Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 94

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alle dazu bekennen, dass sich der Staat nicht in die Angelegenheiten der Familie ein­mischen soll. Trotzdem ist es so, dass der Staat ohne Familie nicht finanzierbar ist, nicht überleben kann. Warum? – Wir haben ein Pensionssystem nach dem Umlagever­fahren. Das heißt, wir brauchen Kinder, um dieses Pensionssystem finanzieren zu kön­nen.

Sie alle wissen, dass im Bereich der Pflege und Betreuung die Familien unsagbare Leistungen erbringen und dass dieses Pflegesystem in Österreich ohne Familien kaum am Leben zu erhalten wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

Folglich ist die Familie eine Wirtschaftsgemeinschaft. Deswegen machen wir den Vor­schlag, das Familiensplitting in Österreich umzusetzen.

Aber die Familie ist auch eine soziale Gemeinschaft, und ohne diese soziale Gemein­schaft wäre der Sozialstaat nicht finanzierbar.

Frau Bundesministerin, Sie haben vorhin gemeint, dass im Rahmen der vorliegenden Regelung Alleinerzieher/Alleinerzieherinnen gleich behandelt werden, so wie jeder an­dere Elternteil auch, weil ja jeder Elternteil maximal 30 Monate Kinderbetreuungsgeld in Anspruch nehmen kann.

Nun gibt es aber – und das ist ja wohl eine Tatsache – in den meisten Fällen, wo ein Alleinerzieher alleine erzieht, deswegen heißt er ja Alleinerzieher, keinen zweiten Part­ner, der bereit wäre, Erziehungs- und Betreuungsarbeit zu leisten. Daher sind diese Al­leinerzieher nicht gerecht behandelt, denn Alleinerzieher können maximal 30 Monate beim Kind verbringen. Wenn es ein Paar gibt, das sich diese Aufgabe teilt, kann man 36 Monate dieser Zeit mit dem Kind verbringen. – Das, meine Damen und Herren, ist wirklich ungerecht!

Meine Damen und Herren, wir müssen die Eltern von dem Zwang befreien, dass beide arbeiten gehen müssen. (Abg. Steibl: Es gibt keinen Zwang!) Man soll selbst entschei­den, wie man das in der Familie regelt, und dazu braucht es eben gleichen Lohn für gleiche Arbeit. In den meisten Fällen ist es so, dass der Mann mehr verdient als die Frau und dass dann deswegen eben die Frau zu Hause bleibt.

Meine Damen und Herren, im Pensionsrecht müssen wir auch ansetzen! Wer heute ein Kind bekommt und sich um die Kindererziehung kümmert, der verliert im Schnitt etwa 70 € an Pension. Daher ist es notwendig, dass wir diesen Wert, den Kinder auch für unser Pensionssystem haben – 200 000 € wird ein Beitragszahler in seinem Leben für das Pensionssystem einbezahlt haben – ... (Abg. Steibl: Wir haben es aber geschafft, 1.350 € ...!)

Regen Sie sich nicht so fürchterlich auf! Ich bin ja da auf Ihrer Seite, Ich versuche ja nur, Ihren Weg zu unterstützen. (Abg. Steibl: Wunderbar!) Warum machen Sie das Fa­miliensplitting nicht? Machen Sie es doch! (Abg. Steibl: Wir haben es eh im Pro­gramm!) Machen Sie es doch! Sie sind ein Ankündigungsriese und ein Umsetzungs­zwerg, Frau Kollegin.

Was können wir tun im Pensionsrecht? – Wir müssen den Wert der Kindererziehungs­zeiten verdoppeln.

Daher bringe ich folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Rosenkranz und weiterer Abgeordneter

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensions­recht zu verdoppeln, eine Indexanpassung der Familienleistungen umzusetzen sowie


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