Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 86

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

gen an Kindern aus dem Ausland importieren müssen. (Zwischenrufe bei SPÖ und Grünen.) Stellen Sie bitte sicher, dass unsere österreichischen Familien es sich wieder leisten können, mehr Kinder zu bekommen! (Beifall bei der FPÖ.)

12.46


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der soeben von Frau Abgeordneter Belako­witsch-Jenewein eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Strache, Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betref­fend die finanzielle Absicherung österreichischer Familien ohne Unterschreitung des Existenzminimums bei Exekutionen wegen Unterhaltsansprüchen

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 6 (Bericht des Familien­ausschusses über den Antrag 215/A(E) betreffend Stärkung der Familien durch steuer­liche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten, Einführung eines Betreuungsschecks und Abschaffung der Zuverdienstgrenze beim Kinderbetreuungsgeld 255 d.B.) in der 35. Sitzung des Nationalrates am 17.10.2007.

Mit dem Kinderbetreuungsgeld bemüht sich der Staat Familien den Alltag finanziell zu erleichtern. Leider ist von dieser Absicht in anderen Bereichen nichts zu bemerken.

Gemäß § 291b Exekutionsordnung kann bei der Exekution gegen einen Unterhalts­schuldner das Existenzminimum um 25 Prozent unterschritten werden. Diese Rege­lung ist unmenschlich und nimmt Menschen jegliche Existenzgrundlage.

Für viele Unterhaltsschuldner bietet das derzeitige System wenig Anreiz ein eigenes bzw. höheres Einkommen zu erzielen. Mancher verzichtet daher völlig auf die Erwirt­schaftung eines Einkommens, gleitet in die Arbeitslosigkeit und/oder Schwarzarbeit ab oder steigt völlig aus der Gesellschaft aus. Dadurch werden auch die Familien, die auf die Unterhaltsleistungen angewiesen sind, massiv geschädigt.

Vor allem getrennt lebende Kindeseltern und Geschiedene sind betroffen, weil der Un­terhaltsschuldner einen zweiten Haushalt mitfinanzieren muss. Geschiedene sind oft­mals nicht in der Lage, in einer neuen Partnerschaft eine Existenz aufzubauen. Umso schwieriger wird dies, wenn der Geschiedene eine Familie gründen will.

Das Existenzminimum darf auch im Falle der Pfändung von Unterhaltsschulden nicht unterschritten werden. Jenen Teil der Unterhaltsschulden, der vom Unterhaltsschuld­ner nicht ohne Unterschreiten des Existenzminimums geleistet werden kann, hat der Staat für den Anspruchsberechtigten aufzubringen.

Kinder sind eine Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft. Diese Tatsache recht­fertigt die Beteiligung der öffentlichen Hand an Unterhaltsleistungen in den oben defi­nierten Fällen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um si­cherzustellen, dass

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite