Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 46

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Sie sprechen auch von einer angeblichen Erhöhung der Zuverdienstgrenze. (Abg. Gril­litsch: Von einer tatsächlichen!) Die angebliche Erhöhung der Zuverdienstgrenze, die Sie auch dargestellt haben (Abg. Grillitsch: Nicht eine angebliche, eine tatsächliche!), stellt sich bei näherer Betrachtung als eine teilweise Inflationsanpassung heraus: Einer Erhöhung der Zuverdienstgrenze um 10,96 Prozent steht nämlich eine inflationsbe­dingte Preissteigerung von 11,41 Prozent gegenüber. Und wenn man jetzt die massi­ven Teuerungen bei Miete, Energie, Lebensmitteln insgesamt vom heurigen Septem­ber hernimmt – diese Verteuerungen, von denen die Familien natürlich im besonderen Ausmaß betroffen sind –, so sind diese in dieser Berechnung noch nicht einmal einbe­zogen.

Das ist genau einer der Punkte: Wir wollen die Zuverdienstgrenze ersatzlos streichen. Wir werden heute einen dahin gehenden Antrag einbringen. Wir wollen darüber hinaus festgemacht wissen, dass es keine unsinnigen Bevormundungsregelungen von Er­wachsenen, von Eltern, von Familien insgesamt gibt. Wir wollen das Kinderbetreu­ungsgeld auf drei Jahre verlängern. Wir wollen sicherstellen, dass auch im Bereich der Familien endlich Verbesserungen festgesetzt werden, nämlich die Verlängerung der ar­beitsrechtlichen Karenz auf drei Jahre, also bis zum Zeitpunkt des Kindergarteneintritts der Kinder. Wir wollen eine regelmäßige Inflationsanpassung sämtlicher Familienleis­tungen endlich sichergestellt wissen. Wir wollen die Einführung eines Familiensteuer­splittings – dazu werden wir auch einen Antrag einbringen. Ich bin schon gespannt, wie die ÖVP, nachdem sie aus unserem Wahlprogramm abgeschrieben hat, dann in dieser Frage tätig werden wird. Aber wenigstens hat man einmal begonnen, irgendetwas Po­sitives zu übernehmen! Das freut!

Insgesamt ist festzuhalten: Es braucht Verbesserungen und keine Verschlechterun­gen! – Und der Schmäh, der heute vollzogen wird, dass es nämlich, während man beim bisherigen Modell des Kinderbetreuungsgeldes insgesamt 13 236 € bekommen hat, beim neuen Modell der Kurzleistung 1 und der Kurzleistung 2 jeweils ein Minus gibt – ein Minus von 1 133 € beim ersten und ein Minus von 590 € beim zweiten Kurz­leistungsmodell –, dass die Familien insgesamt also weniger bekommen, das ist der falsche Weg! Denn Kinder sind das höchste Gut in unserer Gesellschaft, und wir müs­sen alles dazu beitragen, unsere österreichischen Familien zu fördern (Beifall bei der FPÖ), und alles dazu beitragen, dass sich unsere österreichischen Familien wieder ein zweites, ein drittes oder vielleicht sogar ein viertes Kind leisten können, damit unsere Gesellschaft auch Zukunft hat! (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen.)

Schlusssatz: Deshalb halten wir auch nichts von einer Perspektive in Richtung Homo­ehen-Gleichstellung, wie die ÖVP sie vorgibt. So etwas lehnen wir ab! (Beifall bei der FPÖ.)

11.40


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl zu Wort. 6 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Ing. Westenthaler – in Rich­tung der sich zum Rednerpult begebenden Abg. Mag. Kuntzl –: Die Familiengeldkürze­rin ist jetzt am Wort!)

 


11.41.06

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kol­lege Strache, man muss die Augen schon ganz, ganz fest zumachen, um in der heuti­gen Novelle keine Verbesserungen zu finden. Das ist Ihnen leider gelungen. (Abg. Strache: Reale Kürzung!)

Für mich ist das heute ein guter Tag. Ich bin in den letzten Jahren sehr oft hier am Rednerpult gestanden und habe genau diese Reformen eingefordert, die wir heute be­schließen werden. Und, Frau Kollegin Steibl, weil Sie sagen, die ÖVP hat in den Ver-


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