denn es kommt darauf an, wie sich dieser Budgetvollzug im Zusammenhang mit den großen Politikzielen darstellt. Und da ist einiges vorzuweisen.
Dieses Ergebnis wurde erreicht, obwohl die Steuerbelastung gesenkt werden konnte, obwohl ein neuer starker Schwerpunkt „Familie“ zusätzliches Geld gekostet hat. Trotz eines Konjunkturankurbelungsprogrammes, trotz kräftiger Impulse in der Forschungspolitik, trotz hoher Infrastrukturausgaben und trotz einer aktiven und aktivierenden Arbeitsmarktpolitik wurde dies geschafft – und das, obwohl wir in diesen drei Jahren eine schwache Konjunktur hatten.
2003 ist gelaufen. Uns interessiert längst das Jetzt und die Zukunft. Die Reformpolitik geht weiter. Wir haben jetzt die Steuerreform, die in Kraft getreten ist. Es steht an der Sicherheitsapparat, es steht an die Reform des Bundesheeres, und es geht weiter mit der Verwaltungsreform, die eine Daueraufgabe ist.
Österreich ist ein wohlhabendes Land und
ein soziales Land. Österreich stärkt seine Position konsequent. Das
Jahr 2003 ist ein gutes Jahr auf diesem Weg. (Beifall bei der ÖVP und
bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
19.30
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes über die Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für das Jahr 2003 in 747 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
5. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über die
Regierungsvorlage (707 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Pensionskassengesetz,
das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Einkommensteuergesetz 1988, das
Körperschaftsteuergesetz 1988, das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955,
das Versicherungssteuergesetz 1953, das Betriebspensionsgesetz, das
Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das
Betriebliche Mitarbeitervorsorgegesetz und das Insolvenz-
Entgeltsicherungsgesetz geändert werden (790 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Finanzausschusses über den
Antrag 495/A der Abgeordneten Dkfm. Dr. Günter Stummvoll,
Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein
Bundesgesetz, mit dem das Investmentfondsgesetz 1993 geändert wird (791 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir gelangen nunmehr zu den Punkten 5 und 6 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll. – Bitte.