Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 47

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10.47.06

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Hohes Haus! Werte Zuhörerinnen und Zuhörer auf der Besuchertribüne! Ich denke, als Familienministerin ist es mir ein großes Anlie­gen, das Jugendwohlfahrtsrecht, welches letztendlich die Rahmenbedingungen für Hilfsangebote an die Familien zur Sicherung des Jugendwohls durch die Jugendämter setzt, kontinuierlich weiterzuentwickeln, um einen umfassenden Schutz für die Kinder und Jugendlichen in Österreich zu etablieren. Das ist ein für uns alle wesentlicher Punkt, und ich denke, da sind wir auch gar nicht unterschiedlicher Meinung.

Eine wesentliche Voraussetzung für zielgerichtete und bedarfsgerechte Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen für die Jugendlichen und damit für die Jugendwohlfahrt ist na­türlich letztendlich die Kenntnis von möglichen Kindeswohlgefährdungen. Dabei kommt einer funktionierenden Kommunikation zwischen Fachleuten der Kinder- und Jugend­betreuung und auch den Lehrerinnen und Lehrern wegen ihres ständigen und direkten Kontaktes zu den jungen Menschen besonderes Augenmerk zu.

Mit entsprechendem Ministerratsbeschluss Nr. 322 vom 14.2.2007 sind die Mitglieder der Bundesregierung übereingekommen, dass es mit einer Novellierung des Jugend­wohlfahrtsgesetzes zu einem besseren Informationsfluss zwischen den zuständigen Behörden und Einrichtungen kommen und so ein Frühwarnsystem etabliert werden soll. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Vernachlässigungen und sonsti­ge Kindeswohlgefährdungen möglichst schnell offenkundig werden.

Um diesem Auftrag gerecht zu werden, wurde die gegenständliche Regierungsvorlage ausgearbeitet. Damit wird die Mitteilungspflicht von Behörden und Organen der öffentli­chen Aufsicht an die Jugendwohlfahrt auf Einrichtungen zur Betreuung und zum Unter­richt Minderjähriger, zum Beispiel auch auf Schulen, ausgedehnt.

Außerdem werden neben den in der Jugendwohlfahrt tätigen und beauftragten Perso­nen, die aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, auch Berufsgruppen, die keiner berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, im Falle des Verdachtes auf eine Kindesmisshandlung oder einen Kindesmissbrauch verpflichtet, dem Jugendwohlfahrtsträger Meldung zu erstatten.

Mit Ministerratsbeschluss Nr. 12/23 vom 2. Mai 2007 hat die Bundesregierung be­schlossen, diesen Gesetzentwurf dem Nationalrat zur verfassungsmäßigen Behand­lung zuzuleiten. Am 22. Mai 2007 wurden die Regierungsvorlage und ihre Auswirkun­gen im Familienausschuss eingehend diskutiert. In dieser Debatte wurden diese über­wiegend begrüßt, auch wenn auf die Gefahr von Falschmeldungen hingewiesen und bezweifelt wurde, ob die Jugendwohlfahrtsbehörden genügend Ressourcen haben, um vermehrten Meldungen tatsächlich nachkommen zu können.

Selbstverständlich wird es auch Fehlermeldungen geben. Solche müssen wir aber in Kauf nehmen, um in gravierenden und wesentlichen Fällen rechtzeitig Hilfe anzubieten. Es hilft uns nicht, wenn wir hier die Frage von Vertrauen hintanstellen. Es muss hier letztendlich diese Vertrauensperson auch die Möglichkeit haben, Schritte zu setzen. Das, nur das dient dem Wohl unserer Kinder! (Beifall bei der ÖVP.)

Außerdem werden wir in Zusammenarbeit mit dem Unterrichtsressort über die Ziele und den Umfang der Meldepflicht informieren, um die Zahl dieser möglicherweise un­berechtigten Meldungen so gering wie möglich zu halten. In erster Linie geht es hier, sehr geehrte Abgeordnete, um einen frühzeitigen Informationsfluss zwischen zwei han­delnden Behörden, denen es beide um die Obsorge unserer Kinder geht. Grundsätz­lich sind von den Meldepflichten aber alle Betreuungseinrichtungen betroffen, also auch Horterzieher und -erzieherinnen, Tagesväter, Tagesmütter. Das gelegentliche Fernbleiben – auch ein Thema – der Kinder vom Unterricht soll nicht gleich zu Meldun-


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