Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 113

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züglichen österreichischen Recht, was heißt: In Betrieben unter fünf Mitarbeitern gibt es keinen Betriebsrat, keine Verpflichtung dazu, einen solchen zu schaffen – und auch sonst kennen wir natürlich die Problematik betreffend Betriebsräte; die Firma KiK ist ja heute schon angesprochen worden. Allerdings geht es da nicht nur um KiK, denn es gibt auch andere Betriebe, die die Wahl eines Betriebsrates nicht zulassen.

Meiner Überzeugung nach sind da die Interessenvertretungen der Arbeitnehmer gefor­dert, und zwar auf der einen Seite die gesetzliche Interessenvertretung, nämlich die Ar­beiterkammer, und auf der anderen Seite die freiwillige Interessenvertretung, nämlich der Österreichische Gewerkschaftsbund, der jedoch in letzter Zeit mehr mit sich selbst als mit der Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigt war.

Auch muss ich sagen: Die Betriebsräte sind in Betrieben manchmal mit Dingen über­fordert, die müssen sich daher auch wieder an die Interessenvertretungen wenden, da­mit sie von diesen im Sinne der Arbeitnehmerrechte beraten werden. Ich glaube, dass gerade in diesem Zusammenhang vor allem einiges auf die gesetzliche Interessenver­tretung, auf die Arbeiterkammer also, zukommt, damit sie in arbeitsrechtlichen Fragen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine ordentliche Beratung angedeihen las­sen kann. (Beifall beim BZÖ.) Diese Richtlinie, geschätzte Damen und Herren, ändert nichts am österreichischen Recht – gefordert aber ist die gesetzliche Interessenvertre­tung. Diese Richtlinie ist im Grunde genommen positiv. (Beifall beim BZÖ.)

13.49


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Herr Bundesminister Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


13.50.07

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Herr Präsident! Hohes Haus! In aller Kürze: Das, was zuletzt Herr Abgeordneter Dolinschek gesagt hat, ist vollkommen richtig: dass nämlich mit der Umsetzung dieser Richtlinie für die grenzüberschreitende Verschmelzung von Kapitalgesellschaften deutlich Verbesserun­gen geschaffen wurden.

Herr Abgeordneter Spindelberger, Sie wissen ... (Während des Beginns der Ausführun­gen von Bundesminister Dr. Bartenstein kommt es zu mehreren Tonstörungen.) – Die Tontechnik ist heute gegen mich! (Abg. Öllinger: Anderes Mikro nehmen!)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Es müsste jetzt wieder funktionieren. – Bitte, Herr Bundesminister.

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein (fortsetzend): Danke vielmals, Herr Präsident! – Herr Abgeordneter Spindelberger, Sie wissen natür­lich, dass das, was in Brüssel entschieden wird, von uns entschieden wird: Entweder wir gestalten und tragen das dort mit oder ... (Neuerliche Tonstörung. – Rufe: Anderes Mikro!)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Herr Bundesminister, vielleicht nehmen Sie das Mikrophon auf der linken Seite der Regierungsbank und probieren, ob das funktioniert. (Bundesminister Dr. Bartenstein begibt sich auf die linke Seite der Regierungsbank und benutzt dort ein Mikrophon. – Abg. Dr. Graf: Vielleicht sollten Sie den Inhalt Ihrer Rede anders gestalten! – Weitere Zwischenrufe.)

 


Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein (fortsetzend): Danke, Herr Präsident! Zweiter Versuch. – Ich tue mich mit der linken Seite erfahrungs­gemäß etwas schwerer (Heiterkeit und Beifall bei der ÖVP – Abg. Öllinger: Aber das funktioniert!), aber, Herr Kollege Öllinger, dann drehen wir das um: Aus Ihrer Sicht ist dieses Mikro ein bisschen weiter rechts – und es funktioniert. Es ist das auch eine


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