Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 91

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rieren für die tatsächliche Nutzung der Zuverdienstmöglichkeiten. Jene Eltern, die wäh­rend des Bezuges der Leistung ihre Erwerbstätigkeit weiterführen oder eine Tätigkeit aufnehmen wollen, sehen sich oft mit der Schwierigkeit konfrontiert, ihre künftigen Be­züge richtig einschätzen zu können. Einige Eltern müssen daher deutlich unter der Zu­verdienstgrenze bleiben, um keine Rückforderung zu riskieren. Andererseits hat sich insbesondere bei besser verdienenden Eltern gezeigt, dass etwa eine qualifizierte Teil­zeitbeschäftigung während der Kleinkindphase bereits zu einer Überschreitung der Zu­verdienstgrenze führt, sodass das Kinderbetreuungsgeld nicht beantragt bzw. vorzeitig beendet wird. Die Zuverdienstgrenze beschränkt somit in manchen Fällen die Verein­barkeit von Familie und Beruf. Besonders Vätern ist die Inanspruchnahme häufig nicht möglich. Als Ergebnis der Evaluierung soll nun die Zuverdienstgrenze abgeschafft wer­den.

Finanzielle Auswirkungen:

Die Annahme besteht darin, dass sowohl in jenen Fällen, in denen Kinderbetreuungs­geld kürzer als bis zum Maximalausmaß bezogen wurde als auch in jenen Fällen, in denen bisher überhaupt kein Antrag auf Kinderbetreuuungsgeld gestellt wurde, in Hin­kunft der höchstmögliche Rahmen ausgeschöpft wird. Dabei wird von der Geburtensta­tistik 2005 ausgegangen, wonach es in Österreich 77.252 Geburten gab. Etwa in 78 % aller Fälle besteht Anspruch auf Wochengeld, sodass im ersten Bezugsjahr nur etwa 10 Monate Kinderbetreuungsgeld bezogen wird. Im dritten Bezugsjahr beziehen die AlleinerzieherInnen (laut KBG- Statistik etwa 10%) 6 Monate die Leistung, alle anderen BezieherInnen 12 Monate. Weiters sind die KV-Beiträge in Höhe von 6,9 % für das Jahr 2008 bzw. 6,8 % in den Folgejahren zu berücksichtigen.

Dies bedeutet Kosten pro Jahr in Höhe von EUR 356 Mio für das erste Bezugsjahr, EUR 409 Mio. für das 2. Bezugsjahr und 389 Mio. für das dritte Bezugsjahr. Nach Hin­zurechnung der Krankenversicherungsbeiträge ergeben sich EUR 1.138 Mio. für das Jahr 2008 bzw. EUR 1.127 Mio. ab 2009, somit jährliche Mehrkosten gegenüber der derzeit geltenden Rechtslage in Höhe von rund EUR 273 Mio. jährlich.

Der geschätzte Implementierungsaufwand für die technische Umsetzung der Novelle beträgt EUR 40.000.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die letzte Runde hiezu setze ich mit je 1 Minute pro Redner fest. – Herr Kollege Öllinger, Sie kommen als Erster zu Wort.

 


12.55.29

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich in der Debatte um das Kinderbetreuungsgeld noch an jene Äußerung des Landeshauptmannes Jörg Haider erinnern, die da gelautet hat: Wir führen das Kinder­betreuungsgeld ein, weil wir so die Frauen vom Arbeitsmarkt auskaufen können! Dann gibt es den Arbeitsmarkt nur mehr für die Männer, und die Frauen bleiben zu Hause! (Abg. Scheibner: Wo hat er das gesagt?)

Mit diesem Problem und mit dieser Zielsetzung – mit dieser falschen Zielsetzung! – lebt das Kinderbetreuungsgeld seither! Alle Versuche, da etwas zu verändern, das auch für die Frauen lebbar zu machen, kranken an diesem Widerspruch.

Auch der Pfusch mit der Zuverdienstgrenze, den ÖVP und BZÖ/FPÖ damals zu ver­antworten hatten, ist ein Resultat von diesem grundlegenden Problem, das Sie nicht gelöst haben, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Abg. Scheibner: Wir wollen das beseitigen!)

 


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