Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 52

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Wir haben erkannt, dass die Einschleifregelung in der Rückforderung ein wesentlicher neuer Punkt dieses Gesetzes ist. Das heißt, es wird nur mehr jener Betrag zurückge­fordert, der über die Zuverdienstgrenze bezogen wurde.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Eines möchte ich hier schon außer Streit stellen: Wir leben in einem Rechtsstaat, und wir haben österreichische Gesetze. (Abg. Ing. Westenthaler: Aber Sie können es auch abschaffen!) Als Bundesministerin dieses Landes habe ich österreichische Gesetze nicht nur zu leben, sondern entsprechend umzusetzen. Die Vorwürfe, die hier mancherorts fallen, beziehen sich auf ein gültiges österreichisches Bundesgesetz (Abg. Ing. Westenthaler: Legen Sie einen Vorschlag vor, wie man das abschafft!), das einzuhalten Aufgabe österreichischer Staatsbürgerin­nen und Staatsbürger ist. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich denke, die Zuverdienstregelung ist natürlich auch ein Versuch, letztendlich auf der einen Seite mehr Väter zu ermutigen, auf der anderen Seite auch sicherzustellen, dass Eltern auch noch ausreichend Zeit für ihre Kinder haben. Mit dem Wegfall der Zuver­dienstgrenze wären viele Anreize automatisch entfallen, auch und vor allem für Väter, die emotionalerweise sehr wohl sehr gerne eine Zeit mit ihren Kindern verbringen. (Präsident Dr. Spindelegger übernimmt den Vorsitz.)

Des Weiteren weise ich auch aus meiner Verpflichtung der kaufmännischen Aufmerk­samkeit als Bundesministerin darauf hin, dass die angespannte budgetäre Situation des Familienlastenausgleichsfonds derzeit keine Maßnahmen zulässt, die über 300 Millionen € im Jahr beinhalten. Trotz der Situation dieses Familienlastenaus­gleichsfonds schlugen wir diese Erhöhung der Zuverdienstgrenze vor, um zu garantie­ren, dass letztendlich eine Möglichkeit einer Teilzeitbeschäftigung sehr wohl für alle im Sinne der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zum selbst gewählten Zeitpunkt möglich ist.

Ich glaube, wir haben hier gemeinsam eine schöne Lösung geschaffen. Wenn wir sie jetzt auch noch mit dem Paket der zusätzlich wiederum gemeinsam geschaffenen Kin­derbetreuungsplätze in einer Vereinbarung mit den Ländern betrachten, wenn wir se­hen, dass wir auch für Familien mit mehr Kindern in den nächsten Wochen eine Erhö­hung der finanziellen Zuschüsse schaffen werden, dann muss ich sagen: Das ist ein Familienpaket, das sich sehen lassen kann!

Ich glaube, wir müssen sehr stark an die Menschen appellieren, dass wir in diesem Land auch familienfreundlich leben und dass wir ein familienfreundliches Vorleben in diesem Land geben. (Abg. Öllinger: Was heißt das?) Gemeinsam mit den Rahmenbe­dingungen, die die Politik im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten schaffen kann, ist das ein großer Schritt in Österreich. Ich freue mich sehr, dass wir das gemeinsam ge­schaffen haben. – Danke. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

12.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Man­dak. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


12.02.48

Abgeordnete Sabine Mandak (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin Kdolsky, Sie haben gerade gesagt: ein Familien­paket, das sich sehen lassen kann. Ich möchte gerne auf dieses Familienpaket, auf die Novelle des heutigen Antrages näher hinschauen. Da gibt es tatsächlich Verbesserun­gen, das sehen auch wir: die Einschleifregelung, dass nicht alles zurückbezahlt werden muss, wenn die Zuverdienstgrenze überschritten wurde, dass das Kinderbetreuungs­geld auch kürzer in Anspruch genommen werden kann und dass es beim Zuschuss die gleiche Zuverdienstgrenze wie beim Kinderbetreuungsgeld gibt. Wir werden deswegen


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