Petition Nr. 52 betreffend „Für die
Erhaltung des Postamtes 3213 Frankenfels“, überreicht vom Abgeordneten Anton
Heinzl.
2. Zuweisungen in dieser Sitzung:
a) zur Vorberatung:
Außenpolitischer Ausschuss:
Abkommen zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der Republik Belarus über
Informationsaustausch auf dem Gebiete der nuklearen Sicherheit und des
Strahlenschutzes samt Anlage (796 d.B.),
Antrag 496/A (E) der Abgeordneten
Mag. Ulrike Lunacek, Petra Bayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lage
in Sudan/Darfur,
Antrag 499/A (E) der Abgeordneten
Mag. Ulrike
Lunacek, Mag. Walter Posch, Kolleginnen und
Kollegen betreffend einer österreichischen Initiative für das Verbot von Streubomben
und Streumunition;
Justizausschuss:
Antrag 498/A (E) der Abgeordneten
Dr. Johannes Jarolim, Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und
Kollegen betreffend die mögliche Benachteiligung von ohne PartnerInnen lebende
Frauen und lesbischen Partnerinnenschaften im Fortpflanzungsmedizingesetz;
b) zur Enderledigung im Sinne des §
28b GOG (vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Ausschusses):
Justizausschuss:
Bericht des Bundeskanzlers über das
Ausmaß und die Verwendung des Aufkommens nach Art. II Abs. 6 der
UrhG-Nov. 1986 im Geschäftsjahr 2003 (III-118 d.B.);
Wirtschaftsausschuss:
Bericht des Bundesministers für Finanzen
und des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit betreffend die Förderung von
Klein- und Mittelbetrieben aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom
10. Juli 2002, E 151-NR/XXI. GP (III-119 d.B.);
Ausschuss für Wissenschaft und
Forschung:
Vierter Bericht der Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur zur Umsetzung des Akademien-Studiengesetzes;
Arbeitsjahr 2003 (III-113 d.B.).
*****
Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 19 Abs. 2 GOG
Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gelangen nunmehr zur Erklärung des Bundeskanzlers gemäß § 19 Abs. 2 der Geschäftsordnung samt Debatte.
In der Präsidialkonferenz wurde Einvernehmen über folgende Redeordnung für diese Debatte erzielt: Der Herr Bundeskanzler wird eine Erklärung von 10 Minuten abgeben. Anschließend folgt je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 7 Minuten, sodann eine Wortmeldung eines Regierungsmitgliedes mit 5 Minuten, eine weitere Wortmeldung je Fraktion mit je 5 Minuten, eine Wortmeldung eines weiteren Regierungsmitglieds mit 5 Minuten, ferner eine Schlussrunde pro Fraktion mit je 4 Minuten. Das sind insgesamt 84 Minuten.
Wir kommen sogleich zur Abstimmung.