Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 128

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verhandelt und Vorschläge mit erarbeitet, aber was mir noch fehlt, ist, dass noch bes­sere und schärfere Maßnahmen im Zusammenhang mit Lohndumping gesetzt werden. Hier ist es wichtig, dass wir in diese Richtung noch weiterarbeiten.

Dazu gibt es auch eine Protokollanmerkung aus dem Ministerrat, die ich kurz vortragen möchte – ich zitiere –:

Im Hinblick auf die schrittweise Arbeitsmarktöffnung sind auch Gespräche mit den So­zialpartnern zu führen, um hier wieder mit Maßnahmen Lohndumping entgegenzuwir­ken. – Zitatende.

Ich denke mir, es kann nicht auf der einen Seite unser Anliegen sein, dass die Sozial­partner gute Abschlüsse beim Kollektivvertrag herbeiführen und das Ganze dann auf der anderen Seite wieder unterminiert wird.

Ich möchte abschließend noch auf den EU-Bereich zurückkommen. Hier ist es ja leider aufgrund der Rechtsgestaltung in der Europäischen Union nicht möglich, dass wir un­ser gutes Verfahren, das wir in Österreich gemeinsam beschlossen haben, mit der Vor­weganmeldung von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen halten können. Bedauerlich ist auch, dass die Europäische Union es nicht anerkennt, dass entsendete Arbeitneh­merinnen und Arbeitnehmer bereits eine übersetzte Arbeitsbewilligung mithaben, wenn sie in Österreich ihre Arbeit antreten.

Sehr erfreulich und ein guter Schritt in die richtige Richtung ist aber, dass von Seiten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit gemeinsam mit dem Bundesministe­rium für Finanzen bis zum Jahresende ein Arbeitsbehelf, ein Handbuch ausgearbeitet wird, womit dann insbesondere der KIAB die Arbeit erleichtert wird. Ich denke, das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, und ich glaube auch, dass wir im Zusammen­hang mit den Festlegungen in diesem Handbuch zumindest einen guten Beitrag dazu leisten, dass nicht Leute mit falschen oder verkehrten Arbeitsbewilligungen hier arbei­ten, denn das wäre wohl nicht das gemeinsame Anliegen dieser Gesetzesvorlage. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.26


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.26.54

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Frau Staatssekretärin! Das Ausländerbeschäftigungsgesetz betrifft jetzt subsidiär schutzberechtigte Wissenschaftler und Forscher. Es betrifft Saisonniers – die Saison­nierbewilligung – und es betrifft die See- und Binnenschifffahrt, die auf grenzüber­schreitende Unternehmen mit Sitz im Inland ausgedehnt wird. Dieser letzte Punkt ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, weil es in Österreich überhaupt niemanden betrifft, nicht einmal die Donau.

Zu den subsidiär Schutzberechtigten: Die sollten jetzt mit Asylberechtigten gleichge­stellt werden. Aus der Begründung geht hervor, dass sich die einjährige Wartefrist so­zusagen als Hindernis erwiesen hat. Mir ist gesagt worden, dass es laut Auskunft sei­tens der Frau Staatssekretärin Marek im Arbeits- und Sozialausschuss 5 000 subsidiär Schutzberechtigte gibt. Wir haben uns bisher immer dagegen ausgesprochen, diesen Vergünstigungen zukommen zu lassen, weil sie auf der einen Seite nicht abgeschoben werden können und auf der anderen Seite keinen Aufenthaltstitel in Österreich haben. Es kommt natürlich immer auch auf die jeweilige Situation am Arbeitsmarkt an, und bei uns haben eben der österreichische Arbeitnehmer und die österreichische Arbeitneh­merin den Vorrang. Wenn es der Arbeitsmarkt zulässt, warum nicht? Wenn er es nicht


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