Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 92

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Familienpolitik sollte lebbar gemacht werden. Dauerhafte Beziehungen sollten ermög­licht werden. Das wäre etwas, worauf wir uns sofort verständigen könnten! Dann darf allerdings der Herr Innenminister nicht Kinder abschieben. (Beifall bei den Grünen.)

12.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Prinz. Gleiche Vorgangsweise. – Bitte, Herr Kollege.

 


12.56.51

Abgeordneter Nikolaus Prinz (ÖVP): Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerinnen! Meine Damen und Herren! Mit dieser Novellierung werden entscheidende Verbes­se­rungen bezüglich Wahlfreiheit und besserer Vereinbarkeit von Familie und Beruf für die Familien erreicht.

Die Verdreifachung bei der Zuverdienstgrenze, nämlich beim Zuschuss, ist ein wesent­liches Herzstück dieser Novellierung. Denn: Da hat es bis jetzt bei den Rückforderun­gen die meisten Probleme gegeben.

Auch ein Wort zu den derzeit gültigen Rückzahlungsforderungen:

Erstens sind Gesetze, die wir hier gemeinsam im Hohen Haus beschlossen haben, ein­zuhalten.

Zweitens finde ich es beschämend, wenn Frauenministerin Bures auf ihrer Homepage einen Leitfaden ausgibt, der Betroffene dazu aufruft, den Rückzahlungsbescheid anzu­fechten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Frau Ministerin Bures, Sie haben dieses Gesetz hier im Hause mitbeschlossen. Entfer­nen Sie diese Anleitung auf Ihrer Homepage! (Beifall bei der ÖVP.)

Generell kann man sagen, dass die Novellierung des Kinderbetreuungsgeldgesetzes eindeutig die Handschrift der ÖVP trägt. (Präsident Dr. Spindelegger gibt das Glo­ckenzeichen.) Familienministerin Kdolsky hat hier erfolgreich verhandelt und sich durchgesetzt. Schade, dass diese Verbesserungen von der Opposition nicht gesehen werden. (Beifall bei der ÖVP.)

12.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fichtenbauer. – Bitte.

 


12.58.08

Abgeordneter Dr. Peter Fichtenbauer (FPÖ): Hohes Haus! Ich trachte bei so viel Weihrauch, der heute schon seit der Früh verströmt worden ist, den klaren Blick etwas erhellend zu bewirken.

Erstens: Dass Sie vielleicht einen Aspekt der Verfassungswidrigkeit aus dem vorigen Gesetz abgemildert haben, hindert nicht, dass es weiterhin verfassungswidrig ist. Da­her ist es sehr richtig, wenn alle aufgefordert werden, dieses Gesetz tunlichst zum Ver­fassungsgerichtshof zur Überprüfung zu bringen. Alle Bescheide sind anzufechten!

Zweitens: Über eines wurde heute nicht gesprochen, nämlich über Kinderrechte. Kin­der haben das Recht auf beide Eltern. (Beifall bei der FPÖ.) Und da kommt ein Ele­ment ins Spiel, über das noch nicht geredet worden ist, aber darüber muss unbedingt noch geredet werden: dass Besuchsrechtsstreitigkeiten im Schnitt drei Jahre dauern. Das ist inakzeptabel! Wir werden diesbezüglich parlamentarisch aktiv werden. (Präsi­dent Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Es muss eine unbedingte Erledi­gungsfrist für Besuchsrechtsstreitigkeiten bei Gericht im Ausmaß von sechs Monaten eingeführt werden. Das ist der erste Schritt – für das, was Sie hier alle an Weihrauch verstreuen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.59

 


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