Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 239

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Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Frau Abgeordnete Mag. Hakl. Wunsch­redezeit: 2 Minuten. – Bitte.

 


21.30

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Interessant ist – das ergänzend –, dass dieses Übereinkommen auch Rechts­hilfe in Verwaltungsstrafsachen in ganz Europa ermöglicht – und das auch dann, wenn im ersuchten Staat diese Verwaltungssache gar keine Verwaltungsstrafsache ist.

Im Hinblick auf die vielfältigen Bemerkungen hinsichtlich des Strafvollzuges, die ge­macht wurden, möchte ich ein ganz konkretes Beispiel aus der Praxis nennen. Während meiner Rechtspraktikantenzeit – also schon sehr, sehr lange her – war ich „Hauskommissar“, wie es heißt, und für die Anliegen der Insassen der Gefängnisse zuständig, und zwar eineinhalb Jahre lang in der Justizanstalt in Tirol. Ich habe diese Justizanstalt jetzt, eben auf Grund der aktuellen Debatten, nach langer Zeit wieder erstmals besucht und war wirklich erschrocken, weil die Justizwachebeamten vor völlig neuen Herausforderungen stehen, eben genau deswegen, weil sehr viele Gefangene, vor allem aus den ehemaligen Sowjetrepubliken, mit soldatischer Ausbildung und un­glaublich hoher Gewaltneigung dort inhaftiert sind. Während meines Besuches dort hat einer der Häftlinge in einer Einzelzelle eine drei Zentimeter dicke Glasscheibe mit den Handschellen mit einem Sprung versehen, weil wir zu ihm hingegangen sind. Ich glaube, dass diese Situation nach Lösungen schreit. Die sind sowohl im justiziellen Bereich als auch im Asylrecht zu suchen und auch zu finden. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

21.32

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr spricht Herr Abgeordneter Dr. Puswald. Auch er wünscht 2 Minuten. – Bitte.

 


21.32

Abgeordneter Dr. Christian Puswald (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es ist ja erfreulich, wenn wir heute nach mehr als vier Jahren, in denen die Regierungsparteien offenbar die Durchsetzung und Umsetzung dieses Überein­kommens verschleppt haben und nicht einmal der Aufforderung des Rates, bis 31. De­zember des Vorjahres diese Beschlussfassung durchzubringen, Folge geleistet haben, endlich zu diesem Übereinkommen kommen, mit dem notwendige Klarstellungen und Ergänzungen in Rechtshilfesachen getroffen werden. (Beifall bei der SPÖ.)

Erfreulich ist auch, dass die neue rumänische Regierung der absurden Idee – der Herr Justizminister außer Dienst Böhmdorfer wird mir das verzeihen, wenn ich das so formuliere –, ein österreichisches Gefängnis in Rumänien zu bauen, eine Absage erteilt hat. Frau Bundesministerin, ich ersuche Sie im Interesse von uns allen, dieses Projekt nicht weiter zu verfolgen.

Wohl aber bitte ich Sie, ein Projekt weiter zu verfolgen, das bereits Frau Kollegin Stadl­bauer angesprochen hat, nämlich das der bedingten Entlassung. Es kostet uns nichts, es ist mit wenigen oder kleinen Gesetzesänderungen umzusetzen, und der Effekt wäre ein äußerst effizienter und positiver. Man würde die Gefängnisse nämlich nicht qualvoll „entleiden“, sondern man würde einen positiven Effekt erreichen, indem man die Resozialisierung fördert, gleichzeitig der Überlastung der Gefängnisse und des dort tätigen Personals entgegenwirkt und zudem auch noch die allgemeine Aggression, die in den Gefangenenanstalten ansteigt, abbaut.

Eine letzte Bitte, Frau Bundesministerin: Es gibt einen Widerspruch zwischen den von Ihrem Ministerium vorgelegten Berechnungen zur Gerichtsorganisation, in denen vor­gesehen ist, dass in Kärnten sieben Gerichte gesperrt werden sollen, und einer Aus-


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