Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 139

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Geschätzte Damen und Herren! Ein paar Worte noch zum UBAS: Das, was vom Innenminister dazu gesagt wurde, ist eindeutig zu unterstreichen. – Ich war mit Kollegen Ellmauer im Sommer mehrmals in Traiskirchen und bei anderen Dienst­stellen, die mit Asylwerbern zu tun haben, und überall hat es die Kritik gegen den UBAS gegeben, dass dort nicht effizient gearbeitet wird. Ich möchte das klar auch von dieser Stelle aus sagen: Die Mitglieder des UBAS können doch nicht glauben, dass sie einen Selbstzweck verfolgen. Tatsächlich haben sie eine Aufgabe zu erfüllen, und das im Sinne der Steuerzahler. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Frei­heitlichen.)

16.35

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim zu Wort gemeldet. Wunschredezeit: 5 Minuten, gesetzliche Redezeit: 10 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Jarolim – auf dem Weg zum Rednerpult –: 4 Minuten, sonst kommen wir mit der Zeit nicht durch!)

 


16.36

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Ich werde mich kurz fassen.

Die Situation ist außerordentlich ernst. Herr Kollege Kößl! Wenn Sie angesprochen haben, ob heute hier noch Anträge gestellt werden, möchte ich sagen: Ich möchte nicht vorgreifen, ich möchte in dieser Hinsicht vor allem den Grünen nicht vorgreifen, ge­statten Sie mir aber, Herr Bundesminister, dass ich Ihnen sage: Das, was ich heute hier sehe und erlebe, das macht Sie aus meiner Sicht als Bundesminister für Inneres nicht mehr tragbar – ich werde das auch kurz begründen. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

Sie verfolgen, lassen verfolgen oder erklären sich für nicht zuständig, obwohl Sie an der Weisungsspitze von Beamten stehen und gegenüber dem Parlament – und das ist der demokratische Grundsatz – verantwortlich sind.

Rechtsanwälte sind für jeden Rechtsstaat – ich glaube, das steht hier außer Streit – unverzichtbar, und der Umgang mit den Rechtsanwälten ist auch ein Kriterium der Reife zum Rechtsstaat und dessen Entwicklung.

Das, womit wir es jetzt zu tun haben, zeigt, dass es ganz offensichtlich – Sie gestatten, dass ich Ihnen das sage – willkürlich im Zusammenhang mit den Besetzungen in Ihrem Haus, nämlich mit den Senatsbesetzungen, zugeht. Im Hinblick darauf kann ich fragen: Wie glaubwürdig ist ein Bundesminister für Inneres, der hier sagt, dass er nichts weiß, dass er sich in nichts einmischt und dass er eigentlich nichts dafür kann, weil das oder jenes irgendjemand anderer gemacht hat?

Schauen wir uns an, Herr Bundesminister: Was haben Sie in der Vergangenheit im Rahmen Ihres Amtes gemacht? – Ich kann nur sagen: Ich kenne eine Fülle von Verfas­sungsgerichtshofs-Verfahren, bei welchen Gesetze aufgehoben wurden. Manchmal kann man sagen: Das kann passieren, vielleicht hat es diesbezüglich nicht den ent­sprechenden Sachverstand gegeben. Ich kenne aber auch Gesetze, bei welchen die Willkür im Vordergrund gestanden ist, Herr Bundesminister!

Sehen Sie sich etwa an, wie der Verfassungsgerichtshof das Beamten-Dienstrecht auf­ge­hoben hat, mit welchem Sie sich das Recht einräumen ließen, ohne Begründung – es darf nur nichts ganz offensichtlich dagegen stehen – die Landesgendarmeriekom­mandanten von Niederösterreich, vom Burgenland und der Steiermark abzuberufen: An diesem Beispiel sieht man, dass Sie das Gesetz offensichtlich ausschließlich deshalb so gestalten, um einen willkürlichen Akt durchführen zu können. – Das klingt


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