


19.43

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Herr Kollege Pack, wir fordern nur das gleiche Recht, das auch der Volksanwalt hat. (Abg. Pack: Das ist aber keine Volksanwaltschaft! Das kann man nicht vergleichen! Das ist etwas anderes!)

Das Militärbefugnisgesetz, meine Damen und Herren, ist eine von vielen Fehlleistun­gen dieser Bundesregierung, die einer Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof nicht standgehalten hat.

Es ist von allen Seiten mehrmals auf die Problemlage hingewiesen worden. Auch die Lösungen, die getroffen werden sollen, wurden mehrfach erläutert. Ich möchte mir daher eine Wiederholung all dessen ersparen. Hinweisen möchte ich aber darauf, dass die SPÖ schon von Anfang an Bedenken gegen dieses Gesetz geäußert hat, was, wie schon so oft in der Vergangenheit, wieder einmal mehr bestätigt wurde.

Die vorliegende Novelle ist, wie wir das sehen, leider eine Minimallösung, die unsere grundsätzlichen Bedenken nicht ausräumt. Rechtliche Unbestimmtheiten bleiben be­stehen. Grundrechte werden militärischen Interessen untergeordnet. Dem Datenschutz wird nicht entsprochen, und Personenkontrolle ohne Angabe von Gründen widerspricht rechtsstaatlichen Prinzipien.

Es geht uns um einen starken unabhängigen Rechtsschutz. Den damit Beauftragten dem Ministerium zu unterstellen, ist eine Scheinregelung. Gesicherter Rechtsschutz braucht die Verantwortung vor dem Parlament. Diese fordern wir ein, und das sollten Sie auch akzeptieren.


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Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 194

Die vorliegende Reparatur beseitigt vor allem die demokratiepolitischen Schwach­stellen nicht, und daher wird es von uns auch keine Zustimmung geben. (Beifall bei der SPÖ.)

19.45

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Abgeordneter Freund. – Bitte.

 


19.45

Abgeordneter Karl Freund (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Im Jahre 2001 trat nach intensiven Vorarbeiten das Militärbefugnisgesetz in Kraft. Vom Verfassungsgerichtshof gab es kleine Beanstandungen, die wir mit der heutigen Gesetzesnovelle ändern wollen.

Uns, den Regierungsparteien, ist es wichtig, dass Rechtssicherheit für unsere Bürge­rinnen und Bürger und somit auch für unsere Militärdienste gewährleistet ist. Minister Platter hat dazu klare Vorgaben aufgezeigt, und mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden wir diesen gerecht.

Erstens: Festnahmen dürfen künftig nur mehr bei Vorliegen eines begründeten Tatver­dachtes erfolgen.

Zweitens: Festgenommene müssen sofort an die zuständigen Gerichte oder Verwal­tungsbehörden überstellt werden.

Drittens: Der Rechtsschutz wird außerdem bei Observation und verdeckter Ermittlung verstärkt. Vor jeder derartigen Ermittlung ist künftig im Vorfeld der Rechtsschutzbeauf­tragte zu kontaktieren. Damit ist das Grundrecht auf Achtung des Privat- und Familien­lebens gewährt.

Ich möchte betonen, dass in Österreich niemand willkürlich oder ohne begründeten Verdacht observiert wird, aber im Bedarfsfall muss auch gewährleistet sein, dass den Interessen der nationalen Sicherheit Rechnung getragen werden kann.

Ganz besonders wichtig wäre es, dass mit dieser Novelle der Rechtsschutzbeauf­tragte, um richtig arbeiten zu können, weisungsfrei gestellt wird und damit ungebunden bleibt. Dazu wäre eine Zweidrittelmehrheit erforderlich.

Wenn SPÖ-Abgeordneter Gaál sagt, das sei ein verpfuschtes Gesetz, dann möchte ich ihm ganz vehement widersprechen. Das Gegenteil ist der Fall! Ich glaube, hier wird nur der Zickzackkurs, den die SPÖ in so manchen Bereichen fährt, fortgesetzt. Ich möchte Sie daher nochmals ersuchen, sich Ihr Abstimmungsverhalten zu überlegen. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich meine, dass mit dieser Novelle viel für den Rechtsschutz im militärischen Bereich getan wurde. Das Militärbefugnisgesetz ist entstanden, damit die Aufgaben und Befug­nisse der militärischen Organe gesetzlich normiert wurden. Es ist ein Gesetz, das erfor­derlich war und das die Bundesregierung Schüssel gut gelöst hat.

Wie immer wurden von Seiten der Opposition überzogene Forderungen erhoben, die, wie so oft, an der Realität vorbeigehen. Ich möchte an dieser Stelle einige aufzählen:

Die SPÖ fordert, dass die drei Rechtsschutzbeauftragten vom Justizministerium, vom Innenministerium und vom Verteidigungsministerium in grundsätzlichen Angelegenhei­ten gemeinsam entscheiden. – Das geht an der Realität vorbei!

Die SPÖ fordert weiters, dass den Rechtsschutzbeauftragten alle von ihnen verlangten Auskünfte zu geben sind. Das heißt, dass sie in alle Akten Einsicht nehmen könnten. – Das, meine sehr geschätzten Damen und Herren, würde dem Quellenschutz wider­sprechen, der eine wichtige Säule in der Tätigkeit der Dienste darstellt!


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Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 195

Ich möchte nochmals darauf hinweisen, dass mit dieser Novelle dem Rechtsschutz unserer Bürgerinnen und Bürger sowie den Militärs Rechnung getragen wird. Damit wird auch die nationale Sicherheit nicht in Mitleidenschaft gezogen.

Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Das ist verantwortungsvolle Politik. Ich appelliere daher nochmals an die Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, dieser Gesetzesnovelle zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

19.48

 



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Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 196

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächste Frau Abgeordnete Hagenhofer. – Bitte.

 


19.49

Abgeordnete Marianne Hagenhofer (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Warum die Sozialdemokratie bei diesem Beschluss nicht mitgehen kann, hat einen ganz einfachen Grund, der noch ausgeräumt werden könnte, wenn man dem nachkommt, was der Verfassungsgerichtshof tatsächlich und sinngemäß meint.

Der Verfassungsgerichtshof verlangt einen wirksamen Rechtsschutz. Es muss ein wirksamer Rechtsschutz gegeben sein, und ein wirksamer Rechtsschutz, Herr Minis­ter – nichts gegen Sie, wir haben keine Probleme mit Ihnen, aber man weiß ja nicht, welche Minister nachkommen –, ist nur dann gegeben, wenn der Rechtsschutzbeauf­tragte und ebenso sein Personal weisungsfrei gestellt sind. Es macht keinen Sinn, wenn man den Rechtsschutzbeauftragten weisungsfrei stellt, er dann aber an den Minister berichten muss. Der Rechtsschutzbeauftragte muss sein Personal befehligen können und vorab klären können, ob er der Handlung zustimmt oder nicht.

Diese Rechtssicherheit beziehungsweise diesen wirksamen Rechtsschutz verlangt der Verfassungsgerichtshof, und das ist genau der Grund dafür, dass die Sozialdemokratie dieser Novelle nicht zustimmen kann, weil nämlich – um nicht wieder Zickzackkurse zu fahren – ganz einfach diese Passage, so wie sie jetzt in der Regierungsvorlage festge­schrieben ist, offensichtlich wieder nicht den Intentionen des Verfassungsgerichtshofes entspricht.

Herr Minister, ich habe noch eine Frage an Sie. Von uns allen ist ein Gesetz verab­schiedet worden, wonach im Zuge der Installierung dieses Rechtsschutzbeauftragten keine Kosten anfallen sollen. Jetzt lese ich in der Regierungsvorlage, dass der Minister für den Rechtsschutzbeauftragten selbstverständlich Entschädigungskosten vorzuse­hen hat. – Also bitte, was ist los mit solchen Entwürfen? Auf der einen Seite gibt es einen gesetzlichen Auftrag, die finanziellen Kosten für ein Gesetz bekannt zu geben, auf der anderen Seite ist beschlossen, dass keine Kosten anfallen werden, in der Regierungsvorlage wiederum sind die Kosten angesprochen.

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir von der Sozialdemokratie auch deshalb nicht zustimmen, weil wir keinen Zickzackkurs in der Demokratiepolitik fahren wollen. (Abg. Schöls: Das erste Mal!) Seit dem Jahr 2003 hat der Verfassungsgerichtshof zahlreiche Gesetze aufgehoben; so zum Beispiel die zwangsweise Pensionierung von Beamten, die Krankenkassenfinanzierung, die Ausgliederung der Verwaltung des Zivil­dienstes, zentrale Bestandteile des Asylgesetzes, zentrale Bestandteile des Sicher­heitspolizeigesetzes und des Militärbefugnisgesetzes.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was denkt sich diese Regierung dabei, wenn der Minister sagt: Gesetze müssen der Verfassung voll entsprechen!? Sechs Geset­zesbeschlüsse wurden seit dem Jahr 2003 aufgehoben. – Das entspricht natürlich nicht den Intentionen der Verfassung. (Beifall bei der SPÖ.)

 


19.52

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Langreiter. – Bitte.

 


19.52

Abgeordneter Mag. Hans Langreiter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Es ist immer wieder gut, wenn die Kollegen auch die einzelnen Gründe dafür darlegen, warum die Regierung bemüht ist, den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes nachzukommen. Man kann darüber diskutieren, ob da jetzt ein kleiner oder auch großer Teil vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden ist, die restlichen Bedenken jedenfalls sind vom Verfassungsgerichtshof in letzter Konse­quenz zurückgewiesen worden; zum einen aus inhaltlichen Gründen (Abg. Gaál: Nein, nein, aus formalen Gründen!), denn die Beschwerde wegen einer in Frage zu stellen­den Trennung zwischen Militär und Polizei war inhaltlich, und zum anderen – das gebe ich zu, Kollege Gaál – aus formalen Gründen. Ich glaube, die sind nicht einmal verhan­delt worden.

Es ist so, dass bei der Befugnis zur Festnahme der Verdachtsmoment hinzugekommen und näher determiniert worden ist. Im Bereich der Behandlung der festgenommenen Personen ist die schnelle Übergabe besser determiniert und somit auch den Vorgaben des Verfassungsgerichtshofes nachgekommen worden. Natürlich ist auch im Bereich der Achtung des Privat- und Familienlebens nachgebessert worden, damit ein wirksa­mer Rechtsschutz gewährleistet wird.

Die Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten betreffend – und das ist das Inter­essante – gibt es einen Konsens über alle Parteien hinweg, daher müssen jetzt Sie der Öffentlichkeit erklären, weshalb Sie nicht zustimmen. Einen Grund dafür, Frau Kollegin Stadlbauer – ist sie noch da? –, dass Sie nicht mitmachen, kann ich Ihnen schon sa­gen: Wir wollen einen unabhängigen und weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten – Sie hingegen wollen einen Rechtsschutzbeauftragten, der von Ihnen parteipolitisch in­strumentalisiert wird. Das wollen Sie, daraus wollen Sie parteipolitisches Kalkül ziehen!

Es gibt den Ständigen Unterausschuss des Landesverteidigungsausschusses des Par­laments, es gibt die Datenschutzkommission, es gibt die Bundesheer-Beschwerdekom­mission, es gibt die Volksanwaltschaft, es gibt vieles andere mehr. (Abg. Dr. Einem: Das Salzamt!)

Das ist der einzige Weg, den Sie gehen wollen – aber den wollen wir nicht gehen! Wir wollen einen Rechtsschutz, der weisungsfrei und auch unabhängig ist. Da liegt eine irrige Meinung vor: Der Rechtsschutzbeauftragte kontrolliert nicht den Bundesminister. Das wäre mir neu, davon aber redet die Opposition. Ganz im Gegenteil! Der Rechts­schutzbeauftragte hat andere Aufgaben.

In letzter Konsequenz – ich will dem Kollegen Pack da gar nicht widersprechen, ganz im Gegenteil, er hat Recht, ich glaube das auch – wollen Sie auch die Aufhebung des Quellenschutzes. Wenn das der Fall sein sollte, dann wird es auch mit den sicher­heitspolitischen Belangen durchaus ein Problem geben. Mit uns kann man diesen Weg nicht gehen!

Gehen Sie mit uns, indem Sie der Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten zu­stimmen! – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

19.55

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Mag. Darabos. Ich erteile es ihm.

 


19.56

Abgeordneter Mag. Norbert Darabos (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrter Herr Minister! Eine Zeit lang habe ich gedacht, die Diskussion


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82. Sitzung / Seite 197

wird sich qualitativ einigermaßen einpendeln. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Ich darf bewerten, was ich will, Herr Abgeordneter Scheuch, das Rederecht werden Sie mir nicht nehmen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Das Rederecht werde ich mir von Ihnen nicht nehmen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Sie haben doch selbst zugehört, Herr Abgeordneter Scheuch. Man sagt: Wir reparieren das Gesetz ja eh, was will die Opposition eigentlich? Was heißt: Wir reparieren das Gesetz eh!? Könnten Sie sich einmal dazu entschließen, vor allem die Kollegen von der ÖVP, Gesetze so zu machen, dass man nicht zum Verfassungsgerichtshof gehen muss, der diese Gesetze sozusagen in zentralen Punkten wieder aufhebt? (Abg. Dr. Spindelegger: Herr Darabos! Wie lange sind Sie denn jetzt hier herinnen? – Wei­tere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Herr Kollege Murauer, Sie sagen so salopp, das seien doch Kleinigkeiten. (Abg. Murauer: Herr Darabos! Wie lange sind Sie denn jetzt hier herinnen?) Das ist egal, wie lange ich jetzt hier herinnen tätig bin, Kollege Murauer (Abg. Murauer: Dann erkundi­gen Sie sich!), Bewertungen werde ich mir auch von Ihnen nicht verbieten lassen. (Bei­fall bei der SPÖ.)

Ich sage ganz offen: Wenn Sie meinen, das seien Peanuts, dass es die Durchführung von Festnahmen ohne konkreten Tatverdacht geben soll, dann muss ich sagen: Also bitte, seien Sie mir nicht bös!

Die SPÖ hat das Gesetz deshalb angefochten, weil aus unserer Sicht dem Bundes­heer sicherheitspolizeiliche Befugnisse zugeordnet worden sind. Genau das ist aufge­hoben worden.

In einem ordentlichen Rechtsstaat gibt es die Exekutive, die Legislative und die Judi­kative. (Abg. Dipl.-Ing. Scheuch: Danke, Herr Oberlehrer! Sollen wir mitschreiben?) Das ist für uns wichtig, und es ist ebenso wichtig, dass diese sicherheitspolizeilichen Befugnisse auch dorthin zugeordnet werden, wo sie hingehören.

Minister Platter gestehe ich zu, dass er, wie er im Gegensatz zu anderen Ministern dieser Regierung gesagt hat, diese Punkte, die der Verfassungsgerichtshof aufgedeckt hat, ernst nimmt und ändern wird.

Minister Strasser, der auch im Sicherheitsbereich tätig ist, hat gesagt: Was Recht ist, muss nicht unbedingt gut sein! – Das ist ein Zugang zum Verfassungsstaat, der be­denklich ist. Wenn wir draußen weiterreden würden, würden Sie das vielleicht auch zugeben. Sie würden das auch zugeben. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich sage offen: Mit uns ist auch ein Rechtsschutzbeauftragter legislativ festzulegen. (Zwischenruf des Abg. Dipl.-Ing. Scheuch.) Sie müssen sich allerdings im Klaren dar­über sein, dass die Bedingungen, die wir stellen, nämlich die Weisungsfreiheit zu ge­währleisten, von uns ernst genommen werden.

Ich sage Ihnen auch ganz ehrlich: Wenn man sich das Gesetz ansieht – und das ist ein neuer Aspekt in der Debatte –, dann sieht man, dass dort drinsteht, dass dieser Rechtsschutzbeauftragte, der Ihrem Vorschlag nach gegenüber dem Minister allein weisungsgebunden ist, auf Verlangen auch dem Ausschuss berichten muss. Auf Ver­langen dem Ausschuss zu berichten heißt, dass die Freiheitlichen gemeinsam mit der ÖVP das derzeit mit Mehrheit ablehnen können.

Wir wollen drei Rechtsschutzbeauftragte, wir wollen die klare Legitimation durch das Parlament. Sie sollten hier über Ihren Schatten springen, dann steht einer gemein­samen Beschlussfassung und einer Reparatur des Pfuschgesetzes aus dem Jahr 2001 nichts im Wege. (Beifall bei der SPÖ.)

 


19.59


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 198

Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Stadlbauer zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.59

Abgeordnete Bettina Stadlbauer (SPÖ): Kollege Langreiter hat gesagt, dass die SPÖ den Rechtsschutzbeauftragten politisch binden möchte. – Das ist falsch!

Ich berichtige tatsächlich: Die SPÖ möchte, dass der Rechtsschutzbeauftragte dem Nationalrat berichtspflichtig ist und somit die Kontrolle im Parlament gestärkt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

19.59

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort gemeldet ist als Nächster Herr Abgeordneter Schöls. – Bitte.

 


19.59

Abgeordneter Alfred Schöls (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Darabos hat schon zu Beginn seiner Ausführungen seine eigene Rede bewertet: Er hat das Niveau in dieser Diskussion be­klagt. Aber das ist jedem Abgeordneten vorbehalten, seine eigenen Positionen schon im Voraus zu bewerten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich stelle mit großem Bedauern fest, dass vor allem die Sozialdemokratische Partei heute wieder einmal eine Gelegenheit verstreichen lässt, auch in Fragen der Landesverteidigung tatsächlich Verantwortung zu überneh­men.

Ein bisschen kann man es ja spüren. Wenn man Kollegen Gaál oder Kollegin Pfeffer am Rednerpult beobachtet, dann hat man das Gefühl: Ja wollen tät ich eh, aber dürfen tu ich nicht! (Ironische Heiterkeit des Abg. Gradwohl.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, warum geben Sie es denn nicht zu? Warum geben Sie es nicht zu, dass Sie wider besseres Wissen hier in der Oppositionsrolle agieren? So, wie Sie im Jahre 1967 – und jetzt bin ich, gebe ich auch zu, ein bisschen von den Vorkommnissen rund um die Bundespersonalvertretungswahlen, die in 20 Tagen statt­finden werden, geprägt – als sozialdemokratische Bewegung gegen das Bundesperso­nalvertretungsgesetz gestimmt haben und damit gegen die rechtliche Grundlage der öffentlich Bediensteten bei der Wahl der Interessenvertretung. (Abg. Dr. Einem: „Skan­dal“!) – Hör zu, ich sage dir noch etwas, vielleicht wirst du ohnehin positiv erwähnt!

In all den Jahren, in denen Sie in der Regierung waren, haben Sie sehr schwache Arbeitnehmerinteressenvertretungspolitik gemacht. (Beifall bei der ÖVP.)

Jetzt heißt es aufpassen! Vor drei Wochen hat Kollege Korecky – er ist euch bekannt – die Wahlberechtigten im öffentlichen Dienst angeschrieben. Die FSG-Abgeordneten haben im Jahr 1999 ihre Verantwortung für die ArbeitnehmerInnen sozialpolitisch wahr­genommen und aus einem „Reformkanzler“ – unter Anführungszeichen – einen argen­tinischen Autoverkäufer gemacht. – Das ist der Originaltext eines Schreibens eures Genossen Korecky an die öffentlich Bediensteten.

Ich habe mir die Mühe gemacht (Abg. Gradwohl: Was hat das mit dem Rechtsschutz­beauftragten zu tun?) und die Namen jener FSG-Abgeordneten ausdrucken lassen – nein, damit du die Brücke hast, damit ihr dann vielleicht doch wieder leichter zustim­men könnt (Abg. Gaál: Herr Kollege, deine Zeit ist abgelaufen!) –, die angeblich gegen die SPÖ gestimmt haben, aber es sich zu jenem Zeitpunkt auch nicht zugeben getraut haben. Daher nehmt jetzt (Abg. Gaál: Deine Zeit ist abgelaufen!) die Chance wahr, auch du, Toni, und stimmt zu, damit wir die entsprechende Mehrheit für die Weisungs­freistellung bekommen, damit ihr nicht dann wieder jammern und sagen müsst, dass


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ihr es ohnehin anders machen hättet wollen. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheit­lichen.)

20.03

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Scha­sching. – Bitte.

 


20.03

Abgeordnete Beate Schasching (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Schöls, wir kommen aus den Urzei­ten wieder zurück ins Jahr 2000, und zwar zurück dorthin, als die Bundesregierung ein Militärbefugnisgesetz beschlossen hat, das der Prüfung durch den Verfassungsge­richtshof eben nicht standgehalten hat. Und darum geht es heute. Mit dieser Materie haben wir uns heute ja schon ausreichend beschäftigt.

Es geht uns als SPÖ aber hier und heute vor allem darum, festzustellen, dass es um die Wahrung von Grundrechten geht. Und da sind wir, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, schon sehr, sehr, sehr sensibel. Denn es kann nicht sein, dass ein Minister meint, es sei nicht so dramatisch, wenn etwas vom Verfassungsgerichtshof nicht als Recht anerkannt wird. Ich verweise auf Minister Strasser, der das nicht so dramatisch findet. Ich verweise auch auf einen Landeshauptmann, der Verfassungsgerichtshofbe­schlüsse nicht ernst nimmt. Und es ist mir schon auch noch ganz gut in Erinnerung, dass regierungskritische Oppositionspolitiker eingesperrt werden sollten. – Auch die Meinung eines Ministers dieser Bundesregierung beziehungsweise der vorangegange­nen.

Daher, geschätzte Damen und Herren, sind wir sehr, sehr sensibel, wenn es um die Wahrung von Grundrechten geht und wenn der Verfassungsgerichtshof ein Gesetz aufgehoben hat, das einen Passus enthalten hat, der wirklich nicht der österreichi­schen Demokratie, sondern einer Bananenrepublik entspricht, wonach die Möglichkeit gegeben war, ohne konkreten Tatverdacht vorläufige Festnahmen durchzuführen. Ja, sehr verehrte Damen und Herren, da hätte man halt damals auch mit uns sprechen müssen (Abg. Amon: Die bezeichnet unser Land als Bananenrepublik! Das ist uner­hört!) und unsere Vorschläge konkret einbeziehen müssen, anstatt drüberzufahren, wie es damals der Fall war, so wie Sie es heute noch immer wieder provozieren. Man hätte vielmehr mit uns eine sachliche Debatte führen müssen.

Heute hätten Sie es ja auch versucht – jetzt ist es schon ein bisschen spät. Wir sind aber nach wie vor gesprächsbereit und haben unsere Grundhaltung zum Militärbefug­nisgesetz und vor allem zur Unabhängigstellung des Rechtsschutzbeauftragten mehr­fach dargelegt. Wir wollen das Parlament stärken, wir wollen die parlamentarische Kontrolle stärken – das ist uns ein Anliegen –, und wir wollen vor allem auch die Grundrechte erhalten wissen. Dass wir auf das Erhalten wissen Bedacht nehmen, ist, denke ich, bei dieser Regierungskonstellation ganz besonders wichtig. In diesem Sinne kann es zu dieser Vorlage hier und heute von uns keine Zustimmung geben. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

20.06

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kößl. – Bitte.

 


20.06

Abgeordneter Günter Kößl (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Kollege Kummerer, ich glaube nicht, dass jemand süffisant lächelt, wenn ein Höchstgericht ein Gesetz oder Gesetzespunkte aufhebt. (Abg. Dr. Nieder­wieser: Aber der Strasser hat das schon gemacht!) Ganz im Gegenteil, wir nehmen


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das sehr ernst, und ich glaube, dass es mit dieser Vorlage heute eine ordentliche Kor­rektur des Militärbefugnisgesetzes gibt. Und es ist wirklich eine vertane Chance für die SPÖ, hier zu einer geordneten Rechtssicherheit und natürlich auch zu einer geordne­ten Kontrolle zu kommen.

Frau Kollegin, ich glaube schon, dass es, wenn das Parlament einen Rechtsschutz­beauftragten einsetzt und wir von diesem sicher vernünftigen und guten Weg abgehen, dass die drei Präsidenten und die Höchstrichter einen Rechtsschutzbeauftragten be­stimmen, eine Verpolitisierung des Rechtsschutzbeauftragten gibt. Ich bin ebenfalls überzeugt davon, lieber Toni, dass du heute diesem Gesetz sehr gerne zustimmen würdest, aber wieder einmal Parteilinie vor Sachpolitik gestellt wird. Das finde ich sehr, sehr traurig (Abg. Dr. Puswald: Das wäre ja wie bei der ÖVP!), weil ich glaube, gerade im Sicherheitsbereich sollte man die Parteipolitik hintanstellen und die Sachpolitik in den Vordergrund stellen.

Ich bitte euch noch einmal sehr eindringlich, das zu überdenken, für eine geordnete Rechtssicherheit zu stimmen und somit diesem Gesetz zuzustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

20.08

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zum Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gradwohl. – Bitte.

 


20.08

Abgeordneter Heinz Gradwohl (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundes­minister! Geschätzter Herr Kollege Kößl! Ich verstehe nicht, was daran parteilich oder gar parteipolitisch sein soll, wenn das Parlament die Berichte des Rechtsschutzbeauf­tragten entgegennimmt. (Abg. Dr. Einem: Das sieht man ja beim Rechnungshof!) Ich weiß ja nicht, vielleicht sind Sie der Ansicht, nachdem Sie einen Freiheitlichen zum Rechnungshofpräsidenten machen mussten, dass jetzt der Rechnungshof parteiisch ist. Ich glaube nach wie vor, dass der Rechnungshof als Instrument des Parlaments überparteilich agiert, und genauso sollte es auch beim Rechtsschutzbeauftragten sein. (Abg. Scheibner: Auch der Präsident!) Aber Kollege Kößl wird das nicht mitnehmen können, denn er hört leider nicht zu. Auch Kollege Murauer wird das nicht mitnehmen können, denn er hat auch nicht zugehört. (Abg. Murauer: Vielleicht wiederholt er ...!) Aber vielleicht hat er am 19. Februar den „Kurier“ gelesen, denn da hat nämlich Herr Christoph Kotanko seinen Kommentar getitelt: „Wer mithören will, muss fühlen“. Und er hat dann die Nachhaltigkeit der Gesetzgebung dieser Bundesregierung derart be­schrieben, dass der Verfassungsgerichtshof mit der Arbeit nicht mehr mitkommt.

Herr Kollege Murauer, wenn Sie irgendjemand anderem unterstellen, er würde es nicht verstehen wollen, denn das Können sei vorhanden, dann darf ich dieses Kompliment zurückgeben. Sie scheinen nicht verstehen zu wollen, dass es hier Parlamentarier gibt, die sich zutrauen, ohne den Filter des Herrn Bundesministers einen Bericht des Rechtsschutzbeauftragten entgegenzunehmen und auch zu beurteilen (Abg. Kößl: Zu dem haben wir ja den Unterausschuss!), und zwar genau im Unterausschuss, Kollege Kößl. Anscheinend lesen Sie nicht einmal die eigenen Vorlagen, denn dort steht drin­nen: Er, der Herr Bundesminister, erstattet den Bericht.

Wir wollen einfach nur, dass der Rechtsschutzbeauftragte den Bericht erstattet, und zwar ungebunden, weisungsfrei samt seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Herr Kollege Murauer, was, unterstellen Sie, hat der Herr Bundesminister zu verber­gen, dass Sie diese Schutzklausel einfügen müssen? – Ich glaube, er hat nichts zu verbergen. Der Rechtsschutzbeauftragte könnte uns berichten, und wir hätten den Mut, entsprechend damit umzugehen.


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Kollege Amon, wenn ich weiß, wer in diesem Unterausschuss wie vereidigt ist, dann mache ich mir auch keine Sorgen wegen der Vertraulichkeit und wegen des Quellen­schutzes. Dieser Quellenschutz ist von unserer Seite nie in Frage gestellt worden – jetzt bringt ihr das plötzlich in die Diskussion. Habt ihr Quellen, die ihr nicht preisgeben wollt? Da geht es ja nur darum, dass irgendetwas zu verbergen ist, scheint mir, denn sonst wärt ihr ja schon lange bereit, die Kontrollmöglichkeit des Parlaments wahrzu­nehmen und den Rechtsschutzbeauftragten im Sinne des SPÖ-Vorschlages zuzustim­men.

Da Kollege Scheuch vorher so beleidigt war, weil Norbert Darabos nur mit Kollegem Murauer gesprochen hat, spreche ich jetzt ein bisschen mit Kollegem Bösch, damit ein Ausgleich hergestellt wird.

Kollege Bösch, Sie haben vorher festgestellt, es hätte sich nur um einige Kleinigkeiten gehandelt, die der Verfassungsgerichtshof hier aufgehoben hat. – Es wurde schon einige Male angesprochen, aber ich möchte es noch einmal unterstreichen: Diese „Kleinigkeiten“, Herr Kollege Bösch, beschäftigen sich mit Dingen wie Grund- und Frei­heitsrechtsschutz, nämlich damit, ob jemand verhaftet werden kann, festgenommen werden kann mit oder ohne Begründung und wie das weitere Verfahren abläuft. Und wenn Sie einer Republik das Wort reden, in der ein militärisches Organ einen Passan­ten auf der Straße ohne Angabe von Gründen festnehmen kann und es nicht ganz klar ist ... (Abg. Großruck: Die Schweizer Garde macht das auch!) – Sind wir im Vatikan, Kollege Großruck? Schön langsam weiß ich nicht mehr, wo wir sind. Ich jedenfalls fühle mich im österreichischen Parlament, Kollege Großruck – ich weiß nicht, wo du bist! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Gerade deswegen, weil wir im österreichischen Parlament sind und weil wir stolz sind auf diese Republik und auch weiter stolz sein wollen auf diese Republik ... (Abg. Neu­gebauer: Ihr habt gerade von der „Bananenrepublik“ gesprochen!) Wir wollen keine Bananenrepublik werden, Kollege Neugebauer! Sie müssen ein bisschen zuhören, nicht selektiv wahrnehmen! Zuhören – verstehen – und dann verarbeiten! Oder, wie Kollege Walch sagt: Lesen – denken – reden! (Ruf bei der SPÖ: Wo ist der Walch?) Der ist leider nicht hier. Darum hat das jetzt nicht funktioniert.

Da wir diese Republik als rechtsstaatliche Republik erhalten wollen, meine Bitte: Lieber Kollege Murauer, fass Mut, gib deinem Herzen einen Stoß! Kollege Bösch, sei etwas mannhafter! Stimmt doch den Vorschlägen der Opposition zu! Stimmt einem Rechts­schutzbeauftragten zu, der diesen Namen auch verdient und wo das Parlament die Kontrolle darüber hat! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.13

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon. – Bitte.

 


20.13

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Meine Damen und Herren! Wenn der Verfassungsgerichtshof Teile eines Gesetzes aufhebt und eine Neuordnung einfordert und das Parlament dann diesem Auftrag nachkommt und diese Neuordnung im Gesetz vornimmt, dann ist das eigent­lich ein normaler rechtsstaatlicher Vorgang. Das mit einer Bananenrepublik zu verglei­chen ist jedenfalls aus unserer Sicht mit aller Deutlichkeit zurückzuweisen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Herr Kollege Gradwohl, es ist richtig, dass in dieser Debatte die Aufhebung des Quel­lenschutzes nicht verlangt worden ist, aber gestatten Sie mir zu sagen, dass wir Sie hier im Verdacht haben, dass Sie diese Aufhebung wollen. (Abg. Gradwohl: Wie der


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Schelm denkt, so ist er!) Unsere Position dazu ist, dass es ja wohl nicht so sein kann, dass der Quellenschutz für Journalisten gilt, aber für militärische Dienste nicht. Also ich glaube, diesen Vergleich sollten Sie zumindest akzeptieren. Alles andere geht in Rich­tung einer völlig pazifistischen Einstellung, die wir auch nicht teilen, meine Damen und Herren. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Dem Herrn Bundesminister – und das ist, ich sage das als überzeugter Parlamentarier, gar nicht hoch genug einzuschätzen – ist es ein großes Anliegen, den Rechtsschutzbe­auftragten deshalb in den Verfassungsrang zu heben, damit eben ausdrücklich diese Weisungsfreiheit gegeben ist. Diese Weisungsfreiheit des Rechtsschutzbeauftragten sollte gerade jenen, die die Grundrechte immer auf den Lippen führen, ein besonderes Anliegen sein.

Deshalb, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, möchte ich Sie noch einmal einladen: Überlegen Sie sich das! Geben wir dem Rechtsschutzbeauftragten jenen Stellenwert, der ihm zuzumessen ist – und das wäre jener im Verfassungsrang, der garantiert, dass er weisungsfrei agieren kann! Ich lade Sie nochmals herzlichst dazu ein. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Abschließend möchte ich aber, da wir damit rechnen, wie wir es ja von der Sozialde­mokratie gewöhnt sind, dass sie in ihrer leider nicht allzu konstruktiven Oppositionshal­tung dem nicht die Zustimmung geben wird, noch einmal betonen, dass der Herr Bun­desminister mehrmals erklärt hat, dass er, auch wenn es diese Weisungsmöglichkeit gibt, ausdrücklich den Rechtsschutzbeauftragten die volle Unterstützung zugesagt hat. Es gibt keinen einzigen Fall, der irgendwo öffentlich nachzulesen gewesen wäre, wo ein Rechtsschutzbeauftragter der Meinung gewesen wäre, er hätte nicht alle Informa­tionen bekommen, die notwendig sind, um seiner Aufgabe nachzukommen. (Beifall bei der ÖVP.)

Deshalb, meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie: Ich würde Sie bitten, ein bisschen mehr Vertrauen in unsere Behörden zu haben, ein bisschen mehr Vertrauen in unsere Exekutivorgane zu haben. Diese arbeiten nämlich sehr ordentlich, arbeiten sehr genau nach den Buchstaben des Gesetzes. Dieses Misstrauen, das Sie hier schüren wollen, ist bei weitem nicht angebracht. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

20.17

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Prä­hauser. – Bitte.

 


20.17

Abgeordneter Stefan Prähauser (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Geschätzte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das Gesetz, die Novellierung ist ausreichend diskutiert, die Hintergründe sind ausgeleuchtet, die ver­schiedensten Sichtweisen dargelegt. Eine Frage bleibt natürlich im Raum stehen – wir haben sie auch jetzt gehört –: Haben Sie kein Vertrauen in die Beamten?! – Das ist nicht unser Problem! Das Vertrauen in die Beamten ist gegeben. Wir haben ein Pro­blem mit dieser Regierungskoalition, die jede Gelegenheit nützt, mit der Opposition in Sachen Landesverteidigung auf keinen grünen Zweig kommen zu müssen.

Ich möchte hier die Vorgehensweise bei der Verteidigungsdoktrin anmerken (Abg. Scheibner: Kein gutes Beispiel! Da seid ihr zurückgepfiffen worden!), wo wir ganz nahe dran waren, gemeinsam eine Entscheidung zu fällen, die letztendlich aber an Be­griffen wie NATO, Neutralität gescheitert ist. Und wenn man heute weiß, dass die ÖVP die Neutralität jetzt ganz anders sieht, darf man uns nicht unterstellen, nicht ernst ge­nug dort verhandelt zu haben.


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Was diese Weisungsfreiheit betrifft: Natürlich sind wir für Weisungsfreiheit – überhaupt keine Frage! –, aber für eine tatsächliche Weisungsfreiheit und nicht für eine vorgege­bene, die ausschließlich einem untersteht, der nach Gutdünken dort besetzt oder wie­der abberuft. – Das, meine Damen und Herren, halten wir für schwer bedenklich, und deshalb können wir hier auch nicht mitgehen.

Kollege Langreiter hat ja ganz klar gesagt, was er will. – Wir wollen das Gleiche, nur objektiv, auf einer demokratischen Ebene, dem Parlament zur Kontrolle vorgelegt.

Ich darf noch einmal erinnern: Es gibt einen weiteren Vorschlag der Regierung oder der ÖVP in dieser Regierungskoalition, der uns nachdenklich stimmt. Denken Sie über die Äußerungen nach, den Volksanwalt – nur mehr einen – vom Nationalrat wählen zu lassen und den Stellvertreter vom Bundesrat! – Na das ist ja relativ durchsichtig, meine Damen und Herren! Ich würde nur bitten, uns auch zu sagen, wie Sie das sehen wür­den, wenn Sie in der Opposition wären, ob Sie das dann in derselben Weise fordern würden.

Meine Damen und Herren! Wir Sozialdemokraten werden immer an der Seite des Bun­desheeres stehen, wenn man uns die Möglichkeit gibt, unseren Teil dazu beizutragen.

Herr Bundesminister, ich stehe aber auch nicht an, mich bei Ihnen zu bedanken für die Möglichkeit, uns in der Bundesheer-Reformkommission auch einbringen zu können. – Das wäre der richtige Weg, solche Gesetzesmaterien anzugehen, wenn man gemein­sam dem Bundesheer helfen möchte, wenn man dem Bundesheer zu mehr Ansehen, wie es ihm gebührt, verhelfen möchte.

Wir als Sozialdemokraten haben dazu eine ganz klare Stellung: Wir sind für das öster­reichische Bundesheer, wir sind auch bei diesem Militärbefugnisgesetz an sich für einen weisungsfreien Rechtsschutzbeauftragten, aber ich wiederhole es noch einmal: Dieser sollte wirklich weisungsfrei und ausschließlich dem Parlament verantwortlich sein. (Beifall bei der SPÖ.)

20.20

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Abgeordneter Dr. Liechten­stein. – Bitte.

 


20.20

Abgeordneter Dr. Vincenz Liechtenstein (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist natürlich jetzt nicht einfach für mich, die ganze Sache noch einmal darzustellen. Eines muss ich aber schon sagen: Auch das neutrale Österreich muss Europas Verteidigungskraft stärken. Das heißt, wir brauchen auch ein starkes, gestandenes Heer und auch die Einheit unseres Staates, dass wir darin alle derselben Meinung sind, dass wir in der Frage der Verteidigung gleich denkend sind.

Gerade in der Novelle wurden die Bedenken des Verfassungsgerichtshofs beachtet, wie ich selbst feststellen konnte. Die Sachen sind weitest durchdiskutiert. Ich kann des­halb abschließend nur Folgendes sagen: Ich hoffe und darf bitten, dass alle diesem Entwurf zustimmen, denn im Bereich der Landesverteidigung müssen wir Österreicher und Europäer zusammenstehen. Ich darf daher noch einmal darum bitten, dass man sich vielleicht doch überlegt, das heute passieren zu lassen. – Ich danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.21

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.


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Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Militärbefugnisgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 667 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Es ist somit auch in dritter Lesung mehrheitlich angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesverfassungs­gesetzes, mit dem die Weisungsfreiheit von Rechtsschutzbeauftragten verankert wird, samt Titel und Eingang in 668 der Beilagen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zu­nächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeord­neten fest.

Ich bitte nunmehr jene Damen und Herren, die diesem Gesetzentwurf zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Ich stelle fest, dass der vorliegende Gesetzentwurf nicht mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit angenommen wurde, sodass kein Geset­zesbeschluss des Nationalrates im Sinne des § 82 Abs. 2 Ziffer 1 der Geschäftsord­nung vorliegt.

9. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über die Regierungsvorlage (619 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionsgesetz 1965, das Bundesbahn-Pensionsge­setz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz geändert werden (656 d.B.)

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nun zum 9. Punkt der Tages­ordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Der erste Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.

 


20.24

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehr­ter Herr Staatssekretär! Es handelt sich hiebei um eine Materie, in der durch eine No­velle eine Angleichung der Pensionsbezüge der Beamten an die der ASVG bezie­hungsweise der Hinterbliebenenregelung der Beamten an die der ASVG stattfinden soll. Da wir ja schon bei der damaligen Regelung im ASVG Bedenken geäußert haben, wird unsere Fraktion dieser Novelle nicht zustimmen.

Es gibt drei Punkte, die dagegen sprechen. Erstens wird nicht das Gesamteinkommen für den Vergleich der beiden Einkommen herangezogen, sondern nur das Erwerbsein­kommen. Es ist nicht einsichtig, dass jemand, der ein Millioneneinkommen aus Zin­sen oder aus Vermietung und Verpachtung hat, in den Genuss einer Pension kommt, während das für jemanden, der aus dem Erwerbseinkommen etwas mehr verdient als der Partner, der vorher verstirbt, nicht gilt. Das gewährleistet sicher wieder nicht die soziale Gerechtigkeit, die wir als Maßstab an ein derartiges Gesetz legen.


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Weiters ist für die Berechnung nur ein zweijähriger Zeitraum vor dem Tod ausschlag­gebend. Es gab da Verhandlungen, die zwölf besten Monate heranzuziehen, aber das hat sich leider auch nicht durchgesetzt. Auch aus diesem Grund lehnen wir dieses Ge­setz ab.

Ein weiterer Grund ist, dass sowohl die Arbeitslosenversicherung, die Krankenver­sicherung als auch die Unfallversicherung netto in die Vergleichsberechnung eingehen und leider nicht mit der Bemessungsgrundlage, sodass diese unterschiedlichen Rege­lungen eine Verschlechterung für den sozial schlechter Gestellten bedeuten. Aus die­sen Gründen lehnen wir diese Novelle ab. (Beifall bei der SPÖ.)

20.26

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer. – Bitte.

 


20.26

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Kollege Wittmann! Die Eingangsbemerkung, dass es sich bei dieser Novellierung um eine Angleichung der Bezüge handelt, ist nicht richtig. Es geht nämlich um die Art der Berechnung der Witwen- und Witwerpensio­nen, die ja durch das Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis vom Juni 2003 aufgehoben wurde.

Ich möchte zweitens festhalten, dass die Hinterbliebenen-Versorgungspensionen so­wohl im Allgemeinen Sozialversicherungsrecht als auch im Pensionsgesetz des öffent­lichen Dienstes bis dato immer gleich lautend geregelt waren. Da das auch in Zukunft so beibehalten werden soll, war die gegenständliche Novelle notwendig.

Ich verweise drittens auf den Spruch des Verfassungsgerichtshofes, der interessanter­weise beim Vergleich der Bemessungsgrundlagen keine tauglichen Indikatoren für die Ermittlung der Hinterbliebenenpensionen findet. Das Abstellen auf die Bemes­sungsgrundlage spiegelt in einer doch nicht unerheblichen Zahl von Fällen die Versor­gungslage der Hinterbliebenen nicht wirklich wider.

Viertens war zur Vorbereitung dieser Regelung eine große Runde der beteiligten Minis­terien, des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger und der Sozialpartner ein­gerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat mehrere Lösungsvorschläge erarbeitet, von denen nunmehr diese Variante realisiert werden soll: Durch das Heranziehen der letzten beiden Kalenderjahre vor dem Todeszeitpunkt soll die Versorgungslage zum Todes­zeitpunkt auch entsprechend nachgebildet werden.

In einer Durchschnittsbetrachtung wird es möglicherweise da und dort geringfügige Veränderungen geben. In der weitaus überwiegenden Zahl der Fälle wird die Neure­gelung an den Witwen- beziehungsweise Witwerpensionen, die bisher mit 60 Prozent bemessen worden sind, nichts ändern. Ich bitte Sie um Zustimmung zu dieser Vorlage. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.28

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Bevor der nächste Redner zum Wort ge­langt, hört Herr Abgeordneter Scheuch bitte zu telefonieren auf! – Danke.

Zum Wort gelangt Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


20.28

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Grüne haben schon bei der Novellierung des ASVG beziehungsweise der Witwenpensionsregelung unsere Bedenken geltend gemacht. Ich glaube, dass auch die Nachbildung bei den Bundesbahn-Pensionen, Bezügepensionen beziehungs-


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weise Pensionen im Bereich des öffentlichen Dienstes und die entsprechende Witwen- und Witwerregelung nichts daran ändern werden, dass das Parlament gut daran täte, endlich die Frage einer eigenständigen Altersversorgung für Männer und Frauen im Alter anzugehen.

Solange Sie und wir diese Frage nicht klären, wird es zu keiner befriedigenden Lösung kommen. Ich halte das Witwenpensionsrecht in der vorliegenden Form für keine gute, taugliche und zukunftsfähige Form.

Herr Kollege Neugebauer! Wie Sie wissen, haben wir Vorschläge für eine eigenstän­dige Altersversorgung gemacht. Ich halte das für die Zukunft für wesentlich besser und sinnvoller. Abgesehen davon ändern die Regelungen, die hier zur Beschlusslage vor­liegen, glaube ich, nichts daran, dass unter Umständen neue Ungerechtigkeiten produ­ziert werden. Deshalb stimmen wir so wie bei der ASVG-Novellierung auch diesmal dagegen. (Beifall bei den Grünen.)

20.29

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte.

 


20.30

Abgeordneter Herbert Scheibner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Wir können uns den Einwendungen des Kollegen Öllinger und auch des Kollegen Witt­mann nicht anschließen. Ich schließe mich aber umso lieber den Argumenten des Kol­legen Neugebauer an. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP.) Wir halten es für sinnvoll und notwendig, dem Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis zu entsprechen, und das wird mit dieser Vorlage auch getan. – Danke schön. (Beifall bei den Freiheitlichen und der ÖVP. – Abg. Öllinger: Sie entsprechen nicht!)

20.30

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Pendl. – Bitte.

 


20.30

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Da man im Ausschuss schon gesehen hat, dass man eigentlich nicht inhaltlich diskutieren will, sondern schlicht eine Anpassung an das ASVG vornehmen möchte, wird es, glaube ich, auch jetzt nichts mehr nützen, hier in die Thematik einzusteigen.

Liebe Kollegen! Liebe Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer von Seiten der Regie­rungsparteien! Wenn man etwas Schlechtes gemacht hat und jetzt etwas an ein schlechtes Recht anpasst, dann überlasse ich die Beurteilung darüber den Kolleginnen und Kollegen bei den bevorstehenden Personalvertretungswahlen, lieber Alfred Schöls! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Schöls: So ist es!)

Lieber Freund! Du hast hier vor wenigen Minuten die PV-Wahlen in den Mund genom­men, und es wurde heute Vormittag bereits vom Kollegen Niederwieser ausgeführt, wie ihr mit den Kolleginnen und Kollegen umgeht. Großmundig redet ihr von neuen Ausbil­dungsmodellen. Jetzt aber schickt ihr eine BDG-Novelle herüber, und in diese schreibt ihr ex lege, dass „alles“, was keinen universitären Abschluss hat, nicht in A überstellt wird. Glaubt ihr denn, die Kolleginnen und Kollegen überzuckern das nicht? Wo ist denn die Trägerrakete von einem Gehaltsabschluss? – Nichts zu sehen, nichts zu hören.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Fredi, du weißt es ja, es bringt ja nichts, aber für alle, die es nicht wissen: Weißt du, wissen Sie alle, warum 1967 die SPÖ gegen die


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Beschlussfassung gestimmt hat? Soll ich es sagen? (Abg. Schöls: Weil ihr immer schon gegen etwas Vernünftiges wart!) – Weil die Dienstaufsicht die Personalvertre­tungsorgane kontrolliert hat! Das war der Grund. Das war damals schon euer demo­kratiepolitischer Zugang, Freunde, und erst die Regierung Kreisky hat das geändert. – Nur, damit wir wissen, wovon wir reden. (Beifall bei der SPÖ.)

Daher werden wir von Seiten der Sozialdemokraten im Interesse der Kollegenschaft dieser Novelle nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

20.32

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Bra­der. – Bitte.

 


20.32

Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Meine geschätzten Damen und Herren! Herr Kollege, um das Abschneiden unserer Gruppe bei den Personalvertretungswahlen brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. Die Leute wissen schon, wer ihre Interessen vertritt.

Ich glaube, auch mit dieser Novelle ist eindeutig bewiesen, dass es hier zu keinen Ver­zerrungen und Ungerechtigkeiten kommt, sondern im Gegenteil: Durch die neue Vor­gangsweise, nämlich die letzten zwei Jahre zu berücksichtigen, kommt es eigentlich zu einer Verbesserung. Ich denke, dass der Vergleichszeitraum von zwei Jahren, der ja im Sozialministerium so festgelegt wurde und einen Kompromiss darstellt, auch optimal ist.

Meine Damen und Herren! Mit dieser Novelle und den geplanten Änderungen in der Berechnungsart für Witwen- und Witwerpensionen ist eine notwendige Gesetzesrepa­ratur geschehen. Ich meine, es ist eine Verbesserung, und ich bitte Sie, diesem Gesetz die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

20.33

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Gran­der. – Bitte.

 


20.33

Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Auch meine Kinderstube war der Betriebsrat; ich war Betriebsratsvor­sitzende. Es ist also nicht nur eine Legitimation Ihrer Seite, sondern auch wir kommen aus diesem – sagen wir es so – „Stall“. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Inkompatibilität der Berechnungsgrundlage im Witwen- und Witwerversorgungs­recht des öffentlichen Dienstes mit derjenigen im Witwen- und Witwerpensionsrecht der allgemeinen Sozialversicherung, die ab 1. Juli 2004 bereits in Kraft ist, macht diese Änderung notwendig. Es geht um eine verfassungskonforme Anpassung.

Die Neuregelung führt zu mehr Gerechtigkeit, da nicht die Bemessungsgrundlage, son­dern das tatsächliche Einkommen der letzten zwei Jahre für die Berechnung der Wit­wen- beziehungsweise Witwerpension herangezogen werden. Betroffen von der Adap­tierung sind das Pensionsgesetz, das Bundesbahn-Pensionsgesetz, das Bezügegesetz und das Bundestheaterpensionsgesetz.

Ich werde einige Dinge nicht mehr ausführen, weil das meine Vorredner bereits gesagt haben. Neu ist die Berücksichtigung jedes Einkommens aus selbständiger oder unselb­ständiger Erwerbstätigkeit anstelle der bisher maßgeblichen Bemessungsgrundlage


Nationalrat, XXII.GP
Stenographisches Protokoll
82. Sitzung / Seite 208

sowie von Pensionen auf Grund ausländischer Versicherungs- und Versorgungssys­teme.

Ansonst entspricht der Einkommensbegriff dem bisher geltenden. Die Neuregelung wird in der weitaus überwiegenden Mehrzahl aller Fälle keine Auswirkung auf den Prozentsatz des Witwen- und Witwerversorgungsgenusses haben. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)

20.35

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zum Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 619 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Es ist dies eben­falls die Mehrheit. Das Gesetz ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

Einlauf

 


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe noch bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Anfragen 2248/J bis 2281/J eingelangt sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates berufe ich für Mittwoch, den 10. Novem­ber 2004, 9 Uhr mit folgender Tagesordnung ein:

Bericht des Budgetausschusses über die Regierungsvorlage (650 der Beilagen): Bun­desfinanzgesetz 2005 samt Anlagen (670 der Beilagen).

Zur Beratung kommen Beratungsgruppe I: Oberste Organe, Beratungsgruppe II: Bun­deskanzleramt einschließlich Generaldebatte, Beratungsgruppe X: Verkehr, Innovation und Technologie, Beratungsgruppe V: Justiz.

In dieser Sitzung findet keine Fragestunde statt.

Die heutige Sitzung ist geschlossen.

Schluss der Sitzung: 20.37 Uhr

Impressum:

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