Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 186

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terreichische Banken- und Kreditsektor bei der Umsetzung dieser Richtlinie konfrontiert ist.

Auch wir sind sehr dankbar dafür, dass es hier zu einer Einigung gekommen ist, dass unsere Vorschläge mit berücksichtigt werden konnten, weil Fragen des Finanzmarktes nicht nur in Österreich eine Rolle spielen, sondern natürlich international.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit der MiFID-Richtlinie gibt es europaweit verbesserten Anlegerschutz. Die europäische Finanzmarktrichtlinie ist einerseits ein wichtiger Baustein eines stärkeren Anlegerschutzes, von dem ein wichti­ger Impuls zur Stärkung des Anlegervertrauens in die Finanzmärkte ausgehen kann, und schafft andererseits die Voraussetzungen zur Stärkung der Stabilitäts- und Wett­bewerbsposition der Unternehmen, beispielsweise durch entsprechende Eigenmittelun­terlegungen. Wir stimmen daher dem zu.

Erlauben Sie mir trotzdem, noch ein paar Anregungen zu diesem Gesetzentwurf zu machen! – Ich bin als Konsumentenschützer in den letzten Jahren, Jahrzehnten immer wieder mit Anlegerskandalen konfrontiert gewesen, mit dem WEB-Skandal. Ich habe genau vor 18 Jahren die zweite Strafanzeige unterschrieben. Wir waren konfrontiert mit dem AMIS-Skandal. Auch in Deutschland gibt es laufend Anlegerskandale, zum Bei­spiel derzeit bei der Göttinger Gruppe mit 170 Haftbefehlen, oder ich erinnere nur an den großen Anlegerskandal, der Deutsch- und Österreich-Türken betroffen hat, die von Islam-Holdings abgezockt wurden, denen über 5 Milliarden € entzogen wurden – Gel­der, die in den Reihen der derzeitigen türkischen Regierungspartei verschwunden sind.

Ich glaube daher, wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Bestimmungen des An­legerschutzes evaluieren müssen. Ich denke da beispielsweise an die Bestimmungen im Kapitalmarktgesetz, wo es uns Konsumentenschützern auch darum geht, darüber nachzudenken, wie man eine Angleichung zum ABGB schafft, wie man die Fragen der Haftung auch für leichte Fahrlässigkeit regelt, beziehungsweise Fragen der Verjährung und der Beweislastumkehr.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir sehen mit dem Wertpa­pieraufsichtsgesetz 2007 den ersten richtigen Schritt in Richtung Anlegerschutz. Aus unserer Sicht müssten weitere, vielleicht sogar im Zuge der Reform der Finanzmarkt­aufsicht, erfolgen. Ich hoffe, dass wir auch hier gemeinsam zu einer Einigung kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

18.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.02.27

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Die Intention der MiFID, der EU-Richtlinie, die eine Har­monisierung eines äußerst komplexen und umfangreichen Systems an Dienstleistun­gen und Finanzinstrumenten herbeiführen wird, ist sehr begrüßenswert. Das insbeson­dere vor dem Hintergrund der Tatsache, dass wir ja heute früh bereits über den AMIS-Skandal diskutiert haben, der ja sehr deutlich gezeigt hat, wie notwendig es ist, dass der Anlegerschutz und der Kleinanlegerschutz in diesem Lande verbessert wird.

Wenn ich das Beispiel AMIS erwähne, so möchte ich doch nicht unerwähnt lassen, dass dieses Wertpapieraufsichtsgesetz zwar ein richtiger Schritt in eine richtige Rich­tung und auch ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist, aber ich möchte dennoch dar­auf hinweisen, dass wir heute eine Anlegerentschädigung haben – über die ich heute Morgen schon gesprochen habe –, die dringend zu reformieren ist. Das heißt also, mit diesem Gesetz ist es nicht getan, es sind weitere Schritte notwendig, um zu vermei-


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