Ich möchte weiters sagen – richten Sie das bitte auch Herrn Volksanwalt Stadler, jetzt sozusagen mit dem sachlichen Blick auf seine Tätigkeit, aus –, dass ich zufrieden damit bin (Abg. Öllinger: Ich nicht!) und hoffe, dass ein paar von den legistischen Anregungen aufgenommen werden und viele Probleme, die an Sie herangetragen werden, in der souveränen Art wie bisher gelöst werden. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen sowie der Abg. Mag. Wurm.)
20.02
Präsident Dipl.-Ing.
Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu
Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Grander. Ich erteile es ihr.
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volksanwalt! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem jährlichen Bericht der Volksanwaltschaft im Parlament erbringt die Volksanwaltschaft nicht nur einen beeindruckenden Leistungsnachweis, sondern stellt dem Nationalrat und dem Bundesrat wichtige Informationen zur Verfügung. Der Kontakt mit dem Nationalrat beschränkt sich ja nicht nur auf die jährliche Berichterstattung, sondern die Volksanwaltschaft arbeitet auch mit dem Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen des Nationalrates zusammen.
Die Volksanwaltschaft bietet seit nunmehr fast 28 Jahren eine gefragte Anlaufstelle für Bürgerinnen und Bürger. Sie unterstützt nicht nur die Betroffenen, sondern übernimmt eine bedeutende Vermittlerrolle zwischen Behörde und Bürgerinnen und Bürgern. Für die Volksanwälte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Volksanwaltschaft stehen immer die Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt. Wenn man diese Berichte liest, dann vermittelt sich das einfach dem Leser. Durch sie wird den Bürgerinnen und Bürgern der Zugang zum oft sehr komplexen Recht erleichtert. Der Aufgabenbereich der Volksanwaltschaft reicht von schlichter Beratungstätigkeit bis hin zu konkreten Prüfungen der an sie herangetragenen Beschwerden.
Wie die früheren Berichte enthält auch der 27. Bericht der Volksanwaltschaft eine Reihe von legistischen Anregungen, die sich aus der Tätigkeit ergeben. In einigen Bereichen konnte die Volksanwaltschaft mit ihren Anregungen – wie auch schon in der Vergangenheit – bereits Erfolge verzeichnen. Ich nenne nur die Beispiele Tierschutzgesetz, Kinderbetreuungsgeld bei Mehrlingsgeburten und bundeseinheitliches Heimvertragsgesetz et cetera.
Durch den direkten Kontakt können sehr rasch Gesetzesfehlentwicklungen erkannt und in der Folge behoben werden. In der wöchentlichen ORF-Sendung der Volksanwaltschaft, die bereits mehrere Male angesprochen wurde, wird über besonders berichtenswerte Fälle aus ihrer Prüftätigkeit berichtet. Diese Sendung gibt es Gott sei Dank seit 2002 wieder, und wir haben schon gehört: Die Zuseherquote für den ORF ist sehr hoch; die Bürgerinnen und Bürger sind sehr interessiert an dieser Sendung.
Auch meinerseits herzlichen Dank für die unermüdliche Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen.)
20.05
Präsident Dipl.-Ing.
Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu
Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Wurm. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Volksanwältin! Sehr geehrter Herr Volskanwalt! Als Obfrau des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen ist es mir ein besonderes Anliegen und nahezu eine Ehre, mich bei Ihnen, bei der Volksanwaltschaft, für die Vorlage dieses hervorragenden