Die Notwendigkeit einer ÖH - Bundesvertretung erscheint in Anbetracht der weitreichenden Autonomie der Universitäten insbesondere nach einer Verbesserung der Kompetenzen und Möglichkeiten der Universitätsvertretung nicht mehr als gegeben.
Ein Zusammenschluss von Vertretern der einzelnen Universitäten auf freiwilliger Basis soll nach dem Vorbild der freiwilligen Rektorenkonferenz dieser ein studentisches Gegenüber bilden. Eine Pflichtmitgliedschaft der Studierenden zur ÖH ist dadurch entbehrlich.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung wird aufgefordert dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der den Erfordernissen und Bedürfnissen der Studierenden auf den österreichischen Universitäten unter gleichzeitiger Berücksichtigung des geheimen, gleichen, unmittelbaren und direkten Wahlrechts zu den Vertretungskörpern sowie der Stärkung der direktdemokratischen Instrumente entspricht.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 3 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antrages gemäß der Geschäftsordnung stattfinden kann.
der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst betreffend „Frauenpolitische Maßnahmen: Wo bleiben sie?“ (119/A)(E)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 119/A(E).
Alle Abgeordneten haben den Dringlichen Antrag in der Zwischenzeit übermittelt bekommen, sodass wir von der Verlesung Abstand nehmen können.
Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:
Begründung
Das Regierungsprogramm bleibt im Kapitel „Frauenpolitische Maßnahmen“ gerade die Maßnahmen selber schuldig und erschöpft sich in größtenteils unkonkreten Ansagen ohne budgetäre Bedeckung. Eine Konkretisierung der Maßnahmen, die Ausarbeitung von Aktionsprogrammen oder die Dotierung von frauenpolitischen Anliegen im Zuge der Budgetverhandlungen unterblieben bisher, obwohl die Zeit drängt und sich viele Frauen in zentralen Lebensbereichen mit Ungerechtigkeiten und Hindernissen konfrontiert sehen:
Einkommensgerechtigkeit
Die Einkommensschere in Österreich geht weiter auf, wie der aktuelle Einkommensbericht des Rechnungshofes zeigt. Von 1998 auf 2005 ist der Einkommensunterschied von Frauen und Männern um 0,8% (von 39,6% auf 40,4% gestiegen).
HomeGesamtes ProtokollVorherige SeiteNächste Seite