Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 99. Sitzung / Seite 213

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werden. Die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss dabei jederzeit sichergestellt sein.

Im ersten Ausbildungsjahr sind alle Bediensteten in der Grundausbildung für den Exekutivdienst, die neu aufgenommen werden, als Vertragsbedienstete mit Sonder­vertrag aufzunehmen.“

9. Im Punkt 3 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes 2005 (Anlage II des Bundesfinanzgesetzes 2005) werden nach dem Absatz 10 folgende Absätze 11 und 12 angefügt:

„(11) Über den im Stellenplan für das Bundesministerium für Justiz (Kapitel 30) fest­gesetzten Stand können im Rahmen eines Aspirantenpools bis zu 100 Personen zum Zwecke der Grundausbildung für den Exekutivdienst aufgenommen werden.

Weiters können über die oben festgesetzte Anzahl an Poolplanstellen zur Aufstockung des Aspirantenpools Planstellen aus dem Teil II/A des Kapitel 30 herangezogen wer­den. Die Einhaltung des budgetären Personalaufwandes muss dabei jederzeit sicher­gestellt sein.

Im ersten Ausbildungsjahr sind alle Bediensteten in der Grundausbildung für den Exekutivdienst (Justizwache), die neu aufgenommen werden, als Vertragsbedienstete mit Sondervertrag aufzunehmen.

(12) Durch die Absätze 2 bis 11 werden die Bestimmungen über die Überschreitung von Ausgabenansätzen nicht berührt.“

10. Im Punkt 4 des Allgemeinen Teiles des Stellenplanes 2005 (Anlage II des Bundes­finanzgesetzes 2005) wird in Absatz 3 folgender Satz angefügt:

„Diese Bestimmung ist nicht anzuwenden, wenn Personen – in einer Höchstanzahl bis zu 200 - die nicht im Bundesdienst stehen, aber Bedienstete der Österreichischen Bun­desbahn (ÖBB) sind, zur Arbeitsleistung dem Bundesministerium für Justiz überlassen werden.““

2. Die bisherige Ziffer 8 erhält die Bezeichnung „11.“.

Begründung

Um eine zusätzliche ausreichende und flexible Neuaufnahme von Exekutivdienst-Personal (Polizei und Justizwache) zu ermöglichen, wird ein neuer Aspiranten - Pool für das Bundesministerium für Inneres und Bundesministerium für Justiz eingerichtet.

Damit werden Planstellen für Polizisten und Justizwachebeamten frei, die ansonsten durch Auszubildende gebunden wären. In diesem Zusammenhang wird auch das Dienstverhältnis für neu Aufzunehmende im ersten Ausbildungsjahr auf Vertragsbasis neu geregelt.

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Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächste Rednerin zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Mag. Trunk. – Bitte.

 


20.33.39

Abgeordnete Mag. Melitta Trunk (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine aufrichtige Anteilnahme: Herr Staatssekretär allein zu Haus – ein einsames Schicksal auf der Regierungsbank. (Abg. Neudeck: Wenn alle da sitzen, sagt ihr, es regiert keiner!)

 


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