Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 88

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rin mit zwei Kindern, einem kleinen Baby und einem jungen Mann, der schon in die Lehre geht. Diese Frau hat sich an Sie gewandt und Sie gebeten zu helfen. Sie haben mir das weitergeleitet mit der Bitte: Du bist ein Ottakringer Abgeordneter, kümmere dich darum!

Ich darf Ihnen heute berichten, ich habe ein langes Gespräch mit ihr geführt, und ich glaube, ich konnte ihr helfen mit einer Auskunftserteilung und mit Tipps, wie man die eine oder andere Beantragung vielleicht besser machen kann, damit sie nicht nur mit dem Kinderbetreuungsgeld und der Lehrlingsentschädigung ihres großen Sohnes aus­kommen muss, sondern ein bisschen mehr hat.

Ich möchte mich bedanken dafür, dass Sie das an mich weitergeleitet haben. Sozialde­mokratische Abgeordnete bringen manchmal auch etwas zusammen – und gemeinsam bringen wir vielleicht noch mehr zusammen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Scheibner. – Weitere Zwischenrufe beim BZÖ.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich setze mich gerne als sozialdemokratischer Abge­ordneter für die Menschen in unserer Gesellschaft ein (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen), und ich meine, dass wir in diesem Zusammenhang und mit dieser Beschlussfassung – und damit bin ich bei meinem Schlusssatz – das starre, konservative Kinderbetreuungsgeldsystem-alt, das Haupt und Haubner verbindet, heu­te zu einem modernen, flexiblen Kinderbetreuungsgeldsystem-neu von Kdolsky und Bures verändern. Und deshalb denke ich, dass das ein guter Tag für Österreichs Fami­lien ist. (Beifall bei der SPÖ.)

12.50


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 4 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.50.50

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Geschätzter Herr Präsident! Sehr geehr­te Frau Ministerinnen! Herr Kollege Riepl, ein guter Tag für Österreich war der Tag, als das Kinderbetreuungsgeld in Österreich eingeführt wurde – und maßgeblich dafür ver­antwortlich war das BZÖ. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Steibl: Das hätten Sie gerne!)

Wir haben zwei Jahre lang gebraucht, und zwar von 2000 bis 2002, um den Koalitions­partner ÖVP davon zu überzeugen (Zwischenrufe bei der ÖVP), dass das Kinder­betreuungsgeld eingeführt werden soll. Es war davor in Kärnten schon in Kraft – aber ohne Zuverdienstgrenze! Unsere Intention war es eigentlich immer – was Sie alle heu­te kritisieren –, die Zuverdienstgrenze zu streichen. Auf die Beibehaltung derselben hat jedoch die ÖVP seinerzeit gepocht, und so haben wir sie heute noch. Auch mir ist das zu starr.

Das Problem der Zuverdienstgrenze war eigentlich der einzige Kritikpunkt in dem Gan­zen, weil sie gewissermaßen die Wahlfreiheit einschränkt und Leute behindert, das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch zu nehmen. Leute, die nebenbei beschäftigt sind, haben Angst gehabt, über die Zuverdienstgrenze hinauszukommen, und haben den Antrag auf Kinderbetreuungsgeld gar nicht erst gestellt. Andere sind über die Zuver­dienstgrenze hinausgekommen und sind jetzt mit einer Rückforderung konfrontiert, die davor beim Zuschlag zum Karenzgeld nie passiert ist. Bei uns hängt man das sozusa­gen auf einem anderen Haken auf. So soll es aber nicht sein.

Wir sind für eine Verbesserung beim Kinderbetreuungsgeld, keine Frage, aber das, was Sie jetzt machen, sehr geehrte Damen und Herren, und was Sie so hochjubeln, wo man jetzt die Bezugsdauer von 36 Monaten auf 24 oder auf 18 Monate reduzieren kann, hat auch mit einer Reduzierung des Kinderbetreuungsgeldes etwas zu tun, denn es ist einfach weniger.

 


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