Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 286

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gen etwa wären im Bereich der Schulden angebracht, wo wir parallel dazu einen Staatsschuldenbericht der Oesterreichischen Nationalbank haben. Zu überdenken wäre im Zuge der kommenden Haushaltsrechtsreform auch die Bestands- und Erfolgs­rechnung, die ja immer ein Schattendasein im Rechnungsabschluss geführt hat.

Was aufgewertet werden müsste und was ja eigentlich das Kernstück des Rechnungs­abschlusses ist, ist die Voranschlagsvergleichsrechnung. Sie müsste vor allem zeit­näher gestaltet werden, sie müsste in Richtung Abweichungsanalysen entwickelt werden und müsste durch Evaluierungen ergänzt werden.

Da ein zeitnäherer Rechnungsabschluss ein größeres Gewicht für die Gestaltung der Budgetpolitik hätte und dies auch die parlamentarische Debatte beleben würde, bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Verbesserung des Berichtswesens durch einen zeitnah erstellten Rechnungsabschluss.

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, unter Einbindung des Rechnungshofes eine zeitnahe und aussagekräftige Berichterstattung – unter anderem mittels informativem Rechnungsabschluss – gegenüber dem Budgetausschuss spätestens im Rahmen der Bundeshaushaltsrechtsreform sicherzustellen.

Weiters wird die Bundesregierung aufgefordert, bis Ende des Jahres eine Regierungs­vorlage vorzulegen, in der geregelt wird, dass der Bundesrechnungsabschluss jeweils spätestens bis 30.6. des darauffolgenden Jahres im Budgetausschuss debattiert werden muss.

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich darf Sie ersuchen, in den kommenden Tagen, Wochen und Monaten mitzuwirken, dass wir dieses Ziel schaffen, dass wir wirklich den Rechnungsabschluss zu dem machen, was er sein könnte! Das kann nur gelingen, wenn wir ihn einerseits zeitnäher gestalten, aber andererseits auch seinen Informationsgehalt stärken.

Erlauben Sie mir noch ein paar Anmerkungen: Der Rechnungsabschluss spiegelt natür­lich auch das Ergebnis der Politik wider. Und der Rechnungsabschluss des Jahres 2005 ist ja das Ergebnis der Budgetpolitik der – damals noch – schwarz-blauen Regierung. Dieser Rechnungsabschluss stand ganz im Zeichen der zweiten Etappe der Steuerreform des Jahres 2005. Da wurde massiv Geld in die Wirtschaft hinein­gepumpt. Insbesondere stark entlastet wurden damals – wir haben das noch in Erinnerung – die Kapitalunternehmungen. Die Körperschaftsteuer wurde von 34 Pro­zent auf 25 Prozent gesenkt. Ein etwa volumensmäßig gleich großer Betrag stand für die Entlastung von DienstnehmerInnen, von unselbständig Beschäftigten zur Verfügung – ungleichgewichtig natürlich.

Das Problem war vor allem, dass jene 2 Millionen Menschen, deren Einkommen so gering war, dass sie keine Lohnsteuer bezahlten, eigentlich nicht von dieser Steuer­reform profitierten, obwohl das vor dem Hintergrund der damaligen Konjunktursituation notwendig gewesen wäre, die zwar schon deutlich besser war als in den Jahren vorher, aber immer noch durch eine sehr schwache Entwicklung des privaten inlän­dischen Konsums geprägt war. Zusätzlich hatten wir es noch mit dem Auslaufen der


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