Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 140

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jetzt hart, aber wenn der Verfassungsgerichtshof das selbst feststellt, Herr Minister, dann müssen Sie das ernst nehmen!

Konsequenterweise hat sich das in weiterer Folge – ich nenne jetzt nur den Namen Schnabl – auch bei den einzelnen Bestellungsvorgängen durchgesetzt. Sie haben einfach willkürlich, ohne sachliche Begründung, jemanden abberufen und haben von fünf Bewerbern, von welchen die Kommission, die Sie eingesetzt haben, Herr Minister, gesagt hat: Es darf nur einer nicht werden: der Fünfte!, gerade jenen eingesetzt. – Also müssen Sie gestatten, dass man Sie nach dieser Einstellung und nach diesen Kriterien misst!

Ich darf die Anzeige, die im vorliegenden Fall zugrunde liegt, vorlesen und Ihnen zeigen, warum ich glaube, dass hier völlig willkürlich und überschießend Anzeige erstattet wurde, wobei zu berücksichtigen ist, dass jener, der die Anzeige verfasst, natürlich genau prüfen muss, ob ein strafrechtlicher Tatbestand vorliegt, und nicht ein­fach ihm zugegangene Informationen weiterzuleiten hat. Das wäre ja absurd! Dann wäre ja jeder Vorgang, der irgendwo in dieser Republik stattfindet, allenfalls anzu­zeigen!

Herr Minister! Was wird vorgeworfen? – In der Anzeige ist zu lesen, dass eine Visiten­karte des Rechtsanwaltes Bürstmayr an einen Asylanten mit dem Hinweis weiter­gegeben wurde, er könne sich an diesen wenden, wenn er Probleme hat. Weiters steht in der Anzeige, dass die Asylanten vom erwähnten Rechtsanwalt Rechtsberatung erhalten haben, und es wird in dieser eigenartigen Anzeige auch beschrieben, wie diese Beratung zustande gekommen ist.

Dann steht in der Sachverhaltsdarstellung noch: „Am 5.10. übermittelt die Bezirks­hauptmannschaft Gmünd eine Maßnahmenbeschwerde beim Unabhängigen Verwal­tungssenat ..., die vom Rechtsanwalt Mag. Bürstmayr Georg eingebracht wurde.“

So etwas wird weitergeleitet an die Staatsanwaltschaft. Das ist ein Skandal der Son­derklasse, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

Ich komme schon zum Schluss, gestatten Sie mir noch einen Satz. Der Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien hat in diesem Zusammenhang Folgendes erklärt:

„Die beiden in Rede stehenden Anzeigen bewegen sich auf dünnem Eis. Würden sie von einem (österreichischen) Rechtsanwalt im Auftrag eines Klienten derart, nämlich ohne profunde Prüfung der Tragfähigkeit, verfasst und eingebracht, so würde sich dieser Kollege wohl rasch mit dem Disziplinarrat konfrontiert sehen. Im vorliegenden Fall besteht leider auch noch der eminente Verdacht, dass die Sicherheitsbehörden in bedenklicher Weise das gesetzlich gewährleistete Verschwiegenheitsrecht ... verletzt haben.“

Herr Minister! Ich denke, es gibt Angelegenheiten, um die Sie sich kümmern müssen. Das, was Sie bisher in dieser Angelegenheit geleistet haben, rechtfertigt meiner Mei­nung nach jedenfalls nicht, zu sagen: Diesen Bundesminister für Inneres kann sich Österreich leisten! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

16.41

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Hofmann. Seine Wunschredezeit: 5 Minuten. – Sie sind am Wort, Herr Kollege.

 


16.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Die Fragen der Grünen in dieser Dringlichen Anfrage zum Asylrecht offenbaren eine gewisse Einstellung, einen gewis-


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