Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 70

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In diesem Sinne ein Danke an die Expertinnen und Experten der Ministerien, die zu diesem Thema in den letzten Monaten sehr intensiv diskutiert, verhandelt und Vor­schläge vorgelegt haben. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bund gibt 2 Milliarden € aus, die Länder 1 Milliarde. Das heißt, 1,3 Prozent des Bruttoinlandsproduktes werden für Pflege und Betreuung ausgegeben. Eine Pflegegelderhöhung wäre nur eine sehr kurzfristige Ant­wort. Es ist uns wichtig, dass das Zusammenspiel zwischen einer finanziellen Steige­rung und der Vermehrung der Angebote in den nächsten Jahren angegangen wird.

Es ist ein Erfolg, dass jetzt mehr Personen von dieser Regelung erfasst sind und dass es auch eine Förderung für die Selbständigkeit in der Pflege gibt. Aber es wird auch eine weitere gute Zusammenarbeit mit den Ländern geben, denn die Landessozialhilfe­referenten haben sich auch der Sache angenommen, dass die Einstufung von behin­derten Kindern wesentlich besser vonstattengeht.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne möchte ich folgenden Antrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Amon, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag 253/A in der Fassung des Ausschussberichtes (188 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der oben genannte Antrag in der Fassung des Ausschussberichtes (188 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

1. Artikel I Z 1 lautet:

Im § 21b Abs. 2 Z 3 wird der Ausdruck „Stufe 5“ durch den Ausdruck „Stufe 3“ ersetzt.

2. Im Artikel I Z 2 lautet § 49 Abs. 12:

„(12) § 21b Abs. 2 Z 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl Nr. xxxx/2007 tritt mit 1. Juli 2007 in Kraft.

*****

Damit ist gewährleistet, dass wir einen § 21b abstimmen können.

Bedanken möchte ich mich auch bei der grünen Fraktion für die Initiative von Kollegin Haidlmayr, die den Bericht der Behindertenanwaltschaft öffentlich machen wollte. Lei­der gab es im Zuge der Diskussion keine Einigung mit den Grünen, aber dafür mit den anderen Fraktionen, dass wir den Bericht der Behindertenanwaltschaft dem Bericht zur Lage der behinderten Menschen anschließen können. Ich denke, auch das ist ein wich­tiges Zeichen dafür, dass Vielfalt statt Einfallslosigkeit unser Handeln prägt und dass Sicherheit und gesetzliche Lösungen der Rahmen für die Tätigkeit der Sozialdemokra­tischen Partei sind. (Beifall bei der SPÖ.)

10.59


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Frau Abgeordneter Lapp ver­lesene Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

 


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