Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll35. Sitzung / Seite 129

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zulässt, ist das im jeweiligen Moment zu prüfen. Eine Aushöhlung wollen wir jedenfalls nicht!

Was die Wissenschaftler und Forscher betrifft, so sollen Ausnahmeregelungen für Fa­milienangehörige, Ehegattinnen und Kinder erfolgen. Für mich ist die Frage, wie die Tätigkeit definiert ist, denn nicht jede Tätigkeit in einem Labor ist eine Forschertätigkeit. Wie das genau definiert wird, ist mir momentan noch ein Rätsel. Es werden auch keine näheren Kriterien festgelegt, die sollte normalerweise der Herr Bundesminister festle­gen. Uns ist jedenfalls nicht bekannt, welche Voraussetzungen diese Personen erfüllen müssen, und unklar ist auch, wie viele Personen schlussendlich durch diese Bestim­mungen Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt erhalten. Eine entsprechende Öff­nung des Arbeitsmarktes ist natürlich für Schlüsselarbeitskräfte selbstverständlich, aber dann müssen wir eben diese sogenannte Green Card einführen, dann ist das zu befürworten, ansonsten nicht.

Was die Ausdehnung der Saisonnierregelung auf bis zu neun Monate betrifft, muss ich schon eines sagen: Nach der geltenden Rechtslage setzt der Herr Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft die Beschäftigungsbewilligung höchstens für sechs Monate fest, kann sie auch auf sechs Monate verlängern, und wenn man sich die Arbeitsmarktsitua­tion im ländlichen Gebiet anschaut, so gibt es Bedarf hauptsächlich bei Ernten, in an­deren Bereichen nicht. In anderen Bereichen ist es ganz einfach notwendig, Herr Bun­desminister, dass man Qualifizierungsmaßnahmen durchführt, weil diese Leute dann das ganze Jahr beschäftigt werden müssen, und dafür braucht man qualifizierte Fach­arbeiter, und die sollte man in Österreich heranbilden.

Wenn man das jetzt auf neun Monate ausdehnt – neun Monate im ländlichen Raum sind ja praktisch so etwas wie eine Ganzjahresbeschäftigung –, sollte man das schon überdenken, denn der Druck auf den inländischen Arbeitsmarkt sollte im ländlichen Be­reich nicht erhöht werden, denn das erhöht die Gefahr, dass eine weitere Ausdünnung des ländlichen Raumes erfolgt.

Das ist meine Stellungnahme dazu, Herr Bundesminister: Qualifikation vor Einbürge­rung und vor zusätzlicher unqualifizierter Zuwanderung. (Beifall beim BZÖ.)

14.30


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster hat sich Herr Bundesminis­ter Dr. Bartenstein zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


14.30.52

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren des Hohen Hauses! Genau das wollen wir eben nicht! Wir wollen, wenn Zuwanderung, dann qualifizierte Zuwanderung. Und die Stoßrichtung, meine sehr verehrten Damen und Herren, in Richtung Forscher ist ja im Prinzip unum­stritten.

Herr Kollege Dolinschek, die Erfahrung zeigt, dass wir in Sachen Forscher bisher keine Probleme hatten. So gesehen, glaube ich, dass – abgesehen davon, dass ihre Tätig­keit auch definiert ist – wir auch in Zukunft hier keine Probleme haben werden. Es ist auch diese Ausweitung des Zugangs von Forschern nicht so sehr etwas völlig Neues, sondern wir halten lediglich fest, dass auch Forscher für die Privatwirtschaft, für die mittelständische Privatwirtschaft hier nach Österreich kommen sollen und können, und sprechen diese Einladung aus.

Und wir sagen insbesondere: Ihr könnt auch eure Familien, eure Ehepartner, eure Kin­der mitnehmen, und die können hier auch tätig sein. Also das Umfeld insgesamt für Forscher soll und wird verbessert werden. Wir wollen die Besten und Talentiertesten


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