Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 40

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Redezeitbeschränkung

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Demgemäß wurde eine Tagesblockzeit von 9 „Wiener Stunden“ vereinbart, sodass sich folgende Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 131 Minuten, Grüne und FPÖ je 108 Minuten sowie BZÖ 63 Minuten.

Für die Zeit der Fernsehübertragung bis 13 Uhr ist folgende Redezeitvereinbarung ge­troffen: je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 6 Minuten, sodann ein Regierungsmit­glied mit 10 Minuten, danach je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 4 Minuten, an­schließend ein Regierungsmitglied mit 7 Minuten, sodann eine Wortmeldung pro Frak­tion mit je 4 Minuten sowie je eine Wortmeldung pro Fraktion mit je 3 Minuten. Es wird in der Reihenfolge kontra – pro gesprochen. Jede Runde während der Fernsehübertra­gung beginnt mit kontra.

Die vorsitzführende Präsidentin/der vorsitzführende Präsident wird vor Beginn der letz­ten Runde nach Rücksprache mit den Klubvorsitzenden die allenfalls verbleibende Re­dezeit auf die Fraktionen gleichmäßig verteilen.

Tatsächliche Berichtigungen gelangen erst nach Beendigung der Fernsehübertragung zum Aufruf.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein diesbezüg­liches Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.21.051. Punkt

Bericht des Familienausschusses über die Regierungsvorlage (229 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz, das Karenzgeldgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden (250 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 33/A der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Kinderbetreuungsgeldgesetz (KBGG), BGBl. I Nr. 103/2001, geändert wird (251 d.B.)

3. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 188/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wegfall des Grenz­betrages (Zuverdienstgrenze) im Kinderbetreuungsgeldgesetz (252 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Familienausschusses über den Antrag 189/A(E) der Abgeordneten Barbara Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung der Anspruchsdauer des Kinderbetreuungsgeldes für einen Elternteil auf 36 Monate (253 d.B.)

 


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