Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 193

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

waren da ja Vorreiter – in Zukunft möglich sein. Ich halte das für einen guten Schritt. Man soll sich moderner Telekommunikation nicht entziehen und sich ihr auch stellen.

Einem Großteil meiner Vorredner kann ich mich einfach anschließen. Sie haben aus verschiedenen Gesichtspunkten die Vor- und Nachteile von Handy-TV klar dargelegt; ich darf mich dem anschließen. Auch die Frau Bundesministerin – danke dafür! – hat hier die Vor- und Nachteile explizit erklärt; ich brauche dies in der Form nicht mehr zu wiederholen. Sie hat auch gesagt, es werden keine Extra-Kosten für Programme auf die Konsumenten zukommen.

Man hat in der Novelle in der Begründung auch lesen können, dass Mobilbetreiber ein­geladen werden, die Endgeräte zu stützen, damit es auch leistbar wird. Hier wird es natürlich schon spannend, wenn man weiß, dass Handy-TV und Handy an sich vorwie­gend von jungen Leuten verwendet werden. Wer kommt bei diesen Bedürfnissen in erster Linie für die Kosten auf? – Es werden die Eltern sein. Hier muss man also schon ganz genau schauen, dass die Kosten in den Griff zu bekommen sind und dass nicht Dritte für etwas aufkommen müssen, was der Kommerz erreichen möchte, nämlich möglichst viele Abnehmer dieses Handy-TV.

Gleichzeitig fällt mir dazu Folgendes ein. Wenn man zum Beispiel weiß, dass sich Pri­vate selbst durch Werbung finanzieren, der ORF selbst natürlich auch durch Beiträge und andere Unterstützungen sein Aufkommen findet, so ist es doch auch für die Zu­kunft interessant, wie denn bemessen wird, wie hoch die Werbeanteile zum Beispiel bei Rundfunkbetreibern sind.

Hier fällt mir ein, dass beim Privatradio die Hörerfrequenz dadurch erhoben wird, dass im Festnetz Umfragen gemacht werden. Im Festnetz: Jeder weiß, dass die Zahl der Festnetzanschlüsse im Schwinden begriffen ist, dass vorwiegend alte Haushalte noch feste Anschlüsse haben – und das sollte dann der Querschnitt der Bevölkerung sein, die Radiobezug auf privater Ebene nimmt! Hier sollte man auch nachdenken.

Wenn man in der Lage ist, Handy-TV zu machen, sollte man auch in der Lage sein, zeitgemäße Befragungen durchzuführen, um eine wahre Kostenverteilung der privaten Konkurrenten untereinander zu gewährleisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.44


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann bitte ich alle Damen und Herren, die Plätze einzunehmen, damit wir zur Abstim­mung kommen können.

Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 194 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist Einstim­migkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Rundfunkgebühren-Reform­paket.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite