Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 89. Sitzung / Seite 290

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In diesem Sinne freuen wir uns, dass wir dieses Gesetz beschließen können. Wir hof­fen, dass es der Filmindustrie in Österreich wirklich einen neuen Aufschwung bringen wird. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

0.16

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Fleckl zu Wort gemeldet. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.16

Abgeordnete Anita Fleckl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekre­tär! Sehr geehrte Damen und Herren! Das Filmförderungsgesetz, das heute hier be­handelt wird, enthält, wie bereits zitiert, durchaus Bestimmungen, die sehr positiv und natürlich auch notwendig sind. Aber ich denke, all diese positiven Teile hätte man auch in der Rundfunk- und Telekommunikations-Regulierungsbehörde bundesweit regeln können. Dazu hätten wir keine Novelle gebraucht. Daher fragt man sich schon: Warum eine Novelle? – Die Antwort ist schnell gefunden: Schwarz-blaue Einflusspolitik fällt mir spontan dazu ein. (Abg. Dr. Brinek: Mein Gott!)

Ein Beispiel dafür ist der heute schon viel zitierte Filmrat. Der Filmrat, der eigentlich als Beratungsgremium eingesetzt werden soll, hat jetzt einen neuen Vorsitzenden, und das ist der Bundeskanzler. Absurd ist, dass jetzt der Herr Bundeskanzler sich selbst berät; anscheinend vertraut er niemandem mehr in Österreich.

Dass sich dann auch noch der Herr Verkehrsminister, sprich der Herr Vizekanzler, in den nächsten Entwurf hineinreklamiert, ist ebenfalls sehr bemerkenswert. Das schaut so aus: der österreichische Film aus Sicht der Verkehrspolitik. Ich sage nur: Schuster, bleib bei deinen Leisten! Das sollte der Herr Verkehrsminister beherzigen.

Abschließend. Es wäre für die Filmschaffenden schön gewesen, wenn bei diesem Ge­setz diesmal die Vernunft Regie geführt hätte. Aber bei einem Gesetz, bei dem das Drehbuch blau auf schwarz gedruckt wurde, ist nicht mehr zu erwarten als ein Ab­spann. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

0.18

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Felz­mann. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.

 


0.18

Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Kollegin Kuntzl hat gemeint, es wurden im Filmförderungsgesetz keine Strukturen defi­niert. Ich möchte es nur kurz noch einmal zusammenfassen.

Faktum ist, auf der einen Seite geht es um die internationale Anpassung der Filmförde­rung. Es werden die organisatorischen Aufgaben des Instituts erweitert. Es wird im Zuge der Aufgaben ganz speziell ein Augenmerk auf die Nachwuchsförderung gelegt. Die Referenzfilmförderung wird hier ermöglicht oder der erleichterte Zugang geschaf­fen. Die Fernsehnutzungsrechte werden mit den besprochenen Sieben-Jahre-Rück­fallfristen neu geregelt, und wir werden hier auch im Ausland eine verstärkte Präsenz erfahren. Das sind schon ganz starke Strukturveränderungen, die in weiterer Folge selbstverständlich auch durch einen starken Direktor gelebt werden müssen.

Faktum ist auch, dass der Begleitprozess zu diesem Gesetz sehr intensiv geführt wor­den ist. Werte Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, wenn Sie jetzt meinen, wir hätten hier Ihre Anliegen nicht berücksichtigt, dann muss ich Ihnen sagen: Wenn Sie mit neuen Ideen direkt in den Ausschuss hineinkommen, ist es selbstverständlich für uns relativ schwierig, diese dann zu diskutieren und zu berücksichtigen. Da möchte ich doch, dass Sie das hier bedenken.

 


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